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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Fragen zur möglichen Folge der geplanten Regelung zur sexuellen Identität im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und ihren Broschüren

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

10.01.2025

Aktualisiert

22.01.2025

BT20/1432819.12.2024

Fragen zur möglichen Folge der geplanten Regelung zur sexuellen Identität im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und ihren Broschüren

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14328 20. Wahlperiode 19.12.2024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Gereon Bollmann, Beatrix von Storch, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD Fragen zu möglichen Folgen der geplanten Regelung zur sexuellen Identität im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und ihre Broschüren In einem Informationsflyer für eine Broschüre, welche von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herausgegeben wurde und welche den Titel „Kindergartenbox – Entdecken, Schauen, Fühlen“ trägt, sind fünf Punkte auf der Seite 5 aufgelistet (vgl. shop.bzga.de/kindergartenbox-entdecken-schau en-fuehlen-13700000/, 2. Dezember 2024). Einer von diesen Punkten lautet: „eine bejahende Geschlechtliche Identität aufbauen“. Was dies zu bedeuten hat und welche Bezüge, Inhalte und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen dieser Satz mit sich trägt, will unter anderem diese Kleine Anfrage erfragen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist ein Organ bzw. eine Bundesbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Zuständig ist somit hier expressis verbis der Bund. Die benannte Broschüre entstand zwar im Jahre 2016, wurde aber im Jahre 2023 aktualisiert. Somit fallen die Inhalte dieser Broschüre nicht nur in den generellen, sondern auch in den zeitlichen Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Auch in den Leitlinien „Standards für die Sexualaufklärung in Europa – Rahmenkonzept für politische Entscheidungsträger, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsbehörden, Expertinnen und Experten Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, welche sowohl von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch von der BZgA herausgegeben worden sind, werden Kinder expressis verbis als sexuelle Wesen von Geburt an bezeichnet. „Wie bereits erwähnt, wird in diesem Rahmenkonzept ein erweiterter, ganzheitlicher Begriff von Sexualaufklärung verwendet, der sich auf ein Verständnis von Sexualität als einem positiven menschlichen Potenzial gründet. Ein Kind wird demzufolge von Geburt an als sexuelles Wesen gesehen, obwohl seine Sexualität sich von der eines Erwachsenen in vielerlei Hinsicht unterscheidet, und zwar in Ausdruck, Inhalt und Zielen“ (vgl. www.bzga-whocc.de/fileadmin/use r_upload/BZgA_Standards_German.pdf, letzter Abruf: 2. Dezember 2024, S. 39). Diese Einschätzung wirft für die Fragesteller weitere Fragen auf. Des Weiteren forderten die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrem Koalitionsvertrag („Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes [Artikel 3 Absatz 3] um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff ‚Rasse‘ im Grundgesetz ersetzen“, vgl. S. 96, aktueller Koalitionsvertrag) die Kodifizierung der sexuellen Identität im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3. Dies würde nach Verständnis der Fragesteller auch bedeuten, dass Pädophile ihre Neigung als sexuelle Identität kodifizieren könnten bzw. unter der sexuellen Identität subsumieren könnten. Diese bestehende Gefahr bzw. Missbrauchsgefahr ist nicht nur nach Ansicht der Fragesteller realistisch. Die Juristin Eva Engelken befürchtet dies ebenfalls und äußerte sich dazu auch ausführlich (vgl. www.emma.de/artikel/paedophili e-als-grundrecht-341329). Dabei müssen nach Ansicht der Fragesteller die Ursprünge der pädophilen Bewegung im politischen Raum erfragt werden, unter anderem auch, um nach Kontinuitäten zu fragen. Es muss daher nach Auffassung der Fragesteller erfragt werden, ob eine Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von expliziten Personen dieser Bewegung und den Gesetzen und dem Wirken der Bundesregierung (BZgA-Leitlinien, Selbstbestimmungsgesetz, Sexualität der Vielfalt etc.) existiert oder nicht. Des Weiteren soll die nach Ansicht der Fragesteller zu hinterfragende mögliche Verknüpfung von Frühsexualisierung von Kindern mit der LGBTQ-Ideologie thematisiert werden. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden sind die problematischen, als verstörend wahrgenommenen Aussagen des Grünen-Funktionärs Daniel Cohn- Bendit, welche Auslöser der Pädophiliedebatte bei den Grünen gewesen sind. Trotzdem erhielt dieser im Jahr 2013 den Theodor-Heuss-Preis. Die Laudatio sollte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Andreas Voßkuhle halten, der angesichts der bekannten Aussagen davon Abstand nahm (vgl. www.herder.de/cig/zeitgeschehen/2013/01-06-2013/kindesmissbrauch-co hn-bendit-die-phaedophilen-und-die-gruenen, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). Auch ein weiterer berühmter Funktionär der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN weist diesbezüglich eine problematische Vergangenheit auf. Die „Zeit“ schreibt: „Jürgen Trittin hat 1981 presserechtlich das Kommunalwahlprogramm einer Liste in Göttingen verantwortet, das Sex zwischen Kindern und Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen wollte“ (vgl. www.zei t.de/politik/deutschland/2013-09/trittin-gruene-paedophilie, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). Jürgen Trittin ist immer noch Mitglied der Partei BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN. Im Jahr 2014 veröffentlichte der Politologe Prof. Dr. Franz Walter einen Untersuchungsbericht über die Verstrickungen der Grünen mit Akteuren, die für eine Entkriminalisierung pädosexueller Handlungen eintraten (Institut für Demokratieforschung, Die Pädophiliedebatte bei den Grünen im programmatischen und gesellschaftlichen Kontext, abgerufen unter www.ifdem.de/content/uploads/20 13/12/Paedophiliedebatte-Gruene-Zwischenbericht.pdf, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). Die „Indianerkommune“, eine Kommune in der pädophile Erwachsenen mit Kindern zusammenlebten, hatte in der Gründungsphase der Grünen Einfluss auf deren kinder- und jugendpolitische Programmatik (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/gruene-paedophilie-debatte-franz-walter-st ellt-abschlussbericht-vor-a-1002381.html; taz.de/Paedo-Aktivisten-im-linken- Mileu/!5143954/, Stand: 22. Oktober 2024). Berüchtigt ist diese Gruppierung vor allem für eine Aktion am 31. März 1985 auf dem Sonderparteitag der NRW-Grünen (NRW = Nordrhein-Westfalen) in Bad Godesberg, bei der sie eine Bühne stürmten und „Sex mit Paps ist schön“ schrien (vgl. www.sueddeut sche.de/politik/paedophilie-vorwuerfe-gegen-die-gruenen-tabu-und-toleranz-1. 1681357, Stand: 22. Oktober 2024). Aus dieser „Indianerkommune“ gingen auch „die Kanalratten“ hervor; diese wiederum stellten Frauen mit pädosexueller Neigung dar. Weitere Verbindungen bestanden mit der Deutschen Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie (DSAP), der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität (AHS) und dem Bundesverband Homosexualität. Zur Humanistischen Union (HU), deren Bundesvorstand im Jahr 2000 ein Papier vorschlug, in dem unter anderem auch gegen eine „kreuzzugartige Kampagne gegen Pädophile“ Position bezogen wurde, bestanden auch Kontakte. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle (BAG SchwuP) wurde von der o. g. Bundespartei unmittelbar finanziert und war Bestandteil des Arbeitskreises Recht und Gesellschaft der Bundestagsfraktion (vgl. www.spiegel.de/spiegel/vorab/paedophile-hatten-gruene-staerker-unterwa ndert-als-bisher-bekannt-a-899286.html, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). Der Grünen-Politiker und ehemalige Bundestagsabgeordnete Volker Beck war Mitglied des Bundesverbandes Homosexualität. Zusätzlich ist bekannt, dass er 1986 an mindestens einer Sitzung der BAG SchwuP teilnahm. Durch Einfluss des SchwuP haben die Grünen 1985 zwischenzeitlich die Legalisierung pädosexueller Handlungen in ihr Wahlprogramm für Nordrhein-Westfalen aufgenommen (vgl. taz.de/Geschichtsaufarbeitung-bei-den-Gruenen/!5061389/, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). Zu dem weiteren Verlauf der BAG SchwuP schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ folgerichtig: „[…] 1987 löst sich die Arbeitsgemeinschaft der Schwulen und Pädosexuellen auf; der kurzfristige Erfolg von Lüdenscheid hat zur endgültigen Trennung geführt. Die Begründungsmuster der Pädophilen sind seitdem aus dem öffentlichen Diskurs verschwunden, aber sie haben im Verborgenen weitergelebt […]“ (vgl. www.sueddeutsche.de/politi k/paedophilie-vorwuerfe-gegen-die-gruenen-tabu-und-toleranz-1.1681357 (Stand: 22. Oktober 2024). Gerade das Wirken im Verborgenen interessiert die Fragesteller dieser Kleinen Anfrage. Die vorher genannten Organisationen DSAP und AHS haben die Legalisierung von Sex mit Kindern befürwortet. Die Humanistische Union organisierte schon im Jahr 1973 einen Kongress mit dem irreführenden Namen „Die Kinderfeindlichkeit in der Bundesrepublik – Situation und Chancen einer wehrlosen Minderheit“. So war ein Diskussionsthema „Die Lustfeindlichkeit pädagogischer Institutionen“. Daraus entstanden Artikel im Magazin „Vorgänge“ und ein Antrag für den Delegationskongress 1975, welcher eine „Straffreiheit“ für Sex zwischen Kindern und Erwachsenen forderte. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Renate Künast und Claudia Roth saßen Anfang der 2010er-Jahre im Beirat der Humanistischen Union (Institut für Demokratieforschung, Die Pädophiliedebatte bei den Grünen im programmatischen und gesellschaftlichen Kontext, S. 19 f., abgerufen unter www.ifdem.de/content/uploa ds/2013/12/Paedophiliedebatte-Gruene-Zwischenbericht.pdf, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). Auf seiner Webseite betont der Verein mit Verweis auf seine Erklärung von 2004, dass er keine Straffreiheit für sexuellen Austausch zwischen Erwachsenen und Kindern befürwortet. Eine weitere zu betrachtende Organisation war die AHS. Der für sein „Kentler- Experiment“ berüchtigte Sexualpädagoge Helmut Kentler war Mitglied der AHS. In diesem „Experiment“ wurden Kinder- und Jugendliche an homosexuelle und pädophile Pflegeväter vermittelt. Kentler vertrat zu seinem Projekt, bei dem er 13- bis 15-jährige Jungen, die an „sekundärem Schwachsinn“ litten, bei Päderasten unterbrachte, die These: „Diese Leute haben diese schwachsinnigen Jungen nur deswegen ausgehalten, weil sie eben in sie verliebt, verknallt und vernarrt waren.“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/liberalismus-fdp-war-geg enueber-paedophilen-tolerant-a-919751.html). Es bildete sich ein bundesweites Netzwerk angesehener Sozialarbeiter, Jugendamtsmitarbeiter und Pädagogen. Bis heute gebe es Schutzmechanismen um den Kreis der Akteure (vgl. www.ta gesschau.de/inland/kentler-bericht-paedokriminelle-100.html, Stand: 22. Oktober 2024). Die heutige „Sexualpädagogik der Vielfalt“ entspringt Kentlers emanzipatorischer Sexualpädagogik in Kombination mit dem Konzept des „Gendermainstreamings“ (vgl. elternaktion.com/sexualpaedagogik-der-vielf alt/, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). In Kentlers Sexualpädagogik soll die Freisetzung sexueller „Energie“ Impulse für eine linksprogressive Politik geben. Somit erscheint die sich entwickelnde kindliche Sexualität nicht als Schutzraum, sondern als Stimulations- und Anregungsraum, mit dem Grenzüberschreitungen lanciert und normalisiert werden. Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich hierbei um Frühsexualisierung, die Kindesmissbrauch begünstigen kann (vgl. www.psychoanalyse-aktuell.de/artikel-/detail?tx_news_pi1%5B action%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5B news%5D=144&cHash=9abe293d40d388401a9849fe9fdc9fa7; taz.de/Debatte- Aufklaerung-in-der-Schule/!5020636/, Stand: 22. Oktober 2024). Prof. Dr. Uwe Sielert, der ebenfalls eine Sexualpädagogik der Vielfalt vertritt, sich aber deutlich von den Aktivitäten Kentlers distanzierte, sieht die Ziele einer sexualpädagogischen Arbeit darin, die Vielfalt sexueller Orientierungen und die Dekonstruktion eindeutiger Geschlechtsidentitätszuordnung zu fördern, ein Konzept, welches aus dem „Gendermainstreaming“ stammt. Der Name Kentler hing mit verschiedenen Projekten und Institutionen zusammen, wie z. B. das „Haus auf der Hufe“ und dem Pädagogischen Zentrum der Universität Göttingen, sowie das Haus Tegeler See, aus dem Kinder und Jugendliche in das geschilderte Netzwerk verbracht wurden. Aus der Sicht Kentlers müssen Heterosexualität, Kernfamilie und die Grenzen zwischen den Generationen „entnaturalisiert“ werden. Sielert arbeitete von 1989 bis 1992 bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, in dieser Zeit wurde vom Deutschen Bundestag Sexualaufklärung zur länderübergreifenden Aufgabe erklärt (vgl. elternaktio n.com/sexualpaedagogik-der-vielfalt/, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). Prof. Dr. Elisabeth Tuider beruft sich ausdrücklich auf Kentlers Pädagogik und veröffentlichte das Methodenstandardwerk „Sexualpädagogik der Vielfalt. Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für Schule und Jugendarbeit“ mit 70 Praxisbeispielen, das von verschiedener Seite stark kritisiert wurde (vgl. www.pro-medienmagazin.de/lack-und-leder-auf-dem-lehr plan/, Stand: 22. Oktober 2024). Auch der Titel und der Inhalt einer Broschüre mit dem Titel „Körper, Liebe, Doktorspiele“ ist nach Einschätzung der Fragesteller höchstwahrscheinlich bewusst gewählt worden. In dieser geht es unter anderem darum, Ratschläge und „[…] Empfehlungen zu einem zärtlichen Umgang mit den Genitalien von Kindern und Eltern [zu geben] (vgl. www.spiege l.de/politik/deutschland/koerper-liebe-doktorspiele-von-der-leyen-stoppt-umstri ttene-aufklaerungsbroschuere-a-497460.html, (Stand: 4. Oktober 2024). Es wurden ganze 650 000 Exemplare verteilt. Des Weiteren schreibt der „Spiegel“, dass diese expliziten Hefte an Kindergärten, Familienbildungsstätten sowie Kinderärzte gingen und dort zum Lesen bereitgestellt worden sind. Da „einige Formulierungen […] missverständlich und zweideutig“ seien, so eine Ministeriumssprecherin, wurde die weitere Publikation und die Bereitstellung im Internet eingestellt (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/koerper-liebe-doktorsp iele-von-der-leyen-stoppt-umstrittene-aufklaerungsbroschuere-a-497460.html, Stand: 22. Oktober 2024). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Was versteht die Bundesregierung unter der Aussage: „eine bejahende Geschlechtliche Identität aufbauen“, welches innerhalb einer Broschüre eines Bundesorgans (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für Vorschulkinder erschaffen wurde?  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der nach vertretener Auffassung bestehenden Missbrauchsgefahr, dass auch Pädophile sich bei der beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) unter den Begriff der sexuellen Identität subsumieren könnten und somit nach dem GG rechtlich abgesichert wären?  3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung bestehenden Missbrauchsgefahr auch Aussagen von Daniel Cohn-Bendit, welcher in seinem Buch verstörende Aussagen veröffentlichte, welche die sog. Pädophiliedebatte bei den Grünen auslöste, und den Theodor-Heuss-Preis im Jahre 2014 erhalten hat, zu berücksichtigen sind, wenn ja, welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für ihr eigenes Handeln, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?  4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung bestehenden Missbrauchsgefahr auch die Vorgänge in der Vergangenheit in den Gruppierungen Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP, Kanalratten und Humanistische Union (innerhalb derer es entsprechende Ansätze gab, von denen jedoch eine Distanzierung erfolgt ist) sowie deren mögliche aktuelle Wirkung zu berücksichtigen sind, wenn ja, welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für ihr eigenes Handeln, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?  5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb etwaige Mitgliedschaften in den Gruppierungen Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP, Humanistische Union (innerhalb derer es entsprechende Ansätze gab, von denen jedoch eine Distanzierung erfolgt ist) und Kanalratten von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Mitgliedern des Deutschen Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?  6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der Tätigkeit der Bundesregierung, insbesondere der BZgA (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb etwaige Mitgliedschaften in den Gruppierungen Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP, Humanistische Union (innerhalb derer es entsprechende Ansätze gab, von denen jedoch eine Distanzierung erfolgt ist) und Kanalratten von Personen in Leitungsfunktionen in der Bundesregierung (Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter) und in nachgeordneten Behörden (Behördenleiterinnen und Behördenleiter, stellvertretende Behördenleiterinnen oder stellvertretende Behördenleiter) zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?  7. Waren Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministerinnen und Bundesminister, Staatsministerinnen und Staatsminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen oder Parlamentarische Staatssekretäre) Mitglieder in den Gruppierungen Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP, Humanistische Union (innerhalb derer es entsprechende Ansätze gab, von denen jedoch eine Distanzierung erfolgt ist) und Kanalratten, wenn ja, wer und in welcher Gruppierung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorgänge in diesen Gruppierungen in der Vergangenheit hieraus?  8. Haben sich die Lehren Kentlers zur Sexualpädagogik nach Kenntnis der Bundesregierung auf die deutsche Politik ausgewirkt, wenn ja, wo, und welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln daraus?  9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller eine etwaige Autorenschaft in dem Magazin „Vorgänge“ zu diesbezüglichen Themen von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeordneten des Deutschen Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln daraus bzw. beabsichtigt die Bundesregierung sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 10. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob möglicherweise Mitglieder der Bundesregierung in der Vergangenheit hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller an den Projekten, wie z. B. „Haus auf der Hufe“ oder „Haus Tegeler See“, als Mitarbeiter teilgenommen haben (wenn ja, bitte auflisten, um wen es sich handelt), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihr eigenes Handeln? 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller etwaige Beteiligungen an den Projekten, wie z. B. „Sonderhortjungen“, als Mitarbeiter von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeordneten des Deutschen Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche (ggf. bitte auflisten, um wen es sich handelt), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihr eigenes und geplantes Handeln, bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller etwaige Kontakte zu dem „Haus auf der Hufe“ oder dem „Haus Tegeler See“ von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeodneten des Deutschen Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche (ggf. bitte die Art des Kontaktes nennen, z. B. Besuch, ehrenamtliche Mitarbeit oder Ähnliches, und bitte auflisten, um wen es sich handelt), und welche Schlussfolgerung bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln, bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb etwaige Kontakte zum Pädagogischen Zentrum der Universität Göttingen hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller (vgl. www.tagesschau.de/inland/kentler-bericht-paedokriminelle-100.html) von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeordneten des Deutschen Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche (ggf. bitte auch die Art des Kontaktes nennen, und bitte auflisten, um wen es sich handelt), und welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln, bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 14. Welche Definition der Sexualpädagogik gilt für die Bundesregierung? 15. Auf welchen pädagogischen Säulen fußt die Sexualpädagogik generell nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Sexualpädagogen waren hier prägend bzw. haben das Verständnis der Bundesregierung mitgeprägt? 16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterrichtung von Kindern mit „sexualpädagogischen Inhalten“ mit explizitesten Inhalten ab frühester Kindheit? 17. Welche Auswirkungen haben die pädagogischen Säulen der Sexualpädagogik auf die Handlungsmaxime der Bundesregierung bzw. welche Auswirkungen hat das Konzept in der Praxis? 18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass einer der Väter der heute praktizierenden Sexualpädagogik, nämlich der Sexualität der Vielfalt, der umstrittene Sexualpädagoge Kentler gewesen ist, wenn ja, hat sich die Bundesregierung diesbezüglich positioniert, und wenn ja, wie? 19. Erkennt die Bundesregierung die möglichen pädonahen Einflüsse von Kentler auf die aktuelle Familien- und Bildungspolitik, und wenn ja, welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln? 20. Erkennt die Bundesregierung eine Wirkung Prof. Dr. Uwe Sielerts auf das Arbeiten der Bundesregierung, wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln? 21. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Anleitung zur Masturbation unter Aufsicht in Kitas gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln? 22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder hat sie sich eine Einschätzung dazu gebildet, wie verbreitet diese besagten Masturbationsräume für Kleinkinder sind (ggf. bekannte Masturbationsräume bitte nach Ort und Kita auflisten)? 23. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass Kinder ab zehn Jahren, d. h. Grundschulkinder, nach dem Buch der Sexualität der Vielfalt (Tuider, E. et al., Sexualpädagogik der Vielfalt, S. 43) innerhalb einer Aufgabenstellung unter der Rubrik Besonderheiten, das Kriterium des Beschnitten- oder Unbeschnittenseins diskutieren sollten, wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln? 24. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass Kinder ab zehn Jahren, d. h. Grundschulkinder, nach dem besagten Buch der Sexualpädagogik der Vielfalt innerhalb einer Aufgabenstellung (S. 79), darüber sprechen können, was sie immer schon sexuell erleben möchten, wenn ja, wie lautet diese (wenn die Aufgabe für Zehnjährige als angemessen beurteilt wird, bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln? 25. Hat sich die Bundesregierung zu dem besagten Buch der Sexualität der Vielfalt in der Vergangenheit geäußert, und wenn ja, wie (hat sie sich z. B. distanziert oder die Auffassung dieses Buches und seine Aufgaben kritisiert)? Berlin, den 10. Dezember 2024 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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