Staatliche Zulassung sogenannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber und außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen zur Kontrolle von Meinungsäußerungen im Internet
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Volker Münz, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) hat kürzlich gemäß Digital Service Act (DSA) eine erste private Meldestelle zur Identifizierung und Entfernung vorgeblich illegaler Nutzerbeiträge auf den großen Online-Plattformen wie „Facebook, X, Instagram, TikTok, YouTube und Telegram“ zugelassen (www.bundesnetzagentur.de/1029736). Die Wahl fiel auf „REspect!“, eine „Maßnahme der Jugendstiftung Baden-Württemberg“, die zu ihrer Finanzierung staatliche Fördergelder von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern sowie der Bundesregierung erhält (meldestelle-respect.de/). Die Einrichtung solcher Meldestellen und ihre staatliche Mitfinanzierung ist auf deutliche Kritik von Internet-Experten und Rechtswissenschaftlern gestoßen (www.nius.de/articles/experten-warnen-vor-dsa-meldestelle-respect-eine-linke-vorfeldorganisation-die-staatlich-finanziert-wird-wird-dazu-genutzt-buerger-zu-kontrollieren/c1aea09a-a728-41d5-aba6-9db2e5c0c0c4). Bereits zuvor wurde mit der User Rights GmbH eine erste „außergerichtliche Streitbeilegungsstelle“ staatlich zugelassen (user-rights.org/de/ueber-uns), womit nach derzeitigem Kenntnisstand ein mindestens zweistufiges privates Meldesystem aufgebaut werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Hält die Bundesregierung die Beauftragung der Bundesnetzagentur, einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, mit der Auswahl sogenannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber für vereinbar mit der Verfassungsnorm, die eine Zensur der Bürger untersagt (Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes; wenn ja, bitte genauer erläutern)?
Wieso hält die Bundesregierung die Bundesnetzagentur, eine Bundesbehörde, die nach Ansicht der Fragesteller primär für die Durchleitung von Informationen und nicht für deren inhaltliche Bewertung verantwortlich ist, für befähigt, ein Meldestellensystem zur Kontrolle von Internetinhalten einzurichten und zu beaufsichtigen (bitte Gründe erläutern)?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, nach denen der Digital Services Act oder seine Umsetzung anderen, insbesondere autoritär regierten, Staaten als gesetzgeberisches Vorbild dient, so wie es schon beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Fall war (www.eff.org/deeplinks/2021/11/un-human-rights-committee-criticizes-germanys-netzdg-letting-socialmedia), und wenn ja, um welche Länder handelt es sich?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass der DSA oder seine Umsetzung eine „abschreckende Wirkung“ (chilling effect) auf die freie Meinungsäußerung im Internet bewirkt, so wie es der UN-Menschenrechtsausschuss (UN = United Nations) bereits beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz befürchtet hat (Concluding observations on the seventh periodic report of Germany, CCPR/C/DEU/CO/7, Textnummer 46, documents.un.org/doc/undoc/gen/g21/357/46/pdf/g2135746.pdf), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung den sogenannten vertrauenswürdigen Hinweisgebern oder den sogenannten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Identifikation oder Bewertung von Nutzerbeiträgen Vorschriften gemacht, Auflagen erteilt oder Empfehlungen ausgesprochen, und wenn ja, welche?
Haben die sogenannten vertrauenswürdigen Hinweisgeber oder die sogenannten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen nach Kenntnis der Bundesregierung KI zur Identifikation oder Bewertung von Nutzerbeiträgen genutzt, wenn ja, welche KI, und in welchen Fällen?
Hält die Bundesregierung die Beauftragung von „REspect!“ (meldestelle-respect.de/), eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern finanziell geförderte „Meldestelle“, mit der Kontrolle von Nutzerbeiträgen für vereinbar mit der Verfassungsnorm, die eine Zensur der Bürger untersagt (Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes;, und wenn ja, bitte genauer erläutern)?
Wie definiert die Bundesregierung „illegale Inhalte, illegalen Hass und illegale Fake News“ im Einzelnen (www.bundesnetzagentur.de/1029736)?
Warum beauftragt und finanziert die Bundesregierung private „Meldestellen“ mit der Suche nach „illegalen Inhalten, illegalem Hass und illegalen Fake News“ (s. Frage 8.) im Internet, und teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass diese Mittel stattdessen besser Polizei und Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt werden sollten, damit diese ihrer rechtsstaatlichen Aufgabe nachkommen können, und wenn nein, warum nicht?
Über welche „besondere Expertise und Erfahrung bei der Identifizierung und Meldung rechtswidriger Inhalte“ verfügt „REspect!“ angesichts dessen, dass Polizei und Staatsanwaltschaften die rechtsstaatlichen Institutionen sind, die in Deutschland mit der Strafverfolgung betraut sind?
Wie viele Personen sind bei „REspect!“ nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Sichtung und Bewertung von Nutzerbeiträgen beschäftigt?
Wie viele der 72 828 „eingegangenen Meldungen“ und 20 532 „erfolgten Anzeigen“ von „REspect!“ (meldestelle-respect.de/, abgerufen am 13. Oktober 2024) haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Anklage vor Gericht und wie viele davon zu einer Verurteilung wegen eines rechtswidrigen Verhaltens geführt (bitte nach Jahr, Online-Plattform und verletzter Rechtsnorm aufschlüsseln)?
Auf welche Summe belaufen sich die Förderungen der Bundesregierung, namentlich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von „REspect!“ seit Gründung der „Meldestelle“ (bitte nach Jahr und Bundesministerium aufschlüsseln), und auf welche Summe belaufen sich die Förderungen der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahr und Landesministerium aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung trotz der staatlichen Förderung die notwendige Staatsferne von „REspect!“ sicher (vgl. meldestelle-respect.de/), und bis zu welchem Grad an staatlicher Förderung kann eine Institution nach Ansicht der Bundesregierung als unabhängig und staatsfern eingestuft werden?
Über welche weiteren Finanzmittel verfügt „REspect!“ nach Kenntnis der Bundesregierung, und ist zur Vermeidung ungewollter Einflussnahmen sichergestellt, dass „REspect!“ sich auch ohne staatliche Förderungen in gleichem Umfang wie bisher finanzieren kann?
Welche weiteren Portale arbeiten neben „REspect!“ mit dem Bundeskriminalamt zur Verfolgung von Meinungsäußerungen im Internet zusammen (apollo-news.net/der-schatten-verfassungsschutz/)?
Welche weiteren Organisationen haben einen Antrag auf Zulassung als sogenannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber bei der Bundesnetzagentur gestellt?
Nach welchen Kriterien wählt die Bundesnetzagentur die „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ aus, und wie haben diese im Auswahlprozess ihre besondere Befähigung nachzuweisen?
Auf welche Art und Weise stellt die Bundesregierung eine politische und weltanschauliche Ausgewogenheit und Neutralität bei der Auswahl der „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ sicher?
Ist „REspect!“ als Empfänger staatlicher Fördergelder zur Veröffentlichung seiner Jahresberichte bzw. jährlichen Rechenschaftsberichte verpflichtet?
a) Wenn ja, auf welcher genauen Rechtsgrundlage ist „REspect!“ dazu verpflichtet?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit „REspect!“ dieser Verpflichtung nachkommt?
c) Wenn ja, warum hat „REspect!“ nach Kenntnis der Bundesregierung keinen solchen Bericht auf seiner Internetseite veröffentlicht (vgl. meldestelle-respect.de/, abgerufen am 13. Oktober 2024)?
d) Wenn ja, hat die mangelnde finanzielle Transparenz von „REspect!“ Rückwirkungen auf seinen Status als sogenannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber?
e) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass die sogenannten vertrauenswürdigen Hinweisgeber zukünftig ihrer eigenen Pflicht zur Offenlegung ihrer Finanzierungsgrundlage nachkommen werden?
Wie begegnet die Bundesregierung der vielfach geäußerten Kritik von Experten – welche sich auch die Fragesteller zu eigen machen, dass das anvisierte Meldesystem „im Prinzip eine Zensur durch die Zensurbehörde“ sei (Udo Vetter) oder ein verfassungswidriges „Zensursystem“, das „gegen Inhalte, die nicht illegal sind“ ausgerichtet sei (Christoph Lütge) (www.nius.de/articles/experten-warnen-vor-dsa-meldestelle-respect-eine-linke-vorfeldorganisation-die-staatlich-finanziert-wird-wird-dazu-genutzt-buerger-zu-kontrollieren/c1aea09a-a728-41d5-aba6-9db2e5c0c0c4)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die User Rights GmbH vor dem Hintergrund der politischen Aktivitäten und der Parteizugehörigkeit ihrer Gründer ihre Arbeit politisch neutral ausübt (www.nius.de/politik/auf-den-trusted-flagger-folgt-die-aussergerichtliche-streitbeilegungsstelle-diese-linken-klima-aktivisten-sind-die-zweite-instanz-der-neuen-zensur/33a490d1-dede-4852-9354-dd103529814a)?
Erhält die User Rights GmbH Fördergelder vom Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern, und wenn ja, auf welche Summe belaufen sich diese (bitte aufschlüsseln)?
Welche weiteren Organisationen haben einen Antrag auf Zulassung als sogenannte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle bei der Bundesnetzagentur gestellt?
Nach welchen Kriterien wählt die Bundesnetzagentur die „außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen“ aus, und wie haben diese im Auswahlprozess ihre besondere Befähigung nachzuweisen?
Auf welche Art und Weise stellt die Bundesregierung eine politische und weltanschauliche Ausgewogenheit und Neutralität bei der Auswahl der „außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen“ sicher?
Wie viele Hinweise auf Verstöße gegen den DSA hat die Bundesnetzagentur gesammelt und an die zuständigen Behörden in Brüssel weitergeleitet, bevor der entsprechende Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, und woher hat die Bundesnetzagentur diese Hinweise erhalten (apollo-news.net/nicht-mit-rechtsstaat-vereinbar-habecks-netzagentur-ueberwacht-ohne-rechtsgrundlage-twitter-posts-fuer-eu-zensoren/; bitte nach Hinweisgeber und betroffener Online-Plattform aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass Milliardäre, die mit ihrer Vorstellung von Kommunikation in den USA Donald Trump unterstützen, und chinesische Technologie „den Diskurs in Europa definieren“, und rechtfertigen diese behaupteten Versuche der Einflussnahme auch die Verfolgung von Meinungsäußerungen deutscher Bürger im Internet durch das eingangs beschriebene Meinungsüberprüfungssystem, und wenn ja, in welcher Weise (x.com/disclosetv/status/1849720863823691826)?