Zwischenbilanz der antisemitischen Straftaten und der gegen Antisemitismus in Deutschland ergriffenen Maßnahmen ein Jahr nach dem islamistischen Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ein Jahr nach dem Terrorangriff der islamistisch-palästinensischen Organisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat sich nach Auffassung der Fragesteller insbesondere in islamistischen und linksextremen Milieus in Deutschland eine aggressive antisemitische und israelfeindliche Einstellung verfestigt, welche ihren Ausdruck sowohl in zahlreichen öffentlichen Aktionen wie Demonstrationen und Universitätsbesetzungen als auch in massiver Agitation in den sozialen Medien findet. Antisemitische Straftaten haben seit dem Terrorangriff deutlich zugenommen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum haben sie sich im Laufe dieses Jahres von Januar bis Oktober 2024 auf über 3 200 verdoppelt (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/10/pm-as-7okt.html). Zuzurechnen sind diese antisemitischen Straftaten überwiegend den Phänomenbereichen ausländische bzw. religiöse Ideologie. Insgesamt wurden seit dem Terroranschlag fast 8 500 Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Kontext des Nahostkonfliktes verzeichnet (ebd.).
Der Schwerpunkt israelfeindlicher Versammlungen und Straftaten liegt in Berlin (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/pressemitteilung-2024-10-04-jahrestag.html). Dort sind bis Oktober 2024 3 200 Ermittlungsverfahren im Kontext des Nahostkonfliktes bei der Staatsanwaltschaft anhängig geworden und es sind zudem noch 5 300 Fälle bei der Polizei in Bearbeitung. Anklage erhoben oder eine Verurteilung durch Strafbefehl ausgesprochen wurde erst in 360 Fällen, eine rechtskräftige Verurteilung schließlich wurde bislang nur in 20 Fällen erreicht (www.welt.de/politik/deutschland/article253857854/Berliner-Gaza-Aktivisten-3200-Verfahren-5300-Faelle-1642-Verdaechtige-aber-nur-20-Verurteilte.html).
Zusätzlich zum Demonstrationsgeschehen werden antisemitische und antiisraelische Ressentiments massiv über die sozialen Medien befeuert. Der Verfassungsschutz (ebd.) spricht von antijüdischem Gift, „das sich insbesondere durch die sozialen Medien ungehindert einen Weg in die Köpfe vieler Menschen bahnt“. Der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (ZMI BKA) wurden von ihren Kooperationspartnern seit dem 7. Oktober 2023 deutlich mehr Hinweise auf Straftaten als Resonanz auf den Nahostkonflikt geliefert. Diese Hinweise werden vom Bundeskriminalamt priorisiert bearbeitet und im Erfolgsfall an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9859).
In der Mobilisierung gegen Israel und gegen Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland hat sich eine Querfront aus verschiedenen extremistischen Akteuren herausgebildet. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz zufolge sind Antisemitismus und Israelfeindlichkeit ein verbindendes Element von Islamismus, palästinensischem Extremismus, türkischem Rechtsextremismus sowie von deutschem und türkischem Linksextremismus (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/pressemitteilung-2024-10-04-jahrestag.html).
Nach Ansicht der Fragesteller spielt für das Ausmaß des jetzt offensiv nach außen tretenden Antisemitismus auch die infolge der Missachtung der Dublin-III-Verordnung illegale Massenmigration seit 2015 aus dem muslimisch-arabischen Raum, dessen Bewohner typischerweise antisemitisch erzogen und indoktriniert werden (www.welt.de/politik/ausland/article248400436/Islamwissenschaftler-Antisemitismus-ist-in-vielen-arabischen-Laendern-Teil-der-Staatsraison.html), eine nicht unmaßgebliche Rolle. Gestützt wird diese These u. a. durch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9859, der zufolge von den im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand 27. November 2023 erfassten 463 Tatverdächtigen von Straftaten im Zuge des Nahostkonfliktes 64 Personen Syrer waren, was einem Anteil von 13,82 Prozent entspricht, welcher damit weit über dem Anteil von Syrern an der Gesamtbevölkerung liegt.
Ein weiteres Beispiel für den Zusammenhang zwischen muslimischer Asylzuwanderung bzw. Zuwanderung und antisemitischen Aktivitäten ist die palästinensische Großfamilie B. in Berlin. Die Mitglieder der Familie sind überwiegend erst nach dem 7. Oktober 2023 aus dem Gaza-Streifen nach Deutschland gekommen und beteiligen sich seither als „glühende Hamas-Unterstützer“ an antisemitischer Propaganda und an gewaltsamen Demonstrationen. Gegen ein Mitglied der Familie, welches geduldet ist und in einer Asylunterkunft lebt, wird u. a. wegen des gewaltsamen Angriffs auf den Berliner Kultursenator Joe Chialo am 12. September 2024 ermittelt (www.welt.de/politik/deutschland/plus253885432/Palaestina-Proteste-in-Berlin-So-geraet-die-Anti-Israel-Szene-ausser-Kontrolle.html). Einzelnen Mitgliedern der Familie werden von Staatsschützern sogar Anschläge zugetraut (www.bz-berlin.de/berlin/gaza-clan-schleust-hamas-nach-berlin). Hinsichtlich der Aufnahme von palästinensischen Ortskräften deutscher Organisationen aus Gaza hat die Bundesregierung vor der Einreise Sicherheitsinterviews vorgesehen, um genau die Aufnahme solcher Personen mit einer extremistisch-antisemitischen Gesinnung zu verhindern. Bis Dezember 2023 scheiterte ein sehr hoher Anteil von ca. 50 Prozent der Kandidaten an dieser Sicherheitshürde (www.tagesspiegel.de/internationales/mitarbeiter-aus-gaza-wird-einreise-verweigert-deutsche-ortskraefte-stehen-bericht-zufolge-unter-extremismusverdacht-10900759.html).
Am 2. November 2023 hat die Bundesregierung ein Betätigungsverbot gegen die Terrororganisation Hamas und gegen das internationale Netzwerk „Samidoun“ sowie das Verbot und die Auflösung der Teilorganisation „Samidoun Deutschland“ verfügt (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/vereinsverbot-hamas-samidoun.html). Trotz dieses Verbotes setzen ehemalige Kader von „Samidoun“ nach Medienberichten jedoch – nunmehr im Rahmen der antiisraelischen Organisation „Masar Badil“ – die Steuerung und Anfachung antisemitischer Aktionen fort. „Massar Badil“ organisiert u. a. Internet-Seminare, in denen Hamas-Kader auftreten und die darauf abzielen, den Terrorkampf der Hamas in die westlichen Metropolen zu tragen. Hierfür wird auch in Deutschland der Zusammenschluss von Islamisten und Linken im Kampf gegen Israel koordiniert. Die verbotene Organisation „Samidoun“ ist mit „Masar Badil“ personell und strategisch eng verflochten, u. a. wird ihre digitale Infrastruktur durch Letztere genutzt (https://zeitung.faz.net/faz/feuilleton/2024-10-24/botschafter-des-terrors/1089270.html; www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bisher-unterm-radar-das-israelfeindliche-netzwerk-in-berlin-und-deutschland-li.2265172). Ein Beispiel für die fortgesetzten Aktivitäten ehemaliger „Samidoun“-Kader ist die antisemitisch geprägte Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) im Mai 2024 durch pro-palästinensische Akteure, bei der drei dieser Kader eine relevante Rolle spielten (Druckausgabe des Berliner Tagesspiegels vom 11. Oktober 2024, Seite Berlin B5, „Besetzung der HU – Wie radikale Israelfeinde den Protest lenkten“, Autoren C. von Salzen und J. Gellier).
Die zusehends aggressive Stimmung sowohl gegenüber Menschen jüdischen Glaubens als auch gegenüber dem Staat Israel haben erhebliche Auswirkungen für die in Deutschland lebenden Juden. Nach Einschätzung des deutsch-israelischen Autors A. Mansour denken viele Juden darüber nach, das Land zu verlassen (www.focus.de/panorama/kolumne-von-ahmad-mansour-ein-katastrophales-warnsignal-juden-wollen-deutschland-verlassen-um-in-israel-sicherheit-zu-finden_id_260412901.html). Der deutschen Politik wirft er vor, angesichts des um sich greifenden Antisemitismus „konzeptlos, verzagt, furchtsam, und gelähmt von völlig falschen Begriffen von politischer Korrektheit und Rassismus“ zu sein (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Straftaten wurden bundesweit seit dem 1. Januar 2024 im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt gezählt?
Welcher Kategorie der Politisch motivierten Kriminalität wurden diese Delikte jeweils zugeordnet (vgl. Frage 1)?
Wie viele der Delikte im Sinne von Frage 1 wurden als antisemitisch eingestuft?
Welcher Kategorie der PMK wurden diese antisemitischen Delikte jeweils zugeordnet?
Um welche Straftatbestände im Sinne der a) Frage 1 und b) Frage 3 handelt es sich hierbei im Einzelnen (bitte alle Delikte mit den zugehörigen Fallzahlen auflisten)?
Welche Nationalität haben die Tatverdächtigen der Delikte im Sinne der a) Frage 1 und b) Frage 3 (bitte mit der Anzahl der Tatverdächtigen der jeweiligen Nationalität und gesonderter Aufführung von Doppel- und Mehrstaatlern angeben)?
Wie viele antisemitische Delikte (einschließlich solcher ohne Bezug zum Nahostkonflikt) gab es bislang insgesamt im Jahr 2024, und in welchem Umfang hat sich die Zahl der Delikte im Vergleich zum Vorjahr erhöht?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele rechtskräftige Verurteilungen seit dem 7. Oktober 2023 wegen Straftaten im Kontext des Nahostkonfliktes und wegen als antisemitisch eingestufter Straftaten erfolgt sind (bitte ggf. ausführen)?
Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass als „glühende Hamas-Anhänger“ geltende Personen nach dem 7. Oktober 2023 aus dem Gaza-Streifen nach Deutschland gelangen konnten, um sich dann hier sowohl gewaltsam als auch propagandistisch antisemitisch zu betätigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um die Einreise von Hamas-Kadern und Hamas-Anhängern aus dem Gaza-Streifen nach Deutschland zu verhindern?
Wie viele sog. Ortskräfte aus dem Gaza-Streifen wurden seit dem 7. Oktober 2023 bislang in Deutschland aufgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie vielen Personen, die Aufnahme als Ortskräfte begehrten, wurde die Aufnahme aus Sicherheitsgründen bislang verweigert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche bereits abgeschlossenen Maßnahmen sind seit den Verbotsverfügungen gegen Hamas, „Samidoun“ und das Islamische Zentrum Hamburg (IHZ) gegen Strukturen, Mitglieder und Unterstützer dieser Organisationen getroffen worden?
Haben nach Erkenntnis der Bundesregierung Kader von „Samidoun“ oder „Samidoun Deutschland“ gegen das Betätigungsverbot vom November 2023 verstoßen, welche Konsequenzen hatte dies ggf., und von wie vielen Personen und in welchem Umfang wurden solche Verstöße begangen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausrichtung der Organisation „Masar Badil“ und ihre Aktivitäten in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und ist die Organisation als extremistisch eingestuft?
Ist „Madar Basil“ infolge der personellen und strukturellen Verflechtung mit „Samidoun“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Einschätzung der Bundesregierung eine illegale Ersatzorganisation, ist die Betätigung im Rahmen von „Masar Badil“ durch ehemalige „Samidoun“-Kader (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ein Verstoß gegen das Betätigungsverbot für „Samidoun“, und, wenn ja, welche Konsequenzen folgten auf diesen Verstoß?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegen die auch auf Deutschland abzielenden Aktivitäten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) von „Masar Badil“ ergriffen?
Befindet sich die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 im Austausch mit den für den Gesetzesvollzug zuständigen Ländern darüber, wie wirksam die im Aufenthaltsrecht und im Staatsangehörigkeitsrecht vorgesehenen Möglichkeiten, antisemitische Handlungen und Straftaten zu sanktionieren (insbesondere durch Ausweisung und Verweigerung der Einbürgerung), in der Praxis sind, und wie lauten diesbezüglich ggf. die Rückmeldungen aus den Bundesländern?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Zahl oder zumindest der ungefähren Größenordnung der seit dem 7. Oktober 2023 wegen antisemitischer Handlungen und Straftaten verfügten Ausweisungen von Ausländern?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Zahl oder zumindest der ungefähren Größenordnung der seit dem 7. Oktober 2023 wegen antisemitischer Handlungen und Straftaten verweigerten Einbürgerungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der Aussage des Verfassungsschutzes, antijüdisches Gift gelange „ungehindert“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) über die sozialen Medien in die Köpfe vieler Menschen, den Erfolg der Bundesbehörden im Kampf gegen antisemitische Propaganda in den sozialen Medien?
Wie viele Fälle wurden dem BKA seit dem 7. Oktober 2023 von Kooperationspartnern im Kontext des Nahostkonfliktes als strafrechtlich relevant gemeldet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele dieser (vgl. Frage 22) gemeldeten Fälle hat das BKA bislang nach Bearbeitung den örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern übermittelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte monatsweise aufschlüsseln)?
Wie viele Maßnahmen (beispielsweise Löschungen von Beiträgen) gegen antisemitische Propaganda haben Bundesbehörden gegenüber den Betreibern sozialer Medien seit dem 7. Oktober 2023 veranlasst, und wie verteilen sich diese Maßnahmen auf die einzelnen Plattformbetreiber?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (z. B. aufgrund von Abmeldungen infolge Umzugs ins Ausland) über die Zahl von deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens sowie von israelischen Staatsbürgern, die Deutschland nach dem 7. Oktober 2023 verlassen haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?