Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der deutschen Sprache in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2024
der Abgeordneten Stephan Brandner, Volker Münz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Kleinen Anfrage „Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der deutschen Sprache in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021“ (Bundestagsdrucksache 20/426) wurde unter anderem erfragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 ergriffen hat, um die deutsche Sprache als Mittel der wissenschaftlichen und kulturellen Kommunikation zu fördern. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2024 ergriffen, um die deutsche Sprache als Mittel der wissenschaftlichen und kulturellen Kommunikation zu fördern (bitte einzeln und nach Jahresscheiben auflisten)?
Welche Veranstaltungen, die der Verbreitung und der Statuspflege der deutschen Sprache dienen, wurden in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2024 finanziell durch Mittel des Bundeshaushaltes unterstützt (bitte einzeln nach Monatsscheiben, Name der Veranstaltung und Ort auflisten)?
Welche Publikationen, die der Verbreitung und der Statuspflege der deutschen Sprache dienen, wurden in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2024 finanziell durch Mittel des Bundeshaushaltes unterstützt (bitte einzeln nach Monatsscheiben, Titel der Publikation und Herausgeber auflisten)?
Welche Projekte und Maßnahmen zum Erlernen der deutschen Sprache als Fremdsprache förderte die Bundesregierung in jeweils welcher Höhe in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2024?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2024 ergriffen, um Gesetzestexte, Verlautbarungen und Werbekampagnen der Bundesregierung sowie die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern in verständlicher deutscher Sprache abzufassen?