Umsetzungsstand und weiterer Ablauf der flächendeckenden Einführung von digitalen Strommessgeräten – Smart Meter Rollout
des Abgeordneten Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ab 1. Januar 2025 werden alle Verbraucher von 6 000 bis 100 000 Kilowattstunden Verbrauch p. a. zum Einbau von Stromzählern, die in 15-Minuten-Intervallen die jeweiligen Verbrauchswerte protokollieren und einmal täglich an den Messstellenbetreiber übermitteln (www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-was-sie-ueber-die-neuen-stromzaehler-wissen-muessen-13275), verpflichtet. Vielfach werden diese als „Smart Meter“ bezeichnet. Davon betroffen werden vorwiegend mittelständische Unternehmen sowie Privathaushalte von mehr als fünf Personen sein (www.enercity.de/magazin/mein-leben/smart-meter-pflicht). Die Grundlage hierfür bildet das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, welches am 27. Mai 2023 in Kraft trat. Die Kosten für den Einbau eines Smart Meters werden gegenwärtig auf bis zu 2 000 Euro beziffert, die jährliche Preisobergrenze für die Benutzung eines Smart Meters auf bis zu 120 Euro (www.adac.de/rundums-haus/energie/versorgung/smart-meter-intelligenter-stromzaehler/). Die Einführung von Smart Metern, welche als digitalisierte Stromzähler im Kontext der angestoßenen Transformation des Energiewesens zu einer optimierten Steuerung des Energieverbrauchs sowie einer Steigerung der Energieeffizienz beitragen sollen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/digitale-energiewende-2157184#:~:text=Mit%20dem%20Gesetz%20zum%20Neustart,Mai%20zugestimmt), wurde seit jeher kontrovers diskutiert. So bestanden bereits 2017 bei Verbrauchern erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes (vgl. www.deutsche-handwerks-zeitung.de/verbrau cher-fuerchten-digitale-stromzaehler-134544/). Im Raum stand laut einer Umfrage vor allem die Offenlegung der Privatsphäre, weil der Stromverbrauch eines Haushalts in sehr kurzen Intervallen erfasst und privates Individualverhalten dadurch transparenter für Externe wird (ebd.). Aktuell ist grundsätzlich fraglich, ob die Bundesregierung die flächendeckende und in Etappen erfolgende Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter Rollout) zuverlässig gewährleisten kann. Schließlich beträgt gegenwärtig die Implementierungsquote von digitalen Messgeräten in Deutschland weniger als 1 Prozent. Hingegen wurde im europäischen Vergleich in Staaten wie Frankreich, Italien, Schweden oder Finnland eine entsprechende Quote bereits von mehr als 90 Prozent erreicht (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/woran-der-austausch-analoger-stro mzaehler-hakt-110016535.html).
Entgegen bestehenden Bedenken hat etwa die Lobbyorganisation „Agora Energiewende“ immer wieder die Vorteile der digitalen Messgeräte, wie etwa die rasche Nutzbarmachung von dynamischen Netzentgelten, für die Endkunden propagiert (vgl. www.agora-energiewende.de/publikationen/haushaltsnahe-flexibilitaeten-nutzen).
Aus einschlägiger aktueller Berichterstattung geht hervor, dass rund 60 Prozent der deutschen Bevölkerung sich bislang nicht mit intelligenten Stromzählern weitergehend befasst haben (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/woran-der-aus tausch-analoger-stromzaehler-hakt-110016535.html). Es besteht demnach aus Sicht der Fragesteller eine nicht hinreichende Ausgangslage, bei der es den Bürgern und Unternehmen nicht vermittelbar ist, dass die digitalen Messgeräte verpflichtend eingebaut werden sollen. Aus Sicht der Fragesteller wäre das Prinzip der Freiwilligkeit angesichts dieses Sachverhalts eine wesentlich tauglichere Grundlage für die Zukunft des Smart Meters in Deutschland.
Seitens Branchenverbänden wurde im September 2024 am aktuellen Verfahren und Stand des Smart Meter Rollouts u. a. ein nicht vorhandener wirtschaftlicher Wettbewerb kritisiert: „Anstatt die Rolle des wettbewerblichen Messstellenbetreibers (wMSB) zu stärken, sollen Quoten und Jahrespläne die Marktwirtschaft ersetzen“ (www.bne-online.de/wp-content/uploads/24-09-18-bne-SMI-Stellung nahme-Digitalisierungbericht-fin.pdf, S. 2). Damit ginge einher, dass individuelle Kunden- bzw. Verbraucherinteressen kaum noch berücksichtigt würden und damit die Orientierung an dynamischen Tarifen nachlasse (ebd.). Ebenso werden eine fehlende Planungssicherheit, juristische Grauzonen, unklare Schadenersatzansprüche bei möglichen Schäden sowie eine daraus resultierende Destabilisierung des Marktes angeführt (ebd.). Einer Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung zufolge können Smart Meter nicht erheblich zu einer Senkung des Stromverbrauchs beitragen (www.elektrowirtschaft.de/smart-meter-helfen-noch-nicht-beim-stromsparen/).
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6226 wird ausgeführt, dass mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, die aus der Einführung der Smart Meter hervorgehenden Kosten gerechter verteilt würden. Ebenso sei intendiert, die „Netzbetreiber […] stärker an der Kostentragung“ zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Ursachen erkennt die Bundesregierung dafür, dass die Implementierung von Smart Metern in Deutschland wesentlich geringer ausgeprägt ist als im europäischen Vergleich?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der geringen Verbreitung des Smart Meters im Bewusstsein der deutschen Bevölkerung?
Sind angesichts des geringen Implementierungsgrades von Smart Metern seitens der Bundesregierung weitere Maßnahmen zum Anschub geplant, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums sollen diese umgesetzt werden?
Hält die Bundesregierung die Kommunikation gegenüber denjenigen Gruppen, die ab dem 1. Januar 2025 von der Smart-Meter-Pflicht betroffen sein werden, für ausreichend und angemessen, wenn nein, wo besteht seitens der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf, und wie soll dieser innerhalb welchen Zeitraums umgesetzt werden?
Hat die Bundesregierung die Kritik der Branchenverbände vom September 2024 zur Kenntnis genommen, wenn ja, welchen gesetzgeberischen und ggf. weiteren Handlungsbedarf leitet sie hieraus ab, und bis wann will sie diesen in welcher Weise umsetzen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Verzögerungen bei der flächendeckenden Einführung des Smart Meters, wenn ja, was sind die Gründe hierfür, und wie sollen diese ggf. angegangen werden?
Gibt es in der Bundesregierung Erwägungen zur Anpassung der regulatorischen Vorgaben bzw. der technologischen Standards für Smart Meter, wenn ja, welche sind dies, und wann ist ggf. mit Anpassungen zu rechnen?
Welchen konkreten Mehrwert verspricht die Bundesregierung Verbrauchern bei dem Einbau eines Smart Meters, und in welchem Verhältnis stehen hier Kosten und Nutzen?
Konnte der Smart Meter Rollout bis jetzt zu einem stabileren und effizienteren Netzbetrieb beitragen, wenn ja, in welcher Weise, und anhand welcher Indikatoren macht die Bundesregierung dies fest bzw. ab welchem Implementierungsgrad wären diese aus Sicht der Bundesregierung absehbar?
Sind der Bundesregierung mögliche Erfolge bei der Reduzierung des CO2-Ausstoßes infolge des jetzigen Stands des Smart Meter Rollouts bekannt, und wenn ja, welche sind dies bzw. ab welchem Implementierungsgrad wären diese aus Sicht der Bundesregierung absehbar?
Liegen der Bundesregierung aktuelle Daten bzw. Erkenntnisse zu aktuellen Zustimmungswerten zur Installation von Smart Metern bei den Endverbrauchern vor, und wenn ja, welche sind dies?
Beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der geringen Popularität des Smart Meters in der deutschen Bevölkerung eine Anpassung der Strategie hinsichtlich einer Freiwilligkeit beim Einbau eines solchen, wenn ja, in welcher Weise, und innerhalb welchen Zeitraums?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den verpflichtenden Einbau von Smart Metern hinsichtlich des damit verbundenen geringen Energieeinsparpotenzials?
Welche Treffen zwischen Vertretern der Lobbyorganisation „Agora Energiewende“ und Vertretern der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Behörden gab es 2022, 2023 und 2024 bis zum Tag der Fragestellung (bitte nach Datum, konkreten Vertretern, Gesprächsinhalten und Ort aufschlüsseln)?
Welche Treffen zwischen Vertretern weiterer Think Tanks bzw. Lobbyorganisationen und Vertretern der Bundesregierung bzw. nachgeordneten Behörden gab es 2022, 2023 und 2024 bis zum Tag der Fragestellung hinsichtlich der Planung und Umsetzung des Smart Meter Rollouts (bitte nach Datum, konkreten Vertretern, Gesprächsinhalten und Ort aufschlüsseln)?
Wie schätzt die Bundesregierung die gegenwärtige Gefährdungslage hinsichtlich einer möglichen Ausspähung und Manipulation von Smart Metern in Deutschland ein, und welchen Handlungsbedarf leitet sie ggf. daraus ab?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter einer gerechteren Verteilung der Kosten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), was trägt sie zur Gewährleistung derer bei, und wie soll etwa vermieden werden, dass die für die Netzbetreiber aufkommenden Kosten auf die Endverbraucher umgelegt werden?