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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umweltbelastungen durch Per- und Polyfluoralkylsubstanzen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

04.11.2024

Aktualisiert

11.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1344918.10.2024

Umweltbelastungen durch Per- und Polyfluoralkylsubstanzen

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bei Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) handelt es sich um eine Stoffgruppe, welche nach Schätzungen mehr als 10 000 Stoffe umfasst, welche sich durch eine ausgesprochen hohe Persistenz (sogenannte Ewigkeitschemikalien) auszeichnen. Diese Persistenz hat Vor- und Nachteile: Einerseits sind PFAS durch ihre Eigenschaften in der Automobilindustrie, Elektroindustrie, Energieerzeugung (besonders relevant für erneuerbare Energien), Halbleiterfertigung, Luft- und Raumfahrt, im Maschinen- und Anlagenbau, in der Medizintechnik und chemischen Industrie teilweise unverzichtbar. Andererseits gelangen manche, nachweislich toxische PFAS in die Umwelt, wo sie durch ihre Persistenz nachhaltige Umweltschäden verursachen (www.bundestag.de/resource/blob/999728/fcb15b63297786cef27170e852292b5d/20-16-266-H_Dr-Dr-Schierholz.pdf; www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas).

In der Anhörung des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag anlässlich eines Antrags der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 20/9736) wurden die verschiedenen Standpunkte des Bereichs Umwelt, Wissenschaft und Industrie deutlich, welche im Kern darin übereinstimmten, dass die Emission von gesundheits- und umweltschädlichen PFAS unterbunden werden müsse – über den Umfang und die konkreten Bestimmungen eines möglichen Verbots von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen herrschte hingegen Uneinigkeit.

Jüngere Untersuchungen im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) in Rheinland-Pfalz zum Gehalt an PFAS in Fleisch und Lebern von Wildschweinen sind alarmierend: Die Wildschweinlebern überschritten allesamt den seit dem 1. Januar 2023 (Verordnung (EU) 2023/915) gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich (lua.rlp.de/presse/pressemitteilungen/detail/ewigkeitschemikalien-pfas-wildschweinleber-stark-belaestet). Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich zu dieser Thematik bereits in seiner Rede bei der Verbandstagung der chemischen Industrie geäußert (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verbandstagung-chemieindustrie-2308160). Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern die Fragen, wie die Bundesregierung zum vorliegenden Sachverhalt steht und wie der Umweltschutz mit den Interessen der Industrie vereinbart werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu einer von Stoffen der Stoffgruppe PFAS ausgehenden Gesundheitsgefährdung und Umweltgefährdung vor?

2

Wurden seitens der Bundesregierung Studien und Forschungsprojekte hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von PFAS beauftragt oder mitfinanziert (wenn ja, bitte jeweils nach Jahr, Titel, Kosten aus dem Bundeshaushalt und Haushaltstitel auflisten), und wenn ja, welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus diesen Studien und Forschungsprojekten, wenn nein, sind solche Studien und Forschungsprojekte geplant, und wenn nein, wieso nicht?

3

Wurden seitens der Bundesregierung Studien und Forschungsprojekte hinsichtlich der Umweltbelastung durch PFAS beauftragt oder mitfinanziert (wenn ja, bitte nach Jahr, Titel, Kosten aus dem Bundeshaushalt und Haushaltstitel auflisten), und wenn ja, welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus diesen Studien und Forschungsprojekten, wenn nein, sind solche Studien und Forschungsprojekte geplant, und wenn nein, wieso nicht?

4

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz ein mögliches Verbot der PFAS?

5

Wie schätzt die Bundesregierung die Vor- und Nachteile eines möglichen PFAS-Verbots ein?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen eines möglichen PFAS-Verbots ein?

7

Hält die Bundesregierung eine Differenzierung der weniger gefährlichen Stoffe (Klassifizierung als „polymers of low concern“ durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [OECD]), welche zur Stoffgruppe der PFAS gehören, hinsichtlich eines Verbots für sinnvoll, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung, angesichts der für die Industrie teilweisen Unverzichtbarkeit bestimmter PFAS mit den Umweltbelastungen durch solche umzugehen?

8

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die Belastung der Umwelt durch toxische PFAS zu verringern, und kann die Bundesregierung sicherstellen, dass es zu keiner weiteren Anreicherung von toxischen PFAS in der Umwelt kommt, wenn ja, wie?

9

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob seitens der Länder Studien zu der Umweltbelastung durch PFAS durchgeführt wurden, und wenn ja, welche?

10

Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Forschung nach umweltverträglichen Alternativen für bislang alternativlose PFAS zu fördern, wenn ja, welche, und wenn nein, wieso nicht?

Berlin, den 16. Oktober 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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