Deutscher Bundestag Drucksache 20/13803
20. Wahlperiode 14.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Bernd
Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/13454 –
Beabsichtigte Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
1. Welche Agrar-, Wirtschafts- und Umweltverbände waren an der
Erarbeitung des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beteiligt, und inwiefern
jeweils (
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/088-zuku
nftsprogramm-pflanzenschutz.html)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Praktische Auswirkungen des „Zukunftsprogramms
Pflanzenschutz““ auf Bundestagsdrucksache 20/13515 verwiesen.
2. Weshalb orientiert sich die Bundesregierung im „Zukunftsprogramm
Pflanzenschutz“ des BMEL an dem in der „Farm to Fork“-Strategie der
EU-Kommission festgelegten Ziel, die Verwendung und das Risiko von
Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren, obwohl die
Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur
nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) auf EU-
Ebene gescheitert sind und der Vorschlag von der EU-Kommission
zurückgezogen wurde, und inwiefern ist ein solcher nationaler Alleingang
gerechtfertigt (
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtscha
ft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.pdf?__
blob=publicationFile&v=5, S. 4)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Praktische Auswirkungen des
„Zukunftsprogramms Pflanzenschutz““ auf Bundestagsdrucksache 20/13515
verwiesen. Deutschland trägt zudem als Vertragsstaat des Übereinkommens
über die biologische Vielfalt die internationale Vereinbarung des „Kunming-
Montreal Global Biodiversity Framework“ mit, die u. a. vorsieht, bis zum Jahr
2030 die Risiken durch Pestizide um mindestens die Hälfte zu reduzieren.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 14. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Maßnahmen im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur
nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln spricht der
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir konkret an,
wenn er sagt, dass dieser Verordnungsvorschlag handwerklich schlecht
gemacht gewesen sei (
www.proplanta.de/agrar-nachrichten/pflanze/zuku
nftsprogramm-pflanzenschutz-einsatz-soll-bis-2030-halbiert-werden_arti
cle1725857085.html)?
Der Verordnungsvorschlag zur „Sustainable Use Regulation“ (SUR) bestand
aus einem sehr umfangreichen Maßnahmenpaket mit großen zu erwartenden
Einschränkungen insbesondere im Bereich des chemisch-synthetischen
Pflanzenschutzes. Die vorgeschlagenen pauschalen Vorgaben und Ziele haben die
bereits erzielten Reduzierungen im Bereich der
Pflanzenschutzmittelanwendung nicht ausreichend berücksichtigt und stießen daher bei vielen
Mitgliedsstaaten auf Gegenwehr und fehlende Akzeptanz. Die notwendige Balance
zwischen ambitionierter Zielsetzung und praktischer Umsetzbarkeit konnte so
nicht gelingen.
Aus diesem Grund geht das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) mit dem „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ bewusst einen
anderen Weg. Die festgeschriebenen Maßnahmen basieren auf einem
kooperativen Ansatz.
4. Liegt der Bundesregierung eine Folgenabschätzung zum
„Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ des BMEL vor, wenn ja, welche
Kostensteigerungen erwartet die Bundesregierung durch die Umsetzung des
„Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ des BMEL für die landwirtschaftliche
Produktion, und welche Auswirkungen wird dies nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft
haben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU „Praktische Auswirkungen des „Zukunftsprogramms
Pflanzenschutz““ auf Bundestagsdrucksache 20/13515 verwiesen.
5. Wie konkret sollen die Hemmnisse und Erfolgsfaktoren für die
Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes analysiert werden, und ist
auszuschließen, dass die „Schaffung von Anreizen“ für die Überwindung
dieser Hemmnisse über das Ordnungsrecht erfolgen werden (
www.bmel.de/
SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschut
z/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=5,
S. 5)?
Im Jahr 2022 wurde eine Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur
nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) angestoßen. Im
Zuge dieses Prozesses erfolgte im Jahr 2023 die Einrichtung der neuen NAP-
Arbeitsgruppe „Integrierter Pflanzenschutz“. Diese neue Arbeitsgruppe soll
Impulse für die Weiterentwicklung und konsequente Umsetzung des integrierten
Pflanzenschutzes liefern. Zudem soll sie als Plattform dienen, um mit allen
betroffenen Interessengruppen konkrete Fragestellungen zur Stärkung des
integrierten Pflanzenschutzes zu diskutieren. Eine Kernaufgabe der Arbeitsgruppe
ist die Analyse der Erfolgsfaktoren und der bestehenden Hürden für die
Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes sowie die Entwicklung von
Lösungsansätzen für die Überwindung dieser Hürden und für die Stärkung der
Erfolgsfaktoren. Dabei befasst sie sich auch mit der Weiterentwicklung von nicht-
chemischen Verfahren und Maßnahmen des biologischen Pflanzenschutzes und
betrachtet, welche Ursachen und Rahmenbedingungen zur Umsetzung bzw.
Nicht-Umsetzung vorhandener alternativer Pflanzenschutzverfahren führen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU „Praktische Auswirkungen des
„Zukunftsprogramms Pflanzenschutz““ auf Bundestagsdrucksache 20/13515 verwiesen.
6. Welche Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im
Pflanzenschutz sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit nicht an
den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst, und
beabsichtigt die Bundesregierung, bei der angekündigten Überarbeitung
dieser Grundsätze die bestehenden Kontrollpflichten über den
europarechtlich zwingend erforderlichen Rahmen hinaus auszuweiten (ebd.)?
Die geltenden Grundsätze zur Durchführung der guten fachlichen Praxis im
Pflanzenschutz stammen aus dem Jahr 2010. Inzwischen hat sich sowohl die
Wissenschaft als auch die Anwendungstechnik weiterentwickelt. Den Prozess
zur Aktualisierung der Grundsätze zur „Durchführung der guten fachlichen
Praxis“ setzt das BMEL zusammen mit den Verbänden und Ländern auf.
Damit trägt das BMEL auch der zwingenden europarechtlichen Vorgabe aus
Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der
Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom
24. November 2009, S. 71) Rechnung, wonach die Mitgliedstaaten alle
erforderlichen Maßnahmen treffen, um einen Pflanzenschutz mit vermindertem
Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zu fördern, wobei wann
immer möglich nichtchemischen Methoden der Vorzug gegeben wird.
Die Kontrollpflichten zur Durchführung der guten fachlichen Praxis ergeben
sich aus § 3 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG). Hier ist geregelt,
dass Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis und insbesondere unter
Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes des
Anhangs III der Richtlinie 2009/128/EG erfolgen darf.
7. Welche konkreten Arbeiten zur Weiterentwicklung und Aktualisierung
der kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien des integrierten
Pflanzenschutzes haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
begonnen, und wie sieht der weitere Zeitplan diesbezüglich aus (ebd.)?
Die im Jahr 2023 gegründete Arbeitsgruppe „Integrierter Pflanzenschutz“ des
Forums NAP unterstützt beratend die Weiterentwicklung der Leitlinien des
Integrierten Pflanzenschutzes. Die Arbeitsgruppe unterstützt die
Weiterentwicklung der kultur- und sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten
Pflanzenschutz, die federführend vom Julius Kühn-Institut in Kooperation mit dem
Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der relevanten Verbände bearbeitet
wird.
8. Warum sollen im Rahmen des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ des
BMEL lediglich die Möglichkeiten zur Verbesserung der
Pflanzenschutzmittel-Zulassungsverfahren für „risikoarme Produkte“ und nicht für
sämtliche Pflanzenschutzmittel geprüft werden, obwohl es doch
zunehmende Probleme bei der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für
viele Indikationen gibt und die Handlungsempfehlungen des Bundesamts
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die im
Rahmen des Projektes „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“ erarbeitet
wurden, dies ausdrücklich auch beinhalten (
www.bmel.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/zukunftsprog
ramm-pflanzenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 8;
www.bvl.
bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/00_fachmeldu
ngen/2024_Zulassung_2030/Zulassung_2030_Abschlussbericht_2024.pd
f?__blob=publicationFile&v=2)?
Um das in der Farm to Fork-Strategie verankerte Ziel, die Verwendung und das
Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 insgesamt um
50 Prozent zu reduzieren, stellt die Verwendung von „risikoarmen Produkten“
(Low-Risk-Produkte) ein enormes Potential zur Verringerung der Risiken,
welche von der Ausbringung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
ausgehen, dar. Zudem ist eine besondere Anreizschaffung für das Inverkehrbringen
von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko auch europarechtlich
erwünscht. Folglich fokussiert sich das BMEL im Rahmen des
„Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ auf die Möglichkeiten zur Verbesserung der
Pflanzenschutzmittel-Zulassungsverfahren dieser Produktgruppe.
9. Was war der Grund dafür, dass die Geräteförderung für Investitionen in
moderne Maschinen und Geräte, die zu einer deutlichen Reduzierung der
Pflanzenschutzmittelanwendung führen, aus dem
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) genommen wurde, und liegen der
Bundesregierung Daten über die Effektivität dieses Förderprogramms aus der
Vergangenheit vor (
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/
Pflanzenbau/Pflanzenschutz/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=5, S. 9)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 21 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Praktische Auswirkungen des „Zukunftsprogramms
Pflanzenschutz““ auf Bundestagsdrucksache 20/13515 verwiesen.
10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die mechanische
Unkrautregulierung gravierende ökologische Nachteile wie beispielsweise
Humusabbau, Erosion, einen erhöhten Kraftstoffverbrauch sowie negative
ökologische Folgen hinsichtlich des Nachwuchses von Bodenbrütern,
Wildtieren, Insektenhabitaten und Bodenleben hat, und wenn ja, warum will die
Bundesregierung trotzdem den Umstieg von der Herbizidanwendung auf
eine mechanische Unkrautregulierung fördern (
www.dlg.org/mediacente
r/dlg-merkblaetter/dlg-merkblatt-449-mechanische-unkrautregulierung-te
chnik-fuer-die-praxis-1#:~:text=Neben%20der%20begrenzten%20Unkra
utkontrolle%20f%C3%B6rdert,das%20wiederholte%20Hacken%20und
%20Striegeln.; dserver.bundestag.de/btd/20/093/2009330.pdf, Frage 8)?
§ 3 PflSchG gibt vor, dass Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis
durchgeführt werden darf und die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz
insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten
Pflanzenschutzes des Anhangs III der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der
Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom
24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung umfasst. Zu deren
Einhaltung sind alle Pflanzenschutzmittelanwendenden zudem durch Artikel 55
der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG (ABl.
L 309 vom 24. November 2009, S. 1) auch bereits unmittelbar europarechtlich
verpflichtet.
Der integrierte Pflanzenschutz ist eine Kombination von Verfahren, bei denen
unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer,
pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung von
chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß begrenzt wird.
Insbesondere setzt der Integrierte Pflanzenschutz voraus, dass vor einer
Anwendung alle vorbeugenden und nicht-chemischen Maßnahmen berücksichtigt
werden müssen. Dies schließt mechanische Verfahren zur Unkrautregulierung
ein. Die Abwägung, ob die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel
erforderlich und geboten ist, stellt somit immer eine Einzelfallentscheidung dar, die
von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, u. a. von naturräumlichen
Bedingungen, Witterungsbedingungen sowie ökonomischen Aspekten. Grundsätzlich
strebt die Bundesregierung zur Einhaltung der europäischen Vorgaben an, über
eine Stärkung des Integrierten Pflanzenschutzes sicherzustellen, dass die
Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel – und somit auch von Herbiziden –
dem Integrierten Pflanzenschutz folgend, immer nur das letzte Mittel der Wahl
darstellt.
11. Welche konkreten Mängel gibt es nach Einschätzung der
Bundesregierung derzeit in der landwirtschaftlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung
sowie in der Beratung hinsichtlich der Themen integrierter
Pflanzenschutz, biologische Vielfalt und alternative Bewirtschaftungsformen, die
es erfordern, dass diese Themen künftig noch stärker abgebildet werden
sollen, und wie soll das konkret aussehen (
www.bmel.de/SharedDocs/Do
wnloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/zukunftsprogr
amm-pflanzenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 10)?
Ein gezielter und biodiversitätsschonender Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
ist die Basis für einen nachhaltigen und zukunftsorientierten Pflanzenschutz.
Mit der am 27. Juni 2013 in Kraft getretenen Pflanzenschutz-
Sachkundeverordnung wurde bereits ein wichtiger Grundstein für die verpflichtende dreijährige
Fort- und Weiterbildung im Pflanzenschutz gelegt.
Eine Stärkung des Wissenstransfers von der Wissenschaft in die Praxis soll die
Potentiale und vielfältigen Möglichkeiten zur Vorbeuge und Abwehr von z. B.
Schaderregern den Landwirtinnen und Landwirten näherbringen, um sich
zukünftig mit einem größeren Baukasten an Handlungsoptionen besser aufstellen
zu können.
12. Wie begründet die Bundesregierung die Behauptung, dass der
ökologische Landbau „eine besonders ressourcenschonende und
umweltverträgliche Wirtschaftsweise“ sei, wenn doch aus Studien bekannt ist, dass die
Erträge pro Hektar im ökologischen Landbau deutlich niedriger sind und
daher insgesamt eine erheblich größere Fläche benötigt wird, um die
gleiche Menge Lebensmittel ökologisch zu erzeugen, wodurch indirekt
unter anderem die Entwaldung des tropischen Regenwaldes gefördert
wird (Searchinger, T. D., Wirsenius, S., Beringer, T. et al., Assessing the
efficiency of changes in land use for mitigating climate change. Nature
564, 249–253 (2018); doi.org/10.1038/s41586-018-0757-z;
www.agrarhe
ute.com/markt/marktfruechte/studie-oekolandbau-schlecht-fuer-klima-55
0610#:~:text=Der%20%C3%96kolandbau%20ist%20schlechter%20f%C
3%BCr,von%20Klimafolgen%20bei%20der%20Landnutzung.)?
Zahlreiche Studien belegen, dass der Ökolandbau in besonderem Maße zur
Erhöhung der Biodiversität beiträgt, die Bodenfruchtbarkeit durch die
ökologische Wirtschaftsweise gestärkt wird und mit der Umstellung auf die
ökologische Wirtschaftsweise die flächenbezogenen Treibhausgasemissionen im
Pflanzenbau halbiert werden (
www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/
Thuenen_Report_65.pdf).
In Bezug auf mögliche negative Verlagerungseffekte wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
„Mögliche Zielkonflikte beim beabsichtigten Ausbau des ökologischen Landbaus“
auf Bundestagsdrucksache 20/2746 verwiesen.
13. Welche „Innovationen der ökologischen Land- und
Lebensmittelwirtschaft“ meint die Bundesregierung, die sie allen Wirtschaftsbeteiligten
zugänglich machen möchte, und warum sind diese derzeit nicht
zugänglich (
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanze
nbau/Pflanzenschutz/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.pdf?__blob=pub
licationFile&v=5, S. 6)?
Die ökologische Wirtschaftsweise zeichnet sich u. a. durch einen Verzicht auf
chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel aus. Daher bedarf es eines
systemischen Ansatzes zur Gesunderhaltung der Kulturpflanzen. Verfahren der
mechanischen Beikrautregulierung wurden maßgeblich im Ökolandbau
entwickelt, von der Landmaschinenindustrie aufgegriffen und in vielfältiger,
innovativer Weise weiterentwickelt und zur Verfügung gestellt. Die gewonnenen
Erkenntnisse und Innovationen stehen bereits jetzt allen Landwirtinnen und
Landwirten zur Verfügung. Der Wissenstransfer in die landwirtschaftliche und
gärtnerische Praxis soll unterstützt und gestärkt werden.
14. Warum wird der Forstsektor im „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ des
BMEL nicht berücksichtigt?
Mit dem Zukunftsprogramm will das BMEL die Betriebe in der Landwirtschaft
und im Sonderkulturanbau auf dem Weg zu einem gezielteren und
biodiversitätsschonenden Pflanzenschutz unterstützen. Im Zukunftsprogramm
Pflanzenschutz hat sich das BMEL auf die Maßnahmen konzentriert, die im Rahmen
des Beteiligungsprozesses von den Stakeholdern mehrheitlich als geeignet
eingestuft wurden, den Pflanzenschutz nachhaltiger auszugestalten.
Themen des nachhaltigen Pflanzenschutzes im Wald werden seit dem Jahr 2017
im Rahmen des NAP in einer Arbeitsgruppe „Wald“ bearbeitet. Die
Arbeitsgruppe analysiert neue Erkenntnisse und erarbeitet Vorschläge für die
spezifischen Anforderungen der Waldbewirtschaftung im Zusammenhang mit dem
NAP.
15. Wie kommt das BMEL zu der Aussage, dass allein mit dem
flächendeckenden Einsatz des heutigen Stands der Technik bis zu ein Viertel an
Pflanzenschutzmitteln eingespart werden könnte, obwohl sich nach
Angaben der Hersteller beispielsweise mit modernen „See & Spray“-
Systemen sogar bis zu zwei Drittel des Pflanzenschutzmittelverbrauchs
einsparen lassen, und warum nimmt die Förderung solcher
umweltfreundlicher Landtechniken keinen größeren Stellenwert im Zukunftsprogramm
ein (
www.rlb-eg.de/home/news-ansicht?tx_news_pi1%5Baction%5D=de
tail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5
D=680&cHash=3629fbfb46d692cac1b0172c8399d05b;
www.deere.de/d
e/unser-unternehmen/news-und-medien/pressemeldungen/2022/novembe
r/See&SprayTM-kommt-nach-europa%20.html#:~:text=See%20%26%2
0SprayTM%20wurde%20weltweit,Europa%20zeigten%20die%20gleich
en%20Ergebnisse)?
Die Aussage stützt sich u. a. auf eine vom Industrieverband Agrar e. V. bei der
HFFA Research GmbH in Auftrag gegebenen Studie, wonach ein
flächendeckender Einsatz von Teilflächen- bzw. Spotapplikationstechnik den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln um 25 Prozent reduzieren kann*.
*
www.iva.de/sites/default/files/2022-03/Studie_HFFA%20Research.pdf
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333