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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Das Global Center for Climate Mobility in Bonn und Fragen zur weltweiten Klimamigration

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.12.2024

Aktualisiert

17.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1413310.12.2024

Das Global Center for Climate Mobility in Bonn und Fragen zur weltweiten Klimamigration

der Abgeordneten Steffen Kotré, Stefan Keuter, Joachim Wundrak, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Jahr 2024 wurde unter Förderung aus dem Bundeshaushalt im Rahmen des Etats des Auswärtigen Amts die UN-Organisation „UNOPS-GCCM (United Nations Office for Project Services – Global Center for Climate Mobility)“ am Standort der Vereinten Nationen in Bonn „angesiedelt“ und dies, so die Bundesregierung, „liegt im außenpolitischen Interesse der Bundesregierung“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/13819).

Das Global Center for Climate Mobility wurde im Jahr 2021 gegründet und ist nach eigenen Angaben eine globale Partnerschaft, die sich auseinandersetzt mit klimabedingter Migration insbesondere in und aus den klimatisch anfälligsten Regionen der Welt (climatemobility.org/). Es erfährt seither deutsche Unterstützung; vom hochrangigen UN-Offiziellen Jorge Moreira da Silva stammt die beim Klimamobilitätsgipfel im September 2023 in New York erfolgte Würdigung: „Wir sind stolz darauf, das Global Center for Climate Mobility seit 2021 dank eines Beitrags aus Deutschland operativ unterstützen zu können“ (www.unops.org/news-and-stories/speeches/harnessing-climate-mobility-for-adaptation-and-resilience).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Höhe und Form hatte sämtlich der von Deutschland seit 2021 geleistete finanzielle und operative Beitrag zur Unterstützung des Global Center for Climate Mobility vor der Ansiedlung in Bonn (bitte aufschlüsseln)?

2

Welche Anschrift hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Global Center for Climate Mobility in Bonn, die nicht aufgeführt ist unter den Adressen der UN-Büros in Deutschland (unric.org/de/un-adressen-deutschland/) und auf den Seiten des Global Center for Climate Mobility selbst (climate-mobility.org/)?

3

Wie hoch war die finanzielle Förderung der erfolgten Ansiedlung des Global Center for Climate Mobility in Bonn aus dem Bundeshaushalt?

4

Welche weiteren Sach- oder Dienstleistungen hat die Bundesregierung dem Global Center for Climate Mobility dabei (vgl. Frage 3) ggf. zur Verfügung gestellt (z. B. Immobilien, Infrastruktur, organisatorische Unterstützung)?

5

Sollen dem Global Center for Climate Mobility fortlaufend staatliche Fördermittel bereitgestellt werden, wenn ja, wann, und in welcher Höhe?

6

Welche Mechanismen bestehen ggf., um sicherzustellen, dass die Fördermittel effektiv und zweckgemäß verwendet werden, gibt es eine Evaluierung der Arbeit, und wenn ja, durch wen?

7

Welche konkreten Programme und Projekte führt das Global Center for Climate Mobility nach Kenntnis der Bundesregierung durch, welche kurz-, mittel- und langfristigen Ziele verfolgt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen, und hat die Bundesregierung Einfluss hierauf?

8

Welche konkreten Maßnahmen des Global Center for Climate Mobility wurden ggf. durch die deutsche Unterstützung ermöglicht?

9

Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperation zwischen dem Global Center for Climate Mobility und deutschen Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen oder staatlichen Einrichtungen statt, wenn ja, mit welchen, und in welcher Form?

10

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt das Global Center for Climate Mobility in Bonn nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung insoweit der Anteil an deutschen Staatsangehörigen?

11

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. bei der Auswahl des Personals Wert auf die Einbindung deutscher Fachkräfte, Wissenschaftler oder Experten gelegt, und wenn ja, inwiefern?

12

Welche rechtliche Struktur hat das Global Center for Climate Mobility nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie gestaltet sich die formale Zusammenarbeit der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Vereinten Nationen?

13

Wie integriert die Bundesregierung die Ergebnisse und Erkenntnisse des Global Center for Climate Mobility ggf. in ihre Politik?

14

Welche internationalen und nationalen Organisationen bzw. Partnerorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Arbeit des Global Center for Climate Mobility beteiligt?

15

Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Global Center for Climate Mobility ebenfalls finanziell unterstützt oder zugesagt, mit ihm zusammenzuarbeiten?

16

Welches Land hat nach Kenntnis der Bundesregierung als erstes dem Global Center for Climate Mobility Zusammenarbeit bzw. finanzielle Unterstützung zugesagt?

17

Wie viele Klimamigranten gibt es heute nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung weltweit, und auf welche Grundlage stützt sich die Bundesregierung insoweit?

18

Mit wie vielen Klimamigranten rechnet die Bundesregierung pro Jahr von 2025 bis 2050 aus welchen Regionen, und welche Auswirkungen der Klimaveränderung liegen dem jeweils zugrunde (unbewohnbare Inseln, gestiegene Temperatur etc.)?

19

Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung wetterbedingte Schäden – ohne Hintergrund des von der Bundesregierung postulierten Klimawandels – von Schäden durch den Klimawandel?

20

Welchen rechtlichen und auch völkerrechtlichen Status haben Menschen, die klimawandelbedingt ihren Ort wechseln, nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung?

21

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, ein eigenes Programm betreffend klimabedingte Migration zu entwickeln, und wenn ja, wie sieht der aktuelle Stand aus?

22

Plant die Bundesregierung die Aufnahme von Klimamigranten in Deutschland, hält sie diese für absehbar oder zumindest für möglich – jeweils wann und in welchen Zahlen –, und bereitet sie sich ggf. hierauf vor (bitte ggf. ausführen)?

Berlin, den 5. Dezember 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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