Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines EU-Talentpools
des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ende November 2023 hat die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag zum Erlass einer EU-Verordnung zur Einrichtung eines EU-Talentpools unterbreitet (eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokumentInhalt?id=356675). Dabei handelt es sich um eine EU-weite Plattform, die die Anwerbung von Arbeitsuchenden aus Drittländern erleichtern soll, um einen Mangel an Arbeitskräften und Fachkräften, insbesondere in den gelisteten Berufen, in der EU zu beheben (eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokumentInhalt?id=356680). Bis 2030 will die EU 7 Millionen Arbeitskräfte rekrutieren (www.dkgev.de/fileadmin/default/2024-01-30_DKG_Stellungnahme_EU-Talentpool.pdf). Die Plattform soll die Stellenvermittlung, die Informationen über Einwanderungs- und Einstellungsverfahren sowie Unterstützungsdienste und die Gesamteffizienz der Steuerung von Arbeitsmigration auf EU-Ebene verbessern sowie die EU als einheitliches Zielgebiet für Migration fördern. Unternehmen eines beteiligten Mitgliedstaates können über nationale Kontaktpunkte Stellenausschreibungen einbringen. Registrierte Jobsuchende haben die Möglichkeit, ein Profil anzulegen und sich auf Stellenanzeigen im Portal zu bewerben. Ein automatisiertes Matching-Tool unterstützt diesen Prozess. Die EU-Verordnung soll den Anwendungsbereich, die IT-Systemarchitektur, die Verwaltungsstruktur, die Regeln für Arbeitsuchende aus Drittländern und die Beteiligung von Arbeitgebern sowie die allgemeine Funktionsweise des EU-Talentpools, einschließlich der Bereitstellung von Informationen und Unterstützungsdiensten, festlegen. Die Plattform soll neben den gelisteten Mangelberufen auch Informationen über die Einstellungs- und Einwanderungsmodalitäten (Migrationsverfahren) der Mitgliedstaaten aufzeigen und faire Einstellungs- und Arbeitsbedingungen sicherstellen. Der EU-Talentpool ist ein freiwilliges Instrument. Den Mitgliedstaaten steht es frei, sich daran zu beteiligen oder nicht. Die Absicht zur Teilnahme ist der Kommission mitzuteilen.
Seit 1993 existiert bereits das EURES-Programm (EURopean Employment Services), ein europaweites Netzwerk, das die innereuropäische Mobilität im Bereich des Arbeitsmarktes über Grenzen hinweg fördert und ebenso organisiert ist wie die Plattform zum EU-Talentpool.
Zu den Partnern des Netzes gehören öffentliche Arbeitsverwaltungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (eures.europa.eu/eures-services_de). Die Partner, zu denen auch Deutschland gehört (www.eures-deutschland.de/), stellen Informationen bereit und bieten Dienste in Verbindung mit Stellenvermittlung und Einstellung für Arbeitgeber und Stellensuchende an, die national durch entsprechende Ansprechstellen, in Deutschland auch die Bundesagentur für Arbeit (BA), umgesetzt werden. Das EURES-Portal und EURES-Netzwerk verfügt über rund 1 000 EURES-Berater, die täglich in Kontakt zu Stellensuchenden und Arbeitgebern in ganz Europa stehen (eures.europa.eu/eures-services_de). Darüber hinaus gibt es in Deutschland beispielsweise unter dem Titel „Make it in Germany“ eine Vielzahl von Programmen zur weltweiten Anwerbung von Arbeitskräften unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Unter welchen Prämissen beabsichtigt die Bundesregierung, dem EU-Talentpool beizutreten?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein „Talent“ im Sinne des Vorschlags zur EU-Verordnung?
Welche Personenzielgruppe in den EU-Mitgliedstaaten und in Drittstaaten wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Begriff „Talent“ im Sinne des Vorschlags zur EU-Verordnung konkret adressiert?
Welche Personen könnten im Sinne des Vorschlags zur EU-Verordnung unter welchen Voraussetzungen nach Deutschland kommen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Fall der Teilnahme am EU-Talentpool der Anteil der Ausländer im Bürgergeld nicht weiter steigt (in drei Bundesländern haben bereits mehr als 70 Prozent der Bürgergeldbezieher Migrationshintergrund: in Hessen 76,4, Baden-Württemberg 74,1 und Hamburg 72,8, bundesweit liegt der Anteil inzwischen bei 63,1 Prozent (www.welt.de/politik/deutschland/plus251567660/Sozialleistungen-In-Hessen-haben-76-4-Prozent-der-Buergergeld-Empfaenger-Migrationshintergrund.html#:~:text=Wie%20WELT%20AM%20SONNTAG%20vorliegende,inzwischen%20bei%2063%2C1%20Prozent)?
Welche Qualifikationen müssen die Arbeitsuchenden für eine Vermittlung über den Talent-Pool nachweisen, und wie wird die Vergleichbarkeit mit deutschen Qualifikationsanforderungen für eine fachspezifische Tätigkeit sichergestellt?
Entspricht der Anhang 15550/23 ADD 1 (eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokumentInhalt?id=356680, Liste von Mangelberufen) zur vorgeschlagenen Verordnung über einen Talent-Pool den in Deutschland gelisteten Mangelberufen, wenn nein, warum nicht, und wird die Bundesregierung auf entsprechende Anpassungen im Falle eines Beitritts hinwirken?
Wie viele Personen wurden über das EURES-Programm in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse seit Teilnahme an dem Programm vermittelt?
Welche nationalen und internationalen Programme zur Anwerbung von Arbeitsuchenden aus EU- und Drittstaaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in Deutschland (bitte mit Beginn und Laufzeit auflisten)?
Wie viele in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen befindliche Arbeitskräfte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die bereits existierenden europaweiten und internationalen Anwerbeprogramme gewonnen werden (bitte nach Programm, Qualifikation und Jahr auflisten)?
Wie viele Arbeitskräfte könnten nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem Talentpool gewonnen werden?
Wie viele Arbeitsuchende aus den bestehenden Programmen zur Anwerbung aus EU- und Drittstaaten befinden sich im sozialen Leistungsbezug?
Werden bereits existierende Programme zur Anwerbung von Arbeitsuchenden aus EU- und Drittstaaten im Falle der Beteiligung der Bundesregierung am EU-Talentpool obsolet, wenn ja, welche dadurch entstehende Kostenersparnis hat die Bundesregierung errechnet, und wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Mitteln soll der EU-Talentpool finanziert werden?
In welcher Höhe werden von Deutschland finanzielle Mittel zur Finanzierung des Talentpools von der EU gefordert?
Erhält die Bundesregierung finanzielle Mittel zur Umsetzung der Verordnung aus der EU?
In welcher Höhe wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Bundeshaushalt durch die Umsetzung der EU-Verordnung belastet werden?
Wie schätzt die Bundesregierung im Falle der Beteiligung am EU-Talentpool den nationalen Kostenaufwand für teilnehmende Unternehmen ein?
Welchen Personalaufwand erfordert nach Kenntnis der Bundesregierung die Einrichtung des EU-Talentpools auf EU-Ebene und dessen Umsetzung in Deutschland im Fall einer Teilnahme?
Welche sachlichen und personellen Belastungen im Falle ihrer Beteiligung an der nationalen Umsetzung des EU-Talentpools kommen nach Einschätzung der Bundesregierung auf die BA zu?
In welcher Höhe erhöht oder verringert sich die Einzahlungsverpflichtung Deutschlands in den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU im Falle einer Teilnahme am EU-Talentpool?
Wie haben sich die Einzahlungen Deutschlands in den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU in der ersten Förderperiode (von 2014 bis 2020) und in der zweiten Förderperiode (von 2001 bis 2027) entwickelt?