Steuergelder für Entwicklungshilfe und Klimaschutz im Inland und Ausland
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland verwendet staatliche Mittel in Milliardenhöhe sowohl für Entwicklungshilfe als auch für den sogenannten Klimaschutz und dies jeweils sowohl im Ausland als auch im Inland. Wie folgende Beispiele nach Ansicht der Fragesteller zeigen, bleibt es dabei für die deutschen Steuerzahler jedoch weitgehend intransparent, welche Summen für Entwicklungshilfe und welche für „Klimaschutz“ im Ergebnis aufgewendet werden und ob hierbei der Endverbleib im Inland oder Ausland liegt.
Beispielsweise für Flüchtlinge im Inland erfolgen die Zahlungen im Rahmen der internationalen Entwicklungshilfe, namentlich der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), deren Mitglieder sich für Entwicklungshilfe 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) aufzuwenden verpflichtet haben (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/so-vielgeld-zahlt-deutschland-ans-ausland-faktenfuchs,U25zoQf). Gleichzeitig standen noch 2022 auf der Staatenliste der größten Empfänger deutscher Entwicklungshilfe die Länder, „aus denen aktuell die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber nach Deutschland kommen“ (mit der Ukraine auf Platz 1, Syrien auf Platz 2, Afghanistan auf Platz 7, dem Irak auf Platz 10 und der Türkei auf Platz 12; www.faz.net/aktuell/politik/ausland/deutsche-entwicklungshilfe-die-bilanz-ist-ernuechternd-19701816.html).
Etwa für Fahrradwege in Peru zahlt Deutschland wiederum im Rahmen von „Klimaschutz“, namentlich aufgrund des Pariser Klimaabkommens, mit dem u. a. sich reichere Länder ärmere für Emissionssenkungen zu unterstützen verpflichteten (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/so-viel-geld-zahlt-deutschland-ans-ausland-faktenfuchs,U25zoQf). Indes stammt der Großteil der für „Klimaschutz“ ins Ausland fließenden Zahlungen aus dem Etat für Entwicklungshilfe, wobei einerseits zum Teil „noch nicht einmal der Klimabezug klar“ wird und andererseits viele Posten „Klimafinanzierung als Nebenziel“ von Entwicklungshilfe haben (www.welt.de/debatte/kommentare/plus245694646/Klimaschutz-Wenn-UN-Klimahilfen-in-Schokoladenlaeden-oder-Kohlekraftwerke-fliessen.html; www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kaum-geld-fuer-klassische-entwicklungshilfe-19992801.html).
Hinzu kommt, dass staatliche Mittel für Entwicklungshilfe und für „Klimaschutz“ im Inland und im Ausland nicht nur vom Bund erbracht werden, sondern auch von Ländern und Kommunen und darüber hinaus auch mittelbar von anderen Akteuren wie etwa Nichtregierungsorganisationen, Vereine und Verbände, was die gebotene transparente Durchschaubarkeit nach Auffassung der Fragesteller noch weiter erschwert.
Weiterhin sind bislang nur etwa 60 Mio. Euro an Hilfen zur Anpassung an klimatische Änderungen vorgesehen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2685558-2685558), jedoch auf der COP 29 sind jährliche Unterstützungen für den „Klimaschutz“ von 6 Mrd. Euro vorgesehen, deren Finanzierung fraglich ist (www.welt.de/politik/deutschland/article254651370/Klimadeal-der-COP29-Rot-und-Gruen-feiern-leise-alle-anderen-aeussern-Kritik.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Unternimmt die Bundesregierung und unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer und Kommunen sowie andere staatliche Mittel weitergebende Akteure eine trennscharfe zahlenmäßige Kategorisierung der deutschen Zahlungs- und Unterstützungsleistungen zwischen Entwicklungshilfe und „Klimaschutz“ sowie zwischen Inland und Ausland, und wenn ja, wie erfolgt diese jeweils (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen), bzw. wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Steuergelder im Rahmen von Entwicklungshilfe im laufenden Jahr erbracht und wurden in den Jahren 2023 und 2022 aufgewendet?
a) Wie hoch war dabei nach Kenntnis der Bundesregierung der anteilige Zielverbleib der Mittel im In- und im Ausland?
b) Welche einzelnen Posten im Bundeshaushalt sind 2024 bzw. waren 2023 und 2022 dabei festgelegt?
c) Welchen jeweiligen Anteil im Bundeshaushalt haben bzw. hatten dabei nichtrückzahlbare Zuschüsse und Kredite?
d) Welche Posten sind bzw. waren dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils entsprechend von Bundesländern und Kommunen festgelegt?
e) In welcher Höhe werden bzw. wurden dabei staatliche Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar von anderen Akteuren wie etwa Nichtregierungsorganisationen, Vereinen und Verbänden geleistet?
In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Steuergelder im Rahmen von „Klimaschutz“ im laufenden Jahr erbracht und wurden in den Jahren 2023 und 2022 aufgewendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wie hoch war dabei nach Kenntnis der Bundesregierung der anteilige Zielverbleib der Mittel im In- und im Ausland?
b) Welche einzelnen Posten im Bundeshaushalt sind 2024 bzw. waren 2023 und 2022 dabei festgelegt?
c) Welchen jeweiligen Anteil im Bundeshaushalt haben bzw. hatten dabei nichtrückzahlbare Zuschüsse und Kredite?
d) Welche Posten sind bzw. waren dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils entsprechend von Bundesländern und Kommunen festgelegt?
e) In welcher Höhe werden bzw. wurden dabei staatliche Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar von anderen Akteuren wie etwa Nichtregierungsorganisationen, Vereinen und Verbänden geleistet?
Wie hoch ist im Jahr 2024 und war jeweils in den Jahren 2023 und 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung die Überschneidung („Klimaschutz als Entwicklungshilfe“, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erbrachter staatlicher Mittel zwecks Entwicklungshilfe (Frage 2) und „Klimaschutz“ (Frage 3), jeweils differenziert nach Endverbleib der Mittel im Inland oder Ausland?
Für welche Projekte plant die Bundesregierung, die zugesagten jährlichen 6 Mrd. Euro an Unterstützungsleistungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu verwenden, und in welcher Höhe sind davon Ausgaben für Anpassungsmaßnahmen vorgesehen?