Kontokündigungen „Compact“-Magazin
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Steffen Janich, Kay Gottschalk, Albrecht Glaser, Klaus Stöber, Jörn König, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der YouTube-Kanal „CompactTV“ berichtet am 24. September 2024 über die Kündigung der Geschäftskonten des „Compact“-Magazins (www.youtube.com/watch?v=sqhgwfeAZFQ). Am 16. Juli 2024 hatte das Bundesministerium des Innern und für Heimat die beiden Gesellschaften „Compact Magazin GmbH“ und „Conspect Film GmbH“ auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Am 14. August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag von Compact den sofortigen Vollzug des Verbots teilweise aus.
Nach dem Bericht von „CompactTV“ soll sich das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bereits vor dem 16. Juli 2024 schriftlich an kontoführende Banken gewendet und diese auf die bevorstehende Verbotsverfügung hingewiesen haben (www.youtube.com/watch?v=sqhgwfeAZFQ, ab Min. 08:25). In der Folge hätten die Banken ihre Geschäftsbeziehung mit den Gesellschaften des „Compact“-Magazins gekündigt. Nach der Aussetzung des sofortigen Vollzugs des Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht am 14. August 2024 habe das Bundesinnenministerium nichts dafür getan, seine Kommunikation gegenüber den Banken aus der Zeit vor bzw. unmittelbar nach dem Verbot zurückzunehmen, sodass das „Compact“-Magazin aktuell kein Geschäftskonto besitze und der Geschäftsbetrieb als Presseorgan gefährdet sei.
Nach Recherchen des Presseorgans „Multipolar“ kündigten Banken seit 2020 in rund 40 Fällen ohne Begründung die Konten von regierungskritischen Publizisten und Medienunternehmen. Den Kündigungen gingen demnach häufig Kampagnen voraus, die u. a. von mit staatlichen Projektförderungen mitfinanzierten Organisationen wie „Correctiv“ befeuert würden (multipolar-magazin.de/artikel/de-banking). Die kontoführenden Institute würden auf diese Weise unter Druck gesetzt, zur Vermeidung eines Reputationsverlustes Konten von missliebigen Personen oder Organisationen zu kündigen bzw. keine (neue) Kontoverbindung einzugehen („de-Banking“: multipolar-magazin.de/artikel/debanking).
Die u. a. von der Bundesregierung mit erheblichen finanziellen Mitteln geförderte Nichtregierungsorganisation „Institute for Strategic Dialogue“ (www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003506) fordert in der Studie „Das Geschäft mit dem Hass“ aus dem Jahr 2021, u. a. der Zeitschrift „Compact“ „online genutzte Finanzierungskanäle zu sperren“. Hierzu empfiehlt das Institut die „branchenweite Abstimmung der Nutzungsbedingungen unter Bezahldienstleistern und anderen Finanzdienstleistern“. Des Weiteren wird Banken die „Kündigung der Leistungen für Gruppen, die die Kriterien der Risikobewertung nicht erfüllen“, empfohlen (www.isdglobal.org/isd-publications/das-geschaeft-mit-dem-hass/, dort S. 7).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Haben die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden vor oder nach dem ausgesprochenen Verbot der Gesellschaften des „Compact“-Magazins schriftlich oder mündlich mit kontoführenden Banken kommuniziert, um diese zur Sperrung oder Kündigung der Konten des Magazins zu bewegen?
Wenn Frage 1 bejaht wird, welchen Inhalts war die Kommunikation, und wann, auf welchem Weg und auf welcher rechtlichen Grundlage ist diese jeweils erfolgt?
Wenn Frage 1 bejaht wird, haben die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden nach der Aussetzung des Sofortvollzugs zuvor ausgesprochene Aufforderungen oder Empfehlungen an Banken, die Kontoverbindung mit Gesellschaften des „Compact“-Magazins zu beenden bzw. temporär ruhen zu lassen, zurückgenommen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass im Falle der Aufhebung von Vereinsverboten oder ähnlichen Maßnahmen bzw. der Aufhebung des Sofortvollzugs solcher Maßnahmen alle auf der Grundlage dieser Maßnahmen ergriffenen Schritte, wie insbesondere Kontokündigungen von Banken, unverzüglich rückgängig gemacht werden?
Gibt es (ggf. weitere) Fälle, in denen die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden in den letzten fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar auf Banken mit dem Ziel eingewirkt haben, Konten von Bürgern, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen zu kündigen oder zu sperren, und wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies erfolgt, und welche Gründe wurden dafür jeweils angeführt?
Welche nichtstaatlichen Organisationen verfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung das Ziel, regierungskritische Bürger, Vereine, Organisationen oder Unternehmen durch Maßnahmen des „de-Bankings“ zu behindern?
a) Hatten Vertreter der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden in den vergangenen fünf Jahren schriftlichen oder mündlichen Austausch mit Vertretern dieser Organisationen?
b) Wenn ja, wann, wo, unter wessen Beteiligung und aus welchem Anlass fand der Austausch statt, und was wurde jeweils besprochen?
Hat sich die Bundesregierung zu der an Finanzdienstleister gerichteten Empfehlung des „Institute for Stratetic Dialogue“, nach dortiger Aussage „mutmaßlich verfassungsfeindlichen“ bzw. nach dem Verständnis der Fragesteller regierungskritischen Medien die „Finanzierungskanäle zu sperren“, zu diesem Zweck ihre Nutzungsbedingungen „branchenweit zu vereinheitlichen“ sowie die „Kündigung der Leistungen“ zu erwägen, eine eigene Auffassung gebildet und wenn ja, wie lautet diese?
a) Wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diese Empfehlungen?
b) In welcher Höhe hat das „Institute for Strategic Dialogue“ im Jahr 2021 finanzielle Zuwendungen durch die Bundesregierung oder nachgelagerte Behörden erhalten, und wurde zuvor die rechtliche Unbedenklichkeit der o. a. Empfehlungen des Instituts geprüft?
Prüft die Bundesregierung vor der Vergabe staatlicher Mittel an nichtstaatliche Organisationen, ob die betreffende Organisation u. a. auch das Ziel verfolgt, regierungskritische Bürger, Vereine, Organisationen oder Unternehmen durch Maßnahmen des „de-Bankings“ zu behindern, und wenn nein, warum nicht, welche entsprechenden Organisationen wurden in den vergangenen fünf Jahren von der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden gefördert, und mit jeweils welchen Beträgen?
Hatten Vertreter der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden in den vergangenen fünf Jahren schriftlichen oder mündlichen Austausch mit Vertretern nichtstaatlicher Organisationen oder mit Personen mit dem Ziel, regierungskritische Bürger, Vereine, Organisationen oder Unternehmen durch Maßnahmen des „de-Bankings“ zu behindern?
a) Um welche Personen oder Organisationen handelt es sich?
b) Wann, wo, unter wessen Beteiligung und aus welchem Anlass fand der Austausch jeweils statt?
c) Was wurde jeweils besprochen?