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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Konsequenzen aus der Veröffentlichung des kompletten Datensatzes aller Sitzungsprotokolle des Robert Koch-Instituts zum Corona-Krisenstab von 2020 bis 2023
(insgesamt 60 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
29.01.2025
Antwortdauer
44 Tage
Aktualisiert
20.06.2025
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1421416.12.2024
Konsequenzen aus der Veröffentlichung des kompletten Datensatzes aller Sitzungsprotokolle des Robert Koch-Instituts zum Corona-Krisenstab von 2020 bis 2023
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14214
20. Wahlperiode 16.12.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina
Baum, Thomas Dietz, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Martin
Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion der AfD
Konsequenzen aus der Veröffentlichung des kompletten Datensatzes aller
Sitzungsprotokolle des Robert Koch-Instituts zum Corona-Krisenstab von 2020
bis 2023
Am 23. Juli 2024 hat die Journalistin Aya Velázquez sämtliche Protokolle des
Corona-Krisenstabes des Robert Koch-Instituts (RKI) nebst diversem
Zusatzmaterial (https://rki-transparenzbericht.de) veröffentlicht, die sie von einer
unbekannten Quelle erhalten hat. Bereits zuvor war ein Teil der Protokolle nach
einer Klage des Onlinemagazins „Multipolar“ publik geworden. Die Echtheit
der Protokolle wurde von der Bundesregierung bestätigt (www.rki.de/DE/Cont
ent/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle_DSGVO.html).
Bei den Fragestellern ist aufgrund dieser Protokolle der Eindruck entstanden,
dass die handelnden Akteure während der Corona-Pandemie häufig nicht den
Empfehlungen des RKI folgten. Die Bundesregierung vermittelte der
Öffentlichkeit jedoch den Eindruck, sich stets auf die wissenschaftliche Einschätzung
des RKI zu stützen und dessen fachlichen Empfehlungen zu folgen.
Medienberichten zufolge fühlte sich auch die Ständige Impfkommission am RKI (STI-
KO) von der Öffentlichkeit unter Druck gesetzt (www.welt.de/politik/deutschla
nd/plus252991274/RKI-Protokolle-entschluesselt-Drei-Tage-vor-dem-ersten-L
ockdown-aenderte-das-RKI-ploetzlich-seinen-Standpunkt.html). Dabei ist die
STIKO nach Angaben des RKI ein „unabhängiges“ Expertengremium (www.rk
i.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/stiko_node.html).
So hielten es die Wissenschaftler des RKI den Protokollen zufolge mehrfach
für angebracht, die Risikobewertung zu senken. Auf Anweisung des
Bundesministers für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, durften sie diese Entwarnung
nach Medienberichten aber aus politischen Gründen nicht geben (www.bild.de/
politik/inland/rki-protokolle-lauterbach-gibt-zu-corona-experten-politisch-beein
flusst-66c43f3b8e840b14905e3dd9). In den Protokollen heißt es unter
anderem: „Reduzierung des Risikos von sehr hoch auf hoch wurde vom BMG
abgelehnt“ (www.bild.de/politik/inland/lauterbach-schweigt-zu-pandemie-skandal-6
6b8bd8ec10294619c93366b). „Im Hinblick auf das BMG sollte die
Herabstufung aus strategischen Gründen zunächst auf hoch und nicht auf moderat
erfolgen.“ „Eine Herabstufung vorher würde möglicherweise als
Deeskalationssignal interpretiert, daher politisch nicht gewünscht“.
Auf diese Passagen in den RKI-Protokollen angesprochen, teilte
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach am 9. August 2024 gegenüber der
„ARD“ mit: „Das RKI hat während der Pandemie Empfehlungen abgegeben.
Die politische Verantwortung liegt aber beim Ministerium“ (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/corona-aufarbeitung-rki-100.html).
In der Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine Frage
des Abgeordneten Dr. Stephan Pilsinger heißt es: „Aufgrund der sehr
dynamischen Entwicklung und der Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems
entschied das BMG deshalb gemeinsam mit dem RKI, die Risikobewertung für
die Gesundheit der Bevölkerung Ende Februar 2022 beizubehalten“. Aus den
RKI-Protokollen geht jedoch hervor, dass diese Darstellung nicht zutrifft, wie
„BILD“ berichtet (www.bild.de/politik/inland/rki-protokolle-entlarven-ministe
r-lauterbachs-corona-schummel-fliegt-auf-66c5a90c9794d84471b88129).
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wirft laut „BILD“ (vgl. www.bild.de/poli
tik/inland/rki-protokolle-lauterbach-gibt-zu-corona-experten-politisch-beeinflus
st-66c43f3b8e840b14905e3dd9) Dr. Karl Lauterbach vor, Falschinformationen
zu verbreiten (ebd.). Auf X teilte Herr Kubicki am 20. August 2024 mit, dass
erstens das RKI sei „eigenständig zum Schluss gekommen, dass die Lage
weniger dramatisch war, als es der Gesundheitsminister verbreiten wollte“. Zweitens
habe es keine „gemeinsame Entscheidung“ gegeben, sondern das RKI habe
Entwarnung geben wollen, durfte aber nicht. Und drittens habe es keine
Überlastung des Gesundheitssystems gegeben. Allein die Risikobewertung des RKI
hatte erhebliche Auswirkungen, u. a. für die Rechtsprechung. Ein Beispiel
dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von
Ausgangssperren.
Im März 2024 hatte Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach anlässlich
der Veröffentlichung der noch teilweise geschwärzten RKI-Protokolle noch
mitgeteilt: „In die wissenschaftlichen Bewertungen des Instituts mischt sich die
Politik nicht ein, ich auch nicht“ und das RKI habe „unabhängig von politischer
Weisung gearbeitet“ (www.bild.de/politik/inland/rki-protokolle-entlarven-minis
ter-lauterbachs-corona-schummel-fliegt-auf-66c5a90c9794d84471b88129).
Auf „X“ teilte Dr. Karl Lauterbach zudem mit, Aufklärung sei gut, „aber wir
dürfen nicht durch Einmischung fremder Regierungen Verschwörungstheorien
in Sozialen Medien entstehen lassen“ (www.nachdenkseiten.de/?p=113020).
Unklar ist aus Sicht der Fragesteller vor diesem Hintergrund, welche
Informationen und Einschätzungen die Bundesregierung der Öffentlichkeit und den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei künftigen Pandemien
präsentieren wird. Relevant wird diese Frage u. a., wenn es erneut um die Feststellung
einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gehen sollte. Laut dem
Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vom 18. November 2020 liegt eine
solche Lage vor, wenn „eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in
der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, wenn entweder „die
Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler
Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren
Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht“, oder aber, wenn „eine
dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über
mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“. Klare
Definitionen und Kriterien fehlen jedoch.
Einem Medienbericht zufolge steht das RKI im Verdacht, nachträglich und
rechtswidrig Protokolle verändert zu haben, die das Onlinemagazin
„Multipolar“ freigeklagt hatte (www.nius.de/corona/corona-grippe-vergleich-nachtraegli
ch-geloescht-anwalt-stellt-strafanzeige-wegen-manipulierter-rki-pro-tokolle/4af
39f20- f153-4d0a-b7b9-2e924ce4dfc5). Der Potsdamer Rechtsanwalt
Friedemann Däblitz hat demnach Strafanzeige gegen die stellvertretende
Leiterin der Rechtsabteilung des RKI gestellt.
Nachdem im Herbst 2021 offensichtlich wurde, dass ein beträchtlicher Teil der
Bevölkerung sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen wollte, begann nach
Ansicht der Fragesteller eine Zeit der öffentlichen Diffamierung dieser
Personengruppe.
Daran haben sich auch Mitglieder der Bundesregierung und Vertreter des RKI
beteiligt. Einige der in diesem Zusammenhang getätigten Aussagen standen
nicht nur im Widerspruch zu vorhandenen wissenschaftlichen Daten und
Fakten, sie könnten nach Rechtsansicht der Fragesteller möglicherweise den
Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Der Regierungsberater Dr. Christian
Drosten unterstellt den Deutschen bezüglich der Corona-Maßnahmen sogar
insgesamt ein zu niedriges Bildungsniveau (www.nzz.ch/wissenschaft/corona-exp
erte-drosten-zieht-lehren-aus-der-pandemie-die-wissenschaft-war-etwas-arroga
nt-ld.1842566).
Am 4. September 2021 sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): „[…] waren
beim Impfen Versuchskaninchen“ (www.rnd.de/politik/olaf-scholz-waren-bei
m-impfen-versuchskaninchen-und-es-ist-gut-gegangen-CKUZFNFM3KMQCZ
XFNYPDKH-GZGI.html).
Am 8. September 2021 äußert der damalige Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn in der Bundespressekonferenz (BPK): „Was wir gerade sehen, ist eine
Pandemie der Ungeimpften“ (www.youtube.com/watch?v=jPrE4QB_9Ro). Im
RKI-Protokoll vom 5. November 2021 heißt es dagegen, die Aussage
„Pandemie der Ungeimpften“ sei „(a)us fachlicher Sicht nicht korrekt“. Und weiter:
„Sagt Minister bei jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst, kann eher nicht
korrigiert werden“.
Am 8. September 2021 teilt der damalige Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn in der Bundespressekonferenz (BPK) mit: „Wir haben das Mittel in der
Hand, uns zurück in Normalität und Freiheit zu impfen.“ Diese Aussage steht
im Widerspruch zu § 2 des Grundgesetzes (GG), in dem es heißt: „Die Freiheit
der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes
eingegriffen werden.“
Am 8. September 2021 behauptet der damalige Präsident des RKI, Lothar
Wieler, in der BPK, dass „das Risiko, dass Geimpfte wegen COVID-19 ins
Krankenhaus müssen, zurzeit zehn Mal geringer ist als bei Nichtgeimpften“ (www.
n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Wieler-Spahn-und-Montgomery-warnen-ei
ndringlich-article22793214.html).
Am 30. November 2021 bezeichnete der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, den „Lockdown für Ungeimpfte“ als
unumgänglich (www.welt.de/politik/deutschland/article235365560/Corona-Robert-H
abeck-haelt-Lockdown-fuer-Ungeimpfte-fuer-unumgaenglich.html).
Am 2. Dezember 2021 sagte Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD dass es „für
seine Regierung „keine roten Linien“ mehr gebe „bei all dem, was zu tun ist“.
Es gebe nichts, „was wir ausschließen“ (https://twitter.com/spdbt/status/146632
0902191255553?lang=de).
Am 30. Dezember 2021 nannte Saskia Esken, Parteivorsitzende der SPD, MdB
den Impfstoff als „sicher“, denn er sei „an Milliarden von Menschen getestet,
sozusagen in einem großen Feldversuch auf der ganzen Welt“ (https://reitschust
er.de/post/spd-chefin-nennt-impfungen-grossen-feldversuch/).
Am 19. Januar 2022 teilte die Bundesregierung mit, dass der Genesenenstatus
von sechs Monaten auf drei Monate verkürzt werde (www.bundesregierung.de/
breg-de/aktuelles/genesenen-status-corona-1999020). Das RKI sei nach
Prüfung „neuer vorliegender Studien“ zu dem Ergebnis gekommen, dass
Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion nun – angesichts der Omikron-
Variante – einen herabgesetzten und zeitlich stärker begrenzten Schutz vor
einer erneuten Infektion hätten als bei der Delta-Variante.
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach kritisierte am 17. März 2022
Menschen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, und teilte mit, „das ganze
Land werde „in der Geiselhaft dieser Menschen sein“ (www.welt.de/politik/deu
tschland/article237593247/Lauterbach-ueber-Ungeimpfte-Ganze-Land-in-Geis
elhaft-dieser-Menschen.html).
Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn droht Ungeimpften am
27. November 2021 im „ZDF“ mit der 2G-Regel für das gesamte Jahr 2022:
„Stellt Euch darauf ein, 2G, geimpft oder genesen, und zwar auffrischgeimpft
dann ab einem Punkt x, gilt mindestens mal das ganze Jahr 2022. Wenn Du
irgendwie mehr tun willst als Dein Rathaus oder Deinen Supermarkt zu
besuchen, dann musst Du geimpft sein“ (www.berliner-kurier.de/politik-wirtschaft/
gesundheitsminister-jens-spahn-droht-ungeimpften-mit-2g-regel-fuer-das-gesa
mte-jahr-2022-li.197428).
Wie man den Protokollen des Corona-Krisenstabes des RKI entnehmen kann,
war den handelnden Akteuren sehr früh bekannt, dass eine Schutzwirkung der
Impfung gegen das Coronavirus vor Ansteckung und vor Weitergabe des Virus
nicht belegt war (www.swr.de/wissen/ansteckend-trotz-corona-impfung-forsch
ung-102.html und www.rkileak.com/view?f=Sitzungsprotokolle/2021/Ergebnis
protokoll_Krisenstabssitzung_2020-01-08.docx). Jegliche Beschuldigung von
Personen, die sich nicht gegen COVID-19 haben impfen lassen, war und ist
somit medizinisch und wissenschaftlich unbegründet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage hat sich die Bundesregierung
für ungezielte Testungen auf SARS-CoV-2 entschieden, wie aus dem RKI-
Protokoll vom 29. Juli 2020, TOP 7 hervorgeht, und warum hat sich die
Bundesregierung nicht nach der Expertise des Regierungsberaters
Dr. Christian Drosten gerichtet, der nach Angaben des RKI in einem Text
festgehalten hatte, dass ungezielte Testungen nicht sinnvoll sind?
2. Auf welche wissenschaftliche Grundlage stützte sich das vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erstellte Papier „Testen, testen, testen“
(www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Download
s/C/Coronavirus/Faktenpapier_Testen.PDF; bitte nach Art der Studie,
Forscherteam, Datum der Veröffentlichung, Ort der Patientenrekrutierung,
Umfang der Stichproben, Sponsoren der Studien aufschlüsseln)?
3. Ist es dem RKI oder einer anderen bundeseigenen Institution in
Deutschland irgendwann gelungen, das SARS-CoV-2-Virus erfolgreich im Labor
anzuzüchten, und wenn ja, wo und wann ist das gelungen, und wer waren
die beteiligten Wissenschaftler?
4. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage hat der ehemalige
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Frühjahr 2020 das RKI angewiesen, in
die Kriterien für die Risikoeinschätzung von Großveranstaltungen eine
Passage zu Schulschließungen einzufügen, obwohl das RKI kurz zuvor
noch in seinen Protokollen festgehalten hatte, dass Kinder keine wichtigen
Glieder in Transmissionsketten sind und das RKI Schulschließungen nur
in besonders betroffenen Gebieten für sinnvoll erachtet (RKI-Protokoll
vom 11. März 2020, TOP 5)?
5. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beschlossen die damalige
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der
Bundesländer von Mitte Dezember 2020 bis Mitte Februar 2021
Schulschließungen (www.dw.com/de/merkel-wir-sind-zum-handeln-gezwungen/a-55
920584), obwohl aus einem RKI-Protokoll vom 30. November 2020
hervorgeht, dass „Schulen eher nicht die treibenden Quellen“ (www.focus.de/
gesundheit/masken-schulen-lockdown-impfen-die-vier-zentralen-stellen-d
er-rki-protokolle-und-was-sie-wirklich-bedeuten_id_259799408.html)
sind und Schulschließungen die Lage wohl noch eher verschärfen
würden?
6. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage forderten die ehemalige
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der ehemalige
Bundeskanzleramtsminister Helge Braun am 20. November 2020 eine Maskenpflicht für
Schüler und halbierte Klassengrößen an (www.bild.de/politik/inland/politi
k-inland/corona-regeln-der-laenderchefs-bei-den-schulen-droht-krach-mit-
merkel-74105634.bild.html)?
7. Welche Impfempfehlungen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) als Teil der Bundesregierung in den Jahren 2021 und
2022 ausgesprochen, und inwiefern unterschieden sich diese von den
Impfempfehlungen der STIKO?
8. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und auf wessen Anweisung
hat die BZgA Ende 2021/Anfang 2022 ein „Merkblatt zum Thema Impfen
ab 5“ erstellt (www.infektionsschutz.de/download/5724-1656588091-BZg
A_Merkblatt_Corona-Schutzimpfung-ab12-Eltern_und_Sorgeberechtigte.
pdf/), obwohl zu dieser Zeit keine Impfempfehlungen der STIKO für
Kinder ab fünf Jahren vorlag?
9. Welche Schutzmechanismen für die STIKO gibt es, damit von der
Bundesregierung oder anderer Seite kein Druck auf das Expertengremium
ausgeübt werden kann?
10. Inwiefern ist ein Weiterbestehen der STIKO noch gerechtfertigt und
erforderlich?
11. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage verkündete
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach im August 2021, es spreche nichts
gegen die Impfung von Kindern, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine
entsprechende Empfehlung der STIKO vorlag (www.deutschlandfunk.de/cor
ona-impfung-fuer-kinder-und-jugendliche-lauterbach-100.html)?
12. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage warb
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach für die Impfung von Kindern, obwohl
feststand, dass Kinder und Jugendliche durch Sars-CoV-2 weder besonders
gefährdet noch Treiber der Pandemie waren, und obwohl der lange
behauptete Fremdschutz der Impfung bereits widerlegt war, wie das RKI-
Protokoll vom 24. August 2021 zeigt?
13. Um welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und um welche neu
vorliegenden Studien handelt es sich, die das RKI nach Angaben des
BMG in seiner Mitteilung vom 19. Januar 2022 (www.spiegel.de/gesundh
eit/corona-genesenen-status-wird-auf-drei-monate-verkuerzt-a-bb9609c5-
ea74-4f38-8ba1-d32e3a68d7ca) geprüft hat und auf deren Basis die
Bundesregierung den Genesenenstatus von sechs Monaten auf drei Monate
verkürzt hat (bitte nach Art der Studie, Forscherteam, Datum der
Veröffentlichung, Ort der Patientenrekrutierung, Umfang der Stichproben,
Sponsoren der Studie aufschlüsseln)?
14. Auf welche wissenschaftlichen Daten und Fakten stützte sich der
ehemalige Präsident des RKI, Dr. Lothar Wieler, bei seinen Aussagen auf der
Bundespressekonferenz vom 8. September 2021, als er sagte, dass
aufgrund von COVID-19 „aktuell besonders viele Menschen zwischen 35
und 59 Jahren im Krankenhaus liegen“, dass „auch auf den
Intensivstationen der Altersdurchschnitt immer jünger“ werde und dass das daran liege,
„dass der Großteil der Betroffenen nicht geimpft ist“ (bitte aufschlüsseln)?
15. Auf welche wissenschaftlichen Daten und Fakten stützte sich der
ehemalige Präsident des RKI, Dr. Lothar Wieler, als er auf der BPK vom 8.
September 2021 sagte: „Das Risiko, dass Geimpfte wegen COVID-19 ins
Krankenhaus müssen, ist zurzeit zehn Mal geringer als bei
Nichtgeimpften“?
16. Auf welchen wissenschaftlichen Daten und Fakten basierte die Aussage
von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach Anfang November
2021, die Ungeimpften seien „im Moment die Treiber der Pandemie“
(www.welt.de/vermischtes/article234857078/Maybrit-Illner-Fuer-Karl-La
uterbach-sind-Ungeimpfte-die-Treiber-der-Pandemie.html; bitte
aufschlüsseln)?
17. Auf welchen wissenschaftlichen Daten und Fakten basierte die Aussage
des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn in der BPK vom
8. September 2021, dass es sich bei dem zu diesem Zeitpunkt
herrschenden COVID-19-Krankheitsgeschehen in Deutschland um eine „Pandemie
der Ungeimpften“ handelte?
18. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage behauptete der ehemalige
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass es sich um eine „Pandemie
der Ungeimpften handelt“, obwohl die RKI-Wissenschaftler laut RKI-
Protokoll vom 5. November 2021 zu dem Schluss gekommen waren, dass
die Aussage „Pandemie der Ungeimpften“ aus „fachlicher Sicht nicht
korrekt“ nicht korrekt sei?
19. Welche medizinischen Fakten veranlassten nach Kenntnis der
Bundesregierung Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach zu der
Aussage, dass der Ausnahmezustand die neue Normalität ist (www.tichyseinbl
ick.de/kolumnen/knauss-kontert/karl-lauterbach-ausnahmezustand-wird-n
ormalitaet-sein/)?
20. Auf welche wissenschaftliche Definition von „Pandemie“ und „Pandemie
der Ungeimpften“ stützt sich die Bundesregierung ggf. (bitte
entsprechende Publikationen auflisten)?
21. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die
Aufrechterhaltung und den Weiterbetrieb des RKI, wenn die Bundesregierung
dessen wissenschaftliche Expertise in entscheidenden Fragen wie dem
Pandemiemanagement ignoriert bzw. wenn sich der Bundesgesundheitsminister
über fachliche Einschätzungen und Empfehlungen der dortigen Experten
hinwegsetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
22. Liegen der Bundesregierung die wissenschaftlichen Originaldaten und
Originalfakten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Infektions-,
Erkrankungs- und Sterblichkeitsraten bezüglich SARS-CoV-2 bzw.
COVID-19 vor, auf deren Basis die WHO am 30. Januar 2020 eine
gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite durch COVID-19
ausgerufen und COVID-19 am 11. März 2020 zu einer Pandemie erklärt
hat, und wenn ja,
a) seit wann liegen dem RKI oder der Bundesregierung diese Daten vor,
b) welche Experten haben diese Daten für die Bundesregierung gesichtet,
überprüft und eigenständig ausgewertet (bitte nach Namen der
Experten, Qualifikation, Tätigkeitsbereich, Anbindung an Institution
aufschlüsseln),
c) zu welchem Schluss sind die von der Bundesregierung konsultierten
Experten nach Sichtung und Auswertung der Daten gekommen,
d) in welcher nachgeordneten Behörde, welchem Bundesministerium
oder welchem Ressort speichert die Bundesregierung ggf. die Daten,
die der WHO-Ausrufung zugrunde liegen,
e) wo können Journalisten bzw. wo kann die Öffentlichkeit diese Daten
ggf. einsehen?
23. Wenn der Bundesregierung oder dem RKI die wissenschaftlichen
Originaldaten und Originalfakten der Weltgesundheitsorganisation zu
Infektions-, Erkrankungs- und Sterblichkeitsraten bezüglich SARS-CoV-2
bzw. COVID-19 nicht vorlagen oder vorliegen, warum ist das so, wurden
sie von der Bundesregierung bzw. vom RKI nicht angefordert, oder war
die WHO nicht bereit, diese Daten zur Verfügung zu stellen, und auf
welche anderen epidemiologischen Erhebungen, Daten und Analysen zu
SARS-CoV-2 haben sich das RKI und die Bundesregierung stattdessen
seit Januar 2020 gestützt (bitte aufschlüsseln)?
24. Inwiefern hat sich die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung für
Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19-Infektionen ab März 2020 auf
die Bewertung der Weltgesundheitsorganisation WHO gestützt, die
COVID-19 am 30. Januar 2020 zur gesundheitlichen Notlage von
internationaler Tragweite (GNIT) und am 11. März 2020 zu einer Pandemie
erklärt hat, wenn ja, inwiefern hat die Bundesregierung überprüft, aufgrund
welcher Datenlage die WHO diese Einstufung vorgenommen hat, und
wenn nein, auf welche epidemiologischen Erhebungen hat sich die
Bundesregierung stattdessen bzw. zusätzlich gestützt?
25. Welche Beratungen, Treffen, Geldtransfers und andere Formen des
Kontakts zwischen Vertretern der Bundesregierung oder nachgeordneter
Behörden und Vertretern der WHO, des Wellcome Trust und der Bill und
Melinda Gates Stiftung fanden seit 2018 statt (bitte nach Datum, Art des
Kontakts, beteiligten Personen, Beträgen aufschlüsseln)?
26. Auf welche Kriterien bzw. auf welche wissenschaftlichen Daten und
Fakten wird sich die Bundesregierung künftig stützen, wenn aus ihrer Sicht
eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten
Bundesrepublik Deutschland besteht?
27. Auf welche Kriterien bzw. auf welche wissenschaftlichen Daten und
Fakten wird sich die Bundesregierung künftig stützen, wenn aus ihrer Sicht
die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die
Bundesrepublik Deutschland droht?
28. Auf welche Kriterien bzw. auf welche wissenschaftlichen Daten und
Fakten wird sich die Bundesregierung künftig stützen, wenn aus ihrer Sicht
eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit
über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder
stattfindet, und an welchen Kriterien und Parametern konkret macht die
Bundesregierung eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen
übertragbaren Krankheit fest?
29. Worauf basierte die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, die Risikobewertung für die Gesundheit der
Bevölkerung Ende Februar 2022 entgegen der Empfehlung und Einschätzung
der RKI-Wissenschaftler beizubehalten und die Reduzierung des Risikos
von sehr hoch auf hoch abzulehnen (RKI-Protokoll 25. Februar 2022,
TOP 4)?
30. Auf welche fremden Regierungen bezog sich der Gesundheitsminister in
seinem Tweet auf „X“ vom 25. März 2024 (https://x.com/Karl_Lauterbac
h/status/1772329604398694801?lang=de), um welche Art von
Verschwörungstheorien in sozialen Medien handelte es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung, und welche Belege für Einmischung fremder Regierungen
liegen der Bundesregierung vor?
31. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, dass ein Teil der RKI-
Protokolle nachträglich verändert wurden, wie von Aya Velázquez
behauptet (www.tichyseinblick.de/dailiessentials/rki-protokolle-nachtraeglic
h-aenderung/, und wenn ja, wie lauten die ursprünglichen Textstellen. und
welche Personen haben die Änderungen wann angeordnet und/oder
vorgenommen (bitte aufschlüsseln)?
32. Ist es als Folge des Brandes im Serverraum des RKI (www.rbb24.de/pano
rama/beitrag/2024/06/berlin-feueralarm-am-robert-koch-institut-feuerweh
r.html) und der folgenden Löscharbeiten Anfang Juni 2024 zu einem
unwiederbringlichen Datenverlust bezüglich des Corona-Krisenstabes
gekommen, und wenn ja, welche Daten wurden zerstört (bitte
aufschlüsseln)?
33. Wie ist die Mitteilung von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl
Lauterbach vom 25. März 2024 via „X“ (https://x.com/Karl_Lauterbach/st
atus/1772305513524433240) vor dem Hintergrund der rechtlichen
Stellung des RKI als weisungsgebundener Behörde des BMG in den nun
veröffentlichten Protokollen zu verstehen, in der er schrieb, dass „Medien
spekulieren, das RKI habe auf politische Weisung, nicht wissenschaftlich
unabhängig gearbeitet. Das ist falsch“?
34. Welche Anweisungen hat Dr. Karl Lauterbach dem RKI seit seinem
Amtsantritt als Bundesgesundheitsminister bezüglich der Corona-Pandemie
konkret erteilt (bitte nach Datum, Adressat, Art der Mitteilung, also
mündlich bzw. schriftlich, E-Mail etc. aufschlüsseln)?
35. Wie ist die Aussage von Dr. Karl Lauterbach zu verstehen, dass das RKI
während der Pandemie Empfehlungen abgegeben habe, die politische
Verantwortung aber beim Bundesministerium liege, in welchen Fällen hat der
Bundesgesundheitsminister anders entschieden als vom RKI empfohlen,
und welche Gründe waren dafür ausschlaggebend (bitte nach Datum,
Adressat der Anweisung, Inhalt der Entscheidung, Art der Mitteilung, also
mündlich oder schriftlich, E-Mail etc. aufschlüsseln)?
36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass es sich bei dem
neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) um ein künstlich erzeugtes Produkt
aus der Virenforschung handeln könnte (www.suedtirolnews.it/chronik/no
belpreistraeger-sagt-coronavirus-entstand-im-labor)?
Welche Corona-Erkältungsviren haben nach Kenntnis der
Bundesregierung ebenfalls Furin-Spaltstellen (vgl. o. g. Protokoll 5. Februar 2020,
TOP 2: „Shedding: nCoV hat zusätzliche multibasische Furin-Spaltestelle,
Drosten-Hypothese ist, dass 2019-nCoV sich auch durch effektiveres und
längeres shedding von SARS unterscheidet“)?
37. Wo ist das damalige Gesundheitskommissionspaket Chinas einsehbar, und
welche Informationen enthält es, stammt nach Kenntnis der
Bundesregierung aus dieser Quelle das Konzept der „Lockdowns“, und welche
Forschungskooperationen zwischen RKI und China gibt oder gab es seit 2017
(bitte nach Jahren, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel
aufschlüsseln, vgl. o. g. Protokoll 13. Februar 2020, TOP 1: „China wünscht
keine G7 Involvierung, Deutschland hat scheinbar Vertrauensvorsprung,
sollte nicht missbraucht werden um zukünftigen Informationsaustausch
nicht aufs Spiel zu setzen“; vgl. o. g. Protokoll 14. Februar 2020, TOP 10:
„Auf Initiative der Leopoldina war der Kontakt zur Chinesischen
Botschaft entstanden. – Es wird es nächsten Mittwoch ein Treffen mit der
chinesischen Botschaft geben, um z. B. über Forschungsthemen und
zukünftige Kooperation zu reden – BMG und AA [Auswärtiges Amt] sind über
Treffen informiert. Darüber hinaus hat die Botschaft zugesagt, dass das
RKI zukünftig das aktuelle Gesundheitskommissionspaket Chinas
erhält.“)?
38. Wieso kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu wochenlangen
Schulschließungen in Deutschland, obwohl schon sehr früh durch eine
Studie in China bekannt war, dass Kinder im Infektionsgeschehen keine
tragende Rolle hatten, wo ist diese Studie einsehbar (vgl. o. g. Protokoll
26. Februar 2020, TOP 0: „Altersverteilung: Kinder 2 % der Fälle in
großer Studie, Kinderkrankenhaus bestätigt alle ohne Komplikationen; auch
in Transmissionsketten nicht prävalent; Schulen, Kitas stehen nicht im
Vordergrund, Kinder keine wichtigen Glieder in Transmissionsketten;
scheiden lange im Stuhl aus aber unklar, ob lebendes Virus; Rolle der
Kinder eher untypisch untergeordnet [anders als Influenza], mehr Studien
müssen erfolgen.“)?
39. Welche „Maßnahmen“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
China eine „Wirksamkeit“ gezeigt, um welche Art von Wirksamkeit
handelte es sich, wie war sie definiert, und wie wurde diese gemessen (vgl.
o. g. Protokoll 3. März 2020, TOP 5: „Maßnahmen, von denen sich in
China gezeigt hat, dass sie wirksam sind, könnten als
Handlungsempfehlungen/-optionen vorgeschlagen werden.“)?
40. Arbeitet das RKI mit einer konkreten Arbeitsdefinition des Begriffes
„Public Shaming“, und wenn ja, mit welcher, und hält die
Bundesregierung Maßnahmen wie Public Shaming für rechtlich vertretbar und
angemessen, um welche Art von Erfahrungen ging es, und was versteht die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkret unter „guter
Risikokommunikation“, bzw. nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung,
und wie weit darf dieses „Public Shaming“ nach Auffassung der
Bundesregierung gehen (vgl. o. g. Protokoll 23. März 2020, TOP 1: „Andere
Länder haben aus der Vergangenheit schon Erfahrungen gehabt [China mit
SARS, Südkorea mit MERS]. Dort durchgeführte Maßnahmen sind
beispielsweise eine frühe Isolierung von Fällen, einen weit verbreitete gute
Risikokommunikation [Public Shaming] sowie die Trennung der
Gesundheitseinrichtungen [Krankenhaus für COVID-19 Patienten] und eine
staatliche Quarantäne [nicht zuhause] für milde Fälle. Es gibt Strafen für die
Nichteinhaltung.“)?
41. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entwicklung der
Impf-stoffe gezielt Studien verkürzt, die normalerweise der
Arzneimittelsicherheit dienen, und wenn ja, welche, und um welche Art von relevanten
Daten handelte es sich konkret, die noch fehlten (vgl. o. g. Protokoll
27. April 2020, TOP 5: „Vorbereitung der Einführung einer Impfung – Es
werden mehrere Impfstoffe kommen, die im Schnelldurchgang entwickelt
und geprüft wurden – Relevante Daten werden erst Post-Marketing
erhoben“)?
42. Gab es nach dem Start der Corona-Impfkampagne im Dezember 2020
einen vollständigen Abgleich der Daten zu Impfschäden zwischen den
Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI)?
43. Welche Schäden kann das dauerhafte bzw. vermehrte Tragen von Masken
nach Kenntnis der Bundesregierung verursachen (bitte nach Art,
Häufigkeit und Schwere der Schäden aufschlüsseln), wurde die Bevölkerung von
der Bundesregierung über mögliche Gefahren und Schäden aufgeklärt,
und wenn ja, wie, und warum wurde trotz dieser Bedenken das Tragen
von Masken, besonders in Schulen, vorgeschrieben (vgl. o. g. Protokoll
2. Mai 2020, TOP 4: „Das dauerhafte/vermehrte Tragen von Masken kann
auch Schaden bringen.“)?
44. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung von politischer Seite
nachdrücklich Indikatoren vom RKI eingefordert und gesetzt, obwohl diese
vom RKI aus fachlicher Seite weitgehend abgelehnt wurden, und wer
beim RKI befürchtete, dass dem RKI das Instrument der Risikobewertung
entzogen werden könnte, falls die Risikoindikatoren nicht den politischen
Erwartungen entsprechen, welche Person oder Institution hätte dann diese
Aufgabe übernommen (vgl. o. g. Protokoll 5. Mai 2020, TOP 7:
„Allgemein: CDs-Schalte [Anmerkung: Chef der Staatskanzleien]
Schwellenwert Inzidenz 35/100 000 Einwohner. Die Landesbehörden sind aktuell
aufgefordert, einen Bericht zu kommentieren, der die Inzidenz von
35/100 000 Einwohner als möglichen Schwellenwert definiert. Allerdings
ist ein einzelner Schwellenwert wenig zielführend, u. a. da die LK
unterschiedlich groß [50 000 bis 300.000 Einwohner] sind und das
Infektionsgeschehen durch Ausbrüche in Alten- und Pflegeeinrichtungen oder
Gemeinschaftsunterkünften unterschiedlich ausgeprägt sein kann.
Indikatoren bereit zu stellen, wird aus fachlicher Sicht weitgehend abgelehnt,
jedoch werden diese nachdrücklich von politischer Seite eingefordert [eine
diesbezügliche Weisung ist jedoch nicht erfolgt]. Die genannte Inzidenz
kommt aus einer Diskussion zwischen BM Braun und BM Spahn. –
Kommt das RKI der politischen Forderung nicht nach, besteht das Risiko,
dass politische Entscheidungsträger selbst Indikatoren entwickeln und
bzw. oder das RKI bei ähnlichen Aufträgen nicht mehr einbindet...Bei
fehlender fachlicher Grundlage für die Entwicklung der gewünschten
Indikatoren müsse dies klar kommuniziert werden, um die Glaubwürdigkeit des
Instituts nicht zu gefährden.“, TOP 7a: „50/100 000 EW pro Woche. Der
Wert wurde politisch gesetzt.“)?
45. Gelten Länder, die besonders viele und starke Schutzmaßnahmen wie zum
Beispiel Ausgangssperren oder Gebietsabriegelungen durchgeführt haben,
nach Kenntnis der Bundesregierung als Best-Practice-Beispiele, und wenn
ja, warum, um welches Papier handelt es sich bei dem „Gates Foundation
Papier“, welche Länder wurden darin verglichen, wer hat die Studie
initiiert und durchgeführt, wann, und wo wurde sie veröffentlicht, und in
welcher Form war Lothar Wieler in die Forschungsarbeiten involviert (vgl.
o. g. Protokoll 29. Mai 2020, TOP 6: „Gates Foundation Papier: Das
Papier greift den epidemiologischen Verlauf und das Management von 3
Ländern weltweit auf, die als Best Practice Beispiele gewürdigt werden,
darunter DEU. Als Co-Autoren sind Herr Wieler und Frau Rexroth
vorgesehen.“)?
46. Welche medizinischen Erkenntnisse begründeten nach Kenntnis der
Bundesregierung den massenhaften Einsatz von Schnelltests, inwiefern lässt
eine starke Ausweitung von Tests die Meldeinzidenz steigen, und warum
wurde die Einschätzung, dass Antigentests nicht Mittel der Wahl sind,
ignoriert (vgl. o. g. Protokoll 31. August 2020, TOP 10: „Von Minister
Spahn kam die Idee die virologische Surveillance mittels Schnelltests von
Abbott stark ausbauen. Dies erscheint nicht sinnvoll. Antigenteste nicht
Mittel der Wahl, Methoden, die Sequenzierung ermöglichen, wären zu
priorisieren. ->PCR Stärkung und Ausweitung“)?
47. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
getroffen, um die eher risikoarme Gruppe der Grundschüler vor psychischen
Folgen von dauerhaftem Maskentragen zu schützen, welche
Langzeitfolgen wurden befürchtet (vgl. o. g. Protokoll 21. Oktober 2020, TOP 5:
„Kritisch diskutiert wird Maskenpflicht für Grundschüler, evtl.
Langzeitfolgen.“)?
48. Wieso sollten nach Kenntnis der Bundesregierung die Schutzmaßnahmen
nicht verringert werden, nachdem eine deutliche Abnahme des
Infektionsgeschehens festgestellt wurde (vgl. o. g. Protokoll 30. Oktober 2020,
TOP 7: „Aktuell ein leichtes Indiz für eine Verlangsamung der Dynamik –
dies sollte jedoch nicht so vermittelt werden um die neuen Maßnahmen
nicht in Frage zu stellen, zumal wir uns nicht sicher sein können, wie die
Tendenz sich weiterentwickelt“; Kommentarfeld: „Meiner Meinung nach
sollte das leichte Absinken tatsächlich kommentiert werden, da es schon
auffällt – aber eben nicht bedeutet, dass wir kein exponentielles Wachstum
mehr haben.“)?
49. Wieso ist das RKI nach Kenntnis der Bundesregierung anfänglich von
einer Herdenimmunität durch die Corona-Impfung ausgegangen, die bei
anderen Atemwegsinfektionen so nicht bekannt ist, wer hat nach Kenntnis
der Bundesregierung dafür gesorgt, dass das Narrativ der
Herdenimmunität vom RKI verbreitet wird, wann haben sich das RKI und die
Bundesregierung von diesem Narrativ verabschiedet und auf wessen Weisung
(vgl. o. g. Protokoll 8. Januar 2021, TOP 8: „Verabschieden wir uns vom
Narrativ der Herdenimmunität durch Impfung?“)?
50. Ab welchem Zeitpunkt waren nach Kenntnis der Bundesregierung
gesicherte Daten zur Impfstoffwirkung und zur Dauer des Schutzes bekannt,
wo sind diese einsehbar (vgl. o. g. Protokoll 9. Januar 2021, TOP 8:
„Evidenzlage – Impfstoffwirkung ist noch nicht bekannt – Dauer des Schutzes
ist ebenfalls unbekannt“)?
51. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, dass der Impfstoff
von AstraZeneca ein Pandemietreiber war, weil viele der damit Geimpften
– anders als behauptet – weiterhin Virusüberträger waren, gibt es
diesbezüglich Erkenntnisse zu den anderen Impfstoffen (vgl. o. g. Protokoll
22. Januar 2021, TOP 2: „[...] bei AstraZeneca gibt es Hinweise, dass es
asymptomatische Infektionen gibt nach Impfung [also womöglich auch
Virusausscheidung?], bei den mRNA-Impfstoffen gibt es bisher keine
Daten dazu“)?
52. Um wie viel geringer war und ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wirksamkeit des Impfstoffes von AstraZeneca im Vergleich zu den
Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Johnson & Johnson (vgl. o. g. Protokoll
10. Februar 2021, TOP 5: „Geringe AstraZeneca-Wirksamkeit ist
erklärbar durch den Vektor [Immunität gegen Schimpansen-Virus], Sputnik mit
Ade-novirus-Vektor umgeht das“)?
53. Welche Verbesserungsmaßnahmen hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im
Rahmen seiner gesetzlichen Pflicht zur Überwachung der Sicherheit der
Impfstoffe getroffen, nachdem feststand, dass es eingehenden Meldungen
nicht mehr zeitnah bearbeiten konnte (vgl. o. g. Protokoll 19. März 2021,
TOP 8: „Auch in Deutschland schwierig: PEI hatte am Montag 1.600
Meldungen, die individuell abgearbeitet werden müssen, dies liegt
möglicherweise an der erhöhten Awareness, – PEI/Pharmakovigilanzstellen
kommen nicht gut hinterher“; vgl. o. g. Protokoll 7. Mai 2021, S. 8:
„Nebenwirkungsmeldungen: PEI hatte 45 000 in den letzten Wochen. Dies
kann mit an der schieren Masse von jetzt >1 Mio. Impfdosen/Tag liegen.
Bruchteil der Geimpften hat Impfreaktionen, diese sind meist
unbedenklich werden aber dennoch gemeldet, auch aufgrund der erhöhten
Aufmerksamkeit Herausforderung für PEI ist relevante Dinge herauspicken,
z. B. Myokarditis bei jungen Männern, Sinusvenenthrombosen, usw.“)?
54. War nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhängung verschärfter
Corona-Schutzmaßnahmen des vom RKI beobachteten Risikos des
Infektionsgeschehens politisch motiviert, und warum wurde diesen Motiven der
Vorrang gegeben vor wissenschaftlich fundierten Kriterien, und wenn ja,
mit welcher Begründung (vgl. o. g. Protokoll 25. März 2021, TOP 4: „Die
Trends sollten besser erstmal nicht formuliert werden, da es sonst
schwierig sein kann weitere Maßnahmen zu begründen.“)?
55. Aus welchen Gründen sollte die Öffentlichkeit zunächst nicht erfahren,
dass der Impfstoff von AstraZeneca das Risiko von Sinusthrombosen bei
Männern als Nebenwirkung 20-fach erhöht, mit welcher medizinischen
Begründung wurde der Impfstoff von AstraZeneca weiter verimpft (vgl.
o. g. Protokoll 9. April 2021, TOP 9: „Sinusthrombosen als
Nebenwirkung des AstraZeneca-Impfstoffs: in D und Skandinavien sind die
Fallzahlen 10 Mal so hoch wie in England. Inzwischen sind auch vermehrt
Männer davon betroffen [aktuell 7 Fälle bei Männern in Deutschland] und
damit gibt es auch bei Männern eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz“)?
56. Wurde vom RKI eine Modellierung der Lockdown-Effekte vorgenommen,
und wenn ja, welche Ergebnisse hat diese nach Kenntnis der
Bundesregierung geliefert (vgl. o. g. Protokoll 16. April 2021, TOP 9: „BMG möchte
eine Modellierung der Lockdown Effekte. Dazu gibt es ein Pool von ca.
2 000 Personen, die alle 2 Wochen befragt werden.“)?
57. Aufgrund welcher medizinischen Erkenntnisse hat der damalige
Gesundheitsminister Jens Spahn Booster-Impfungen empfohlen (vgl. o. g.
Protokoll 29. Oktober 2021, TOP 8: „Minister hat allen Booster-Impfung
nahegelegt [ist von STIKO aber noch nicht empfohlen] und doppelte Impfung
von Genesenen [hierzu liegen FG33 und WHO noch keine Daten vor]“)?
58. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Dr. Christian
Drosten, dass die Schweiz aufgrund eines hohen Bildungsniveaus mit
weniger Corona-Maßnahmen auskam als Deutschland (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
59. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Cyberangriffe auf die
Webseite http://rki-transparenzbericht.de (Aya Velázquez: „Statusbericht
aus dem IT-Cockpit: Unsere Webseite http://rki-transparenzbericht.de
hatte in den vergangenen sieben Tagen einen Traffic von über 50 Terabyte,
und 3,2 Millionen Angriffsversuche erfolgreich abgewehrt. Gestern
zwischen 14 und 16 Uhr gab es den ersten Versuch eines DDOS-Angriffs –
siehe „Spike“ in der Grafik. Keine Chance – die Webseite steht.“ – t.me/
ayawas-geht)?
Berlin, den 10. Dezember 2024
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1480229.01.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14214 - Konsequenzen aus der Veröffentlichung des kompletten Datensatzes aller Sitzungsprotokolle des Robert Koch-Instituts zum Corona-Krisenstab von 2020 bis 2023
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14802
20. Wahlperiode 29.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider,
Kay-Uwe Ziegler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/14214 –
Konsequenzen aus der Veröffentlichung des kompletten Datensatzes aller
Sitzungsprotokolle des Robert Koch-Instituts zum Corona-Krisenstab von 2020
bis 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 23. Juli 2024 hat die Journalistin Aya Velázquez sämtliche Protokolle des
Corona-Krisenstabes des Robert Koch-Instituts (RKI) nebst diversem
Zusatzmaterial (https://rki-transparenzbericht.de) veröffentlicht, die sie von einer
unbekannten Quelle erhalten hat. Bereits zuvor war ein Teil der Protokolle
nach einer Klage des Onlinemagazins „Multipolar“ publik geworden. Die
Echtheit der Protokolle wurde von der Bundesregierung bestätigt (www.rk
i.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle_DSGVO.html).
Bei den Fragestellern ist aufgrund dieser Protokolle der Eindruck entstanden,
dass die handelnden Akteure während der Corona-Pandemie häufig nicht den
Empfehlungen des RKI folgten. Die Bundesregierung vermittelte der
Öffentlichkeit jedoch den Eindruck, sich stets auf die wissenschaftliche
Einschätzung des RKI zu stützen und dessen fachlichen Empfehlungen zu folgen.
Medienberichten zufolge fühlte sich auch die Ständige Impfkommission am RKI
(STIKO) von der Öffentlichkeit unter Druck gesetzt (www.welt.de/politik/deu
tschland/plus252991274/RKI-Protokolle-entschluesselt-Drei-Tage-vor-dem-er
sten-Lockdown-aenderte-das-RKI-ploetzlich-seinen-Standpunkt.html). Dabei
ist die STIKO nach Angaben des RKI ein „unabhängiges“ Expertengremium
(www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/stiko_node.html).
So hielten es die Wissenschaftler des RKI den Protokollen zufolge mehrfach
für angebracht, die Risikobewertung zu senken. Auf Anweisung des
Bundesministers für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, durften sie diese Entwarnung
nach Medienberichten aber aus politischen Gründen nicht geben (www.bil
d.de/politik/inland/rki-protokolle-lauterbach-gibt-zu-corona-experten-politisc
h-beeinflusst-66c43f3b8e840b14905e3dd9). In den Protokollen heißt es unter
anderem: „Reduzierung des Risikos von sehr hoch auf hoch wurde vom BMG
abgelehnt“ (www.bild.de/politik/inland/lauterbach-schweigt-zu-pandemie-ska
ndal-66b8bd8ec10294619c93366b). „Im Hinblick auf das BMG sollte die
Herabstufung aus strategischen Gründen zunächst auf hoch und nicht auf
moderat erfolgen.“ „Eine Herabstufung vorher würde möglicherweise als
Deeskalationssignal interpretiert, daher politisch nicht gewünscht“.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 29. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auf diese Passagen in den RKI-Protokollen angesprochen, teilte
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach am 9. August 2024 gegenüber der
„ARD“ mit: „Das RKI hat während der Pandemie Empfehlungen abgegeben.
Die politische Verantwortung liegt aber beim Ministerium“ (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/corona-aufarbeitung-rki-100.html).
In der Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine Frage
des Abgeordneten Dr. Stephan Pilsinger heißt es: „Aufgrund der sehr
dynamischen Entwicklung und der Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems
entschied das BMG deshalb gemeinsam mit dem RKI, die Risikobewertung
für die Gesundheit der Bevölkerung Ende Februar 2022 beizubehalten“. Aus
den RKI-Protokollen geht jedoch hervor, dass diese Darstellung nicht zutrifft,
wie „BILD“ berichtet (www.bild.de/politik/inland/rki-protokolle-entlarven-mi
nister-lauterbachs-corona-schummel-fliegt-auf-66c5a90c9794d84471b88129).
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wirft laut „BILD“ (vgl. www.bild.de/pol
itik/inland/rki-protokolle-lauterbach-gibt-zu-corona-experten-politisch-beeinfl
usst-66c43f3b8e840b14905e3dd9) Dr. Karl Lauterbach vor,
Falschinformationen zu verbreiten (ebd.). Auf X teilte Herr Kubicki am 20. August 2024 mit,
dass erstens das RKI sei „eigenständig zum Schluss gekommen, dass die Lage
weniger dramatisch war, als es der Gesundheitsminister verbreiten wollte“.
Zweitens habe es keine „gemeinsame Entscheidung“ gegeben, sondern das
RKI habe Entwarnung geben wollen, durfte aber nicht. Und drittens habe es
keine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben. Allein die
Risikobewertung des RKI hatte erhebliche Auswirkungen, u. a. für die Rechtsprechung.
Ein Beispiel dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Rechtmäßigkeit von Ausgangssperren.
Im März 2024 hatte Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
anlässlich der Veröffentlichung der noch teilweise geschwärzten RKI-Protokolle
noch mitgeteilt: „In die wissenschaftlichen Bewertungen des Instituts mischt
sich die Politik nicht ein, ich auch nicht“ und das RKI habe „unabhängig von
politischer Weisung gearbeitet“ (www.bild.de/politik/inland/rki-protokolle-ent
larven-minister-lauterbachs-corona-schummel-fliegt-auf-66c5a90c9794d8447
1b88129). Auf „X“ teilte Dr. Karl Lauterbach zudem mit, Aufklärung sei gut,
„aber wir dürfen nicht durch Einmischung fremder Regierungen
Verschwörungstheorien in Sozialen Medien entstehen lassen“ (www.nachdenkseiten.de/
?p=113020).
Unklar ist aus Sicht der Fragesteller vor diesem Hintergrund, welche
Informationen und Einschätzungen die Bundesregierung der Öffentlichkeit und den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei künftigen Pandemien
präsentieren wird. Relevant wird diese Frage u. a., wenn es erneut um die Feststellung
einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gehen sollte. Laut dem
Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vom 18. November 2020 liegt
eine solche Lage vor, wenn „eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche
Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, wenn
entweder „die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von
internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer
bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht“, oder
aber, wenn „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren
Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder
stattfindet“. Klare Definitionen und Kriterien fehlen jedoch.
Einem Medienbericht zufolge steht das RKI im Verdacht, nachträglich und
rechtswidrig Protokolle verändert zu haben, die das Onlinemagazin
„Multipolar“ freigeklagt hatte (www.nius.de/corona/corona-grippe-vergleich-nachtraeg
lich-geloescht-anwalt-stellt-strafanzeige-wegen-manipulierter-rki-pro-tokolle/
4af39f20-f153-4d0a-b7b9-2e924ce4dfc5). Der Potsdamer Rechtsanwalt
Friedemann Däblitz hat demnach Strafanzeige gegen die stellvertretende
Leiterin der Rechtsabteilung des RKI gestellt.
Nachdem im Herbst 2021 offensichtlich wurde, dass ein beträchtlicher Teil der
Bevölkerung sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen wollte, begann
nach Ansicht der Fragesteller eine Zeit der öffentlichen Diffamierung dieser
Personengruppe.
Daran haben sich auch Mitglieder der Bundesregierung und Vertreter des RKI
beteiligt. Einige der in diesem Zusammenhang getätigten Aussagen standen
nicht nur im Widerspruch zu vorhandenen wissenschaftlichen Daten und
Fakten, sie könnten nach Rechtsansicht der Fragesteller möglicherweise
den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Der Regierungsberater
Dr. Christian Drosten unterstellt den Deutschen bezüglich der Corona-
Maßnahmen sogar insgesamt ein zu niedriges Bildungsniveau (www.nzz.ch/wissen
schaft/corona-experte-drosten-zieht-lehren-aus-der-pandemie-die-wissenschaf
t-war-etwas-arrogant-ld.1842566).
Am 4. September 2021 sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): „[…] waren
beim Impfen Versuchskaninchen“ (www.rnd.de/politik/olaf-scholz-waren-bei
m-impfen-versuchskaninchen-und-es-ist-gut-gegangen-CKUZFNFM3KMQC
ZXFNYPDKH-GZGI.html).
Am 8. September 2021 äußert der damalige Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn in der Bundespressekonferenz (BPK): „Was wir gerade sehen, ist eine
Pandemie der Ungeimpften“ (www.youtube.com/watch?v=jPrE4QB_9Ro).
Im RKI-Protokoll vom 5. November 2021 heißt es dagegen, die Aussage
„Pandemie der Ungeimpften“ sei „(a)us fachlicher Sicht nicht korrekt“. Und
weiter: „Sagt Minister bei jeder Pressekonferenz, vermutlich bewusst, kann
eher nicht korrigiert werden“.
Am 8. September 2021 teilt der damalige Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn in der Bundespressekonferenz (BPK) mit: „Wir haben das Mittel in der
Hand, uns zurück in Normalität und Freiheit zu impfen.“ Diese Aussage steht
im Widerspruch zu § 2 des Grundgesetzes (GG), in dem es heißt: „Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines
Gesetzes eingegriffen werden.“
Am 8. September 2021 behauptet der damalige Präsident des RKI, Lothar
Wieler, in der BPK, dass „das Risiko, dass Geimpfte wegen COVID-19 ins
Krankenhaus müssen, zurzeit zehn Mal geringer ist als bei Nichtgeimpften“
(www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Wieler-Spahn-und-Montgomery-w
arnen-eindringlich-article22793214.html).
Am 30. November 2021 bezeichnete der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, den „Lockdown für Ungeimpfte“ als
unumgänglich (www.welt.de/politik/deutschland/article235365560/Corona-Robert-
Habeck-haelt-Lockdown-fuer-Ungeimpfte-fuer-unumgaenglich.html).
Am 2. Dezember 2021 sagte Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD dass es „für
seine Regierung „keine roten Linien“ mehr gebe „bei all dem, was zu tun ist“.
Es gebe nichts, „was wir ausschließen“ (https://twitter.com/spdbt/status/14663
20902191255553?lang=de).
Am 30. Dezember 2021 nannte Saskia Esken, Parteivorsitzende der SPD,
MdB den Impfstoff als „sicher“, denn er sei „an Milliarden von Menschen
getestet, sozusagen in einem großen Feldversuch auf der ganzen Welt“ (https://re
itschuster.de/post/spd-chefin-nennt-impfungen-grossen-feldversuch/).
Am 19. Januar 2022 teilte die Bundesregierung mit, dass der Genesenenstatus
von sechs Monaten auf drei Monate verkürzt werde (www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/genesenen-status-corona-1999020). Das RKI sei nach
Prüfung „neuer vorliegender Studien“ zu dem Ergebnis gekommen, dass
Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion nun – angesichts der Omikron-
Variante – einen herabgesetzten und zeitlich stärker begrenzten Schutz vor
einer erneuten Infektion hätten als bei der Delta-Variante.
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach kritisierte am 17. März 2022
Menschen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, und teilte mit, „das ganze
Land werde „in der Geiselhaft dieser Menschen sein“ (www.welt.de/politik/de
utschland/article237593247/Lauterbach-ueber-Ungeimpfte-Ganze-Land-in-Ge
iselhaft-dieser-Menschen.html).
Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn droht Ungeimpften am
27. November 2021 im „ZDF“ mit der 2G-Regel für das gesamte Jahr 2022:
„Stellt Euch darauf ein, 2G, geimpft oder genesen, und zwar auffrischgeimpft
dann ab einem Punkt x, gilt mindestens mal das ganze Jahr 2022. Wenn Du
irgendwie mehr tun willst als Dein Rathaus oder Deinen Supermarkt zu
besuchen, dann musst Du geimpft sein“ (www.berliner-kurier.de/politik-wirtschaf
t/gesundheitsminister-jens-spahn-droht-ungeimpften-mit-2g-regel-fuer-das-ge
samte-jahr-2022-li.197428).
Wie man den Protokollen des Corona-Krisenstabes des RKI entnehmen kann,
war den handelnden Akteuren sehr früh bekannt, dass eine Schutzwirkung der
Impfung gegen das Coronavirus vor Ansteckung und vor Weitergabe des
Virus nicht belegt war (www.swr.de/wissen/ansteckend-trotz-corona-impfung-fo
rschung-102.html und www.rkileak.com/view?f=Sitzungsprotokolle/2021/Erg
ebnisprotokoll_Krisenstabssitzung_2020-01-08.docx). Jegliche
Beschuldigung von Personen, die sich nicht gegen COVID-19 haben impfen lassen, war
und ist somit medizinisch und wissenschaftlich unbegründet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Am 27. Januar 2020 wurde in Deutschland der erste COVID-19-Fall
diagnostiziert. Seitdem gab es mehr als 40 Millionen bestätigte Infektionen und mehr als
185 000 Todesfälle in Deutschland (Stand: 24. Januar 2025, https://github.com/
robert-koch-institut/COVID-19-Todesfaelle_in_Deutschland/blob/main/COVI
D-19-Todesfaelle_Deutschland.csv). Dennoch hat Deutschland die COVID-19-
Pandemie im internationalen Vergleich gut bewältigt, insbesondere dank der
schnellen Entwicklung von Impfstoffen und des Ergreifens von notwendigen
Infektionsschutzmaßnahmen. Ziel der staatlichen Schutzmaßnahmen war stets
der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere vulnerabler
Menschen sowie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der
Gesundheitsversorgung. Grundlage dafür waren die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren
wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die Folgen mancher Infektionsschutzmaßnahmen haben aber bestimmte Teile
der Gesellschaft besonders getroffen, insbesondere Kinder, Jugendliche und
ihre Familien sowie vulnerable Gruppen wie pflegebedürftige Menschen und
Personen mit Behinderungen. Die Bundesregierung nahm und nimmt diese
Belastungen sehr ernst. Bereits im Sommer 2021 wurde deshalb die
Interministerielle Arbeitsgruppe Kindergesundheit eingerichtet. Diese befasste sich mit den
Auswirkungen der Pandemie auf die junge Bevölkerung und stellt in ihrem
Abschlussbericht fest, dass bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt wurden, um
die gesundheitlichen und sozialen Folgen der Pandemie für Kinder und
Jugendliche aufzufangen. Gleichwohl wurden darin auch angesichts der insgesamt
gestiegenen Krisenbelastungen weitere Handlungsbedarfe identifiziert und
entsprechende Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
abgeleitet. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass das Kindeswohl besonders
berücksichtigt werden muss, insbesondere bei der Umsetzung etwaiger
Schutzmaßnahmen.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist eine nachgeordnete Behörde des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es arbeitet wissenschaftlich unabhängig.
Das BMG hat die Rechts- und Fachaufsicht und nimmt diese – wo erforderlich
– wahr.
Während der Pandemie führte das RKI regelmäßig interne
Krisenstabssitzungen durch, um die Lage zu bewerten und zu koordinieren. Die dabei
entstandenen Protokolle dienten der internen Kommunikation und dokumentierten den
wissenschaftlichen Diskurs zum jeweiligen Zeitpunkt. Diese Protokolle sind
ohne Kenntnis des jeweiligen Kontextes und der zugrunde liegenden Daten nur
bedingt aus sich heraus verständlich. Einzelne wiedergegebene Äußerungen im
Rahmen der erfolgten Diskussionen stellen nicht zwangsläufig eine
abschließende wissenschaftliche Bewertung oder die abgestimmte Position des RKI
dar.
1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage hat sich die Bundesregierung
für ungezielte Testungen auf SARS-CoV-2 entschieden, wie aus dem RKI-
Protokoll vom 29. Juli 2020, TOP 7 hervorgeht, und warum hat sich die
Bundesregierung nicht nach der Expertise des Regierungsberaters
Dr. Christian Drosten gerichtet, der nach Angaben des RKI in einem Text
festgehalten hatte, dass ungezielte Testungen nicht sinnvoll sind?
Aus wissenschaftlichen Studien war bekannt, dass sich die Viruslasten bei einer
Infektion mit SARS-CoV-2 bei symptomlosen bzw. präsymptomatischen
Personen nicht signifikant von den Viruslasten symptomatischer Personen
unterscheiden (vgl. Zou et al. SARS-CoV-2 Viral Load in Upper Respiratory
Specimens of Infected Patients, New England Journal of Medicine, 2020 und Lee
et al. Clinical Course and Molecular Viral Shedding Among Asymptomatic and
Symptomatic Patients With SARS-CoV-2 Infection in a Community Treatment
Center in the Republic of Korea. JAMA Internal Medicine, 2020).
Die breitangelegten Testungen auf SARS-CoV-2 hatten deshalb das Ziel,
symptomlose bzw. präsymptomatische infizierte Person zu er-kennen, um im Fall
des Vorliegens einer Infektion Maßnahmen (z. B. Quarantäne) veranlassen zu
können und so die Weiterverbreitung des Virus oder einen Eintrag von
Infektionen in bestimmte Bereiche wie Pflegeeinrichtungen zu verhindern.
Mehrere Modellierungsstudien haben gezeigt, dass breitangelegte Testungen
unter bestimmten Rahmenbedingungen das allgemeine Infektionsgeschehen
reduzieren können. Entscheidend für den Erfolg sind dabei verlässliche
Testqualität, adäquate Testfrequenz und hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Wegen der
Einzelheiten wird ergänzend auf die Veröffentlichung „Antigentests als
ergänzendes Instrument in der Pandemiebekämpfung“ verwiesen, veröffentlicht im
Epidemiologischen Bulletin 2021;17:14 -25 | DOI 10.25646/8264.
2. Auf welche wissenschaftliche Grundlage stützte sich das vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erstellte Papier „Testen, testen, testen“
(http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Down
loads/C/Coronavirus/Faktenpapier_Testen.PDF; bitte nach Art der Studie,
Forscherteam, Datum der Veröffentlichung, Ort der Patientenrekrutierung,
Umfang der Stichproben, Sponsoren der Studien aufschlüsseln)?
Mit dem strategischen Konzeptpapier „Testen, testen, testen“ veröffentlichte
das BMG einen Überblick über die zum Zeitpunkt April 2020 bestehenden
Rahmenbedingungen zur Umsetzung der RKI-Empfehlungen zur SARS-
CoV-2-Diagnostik. Das Papier betonte die Bedeutung einer Teststrategie als
wichtigen Pfeiler zur Eindämmung der Pandemie, fasste Erfordernisse zur
Sicherstellung entsprechender Infrastrukturen sowie Testkapazitäten zusammen
und identifizierte Forschungsbedarfe.
3. Ist es dem RKI oder einer anderen bundeseigenen Institution in
Deutschland irgendwann gelungen, das SARS-CoV-2-Virus erfolgreich im Labor
anzuzüchten, und wenn ja, wo und wann ist das gelungen, und wer waren
die beteiligten Wissenschaftler?
Ja, SARS-CoV-2-Viren wurde am RKI und anderen bundeseigenen
Institutionen aus Patientenproben angezüchtet. Dies ist in der öffentlich zugänglichen
wissenschaftlichen Literatur dokumentiert (z. B. in Mache et al.,
Communications Biology 2022 27;5(1):1138. DOI: 10.1038/s42003-022-04068-3; Wölfel
et al. Nature. 2020;581(7809):465-469. DOI: 10.1038/s41586-020-2196-x;
Zahn et al. Allergy 2022;77(7):2053-2066. DOI: 10.1111/all.15138).
4. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage hat der ehemalige
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Frühjahr 2020 das RKI angewiesen, in
die Kriterien für die Risikoeinschätzung von Großveranstaltungen eine
Passage zu Schulschließungen einzufügen, obwohl das RKI kurz zuvor
noch in seinen Protokollen festgehalten hatte, dass Kinder keine wichtigen
Glieder in Transmissionsketten sind und das RKI Schulschließungen nur
in besonders betroffenen Gebieten für sinnvoll erachtet (RKI-Protokoll
vom 11. März 2020, TOP 5)?
Die Übertragungswahrscheinlichkeiten auf und durch Kinder und Jugendliche
hat sich im Verlauf der Pandemie verändert (siehe dazu Loenenbach A. et al.
SARS-CoV-2 variant B.1.1.7 susceptibility and infectiousness of children and
adults deduced from investigations of childcare centre outbreaks, Germany,
2021. Euro Surveill. 2021;26(21):pii=2100433. https://doi.org/10.2807/1560-79
17.ES.2021.26.21.2100433; Uthmann OA et al. Susceptibility and
infectiousness of SARS-CoV-2 in children versus adults, by variant (wild-type, alpha,
delta): A systematic review and meta-analysis of household contact studies.
PLOS ONE, September 2024).
Die zum damaligen Zeitpunkt vorliegende Datenlage zeigte, dass die
Symptomatik von COVID-19 bei Kindern zwar geringer ausgeprägt war als bei
Erwachsenen, die Infektionsraten allerdings vergleichbar zu denen von
Erwachsenen waren.
Aufgrund der hohen Reproduktionszahl (R-Wert) von 2–3 und der in anderen
Ländern beobachteten Überlastung der Ressourcen des Gesundheitssystems
beschlossen die damalige Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 12. März 2020 Maßnahmen, die zu einer
Verlangsamung der Ausbreitung in der Bevölkerung führen sollten. Optional konnten
in Regionen und Bundesländern mit sich abzeichnendem dynamischen
Ausbruchsgeschehen auch die Verschiebung des Semesterbeginns an den
Universitäten sowie die vorübergehende Schließung von Kindertagesstätten und
Schulen, etwa durch ein verlängerndes Vorziehen der Osterferien durchgeführt
werden. Die Entscheidung dazu oblag jeweils den zuständigen Ländern.
Daraufhin hat das RKI das Papier „Kriterien für die Risikoeinschätzung von
Großveranstaltungen“ mit Bezug auf kleinere Veranstaltungen angepasst und
auf den o. g. Beschluss verwiesen. Zum Aspekt der Schulschließungen hat das
RKI zudem am 19. März 2020 im Epidemiologischen Bulletin eine „Fachliche
Stellungnahme zu Schulschließungen als bevölkerungsbezogene
antiepidemische Maßnahme“ veröffentlicht (https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/65
37/12_2020_2.%20Artikel.pdf?sequence=1&isAllowed=y).
5. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beschlossen die damalige
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der
Bundesländer von Mitte Dezember 2020 bis Mitte Februar 2021
Schulschließungen (https://www.dw.com/de/merkel-wir-sind-zum-handeln-gezwungen/a-
55920584), obwohl aus einem RKI-Protokoll vom 30. November 2020
hervorgeht, dass „Schulen eher nicht die treibenden Quellen“ (https://ww
w.focus.de/gesundheit/masken-schulen-lockdown-impfen-die-vier-zentral
en-stellen-der-rki-protokolle-und-was-sie-wirklich-bedeuten_id_25979940
8.html) sind und Schulschließungen die Lage wohl noch eher verschärfen
würden?
Ende 2020 war das Infektionsgeschehen auf einem sehr hohen Niveau, täglich
starben mehr als 4 000 Menschen in Verbindung mit COVID-19, die
Krankenhäuser und insbesondere das medizinische Personal waren bereits an der
Grenze des Leistbaren. Impfstoff stand noch nicht zur Verfügung bzw. die
Impfkampagne hatte mit einer sehr begrenzten Menge an Impfstoffen gerade erst
begonnen. Der Beschluss erfolgte auf Grundlage mehrerer wissenschaftlicher
Ausarbeitungen und Erkenntnisse. Die Nationale Akademie der Wissenschaften
Leopoldina veröffentlichte am 8. Dezember 2020 ihre 7. Ad-hoc-Stellungnahme:
„Coronavirus-Pandemie: Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten
Lockdown nutzen“ (www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_12_0
8_Stellungnahme_Corona_Feiertage_final.pdf).
Die Leopoldina empfahl u. a., die Schulpflichten vom 14. Dezember 2020 bis
zum 10. Januar 2021 aufzuheben und nachdrücklich zur Arbeit im Homeoffice
aufzufordern. Für den Wiederbeginn des Unterrichts nach den
Weihnachtsferien sollte in allen Bundesländern das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im
Unterricht für alle Jahrgangsstufen verpflichtend sein. Darüber hinaus sollten
ländereinheitliche Regeln für den Wechselunterricht ab der Sekundarstufe
erarbeitet werden, die ab einer bestimmten Inzidenz greifen. Für die Kinder, die in
der häuslichen Lernumgebung nicht lernen konnten, sollten alternative Orte für
die Distanzphasen angeboten werden.
Durch kontaktreduzierende Maßnahmen wie Schulschließungen sollten als Teil
eines Maßnahmenbündels vor allem die Funktionsfähigkeit des
Gesundheitssystems aufrechterhalten, aber auch Gefahren für die Gesundheit und das
Leben der Bevölkerung abgewendet werden.
Die Empfehlungen des RKI für Schulen „Präventionsmaßnahmen in Schulen
während der COVID-19-Pandemie“ wurden am 12. Oktober 2020 auf den RKI-
Seiten veröffentlicht. Sie führten zum Punkt der „räumlichen Entzerrung“ aus:
„Verkleinerung der Klassen (durch Teilung oder Wechselunterricht), so dass
Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann“. Dieser Empfehlung
lagen die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf den empfohlenen
Mindestabstand zugrunde (Schutzwirkungen von Abstand und auch Mund-Nasen-
Schutz zeigt die Lancet-Publikation von Chu et al. vom 27. Juni 2020, welche
die zu diesem Zeitpunkt vorhandene Evidenz in einer systematischen
Übersichtsarbeit auswertete). Die o. g. RKI-Empfehlungen wurden später durch die
evidenzbasierte „lebende“ S3-Leitlinie zur Infektionsprävention an Schulen
(Ersterscheinung Februar 2021) ergänzt.
Gemäß der föderalen Kompetenzverteilung obliegt die Organisation und
Durchführung des Schulunterrichts den Ländern.
Kinder und Jugendliche waren in der Pandemie stark von den Auswirkungen
der Corona-Schutzmaßnahmen betroffen. Die Bundesregierung ist sich
bewusst, dass das Wohl der jungen Menschen besonders berücksichtigt werden
muss, insbesondere bei der Umsetzung etwaiger Schutzmaßnahmen. In dem
Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ (vom Bundeskabinett
am 8. Februar 2023 beschlossen) finden sich eine Darstellung der
Auswirkungen auf junge Menschen sowie Handlungsempfehlungen und Maßnahmen:
www.bmfsfj.de/resource/blob/214866/fbb00bcf0395b4450d1037616450cfb5/i
ma-abschlussbericht-gesundheitliche-auswirkungen-auf-kinder-und-jugendlich
e-durch-corona-data.pdf.
6. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage forderten die ehemalige
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der ehemalige
Bundeskanzleramtsminister Helge Braun am 20. November 2020 eine Maskenpflicht für Schüler
und halbierte Klassengrößen an (www.bild.de/politik/inland/politik-inlan
d/corona-regeln-der-laenderchefs-bei-den-schulen-droht-krach-mit-merke
l-74105634.bild.html)?
Die wissenschaftlichen Grundlagen der Beratungen der damaligen
Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder finden
sich in der Referenzliste zum Beitrag des RKI im Epidemiologischen Bulletin
„Mund-und-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum als weitere Komponente
zur Reduktion der Übertragungen von COVID-19“ vom 7. Mai 2020 (https://ed
oc.rki.de/handle/176904/6684).
Durch die kurz darauf am 27. Juni 2020 publizierte Arbeit von Chu et al. wurde
die Evidenzgrundlage für dieses Vorgehen weiter gestärkt (https://pubmed.ncbi.
nlm.nih.gov/32497510). Bezüglich der spezifischen Anwendung von Mund-
Nasen-Schutz und Mund-Nasen-Bedeckung im Kindesalter kann zudem auf
eine Stellungnahme verschiedener pädiatrischer Fachgesellschaften vom
12. November 2020 „Verwendung von Masken bei Kindern zur Verhinderung
der Infektion mit SARS-CoV-2“ verwiesen werden, welche auch die
entsprechende Datenlage zu diesem Zeitpunkt in ihrer Referenzliste abbildet (https://d
gpi.de/covid19-masken-stand-10-11-2020/).
7. Welche Impfempfehlungen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) als Teil der Bundesregierung in den Jahren 2021 und
2022 ausgesprochen, und inwiefern unterschieden sich diese von den
Impf-empfehlungen der STIKO?
Impfempfehlungen werden durch die am RKI ansässige Ständige
Impfkommission (STIKO) nach einer Standardvorgehensweise auf Grundlage der
verfügbaren Evidenz entwickelt. Die Empfehlungen und ihre wissenschaftliche
Begründung werden auf der Internetseite des RKI veröffentlicht. Aufgabe der BZgA
ist es, die von der STIKO erarbeiteten Impfempfehlungen für die
Allgemeinbevölkerung verständlich aufzubereiten und an die relevanten Zielgruppen
adressatengerecht zu kommunizieren. Die BZgA formuliert keine eigenen
Empfehlungen. Die Empfehlungen der STIKO zur COVID-19-Impfung in den Jahren
2021 und 2022 sind auf der Internetseite des RKI einsehbar unter www.rki.de/c
ovid-19-impfempfehlung.
Die BZgA stellt auf der Internetseite www.impfen-info.de eine interaktive
Grafik zum Thema „Wie Impfempfehlungen zustande kommen“ zur Verfügung:
www.impfen-info.de/wissenswertes/wie-impfempfehlungen-zustande-kom
men/.
8. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und auf wessen Anweisung hat
die BZgA Ende 2021/Anfang 2022 ein „Merkblatt zum Thema Impfen ab
5“ erstellt (https://www.infektionsschutz.de/download/5724-1656588091-
BZgA_Merkblatt_Corona-Schutzimpfung-ab12-Eltern_und_Sorgeberechti
gte.pdf/), obwohl zu dieser Zeit keine Impfempfehlungen der STIKO für
Kinder ab fünf Jahren vorlag?
Das in der Frage zitierte BZgA-Merkblatt „Merkblatt zum Thema Impfen ab 5“
stammt erst vom 14. Dezember 2022 und ist im Internet einsehbar unter www.i
nfektionsschutz.de/download/5724-1656588091-BZgA_Merkblatt_Corona-Sch
utzimpfung-ab12-Eltern_und_Sorgeberechtigte.pdf/. Dem Merkblatt lag die
COVID-19-Impfempfehlung der STIKO für Kinder im Alter zwischen 5 und
11 Jahren vom 17. November 2022 zugrunde, auf der RKI-Internetseite
einsehbar unter https://edoc.rki.de/handle/176904/10433.
Demnach empfahl die STIKO zu diesem Zeitpunkt gesunden Kindern im Alter
von 5 bis 11 Jahren zum Aufbau einer Basisimmunität eine Impfstoffdosis
sowie Kindern der Altersgruppe mit Vorerkrankungen zusätzliche COVID-19-
Impfungen.
9. Welche Schutzmechanismen für die STIKO gibt es, damit von der
Bundes-regierung oder anderer Seite kein Druck auf das Expertengremium
ausge-übt werden kann?
Gemäß Geschäftsordnung der STIKO ist die Mitgliedschaft in der Kommission
ein persönliches Ehrenamt, die Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit nur ihrem
Gewissen verantwortlich und zur unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben
verpflichtet. Zudem sind die Mitglieder der STIKO bei ihrer Tätigkeit verpflichtet,
kontinuierlich Interessenkonflikte darzulegen. Je nach Interessenkonflikten
nehmen die Mitglieder an entsprechenden Beratungen und Beschlussfassungen
nicht teil. Entwurfsfassungen der STIKO-Empfehlungen werden betroffenen
Fachkreisen, den obersten Landesgesundheitsbehörden und der Geschäftsstelle
des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der Gelegenheit zur Stellungnahme
übermittelt, die anschließend in die Beratung der Kommission eingebracht
werden. Die Empfehlungen werden mit der zugehörigen wissenschaftlichen
Begründung und der ihr zugrunde liegenden wissenschaftlichen Evidenz im
Epidemiologischen Bulletin allgemein zugänglich veröffentlicht. Diese
Vorgehensweise stellt ein sehr hohes wissenschaftliches Niveau sicher, einen hohen Grad
an Transparenz und stärkt die Unabhängigkeit der Arbeit der STIKO.
10. Inwiefern ist ein Weiterbestehen der STIKO noch gerechtfertigt und
erforderlich?
Die von der STIKO erstellten Empfehlungen zur Durchführung von
Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen
Prophylaxe übertragbarer Krankheiten beim Menschen dienen den obersten
Landesgesundheitsbehörden als Grundlage für deren öffentliche Empfehlungen und
unterstützen den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die Ärzteschaft bei der
Durchführung von Schutzimpfungen. Darüber hinaus entwickelt die STIKO
Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion von einer über das
übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung.
Die von der STIKO formulierten Empfehlungen gelten daher als medizinischer
Standard und sind Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Global Vaccine Action Plan
alle Länder aufgerufen, bis zum Jahr 2020 eine National Immunization
Technical Advisory Group (NITAG) zu etablieren. Die NITAG soll als unabhängige,
multidisziplinäre Gruppe von Expertinnen und Experten evidenzbasierte
Bewertungen und Empfehlungen zu Impfungen für Entscheidungsträger
entwickeln. Die STIKO nimmt diese Funktion für Deutschland wahr.
11. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage verkündete
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach im August 2021, es spreche nichts
gegen die Impfung von Kindern, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine
entsprechende Empfehlung der STIKO vorlag (www.deutschlandfunk.de/co
rona-impfung-fuer-kinder-und-jugendliche-lauterbach-100.html)?
12. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage warb
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach für die Impfung von Kindern, obwohl
feststand, dass Kinder und Jugendliche durch Sars-CoV-2 weder besonders
gefährdet noch Treiber der Pandemie waren, und obwohl der lange
behauptete Fremdschutz der Impfung bereits widerlegt war, wie das RKI-
Protokoll vom 24. August 2021 zeigt?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Europäische Kommission hat am 31. Mai 2021 den COVID-19-Impfstoff
von BioNTech/Pfizer auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren
zugelassen. Seitdem ist die Verwendung bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren
möglich.
Im Interview im Deutschlandfunk vom 2. August 2021 wird durch Dr. Karl
Lauterbach auf die internationale Datenlage, die zu dem Zeitpunkt bereits
veröffentlichte COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche der US-
amerikanischen Impfkommission sowie auf das positive Nutzen-Risiko-
Verhältnis der Impfung nach Studienlage hingewiesen.
Nach Prüfung der vorliegenden Evidenzlage hat die STIKO am 16. August
2021 ihre Empfehlung für eine Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/
Pfizer allgemein für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren veröffentlicht, da die
Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen
Impfnebenwirkungen überwogen.
Die jeweiligen Evidenzbewertungen zur Impfung für Kinder und Jugendliche
kann auf der Internetseite des RKI (https://www.rki.de/covid-19-impfempfeh
lung) und des Zentrums für die Prävention und Kon-trolle von Krankheiten
(Centers for Disease Control and Prevention, CDC), https://www.cdc.gov/acip-
recs/hcp/vaccine-specific/covid-19.html, eingesehen werden.
13. Um welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und um welche neu
vorliegenden Studien handelt es sich, die das RKI nach Angaben des
BMG in seiner Mitteilung vom 19. Januar 2022 (https://www.spiegel.de/
gesundheit/corona-genesenen-status-wird-auf-drei-monate-verkuerzt-a-b
b9609c5-ea74-4f38-8ba1-d32e3a68d7ca) geprüft hat und auf deren Basis
die Bundesregierung den Genesenenstatus von sechs Monaten auf drei
Monate verkürzt hat (bitte nach Art der Studie, Forscher-team, Datum
der Veröffentlichung, Ort der Patientenrekrutierung, Umfang der
Stichproben, Sponsoren der Studie aufschlüsseln)?
Die dynamische Entwicklung der Pandemie wurde durch das Auftreten neuer
SARS-CoV-2-Varianten mitbestimmt, die veränderte Eigenschaften aufwiesen
und u. a. Veränderungen in der Übertragbarkeit, der Immunevasion und der
Krankheitsschwere bedingten. Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde
im Januar 2022 gemäß der Ver-ordnung zur Änderung der COVID-19-
Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung
vom 14. Januar 2022 auf 90 Tage reduziert. Die wissenschaftliche Evidenz
wies zu diesem Zeitpunkt darauf hin, dass Ungeimpfte nach einer
durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante
einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und
zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit
der Omikron-Variante hatten. Die Entscheidung des RKI zur Reduktion der
Dauer des Genesenenstatus war fachlich begründet.
Die zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Studien zeigten insbesondere, dass
es unter dominanter Zirkulation der Omikron-Variante bei zuvor infizierten und
nicht geimpften Personen häufig zu Reinfektionen kommt (1). Daten der
britischen SIREN-Studie (2) wiesen darauf hin, dass Genesene unter diesen
Bedingungen nur noch eine Schutzwirkung von ca. 40 Prozent gegenüber
Reinfektionen aufweisen. In einer weiteren Studie, die die Schutzwirkung gegenüber
Reinfektionen mit verschiedenen Virusvarianten verglich, hatten Genesene
gegenüber Omikron-Reinfektionen nur einen Schutz von ca. 60 Prozent, während
es gegenüber Delta-Reinfektionen mehr als 90 Prozent waren (3). Dies wurde
durch laborbasierte Studien unterstützt, die zeigten, dass Seren von Personen,
die mit SARS-CoV-2 infiziert und nicht geimpft waren, eine deutlich
verringerte Neutralisationsfähigkeit gegen Omikron (im Vergleich zum Wildtyp bzw. zur
Delta-Variante) aufwiesen (5-7).
Erste Erkenntnisse zur Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Omikron-Variante
zeigten darüber hinaus, dass ab etwa 15 Wochen nach der Grundimmunisierung
(zwei Impfstoffdosen) die Wirksamkeit gegen-über symptomatischen
Erkrankungen durch die Omikron-Variante so stark reduziert ist (<20 Prozent), dass
nicht mehr von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung ausgegangen
werden kann (2, 4).
Art der Studie, Forscherteam, Datum der Veröffentlichung, Ort der
Patientenrekrutierung, Umfang der Stichproben, Sponsoren der Studie können den
jeweiligen Publikationen entnommen werden:
(1) Ferguson et al.: Hospitalisation risk for Omicron cases in England.
Imperial College London (22-12-2021)
(2) UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and
variants under investigation in England. Technical briefing 34
(3) Altarawneh et al.: Protection afforded by prior infection against SARS-
CoV-2 infection with the Omicron variant. Preprint. https://www.medrxiv.
org/content/10.1101/2022.01.05.22268782v1
(4) Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur
Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und
Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab drei Monaten
https://edoc.rki.de/handle/176904/9169.2.
(5) Gruell, H., Vanshylla, K., Tober-Lau, P., Hillus, D., Schommers, P.,
Lehmann, C., ... & Klein, F. (2022). mRNA booster immunization elicits
potent neutralizing serum activity against the SARS-CoV-2 Omicron
variant. Nature medicine, 1-4.
(6) Schmidt, F., Muecksch, F., Weisblum, Y., Da Silva, J., Bednarski, E., Cho,
A., ... & Bieniasz, P. (2021) Plasma neutralization properties of the SARS-
CoV-2 Omicron variant (preprint).
(7) Rössler A, Riepler L, Bante D, von Laer D, Kimpel J. SARS-CoV-2
Omicron Variant Neutralization in Serum from Vaccinated and Conva-lescent
Persons. N Engl J Med. 2022 Jan 12.
14. Auf welche wissenschaftlichen Daten und Fakten stützte sich der
ehemalige Präsident des RKI, Dr. Lothar Wieler, bei seinen Aussagen auf der
Bundes-pressekonferenz vom 8. September 2021, als er sagte, dass
aufgrund von COVID-19 „aktuell besonders viele Menschen zwischen 35
und 59 Jahren im Krankenhaus liegen“, dass „auch auf den
Intensivstationen der Altersdurchschnitt immer jünger“ werde und dass das daran
liege, „dass der Großteil der Betroffenen nicht geimpft ist“ (bitte
aufschlüsseln)?
15. Auf welche wissenschaftlichen Daten und Fakten stützte sich der
ehemalige Präsident des RKI, Dr. Lothar Wieler, als er auf der BPK vom
8. September 2021 sagte: „Das Risiko, dass Geimpfte wegen COVID-19
ins Krankenhaus müssen, ist zurzeit zehn Mal geringer als bei
Nichtgeimpften“?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das RKI hat während der COVID-19-Pandemie auf Grundlage der Meldedaten
gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) Auswertungen zur Anzahl der an
COVID-19 erkrankten Personen in Krankenhäusern und auf Intensivstationen
durchgeführt. Ergebnisse dieser Auswertungen wurden bis zum 21. April 2023
vom RKI als tägliche Situationsberichte veröffentlicht, einsehbar unter www.rk
i.de/covid-19-situationsbericht. Zudem erschienen bis zum 8. Juni 2022
Wochenberichte des RKI zum Monitoring des Impfgeschehens, die ab Juli 2022
von Monatsberichten abgelöst wurden. (https://www.rki.de/covid-19-impfber
icht).
16. Auf welchen wissenschaftlichen Daten und Fakten basierte die Aussage
von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach Anfang November
2021, die Ungeimpften seien „im Moment die Treiber der Pandemie“
(https://www.welt.de/vermischtes/article234857078/Maybrit-Illner-Fuer-
Karl-Lauterbach-sind-Ungeimpfte-die-Treiber-der-Pandemie.html; bitte
auf-schlüsseln)?
17. Auf welchen wissenschaftlichen Daten und Fakten basierte die Aussage
des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn in der BPK vom
8. September 2021, dass es sich bei dem zu diesem Zeitpunkt
herrschenden COVID-19-Krankheitsgeschehen in Deutschland um eine
„Pandemie der Ungeimpften“ handelte?
18. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage behauptete der ehemalige
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass es sich um eine „Pandemie
der Ungeimpften handelt“, obwohl die RKI-Wissenschaftler laut RKI-
Protokoll vom 5. November 2021 zu dem Schluss gekommen waren,
dass die Aussage „Pandemie der Ungeimpften“ aus „fachlicher Sicht
nicht korrekt“ nicht korrekt sei?
Die Fragen 16 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die verfügbaren Daten auf Grundlage der Meldedaten gemäß IfSG und der
wissenschaftliche Kenntnisstand im Herbst 2021 zeigten, dass die COVID-19-
Impfungen einen hohen Schutz insbesondere vor einem schweren COVID-19-
Erkrankungsverlauf bieten. Zudem reduzierte eine vollständige
Grundimmunisierung mit einem COVID-19-Impfstoff im Falle einer Infektion die
Weitergabe des Virus an ungeimpfte Kontaktpersonen nachweislich.
Die Wirksamkeit bei der Verhinderung von asymptomatischen Infektionen in
Höhe von geschätzt ca. 65 Prozent trug außerdem zum Gesamteffekt der
Transmissionsverhinderung bei. Da die COVID-19-Impfung das Risiko einer
Transmission reduzierte, nicht aber vollständig verhinderte, konnte auch eine
geimpfte Person mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit potenziell eine
Infektionsquelle darstellen. Das RKI hat daher darauf hingewiesen, dass sich auch
Geimpfte weiter an die AHA+L-Regeln halten sollten und nicht nur
Ungeimpfte zum Infektionsgeschehen beitragen. Dennoch entwickelten Ungeimpfte im
Vergleich zu vollständig geimpften Personen signifikant häufiger schwere
Krankheitsverläufe und wurden überproportional häufiger auf Intensivstation
behandelt, darüber hinaus trugen sie auch mehr zur Virus-Transmission in der
Bevölkerung bei.
Die Datengrundlage und der wissenschaftliche Kenntnisstand zur Wirksamkeit
der Impfstoffe ist in den wissenschaftlichen Begründungen zur COVID-19-
Impfempfehlung der STIKO zusammengefasst, einsehbar unter www.rki.de/co
vid-19-impfempfehlung.
19. Welche medizinischen Fakten veranlassten nach Kenntnis der
Bundesregierung Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach zu der
Aussage, dass der Ausnahmezustand die neue Normalität ist (www.tichysein
blick.de/kolumnen/knauss-kontert/karl-lauterbach-ausnahmezustand-wir
d-normalitaet-sein/)?
Im Gespräch im März 2022 mit dem RBB-Sender radioeins bezog
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach seine Aussage über einen
Ausnahmezustand darauf, dass der Klimawandel künftig zwangsläufig zu mehr Pandemien
führen werde. In einer Studie, die im Fachjournal „Nature“ veröffentlicht
wurde, kamen Wissenschaftler der Georgetown University in Washington zu dem
Ergebnis, dass die Gefahr für neue Pandemien und resistente Krankheitserreger
durch den Klimawandel binnen weniger Jahrzehnte radikal wachsen werde
(www.nature.com/articles/s41586-022-04788-w).
20. Auf welche wissenschaftliche Definition von „Pandemie“ und
„Pandemie der Ungeimpften“ stützt sich die Bundesregierung ggf. (bitte
entsprechende Publikationen auflisten)?
Die Bundesregierung stützt sich bezüglich einer „Pandemie“ auf folgende
wissenschaftliche Definition:
Eine neu, aber zeitlich begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite starke
Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und in der
Regel auch mit schweren Krankheitsverläufen (https://www.rki.de/fachwoerter
buch).
Der Begriff „Pandemie der Ungeimpften“ ist kein wissenschaftlicher Begriff,
ihm liegt daher auch keine wissenschaftliche Definition zugrunde. Es wird im
Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 16 bis 18
verwiesen.
21. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die
Aufrechterhaltung und den Weiterbetrieb des RKI, wenn die
Bundesregierung dessen wissenschaftliche Expertise in entscheidenden Fragen wie
dem Pandemiemanagement ignoriert bzw. wenn sich der
Bundesgesundheitsminister über fachliche Einschätzungen und Empfehlungen der
dortigen Experten hinwegsetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das RKI hat einen gesetzlichen Auftrag, der über die COVID-19-Pandemie
hinausgeht. Die rechtliche Stellung des RKI und seine Aufgaben sind
grundlegend in § 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des
Bundesgesundheitsamtes (BGA-NachfG) geregelt. Das RKI ist ein Ressortforschungsinstitut und
ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des BMG.
Ressortforschungseinrichtungen wie das RKI sind in der Methodik und der Bewertung der
wissenschaftlichen Ergebnisse frei. Die Auswahl der Forschungsgegenstände und die
Umsetzung der Forschungsergebnisse unterliegen jedoch, wie bei allen
Ressortforschungseinrichtungen des Bundes, der Rechts- und Fachaufsicht durch das
übergeordnete Ministerium. Das bedeutet, dass z. B. in Bezug auf
Empfehlungen zum Krisenmanagement Vorgaben durch das BMG erfolgen können.
22. Liegen der Bundesregierung die wissenschaftlichen Originaldaten und
Originalfakten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Infektions-,
Erkrankungs- und Sterblichkeitsraten bezüglich SARS-CoV-2 bzw.
COVID-19 vor, auf deren Basis die WHO am 30. Januar 2020 eine
gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite durch COVID-19
ausgerufen und COVID-19 am 11. März 2020 zu einer Pandemie erklärt
hat, und wenn ja,
a) seit wann liegen dem RKI oder der Bundesregierung diese Daten vor,
b) welche Experten haben diese Daten für die Bundesregierung
gesichtet, überprüft und eigenständig ausgewertet (bitte nach Namen der
Experten, Qualifikation, Tätigkeitsbereich, Anbindung an Institution
auf-schlüsseln),
c) zu welchem Schluss sind die von der Bundesregierung konsultierten
Experten nach Sichtung und Auswertung der Daten gekommen,
d) in welcher nachgeordneten Behörde, welchem Bundesministerium
oder welchem Ressort speichert die Bundesregierung ggf. die Daten,
die der WHO-Ausrufung zugrunde liegen,
e) wo können Journalisten bzw. wo kann die Öffentlichkeit diese Daten
ggf. einsehen?
23. Wenn der Bundesregierung oder dem RKI die wissenschaftlichen
Originaldaten und Originalfakten der Weltgesundheitsorganisation zu
Infektions-, Erkrankungs- und Sterblichkeitsraten bezüglich SARS-CoV-2 bzw.
CO-VID-19 nicht vorlagen oder vorliegen, warum ist das so, wurden sie
von der Bundesregierung bzw. vom RKI nicht angefordert, oder war die
WHO nicht bereit, diese Daten zur Verfügung zu stellen, und auf welche
anderen epidemiologischen Erhebungen, Daten und Analysen zu SARS-
CoV-2 haben sich das RKI und die Bundesregierung stattdessen seit
Januar 2020 gestützt (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Einschätzung, ob eine gesundheitliche Notlage von internationaler
Tragweite oder eine Pandemie vorliegt, verwendet die WHO eine Vielzahl von
Informationen in der Gesamtbetrachtung. Zu den regelmäßig verwendeten
Informationen gehören insbesondere Situationsberichte und Daten, welche der
WHO unter anderem gemäß der Internationalen Gesundheitsvorschriften
(2005) übermittelt werden, wissenschaftliche Berichte, einschließlich
Analysen, Studien und Publikationen. Die Bundesregierung stand und steht im engen
Austausch mit der WHO. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 24
sowie 27 bis 29 verwiesen.
24. Inwiefern hat sich die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung für
Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19-Infektionen ab März 2020 auf
die Bewertung der Weltgesundheitsorganisation WHO gestützt, die
COVID-19 am 30. Januar 2020 zur gesundheitlichen Notlage von
internationaler Tragweite (GNIT) und am 11. März 2020 zu einer Pandemie
erklärt hat, wenn ja, inwiefern hat die Bundesregierung überprüft,
aufgrund welcher Datenlage die WHO diese Einstufung vorgenommen hat,
und wenn nein, auf welche epidemiologischen Erhebungen hat sich die
Bundesregierung stattdessen bzw. zusätzlich gestützt?
Neben deutschen Daten aus der eigenen infektionsepidemiologischen
Surveillance und Modellierungen wurden auch die von der WHO veröffentlichten
Meldedaten zugrunde gelegt. Die von der WHO veröffentlichten Daten
enthalten je nach Situation oder Ausbruchsgeschehen beispielsweise Daten zur
Anzahl von Fällen oder Verstorbenen, durchgeführten Testungen oder Impfquoten.
Diese Daten werden von der WHO situationsabhängig aggregiert nach
geographischen Regionen dargestellt.
Hintergrund für die Risikoeinschätzung der Bundesregierung waren unter
anderem die weiter steigenden Fallzahlen, also eine hohe Übertragungsdynamik.
Die täglichen Situationsberichte des RKI sind unter www.rki.de/DE/Themen/In
fektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/infektionskrankheiten-a-z-nod
e.html abrufbar, einschließlich beispielsweise der beiden Berichte vom 15. und
16. März 2020 (www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskran
kheiten-A-Z/infektionskrankheiten-a-z-node.html, siehe jeweils Abbildung 3
„Epidemiologische Kurve“). Darunter waren schwere und sehr schwere Fälle
auf Intensivstationen. Zudem gab es zunehmend Fälle, die sich nicht mehr auf
bekannte Fälle zurückführen ließen, d. h. dass Infektionsketten sich nicht mehr
nachvollziehen ließen. Ergänzend lagen zu diesem Zeitpunkt bereits die
Ergebnisse einer Modellierung des RKI vor, die eine Abschätzung von Szenarien der
erwartbaren Dynamik des Weiteren Pandemieverlaufs ermöglichten (www.rk
i.de/covid-19-modellierung-2020). Eine in der Fachzeitschrift
„Eurosurveillance“ veröffentlichte RKI-Analyse zur Erkrankungsschwere von COVID-19
zeigte im Vergleich zur saisonalen Influenza einen hohen Anteil von Patienten,
die einer Beatmung bedurften, sowie eine längere Beatmungsdauer bei
Patienten mit COVID-19 im Vergleich zur saisonalen Influenza (www.eurosurveillan
ce.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2020.25.11.2000258). Mitte März 2020
gab es auch einen klaren Anstieg der Positiv-Rate bei den Testungen auf
SARS-CoV-2, dementsprechend handelt es sich nicht um ein Artefakt durch
vermehrte Testung (https://edoc.rki.de/handle/176904/9025). Zudem stellte sich
die weltweite Situation seinerzeit so dar, dass noch in der ersten Hälfte des
Monats März 2020 eine Reihe von Ländern ein allgemeines Einreiseverbot
verhängt (darunter die USA) und das öffentliche Leben heruntergefahren hatten
(Spanien, Italien). Beispielsweise aus Bergamo/Italien wurde bekannt, dass im
Februar/März 2020 sehr viele Menschen an COVID-19 starben (im März
0,6 Prozent der Einwohner, 670 Tote bei 120 000 Einwohnern). Auf
Deutschland übertragen wären das 480 000 Todesfälle in einem Monat gewesen.
25. Welche Beratungen, Treffen, Geldtransfers und andere Formen des
Kontakts zwischen Vertretern der Bundesregierung oder nachgeordneter
Behörden und Vertretern der WHO, des Wellcome Trust und der Bill und
Melinda Gates Stiftung fanden seit 2018 statt (bitte nach Datum, Art des
Kontakts, beteiligten Personen, Beträgen aufschlüsseln)?
Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen
der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller
gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und
elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Eine Beantwortung der Frage für die
gesamte Bundesregierung kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der
Erhebung verbunden wäre, nicht erfolgen.
Da das Informationsbedürfnis der Fragesteller sich auf Grund des
Gesamtkontextes der Fragestellung der Kleinen Anfrage lediglich auf Kontakte des BMG
und seiner nachgeordneten Behörden beschränken dürfte, ist nur hier eine
Abfrage erfolgt. Aus den oben genannten Gründen erfolgen die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben auf Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Die Daten sind
somit möglicherweise nicht vollständig.
Das BMG sowie das RKI, das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die BZgA sind im
ständigen Austausch insbesondere mit der WHO und arbeiten auf vielfältige Weise
und auf den verschiedensten Ebenen mit ihr zusammen.
Dies geschieht unter anderem im Rahmen der Zusammenarbeit der bei den
Behörden im Geschäftsbereich des BMG angesiedelten WHO-
Kooperationszentren. Darüber hinaus erfolgt ein anlassbezogener fachbezogener Austausch mit
Vertreterinnen und Vertretern des Wellcome Trust und der Bill und Melinda
Gates Stiftung, z. B. im Rahmen von Konferenzen und Projektzusammenarbeit.
Unterhalb der Leitungsebene gibt es daher vielfältige dienstliche Kontakte von
Vertreterinnen und Vertretern des BMG und der nachgeordneten Behörden.
Eine Aufstellung über all diese Kontakte kann aufgrund fehlender
Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsels, nicht erstellt werden, sodass eine
Auflistung von Einzelterminen unterhalb der Leitungsebene nicht erfolgt.
Die insofern auf die Bundesministerebene beschränkten Kontakte des BMG
sind der Anlage 1 zu entnehmen.*
Deutschland unterstützt die WHO im Rahmen seiner eingegangenen
Verpflichtungen durch jährliche Pflichtbeiträge sowie freiwillige Beiträge.
Darüber hinaus bestehen bei den nachgeordneten Behörden des BMG folgende
Kooperationen:
Am PEI gibt es zwei WHO-Kooperationszentren (WHO-Kooperationszentrum
für die Qualitätssicherung von Blutprodukten und Invitro-Diagnostika sowie
das WHO-Kooperationszentrum für die Standardisierung und Bewertung von
Impfstoffen). Unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PEI sind
in diversen Gremien und Arbeitsgruppen der WHO als reguläre Mitglieder,
Berater oder Beobachter aktiv und nehmen an entsprechenden Sitzungen teil.
Das BfArM sowie das vor der Fusion noch separat bestehende Deutsche
Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) haben in der
Funktion als WHO-Kooperationszentrum regelmäßige fachliche Kontakte zu
der WHO und zu anderen Kooperationszentren. Im Rahmen der Pandemie wur-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14802 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
den kurzfristige Kodes für die Kodierung von COVID-19 benötigt, die bis zu
deren Veröffentlichung in häufigen Gesprächen mit der WHO und den anderen
Kooperationszentren abgestimmt wurden. Auch nachträglich fand ein
regelmäßiger Austausch zu dem Thema statt.
Folgende Projekte des RKI werden seit 2018 durch den Wellcome Trust und die
Bill und Melinda Gates Stiftung finanziert, in deren Rahmen auch ein
Austausch mit Vertretern dieser Organisationen besteht:
Wellcome Trust, Persistence of (humoral) immunity in children after yellow
fever vaccination, PL Nitsche (ZBS1), Laufzeit 14. Juni 2017 bis 14. Oktober
2018, 62.056,31 Euro,
Gates Foundation, Investigating the origin of the smallbox vaccines, PL
Nitsche (ZBS1), Laufzeit 28. November 2019 bis 31. Oktober 2024,
81.143,52 Euro,
Gates Foundation, Support for the WHO Hub for Pandemic and Epidemic
Intelligence, PL Hanefeld, Laufzeit 15. November 2021 bis 31. Januar 2013,
251.433,08 Euro.
26. Auf welche Kriterien bzw. auf welche wissenschaftlichen Daten und
Fakten wird sich die Bundesregierung künftig stützen, wenn aus ihrer
Sicht eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der
gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht?
27. Auf welche Kriterien bzw. auf welche wissenschaftlichen Daten und
Fakten wird sich die Bundesregierung künftig stützen, wenn aus ihrer
Sicht die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in
die Bundesrepublik Deutschland droht?
28. Auf welche Kriterien bzw. auf welche wissenschaftlichen Daten und
Fakten wird sich die Bundesregierung künftig stützen, wenn aus ihrer
Sicht eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren
Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht
oder stattfindet, und an welchen Kriterien und Parametern konkret macht
die Bundesregierung eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen
übertragbaren Krankheit fest?
Die Fragen 26 bis 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach § 5 Absatz 1 Satz 6 IfSG liegt eine epidemische Lage von nationaler
Tragweite vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in
der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
1. die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite
ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren
Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder
2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit
über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder
stattfindet.
Zur fortlaufenden Einschätzung einer Gefahr betrachtet die Bundesregierung
lageabhängig Informationen, u. a. zur Übertragbarkeit, Krankheitsschwere,
mögliche betroffene Bevölkerungsgruppen, wahrscheinliche bzw. mögliche
Immunität der Bevölkerung, mögliche Auswirkungen auf das Gesundheitswesen
und die Gesellschaft, Wirksamkeit, Verfügbarkeit und Akzeptanz von
Gegenmitteln und -maßnahmen sowie mögliche negative Auswirkungen von
Gegenmaßnahmen. Dabei werden auch erregerspezifische Eigenschaften wie
diagnostische Nachweisbarkeit, Stabilität in der Umwelt, Übertragungswege,
Inkubationszeit, Latenzzeit, tierische Reservoire, etc. betrachtet. Zur Bewertung der
epidemiologischen Lage werden verschiedene Datenquellen genutzt. Beispiele von
genutzten Surveillancesystemen und Studien während der COVID-19-
Pandemie sind im Epidemiologischen Bulletin 29/2022 aufgelistet (https://edoc.rk
i.de/bitstream/handle/176904/9968/EB-29-RKI-Surveillance.pdf?sequence=1).
Auch werden verfügbare Daten und die Risikobewertungen von anderen
Institutionen wie der EU und der WHO sowie anderen Staaten bei der Bewertung
beachtet. Auch auf internationaler Ebene findet eine Bewertung statt:
Gemäß Artikel 20 VO (EU) 2022/2371 zu schwerwiegenden
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren finden Gefährdungsbeurteilungen durch die
verschiedensten EU-Agenturen gemeinsam statt. Ein intersektoriell
zusammengesetzter beratender Ausschuss für gesundheitliche Notlagen berät gemäß
Artikel 24 VO (EU) 2022/2371 die Kommission oder den EU-
Gesundheitssicherheitsausschuss zur Feststellung und Aufhebung einer gesundheitlichen Notlage
auf Unionsebene. Im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften
(2005) (IGV) müssen WHO-Mitgliedstaaten unverzüglich international
Ereignisse melden, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite
oder schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren darstellen
können. Die Bewertung eines Ereignisses, das eine potenzielle
grenzüberschreitende Gefahr darstellen könnte und gemeldet werden muss, erfolgt gemäß der
vier Kriterien des IGV-Bewertungsschemas. Bewertet wird dementsprechend
ein Ereignis hinsichtlich der Schwere, dem Kontext in dem das Ereignis
stattfindet (ungewöhnlich oder unerwartet, etc.), ob Gefahr für eine
grenzüberschreitende Ausbreitung und/oder ein Risiko für internationale Handels- und/
oder Reisebeschränkungen bestehen. (vgl. www.rki.de/igv).
Das RKI steht zudem im Rahmen von internationalen Netzwerken in engem
Kontakt mit anderen Ländern und betreibt Frühwarnsysteme auf nationaler und
internationaler Ebene (vgl. www.rki.de/epidemic-intelligence und www.rki.de/
zig1).
Im Falle einer dynamischen Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren
Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist relevant,
dass es eine enge Zusammenarbeit und einen regelmäßigen Austausch auf
unterschiedlichen Ebenen zwischen Bund und Ländern gibt (vgl. https://edoc.rk
i.de/handle/176904/8515). Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die
Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen
(Verwaltungsvorschrift-IfSG-Koordinierung) legt Verfahren zur Zusammenarbeit
zwischen dem RKI, dem BMG und anderen Behörden des Bundes, dem
öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder und weiteren beteiligten Behörden und
Stellen in epidemisch bedeutsamen Fällen fest. Im Rahmen der Früherkennung
von Infektionsgefahren führt das RKI eingehende Informationen
unterschiedlicher nationaler und internationaler Quellen zusammen, wertet sie aus und
bewertet diese hinsichtlich der Eintragung bedrohlicher übertragbarer
Krankheiten in die Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Ausbreitung. Die
Einschätzung der Dynamik einer Ausbreitung hängt dabei davon ab, wie sich die
Fallzahl regional und national entwickelt, ob zunehmend Fälle beobachtet werden,
ob Übertragungswege noch nachvollziehbar bleiben und Gegenmaßnahmen
wirken.
29. Worauf basierte die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister
Dr. Karl Lauterbach, die Risikobewertung für die Gesundheit der
Bevölkerung Ende Februar 2022 entgegen der Empfehlung und Einschätzung
der RKI-Wissenschaftler beizubehalten und die Reduzierung des Risikos
von sehr hoch auf hoch abzulehnen (RKI-Protokoll 25. Februar 2022,
TOP 4)?
Die Empfehlung zur Herabstufung der Risikobewertung wurde zwischen dem
RKI und dem BMG auf Grundlage verschiedener Daten und Kriterien zur
internationalen und nationalen epidemiologischen Situation sowie der Verfügbarkeit
von Schutz- und Behandlungsmaßnahmen eng abgestimmt.
Ende Februar 2022 konnten die Auswirkungen des hohen Infektionsdrucks
durch die schneller übertragbare Omikron-Sublinie BA.2 auf das
Gesundheitssystem sowie mögliche Langzeitfolgen wie Long COVID noch nicht
abschließend beurteilt werden. Das Gesundheitssystem war zu diesem Zeitpunkt sehr
stark ausgelastet und es war von weite-ren Einschränkungen auszugehen. Die
Sieben-Tage-Inzidenz der CO-VID-19-Fälle und die Hospitalisierungsrate
stiegen bis Ende März 2022 an, täglich verstarben mehr als 1 000 Menschen in
Verbindung mit einer COVID-19-Erkrankung. Aufgrund der sehr dynamischen
Entwicklung und der Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems
entschied das BMG gemeinsam mit dem RKI, die Risikobewertung für die
Gesundheit der Bevölkerung Ende Februar 2022 beizubehalten. Aufgrund der
positiven epidemiologischen Entwicklungen im weiteren Verlauf konnte die
Risikobewertung für die Allgemeinbevölkerung am 6. Mai 2022 auf „hoch“
herabgestuft werden.
30. Auf welche fremden Regierungen bezog sich der Gesundheitsminister in
seinem Tweet auf „X“ vom 25. März 2024 (https://x.com/Karl_Lauterbac
h/status/1772329604398694801?lang=de), um welche Art von
Verschwörungstheorien in sozialen Medien handelte es sich nach Kenntnis
der Bundesregierung, und welche Belege für Einmischung fremder
Regierungen liegen der Bundesregierung vor?
Tweets des Bundesministers stehen für sich. Dass fremde Regierungen gezielt
Desinformationen auf Social Media Plattformen setzen, um Einfluss auf den
deutschen Diskurs zu üben, ist seit Jahren bekannt und beschäftigt unter
anderem auch den Verfassungsschutz, vgl. https://www.verfassungsschutz.de/Share
dDocs/hintergruende/DE/spionage-und-proliferationsabwehr/desinformatio
n.html.
31. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, dass ein Teil der
RKI-Protokolle nachträglich verändert wurden, wie von Aya Velázquez
behauptet (https://www.tichyseinblick.de/dailiessentials/rki-protokolle-n
achtraeglich-aenderung/, und wenn ja, wie lauten die ursprünglichen
Textstellen. und welche Personen haben die Änderungen wann
angeordnet und/oder vorgenommen (bitte aufschlüsseln)?
Die von Aya Velázquez aufgestellte Behauptung ist in dieser Form
unzutreffend. Mitarbeitende des Lagezentrums des RKI haben zwischen dem 12. April
2021 und dem 10. Mai 2021 in älteren Protokollen ausschließlich
Formatänderungen vorgenommen. Diese Anpassungen wurden vorgenommen, um formale
Dokumentationsanforderungen zu erfüllen, die zum damaligen Zeitpunkt noch
nicht bei allen Protokollen umgesetzt waren. In den Protokollen wurden
beispielsweise zum Teil Aktenzeichen ergänzt, Seitenzahlen angepasst oder
eingefügt sowie damit einhergehende Formatierungen vorgenommen.
Bezogen auf die Vorbemerkung der Fragesteller im Hinblick auf die
stellvertretende Leiterin des Leitungsstabs und der Stabsstelle Grund-satz und Recht des
RKI wird darauf hingewiesen, dass die insoweit erfolgte wahrheitswidrige
Berichterstattung rechtskräftig gerichtlich untersagt wurde (LG München, 26 O
10599/24, Endurteil vom 2. Oktober 2024).
32. Ist es als Folge des Brandes im Serverraum des RKI (https://www.rbb2
4.de/panorama/beitrag/2024/06/berlin-feueralarm-am-robert-koch-institu
t-feuerwehr.html) und der folgenden Löscharbeiten Anfang Ju-ni 2024
zu einem unwiederbringlichen Datenverlust bezüglich des Corona-
Krisenstabes gekommen, und wenn ja, welche Daten wurden zerstört (bitte
aufschlüsseln)?
Es gab Anfang Juni 2024 keinen Brand im Serverraum des RKI, sondern
lediglich einen Brandmeldealarm, und demgemäß auch keine Löscharbeiten. Ein
Datenverlust ist nicht eingetreten.
33. Wie ist die Mitteilung von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl
Lauterbach vom 25. März 2024 via „X“ (https://x.com/Karl_Lauterbach/
status/1772305513524433240) vor dem Hintergrund der rechtlichen
Stellung des RKI als weisungsgebundener Be-hörde des BMG in den nun
veröffentlichten Protokollen zu verstehen, in der er schrieb, dass
„Medien spekulieren, das RKI habe auf politische Weisung, nicht
wissenschaftlich unabhängig gearbeitet. Das ist falsch“?
Tweets des Bundesministers stehen für sich. Zur rechtlichen Stellung des RKI
wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben
betreibt das RKI wissenschaftliche Forschung entsprechend § 4 Absatz 3 BGA-
NachfG und wendet dabei die Leitlinie „Gute wissenschaftliche Praxis“ an.
Das BMG übt die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über das RKI nach den
hierfür geltenden Regelungen aus (vgl. § 3 Absatz 1 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien – GGO).
Zur Diskussion um die Risikoeinstufung wird zudem auf die Antwort zu
Frage 29 verwiesen.
34. Welche Anweisungen hat Dr. Karl Lauterbach dem RKI seit seinem
Amts-antritt als Bundesgesundheitsminister bezüglich der Corona-
Pandemie konkret erteilt (bitte nach Datum, Adressat, Art der Mitteilung,
also mündlich bzw. schriftlich, E-Mail etc. aufschlüsseln)?
Die rechtliche Stellung des RKI und seine Aufgaben auf den Gebieten der
Infektionskrankheiten und der nicht übertragbaren Krankheiten sind grundlegend
in § 2 BGA-NachfG geregelt. Das BMG übt gemäß § 3 Absatz 1 GGO) die
Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über das RKI nach den hierfür geltenden
Regelungen aus.
Vor diesem Hintergrund hat Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
mit dem damaligen Präsidenten des RKI, Dr. Lothar Wieler, im ersten Quartal
des Jahres 2022 mehrfach fachlich im persönlichen Gespräch erörtert und
abgewogen, welche Risikoeinschätzung der damaligen epidemiologischen Lage
angemessen war sowie wann und welche Kommunikation hierzu angebracht
erschien. Hierbei galt es – basierend auf dem damaligen Stand des Wissens –
verschiedene Perspektiven und Datengrundlagen im Kontext einzuordnen und
abzuwägen.
35. Wie ist die Aussage von Dr. Karl Lauterbach zu verstehen, dass das RKI
während der Pandemie Empfehlungen abgegeben habe, die politische
Verantwortung aber beim Bundesministerium liege, in welchen Fällen
hat der Bundesgesundheitsminister anders entschieden als vom RKI
empfohlen, und welche Gründe waren dafür ausschlaggebend (bitte nach
Datum, Adressat der Anweisung, Inhalt der Entscheidung, Art der
Mitteilung, also mündlich oder schriftlich, E-Mail etc. aufschlüsseln)?
Das RKI ist eine nachgeordnete Behörde des BMG. Es arbeitet
wissenschaftlich unabhängig. Das BMG hat die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht und
nimmt diese – wo erforderlich – wahr. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort
zu Frage 21 verwiesen.
36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass es sich bei
dem neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) um ein künstlich erzeugtes
Produkt aus der Virenforschung handeln könnte (https://www.suedtirolne
ws.it/chronik/nobelpreistraeger-sagt-coronavirus-entstand-im-labor)?
Welche Corona-Erkältungsviren haben nach Kenntnis der
Bundesregierung ebenfalls Furin-Spaltstellen (vgl. o. g. Protokoll 5. Februar 2020,
TOP 2: „Shedding: nCoV hat zusätzliche multibasische Furin-
Spaltestelle, Drosten-Hypothese ist, dass 2019-nCoV sich auch durch effektiveres
und längeres shedding von SARS unterscheidet“)?
Saisonale Corona-Viren mit Furin-Spaltstellen sind: HCoV-OC43, HCoV-
HKU1 (vgl. Wu & Zhao, https://doi.org/10.1016/j.scr.2020.102115).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 97 des Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß auf Bundestagsdrucksache
20/10170 verwiesen. Die Position der Bundesregierung ist unverändert. Es gibt
zum jetzigen Zeitpunkt keine stichhaltigen Gründe, die bereits formulierte
Einschätzung zu modifizieren.
37. Wo ist das damalige Gesundheitskommissionspaket Chinas einsehbar,
und welche Informationen enthält es, stammt nach Kenntnis der
Bundesregierung aus dieser Quelle das Konzept der „Lockdowns“, und welche
Forschungskooperationen zwischen RKI und China gibt oder gab es seit
2017 (bitte nach Jahren, Träger, Höhe der Förderung und Haushaltstitel
auf-schlüsseln, vgl. o. g. Protokoll 13. Februar 2020, TOP 1: „China
wünscht keine G7 Involvierung, Deutschland hat scheinbar
Vertrauensvorsprung, sollte nicht missbraucht werden um zukünftigen
Informationsaustausch nicht aufs Spiel zu setzen“; vgl. o. g. Protokoll 14.
Februar 2020, TOP 10: „Auf Initiative der Leopoldina war der Kontakt zur
Chinesischen Botschaft entstanden. – Es wird es nächsten Mittwoch ein
Treffen mit der chinesischen Botschaft geben, um z. B. über
Forschungsthemen und zukünftige Kooperation zu reden – BMG und AA [
Auswärtiges Amt] sind über Treffen informiert. Darüber hinaus hat die Botschaft
zugesagt, dass das RKI zukünftig das aktuelle
Gesundheitskommissionspaket Chinas erhält.“)?
Ein „Gesundheitskommissionspaket Chinas“, aus welchem das Konzept der
„Lockdowns“ stammen soll, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Das RKI hat seit 2016 ein Memorandum of Understanding (MoU) mit dem
Chinesischen Centres for Disease Control (China CDC). Konkrete
Forschungskooperationen auf Grundlage dieses MoU haben bislang nicht stattgefunden.
38. Wieso kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu wochenlangen
Schulschließungen in Deutschland, obwohl schon sehr früh durch eine
Studie in China bekannt war, dass Kinder im Infektionsgeschehen keine
tragende Rolle hatten, wo ist diese Studie einsehbar (vgl. o. g. Protokoll
26. Februar 2020, TOP 0: „Altersverteilung: Kinder 2 % der Fälle in
großer Studie, Kinderkrankenhaus bestätigt alle ohne Komplikationen; auch
in Transmissionsketten nicht prävalent; Schulen, Kitas stehen nicht im
Vordergrund, Kinder keine wichtigen Glieder in Transmissionsketten;
scheiden lange im Stuhl aus aber unklar, ob lebendes Virus; Rolle der
Kinder eher untypisch untergeordnet [anders als Influenza], mehr
Studien müssen erfolgen.“)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
Bei der im Protokoll vom 26. Februar 2020 erwähnten Publikation aus China
handelt es sich um „The Epidemiological Characteristics of an Outbreak of
2019 Novel. Coronavirus Diseases (COVID-19) – China, 2020“ von „The
Novel Coronavirus Pneumonia Emergency Response Epidemiology Team” aus
dem „Chinese Center for Disease Control and Prevention”, erschienen am
17. Februar 2020 im CCDC Weekly/Vol. 2/8, P 113-122. Diese Studie ist
einsehbar unter: https://weekly.chinacdc.cn/article/id/e53946e2-c6c4-41e9-9a9b-fe
a8db1a8f51. Die dort dargestellten Daten wurden inhaltlich ergänzt durch
mündlichen Bericht von Eindrücken aus der WHO-Mission nach China
(einsehbar hier: https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/who-china-j
oint-mission-on-covid-19---final-report-1100hr-28feb2020-11mar-update.pdf).
39. Welche „Maßnahmen“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
China eine „Wirksamkeit“ gezeigt, um welche Art von Wirksamkeit
handelte es sich, wie war sie definiert, und wie wurde diese gemessen (vgl.
o. g. Protokoll 3. März 2020, TOP 5: „Maßnahmen, von denen sich in
China gezeigt hat, dass sie wirksam sind, könnten als
Handlungsempfehlungen/-optionen vorgeschlagen werden.“)?
Im RKI-Protokoll vom 3. März 2020 wird auf die Ergebnisse der WHO-
Mission nach China vom 16. bis 24. Februar 2020 verwiesen, einsehbar unter: www.
who.int/docs/default-source/coronaviruse/who-china-joint-mission-on-covid-1
9---final-report-1100hr-28feb2020-11mar-update.pdf.
Die dort beschriebenen Maßnahmen, die China ergriffen hat, adressieren u. a.
Etablierung von Krisenmanagementstrukturen und Entwicklung von
Diagnostik, Ausbau der Surveillance, Ausbau der klinischen Behandlungskapazitäten,
Isolation von Fällen, Quarantäne von Kontaktpersonen, Absagen von
Massenveranstaltungen sowie Maßnahmen an Grenzen. Laut WHO-Bericht bemühte
sich China um eine Balance zwischen effektiven Maßnahmen der
Epidemiekontrolle und Eingrenzung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen sowie um
wissenschaftliche evidenzbasierte politische Entscheidungsfindung. Aspekte
des beschriebenen Vorgehens erschienen sinnvoll und wirksam und somit aus
Sicht des RKI-Krisenstabs auch für Deutschland interessant.
Das Protokoll gibt insoweit lediglich Überlegungen wieder, nicht jedoch ein
konkretes Ergebnis bzw. konkrete Schlussfolgerungen.
40. Arbeitet das RKI mit einer konkreten Arbeitsdefinition des Begriffes
„Public Shaming“, und wenn ja, mit welcher, und hält die
Bundesregierung Maßnahmen wie Public Shaming für rechtlich vertretbar und
angemessen, um welche Art von Erfahrungen ging es, und was versteht die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkret unter „guter
Risikokommunikation“, bzw. nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung,
und wie weit darf dieses „Public Shaming“ nach Auffassung der
Bundesregierung gehen (vgl. o. g. Protokoll 23. März 2020, TOP 1: „Andere
Länder haben aus der Vergangenheit schon Erfahrungen gehabt [China
mit SARS, Südkorea mit MERS]. Dort durchgeführte Maßnahmen sind
beispielsweise eine frühe Isolierung von Fällen, einen weit verbreitete
gute Risikokommunikation [Public Shaming] sowie die Trennung der
Gesundheitseinrichtungen [Krankenhaus für COVID-19 Patienten] und
eine staatliche Quarantäne [nicht zuhause] für milde Fälle. Es gibt
Strafen für die Nichteinhaltung.“)?
Nein. Das RKI berichtete lediglich über diese Maßnahmen.
41. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entwicklung der
Impf-stoffe gezielt Studien verkürzt, die normalerweise der
Arzneimittelsicherheit dienen, und wenn ja, welche, und um welche Art von
relevanten Daten handelte es sich konkret, die noch fehlten (vgl. o. g.
Protokoll 27. April 2020, TOP 5: „Vorbereitung der Einführung einer Impfung
– Es werden mehrere Impfstoffe kommen, die im Schnelldurchgang
entwickelt und geprüft wurden – Relevante Daten werden erst Post-
Marketing erhoben“)?
Die klinischen Prüfungen, die die Grundlage für die Zulassung darstellten,
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht verkürzt. Die Möglichkeit der
schnellen Entwicklung ergab sich nach Information des PEI u. a. aus der
Tatsache, dass umfangreiche Vorarbeiten vorlagen, die die Basis für die
COVID-19-Impfstoffe darstellten, und der Möglichkeit der Kombination von
klinischen Prüfungen unter einem Protokoll zur administrativen Vereinfachung
der Durchführung. Zum Zeitpunkt der Zulassung lagen Studiendaten zur
Impfstoffwirksamkeit und zur Sicherheit vor.
Langzeitdaten zur Wirksamkeit und Sicherheit lagen zum Zeitpunkt der
Erteilung der Zulassung noch nicht vor und stellten keine Voraussetzung für diese
dar. Da ein formaler Abschlussbericht („clinical study report“) der klinischen
Prüfungen, die zur Zulassung führten, noch nicht vorlag, musste dieser im
Rahmen der bedingten Zulassung als Auflage nachgereicht werden.
Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Informationen der
Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) verwiesen: www.ema.europa.eu/en/huma
n-regulatory-overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/covi
d-19-public-health-emergency-international-concern-2020-23/covid-19-vaccine
s-development-evaluation-approval-monitoring.
42. Gab es nach dem Start der Corona-Impfkampagne im Dezember 2020
einen vollständigen Abgleich der Daten zu Impfschäden zwischen den
Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI)?
Das PEI bewertet die Verdachtsmeldungen von unerwünschten
Arzneimittelwirkungen (Nebenwirkungen) nach Impfung und führt keine Begutachtung von
Impfschäden im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts durch. Auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten
Lars Rohwer auf Bundestagsdrucksache 20/13937 wird verwiesen.
43. Welche Schäden kann das dauerhafte bzw. vermehrte Tragen von
Masken nach Kenntnis der Bundesregierung verursachen (bitte nach Art,
Häufigkeit und Schwere der Schäden aufschlüsseln), wurde die
Bevölkerung von der Bundesregierung über mögliche Gefahren und Schäden
aufgeklärt, und wenn ja, wie, und warum wurde trotz dieser Bedenken das
Tragen von Masken, besonders in Schulen, vorgeschrieben (vgl. o. g.
Protokoll 2. Mai 2020, TOP 4: „Das dauerhafte/vermehrte Tragen von
Masken kann auch Schaden bringen.“)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu nachgewiesenen gesundheitlichen
Schäden durch das Tragen von Masken vor. Bezüglich des Tragens von Masken
gab es von Seiten der Bundesregierung eine Vielzahl von Empfehlungen.
Das RKI weist z. B. auf seiner Internetseite darauf hin, dass das Tragen von
FFP2-Masken bei Personen mit z. B. eingeschränkter Lungenfunktion oder
älteren Personen möglichst ärztlich begleitet werden sollte. Die Anwenderinnen
und Anwender sollten gut über das korrekte Tragen, die Handhabung und
maximale Nutzungsdauer der FFP2-Masken sowie über Risiken und Limitationen
aufgeklärt werden. Zudem sollten die für die Trägerinnen und Träger
vertretbaren Tragedauern unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell
festgelegt werden, um mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren
(siehe FAQ des RKI: Masken zur Infektionsprävention www.rki.de/covid-19-fa
q-masken).
Das BfArM gibt Hinweise zur richtigen Verwendung von Masken (www.bfar
m.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmaske
n.html).
Eine Stellungnahme verschiedener pädiatrischer Fachgesellschaften zur
Verwendung von Masken bei Kindern stellte fest, dass es kaum Daten zu
unerwünschten Wirkungen gibt (https://dgpi.de/covid19-masken-stand-10-11-
2020). In einer Studie mit 8- bis 11-jährigen Kindern bevorzugten die
Probanden Masken, die das Atmen erleichterten, die Gesichtshaut kühl hielten und
altersgemäß aussahen (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32498327/). Masken
führten auch bei Kindern nicht zu einer relevanten Erhöhung der Kohlendioxid-
Konzentration und stellten für Kinder mit kontrolliertem Asthma über 6 Jahren
keine Gefahr dar. Erfahrungen aus Kinderkliniken und Spezialambulanzen
zeigten, dass Kinder nach altersgerechter Erklärung keine Probleme mit dem
Maskentragen haben. Dies galt sowohl für das Kind als Maskenträger als auch
für das Kind als Gesprächspartner eines Maskenträgers. Die Verständigung
konnte jedoch erschwert sein, da Masken besonders hohe Frequenzen der
Sprache filtern, Lippenlesen unmöglich machen und den Gesichtsausdruck weniger
sichtbar machen (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33038046/). Ärztinnen und
Ärzte mussten daher mehr Zeit für die Kommunikation aufwenden.
Kinderärztinnen und Kinderärzte berichteten, dass das Tragen einer Maske, besonders bei
jüngeren Kindern und weniger erfahrenen Ärztinnen und Ärzten, die
Kommunikation erschwert (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32770801/).
Die Entscheidung über die Anordnung einer Maskenpflicht musste in der
Pandemie immer in Abwägung mit möglichen negativen Auswirkungen, etwa
hinsichtlich einer beeinträchtigten Entwicklung der Sprachfähigkeiten, getroffen
werden. Bezüglich des Masketragens in Schulen wird im Übrigen auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
44. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung von politischer Seite
nachdrücklich Indikatoren vom RKI eingefordert und gesetzt, obwohl diese
vom RKI aus fachlicher Seite weitgehend abgelehnt wurden, und wer
beim RKI befürchtete, dass dem RKI das Instrument der
Risikobewertung entzogen werden könnte, falls die Risikoindikatoren nicht den
politischen Erwartungen entsprechen, welche Person oder Institution hätte
dann diese Aufgabe übernommen (vgl. o. g. Protokoll 5. Mai 2020,
TOP 7: „Allgemein: CDs-Schalte [Anmerkung: Chef der
Staatskanzleien] Schwellenwert Inzidenz 35/100 000 Einwohner. Die Landesbehörden
sind aktuell aufgefordert, einen Bericht zu kommentieren, der die
Inzidenz von 35/100 000 Einwohner als möglichen Schwellenwert definiert.
Allerdings ist ein einzelner Schwellenwert wenig zielführend, u. a. da die
LK unterschiedlich groß [50 000 bis 300.000 Einwohner] sind und das
Infektionsgeschehen durch Ausbrüche in Alten- und Pflegeeinrichtungen
oder Gemeinschaftsunterkünften unterschiedlich ausgeprägt sein kann.
Indikatoren bereit zu stellen, wird aus fachlicher Sicht weitgehend
abgelehnt, jedoch werden diese nachdrücklich von politischer Seite
eingefordert [eine diesbezügliche Weisung ist jedoch nicht erfolgt]. Die genannte
Inzidenz kommt aus einer Diskussion zwischen BM Braun und BM
Spahn. – Kommt das RKI der politischen Forderung nicht nach, besteht
das Risiko, dass politische Entscheidungsträger selbst Indikatoren
entwickeln und bzw. oder das RKI bei ähnlichen Aufträgen nicht mehr einbin-
det...Bei fehlender fachlicher Grundlage für die Entwicklung der
gewünschten Indikatoren müsse dies klar kommuniziert werden, um die
Glaubwürdigkeit des Instituts nicht zu gefährden.“, TOP 7a: „50/100 000
EW pro Woche. Der Wert wurde politisch gesetzt.“)?
Die Bewertung der Anknüpfungstatsachen war Gegenstand verschiedener
Diskussionen von Bund, Ländern, RKI und Wissenschaft. Wer von politischer
Seite nachdrücklich Indikatoren vom RKI eingefordert hat und von wem die
Äußerung, „Kommt das RKI der politischen Forderung nicht nach, besteht das
Risiko, dass politische Entscheidungsträger selbst Indikatoren entwickeln und/
oder das RKI bei ähnlichen Aufträgen nicht mehr einbindet.“, stammt, ist nicht
mehr rekonstruierbar.
Die 7-Tage-Inzidenz für SARS-CoV-2-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner
war zum damaligen Zeitpunkt als Auslöser für bundesweit geltende
Maßnahmen zur Pandemieeindämmung geeignet, da es sich um den frühesten Indikator
für ein zunehmendes Infektionsgeschehen handelte. Zudem gestattete die
Inzidenz, die mit einem gewissen Zeitversatz eintretende Belastung des
Gesundheitssystems und die Anzahl der zu erwartenden Todesfälle unter
Berücksichtigung der Eigenschaften der jeweils vorherrschenden Virusvariante frühzeitig
abzuschätzen.
Eine funktionierende Nachverfolgung von Kontakten gehört zu den effektivsten
Mitteln im Kampf gegen die Pandemie. Deshalb wurde eine 7-Tage-Inzidenz
von 35 bzw. 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner als der Richtwert
festgelegt, bis zu welcher Anzahl von infizierten Personen die Gesundheitsämter
noch in der Lage sind, die Infektionsketten vollständig nachzuvollziehen.
Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass sowohl die
Anknüpfung von Kontaktbeschränkungen an die Inzidenz als auch die Festsetzung der
Höhe des Schwellenwerts innerhalb des Einschätzungsspielraums des
Gesetzgebers lägen (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/
DE/2021/11/rs20211119_1bvr078121.html).
45. Gelten Länder, die besonders viele und starke Schutzmaßnahmen wie
zum Beispiel Ausgangssperren oder Gebietsabriegelungen durchgeführt
haben, nach Kenntnis der Bundesregierung als Best-Practice-Beispiele,
und wenn ja, warum, um welches Papier handelt es sich bei dem „Gates
Foundation Papier“, welche Länder wurden darin verglichen, wer hat die
Studie initiiert und durchgeführt, wann, und wo wurde sie veröffentlicht,
und in welcher Form war Lothar Wieler in die Forschungsarbeiten
involviert (vgl. o. g. Protokoll 29. Mai 2020, TOP 6: „Gates Foundation
Papier: Das Papier greift den epidemiologischen Verlauf und das
Management von 3 Ländern weltweit auf, die als Best Practice Beispiele
gewürdigt werden, darun-ter DEU. Als Co-Autoren sind Herr Wieler und Frau
Rexroth vorgesehen.“)?
Nein. Bei dem am 29. Mai 2020 angesprochenen Papier handelte es sich um die
Publikation „Emerging COVID-19 success story: Germany’s push to maintain
progress”, die im Jahr 2021 von „Our World in Data” veröffentlicht und von
der „Exemplars in Global Health" Plattform angeregt wurde. Dr. Lothar Wieler
war eingeladener Erstautor. „Exemplars in Global Health“ wird u. a. von der
„Bill & Melinda Gates Foundation” finanziert. Die Publikation fokussiert sich
ausschließlich auf den Beginn des Pandemieverlaufes in Deutschland; in
derselben Reihe sind aber auch noch Berichte zu Vietnam und Südkorea
erschienen. Die Publikation ist über den Link https://www.exemplars.health/emerging-
topics/epidemic-preparedness-and-response/covid-19/germany abrufbar;
Informationen dazu finden sich auch unter https://edoc.rki.de/handle/176904/8514?s
how=full.
46. Welche medizinischen Erkenntnisse begründeten nach Kenntnis der
Bundesregierung den massenhaften Einsatz von Schnelltests, inwiefern lässt
eine starke Ausweitung von Tests die Meldeinzidenz steigen, und warum
wurde die Einschätzung, dass Antigentests nicht Mittel der Wahl sind,
ignoriert (vgl. o. g. Protokoll 31. August 2020, TOP 10: „Von Minister
Spahn kam die Idee die virologische Surveillance mittels Schnelltests
von Abbott stark ausbauen. Dies erscheint nicht sinnvoll. Antigenteste
nicht Mittel der Wahl, Methoden, die Sequenzierung ermöglichen, wären
zu priorisieren. ->PCR Stärkung und Ausweitung“)?
Hinsichtlich der Gründe für den Einsatz von SARS-CoV2-Antigentests wird
zunächst auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der Einsatz von
Antigenschnelltests bei symptomlosen Personen ermöglicht die Erkennung „stiller“
Infektionsketten. Des Weiteren korreliert eine hohe Viruslast häufig mit höherer
Kontagiosität. Antigen-Schnelltests detektieren vor allem Proben mit höheren
Viruskonzentrationen und können so Personen identifizieren, die sich gerade in
einer besonders ansteckenden Krankheitsphase befinden. Darüber hinaus steigt
nach einer Infektion die Viruslast im Nasen-Rachen-Raum in der frühen
(präsymptomatischen) Phase oft rasch an. Da Antigen-Schnelltests innerhalb
weniger Minuten ein Ergebnis liefern, können sie (bei ausreichender Testfrequenz)
die hochansteckende Phase der Infektion frühzeitig erfassen. Sie können also
das diagnostische Fenster verkürzen und es so den Infizierten ermöglichen, sich
rechtzeitig zu isolieren, um Infektionsketten frühzeitig zu unterbinden.
Eine intensivierte Testaktivität führt dabei zu einer vollständigeren und
früheren Erfassung von Infektionen, die andernfalls unentdeckt geblieben wären,
und kann auch zu einem Anstieg der Fallzahlen führen. In der COVID-19-
Pandemie zeigte sich bereits früh, dass für die Einschätzung des
Infektionsgeschehens mehrere Indikatoren herangezogen werden sollten. So konnte durch die
Ermittlung der Viruslast im Abwasser auch unabhängig von der Teststrategie
eine Aussage über die Dynamik des Infektionsgeschehens getroffen werden.
47. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
getroffen, um die eher risikoarme Gruppe der Grundschüler vor psychischen
Folgen von dauerhaftem Maskentragen zu schützen, welche
Langzeitfolgen wurden befürchtet (vgl. o. g. Protokoll 21. Oktober 2020, TOP 5:
„Kritisch diskutiert wird Maskenpflicht für Grundschüler, evtl.
Langzeitfolgen.“)?
Gemäß der föderalen Kompetenzverteilung obliegt die Organisation und
Durchführung des Schulunterrichts den Ländern. Dazu zählt auch die
Anordnung und Durchführung von Infektionsschutzmaßnahmen im schulischen
Kontext.
In einer Stellungnahme vom 12. November 2020 der Deutschen Gesellschaft
für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und
Jugendärzte e. V. (BVKJ), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und
Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und der
Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ) zur
Verwendung von Masken bei Kindern zur Verhinderung der Infektion mit SARS-
CoV-2 hieß es:
Kinder unterschiedlicher Altersgruppen können das Tragen der Maske als
unangenehm, störend und subjektiv das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit
einschränkend erleben. Das Tragen der Maske z. B. auch im Unterricht ist eine
Belastung, die respektiert und anerkannt werden muss (https://pubmed.ncbi.nl
m.nih.gov/32917303/). Deshalb ist eine pädagogisch gute Einführung in
Hintergrund und Handhabung essentiell. Auch sollten die Kinder nicht durch
altersabhängig überlange Tragzeiten überfordert werden. In einer bundesweiten
Studie zur psychischen Belastung von Kindern und Jugendlichen durch die
SARS-CoV-2-Pandemie konnten keine Hinweise darauf gefunden werden, dass
das Tragen von Masken die Kinder in ihrer seelischen Gesundheit
beeinträchtigt (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33568260/).
Von der Bundesregierung wurden im Verlauf der Pandemie eine Vielzahl von
Studien und Expertisen als Entscheidungshilfe und zur Anpassung von
Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen innerhalb der Zuständigkeit der
Bundesregierung genutzt:
• Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Aus-
wirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“, 15. September 2021
(www.bmfsfj.de/resource/blob/185696/317281a594f986c9a4be384a934c1f
b5/ima-bericht-gesundheitliche-auswirkungen-auf-kinder-und-jugendliche-
durch-corona-data.pdf;
• 7. Stellungnahme des Corona-ExpertInnenrates der Bundesregierung zu
COVID-19 „Zur Notwendigkeit einer prioritären Berücksichtigung des
Kindeswohls in der Pandemie“, 17. Februar 2022 (www.bundesregierung.de/res
ource/blob/974430/2006266/c6e9cae1ee2b840b83a0946664867eb4/2022-0
2-17-siebte-stellungnahme-expertenrat-data.pdf?download=1);
• Corona-KiTa-Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und des RKI
(www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/corona-kita-studie.html);
• S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-
Übertragung in Schulen“ (https://register.awmf.org/assets/guidelines/027-07
6k_Praevention_und_Kontrolle_SARS-CoV-2-Uebertragung_in_Schulen_2
023-09.pdf).
48. Wieso sollten nach Kenntnis der Bundesregierung die Schutzmaßnahmen
nicht verringert werden, nachdem eine deutliche Abnahme des
Infektionsgeschehens festgestellt wurde (vgl. o. g. Protokoll 30. Oktober 2020,
TOP 7: „Aktuell ein leichtes Indiz für eine Verlangsamung der Dynamik
– dies sollte jedoch nicht so vermittelt werden um die neuen Maßnahmen
nicht in Frage zu stellen, zumal wir uns nicht sicher sein können, wie die
Tendenz sich weiterentwickelt“; Kommentarfeld: „Meiner Meinung nach
sollte das leichte Absinken tatsächlich kommentiert werden, da es schon
auffällt – aber eben nicht bedeutet, dass wir kein exponentielles
Wachstum mehr haben.“)?
Am 30. Oktober 2020 ließ sich auf Basis der damals verfügbaren Daten aus
Sicht des RKI-Krisenstabs trotz der leichten Verlangsamung der Dynamik noch
keine Entspannung der epidemischen Lage ableiten. Daher war der RKI-
Krisenstab zurückhaltend, ein Signal der Entwarnung nach außen zu
kommunizieren.
49. Wieso ist das RKI nach Kenntnis der Bundesregierung anfänglich von
einer Herdenimmunität durch die Corona-Impfung ausgegangen, die bei
anderen Atemwegsinfektionen so nicht bekannt ist, wer hat nach
Kenntnis der Bundesregierung dafür gesorgt, dass das Narrativ der
Herdenimmunität vom RKI verbreitet wird, wann haben sich das RKI und die
Bundesregierung von diesem Narrativ verabschiedet und auf wessen
Weisung (vgl. o. g. Protokoll 8. Januar 2021, TOP 8: „Verabschieden wir uns
vom Narrativ der Herdenimmunität durch Impfung?“)?
Das RKI ist nicht davon ausgegangen, dass die COVID-19-Impfung SARS-
CoV-2 eliminieren kann. Anfang des Jahres 2021 lagen noch keine Daten zum
möglichen Effekt der Impfung auf die Transmission oder zu den indirekten
Effekten der Impfung und zur Dauer des Impfschutzes vor. Im weiteren Verlauf
des Jahres wurden zunehmend Studien verfügbar, die zunächst einen deutlichen
Effekt auf die Weiterverbreitung des Virus belegten und damit auch zeigten,
dass indirekte Effekte (also Herdeneffekte) bei entsprechend hohen Impfquoten
zu erwarten sind. Es zeigte sich, dass eine „sterile Immunität“, ein vollständiger
Infektionsschutz, nicht erzielt wird.
50. Ab welchem Zeitpunkt waren nach Kenntnis der Bundesregierung
gesicherte Daten zur Impfstoffwirkung und zur Dauer des Schutzes bekannt,
wo sind diese einsehbar (vgl. o. g. Protokoll 9. Januar 2021, TOP 8:
„Evidenzlage – Impfstoffwirkung ist noch nicht bekannt – Dauer des
Schutzes ist ebenfalls unbekannt“)?
Ergebnisse zur Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in den klinischen
Prüfungen ermittelt, die Grundlage für die damalige Zulassung waren. Es wird auf die
öffentlichen Bewertungsberichte verwiesen, die auf den Internetseiten der
EMA abrufbar sind. Übersichtliche Verlinkungen bietet das PEI an (www.pe
i.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html).
Informationen zum jeweils aktuellen Stand der Wirksamkeit und Sicherheit der
jeweiligen COVID-19-Impfstoffe sind in den wissenschaftlichen
Begründungen der fortlaufend aktualisierten Empfehlungen der STIKO enthalten, in denen
der jeweilige wissenschaftliche Kenntnis-stand zusammengefasst ist und die
Quellenangaben enthalten. Die erste STIKO-Empfehlung für eine COVID-19-
Impfung wurde am 14. Januar 2021 im Epidemiologischen Bulletin
veröffentlicht und war vorab seit 17. Dezember 2020 auf der Internetseite des RKI
öffentlich einsehbar (www.rki.de/covid-19-impfempfehlung).
51. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, dass der
Impfstoff von AstraZeneca ein Pandemietreiber war, weil viele der damit
Geimpften – anders als behauptet – weiterhin Virusüberträger waren, gibt
es diesbezüglich Erkenntnisse zu den anderen Impfstoffen (vgl. o. g.
Protokoll 22. Januar 2021, TOP 2: „[...] bei AstraZeneca gibt es Hinweise,
dass es asymptomatische Infektionen gibt nach Impfung [also
womöglich auch Virusausscheidung?], bei den mRNA-Impfstoffen gibt es bisher
keine Daten dazu“)?
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass COVID-19-Impfstoffe Pandemietreiber
waren.
Wie für Impfstoffe üblich, war primärer klinischer Endpunkt die Wirksamkeit
gegenüber COVID-19 jeglichen Schweregrades. Das RKI hat den
wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Übertragbarkeit von SARS-CoV-2 durch
Geimpfte in Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zusammengefasst
und fortlaufend aktualisiert, abrufbar unter www.rki.de/covid-19-faq-impfen.
52. Um wie viel geringer war und ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wirksamkeit des Impfstoffes von AstraZeneca im Vergleich zu den
Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Johnson & Johnson (vgl. o. g. Protokoll
10. Februar 2021, TOP 5: „Geringe AstraZeneca-Wirksamkeit ist
erklärbar durch den Vektor [Immunität gegen Schimpansen-Virus], Sputnik mit
Adenovirus-Vektor umgeht das“)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
53. Welche Verbesserungsmaßnahmen hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im
Rahmen seiner gesetzlichen Pflicht zur Überwachung der Sicherheit der
Impfstoffe getroffen, nachdem feststand, dass es eingehenden Meldungen
nicht mehr zeitnah bearbeiten konnte (vgl. o. g. Protokoll 19. März 2021,
TOP 8: „Auch in Deutschland schwierig: PEI hatte am Montag 1.600
Meldungen, die individuell abgearbeitet werden müssen, dies liegt
möglicher-weise an der erhöhten Awareness, – PEI/Pharmakovigilanzstellen
kommen nicht gut hinterher“; vgl. o. g. Protokoll 7. Mai 2021, S. 8:
„Nebenwirkungsmeldungen: PEI hatte 45 000 in den letzten Wochen. Dies
kann mit an der schieren Masse von jetzt >1 Mio. Impfdosen/Tag liegen.
Bruchteil der Geimpften hat Impfreaktionen, diese sind meist
unbedenklich werden aber dennoch gemeldet, auch aufgrund der erhöhten
Aufmerksamkeit Herausforderung für PEI ist relevante Dinge herauspicken,
z. B. Myokarditis bei jungen Männern, Sinusvenenthrombosen, usw.“)?
Zu dieser Fragestellung wurden seitens der Bundesregierung verschiedene
Fragen aus dem parlamentarischen Raum beantwortet. Unter anderem wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten
Thomas Dietz auf Bundestagsdrucksache 20/13511 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 85 des Abgeordneten Kay-Uwe
Ziegler auf Bundesdrucksache 20/14393 verwiesen.
Bezüglich der Zitate aus den „RKI-Protokollen“ wird darauf hingewiesen, dass
sich die Aussage: „PEI hatte am Montag 1 600 Meldungen, die individuell
abgearbeitet werden müssen…“ auf die elektronische Versendung der Meldungen
von Verdachtsfällen an die EMA bezog. Ursache für diese Verzögerung war die
Priorisierung der Eingabe (vor allem manuell) und Validierung der
Meldungseingänge, damit die statistischen Signalanalysen in der Datenbank erfolgen und
die Sicherheitsberichte zeitnah erstellt werden konnten. Dadurch konnte
beispielsweise das Risikosignal für das „Thrombose mit Thrombozytpenie-
Syndrom“ (TTS) nach Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria sehr frühzeitig durch
das PEI entdeckt werden.
54. War nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhängung verschärfter
Corona-Schutzmaßnahmen des vom RKI beobachteten Risikos des
Infektionsgeschehens politisch motiviert, und warum wurde diesen
Motiven der Vorrang gegeben vor wissenschaftlich fundierten Kriterien, und
wenn ja, mit welcher Begründung (vgl. o. g. Protokoll 25. März 2021,
TOP 4: „Die Trends sollten besser erstmal nicht formuliert werden, da es
sonst schwierig sein kann weitere Maßnahmen zu begründen.“)?
Bezüglich der Grundlagen der Risikohochstufung am 16. März 2020 wird auf
die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Angesichts der niedrigen Immunität in der Bevölkerung zu diesem Zeitpunkt
und der schnellen Zunahme der Fallzahlen waren gesamtgesellschaftliche
Infektionsschutzmaßnahmen notwendig, um die Infektionsdynamik zu bremsen
und eine Überlastung kritischer Infrastrukturen zu verhindern.
Bei der zitierten Aussage im Protokoll, keine Trends zu formulieren, handelte
es sich um eine Empfehlung der BZgA hinsichtlich der Kommunikation mit der
Allgemeinbevölkerung.
55. Aus welchen Gründen sollte die Öffentlichkeit zunächst nicht erfahren,
dass der Impfstoff von AstraZeneca das Risiko von Sinusthrombosen bei
Männern als Nebenwirkung 20-fach erhöht, mit welcher medizinischen
Begrün-dung wurde der Impfstoff von AstraZeneca weiter verimpft (vgl.
o. g. Protokoll 9. April 2021, TOP 9: „Sinusthrombosen als
Nebenwirkung des AstraZeneca-Impfstoffs: in D und Skandinavien sind die
Fallzahlen 10 Mal so hoch wie in England. Inzwischen sind auch vermehrt
Männer davon betroffen [aktuell 7 Fälle bei Männern in Deutschland]
und damit gibt es auch bei Männern eine zwanzigfach erhöhte
Inzidenz“)?
Das PEI hat seit Bekanntwerden der ersten Fälle bereits Mitte März 2021
öffentlich transparent und fortlaufend über die Erkenntnisse eines möglichen
Zusammenhanges zwischen dem AstraZeneca-Impfstoff und
Hirnvenenthrombosen berichtet (www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/functions/hp-meldung
en-node-2021.html).
Das Signal des erhöhten Risikos von Sinusvenenthrombosen (später als
Thrombose mit Thrombozytopenie-Syndrom konkretisiert) wurde initial nur auf junge
Frauen (<55 Jahre) bezogen, da es bis zu dem Zeitpunkt der Detektion des
Risikosignals diesbezüglich hauptsächlich Verdachtsfälle nach Impfung von Frauen
gab. Dies kann nach Informationen des PEI auf eine Verzerrung der Daten
(einen sogenannten Indikations-Bias) zurückgeführt werden, denn die zu dem
Zeitpunkt in der Impf-Priorisierung befindlichen Personengruppen waren
Angehörige der Gesundheitsberufe und damit hauptsächlich Frauen im
berufstätigen Alter. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der
Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA kam in der ersten Nutzen-Risiko-Analyse nach
Detektion des Risikosignals (18. März 2021) zu Vaxzevria zu dem Ergebnis, dass trotz
des Risikosignals der Nutzen in der pandemischen Situation im März 2021
weiterhin gegenüber dem Risiko überwiegt.
Die Aussage, dass die Fallzahlen in Deutschland vermeintlich zehnmal so hoch
seien als in England, steht im Zusammenhang mit einem BBC-Bericht, der am
3. April 2021 erschienen ist und auf den hier im Original verwiesen wird:
www.bbc.com/news/health-56620646.
In der Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO und der
dazugehörigen wissenschaftliche Begründung, die vorab am 8. April 2021 auf der
Internetseite des RKI veröffentlicht wurde (https://edoc.rki.de/handle/176904/8
071.2), empfiehlt die STIKO auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt
verfügbaren Evidenz und unter Berücksichtigung der damaligen pandemischen Lage,
den COVID-19 Impfstoff von AstraZeneca für Personen im Alter ≥60 Jahren
zu verwenden. Es wird auf seltene Fälle thrombotischer Ereignisse bei
Personen überwiegend im Alter <60 Jahren nach Impfung mit dem COVID-19-
Impfstoff von AstraZeneca hingewiesen und die Möglichkeit, alternative
COVID-19-Impfstoffe zu nutzen. In der wissenschaftlichen Begründung zur
COVID-19-Impfempfehlung ist die Einschränkung des Anwendungsgebietes
für den AstraZeneca-Impfstoff ausführlich begründet sowie die altersabhängige
Risiko-Nutzen-Bewertung zusammengefasst.
56. Wurde vom RKI eine Modellierung der Lockdown-Effekte
vorgenommen, und wenn ja, welche Ergebnisse hat diese nach Kenntnis der
Bundesregierung geliefert (vgl. o. g. Protokoll 16. April 2021, TOP 9: „BMG
möchte eine Modellierung der Lockdown Effekte. Dazu gibt es ein Pool
von ca. 2 000 Personen, die alle 2 Wochen befragt werden.“)?
Im „Epidemiologischen Bulletin“ des RKI sind zwei wissenschaftliche
Publikationen von Modellierungen der Effekte der COVID-19-Impfung
veröffentlicht, in denen auch sog. „Lockdown-Effekte“ (als Kontaktreduktion)
berücksichtigt wurden: „Welche Impfquote ist notwendig, um COVID-19 zu
kontrollieren?“ (Epidemiologisches Bulletin 27/2021, DOI 10.25646/8742, https://edo
c.rki .de/handle/176904/8483) sowie „Die Impfung gegen COVID-19 in
Deutschland zeigt eine hohe Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2-Infektionen,
Krankheitslast und Sterbefälle (Analyse der Impfeffekte im Zeitraum Januar bis
Juli 2021).“ (Epidemiologisches Bulletin 35/2021, DOI 10.25646/8887, https://
edoc.rki.de/handle/176904/8602).
57. Aufgrund welcher medizinischen Erkenntnisse hat der damalige
Gesundheitsminister Jens Spahn Booster-Impfungen empfohlen (vgl. o. g.
Protokoll 29. Oktober 2021, TOP 8: „Minister hat allen Booster-Impfung
nahe-gelegt [ist von STIKO aber noch nicht empfohlen] und doppelte
Impfung von Genesenen [hierzu liegen FG33 und WHO noch keine Daten
vor]“)?
Im Herbst 2021 zeichnete sich vermehrt ab, dass die Impfeffektivität zur
Verhinderung einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Zeit abnimmt. Zudem war das
Ausmaß der Transmissionsreduktion durch die Impfung unter der Delta-
Variante im Vergleich zur Alpha-Variante vermindert. Bei bestimmten
Personengruppen zeigte sich eine reduzierte oder schnell nachlassende Immunantwort
nach einer vollständigen COVID-19-Impfung. Dies betraf insbesondere
immungeschwächte Patientinnen und Patienten sowie Höchstbetagte und
Pflegebedürftige. Vor diesem Hintergrund hat die STIKO am 18. Oktober 2021
Personen ≥ 70 Jahre, Personen mit bestimmten Grunderkrankungen und Personen,
die mit der COVID-19-Vaccine Janssen geimpft wurden, eine COVID-19-
Auffrischimpfung empfohlen. Die Anpassung der Empfehlung für eine COVID-19-
Auffrischimpfung für alle Personen im Alter ≥18 Jahren erfolgte mit
Aktualisierung der STIKO Empfehlung am 29. November 2021. Ziel der
Auffrischimpfung war die Aufrechterhaltung des Individualschutzes sowie die
Reduktion der Transmission von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung, um schwere
Erkrankungs- und Todesfälle zu verhindern und das Gesundheitssystem in
Deutschland zu entlasten.
In diesem Kontext hat der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Ende Oktober 2021 zu Auffrischungsimpfungen gegen SARS-CoV-2
aufgerufen.
Die Evidenzbewertungen für die STIKO-Empfehlung zur Auffrischimpfung für
alle Personen im Alter ≥18 Jahren kann auf der Internetseite des RKI (www.rk
i.de/covid-19-impfempfehlung) einsehen werden.
58. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Dr. Christian
Drosten, dass die Schweiz aufgrund eines hohen Bildungsniveaus mit
weniger Corona-Maßnahmen auskam als Deutschland (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
In dem angeführten Interview benennt Dr. Christian Drosten als strukturelle
Unterschiede zwischen der Schweiz und Deutsch-land u. a. die wirtschaftliche
Situation, die geografische Größe und den Reiseverkehr neben dem
Bildungsniveau. Die Bundesregierung nimmt die Äußerung von Dr. Christian Drosten
als unabhängigen Wissenschaftlicher zur Kenntnis.
59. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Cyberangriffe auf die
Webseite https://rki-transparenzbericht.de (Aya Velázquez: „Statusbericht
aus dem IT-Cockpit: Unsere Webseite https://rki-transparenzbericht.de
hatte in den vergangenen sieben Tagen einen Traffic von über 50
Terabyte, und 3,2 Millionen Angriffsversuche erfolgreich abgewehrt. Gestern
zwischen 14 und 16 Uhr gab es den ersten Versuch eines DDOS-Angriffs
– siehe „Spike“ in der Grafik. Keine Chance – die Webseite steht.“ –
t.me/ayawas-geht)?
Die Bundesregierung hat dazu keine Kenntnisse.
Anlage 1 – Tabelle zu AW auf Frage 26 – KA 20/14214
1
Anlage 1 zur Antwort auf Frage 26 der Kleinen Anfrage 20/14214:
WHO:
Datum Art des Kontakts Beteiligte
21.05.2018 Gespräch mit der RG'in der WHO Euro, Frau Dr. Zsuzsanna
Jakab am Rande der World Health Assembly in Genf
BM Spahn
15.07.2021 Bilaterales Gespräch mit WHO GD Dr. Tedros BM Spahn
15.10.2022 Gespräch mit WHO GD Dr. Tedros BM Lauterbach
02.02.2023 Gespräch mit Dr. Catharina Boehme, Cabinet Chief at WHO BM Lauterbach
02.02.2023 Gespräch mit Dr. Mike Ryan, WHO Emergencies Director BM Lauterbach
02.02.2023 Gespräch mit WHO GD Dr. Tedros BM Lauterbach
02.02.2023 Gespräch mit Dr. Hans Kluge, WHO RD für Europa BM Lauterbach
21.-22.05.2023 Teilnahme an der World Health Assembly BM Lauterbach
22.05.2023 Gespräch mit Jeremy Farrar, WHO Chief Scientist BM Lauterbach
16.02.2024 Gespräch mit WHO GD Herrn Dr. Tedros BM Lauterbach
27.-28.05.2024 Teilnahme an der 77. World Health Assembly in Genf BM Lauterbach
14.10.2024 Teilnahme am World Health Summit BM Lauterbach
30.10.2024 Gespräch mit Dr. Michael Ryan und Catharina Böhme (WHO) BM Lauterbach
Wellcome Trust:
Datum Art des Kontakts Beteiligte
19.02.2022 Gespräch mit Jeremy Farrar, Director Wellcome Trust BM Lauterbach
13.10.2024 Gespräch mit dem CEO John Arne Rottingen, Wellcome Trust BM Lauterbach
Bill & Melinda Gates Stiftung:
Datum Art des Kontakts Beteiligte
19.02.2022 Gespräch mit Bill Gates BM Lauterbach
26.04.2022 Videokonferenz mit Bill Gates BM Lauterbach
17.01.2023 Gespräch mit Dr. Chris Elias BM Lauterbach
18.02.2023 Gespräch mit Bill Gates BM Lauterbach
21.05.2023 Gespräch mit Dr. Chris Elias BM Lauterbach
15.10.2023 Gespräch mit Dr. Chris Elias BM Lauterbach
07.05.2024 Gespräch mit Bill Gates BM Lauterbach
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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