Gasnetze und Preiserhöhungen durch die Netzbetreiber
der Abgeordneten Steffen Kotré, Karsten Hilse, Marc Bernhard, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesnetzagentur hat „noch keinen abschließenden Überblick über die Entwicklung der Gasnetzentgelte“. Der Netzbetreiber Avacon Netz hat angekündigt, seine Netzentgelte von 2024 auf 2025 um bis zu 44,5 Prozent (Verbrauchsstufe 5) zu erhöhen (vgl. Preisblätter www.avacon-netz.de/content/dam/ revu-global/avacon-netz/documents/netzentgelte_gas/2025/Preisblätter_AVANG_Gas_01.01.2025.pdf und www.avacon-netz.de/content/dam/revu-global/avacon-netz/documents/netzentgelte_gas/2024/Preisblätter_AVANG_Gas_01.01.2024_(11.12.2023).pdf). Die Gasnetzgebühren werden von den Netzbetreibern an die Kunden weitergegeben, wodurch immer höhere Gebühren durch immer weniger Verbraucher geschultert werden müssen (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/gas-netzentgelte-steigerung-100.html). Im Durchschnitt steigen die Gasnetzentgelte am stärksten bisher in Sachsen-Anhalt (+43 Prozent), Brandenburg (+39 Prozent) sowie in Sachsen (+34 Prozent). Doch auch in Niedersachsen (+30 Prozent), Bremen (+29 Prozent) und Baden-Württemberg (+24 Prozent) zeichnen sich deutliche Kostensteigerungen ab (vgl. www.energie-fachberater.de/news/gasheizung-hoehere-gasnetzgebuehren-ab-2025.php, www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/gas-netzentgelte-steigerung-100.html, www.merkur.de/wirtschaft/hoehere-netzentgelte-lassen-gaspreise-steigen-ab-2025-zahlen-millionen-deutsche-mehr-zr-93354317.html). Die Fragesteller vermuten als Hintergrund die geplante Umstellung des Gasnetzes auf andere Energieträger (insbesondere Wasserstoff) im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nicht umstellbarer Teile entlang des Zeitplans für die Reduktion von CO2-Emissionen.
Im Rahmen des Projekts „KANU 2.0“ (Nachfolger von „KANU“ aus dem Jahr 2022) der Bundesnetzagentur sollen die Netznutzer vor „zu hohen und vermeidbaren“ Gebührensprüngen künftig geschützt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber während des sogenannten Transformationsprozesses sichergestellt werden. Hierzu „sollen für Bestands- und Neuanlagen weitere Flexibilisierungen bei den Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden in Form von bundesweiten Vorgaben ermöglicht werden. […] Schnellere Abschreibungen gehen allerdings grundsätzlich mit höheren Entgelten einher“ (www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Methoden_Ebene2/ KANU/start.html). Nach Auffassung der Fragesteller werden bereits jetzt erhebliche Kostensteigerungen vollzogen, um spätere Erhöhungen abzumildern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Gründe sieht die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur für die teilweise angekündigte Erhöhung der Gasnetzentgelte durch die Netzbetreiber (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Liegt der Grund für die angekündigten erhöhten Gasnetzentgelte nach Kenntnis der Bundesregierung auch in der Möglichkeit der erhöhten Abschreibung aufgrund der für einen erheblichen Teil der Gasnetze künstlich verkürzten Laufzeit und deren geplanten Stilllegung bis 2045?
Mit welchen Erhöhungen ist nach Auffassung der Bundesregierung bei den sonstigen Gasnetzbetreibern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu rechnen?
Hat sich die Bundesregierung mit der Frage nach den Auswirkungen dieser Preiserhöhungen auseinandergesetzt, und wenn ja, zu welcher Einschätzung in Bezug auf Unternehmen und Endverbraucher ist sie gelangt?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung unplausible oder gar unzulässig hohe Preissteigerungen der Gasnetzbetreiber verhindert bzw. durch die Regulierungsbehörden sanktioniert, und welche Folgen sieht sie für die Betreiber und die Verbraucher?
Sieht die Bundesregierung in den teilweise stark steigenden Nutzungsentgelten zum Jahr 2025 für Verbraucher bereits eine Folge und ggf. einen Erfolg des Projekts „KANU 2.0“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Erhöhungen der Netzentgelte durch Netzbetreiber werden nach Auffassung der Bundesregierung bzw. der Bundesnetzagentur als „zu hohe und vermeidbare Gebührensprünge“ betrachtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?