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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vom Bund geförderte Sprachschulen und Integrationsarbeit

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

10.01.2025

Aktualisiert

22.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1397628.11.2024

Vom Bund geförderte Sprachschulen und Integrationsarbeit

der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Volker Münz, Dr. Michael Kaufmann, Barbara Benkstein, Norbert Kleinwächter, Martin Reichardt, Matthias Moosdorf, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Schon der Bericht „Evaluation der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG [Aufenthaltsgesetz]“ im letzten Jahr (Abschluss und die Einreichung des Berichts ist im Dezember 2023 erfolgt) hat Zahlen, Beteiligung und teils auch die Motivation der Deutschlernenden innerhalb eines Integrationskurses freigelegt. So haben z. B. 45 Prozent der Personengruppe, welche den Kurs abgebrochen hat (betrifft 8 Prozent der Teilnehmer), bei einer diesbezüglichen Befragung im Sinne der Evaluation angegeben, dass sie Deutschkenntnisse für ihr berufliches Fortkommen als sehr wichtig erachten. Zudem haben von den Abbrechern nur 36 Prozent angegeben, dass sie in den letzten vier Wochen nach Arbeit gesucht hätten („Evaluation der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG“, S. 161 f., expressis verbis steht dort geschrieben: „Diejenigen, die ein Zertifikat erworben haben, scheinen deutlich aktiver zu sein als diejenigen, die den Kurs abgebrochen haben: Ergebnisse der Berufssprachkurse 51 Prozent der ersten Gruppe geben an, dass sie auf Jobsuche sind im Vergleich zu nur 36 Prozent der letzteren Gruppe“). Das heißt, dass von dem Personenkreis, der zwar berufsbezogene Deutschsprachförderung in Anspruch genommen hat, aber den Kurs abbrach, 64 Prozent nicht einmal nach Arbeit suchten.

Diese nach Auffassung der Fragesteller ernüchternden Zahlen sprechen für sich. Dabei handelte es sich sogar nur um die berufsbezogenen Sprachkurse, also bei Weitem nicht um den gesamten Anteil der Integrationskurse. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD „Alphabetisierung von Asylsuchern, Asylantragstellern, Schutzberechtigten oder Bleibeberechtigten“ auf Bundestagsdrucksache 20/11885 ergab, dass nahezu 6 Mrd. Euro für Integrationskurse in acht Jahren ausgegeben worden sind. Die Summe ergibt sich durch das Addieren der aufgelisteten Angaben ab dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2023, nach welcher auch expressis verbis gefragt worden ist (ebd., S. 2, Antwort zu Frage 2), davon wurden 1,4 Mrd. Euro für Alphabetisierungskurse ausgegeben, obwohl nur etwas über 37 000 Personen diesen Kurs in dem besagten Zeitraum mit dem gesetzlichen Ziel, nämlich Sprachniveau B1, bestanden haben (ebd., S. 3, Antwort zu Frage 3). Da es sich nach Ansicht der Fragesteller hierbei um hohe Ausgaben des Bundes handelt und im Vergleich zu diesen hohen Ausgaben die Absolventenquote den Fragestellern wiederum sehr niedrig erscheint, würden die Fragesteller gern nochmals genau auf die spezifische Förderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die einzelnen Sprachschulen blicken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Nach welchen Kriterien werden die jeweiligen Sprachkurse vom BAMF beauftragt, bzw. nach welchen Kriterien dürfen die Sprachschulen einen Antrag auf Förderung bzw. Zuschüsse stellen?

2

Nach welchen Einheiten definiert und bestimmt das BAMF die erbrachte Leistung der Absolventen?

3

Nach welchen Kriterien stellt das BAMF die Qualität der tatsächlichen Sprachlehrer sicher (bitte Form sowie Art und Weise der Qualitätssicherung nennen)?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Dolmetschereinsätze, welche als Vermittler zwischen Teilnehmer und Sprachlehrer fungieren, und wenn ja, welche Sprachen werden in privaten Schulen nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten übersetzt?

5

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung irgendeine Form von Drohungen, verbalen Angriffen oder sogar tätlichen Angriffen seitens der Kursteilnehmer an den vom BAMF geförderten Sprachschulen (wenn ja, bitte nach Jahr, Anzahl der Gewalttaten und Unterrichtsfach auflisten), und wenn ja, an welchen Sprachschulen finden nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten Straftaten, an welchen Sprachschulen am wenigsten Straftaten statt?

6

Wie läuft eine Vergabe von Fördermitteln für vom BAMF geförderte Sprachschulen ab (bitte nach Möglichkeit Vergabeprozesse und Geschäftsordnungen zitieren)?

7

Ermittelte nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Staatsanwaltschaft bezüglich der Vergabe von Fördermitteln an befreundete Eigentümer von Sprachschulen?

8

Gab es in Bezug auf Frage 7 einen Verdacht, sowohl Anfangsverdacht als auch Ermittlung der Korruption innerhalb dieser Thematik (bitte Aktenzeichen der Entscheidung nennen, ggf. jegliche weiteren Aktenzeichen für Dokumente nennen)?

9

Nach welchen Prüfungskriterien prüft das BAMF, welche Sprachschulen für solche Fördermittel geeignet sind und welche nicht (bitte die Behörde welche die Prüfung durchführt, als auch Aktenzeichen für die Ergebnisse solcher Prüfungen nennen)?

10

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass solche Summen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für Integrationskurse und Alphabetisierungskurse ausgegeben werden und die Anzahl der diesbezüglichen Absolventen im Sprachniveau B1 bei 37 023 liegt und damit nach Ansicht der Fragesteller offenbar gering ist?

11

Werden in Bezug auf Frage 9 auch private Träger für solch eine Prüfung beauftragt?

Wenn ja, nach welchen Kriterien werden diese beauftragt?

Wenn nein, wie läuft ein Prüfungsverfahren von einer stattlichen Prüfung ab?

12

Gibt es eine tabellarische Auflistung der vom BAMF bzw. aus Bundesmitteln geförderten Sprachschulen anhand der Zahl der Absolventen (bitte ggf. die besten zehn auflisten)?

13

Ist die Förderung durch das BAMF zeitlich befristet?

14

Gibt es Verträge seitens des BAMF mit privaten Sprachschulen, welche unbefristet sind (bitte ggf. nach Sprachschule und Fördersummen auflisten)?

15

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass in der Vergangenheit größere Summen für Integrationskurse ausgegeben worden sind und nun im Haushaltsplan, Einzelplan 06, für das kommende Jahr 2025 nicht einmal die Hälfte (vgl. www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl06.pdf, S. 53) der tatsächlich im Jahr 2023 für Integrationskurse ausgegebenen Summe veranschlagt wurde?

16

Nach welchen Kriterien führt die Bundesregierung punkto Haushalt eine Veranschlagung von diesbezüglichen Summen durch (vgl. Frage 15)?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es ein gewisses Konkurrenzverhalten zwischen den Sprachschulen gibt (bitte ggf. nach den jeweiligen Sprachschulen auflisten)?

18

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an staatlichen und an privaten Sprachschulen prozentual gesehen (bitte im Sinne einer Tabelle oder Statistik darstellen)?

19

Wie lautet die Gesamtprüfungsanzahl von Teilnehmern von allen Integrationskursen, sowohl an privaten als auch staatlichen Sprachschulen, insgesamt (bitte ab 2015 bis 2023 auflisten)?

20

Wie viele Prüflinge haben die Prüfungen innerhalb welchen Niveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache bestanden (bitte ab 2015 bis 2023 auflisten)?

21

Wie lautet die Gesamtprüfungsanzahl von Teilnehmern von allen Alphabetisierungskursen, sowohl an privaten als auch staatlichen Sprachschulen, insgesamt (bitte ab 2015 bis 2023 auflisten)?

22

Sieht die Bundesregierung Verbesserungs- bzw. Handlungsbedarf bei den Integrationskursen angesichts der Ergebnisse (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

23

Sieht die Bundesregierung Verbesserungs- bzw. Handlungsbedarf bei den Alphabetisierungskursen angesichts der Ergebnisse (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

24

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit bezüglich der Qualität der Sprachkurse (sowohl Integrationskurse als auch Alphabetisierungskurse) Kritik von verschiedenen Institutionen, wie z. B. dem Bundesrechnungshof oder dem Bundesfinanzhof, wenn ja, welche Stellungnahmen oder Entscheidungen sind hier bekannt, und gab es eine Verbesserung der Lage aus der Sicht der Kritiker im Nachhinein?

25

Wie wird eine reguläre Sprachschule zu einer vom BAMF zertifizierten Schule?

26

Gab es auch Fälle des Entzugs der Zertifikation einer vom BAMF geförderten Schule aufgrund von nicht erbrachter Leistung, Mangel an Qualität oder sogar Leistungserschleichung (wenn ja, bitte ausführen)?

27

Wie viele von den Teilnehmern der Sprachschulen für Integrationskurse aller Art sind nach Kenntnis der Bundesregierung Wiedereinsteiger?

28

Was passiert mit Teilnehmern, welche die jeweilige Abschlussprüfung oder andere Prüfungen, welche zur Erlangung des gesetzlichen Ziels Sprachniveau B1 führen, nicht bestehen, gibt es hier eine Wiederholungsmöglichkeit?

29

Wie viele Teilnehmer nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 an Sprachkursen teil (bitte nach der Gesamtzahl und nicht nur nach neuen Teilnehmern auflisten)?

30

Gibt es eine Validierung eines jeden Kurses der jeweiligen Sprachschulen?

Wenn ja, wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Motivation der jeweiligen Teilnehmer an den Sprachschulen, was das Erlangen der deutschen Sprache betrifft, in Alphabetisierungskursen, und hängt das Ergebnis der Validierung mit einer weiteren Förderung vom BAMF zusammen?

Wenn nein, warum gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung solch eine Validierung nicht?

31

Wie viele Kursteilnehmer in Sprachschulen, welche vom BAMF gefördert werden, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung den jeweiligen Kurs nicht?

32

Wie viele Kursteilnehmer von Alphabetisierungskursen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung den diesbezüglichen Kurs nicht?

Berlin, den 25. November 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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