Deutscher Bundestag Drucksache 20/13709
20. Wahlperiode 08.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/13530 –
Zwischenbilanz der antisemitischen Straftaten und der gegen Antisemitismus
in Deutschland ergriffenen Maßnahmen ein Jahr nach dem islamistischen
Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Jahr nach dem Terrorangriff der islamistisch-palästinensischen
Organisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat sich nach Auffassung der
Fragesteller insbesondere in islamistischen und linksextremen Milieus in
Deutschland eine aggressive antisemitische und israelfeindliche Einstellung verfestigt,
welche ihren Ausdruck sowohl in zahlreichen öffentlichen Aktionen wie
Demonstrationen und Universitätsbesetzungen als auch in massiver Agitation in
den sozialen Medien findet. Antisemitische Straftaten haben seit dem
Terrorangriff deutlich zugenommen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum haben sie
sich im Laufe dieses Jahres von Januar bis Oktober 2024 auf über 3 200
verdoppelt (
www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/10/pm-a
s-7okt.html). Zuzurechnen sind diese antisemitischen Straftaten überwiegend
den Phänomenbereichen ausländische bzw. religiöse Ideologie. Insgesamt
wurden seit dem Terroranschlag fast 8 500 Straftaten der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) im Kontext des Nahostkonfliktes verzeichnet (ebd.).
Der Schwerpunkt israelfeindlicher Versammlungen und Straftaten liegt in
Berlin (
www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/pres
semitteilung-2024-10-04-jahrestag.html). Dort sind bis Oktober 2024 3 200
Ermittlungsverfahren im Kontext des Nahostkonfliktes bei der
Staatsanwaltschaft anhängig geworden und es sind zudem noch 5 300 Fälle bei der Polizei
in Bearbeitung. Anklage erhoben oder eine Verurteilung durch Strafbefehl
ausgesprochen wurde erst in 360 Fällen, eine rechtskräftige Verurteilung
schließlich wurde bislang nur in 20 Fällen erreicht (
www.welt.de/politik/deuts
chland/article253857854/Berliner-Gaza-Aktivisten-3200-Verfahren-5300-Fael
le-1642-Verdaechtige-aber-nur-20-Verurteilte.html).
Zusätzlich zum Demonstrationsgeschehen werden antisemitische und
antiisraelische Ressentiments massiv über die sozialen Medien befeuert. Der
Verfassungsschutz (ebd.) spricht von antijüdischem Gift, „das sich insbesondere
durch die sozialen Medien ungehindert einen Weg in die Köpfe vieler
Menschen bahnt“. Der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim
Bundeskriminalamt (ZMI BKA) wurden von ihren Kooperationspartnern seit
dem 7. Oktober 2023 deutlich mehr Hinweise auf Straftaten als Resonanz auf
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 8. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den Nahostkonflikt geliefert. Diese Hinweise werden vom Bundeskriminalamt
priorisiert bearbeitet und im Erfolgsfall an die örtlich zuständigen
Strafverfolgungsbehörden übermittelt (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 25
und 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/9859).
In der Mobilisierung gegen Israel und gegen Menschen jüdischen Glaubens in
Deutschland hat sich eine Querfront aus verschiedenen extremistischen
Akteuren herausgebildet. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz zufolge sind
Antisemitismus und Israelfeindlichkeit ein verbindendes Element von Islamismus,
palästinensischem Extremismus, türkischem Rechtsextremismus sowie von
deutschem und türkischem Linksextremismus (
www.verfassungsschutz.de/Sh
aredDocs/pressemitteilungen/DE/2024/pressemitteilung-2024-10-04-jahresta
g.html).
Nach Ansicht der Fragesteller spielt für das Ausmaß des jetzt offensiv nach
außen tretenden Antisemitismus auch die infolge der Missachtung der Dublin-
III-Verordnung illegale Massenmigration seit 2015 aus dem muslimisch-
arabischen Raum, dessen Bewohner typischerweise antisemitisch erzogen und
indoktriniert werden (
www.welt.de/politik/ausland/article248400436/Islamwiss
enschaftler-Antisemitismus-ist-in-vielen-arabischen-Laendern-Teil-der-Staatsr
aeson.html), eine nicht unmaßgebliche Rolle. Gestützt wird diese These u. a.
durch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9859, der zufolge von den im
Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-
PMK) mit Stand 27. November 2023 erfassten 463 Tatverdächtigen von
Straftaten im Zuge des Nahostkonfliktes 64 Personen Syrer waren, was einem
Anteil von 13,82 Prozent entspricht, welcher damit weit über dem Anteil von
Syrern an der Gesamtbevölkerung liegt.
Ein weiteres Beispiel für den Zusammenhang zwischen muslimischer
Asylzuwanderung bzw. Zuwanderung und antisemitischen Aktivitäten ist die
palästinensische Großfamilie B. in Berlin. Die Mitglieder der Familie sind
überwiegend erst nach dem 7. Oktober 2023 aus dem Gaza-Streifen nach Deutschland
gekommen und beteiligen sich seither als „glühende Hamas-Unterstützer“ an
antisemitischer Propaganda und an gewaltsamen Demonstrationen. Gegen ein
Mitglied der Familie, welches geduldet ist und in einer Asylunterkunft lebt,
wird u. a. wegen des gewaltsamen Angriffs auf den Berliner Kultursenator Joe
Chialo am 12. September 2024 ermittelt (
www.welt.de/politik/deutschland/plu
s253885432/Palaestina-Proteste-in-Berlin-So-geraet-die-Anti-Israel-Szene-aus
ser-Kontrolle.html). Einzelnen Mitgliedern der Familie werden von
Staatsschützern sogar Anschläge zugetraut (
www.bz-berlin.de/berlin/gaza-clan-schl
eust-hamas-nach-berlin). Hinsichtlich der Aufnahme von palästinensischen
Ortskräften deutscher Organisationen aus Gaza hat die Bundesregierung vor
der Einreise Sicherheitsinterviews vorgesehen, um genau die Aufnahme
solcher Personen mit einer extremistisch-antisemitischen Gesinnung zu
verhindern. Bis Dezember 2023 scheiterte ein sehr hoher Anteil von ca. 50 Prozent
der Kandidaten an dieser Sicherheitshürde (
www.tagesspiegel.de/international
es/mitarbeiter-aus-gaza-wird-einreise-verweigert-deutsche-ortskrafte-stehen-b
ericht-zufolge-unter-extremismusverdacht-10900759.html).
Am 2. November 2023 hat die Bundesregierung ein Betätigungsverbot gegen
die Terrororganisation Hamas und gegen das internationale Netzwerk
„Samidoun“ sowie das Verbot und die Auflösung der Teilorganisation
„Samidoun Deutschland“ verfügt (
www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitte
ilungen/DE/2023/11/vereinsverbot-hamas-samidoun.html). Trotz dieses
Verbotes setzen ehemalige Kader von „Samidoun“ nach Medienberichten jedoch
– nunmehr im Rahmen der antiisraelischen Organisation „Masar Badil“ – die
Steuerung und Anfachung antisemitischer Aktionen fort. „Massar Badil“
organisiert u. a. Internet-Seminare, in denen Hamas-Kader auftreten und die darauf
abzielen, den Terrorkampf der Hamas in die westlichen Metropolen zu tragen.
Hierfür wird auch in Deutschland der Zusammenschluss von Islamisten und
Linken im Kampf gegen Israel koordiniert. Die verbotene Organisation
„Samidoun“ ist mit „Masar Badil“ personell und strategisch eng verflochten,
u. a. wird ihre digitale Infrastruktur durch Letztere genutzt (
https://zeitung.fa
z.net/faz/feuilleton/2024-10-24/botschafter-des-terrors/1089270.html;
www.b
erliner-zeitung.de/mensch-metropole/bisher-unterm-radar-das-israelfeindlich
e-netzwerk-in-berlin-und-deutschland-li.2265172). Ein Beispiel für die
fortgesetzten Aktivitäten ehemaliger „Samidoun“-Kader ist die antisemitisch
geprägte Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften der Humboldt-
Universität zu Berlin (HU) im Mai 2024 durch pro-palästinensische Akteure, bei der
drei dieser Kader eine relevante Rolle spielten (Druckausgabe des Berliner
Tagesspiegels vom 11. Oktober 2024, Seite Berlin B5, „Besetzung der HU –
Wie radikale Israelfeinde den Protest lenkten“, Autoren C. von Salzen und
J. Gellier).
Die zusehends aggressive Stimmung sowohl gegenüber Menschen jüdischen
Glaubens als auch gegenüber dem Staat Israel haben erhebliche
Auswirkungen für die in Deutschland lebenden Juden. Nach Einschätzung des
deutschisraelischen Autors A. Mansour denken viele Juden darüber nach, das Land zu
verlassen (
www.focus.de/panorama/kolumne-von-ahmad-mansour-ein-katastr
ophales-warnsignal-juden-wollen-deutschland-verlassen-um-in-israel-sicherhe
it-zu-finden_id_260412901.html). Der deutschen Politik wirft er vor,
angesichts des um sich greifenden Antisemitismus „konzeptlos, verzagt, furchtsam,
und gelähmt von völlig falschen Begriffen von politischer Korrektheit und
Rassismus“ zu sein (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die nachfolgenden Fallzahlen aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in
Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) (s. Antwort zu den
Fragen 1 bis 7) haben vorläufigen Charakter und können durch Nach-/
Änderungsmeldungen noch ggf. erheblichen Veränderungen unterworfen sein.
1. Wie viele Straftaten wurden bundesweit seit dem 1. Januar 2024 im
Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt gezählt?
Bundesweit wurden für den Tatzeitraum Januar bis September 2024 im
Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt insgesamt 3 931 Straftaten gezählt (Stichtag:
30. September 2024).
2. Welcher Kategorie der Politisch motivierten Kriminalität wurden diese
Delikte jeweils zugeordnet (vgl. Frage 1)?
Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 1 gestaltet sich die Zuordnung zu den
Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) wie folgt
(Stichtag: 30. September 2024):
PMK - links: 249
PMK - rechts: 166
PMK - ausländische Ideologie: 2 816
PMK - religiöse Ideologie: 383
PMK - sonstige Zuordnung: 317.
3. Wie viele der Delikte im Sinne von Frage 1 wurden als antisemitisch
eingestuft?
Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 1 sind von den 3 931 Straftaten
insgesamt 1 536 Straftaten als antisemitisch eingestuft (Stichtag: 30. September
2024).
4. Welcher Kategorie der PMK wurden diese antisemitischen Delikte
jeweils zugeordnet?
Die vorgenannten 1 536 als antisemitisch eingestuften Straftaten sind den
Phänomenbereichen der PMK wie folgt zugeordnet (Stichtag: 30. September
2024):
PMK - links: 47
PMK - rechts: 87
PMK - ausländische Ideologie: 1 028
PMK - religiöse Ideologie: 294
PMK - sonstige Zuordnung: 80.
5. Um welche Straftatbestände im Sinne der
a) Frage 1 und
b) Frage 3
handelt es sich hierbei im Einzelnen (bitte alle Delikte mit den
zugehörigen Fallzahlen auflisten)?
Zu 5a
Straftatbestände Anzahl
Tötungsdelikte 2
Körperverletzungen 143
Brandstiftungen 4
Landfriedensbruch 40
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr 4
Raub 8
Widerstandsdelikte 206
Sachbeschädigungen 1 446
Nötigung/Bedrohung 85
Propagandadelikte 536
Volksverhetzung 769
Verstoß gg. Versammlungsgesetz (VersG) 42
Verstoß gg. Waffgesetz (WaffG) 1
Andere Straftaten 645
(Stichtag: 30. September 2024)
Zu 5b
Straftatbestände Anzahl
Tötungsdelikte 2
Körperverletzungen 24
Landfriedensbruch 3
Raub 3
Straftatbestände Anzahl
Widerstandsdelikte 11
Sachbeschädigungen 329
Nötigung/Bedrohung 31
Propagandadelikte 363
Volksverhetzung 554
Verstoß gg. VersG 7
Andere Straftaten 209
(Stichtag: 30. September 2024)
6. Welche Nationalität haben die Tatverdächtigen der Delikte im Sinne der
a) Frage 1 und
b) Frage 3
(bitte mit der Anzahl der Tatverdächtigen der jeweiligen Nationalität und
gesonderter Aufführung von Doppel- und Mehrstaatlern angeben)?
Zu 6a
Staatsangehörigkeit Tatverdächtige(r) Anzahl
Afghanistan 8
Ägypten 22
Albanien 1
Algerien 1
Argentinien 1
Aserbaidschan 1
Australien 2
Bahrain 1
Belgien 8
Bosnien und Herzegowina 6
Brasilien 1
Bulgarien 9
China 1
Dänemark 1
Deutschland 1 396
Eritrea 1
Finnland 2
Frankreich 16
Georgien 2
Griechenland 7
Großbritannien 19
Guinea 1
Indien 2
Irak 3
Iran, Islamische Republik 38
Irland 15
Israel 15
Italien 34
Japan 3
Jemen 2
Jordanien 14
Kanada 9
Kirgisistan 1
Kolumbien 2
Staatsangehörigkeit Tatverdächtige(r) Anzahl
Kosovo 1
Kroatien 7
Kuwait 1
Libanon 17
Libysch-Arabische Dschamahirija 1
Litauen 1
Luxemburg 2
Malaysia 1
Marokko 5
Mazedonien 2
Mexiko 4
Moldau, Republik 1
Montenegro 1
Niederlande 12
Norwegen 5
Österreich 4
Pakistan 1
Polen 14
Portugal 7
Rumänien 5
Russland 12
Schweden 10
Schweiz 6
Serbien 2
Serbien und Montenegro 5
Singapur 1
Slowakei 5
Slowenien 1
Somalia 1
Spanien 10
staatenlos 46
Syrien, Arabische Republik 83
Tadschikistan 1
Tschechische Republik 2
Tunesien 8
Türkei 57
Turkmenistan 1
Ukraine 8
unbekannt 130
Ungarn 3
Vereinigte Staaten von Amerika 46
Weißrussland 1
Zypern 1
(Stichtag: 30. September 2024)
Zu 6b
Staatsangehörigkeit Tatverdächtige(r) Anzahl
Afghanistan 3
Ägypten 6
Algerien 1
Argentinien 1
Bahrain 1
Staatsangehörigkeit Tatverdächtige(r) Anzahl
Belgien 3
Bosnien und Herzegowina 4
Bulgarien 3
China 1
Dänemark 1
Deutschland 641
Frankreich 8
Georgien 1
Griechenland 5
Großbritannien 9
Guinea 1
Indien 2
Irak 1
Iran, Islamische Republik 21
Irland 6
Israel 6
Italien 12
Japan 2
Jemen 2
Jordanien 7
Kanada 3
Kolumbien 2
Kroatien 6
Kuwait 1
Libanon 13
Libysch-Arabische Dschamahirija 1
Malaysia 1
Marokko 2
Mazedonien 2
Mexiko 2
Moldau, Republik 1
Montenegro 1
Niederlande 8
Norwegen 2
Österreich 2
Pakistan 1
Polen 9
Portugal 4
Rumänien 3
Russland 4
Schweden 6
Schweiz 4
Serbien 2
Serbien und Montenegro 4
Slowakei 2
Slowenien 1
Somalia 1
Spanien 2
staatenlos 30
Syrien, Arabische Republik 31
Tadschikistan 1
Tunesien 6
Türkei 35
Staatsangehörigkeit Tatverdächtige(r) Anzahl
Ukraine 3
unbekannt 67
Ungarn 2
Vereinigte Staaten von Amerika 22
(Stichtag: 30. September 2024)
Hinweis zur Erfassung der Staatsangehörigkeiten:
In der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamtes (BKA) wird zu jeder
Person nur eine Staatsangehörigkeit erfasst. Sofern eine Person mehrere
Staatsangehörigkeiten besitzt, darunter die deutsche, wird diese abgebildet. Bei
mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten wird die erstgenannte aus der
Meldung des Bundeslandes übernommen.
7. Wie viele antisemitische Delikte (einschließlich solcher ohne Bezug zum
Nahostkonflikt) gab es bislang insgesamt im Jahr 2024, und in welchem
Umfang hat sich die Zahl der Delikte im Vergleich zum Vorjahr erhöht?
Seit dem 1. Januar 2024 wurden bislang insgesamt 3 370 antisemitische
Straftaten im KPMD-PMK erfasst (Stichtag: 30. September 2024). Im gleichen
Erfassungszeitraum wurden im Jahr 2023 insgesamt 1 581 Straftaten registriert
(Stichtag: 30. September 2023). Damit ist ein Anstieg der Fallzahlen um
113 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele rechtskräftige
Verurteilungen seit dem 7. Oktober 2023 wegen Straftaten im Kontext
des Nahostkonfliktes und wegen als antisemitisch eingestufter Straftaten
erfolgt sind (bitte ggf. ausführen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die HateCrime-
Statistik (HCr) erfasst als Tatmotivation auch Antisemitismus und erhebt die
Verfahrenserledigung und die Verurteilungen nach verhängter Sanktion. Diese
liegen jedoch für den angefragten Zeitraum noch nicht vor. Die amtlichen
Statistiken des Statistischen Bundesamtes erfassen das Kriterium antisemitischer
Straftaten nicht. Dort erfolgt die Differenzierung auf der Basis der
Gesetzesgliederung und Paragraphen. Tatmotivation und andere kriminologische
Kriterien werden hingegen nicht erfasst.
9. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass als „glühende
Hamas-Anhänger“ geltende Personen nach dem 7. Oktober 2023 aus
dem Gaza-Streifen nach Deutschland gelangen konnten, um sich dann
hier sowohl gewaltsam als auch propagandistisch antisemitisch zu
betätigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um die
Einreise von Hamas-Kadern und Hamas-Anhängern aus dem Gaza-Streifen
nach Deutschland zu verhindern?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Bei nach Deutschland einreisenden Personen erfolgt bei Vorliegen eines
entsprechenden Visumsantrags ein vorheriger Abgleich mit dem Datenbestand der
Polizeibehörden und Behörden für Verfassungsschutz.
Sofern Erkenntnisse zu Personen erlangt werden, von denen eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit ausgeht, werden Maßnahmen zur Verhinderung der
Einreise veranlasst. Dazu gehört die Prüfung von Ausschreibung zur
Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem sowie die Zurückweisung oder
Zurück-/Abschiebung nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls im
Rahmen von grenzpolizeilichen Kontrollen.
Darüber hinaus werden Sicherheitsinterviews mit Personen palästinensischer
Herkunft durchgeführt, die für deutsche Regierungs- und
Nichtregierungsorganisationen als Lokalbeschäftigte tätig und für eine Aufnahme in Deutschland
nach § 22 Satz 2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und
die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) vorgesehen
waren.
11. Wie viele sog. Ortskräfte aus dem Gaza-Streifen wurden seit dem
7. Oktober 2023 bislang in Deutschland aufgenommen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat seit dem 7.
Oktober 2023 für 147 Personen aus dem Gazastreifen eine Aufnahme gemäß § 22
Satz 2 AufenthG zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik
Deutschland erklärt (Stand: 9. November 2024) (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Andrea Lindholz auf
Bundestagsdrucksache 20/10791).
12. Wie vielen Personen, die Aufnahme als Ortskräfte begehrten, wurde die
Aufnahme aus Sicherheitsgründen bislang verweigert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wurden Sicherheitsbedenken bei einer niedrigen zweistelligen Anzahl von
Personen im Rahmen von durchgeführten Sicherheitsinterviews festgestellt.
13. Welche bereits abgeschlossenen Maßnahmen sind seit den
Verbotsverfügungen gegen Hamas, „Samidoun“ und das Islamische Zentrum
Hamburg (IHZ) gegen Strukturen, Mitglieder und Unterstützer dieser
Organisationen getroffen worden?
14. Haben nach Erkenntnis der Bundesregierung Kader von „Samidoun“
oder „Samidoun Deutschland“ gegen das Betätigungsverbot vom
November 2023 verstoßen, welche Konsequenzen hatte dies ggf., und von
wie vielen Personen und in welchem Umfang wurden solche Verstöße
begangen?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Wer einem vollziehbaren Verbot nach dem Vereinsgesetzes (VereinsG)
zuwiderhandelt, kann sich nach § 20 VereinsG strafbar machen.
Die Verfolgung derartiger Straftaten fällt in die ausschließliche Zuständigkeit
der Polizei und Staatsanwaltschaft der Länder. Zu Verfahren, die in
Zuständigkeit der Länder geführt werden, liegen der Bundesregierung aufgrund der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Erkenntnisse vor.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausrichtung der
Organisation „Masar Badil“ und ihre Aktivitäten in Deutschland (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und ist die Organisation als
extremistisch eingestuft?
Bei „Masar Badil“ handelt es sich hiesiger Erkenntnislage zufolge um eine
hauptsächlich im digitalen Raum präsente Organisation.
Die Agitation von „Masar Badil“ besteht in der Organisation und Moderation
von Webinaren mit propalästinensischer Ausrichtung. In diesen Formaten
werden regelmäßig antisemitische Narrative verbreitet und das Existenzrecht des
Staates Israels geleugnet. Ein wesentlicher Einfluss der Agitation auf das
propalästinensische Demonstrationsgeschehen kann derzeit nicht belegt werden.
Ob eine Organisation extremistisch ist, unterliegt einer fortlaufenden
Betrachtung unter Einbeziehung aller vorliegenden Informationen.
16. Ist „Madar Basil“ infolge der personellen und strukturellen Verflechtung
mit „Samidoun“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Einschätzung
der Bundesregierung eine illegale Ersatzorganisation, ist die Betätigung
im Rahmen von „Masar Badil“ durch ehemalige „Samidoun“-Kader (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) ein Verstoß gegen das Betätigungsverbot
für „Samidoun“, und, wenn ja, welche Konsequenzen folgten auf diesen
Verstoß?
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegen die auch auf
Deutschland abzielenden Aktivitäten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) von „Masar Badil“ ergriffen?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird zudem auf die Antwort zu den Fragen 13 bis 15 verwiesen.
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gehen Hinweisen zu
möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten
Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich sämtliche
Bekämpfungsmöglichkeiten, die der Rechtsstaat bereithält. Beim Verbotsverfahren nach dem
Vereinsgesetz handelt es sich um kein Antragsverfahren, sondern um eine
Entscheidung in alleiniger Hoheit der Exekutive. Die Bundesregierung äußert sich
generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen
Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht.
18. Befindet sich die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 im
Austausch mit den für den Gesetzesvollzug zuständigen Ländern darüber,
wie wirksam die im Aufenthaltsrecht und im Staatsangehörigkeitsrecht
vorgesehenen Möglichkeiten, antisemitische Handlungen und Straftaten
zu sanktionieren (insbesondere durch Ausweisung und Verweigerung der
Einbürgerung), in der Praxis sind, und wie lauten diesbezüglich ggf. die
Rückmeldungen aus den Bundesländern?
Das BMI befindet sich in regelmäßigem Austausch mit den das
Aufenthaltsgesetz anwendenden Ländern über mögliche rechtliche Änderungsbedarfe. In
diesen Austausch ist auch die Frage der Sanktionierung antisemitischer
Handlungen und Straftaten durch erweiterte Ausweisungsmöglichkeiten einbezogen.
Rückmeldungen der Länder haben dazu geführt, dass durch das am 31. Oktober
2024 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des
Asylsystems (s. BGBl. 2024 I Nummer 332) solche Straftaten schneller zu
einem besonders schweren Ausweisungsinteresse führen und damit eine
Ausweisung erleichtert wird.
Nach der Neufassung des § 60 Absatz 8a und 8b AufenthG können
insbesondere Straftaten mit einem antisemitischen Beweggrund künftig erleichtert zum
Schutzausschluss führen. Für Straftaten unter drei Jahren wurde die
Begrenzung auf bestimmte Straftaten gestrichen, sodass zukünftig etwa eine
Verurteilung aufgrund einer antisemitischen Volksverhetzung zum Schutzausschluss
führen kann.
Im Staatsangehörigkeitsrecht gibt es in Anbetracht der erst zum 27. Juni 2024
in Kraft getretenen zusätzlichen Regelungen noch keine Rückmeldungen aus
der Anwendungspraxis.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Zahl oder zumindest der
ungefähren Größenordnung der seit dem 7. Oktober 2023 wegen
antisemitischer Handlungen und Straftaten verfügten Ausweisungen von
Ausländern?
Hierüber hat die Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse.
Ausweisungsgründe werden zentral nicht erfasst.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Zahl oder zumindest der
ungefähren Größenordnung der seit dem 7. Oktober 2023 wegen
antisemitischer Handlungen und Straftaten verweigerten Einbürgerungen?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse, da keine
Rechtsgrundlagen für bundesweite Erhebungen zu den Gründen der Ablehnung einer
Einbürgerung bestehen.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der
Aussage des Verfassungsschutzes, antijüdisches Gift gelange
„ungehindert“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) über die sozialen Medien in
die Köpfe vieler Menschen, den Erfolg der Bundesbehörden im Kampf
gegen antisemitische Propaganda in den sozialen Medien?
Die Bundesregierung unternimmt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
eine Vielzahl effektiver Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung
rechtswidriger Internetinhalte:
Um der digitalen Verbreitung islamistisch-terroristischer Propaganda
entgegenzuwirken, meldet die beim BKA angesiedelte nationale Internet Referral Unit
(IRU) seit Oktober 2018 Links zu einschlägigen Inhalten an Online Service
Provider (OSP), mit der Bitte, diese wegen Verstoßes gegen die eigenen AGBs
zu entfernen (sogenannte Löschanregungen oder Referrals). Am 7. Juni 2022
ist die TCO (Terrorist Content Online-)-VO (Verordnung) europaweit in Kraft
getreten. Sie gibt den EU-Mitgliedsstaaten die Befugnis,
Entfernungsanordnungen (EA) gegenüber Hosting Diensteanbietern (HDA) zu erlassen. Das BKA
kann unter Berufung auf Artikel 3 der TCO-VO EA an Unternehmen erlassen
und diese zur Sperrung bzw. zur Löschung terroristischer Inhalte innerhalb von
einer Stunde verpflichten. Im Jahr 2024 wurden durch das BKA 387 EA und
11 431 Referrals gegen islamistisch-terroristische Inhalte erlassen (Stand:
28. Oktober 2024). Unter diesen waren auch antisemitische Inhalte. Eine
weitergehende Aufschlüsselung ist nicht möglich, da hierzu keine gesonderte
Statistik geführt wird.
Das BKA beteiligte sich im Jahr 2023 und 2024 wiederholt an von Europol
koordinierten Maßnahmen im europäischen Verbund – sogenannte Referral
Action Days (RAD) – gegen Online-Propaganda der Hamas und der Bewegung
des „Islamischen Jihad in Palästina“ (PIJ), bei denen auch antisemitische
Inhalte im Netz gesperrt wurden. Darüber hinaus beteiligte sich das BKA im Juni
2024 zusammen mit 16 weiteren Staaten an einem von Europol koordinierten
RAD mit dem Schwerpunkt Antisemitismus, der insbesondere Aufrufe zur
Gewalt gegen jüdische Bürgerinnen und Bürger, Einrichtungen und
Glaubensstätten zum Gegenstand hatte, ebenso wie Äußerungen, die Angriffe und
terroristische Attacken gegen jüdische Personen verharmlosen oder glorifizieren und
den Antisemitismus im Allgemeinen verherrlichen bzw. fördern.
22. Wie viele Fälle wurden dem BKA seit dem 7. Oktober 2023 von
Kooperationspartnern im Kontext des Nahostkonfliktes als strafrechtlich
relevant gemeldet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 wurden dem
BKA 1 913 Meldungen im Kontext des Nahostkonflikts übermittelt. Einen
antisemitischen Bezug wiesen 1 109 dieser Meldungen auf. Davon wurden
764 Meldungen abschließend bearbeitet und 747 (98 Prozent) als strafrechtlich
relevant eingestuft.
23. Wie viele dieser (vgl. Frage 22) gemeldeten Fälle hat das BKA bislang
nach Bearbeitung den örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in
den Ländern übermittelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
monatsweise aufschlüsseln)?
In 640 (ca. 86 Prozent) der abschließend bearbeiteten strafrechtlich relevanten
Fälle konnte die ZMI BKA entweder eine örtlich zuständige
Strafverfolgungsbehörde in einem Bundesland (ca. 69 Prozent) oder einen möglichen
Aufenthaltsort des mutmaßlichen Verfassers im Ausland (ca. 17 Prozent) feststellen.
Die monatliche Aufschlüsselung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Feststellung der örtlichen Zuständigkeit
Deutschland Ausland Gesamt
Okt 23 17 0 17
Nov 23 73 17 90
Dez 23 51 19 70
Jan 24 85 31 116
Feb 24 64 14 78
Mrz 24 35 9 44
Apr 24 21 4 25
Mai 24 24 4 28
Jun 24 21 7 28
Jul 24 24 4 28
Aug 24 57 11 68
Sep 24 39 9 48
Gesamt 511 129 640
24. Wie viele Maßnahmen (beispielsweise Löschungen von Beiträgen) gegen
antisemitische Propaganda haben Bundesbehörden gegenüber den
Betreibern sozialer Medien seit dem 7. Oktober 2023 veranlasst, und wie
verteilen sich diese Maßnahmen auf die einzelnen Plattformbetreiber?
Das BKA führt diesbezüglich keine entsprechende Statistik.
25. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (z. B. aufgrund von Abmeldungen
infolge Umzugs ins Ausland) über die Zahl von deutschen Staatsbürgern
jüdischen Glaubens sowie von israelischen Staatsbürgern, die
Deutschland nach dem 7. Oktober 2023 verlassen haben (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Mit der Einführung des Grundgesetzes im Jahr 1949 wurde das Meldewesen in
die Zuständigkeit der Länder gestellt. Der Bund erhielt lediglich eine
Rahmengesetzgebungskompetenz.
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ISSN 0722-8333