[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4622
17. Wahlperiode 01. 02. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
28. Januar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Markus Kurth, Brigitte
Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4169 –
Forschung an behinderungskompensierenden Technologien am Arbeitsplatz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Umgang mit Menschen mit körperlichen, intellektuellen und psychischen
Beeinträchtigungen von der früher fast ausschließlichen Betrachtung der
Funktionsstörung hin zu der gleichzeitigen Betrachtung der Umweltbedingungen und
deren Wechselwirkungen stellt einen Paradigmenwechsel dar. Ein solcher
Wechsel kommt auch in Hinblick auf behinderungskompensierende
Technologien (bkT) zum Tragen.
Technik kann sowohl funktionale Einschränkungen ausgleichen als auch die
unmittelbar persönlichen (z. B. am Arbeitsplatz) und die gesellschaftlichen
Umweltbedingungen (z. B. das öffentliche Kommunikations- und Verkehrswesen)
gestalten.
Der Großteil von Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB IX) entsteht auf Grund einer Erkrankung im Laufe eines Erwerbslebens.
Der Einsatz behinderungskompensierender Technologien könnte daher die
Beschäftigung von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen
verbessern.
Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartnerin an vielen
Stellen, ein universelles Design sowie die Entwicklung und Verfügbarkeit neuer
Technologien zu fördern (Artikel 2, 4 Absatz 1 Buchstabe g, h, Artikel 9
Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe e, k, i).
Bedarfsforschung und Anwendungsanalysen für behinderungskompensierende
Technologien fehlen allerdings weitestgehend in Deutschland. Die mangelnde
empirische Erfassung und Darstellung der Arbeitsmarktsituation von Menschen
mit Behinderungen erlaubt hierzulande keine gezielte Markt- und
Potenzialanalyse. Zu diesem Ergebnis kommt der vom Deutschen Bundestag in Auftrag
gegebene Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen
Bundestag (TAB) „Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender
Technologien am Arbeitsplatz“ (Bundestagsdrucksache 16/13860).
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem TAB-Bericht
„Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien
am Arbeitsplatz“, und welche weiteren Aktivitäten plant sie?
Der Einsatz spezieller Technologien ist ein wichtiger Bestandteil für die
Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Die aktiven
Maßnahmen zur Arbeitsmarktpolitik in Deutschland legen dementsprechend einen
besonderen Fokus auf die einzelfallbezogene Ausstattung von Arbeitsplätzen,
gegebenenfalls unter dem Einsatz von technischen Hilfsmitteln (assistive
Technologie) sowie barrierefreier Hard- und Software, die auf die unterschiedlichen
Behinderungsarten zugeschnitten sind. Es ist allerdings in erster Linie Aufgabe
der Leistungsträger, auf diesem Gebiet über die allerneuesten Kenntnisse zu
verfügen, um die Leistungen zur Teilhabe adäquat erbringen zu können. Vor
allem für die Rehabilitationsträger dürfte der TAB-Bericht
(Bundestagsdrucksache 16/13860) eine gute Grundlage für die Erfüllung ihrer Aufgaben darstellen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlichen und privaten
Forschungskapazitäten im Bereich der behinderungskompensierenden
Technologien am Arbeitsplatz in Deutschland?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzungen des TAB-Berichts zu den hohen
Potenzialen für die Entwicklung neuer Angebote auf dem Gebiet der
behinderungskompensierenden Technologien. Deshalb kommt leistungsstarken
öffentlichen und privaten Forschungskapazitäten eine hohe Bedeutung zu. Allerdings
ist es kaum möglich, für diesen Bereich maßgebliche Forschungs- und
Entwicklungsaufgaben eindeutig abzugrenzen. Das im TAB-Bericht zitierte Beispiel
ubiquitärer Informations- und Kommunikationstechnologien macht deutlich,
wie sehr die allgemeine Entwicklung von Forschung und Technologie und
spezifische Anwendungen im Bereich der Kompensation von Behinderungen
miteinander verbunden sind. Entsprechend findet die Forschung und Entwicklung
vielfältig und dezentral in der Industrie sowie an einzelnen
Forschungseinrichtungen, Hochschulinstituten und in der Projektförderung statt. Die Steigerung
bei der Förderung von Forschung und Entwicklung im Bundeshaushalt von 8,9
Mrd. Euro im Jahr 2005 auf 12,9 Mrd. Euro (Soll) im Jahr 2011 haben für
Forschung und Innovation insgesamt und damit auch für die wissenschaftlich-
technischen Grundlagen behinderungskompensierender Technologien ein erheblich
verbessertes Umfeld ergeben.
Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) existieren mehrere
ausgewählte Forschungsschwerpunkte, die wichtige Grundlagen und Strukturen
für die Entwicklung behinderungskompensierender Technologien schaffen.
Hierzu zählen insbesondere die Forschung und Entwicklung von altersgerechten
Assistenzsystemen für ein gesundes und unabhängiges Leben (AAL) und
Forschungen im Bereich der Hirn-Computer-Schnittstellen (Brain-Computer
Interfaces, BCI). In verschiedenen Vorhaben der BMBF-Förderinitiative „Nationales
Netzwerk Computational Neuroscience“ werden BCI weiterentwickelt. Solche
Schnittstellen zwischen Gehirn und Computer bieten schwerstgelähmten
Menschen eine innovative Möglichkeit der Kommunikation. Zum Beispiel können
die Patienten allein durch die Kraft ihrer Gedanken einen Computercursor auf
dem Bildschirm bewegen, also eine „mentale Schreibmaschine“ ansteuern.
Konkret werden sechs Teilprojekte mit rund 3,2 Mio. Euro vom BMBF
gefördert. Bereits auf dem Markt sind Produkte, die auch aus der Förderung des
BMBF im Bereich der Sprachtechnologien hervorgegangen sind. Das BMBF
hat außerdem im Rahmen des Förderschwerpunktes „Forschung und
Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ das Projekt
„Unterstützte Kommunikation (UK) – den Erwerb kommunikativer Kompetenzen und
Grundbildung von Schwerstbehinderten mit UK ermöglichen“ gefördert. Dabei
ging es auch um die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit verminderten
Arbeitsmarktchancen.
3. Welche Schwerpunkte im Bereich der behinderungskompensierenden
Technologien am Arbeitsplatz setzt die Bundesregierung in der Hightech-
Strategie 2020, und mit welchem Mittelvolumen sollen die Schwerpunkte jeweils
unterlegt werden?
Ein Schwerpunkt der Hightech-Strategie 2020 ist das Zukunftsprojekt „Auch im
hohen Alter ein selbstbestimmtes Leben führen“. Über das Projekt entwickelte
Produkte und Dienstleistungen werden auch für einen breiten Kreis
behinderungskompensierender Technologien relevant sein. Die Bundesregierung
kommt damit einer zentralen Forderung des TAB-Berichts nach, der
wachsenden Nachfrage alter Menschen nach assistierenden Produkten und
Dienstleistungen Rechnung zu tragen. Ein weiteres der elf exemplarischen Zukunftsprojekte
beschäftigt sich mit der „Arbeitswelt und Arbeitsorganisation von morgen“ und
wird von der Arbeitsgruppe „Gesellschaftliche Rahmenbedingungen“ der
Forschungsunion Wirtschaft – Wissenschaft begleitet. Auch in diesem
Zukunftsprojekt wird ein Fokus auf den besonderen Anforderungen älterer und
gegebenenfalls mobilitätseingeschränkter Menschen in der Arbeitswelt liegen. Ziele der
Entwicklung behinderungskompensierender Technologien werden darüber
hinaus in einer Vielzahl von Förderprojekten mit berücksichtigt (siehe auch die
Antworten zu den Fragen 2 und 18). Zu verweisen ist neben den oben genannten
Förderschwerpunkten auch auf die indirekten Programme der
Forschungsförderung im innovativen Mittelstand. Des Weiteren beabsichtigt das BMBF im
Rahmen des Forschungsprogramms „IKT 2020“ die Förderung von Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben, die ein hohes Innovationspotenzial für das Zukunftsfeld
„Mensch-Technik-Kooperation“ besitzen. Die Förderung zielt auf die Lösung
von gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen zur
Unterstützung von Menschen, die in ihrer körperlichen Funktion eingeschränkt sind.
4. Auf welche Weise wurden
a) Menschen mit Behinderungen und deren Verbände sowie
b) Leistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter,
Rentenversicherung, Unfallversicherung)
in die Schwerpunktsetzung der Hightech-Strategie 2020 eingebunden, damit
sich die Forschung an deren Bedarfen orientieren kann?
5. Auf welche Weise sollen
a) Menschen mit Behinderungen und deren Verbände sowie
b) Leistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter,
Rentenversicherung, Unfallversicherung)
in die weitere Ausgestaltung der geförderten Forschungsschwerpunkte
eingebunden werden?
Grundlage der Weiterentwicklung der Hightech-Strategie (HTS 2020) waren
Beratungen und Empfehlungen der Forschungsunion Wirtschaft – Wissenschaft
sowie der Expertenkommission für Forschung und Innovation. Auch Gespräche
mit Vertretern verschiedener Verbände, wozu auch die Verbände behinderter
Menschen gehören, haben zur Vervollständigung des Meinungsbildes im
Vorfeld der Formulierung der HTS 2020 beigetragen. Die in den Antworten zu
den Fragen 2 und 3 genannten Zukunftsprojekte sollen im engen Dialog mit
unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen erarbeitet und umgesetzt werden.
Darüber hinaus finden in allen Fachprogrammen der Forschungsförderung
regelmäßig Gespräche mit den Vertretern der Zivilgesellschaft statt. Bei der
Ausgestaltung und Durchführung von Projekten, die insbesondere die Förderung der
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zum Ziel haben, werden in der
Regel die Rehabilitationsträger, die Verbände behinderter Menschen und auch
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation eingebunden.
6. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Akzeptanz
behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz durch
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu fördern?
7. Hält die Bundesregierung die Etablierung einer koordinierenden nationalen
Einrichtung im Bereich der behinderungskompensierenden Technologien
am Arbeitsplatz für sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schritte will sie in diese Richtung unternehmen?
Zur Anpassung eines Arbeitsplatzes können umfangreiche Hilfen durch den
zuständigen Rehabilitationsträger und das Integrationsamt erbracht werden. Die
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach Art und Schwere der
Behinderung entsprechend erbracht. Behinderungskompensierende Technologien
sind eine Möglichkeit, behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu
erleichtern oder zu ermöglichen. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, etwa
die Arbeitsassistenz. Da über die notwendigen Hilfen in jedem Einzelfall
entschieden wird, gibt es keinen grundsätzlichen Vorrang für
behinderungskompensierende Technologien. Wichtig ist, dass im Ergebnis eine Teilhabe am
Arbeitsleben ermöglicht wird. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung
keine unzureichende Akzeptanz behinderungskompensierender Technologien
am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, die besondere
Maßnahmen oder eine nationale Koordinierung erforderlich machen würde.
8. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die internationale
Vernetzung im Bereich der behinderungskompensierenden Technologien am
Arbeitsplatz stärken?
9. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den Transfer von
Technologiepotenzialen aus anderen Technologiefeldern in den Bereich der
behinderungskompensierenden Technologien am Arbeitsplatz fördern?
Die Bundesregierung hat vielfältige Kontakte zu Forschungseinrichtungen und
Universitäten, die auf den Gebieten assistive Technologie, Barrierefreiheit und
universelles Design führend tätig und national sowie international vernetzt sind.
Eine enge Zusammenarbeit besteht z. B. mit dem Forschungsinstitut
Technologie und Behinderung (FTB) der Evangelischen Stiftung Volmarstein
(
www.ftb-esv.de). Das FTB arbeitet seit 1991 mit einem interdisziplinären Team
an der Erforschung, Erprobung und Anwendung moderner Technologien für
Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. In den drei
Aufgabenbereichen „Forschung und Entwicklung“, „Information und Beratung“ sowie „Test
und Erprobung“ bietet das FTB Dienste mit Schwerpunkten auf den Gebieten
assistive Technologie, Barrierefreiheit und universelles Design an. Das FTB
fungiert im Bereich Technik und Behinderung als Ansprechpartner für die
öffentliche Hand (Nordrhein-Westfalen, Bund, Europa), die Selbstvertretung
der Menschen mit Behinderungen und die Industrie. Es verfügt über vielfältige
internationale Erfahrungen und Kontakte, unter anderem als deutscher Partner
im europäischen Netzwerk EDeAN – European Design for All eAccessibility
Network, an dem 160 Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Die
deutsche EDeAN-Webseite findet sich unter
www.edean.universelles-design.de.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
10. Welche Schwerpunkte im Bereich der behinderungskompensierenden
Technologien am Arbeitsplatz setzt die Bundesregierung in der IKT-
Strategie der Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“, und mit welchem
Mittelvolumen sollen die Schwerpunkte jeweils unterlegt werden?
Das Thema behinderungskompensierende Technologien am Arbeitsplatz ist in
der IKT-Strategie 2015 nicht als besonderer Schwerpunkt der Strategie
ausgewiesen. Dennoch ist dieses Thema für die Bundesregierung von hoher Bedeutung
(vgl. auch die Antworten zu den Fragen 2 und 18). In der Datenbank des vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projektes „REHADAT –
Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation“ des Instituts der deutschen
Wirtschaft Köln werden Informationen zu den Themen Behinderung,
Integration und Beruf gesammelt und veröffentlicht. Alle Informationen stehen
kostenlos und barrierefrei im Internet unter
www.rehadat.de zur Verfügung. In der
Rubrik „Praxisbeispiele“ werden Beispiele von gelungener beruflicher
Rehabilitation behinderter Menschen beschrieben. Es werden alle ergonomischen und
organisatorischen Maßnahmen, die zu der behindertengerechten Gestaltung des
Arbeitsplatzes geführt haben, sowie die eingesetzten Hilfsmittel im praktischen
Einsatz beschrieben. Außerdem werden die erforderlichen
Betreuungsmaßnahmen sowie die Fördermöglichkeiten dokumentiert. Außer den Informationen zu
dem Praxisbeispiel selbst kann man mithilfe der Links auch noch
weiterführende Informationen in „REHADAT“ finden, wie z. B. detaillierte
Beschreibungen des eingesetzten Hilfsmittels in der Rubrik „Hilfsmittel“ oder
weiterführende Informationen zur Behinderung in der Rubrik „Literatur“. Aktuell wird
das Projekt „REHADAT-PRO“ für den Zeitraum 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2012
mit 8 400 853 Euro gefördert.
11. Wie möchte die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass eine
zielgenaue Bedarfserhebung von barrierefreier Technologie am Arbeitsplatz
möglich wird, und wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des
TAB- Berichts, demzufolge eine Differenzierung nach der Art der
Behinderung eine wichtige Grundlage für eine zielgenauere Bedarfserhebung, für
den praktischen Anwendungsbedarf bis hin zur Entwicklung von
Konzepten der Aus- und Weiterbildung wäre?
Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage des Berichts, wonach das
Behindertengleichstellungsgesetz und die entsprechenden DIN-Normen
für Neubauten zwar einen zum Teil relativ hohen Standard zur
Barrierefreiheit vorschreiben, in der Praxis aber häufig Probleme auf Grund
mangelhafter Planung und Umsetzung dieser Normen auftreten, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, wonach es
sinnvoll wäre, „weitere Maßnahmen zur Qualifikation von Planern und
Fachkräften im Hinblick auf die Anforderungen des barrierefreien Bauens“
einzuleiten, und wenn ja, welche Maßnahmen wären dies?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass das
Behindertengleichstellungsgesetz eine Selbstverpflichtung für den Bund als Bauherrn ist. Für das
Bauordnungsrecht sind nach dem Grundgesetz die Länder zuständig. Die neue
Norm DIN 18040, „Normungsarbeit Barrierefreies Bauen“, ist nach hiesiger
Kenntnis bisher in keinem Bundesland bauordnungsrechtlich verbindlich
eingeführt. Es obliegt den berufsständischen Organisationen, also Kammern und
Verbänden, ihren Mitgliedern Fortbildungsveranstaltungen zum barrierefreien
Bauen anzubieten. In der Vergangenheit hat der Bund bereits angeregt, solche
Veranstaltungen anzubieten.
14. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um den
genauen Stand der barrierefreien Neubauten zu ermitteln, und wie bewertet
die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vorschläge des TAB-
Berichts, als Basis für die Sicherstellung und Verbesserung der
Barrierefreiheit im Neubaubereich insbesondere
a) eine vergleichende Analyse der im Bund und in den Ländern geltenden
Verordnungen zum barrierefreien Bauen,
b) eine Bestandsaufnahme zur praktischen Geltung und Wirksamkeit
dieser Verordnungen sowie
c) die Sicherstellung der einfachen Handhabbarkeit entsprechender
Verordnungen durch Ausbildungs- und Testinstrumente
vorzunehmen?
Der Bund kann nur einen groben Überblick über barrierefreie Bundesbauten
geben, die in den letzten Jahren entstanden sind. Da der Bund aber keine
bauordnungsrechtlichen Zuständigkeiten hat, können weitergehende Informationen nur
von den Ländern gegeben werden. Die Herstellung von Barrierefreiheit stellt
aber einen wesentlichen Aspekt für die Verwirklichung der Rechte von
Menschen mit Behinderungen dar. Daher wird auch im Rahmen der Erarbeitung des
nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
das Thema „barrierefreies Bauen und Wohnen“ als eigenes Handlungsfeld
berücksichtigt. Hier wird die Bundesregierung beispielsweise prüfen, ob und wie
das Thema „Barrierefreiheit“ als fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung
von Ingenieuren und Architekten stärker berücksichtigt werden kann.
15. Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), insbesondere für die Angebote
im Internet und hier insbesondere im World Wide Web, Anforderungen an
eine barrierefreie Bereitstellung der Angebote erarbeitet werden, die dem
Stand der Technik entsprechen?
Die Bundesregierung hat sich inzwischen auf den Entwurf der überarbeiteten
Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verständigt. Nach
der Durchführung des Notifizierungsverfahrens auf europäischer Ebene gemäß
der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und
technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der
Informationsgesellschaft (geändert durch die Richtlinie 98/48/EG) kann die BITV 2.0
voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2011 In Kraft treten. Die BITV 2.0
berücksichtigt die technische Weiterentwicklung in der Informationstechnik und geht
auch auf die besonderen Belange der gehörlosen, hör-, lern- und geistig
behinderten Menschen ein. Die anzuwendenden technischen Bestimmungen der
BITV 2.0 in der Anlage 1 beruhen im Wesentlichen auf den internationalen
Leitlinien (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.0), die weltweit als
anerkannter Standard gelten und erläutern, wie Webinhalte für behinderte
Menschen zugänglich gemacht werden können. Die Neuerungen in den WCAG 2.0
sind somit auch in den Entwurf der BITV 2.0 vollständig eingeflossen.
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass künftig nicht nur
Bundesbehörden, sondern auch im Besitz des Bundes befindliche Unternehmen ihre
Internetangebote barrierefrei vorhalten müssen?
Von den Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und den hiernach
erlassenen Rechtsverordnungen sind die Dienststellen und sonstigen
Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sowie Einrichtungen
der Landesverwaltung, soweit diese Bundesrecht ausführen, betroffen.
Unternehmen, die im Besitz des Bundes sind oder an denen der Bund sich beteiligt,
sind keine Träger öffentlicher Gewalt. Der Bund nimmt auch keinen direkten
Einfluss auf die operativen Handlungen dieser Unternehmen. Soweit es aber
zum Beispiel die Deutsche Bahn AG (DB AG) betrifft, wird derzeit das
Programm der DB AG zur Barrierefreiheit überarbeitet. Ein Punkt hierbei ist auch,
den behindertengerechten Service der DB AG auf ihren Internetseiten weiter zu
verbessern.
17. Welche Anstrengungen unternimmt der Bund, um die Anforderungen an
die Barrierefreiheit im Internet für Bundes- und Landesbehörden
kongruent zu halten?
Welche Rolle kann nach Ansicht der Bundesregierung hier der neu
geschaffene IT-Planungsrat einnehmen?
Die Länder haben für ihren Zuständigkeitsbereich
Landesbehindertengleichstellungsgesetze und dazu gehörende Rechtsverordnungen, etwa zu barrierefreien
Internetseiten der öffentlichen Verwaltung, erlassen. Die meisten Länder haben
sich dabei an den Vorschriften des Bundes orientiert bzw. – im Fall der BITV –
diese 1:1 in ihr Landesrecht übernommen. Es ist anzunehmen, dass die Länder
nach Inkrafttreten der BITV 2.0 die Neuerungen ebenfalls übernehmen werden.
Der Entwurf der BITV 2.0 wurde an die Länder mit dem Hinweis auf die noch
abzuschließende EU-Notifizierung bereits zur Kenntnisnahme übermittelt. Die
Bundesregierung wird nach Inkrafttreten der BITV 2.0 offene
Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der neuen Regelungen in die Praxis anbieten;
darüber hinaus sieht sie an dieser Stelle zunächst keinen weiteren Handlungsbedarf.
18. Welche Forschungsprojekte für Barrierefreiheit im Internet, zur Benutzung
des Computers und sogenannter Smartphones sowie ähnlicher Geräte
fördert der Bund (bitte genau auflisten)?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert mit den Mitteln der
Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX Modellprojekte, die sich auch mit den
notwendigen Hilfen und Unterstützungen bei der technischen Arbeitsplatzanpassung
beschäftigen. Dies sind gegenwärtig:
● „INCOBS“ (
www.incobs.de): Das Projekt „Informationspool
Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte“ (INCOBS) leistet einen wichtigen
Beitrag zur beruflichen Integration sehgeschädigter Menschen, indem es die
Einrichtung von Arbeitsplätzen unterstützt, Markttransparenz im Bereich
elektronischer Hilfen schafft und über das Leistungsspektrum von
Hilfsmitteln aufklärt.
● „BIK@work“ (
www.bik-work.de): Das Projekt „BIK@work“ unterstützt die
Umsetzung der Barrierefreiheit am Arbeitsplatz in Unternehmen und
öffentlichen Verwaltungen mit Testverfahren zur Prüfung der Barrierefreiheit von
Internet- und Intranetangeboten, um den barrierefreien Umgang mit
Sehbehinderung in Betrieben und Behörden überprüfbar und handhabbar zu
machen.
● „Digital informiert – im Job integriert“ (
www.di-ji.de): Das Projekt „Di-Ji“
befasst sich mit der Bedeutung von Informations- und
Kommunikationstechnologien für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und
möchte Anbietern von Hard- und Software sowie von Webinhalten
verdeutlichen, welchen Nutzen ein Angebot unter den Gesichtspunkten von
Barrierefreiheit und universellem Design hat.
● „GATEWAY“ (
www.szs.uni-karlsruhe.de): Mit dem Projekt „GATEWAY“
wird ein umfassendes Informations- und Kommunikationsportal entwickelt,
dass die Ausbildungs- und Berufssituation von hör- und sehbehinderten
Akademikern lebensbegleitend verbessert, indem unter anderem gezielte
Informationen über die Entwicklung von Hilfsmitteln für hör- und
sehgeschädigte Studierende zur universitären Berufsqualifikation und zu Integration in
den Arbeitsmarkt barrierefrei zugänglich gemacht werden.
● „Schwerhörigkeit und Barrierefreiheit“ (
www.dias.de): Ziel des
Modellprojektes ist die Schaffung von Verfahren und Werkzeugen für die angemessene
Berücksichtigung von Schwerhörigkeit bei der Umsetzung betrieblicher
Barrierefreiheit, die zusammen mit Unterstützern des Projektes entwickelt und in
ausgewählten Betrieben erprobt werden und im Internet als Leitfaden für
einen barrierefreien Umgang mit Schwerhörigkeit in der Arbeitswelt
veröffentlicht werden.
● „HyperBraille“ (
www.hyperbraille.de): „HyperBraille“ ist ein vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördertes Projekt, in dem ein
berührempfindliches Flächendisplay (die Stiftplatte) für Blinde und
Sehbehinderte entwickelt wird, mit der die Menge der für blinde Computernutzer
nun beidhändig wahrnehmbaren Information erheblich vergrößert wird und
räumliche Strukturen und grafische Symbole als zusätzliche Informationen
erfahrbar werden.
Zudem fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit eigenen
Forschungsmitteln eine Machbarkeitsstudie zur Abschätzung der
Nutzungsmöglichkeiten von Gebärdensprachavataren. Ziel der Studie ist es festzustellen, ob ein
größeres Forschungsvorhaben zum Thema „Gebärdensprachavatare“ wesentliche
Fortschritte bei der Nutzung von Gebärdensprachavataren herbeiführen kann
und unter welchen Rahmenbedingungen solche Fortschritte zu erwarten sind.
19. Beabsichtigt der Bund, die Förderung der Barrierefreiheit im Internet in
einem Forschungsverbund zu bündeln, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 17 wird verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung stärkere Anstrengungen zur Herstellung von möglichst
weitgehender Barrierefreiheit in der IuK, und wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?
Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen es, die
Herausforderungen, die die demographische Entwicklung an unsere Gesellschaft und
das Gesundheitssystem der Zukunft stellt, erfolgreich annehmen zu können.
Einen wichtigen Beitrag leisten insbesondere eHealth-Anwendungen der
Telemedizin und des Telemonitoring zur nachhaltigen Betreuung chronisch
erkrankter Menschen in ihrem häuslichen Umfeld und helfen dabei, räumliche
Distanzen zwischen Patienten und den Behandelnden zu überwinden. Auf der
Basis einer sicheren und zukunftsfähigen Telematikinfrastruktur haben eHealth-
Anwendungen über das Gesundheitswesen hinaus das Potenzial, die
Attraktivität der Lebensräume für die zunehmend Lebensjahre gewinnenden Bürgerinnen
und Bürger zu erhalten und auszubauen. Die Bundesregierung wird deshalb
gemeinsam mit den umsetzungsverantwortlichen Organisationen des
Gesundheitswesens sowie den Dienste und Services anbietenden Unternehmen heute
bestehende Implementierungshürden identifizieren und für einzelne Aktivitätsfelder
Maßnahmepakete erarbeiten, die einen beschleunigten Transfer der
Anwendungen von der Modellphase in Angebote der Regelversorgung ermöglichen (im
Übrigen siehe auch die Antwort zu Frage 2).
21. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Ausweitung
der Herstellung von möglichst weitgehender Barrierefreiheit in der IuK in
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft?
22. Inwiefern bindet die Bundesregierung die Verbände von Menschen mit
Behinderungen in solche Anstrengungen ein?
Bei den geförderten Modellprojekten (siehe die Antworten zu den Fragen 2 und
18) sind Unternehmen der IKT-Branche sowie Experten der Verbände
behinderter Menschen als Kooperationspartner vielfach beteiligt. Um Barrierefreiheit
auch über den gesetzlich geregelten Bereich hinaus zu gewährleisten, wurde mit
dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) das Instrument der
Zielvereinbarung geschaffen. Damit von den Möglichkeiten dieses Instruments insgesamt
stärker Gebrauch gemacht werden kann, fördert das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales das BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (www.
barrierefreiheit.de). Ziel des BKB ist es, Verbände, Unternehmen und weitere
Beteiligte organisatorisch, fachlich und juristisch dabei zu unterstützen,
konkrete Lösungen für eine barrierefreie Umweltgestaltung zu entwickeln und diese
in Zielvereinbarungen nach dem BGG festzuhalten. Das BKB arbeitet
behinderungs- und verbandsübergreifend und ist Ansprechpartner und Anlaufstelle für
Menschen mit Behinderungen, ihre Verbände, Beauftragten und Beiräte sowie
für Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Vom
BKB werden außerdem Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierungsarbeiten und
Qualifizierungsmaßnahmen koordiniert und durchgeführt. Auf die Antworten
zu den vorhergehenden Fragen wird verwiesen.
23. Wie möchte die Bundesregierung künftig die Eigenentwicklungen von
Menschen mit Behinderungen im Bereich bkT fördern, etwa durch eine
Beratung in den Bereichen Technologie, Schutzrechte, Produktion,
Existenzgründung sowie Marketing?
Ziel der Bundesregierung ist es, allen Bevölkerungsgruppen Zugang zur
Wissens- und Informationsgesellschaft zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur
allein um die barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten, sondern auch um die
Nutzbarkeit und Anwendbarkeit sämtlicher Sparten moderner Informations-,
Kommunikations- und Unterhaltungstechnologien. Mit Blick auf die
Nutzerfreundlichkeit wird sich dieser Impuls aber insbesondere bei zugänglichen und
barrierefreien Internetseiten verstetigen, weil Güter, Dienstleistungen und
Informationen verstärkt über das Internet angeboten werden und Klarheit,
Verständlichkeit und Übersichtlichkeit hierbei eine wichtige Rolle spielen.
Informations-, Beratungs- und Förderangebote zur Existenzgründung stehen
selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
24. Inwieweit kann nach Ansicht der Bundesregierung die Förderung von
Open-Source-Modellen die Entwicklung einer verbesserten
Barrierefreiheit im Internet World Wide Web befördern, und welche Anstrengungen
unternimmt die Bundesregierung, um die Entwicklung derartiger
Programme zu fördern?
Standardisierung und Interoperabilität im IKT-Bereich sind für die
Bundesregierung von großer Bedeutung. Die Standardisierung ist eine Voraussetzung für die
Interoperabilität komplexer technischer Systeme. Gleichzeitig ermöglicht
Standardisierung weitestgehende Herstellerunabhängigkeit bei der Auswahl von
Produkten. Die Bundesregierung setzt auf sog. Offene Standards, damit der
ungehinderte Zugang zu den IKT-Märkten gewährleistet ist. Offene Standards
unterstützen die Interoperabilität und die Funktionsfähigkeit komplexer
technischer Systeme am besten.
25. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die
Forschung in dem Bereich „Unterstützte Kommunikation“ voranzubringen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
26. Inwiefern wird der Einsatz von bkT am Arbeitsplatz bei
Evaluationsanalysen berücksichtigt, z. B. bei der Evaluation sozial- und
arbeitsmarktpolitischer Instrumente wie etwa „betriebliches
Eingliederungsmanagement“, „betriebliches Arbeitstraining“ oder „unterstützte Beschäftigung“
sowie bei Bedarfsfeststellungsverfahren wie die „Diagnose der
Arbeitsmarktfähigkeit“ (DIA-AM) der Bundesagentur für Arbeit?
Die Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente durch die
Bundesagentur für Arbeit – und dies gilt auch für die speziellen Angebote für Menschen
mit Behinderung – ist wirkungs- und qualitätsbezogen ausgerichtet. Neben dem
erfolgreichen Verlauf der Maßnahme und der nachfolgenden beruflichen
Eingliederung ist sie vor allem auf die Sicherstellung der Maßnahmequalität
ausgerichtet. Entsprechende Qualitätsanforderungen sind in den Qualitätskriterien
für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 35 SGB IX sowie in den
Leistungsbeschreibungen der zielgruppenspezifischen Maßnahmeangebote für
Menschen mit Behinderung verankert. Eine Evaluationsanalyse, die Aufschluss
darüber geben könnte, in welchem Umfang und in welcher Form
behinderungskompensierende Technologien im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente zum Einsatz kommen, wird nicht durchgeführt. Derartige Analysen
können letztlich nur im Rahmen von Forschungsvorhaben vorgenommen werden. In
diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz von bkT im
beruflichen Integrationsprozess nicht nur an den arbeitsmarktmarktpolitischen
Instrumenten festgemacht werden kann, sondern auch die individuellen Hilfen
und/oder die Leistungen an Arbeitgeber mit umfasst, die eingesetzt werden,
wenn ein konkreter Arbeitsplatz in Aussicht steht oder gefährdet ist und dieser
damit erreicht/erhalten werden kann. Insofern sind von einer Evaluationsanalyse
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nur bedingt Aufschlüsse zur
Integrationswirkung und -unterstützung von bkT zu erwarten.
27. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass künftig bei der
Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE), wie vom TAB-Bericht
empfohlen, vermehrt die Arbeitsplatzrelevanz in den Blick genommen
wird?
Die Bundesregierung sichert mit den in ihren Antworten zu den Fragen 2 und 18
erwähnten Forschungsgebieten und Modellprojekten die Grundlagen für die
Entwicklung künftiger behinderungskompensierender Technologien. Es ist
anschließend Aufgabe der einschlägigen Unternehmen, diese Technologien
erfolgreich in den Markt einzuführen. Die Bundesregierung wird im Rahmen
der künftig verstärkten Forschung zum demographischen Wandel
Fragestellungen berücksichtigen, die sich auf altersbedingte gesundheitliche
Beeinträchtigungen beziehen – auch mit Blick auf die Arbeitsplatzgestaltung.
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