Forschung an behinderungskompensierenden Technologien am Arbeitsplatz
der Abgeordneten Krista Sager, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Katrin Göring- Eckardt, Hans-Josef Fell, Beate Müller-Gemmeke, Priska Hinz (Herborn), Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Harald Terpe, Dr. Valerie Wilms, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Umgang mit Menschen mit körperlichen, intellektuellen und psychischen Beeinträchtigungen von der früher fast ausschließlichen Betrachtung der Funktionsstörung hin zu der gleichzeitigen Betrachtung der Umweltbedingungen und deren Wechselwirkungen stellt einen Paradigmenwechsel dar. Ein solcher Wechsel kommt auch in Hinblick auf behinderungskompensierende Technologien (bkT) zum Tragen.
Technik kann sowohl funktionale Einschränkungen ausgleichen als auch die unmittelbar persönlichen (z. B. am Arbeitsplatz) und die gesellschaftlichen Umweltbedingungen (z. B. das öffentliche Kommunikations- und Verkehrswesen) gestalten.
Der Großteil von Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) entsteht auf Grund einer Erkrankung im Laufe eines Erwerbslebens. Der Einsatz behinderungskompensierender Technologien könnte daher die Beschäftigung von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen verbessern.
Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartnerin an vielen Stellen, ein universelles Design sowie die Entwicklung und Verfügbarkeit neuer Technologien zu fördern (Artikel 2, 4 Absatz 1 Buchstabe g, h, Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe e, k, i).
Bedarfsforschung und Anwendungsanalysen für behinderungskompensierende Technologien fehlen allerdings weitestgehend in Deutschland. Die mangelnde empirische Erfassung und Darstellung der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen erlaubt hierzulande keine gezielte Markt- und Potenzialanalyse. Zu diesem Ergebnis kommt der vom Deutschen Bundestag in Auftrag gegebene Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) „Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz“ (Bundestagsdrucksache 16/13860).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem TAB-Bericht „Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz“, und welche weiteren Aktivitäten plant sie?
Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlichen und privaten Forschungskapazitäten im Bereich der behinderungskompensierenden Technologien am Arbeitsplatz in Deutschland?
Welche Schwerpunkte im Bereich der behinderungskompensierenden Technologien am Arbeitsplatz setzt die Bundesregierung in der Hightech-Strategie 2020, und mit welchem Mittelvolumen sollen die Schwerpunkte jeweils unterlegt werden?
Auf welche Weise wurden
a) Menschen mit Behinderungen und deren Verbände sowie
b) Leistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter, Rentenversicherung, Unfallversicherung) in die Schwerpunksetzung der Hightech-Strategie 2020 eingebunden, damit sich die Forschung an deren Bedarfen orientieren kann?
Auf welche Weise sollen
a) Menschen mit Behinderungen und deren Verbände sowie
b) Leistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter, Rentenversicherung, Unfallversicherung) in die weitere Ausgestaltung der geförderten Forschungsschwerpunkte eingebunden werden?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Akzeptanz behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu fördern?
Hält die Bundesregierung die Etablierung einer koordinierenden nationalen Einrichtung im Bereich der behinderungskompensierenden Technologien am Arbeitsplatz für sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schritte will sie in diese Richtung unternehmen?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die internationale Vernetzung im Bereich der behinderungskompensierenden Technologien am Arbeitsplatz stärken?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den Transfer von Technologiepotenzialen aus anderen Technologiefeldern in den Bereich der behinderungskompensierenden Technologien am Arbeitsplatz fördern?
Welche Schwerpunkte im Bereich der behinderungskompensierenden Technologien am Arbeitsplatz setzt die Bundesregierung in der IKT-Strategie der Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“, und mit welchem Mittelvolumen sollen die Schwerpunkte jeweils unterlegt werden?
Wie möchte die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass eine zielgenaue Bedarfserhebung von barrierefreier Technologie am Arbeitsplatz möglich wird, und wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des TAB- Berichts, demzufolge eine Differenzierung nach der Art der Behinderung eine wichtige Grundlage für eine zielgenauere Bedarfserhebung, für den praktischen Anwendungsbedarf bis hin zur Entwicklung von Konzepten der Aus- und Weiterbildung wäre?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage des Berichts, wonach das Behindertengleichstellungsgesetz und die entsprechenden DIN-Normen für Neubauten zwar einen zum Teil relativ hohen Standard zur Barrierefreiheit vorschreiben, in der Praxis aber häufig Probleme auf Grund mangelhafter Planung und Umsetzung dieser Normen auftreten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, wonach es sinnvoll wäre, „weitere Maßnahmen zur Qualifikation von Planern und Fachkräften im Hinblick auf die Anforderungen des barrierefreien Bauens“ einzuleiten, und wenn ja, welche Maßnahmen wären dies?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um den genauen Stand der barrierefreien Neubauten zu ermitteln, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vorschläge des TAB- Berichts, als Basis für die Sicherstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit im Neubaubereich insbesondere
a) eine vergleichende Analyse der im Bund und in den Ländern geltenden Verordnungen zum barrierefreien Bauen,
b) eine Bestandsaufnahme zur praktischen Geltung und Wirksamkeit dieser Verordnungen sowie
c) die Sicherstellung der einfachen Handhabbarkeit entsprechender Verordnungen durch Ausbildungs- und Testinstrumente vorzunehmen?
Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), insbesondere für die Angebote im Internet und hier insbesondere im World Wide Web, Anforderungen an eine barrierefreie Bereitstellung der Angebote erarbeitet werden, die dem Stand der Technik entsprechen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass künftig nicht nur Bundesbehörden, sondern auch im Besitz des Bundes befindliche Unternehmen ihre Internetangebote barrierefrei vorhalten müssen?
Welche Anstrengungen unternimmt der Bund, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Internet für Bundes- und Landesbehörden kongruent zu halten?
Welche Rolle kann nach Ansicht der Bundesregierung hier der neu geschaffene IT-Planungsrat einnehmen?
Welche Forschungsprojekte für Barrierefreiheit im Internet, zur Benutzung des Computers und sogenannter Smartphones sowie ähnlicher Geräte fördert der Bund (bitte genau auflisten)?
Beabsichtigt der Bund, die Förderung der Barrierefreiheit im Internet in einem Forschungsverbund zu bündeln, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung stärkere Anstrengungen zur Herstellung von möglichst weitgehender Barrierefreiheit in der IuK, und wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Ausweitung der Herstellung von möglichst weitgehender Barrierefreiheit in der IuK in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft?
Inwiefern bindet die Bundesregierung die Verbände von Menschen mit Behinderungen in solche Anstrengungen ein?
Wie möchte die Bundesregierung künftig die Eigenentwicklungen von Menschen mit Behinderungen im Bereich bkT fördern, etwa durch eine Beratung in den Bereichen Technologie, Schutzrechte, Produktion, Existenzgründung sowie Marketing?
Inwieweit kann nach Ansicht der Bundesregierung die Förderung von Open- Source-Modellen die Entwicklung einer verbesserten Barrierefreiheit im Internet World Wide Web befördern, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Entwicklung derartiger Programme zu fördern?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Forschung in dem Bereich „Unterstützte Kommunikation“ voranzubringen?
Inwiefern wird der Einsatz von bkT am Arbeitsplatz bei Evaluationsanalysen berücksichtigt, z. B. bei der Evaluation sozial- und arbeitsmarktpolitischer Instrumente wie etwa „betriebliches Eingliederungsmanagement“, „betriebliches Arbeitstraining“ oder „unterstützte Beschäftigung“ sowie bei Bedarfsfeststellungsverfahren wie die „Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit“ (DIA-AM) der Bundesagentur für Arbeit?
Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass künftig bei der Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE), wie vom TAB-Bericht empfohlen, vermehrt die Arbeitsplatzrelevanz in den Blick genommen wird?