Deutscher Bundestag Drucksache 20/14557
20. Wahlperiode 10.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming,
Volker Münz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/13976 –
Vom Bund geförderte Sprachschulen und Integrationsarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schon der Bericht „Evaluation der berufsbezogenen Deutschsprachförderung
nach § 45a AufenthG [Aufenthaltsgesetz]“ im letzten Jahr (Abschluss und die
Einreichung des Berichts ist im Dezember 2023 erfolgt) hat Zahlen,
Beteiligung und teils auch die Motivation der Deutschlernenden innerhalb eines
Integrationskurses freigelegt. So haben z. B. 45 Prozent der Personengruppe,
welche den Kurs abgebrochen hat (betrifft 8 Prozent der Teilnehmer), bei
einer diesbezüglichen Befragung im Sinne der Evaluation angegeben, dass sie
Deutschkenntnisse für ihr berufliches Fortkommen als sehr wichtig erachten.
Zudem haben von den Abbrechern nur 36 Prozent angegeben, dass sie in den
letzten vier Wochen nach Arbeit gesucht hätten („Evaluation der
berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG“, S. 161 f., expressis
verbis steht dort geschrieben: „Diejenigen, die ein Zertifikat erworben haben,
scheinen deutlich aktiver zu sein als diejenigen, die den Kurs abgebrochen
haben: Ergebnisse der Berufssprachkurse 51 Prozent der ersten Gruppe geben
an, dass sie auf Jobsuche sind im Vergleich zu nur 36 Prozent der letzteren
Gruppe). Das heißt, dass von dem Personenkreis, der zwar berufsbezogene
Deutschsprachförderung in Anspruch genommen hat, aber den Kurs abbrach,
64 Prozent nicht einmal nach Arbeit suchten.
Diese nach Auffassung der Fragesteller ernüchternden Zahlen sprechen für
sich. Dabei handelte es sich sogar nur um die berufsbezogenen Sprachkurse,
also bei Weitem nicht um den gesamten Anteil der Integrationskurse. Die
Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD
„Alphabetisierung von Asylsuchern, Asylantragstellern, Schutzberechtigten oder
Bleibeberechtigten“ auf Bundestagsdrucksache 20/11885 ergab, dass nahezu
6 Mrd. Euro für Integrationskurse in acht Jahren ausgegeben worden sind. Die
Summe ergibt sich durch das Addieren der aufgelisteten Angaben ab dem Jahr
2015 bis zum Jahr 2023, nach welcher auch expressis verbis gefragt worden
ist (ebd., S. 2, Antwort zu Frage 2), davon wurden 1,4 Mrd. Euro für
Alphabetisierungskurse ausgegeben, obwohl nur etwas über 37 000 Personen diesen
Kurs in dem besagten Zeitraum mit dem gesetzlichen Ziel, nämlich
Sprachniveau B1, bestanden haben (ebd., S. 3, Antwort zu Frage 3). Da es sich nach
Ansicht der Fragesteller hierbei um hohe Ausgaben des Bundes handelt und
im Vergleich zu diesen hohen Ausgaben die Absolventenquote den
Fragestellern wiederum sehr niedrig erscheint, würden die Fragesteller gern nochmals
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 9. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
genau auf die spezifische Förderung des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) für die einzelnen Sprachschulen blicken.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wohlstand und wirtschaftliches
Wachstum in Deutschland hängen auch davon ab, ob es gelingt, die aufgrund
der demografischen Entwicklung entstehenden Lücken auf dem Arbeitsmarkt
zu schließen. Die frühzeitige Sprach- und Wertevermittlung ist besonders
wichtig für eine erfolgreiche Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt
und in die Gesellschaft. So konstatiert auch der von den Fragestellern zitierte
Bericht „Evaluation der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a
AufenthG“, dass 30 Prozent der befragten Teilnehmenden an einem
Berufssprachkurs mit einem Kursabbruch als Abbruchgrund die Aufnahme einer
Arbeit oder Ausbildung angegeben haben, was dem expliziten Ziel der
Berufssprachkurse entspreche (S. 140). Der kritisierte geringere Anteil an
Arbeitsuchenden nach Kursende ist demnach nicht überraschend, sondern liegt in der
Natur der Sache.
Investitionen in Integrations- und Berufssprachkurse sind daher auch
Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Hiervon profitieren nicht nur die
Menschen, die nach Deutschland kommen, sondern die gesamte Gesellschaft.
1. Nach welchen Kriterien werden die jeweiligen Sprachkurse vom BAMF
beauftragt, bzw. nach welchen Kriterien dürfen die Sprachschulen einen
Antrag auf Förderung bzw. Zuschüsse stellen?
9. Nach welchen Prüfungskriterien prüft das BAMF, welche Sprachschulen
für solche Fördermittel geeignet sind und welche nicht (bitte die Behörde
welche die Prüfung durchführt, als auch Aktenzeichen für die Ergebnisse
solcher Prüfungen nennen)?
13. Ist die Förderung durch das BAMF zeitlich befristet?
14. Gibt es Verträge seitens des BAMF mit privaten Sprachschulen, welche
unbefristet sind (bitte ggf. nach Sprachschule und Fördersummen
auflisten)?
25. Wie wird eine reguläre Sprachschule zu einer vom BAMF zertifizierten
Schule?
Die Fragen 1, 9, 13, 14 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Im Gesamtprogramm Sprache des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) werden Integrations- bzw. Berufssprachkurse durch hierfür
zugelassene Kursträger durchgeführt. Die Zulassung von Sprachschulen als
Integrationskurs bzw. Berufssprachkursträger erfolgt dabei auf der spezialgesetzlichen
Grundlage des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit der
Integrationskursverordnung (IntV) bzw. der Verordnung über die berufsbezogene
Deutschsprachförderung (DeuFöV) durch ein auf die Besonderheiten des
Integrationskursbzw. Berufssprachkurssystems zugeschnittenes Zulassungsverfahren.
Eine Zulassung von privaten und öffentlichen Kursträgern kann vom BAMF
erteilt werden, wenn sie zuverlässig, gesetzestreu und leistungsfähig sind sowie
ein Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung anwenden.
Die Zulassung erfolgt auf Antrag durch Verwaltungsakt. Zur einheitlichen
Beurteilung, ob die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, hat das BAMF
einheitliche Bewertungskriterien festgesetzt.
Bei positiver Bewertung wird eine befristet ausgesprochene Zulassung für
maximal fünf Jahre erteilt. Damit kann das Angebot ohne weiteres Eingreifen des
BAMF jederzeit auf die jeweiligen Bedarfe vor Ort reagieren. So können
Kursträger bei Bedarf z. B. eigenständig und auch kurzfristig neue Kurse planen.
Findet bei einem zugelassenen Träger mehr als ein Jahr lang keine
Kursaktivität statt, erlischt die Zulassung kraft Gesetzes (§ 20b Absatz 2 IntV bzw. § 22
Absatz 2 DeuFöV).
Hinsichtlich der Anzahl von Kursträgern in einer Region macht die
Bundesregierung bewusst keine Vorgaben, sondern hat mit dem bestehenden
Zulassungsverfahren ein flexibles System etabliert, in dem sich Angebot und
Nachfrage austarieren. Hierbei ist jeder Träger verpflichtet, mit den weiteren vor Ort
ansässigen Trägern zusammenzuarbeiten, um den Teilnehmenden ein
flächendeckendes und am Bedarf orientiertes Kursangebot unterbreiten zu können und
das zügige Zustandekommen von Kursen sowie deren Abschluss zu
ermöglichen. Es erfolgt keine direkte Auftragsvergabe für die Durchführung einzelner
Kurse.
Zugelassene Kursträger unterliegen während der Zulassungsdauer bzw.
während der Kursdurchführung seitens des BAMF (gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3
und 4 IntV bzw. § 21 Absatz 4 Satz 1 und 2 DeuFöV) einem kontinuierlichen
Evaluations- und Beurteilungsprozess, welcher u. a. im Rahmen von Kurs- und
Verwaltungsprüfungen vorrangig die ordnungsgemäße Mittelverwendung
sicherstellt. Daneben ist eines der wesentlichen Zulassungskriterien die
Anwendung eines Verfahrens zur Qualitätssicherung und -entwicklung, welches u. a.
die Evaluation der Kurse durch den Kursträger selbst vorsieht.
Die bisherige Erfahrung des BAMF in der Zusammenarbeit mit einzelnen
Kursträgern wird bei der Entscheidung über die Erteilung einer erneuten
Zulassung berücksichtigt. Aufgrund der befristet erteilten Zulassung unterliegt jeder
Kursträger im Rahmen des Folgezulassungsverfahrens, in dem erneut die o. g.
Kriterien nachgewiesen werden müssen, einer vollumfänglichen Überprüfung.
Sollten während der Zulassungsdauer Verstöße gegen die ordnungsgemäße
Kursdurchführung oder der Wegfall der o. g. Kriterien bekannt werden, kann
die Zulassung entzogen werden.
2. Nach welchen Einheiten definiert und bestimmt das BAMF die erbrachte
Leistung der Absolventen?
Der Integrationskurs und auch die an den Sprachniveaustufen ausgerichteten
Berufssprachkurse A2 bis C2 enden jeweils mit einer standardisierten
Zertifikatsprüfung auf dem entsprechenden Sprachniveau gemäß dem Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER): Dabei handelt es sich im
Integrationskurs um die Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und
den Abschlusstest des Orientierungskurses „Leben in Deutschland“. In den
Berufssprachkursen A2 bis C1 wird der „Deutsch-Test für den Beruf“ absolviert,
mit Ausnahme vom C2-Berufssprachkurs, in dem andere externe
Zertifikatsprüfungen, wie z. B. das „Goethe-Zertifikat C2“, abgelegt werden.
Darüber hinaus werden im Verlauf der Kurse regelmäßige
Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittskontrollen durchgeführt. Im Integrationskurs, der
insgesamt drei Sprachniveaustufen A1 bis B1 nach GER umfasst, sind zudem
zwei Zwischenprüfungen „Start Deutsch 1“ (A1) und „Start Deutsch 2“ (A2)
vorgesehen, die kursträgerintern durchgeführt werden.
3. Nach welchen Kriterien stellt das BAMF die Qualität der tatsächlichen
Sprachlehrer sicher (bitte Form sowie Art und Weise der
Qualitätssicherung nennen)?
Integrationskurslehrkräfte müssen eine vom BAMF anerkannte fachliche
Qualifikation im Bereich Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache nachweisen, um
eine Zulassung zum Unterrichten zu erhalten. Diese sind in der Matrix
„Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen auf der Grundlage von § 15
Absatz 1 IntV“ geregelt und werden im Rahmen eines festgelegten
Zulassungsverfahrens vom BAMF geprüft.
Für die Unterrichtstätigkeit in Alphabetisierungs- oder Berufssprachkursen
benötigen die Lehrkräfte jeweils eine eigene erweiterte Zulassung gemäß § 15
Absatz 2 IntV (Alpha) und § 18 Absatz 5 DeuFöV (BSK). Beim Vorliegen
bestimmter Fachqualifikationen ist eine Direktzulassung möglich. Die meisten
Lehrkräfte müssen jedoch eine additive Zusatzqualifizierung (ZQ) absolvieren,
um in das jeweilige Kurssystem einsteigen zu können. Das BAMF bietet und
fördert entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen, wie z. B. ZQ Alpha oder ZQ
BSK.
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Dolmetschereinsätze, welche
als Vermittler zwischen Teilnehmer und Sprachlehrer fungieren, und
wenn ja, welche Sprachen werden in privaten Schulen nach Kenntnis der
Bundesregierung am häufigsten übersetzt?
Die Kurse des Gesamtprogramms Sprache werden ausschließlich in deutscher
Sprache angeboten. Der Einsatz von Dolmetschenden in den Kursen ist nicht
vorgesehen und wird nicht gefördert.
5. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung irgendeine Form von
Drohungen, verbalen Angriffen oder sogar tätlichen Angriffen seitens der
Kursteilnehmer an den vom BAMF geförderten Sprachschulen (wenn ja,
bitte nach Jahr, Anzahl der Gewalttaten und Unterrichtsfach auflisten),
und wenn ja, an welchen Sprachschulen finden nach Kenntnis der
Bundesregierung am häufigsten Straftaten, an welchen Sprachschulen am
wenigsten Straftaten statt?
Kursträger sind verpflichtet, den Ausschluss von Teilnahmeberechtigten dem
BAMF unverzüglich zu melden. Eine etwaige Bedrohung oder gar ein Angriff
auf andere Kursteilnehmende, Lehrkräfte oder Prüfpersonal zöge einen solchen
Ausschluss nach sich. Nach den dem BAMF auf dieser Basis vorliegenden
Erkenntnissen kommt es nur äußerst selten zu strafbaren Handlungen in
Integrations- und Berufssprachkursen. Auch wenn keine statistische Erfassung durch
das BAMF erfolgt, da dies in den Verantwortungsbereich der
Strafverfolgungsbehörden fällt, so lässt sich festhalten: Bei über 18 800 begonnenen
Integrationskursen im Jahr 2024 sind lediglich zwei Vorfälle im Sinne der Fragestellung
bekannt, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat bestand und in denen
Teilnehmende daraufhin vom Kurs ausgeschlossen wurden. Für den
Berufssprachkursbereich liegen keine Erkenntnisse vor.
6. Wie läuft eine Vergabe von Fördermitteln für vom BAMF geförderte
Sprachschulen ab (bitte nach Möglichkeit Vergabeprozesse und
Geschäftsordnungen zitieren)?
Es erfolgt keine Förderung von Sprachschulen im Wege des Vergabeverfahrens.
Zugelassene Kursträger erhalten für ordnungsgemäß durchgeführte Kurse auf
Antrag eine Kostenerstattung durch das BAMF. Diese erfolgt
teilnehmendenbezogen pro durchgeführte Unterrichtseinheit auf Grundlage der Richtlinien des
BAMF für die Abrechnung von Integrationskursen bzw. Berufssprachkursen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Ermittelte nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die
Staatsanwaltschaft bezüglich der Vergabe von Fördermitteln an befreundete
Eigentümer von Sprachschulen?
8. Gab es in Bezug auf Frage 7 einen Verdacht, sowohl Anfangsverdacht
als auch Ermittlung der Korruption innerhalb dieser Thematik (bitte
Aktenzeichen der Entscheidung nennen, ggf. jegliche weiteren
Aktenzeichen für Dokumente nennen)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da kein
Vergabeverfahren durchgeführt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 und 6 verwiesen.
10. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass solche Summen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) für Integrationskurse und
Alphabetisierungskurse ausgegeben werden und die Anzahl der diesbezüglichen
Absolventen im Sprachniveau B1 bei 37 023 liegt und damit nach Ansicht der
Fragesteller offenbar gering ist?
Entsprechend den Kurskonzepten des BAMF ist das jeweils zu erreichende
Zielsprachniveau in allgemeinen Integrationskursen B1 und in
Alphabetisierungskursen A2 nach GER. Aus Sicht der Bundesregierung greift es daher zu
kurz, bei Absolventinnen und Absolventen des Alphabetisierungskurses
lediglich auf die Teilnehmenden abzustellen, die B1 erreichen, die Bewertung durch
die Fragestellenden teilt die Bundesregierung daher nicht.
Die Einflussfaktoren auf die Prüfungsergebnisse sind multifaktoriell. Im Sinne
der Qualitätssicherung kann das BAMF einen Teil der Faktoren steuern und
beeinflussen, wie z. B. die Zulassung von Kursträgern, Lehrkräften,
Lehrmaterialien, konzeptionelle Vorgaben für Kurse und Prüfungen.
Eine besondere Rolle spielen dabei jedoch auch individuelle
Lernvoraussetzungen der Kursteilnehmenden, die nur schwer beeinflussbar sind. So sind die
Teilnehmenden der Alphabetisierungskurse gemäß dem Zwischenbericht III
zum Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse (EvIk)“ von 2023
durch multiple Problemlagen gekennzeichnet. Ein erheblicher Anteil der
Alphabetisierungskursteilnehmenden hat beispielsweise keine Schule besucht,
weist seltener Erfahrungen mit formellem Sprachlernen auf und hat
mehrheitlich einen Fluchthintergrund. Alphabetisierungskursteilnehmende mit
Fluchthintergrund haben zudem in ihrem privaten Umfeld oft schlechte
Lernbedingungen, da ihnen häufig ein Raum zum ungestörten Lernen fehlt und Sorgen
um im Ausland lebende Familienangehörige die Konzentrationsfähigkeit
beeinträchtigen können, dennoch erreicht die Mehrzahl der Teilnehmenden in
Alphabetisierungskursen das angestrebte Sprachziel A2. Aus Sicht der
Bundesregierung besteht das unterstellte Missverhältnis zwischen Fördersumme und
Ergebnis nicht.
11. Werden in Bezug auf Frage 9 auch private Träger für solch eine Prüfung
beauftragt?
a) Wenn ja, nach welchen Kriterien werden diese beauftragt?
b) Wenn nein, wie läuft ein Prüfungsverfahren von einer stattlichen
Prüfung ab?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet:
Die Prüfung der Sprachschulen erfolgt durch das BAMF. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Gibt es eine tabellarische Auflistung der vom BAMF bzw. aus
Bundesmitteln geförderten Sprachschulen anhand der Zahl der Absolventen
(bitte ggf. die besten zehn auflisten)?
Nein, eine entsprechende Auflistung liegt nicht vor.
15. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass in der Vergangenheit größere
Summen für Integrationskurse ausgegeben worden sind und nun im
Haushaltsplan, Einzelplan 06, für das kommende Jahr 2025 nicht einmal
die Hälfte (vgl.
www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl0
6.pdf, S. 53) der tatsächlich im Jahr 2023 für Integrationskurse
ausgegebenen Summe veranschlagt wurde?
16. Nach welchen Kriterien führt die Bundesregierung punkto Haushalt eine
Veranschlagung von diesbezüglichen Summen durch (vgl. Frage 15)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet:
Zum Zeitpunkt des Kabinettbeschlusses zum Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2025 konnten die finanziellen Bedarfe für den Integrationskursbereich
noch nicht abschließend beziffert werden. Die Bundesregierung hat sich daher
darauf verständigt, die finanzielle Ausstattung des Integrationskursbereichs im
Lichte der weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung neu zu bewerten und
dabei auch die Möglichkeiten von Effizienz- und Effektivitätssteigerungen
innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und ggf.
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sowie Handlungsspielräume im Rahmen der
parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2025 auszuschöpfen. Der
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 enthält daher die in der
ursprünglichen Finanzplanung vorgesehenen 500 Mio. Euro. Damit wurde noch keine
Aussage über die notwendige finanzielle Ausstattung der Integrationskurse
vorweggenommen.
17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es ein gewisses
Konkurrenzverhalten zwischen den Sprachschulen gibt (bitte ggf. nach den jeweiligen
Sprachschulen auflisten)?
Das Zulassungsverfahren für Kursträger im Gesamtprogramm Sprache soll
Wettbewerb, Qualität und Transparenz schaffen. Es ist daher so konzipiert, dass
sich Angebot und Nachfrage weitestgehend austarieren (s. Frage 1).
18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
staatlichen und an privaten Sprachschulen prozentual gesehen (bitte im Sinne
einer Tabelle oder Statistik darstellen)?
Im Gesamtprogramm Sprache des BAMF können sowohl private als auch
öffentliche Träger zur Durchführung der Sprachkurse zugelassen werden
(s. Frage 1). Staatliche Schulen fallen nicht darunter.
Die absolute und prozentuale Verteilung der Integrationskursträger nach
Trägerarten zum Stichtag 31. Dezember 2023 kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Zugelassene Integrationskursträger zum Stichtag 31. Dezember 2023 nach
Trägerarten
Konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2024
absolut prozentual
Ausl. Organisationen 6 0,4 %
Arbeiterwohlfahrt (AWO) 28 1,8 %
Betriebliche/überbetriebliche Aus-/Fortbildungsstätten 102 6,4 %
Bildungswerke/-stätten 144 9,1 %
Deutsch-ausl. Organisationen 11 0,7 %
Evangelische Trägergruppen 38 2,4 %
Freie Trägergruppen 135 8,5 %
Initiativgruppen 82 5,2 %
Internationaler Bund 40 2,5 %
Katholische Trägergruppen 49 3,1 %
Kommunale Einrichtungen 15 0,9 %
Sprach-/Fachschulen 265 16,7 %
Volkshochschulen (VHS) 524 32,9 %
sonstige Trägerarten 152 9,6 %
Insgesamt 1 591 100,0 %
Für die Berufssprachkurse liegt keine Auswertung nach Trägerarten vor. Eine
Auflistung der aktuell zugelassenen Träger findet sich unter:
www.bamf.de/Sha
redDocs/Anlagen/DE/Integration/Berufsbezsprachf-ESF-BAMF/BSK-Rechtsgr
undlagen/liste-berechtigte-traeger.html
19. Wie lautet die Gesamtprüfungsanzahl von Teilnehmern von allen
Integrationskursen, sowohl an privaten als auch staatlichen Sprachschulen,
insgesamt (bitte ab 2015 bis 2023 auflisten)?
Die nachstehenden Auswertungen weisen die Testteilnahmen an den beiden
Abschlusstests des Integrationskurses in getrennter Darstellung aus. Aufgrund
der Überjährigkeit von Integrationskursen werden Abschlusstests durch eine
teilnahmeberechtigte Person in der Regel in unterschiedlichen Kalenderjahren
absolviert. Eine Addition beider Auswertungen ist daher nicht zulässig.
Die Anzahl der Teilnahmeberechtigten, die in den Jahren 2015 bis 2023 am
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teilgenommen haben, kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Sie umfasst Teilnehmende am DTZ, die im
jeweiligen Kalenderjahr aus dem Kurs ausgetreten sind. Hierbei werden
Testteilnahmen als Personenstatistik erfasst. Da Kurseintritt und Kursaustritt in der
Regel aufgrund der jeweiligen Kursdauer nicht im selben Kalenderjahr
erfolgen, können diese nicht in ein Verhältnis gesetzt werden.
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden in den Jahren 2015 bis 2023
Konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2024
Jahr Anzahl DTZ-Teilnehmende1)
2015 105 474
2016 142 472
2017 233 985
2018 222 489
2019 195 326
2020 122 638
2021 93 644
2022 126 169
2023 294 372
Insgesamt 1 536 569
1) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmenden sind auch Prüfungswiederholende enthalten, die
in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an
der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“ (A2) teilgenommen haben.
Die Anzahl der Prüfungsteilnehmenden, die in den Jahren 2015 bis 2023 am
Orientierungskurstest oder Test „Leben in Deutschland“ teilgenommen haben,
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der Prüfungsteilnehmenden am Orientierungskurstest bzw. am Test
„Leben in Deutschland“ in den Jahren 2015 bis 2023
Konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2024
Jahr Prüfungsteilnehmende Prüfung teilgenommen
2015 interne Teilnehmende1) 90 692
externe Teilnehmende2) 8 040
Summe 98 732
2016 interne Teilnehmende1) 122 573
externe Teilnehmende2) 10 136
Summe 132 709
2017 interne Teilnehmende1) 211 128
externe Teilnehmende2) 12 993
Summe 224 121
2018 interne Teilnehmende1) 180 306
externe Teilnehmende2) 15 681
Summe 195 987
2019 interne Teilnehmende1) 150 630
externe Teilnehmende2) 15 467
Summe 166 097
2020 interne Teilnehmende1) 82 174
externe Teilnehmende2) 14 516
Summe 96 690
2021 interne Teilnehmende1) 74 862
externe Teilnehmende2) 24 737
Summe 99 599
2022 interne Teilnehmende1) 100 319
externe Teilnehmende2) 29 041
Summe 129 360
Jahr Prüfungsteilnehmende Prüfung teilgenommen
2023 interne Teilnehmende1) 271 307
externe Teilnehmende2) 35 914
Summe 307 221
Insgesamt 1 450 516
1) Teilnehmende mit Teilnahmeberechtigung/-verpflichtung am Integrationskurs.
2) Externe Teilnehmende, die auf eigene Kosten am Test teilnehmen (einschließlich
Prüfungswiederholende).
20. Wie viele Prüflinge haben die Prüfungen innerhalb welchen Niveaus des
Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache bestanden
(bitte ab 2015 bis 2023 auflisten)?
Teilnehmende können im Rahmen des Deutsch-Tests für Zuwanderer
Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 oder A2 des GER in einer einheitlichen
Sprachprüfung nachweisen.
Die Zahl der Teilnehmenden am DTZ der jeweiligen Jahre kann jedoch nicht
mit der Zahl der neuen Kursteilnehmenden (vgl. Antwort zu Frage 29) in ein
Verhältnis gesetzt werden, da es sich hierbei nicht um Jahreskohorten handelt.
Durch die in der Regel überjährige Dauer von Integrationskursen sowie den
flexiblen Einstieg im Jahresverlauf beenden Personen nur selten den
Integrationskurs in demselben Kalenderjahr, in dem sie ihn begonnen haben. Eine
jahresweise Korrelation von neuen Kursteilnehmenden und Teilnehmenden an der
Sprachprüfung DTZ führt daher zu rechnerisch falschen Ergebnissen. Auch die
Summen können nicht in ein Verhältnis gesetzt werden, da beispielsweise unter
den DTZ-Teilnehmenden des Jahres 2023 viele Personen mit Kursbeginn 2022
erfasst sind und die meisten Personen mit Kursbeginn 2023 noch nicht am DTZ
teilgenommen haben können, weil ihr Kurs noch nicht so weit fortgeschritten
ist.
Das erreichte Sprachniveau im Rahmen der Sprachprüfung DTZ in den Jahren
2015 bis 2023 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden in den Jahren 2015 bis 2023 nach DTZ-
Ergebnis
Konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2024
Ohne Kurswiederholende
Jahr B1-Niveau
absolut
B1-Niveau
prozentual
A2-Niveau
absolut
A2-Niveau
prozentual
unter A2-
Niveau
absolut
unter A2-
Niveau
prozentual
Insgesamt1)
absolut
Insgesamt1)
prozentual
2015 73 686 69,9 % 24 133 22,9 % 7 655 7,3 % 105 474 100,0 %
2016 95 385 66,9 % 36 366 25,5 % 10 721 7,5 % 142 472 100,0 %
2017 137 094 58,6 % 74 439 31,8 % 22 452 9,6 % 233 985 100,0 %
2018 115 793 52,0 % 73 146 32,9 % 33 550 15,1 % 222 489 100,0 %
2019 98 907 50,6 % 61 545 31,5 % 34 874 17,9 % 195 326 100,0 %
2020 63 524 51,8 % 38 011 31,0 % 21 103 17,2 % 122 638 100,0 %
2021 56 338 60,2 % 25 924 27,7 % 11 382 12,2 % 93 644 100,0 %
2022 78 087 61,9 % 34 644 27,5 % 13 438 10,7 % 126 169 100,0 %
2023 164 495 55,9 % 97 025 33,0 % 32 852 11,2 % 294 372 100,0 %
1) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmenden sind auch Prüfungswiederholende enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an
der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“ (A2) teilgenommen haben.
21. Wie lautet die Gesamtprüfungsanzahl von Teilnehmern von allen
Alphabetisierungskursen, sowohl an privaten als auch staatlichen
Sprachschulen, insgesamt (bitte ab 2015 bis 2023 auflisten)?
Die Anzahl der Teilnehmenden an Alphabetisierungskursen, die in den Jahren
2015 bis 2023 am DTZ teilgenommen haben, kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden. Sie umfasst Teilnehmende am DTZ, die im jeweiligen
Kalenderjahr aus dem Kurs ausgetreten sind. Da Kurseintritt und Kursaustritt in
der Regel aufgrund der jeweiligen Kursdauer nicht im selben Kalenderjahr
erfolgen, können diese nicht in ein Verhältnis gesetzt werden.
Anzahl der DTZ-Teilnehmenden nach Besuch eines Alphabetisierungskurses1)
in den Jahren 2015 bis 2023
Konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2024
Jahr Anzahl DTZ-Teilnehmende2)
2015 6 301
2016 8 898
2017 21 215
2018 44 056
2019 45 387
2020 25 169
2021 14 427
2022 18 821
2023 20 410
Insgesamt 204 684
1) Ausschlaggebend ist die Kursart zu Kursbeginn.
2) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmenden sind auch Prüfungswiederholende enthalten, die
in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an
der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“ (A2) teilgenommen haben.
22. Sieht die Bundesregierung Verbesserungs- bzw. Handlungsbedarf bei den
Integrationskursen angesichts der Ergebnisse (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Unabhängig von den Ergebnissen, die, bedingt durch die sich stetig wandelnde
Teilnehmendenstruktur, fortwährend Schwankungen unterliegen, die außerhalb
der Einflussmöglichkeiten von BAMF, Trägern und Lehrkräften liegen, werden
seit der Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 die Konzepte und die
Ziele der Kurse kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt. Damit wird der
benannten ständigen Veränderung der Zielgruppen, gesellschaftlich-politischen
Entwicklungen oder auch der Veränderung der schriftlichen und mündlichen
Kommunikationsformen durch die Digitalisierung Rechnung getragen. Seit
2019 werden die Integrationskurse außerdem im Rahmen des
Forschungsprojekts „Evaluation der Integrationskurse (EvIk)“ umfassend untersucht. Die
aktuelle Planung sieht beispielsweise einige Anpassungen vor wie z. B. die
Einführung eines neuen Einstufungssystems in Integrations- und
Berufssprachkursen, die Reduzierung der Kursarten mit stärkerem Fokus auf
Lernvoraussetzungen bzw. Lernprogression und die Einführung einer neuen Kursart für
gering Literalisierte. Zudem werden die Entwicklungen im Zusammenhang mit
KI beim Sprachenlernen, wie z. B. beim Üben von authentischen Gesprächen
mit Hilfe von KI, auch im Anfängerbereich intensiv beobachtet und für die
Nutzung durch die Lehrkräfte aufbereitet.
23. Sieht die Bundesregierung Verbesserungs- bzw. Handlungsbedarf bei den
Alphabetisierungskursen angesichts der Ergebnisse (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Unabhängig von den Prüfungsergebnissen in Alphabetisierungskursen arbeitet
das BAMF fortwährend an einer Verbesserung und stetigen Fortentwicklung
der Kurse. Dabei liegt aktuell ein Schwerpunkt auf dem Bereich der gering
oder gar nicht literalisierten Personen. So werden beispielsweise aktuell einige
Pilotkurse ausschließlich für primäre Analphabet/innen durchgeführt, welche
neue konzeptionelle Komponenten beinhalten. Zudem plant das BAMF im Jahr
2025 die Einführung einer neuen Kursvariante für gering Literalisierte, um
diese äußerst heterogene Zielgruppe noch besser adressieren zu können als
bisher. Ziel ist es, die Kurse noch passgenauer auszugestalten und so allen
Teilnehmenden den ihren jeweiligen Bedarfen und Fähigkeiten am besten
entsprechenden Lernerfolg zu ermöglichen.
24. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit
bezüglich der Qualität der Sprachkurse (sowohl Integrationskurse als auch
Alphabetisierungskurse) Kritik von verschiedenen Institutionen, wie z. B.
dem Bundesrechnungshof oder dem Bundesfinanzhof, wenn ja, welche
Stellungnahmen oder Entscheidungen sind hier bekannt, und gab es eine
Verbesserung der Lage aus der Sicht der Kritiker im Nachhinein?
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht nach § 88 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages vom 4. April 2022 zu „Integrationsmaßnahmen des Bundes“ auf
S. 24 ff. unter Bezugnahme auf seine Prüfungsmitteilung vom 8. Dezember
2021 seine Bewertung der Abschlusstestergebnisse veröffentlicht (
www.bundes
rechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/integraionsmassna
hmen-zugewanderte-gefluechtete-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Darin wird auch darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium des Innern
und für Heimat (BMI) die Entwicklung der Ergebnisse insbesondere mit der
geänderten Struktur der Teilnehmenden erklärt.
Zudem hat der Bundesrechnungshof seinen Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO
an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages „Förderung von
ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Integrationskursen Kapitel 0603 Titel 684 12“
vom 19. Dezember 2023 veröffentlicht (
www.bundesrechnungshof.de/SharedD
ocs/Downloads/DE/Berichte/2024/integrationskurse-volltext.pdf?__blob=publi
cationFile&v=3). Darin hatte der Bundesrechnungshof empfohlen, BMI und
BAMF sollten untersuchen, wie sie dazu beitragen können, den Anteil der
erfolgreichen Teilnahmen zu erhöhen und den Anteil der Abbrüche zu verringern.
Hier hatte das BMI u. a. auf die Arbeit der Bewertungskommission nach § 21
IntV hingewiesen. Zur Bewertung von Lehrplänen, Lehr- und Lernmitteln und
der Inhalte der Tests, zur Entwicklung von Verfahren der Qualitätskontrolle
sowie zur Fortentwicklung des Integrationskurskonzepts ist nach § 21 IntV eine
Bewertungskommission beim BAMF eingerichtet.
Zudem arbeiten das BMI und BAMF kontinuierlich an der Weiterentwicklung
des Kurssystems auch unter Berücksichtigung der Zwischenberichte des
Forschungsprojekts „Evaluation der Integrationskurse“. Hierzu wird auf die
Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen.
26. Gab es auch Fälle des Entzugs der Zertifikation einer vom BAMF
geförderten Schule aufgrund von nicht erbrachter Leistung, Mangel an
Qualität oder sogar Leistungserschleichung (wenn ja, bitte ausführen)?
Die Zulassung eines Kursträgers kann durch das BAMF entzogen werden,
wenn die Voraussetzungen, insbesondere Zuverlässigkeit und Gesetzestreue,
nicht mehr vorliegen. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht, es handelt sich
pro Jahr um wenige Einzelfälle, denen in aller Regel vielfältige und
wiederholte Verstöße gegen Vorgaben und Auflagen des BAMF zugrunde liegen. Ein
Zulassungsentzug wegen „nicht erbrachter Leistung“ ist nicht bekannt.
27. Wie viele von den Teilnehmern der Sprachschulen für Integrationskurse
aller Art sind nach Kenntnis der Bundesregierung Wiedereinsteiger?
Es erfolgt keine statistische Erfassung dieser Personengruppe. Der modulare
Aufbau des Integrationskurssystems erlaubt jederzeit die Wiederaufnahme
eines Integrationskurses, um Unterbrechungen, wie sie typischerweise bei
einem Umzug, vorübergehender Aufnahme einer Beschäftigung,
Schwangerschaft, Krankheit o. Ä. entstehen, zu ermöglichen. Das Integrationskurssystem
ist damit ganz bewusst flexibel ausgestaltet, um Personen die Gelegenheit zu
bieten, den Integrationskurs zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen und
abschließen zu können. Die Kursteilnahme ist dabei grundsätzlich nur einmal im
Rahmen des individuellen Stundenkontingents möglich.
28. Was passiert mit Teilnehmern, welche die jeweilige Abschlussprüfung
oder andere Prüfungen, welche zur Erlangung des gesetzlichen Ziels
Sprachniveau B1 führen, nicht bestehen, gibt es hier eine
Wiederholungsmöglichkeit?
Teilnahmeberechtigte, die an einem Kurs nach § 13 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1
oder 3 IntV teilgenommen und nach Ausschöpfung des individuellen
Stundenkontingents im Sprachkurs ohne Erfolg am Sprachtest nach § 17 Absatz 1
Satz 1 Nummer 1 IntV teilgenommen haben, können zur einmaligen
Wiederholung von maximal 300 Unterrichtseinheiten des Sprachkurses vom BAMF
zugelassen werden (§ 13 Absatz 1 Satz 4 IntV).
29. Wie viele Teilnehmer nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2015 an Sprachkursen teil (bitte nach der Gesamtzahl und nicht nur nach
neuen Teilnehmern auflisten)?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Eine gemeinsame
Personenstatistik für das Gesamtprogramm Sprache ist aus technischen
Gründen nicht realisierbar. Die Gesamtzahl der neuen Kursteilnehmenden in den
Jahren 2015 bis 2023 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Es
handelt es sich dabei um Personen, die in dem jeweiligen Kalenderjahr einen
Integrationskurs begonnen haben. Es handelt sich hierbei nicht um
Bestandsgrößen.
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2015 bis 2023
Konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2024
Ohne Kurswiederholende
Jahr Anzahl der neuen Kursteilnehmenden
2015 179 398
2016 339 578
2017 291 911
2018 202 933
2019 176 445
2020 105 964
2021 104 356
2022 340 438
2023 363 478
Die Berufssprachkurse sind zum 1. Juli 2016 gestartet. Die folgende Übersicht
enthält die Daten der Kurseintritte in die Berufssprachkurse ab 1. Juli 2016.
Anzahl der Kurseintritte in den Jahren 2016 bis 2023
Jahr Kurseintritte
2016 5 611
2017 96 762
2018 165 876
2019 180 989
2020 113 202
2021 102 983
2022 110 208
2023 155 762
30. Gibt es eine Validierung eines jeden Kurses der jeweiligen
Sprachschulen?
a) Wenn ja, wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Motivation
der jeweiligen Teilnehmer an den Sprachschulen, was das Erlangen
der deutschen Sprache betrifft, in Alphabetisierungskursen, und
hängt das Ergebnis der Validierung mit einer weiteren Förderung
vom BAMF zusammen?
b) Wenn nein, warum gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung solch
eine Validierung nicht?
Die Fragen 30 bis 30b werden gemeinsam beantwortet.
Die Träger des Gesamtprogramms Sprache unterliegen während der
Durchführung der Kurse einer kontinuierlichen Überprüfung durch das BAMF
(s. Frage 1).
Das BAMF kontrolliert darüber hinaus die Qualität der Kurse auf
verschiedenen Ebenen konsequent: Hierzu zählen u. a. die Zulassung von Kursträgern,
Lehrkräftezulassung und -qualifizierung, curriculare Vorgaben (Curricula und
Kurskonzepte), Vorgaben für den Einstufungstest und Prüfungen, die Zulassung
von Lehr- und Lernmaterialien sowie die Durchführung von Kursprüfungen.
Die Bundesregierung steht dabei in einem kontinuierlichen Austausch mit
Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis z. B. im Rahmen der
Bewertungskommission nach § 21 IntV in Integrationskursen und des
Expertengremiums nach § 24 DeuFöV in Berufssprachkursen. Aufgrund der o. g.
umfangreichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung erfolgt keine Kontrolle oder
„Validierung“ jedes einzelnen Kurses; das wäre unverhältnismäßig und nicht
zweckmäßig. Das bestehende Verfahren hat sich in der Praxis als zielführend
erwiesen, um sowohl qualitätssichernde Beratung durchführen zu können als
auch etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Umsetzung der Vorgaben des BAMF
aufzudecken.
Hinsichtlich der Motivation der Teilnehmenden wird auf den
Zwischenbericht III zum Forschungsprojekt „Evaluation der Integrationskurse (EvIk)“ vom
27. Oktober 2023 und die „Evaluation der berufsbezogenen
Deutschsprachförderung nach § 45a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)“ von März 2024
hingewiesen, vgl. hier:
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb46-z
wischenbericht-evik-III.html?nn=403976
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-635-evaluatio
n-berufsbezogene-deutschsprachfoerderung-45a-aufenthg.html.
31. Wie viele Kursteilnehmer in Sprachschulen, welche vom BAMF
gefördert werden, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung den
jeweiligen Kurs nicht?
32. Wie viele Kursteilnehmer von Alphabetisierungskursen bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung den diesbezüglichen Kurs nicht?
Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet.
Bei dem „Deutsch-Test- für Zuwanderer“ handelt es sich um einen skalierten
Sprachtest. Der Test kann daher nicht „bestanden“ oder „nicht bestanden“
werden. Das Testergebnis bildet den individuellen Lernfortschritt der
Teilnehmenden ab und weist die jeweils erreichte Punktzahl in den unterschiedlichen
Sprachfertigkeiten einer Niveaustufe des GER zu. Ungeachtet des
beträchtlichen Anstiegs der Teilnehmendenzahlen und der veränderten
Zielgruppenstruktur (u. a. durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-
Aufenthaltsrechts) sind die Prüfungsergebnisse DTZ auf hohem stabilem Niveau
geblieben: Über 90 Prozent der Teilnehmenden in allgemeinen
Integrationskursen und ca. 60 Prozent der Teilnehmenden in Alphabetisierungskursen beenden
den Integrationskurs mit einem zertifizierten Sprachniveau (A2 oder B1 GER).
Für die Alphabetisierungskurse ist zu beachten, dass das Konzept für einen
bundesweiten Alphabetisierungskurs das Ziel-Sprachniveau A2 GER für diese
Zielgruppe als realistisch einschätzt. In den Berufssprachkursen wurden die
einheitlichen „Deutsch-Tests für den Beruf“ (DTB) zum 1. Juli 2022
eingeführt. Für die Jahre 2022 und 2023 haben über alle Kursarten hinweg 48
Prozent der Testteilnehmenden das Zielsprachniveau erreicht.
Die Ergebnisse des DTZ werden in halbjährlichem Turnus im Rahmen der
Integrationskursgeschäftsstatistik erfasst und auf der Homepage des BAMF
veröffentlicht (vgl.:
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Integrationsk
urszahlen/Bundesweit/2023-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.p
df?__blob=publicationFile&v=6).
Die Ergebnisse des DTB werden seit 2022 im Bericht zur Statistik der
Berufssprachkurse veröffentlicht (
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integratio
n/Berufsbezsprachf-ESF-BAMF/BSK-Jahresberichte/bsk-jahresbericht-202
2.html). Der Bericht für das Jahr 2023 wird in Kürze auf der Webseite des
BAMF verfügbar sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333