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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Fragen zur möglichen Folge der geplanten Regelung zur sexuellen Identität im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und ihren Broschüren
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
10.01.2025
Antwortdauer
22 Tage
Aktualisiert
22.01.2025
ThemenGesundheit & Pflege
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1432819.12.2024
Fragen zur möglichen Folge der geplanten Regelung zur sexuellen Identität im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und ihren Broschüren
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14328
20. Wahlperiode 19.12.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Höchst, Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel,
Thomas Ehrhorn, Gereon Bollmann, Beatrix von Storch, Jan Wenzel Schmidt und
der Fraktion der AfD
Fragen zu möglichen Folgen der geplanten Regelung zur sexuellen Identität
im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
und ihre Broschüren
In einem Informationsflyer für eine Broschüre, welche von der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herausgegeben wurde und welche den
Titel „Kindergartenbox – Entdecken, Schauen, Fühlen“ trägt, sind fünf Punkte
auf der Seite 5 aufgelistet (vgl. shop.bzga.de/kindergartenbox-entdecken-schau
en-fuehlen-13700000/, 2. Dezember 2024). Einer von diesen Punkten lautet:
„eine bejahende Geschlechtliche Identität aufbauen“. Was dies zu bedeuten hat
und welche Bezüge, Inhalte und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen dieser
Satz mit sich trägt, will unter anderem diese Kleine Anfrage erfragen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist ein Organ bzw. eine
Bundesbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Zuständig ist somit
hier expressis verbis der Bund. Die benannte Broschüre entstand zwar im Jahre
2016, wurde aber im Jahre 2023 aktualisiert. Somit fallen die Inhalte dieser
Broschüre nicht nur in den generellen, sondern auch in den zeitlichen
Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Auch in den
Leitlinien „Standards für die Sexualaufklärung in Europa – Rahmenkonzept für
politische Entscheidungsträger, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsbehörden,
Expertinnen und Experten Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“,
welche sowohl von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch von der
BZgA herausgegeben worden sind, werden Kinder expressis verbis als sexuelle
Wesen von Geburt an bezeichnet.
„Wie bereits erwähnt, wird in diesem Rahmenkonzept ein erweiterter,
ganzheitlicher Begriff von Sexualaufklärung verwendet, der sich auf ein Verständnis
von Sexualität als einem positiven menschlichen Potenzial gründet. Ein Kind
wird demzufolge von Geburt an als sexuelles Wesen gesehen, obwohl seine
Sexualität sich von der eines Erwachsenen in vielerlei Hinsicht unterscheidet, und
zwar in Ausdruck, Inhalt und Zielen“ (vgl. www.bzga-whocc.de/fileadmin/use
r_upload/BZgA_Standards_German.pdf, letzter Abruf: 2. Dezember 2024,
S. 39).
Diese Einschätzung wirft für die Fragesteller weitere Fragen auf.
Des Weiteren forderten die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP in ihrem Koalitionsvertrag („Wir wollen den
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes [Artikel 3 Absatz 3] um ein Verbot der Diskriminierung
wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff ‚Rasse‘ im Grundgesetz
ersetzen“, vgl. S. 96, aktueller Koalitionsvertrag) die Kodifizierung der sexuellen
Identität im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3. Dies würde nach Verständnis der
Fragesteller auch bedeuten, dass Pädophile ihre Neigung als sexuelle Identität
kodifizieren könnten bzw. unter der sexuellen Identität subsumieren könnten.
Diese bestehende Gefahr bzw. Missbrauchsgefahr ist nicht nur nach Ansicht
der Fragesteller realistisch. Die Juristin Eva Engelken befürchtet dies ebenfalls
und äußerte sich dazu auch ausführlich (vgl. www.emma.de/artikel/paedophili
e-als-grundrecht-341329).
Dabei müssen nach Ansicht der Fragesteller die Ursprünge der pädophilen
Bewegung im politischen Raum erfragt werden, unter anderem auch, um nach
Kontinuitäten zu fragen. Es muss daher nach Auffassung der Fragesteller
erfragt werden, ob eine Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von
expliziten Personen dieser Bewegung und den Gesetzen und dem Wirken der
Bundesregierung (BZgA-Leitlinien, Selbstbestimmungsgesetz, Sexualität der Vielfalt
etc.) existiert oder nicht.
Des Weiteren soll die nach Ansicht der Fragesteller zu hinterfragende mögliche
Verknüpfung von Frühsexualisierung von Kindern mit der LGBTQ-Ideologie
thematisiert werden.
Einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden sind die problematischen, als
verstörend wahrgenommenen Aussagen des Grünen-Funktionärs Daniel Cohn-
Bendit, welche Auslöser der Pädophiliedebatte bei den Grünen gewesen sind.
Trotzdem erhielt dieser im Jahr 2013 den Theodor-Heuss-Preis. Die Laudatio
sollte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Andreas
Voßkuhle halten, der angesichts der bekannten Aussagen davon Abstand nahm
(vgl. www.herder.de/cig/zeitgeschehen/2013/01-06-2013/kindesmissbrauch-co
hn-bendit-die-phaedophilen-und-die-gruenen, letzter Abruf: 22. Oktober 2024).
Auch ein weiterer berühmter Funktionär der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN weist diesbezüglich eine problematische Vergangenheit auf. Die „Zeit“
schreibt: „Jürgen Trittin hat 1981 presserechtlich das Kommunalwahlprogramm
einer Liste in Göttingen verantwortet, das Sex zwischen Kindern und
Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen wollte“ (vgl. www.zei
t.de/politik/deutschland/2013-09/trittin-gruene-paedophilie, letzter Abruf:
22. Oktober 2024). Jürgen Trittin ist immer noch Mitglied der Partei BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN.
Im Jahr 2014 veröffentlichte der Politologe Prof. Dr. Franz Walter einen
Untersuchungsbericht über die Verstrickungen der Grünen mit Akteuren, die für eine
Entkriminalisierung pädosexueller Handlungen eintraten (Institut für
Demokratieforschung, Die Pädophiliedebatte bei den Grünen im programmatischen und
gesellschaftlichen Kontext, abgerufen unter www.ifdem.de/content/uploads/20
13/12/Paedophiliedebatte-Gruene-Zwischenbericht.pdf, letzter Abruf:
22. Oktober 2024). Die „Indianerkommune“, eine Kommune in der pädophile
Erwachsenen mit Kindern zusammenlebten, hatte in der Gründungsphase der
Grünen Einfluss auf deren kinder- und jugendpolitische Programmatik (vgl.
www.spiegel.de/politik/deutschland/gruene-paedophilie-debatte-franz-walter-st
ellt-abschlussbericht-vor-a-1002381.html; taz.de/Paedo-Aktivisten-im-linken-
Mileu/!5143954/, Stand: 22. Oktober 2024). Berüchtigt ist diese Gruppierung
vor allem für eine Aktion am 31. März 1985 auf dem Sonderparteitag der
NRW-Grünen (NRW = Nordrhein-Westfalen) in Bad Godesberg, bei der sie
eine Bühne stürmten und „Sex mit Paps ist schön“ schrien (vgl. www.sueddeut
sche.de/politik/paedophilie-vorwuerfe-gegen-die-gruenen-tabu-und-toleranz-1.
1681357, Stand: 22. Oktober 2024). Aus dieser „Indianerkommune“ gingen
auch „die Kanalratten“ hervor; diese wiederum stellten Frauen mit
pädosexueller Neigung dar.
Weitere Verbindungen bestanden mit der Deutschen Studien- und
Arbeitsgemeinschaft Pädophilie (DSAP), der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität
(AHS) und dem Bundesverband Homosexualität. Zur Humanistischen Union
(HU), deren Bundesvorstand im Jahr 2000 ein Papier vorschlug, in dem unter
anderem auch gegen eine „kreuzzugartige Kampagne gegen Pädophile“
Position bezogen wurde, bestanden auch Kontakte.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle (BAG
SchwuP) wurde von der o. g. Bundespartei unmittelbar finanziert und war
Bestandteil des Arbeitskreises Recht und Gesellschaft der Bundestagsfraktion
(vgl. www.spiegel.de/spiegel/vorab/paedophile-hatten-gruene-staerker-unterwa
ndert-als-bisher-bekannt-a-899286.html, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). Der
Grünen-Politiker und ehemalige Bundestagsabgeordnete Volker Beck war
Mitglied des Bundesverbandes Homosexualität. Zusätzlich ist bekannt, dass er
1986 an mindestens einer Sitzung der BAG SchwuP teilnahm. Durch Einfluss
des SchwuP haben die Grünen 1985 zwischenzeitlich die Legalisierung
pädosexueller Handlungen in ihr Wahlprogramm für Nordrhein-Westfalen
aufgenommen (vgl. taz.de/Geschichtsaufarbeitung-bei-den-Gruenen/!5061389/, letzter
Abruf: 22. Oktober 2024). Zu dem weiteren Verlauf der BAG SchwuP schreibt
die „Süddeutsche Zeitung“ folgerichtig: „[…] 1987 löst sich die
Arbeitsgemeinschaft der Schwulen und Pädosexuellen auf; der kurzfristige Erfolg von
Lüdenscheid hat zur endgültigen Trennung geführt. Die Begründungsmuster
der Pädophilen sind seitdem aus dem öffentlichen Diskurs verschwunden, aber
sie haben im Verborgenen weitergelebt […]“ (vgl. www.sueddeutsche.de/politi
k/paedophilie-vorwuerfe-gegen-die-gruenen-tabu-und-toleranz-1.1681357
(Stand: 22. Oktober 2024).
Gerade das Wirken im Verborgenen interessiert die Fragesteller dieser Kleinen
Anfrage. Die vorher genannten Organisationen DSAP und AHS haben die
Legalisierung von Sex mit Kindern befürwortet. Die Humanistische Union
organisierte schon im Jahr 1973 einen Kongress mit dem irreführenden Namen „Die
Kinderfeindlichkeit in der Bundesrepublik – Situation und Chancen einer
wehrlosen Minderheit“. So war ein Diskussionsthema „Die Lustfeindlichkeit
pädagogischer Institutionen“. Daraus entstanden Artikel im Magazin „Vorgänge“
und ein Antrag für den Delegationskongress 1975, welcher eine „Straffreiheit“
für Sex zwischen Kindern und Erwachsenen forderte. Die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages Renate Künast und Claudia Roth saßen Anfang der
2010er-Jahre im Beirat der Humanistischen Union (Institut für
Demokratieforschung, Die Pädophiliedebatte bei den Grünen im programmatischen und
gesellschaftlichen Kontext, S. 19 f., abgerufen unter www.ifdem.de/content/uploa
ds/2013/12/Paedophiliedebatte-Gruene-Zwischenbericht.pdf, letzter Abruf:
22. Oktober 2024). Auf seiner Webseite betont der Verein mit Verweis auf seine
Erklärung von 2004, dass er keine Straffreiheit für sexuellen Austausch
zwischen Erwachsenen und Kindern befürwortet.
Eine weitere zu betrachtende Organisation war die AHS. Der für sein „Kentler-
Experiment“ berüchtigte Sexualpädagoge Helmut Kentler war Mitglied der
AHS. In diesem „Experiment“ wurden Kinder- und Jugendliche an
homosexuelle und pädophile Pflegeväter vermittelt. Kentler vertrat zu seinem Projekt, bei
dem er 13- bis 15-jährige Jungen, die an „sekundärem Schwachsinn“ litten, bei
Päderasten unterbrachte, die These: „Diese Leute haben diese schwachsinnigen
Jungen nur deswegen ausgehalten, weil sie eben in sie verliebt, verknallt und
vernarrt waren.“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/liberalismus-fdp-war-geg
enueber-paedophilen-tolerant-a-919751.html). Es bildete sich ein bundesweites
Netzwerk angesehener Sozialarbeiter, Jugendamtsmitarbeiter und Pädagogen.
Bis heute gebe es Schutzmechanismen um den Kreis der Akteure (vgl. www.ta
gesschau.de/inland/kentler-bericht-paedokriminelle-100.html, Stand: 22.
Oktober 2024). Die heutige „Sexualpädagogik der Vielfalt“ entspringt Kentlers
emanzipatorischer Sexualpädagogik in Kombination mit dem Konzept des
„Gendermainstreamings“ (vgl. elternaktion.com/sexualpaedagogik-der-vielf
alt/, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). In Kentlers Sexualpädagogik soll die
Freisetzung sexueller „Energie“ Impulse für eine linksprogressive Politik
geben. Somit erscheint die sich entwickelnde kindliche Sexualität nicht als
Schutzraum, sondern als Stimulations- und Anregungsraum, mit dem
Grenzüberschreitungen lanciert und normalisiert werden. Aus Sicht der Fragesteller
handelt es sich hierbei um Frühsexualisierung, die Kindesmissbrauch
begünstigen kann (vgl. www.psychoanalyse-aktuell.de/artikel-/detail?tx_news_pi1%5B
action%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5B
news%5D=144&cHash=9abe293d40d388401a9849fe9fdc9fa7; taz.de/Debatte-
Aufklaerung-in-der-Schule/!5020636/, Stand: 22. Oktober 2024). Prof.
Dr. Uwe Sielert, der ebenfalls eine Sexualpädagogik der Vielfalt vertritt, sich
aber deutlich von den Aktivitäten Kentlers distanzierte, sieht die Ziele einer
sexualpädagogischen Arbeit darin, die Vielfalt sexueller Orientierungen und die
Dekonstruktion eindeutiger Geschlechtsidentitätszuordnung zu fördern, ein
Konzept, welches aus dem „Gendermainstreaming“ stammt. Der Name Kentler
hing mit verschiedenen Projekten und Institutionen zusammen, wie z. B. das
„Haus auf der Hufe“ und dem Pädagogischen Zentrum der Universität
Göttingen, sowie das Haus Tegeler See, aus dem Kinder und Jugendliche in das
geschilderte Netzwerk verbracht wurden. Aus der Sicht Kentlers müssen
Heterosexualität, Kernfamilie und die Grenzen zwischen den Generationen
„entnaturalisiert“ werden. Sielert arbeitete von 1989 bis 1992 bei der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, in dieser Zeit wurde vom Deutschen Bundestag
Sexualaufklärung zur länderübergreifenden Aufgabe erklärt (vgl. elternaktio
n.com/sexualpaedagogik-der-vielfalt/, letzter Abruf: 22. Oktober 2024).
Prof. Dr. Elisabeth Tuider beruft sich ausdrücklich auf Kentlers Pädagogik und
veröffentlichte das Methodenstandardwerk „Sexualpädagogik der Vielfalt.
Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für Schule
und Jugendarbeit“ mit 70 Praxisbeispielen, das von verschiedener Seite stark
kritisiert wurde (vgl. www.pro-medienmagazin.de/lack-und-leder-auf-dem-lehr
plan/, Stand: 22. Oktober 2024). Auch der Titel und der Inhalt einer Broschüre
mit dem Titel „Körper, Liebe, Doktorspiele“ ist nach Einschätzung der
Fragesteller höchstwahrscheinlich bewusst gewählt worden. In dieser geht es unter
anderem darum, Ratschläge und „[…] Empfehlungen zu einem zärtlichen
Umgang mit den Genitalien von Kindern und Eltern [zu geben] (vgl. www.spiege
l.de/politik/deutschland/koerper-liebe-doktorspiele-von-der-leyen-stoppt-umstri
ttene-aufklaerungsbroschuere-a-497460.html, (Stand: 4. Oktober 2024). Es
wurden ganze 650 000 Exemplare verteilt. Des Weiteren schreibt der „Spiegel“,
dass diese expliziten Hefte an Kindergärten, Familienbildungsstätten sowie
Kinderärzte gingen und dort zum Lesen bereitgestellt worden sind. Da „einige
Formulierungen […] missverständlich und zweideutig“ seien, so eine
Ministeriumssprecherin, wurde die weitere Publikation und die Bereitstellung im
Internet eingestellt (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/koerper-liebe-doktorsp
iele-von-der-leyen-stoppt-umstrittene-aufklaerungsbroschuere-a-497460.html,
Stand: 22. Oktober 2024).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht die Bundesregierung unter der Aussage: „eine bejahende
Geschlechtliche Identität aufbauen“, welches innerhalb einer Broschüre eines
Bundesorgans (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für Vorschulkinder
erschaffen wurde?
2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der nach vertretener
Auffassung bestehenden Missbrauchsgefahr, dass auch Pädophile sich bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) unter den Begriff der sexuellen Identität subsumieren könnten und
somit nach dem GG rechtlich abgesichert wären?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr auch Aussagen von Daniel Cohn-Bendit, welcher
in seinem Buch verstörende Aussagen veröffentlichte, welche die sog.
Pädophiliedebatte bei den Grünen auslöste, und den Theodor-Heuss-Preis im
Jahre 2014 erhalten hat, zu berücksichtigen sind, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für ihr
eigenes Handeln, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr auch die Vorgänge in der Vergangenheit in den
Gruppierungen Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP, Kanalratten und
Humanistische Union (innerhalb derer es entsprechende Ansätze gab, von
denen jedoch eine Distanzierung erfolgt ist) sowie deren mögliche
aktuelle Wirkung zu berücksichtigen sind, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für ihr eigenes
Handeln, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) eine
mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von Personen der
pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb etwaige
Mitgliedschaften in den Gruppierungen Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP,
Humanistische Union (innerhalb derer es entsprechende Ansätze gab, von
denen jedoch eine Distanzierung erfolgt ist) und Kanalratten von heutigen
Entscheidungsträgern, etwa Mitgliedern des Deutschen Bundestages, zu
betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits
entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen bzw. beabsichtigt die
Bundesregierung, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein,
warum nicht (bitte begründen)?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
Tätigkeit der Bundesregierung, insbesondere der BZgA (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und
Meinungen von Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind
und deshalb etwaige Mitgliedschaften in den Gruppierungen
Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP, Humanistische Union (innerhalb derer
es entsprechende Ansätze gab, von denen jedoch eine Distanzierung
erfolgt ist) und Kanalratten von Personen in Leitungsfunktionen in der
Bundesregierung (Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre,
Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter) und in nachgeordneten Behörden
(Behördenleiterinnen und Behördenleiter, stellvertretende Behördenleiterinnen oder
stellvertretende Behördenleiter) zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die
Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn
ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich diese Kenntnisse zu
verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
7. Waren Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministerinnen und
Bundesminister, Staatsministerinnen und Staatsminister, Parlamentarische
Staatssekretärinnen oder Parlamentarische Staatssekretäre) Mitglieder in
den Gruppierungen Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP,
Humanistische Union (innerhalb derer es entsprechende Ansätze gab, von denen
jedoch eine Distanzierung erfolgt ist) und Kanalratten, wenn ja, wer und in
welcher Gruppierung, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorgänge in diesen Gruppierungen in
der Vergangenheit hieraus?
8. Haben sich die Lehren Kentlers zur Sexualpädagogik nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die deutsche Politik ausgewirkt, wenn ja, wo, und
welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
für ihr eigenes Handeln daraus?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und
Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von
Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb
hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller eine
etwaige Autorenschaft in dem Magazin „Vorgänge“ zu diesbezüglichen
Themen von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeordneten des
Deutschen Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die
Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja,
welche, und welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung für ihr eigenes Handeln daraus bzw. beabsichtigt die
Bundesregierung sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum
nicht (bitte begründen)?
10. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob möglicherweise
Mitglieder der Bundesregierung in der Vergangenheit hinsichtlich der
Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller an den Projekten, wie z. B.
„Haus auf der Hufe“ oder „Haus Tegeler See“, als Mitarbeiter
teilgenommen haben (wenn ja, bitte auflisten, um wen es sich handelt), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus
für ihr eigenes Handeln?
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und
Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von
Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb
hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller etwaige
Beteiligungen an den Projekten, wie z. B. „Sonderhortjungen“, als
Mitarbeiter von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeordneten des
Deutschen Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die
Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche
(ggf. bitte auflisten, um wen es sich handelt), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihr
eigenes und geplantes Handeln, bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich
diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und
Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von
Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb
hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller etwaige
Kontakte zu dem „Haus auf der Hufe“ oder dem „Haus Tegeler See“ von
heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeodneten des Deutschen
Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits
entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche (ggf. bitte die
Art des Kontaktes nennen, z. B. Besuch, ehrenamtliche Mitarbeit oder
Ähnliches, und bitte auflisten, um wen es sich handelt), und welche
Schlussfolgerung bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr
eigenes Handeln, bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich diese
Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und
Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von
Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb
etwaige Kontakte zum Pädagogischen Zentrum der Universität Göttingen
hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller (vgl.
www.tagesschau.de/inland/kentler-bericht-paedokriminelle-100.html) von
heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeordneten des Deutschen
Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits
entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche (ggf. bitte auch
die Art des Kontaktes nennen, und bitte auflisten, um wen es sich
handelt), und welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung für ihr eigenes Handeln, bzw. beabsichtigt die Bundesregierung,
sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
14. Welche Definition der Sexualpädagogik gilt für die Bundesregierung?
15. Auf welchen pädagogischen Säulen fußt die Sexualpädagogik generell
nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Sexualpädagogen waren
hier prägend bzw. haben das Verständnis der Bundesregierung
mitgeprägt?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterrichtung von Kindern mit
„sexualpädagogischen Inhalten“ mit explizitesten Inhalten ab frühester
Kindheit?
17. Welche Auswirkungen haben die pädagogischen Säulen der
Sexualpädagogik auf die Handlungsmaxime der Bundesregierung bzw. welche
Auswirkungen hat das Konzept in der Praxis?
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass einer der Väter der heute
praktizierenden Sexualpädagogik, nämlich der Sexualität der Vielfalt, der
umstrittene Sexualpädagoge Kentler gewesen ist, wenn ja, hat sich die
Bundesregierung diesbezüglich positioniert, und wenn ja, wie?
19. Erkennt die Bundesregierung die möglichen pädonahen Einflüsse von
Kentler auf die aktuelle Familien- und Bildungspolitik, und wenn ja,
welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
für ihr eigenes Handeln?
20. Erkennt die Bundesregierung eine Wirkung Prof. Dr. Uwe Sielerts auf das
Arbeiten der Bundesregierung, wenn ja, welche, und welche
Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes
Handeln?
21. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Anleitung zur
Masturbation unter Aufsicht in Kitas gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und
welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
für ihr eigenes Handeln?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder hat sie sich eine Einschätzung
dazu gebildet, wie verbreitet diese besagten Masturbationsräume für
Kleinkinder sind (ggf. bekannte Masturbationsräume bitte nach Ort und
Kita auflisten)?
23. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass Kinder
ab zehn Jahren, d. h. Grundschulkinder, nach dem Buch der Sexualität der
Vielfalt (Tuider, E. et al., Sexualpädagogik der Vielfalt, S. 43) innerhalb
einer Aufgabenstellung unter der Rubrik Besonderheiten, das Kriterium
des Beschnitten- oder Unbeschnittenseins diskutieren sollten, wenn ja, wie
lautet diese, und welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung für ihr eigenes Handeln?
24. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass Kinder
ab zehn Jahren, d. h. Grundschulkinder, nach dem besagten Buch der
Sexualpädagogik der Vielfalt innerhalb einer Aufgabenstellung (S. 79),
darüber sprechen können, was sie immer schon sexuell erleben möchten, wenn
ja, wie lautet diese (wenn die Aufgabe für Zehnjährige als angemessen
beurteilt wird, bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen bzw.
Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln?
25. Hat sich die Bundesregierung zu dem besagten Buch der Sexualität der
Vielfalt in der Vergangenheit geäußert, und wenn ja, wie (hat sie sich z. B.
distanziert oder die Auffassung dieses Buches und seine Aufgaben
kritisiert)?
Berlin, den 10. Dezember 2024
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1456210.01.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14328 - Fragen zu möglichen Folgen der geplanten Regelung zur sexuellen Identität im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und ihre Broschüren
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14562
20. Wahlperiode 10.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Martin Reichardt,
Mariana Iris Harder-Kühnel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/14328 –
Fragen zu möglichen Folgen der geplanten Regelung zur sexuellen Identität
im Rahmen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
und ihre Broschüren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In einem Informationsflyer für eine Broschüre, welche von der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herausgegeben wurde und welche den
Titel „Kindergartenbox – Entdecken, Schauen, Fühlen“ trägt, sind fünf Punkte
auf der Seite 5 aufgelistet (vgl. shop.bzga.de/kindergartenbox-entdecken-scha
uen-fuehlen-13700000/, 2. Dezember 2024). Einer von diesen Punkten lautet:
„eine bejahende Geschlechtliche Identität aufbauen“. Was dies zu bedeuten
hat und welche Bezüge, Inhalte und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen
dieser Satz mit sich trägt, will unter anderem diese Kleine Anfrage erfragen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist ein Organ bzw. eine
Bundesbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Zuständig ist somit
hier expressis verbis der Bund. Die benannte Broschüre entstand zwar im
Jahre 2016, wurde aber im Jahre 2023 aktualisiert. Somit fallen die Inhalte
dieser Broschüre nicht nur in den generellen, sondern auch in den zeitlichen
Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Auch in den
Leitlinien „Standards für die Sexualaufklärung in Europa – Rahmenkonzept
für politische Entscheidungsträger, Bildungseinrichtungen,
Gesundheitsbehörden, Expertinnen und Experten Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung“, welche sowohl von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch
von der BZgA herausgegeben worden sind, werden Kinder expressis verbis
als sexuelle Wesen von Geburt an bezeichnet.
„Wie bereits erwähnt, wird in diesem Rahmenkonzept ein erweiterter,
ganzheitlicher Begriff von Sexualaufklärung verwendet, der sich auf ein
Verständnis von Sexualität als einem positiven menschlichen Potenzial gründet. Ein
Kind wird demzufolge von Geburt an als sexuelles Wesen gesehen, obwohl
seine Sexualität sich von der eines Erwachsenen in vielerlei Hinsicht
unterscheidet, und zwar in Ausdruck, Inhalt und Zielen“ (vgl. www.bzga-whoc
c.de/fileadmin/user_upload/BZgA_Standards_German.pdf, letzter Abruf:
2. Dezember 2024, S. 39).
Diese Einschätzung wirft für die Fragesteller weitere Fragen auf.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 10. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Des Weiteren forderten die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP in ihrem Koalitionsvertrag („Wir wollen den
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes [Artikel 3 Absatz 3] um ein Verbot der
Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff ‚Rasse‘ im
Grundgesetz ersetzen“, vgl. S. 96, aktueller Koalitionsvertrag) die
Kodifizierung der sexuellen Identität im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3. Dies würde
nach Verständnis der Fragesteller auch bedeuten, dass Pädophile ihre Neigung
als sexuelle Identität kodifizieren könnten bzw. unter der sexuellen Identität
subsumieren könnten.
Diese bestehende Gefahr bzw. Missbrauchsgefahr ist nicht nur nach Ansicht
der Fragesteller realistisch. Die Juristin Eva Engelken befürchtet dies ebenfalls
und äußerte sich dazu auch ausführlich (vgl. www.emma.de/artikel/paedophili
e-als-grundrecht-341329).
Dabei müssen nach Ansicht der Fragesteller die Ursprünge der pädophilen
Bewegung im politischen Raum erfragt werden, unter anderem auch, um nach
Kontinuitäten zu fragen. Es muss daher nach Auffassung der Fragesteller
erfragt werden, ob eine Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von
expliziten Personen dieser Bewegung und den Gesetzen und dem Wirken der
Bundesregierung (BZgA-Leitlinien, Selbstbestimmungsgesetz, Sexualität der
Vielfalt etc.) existiert oder nicht.
Des Weiteren soll die nach Ansicht der Fragesteller zu hinterfragende
mögliche Verknüpfung von Frühsexualisierung von Kindern mit der LGBTQ-
Ideologie thematisiert werden.
Einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden sind die problematischen, als
verstörend wahrgenommenen Aussagen des Grünen-Funktionärs Daniel
Cohn-Bendit, welche Auslöser der Pädophiliedebatte bei den Grünen gewesen
sind. Trotzdem erhielt dieser im Jahr 2013 den Theodor-Heuss-Preis. Die
Laudatio sollte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Andreas
Voßkuhle halten, der angesichts der bekannten Aussagen davon Abstand nahm
(vgl. www.herder.de/cig/zeitgeschehen/2013/01-06-2013/kindesmissbrauch-c
ohn-bendit-die-phaedophilen-und-die-gruenen, letzter Abruf: 22. Oktober
2024).
Auch ein weiterer berühmter Funktionär der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN weist diesbezüglich eine problematische Vergangenheit auf. Die „Zeit“
schreibt: „Jürgen Trittin hat 1981 presserechtlich das
Kommunalwahlprogramm einer Liste in Göttingen verantwortet, das Sex zwischen Kindern und
Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen wollte“ (vgl.
www.zeit.de/politik/deutschland/2013-09/trittin-gruene-paedophilie, letzter
Abruf: 22. Oktober 2024). Jürgen Trittin ist immer noch Mitglied der Partei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Im Jahr 2014 veröffentlichte der Politologe Prof. Dr. Franz Walter einen
Untersuchungsbericht über die Verstrickungen der Grünen mit Akteuren, die für
eine Entkriminalisierung pädosexueller Handlungen eintraten (Institut für
Demokratieforschung, Die Pädophiliedebatte bei den Grünen im
programmatischen und gesellschaftlichen Kontext, abgerufen unter www.ifdem.de/content/
uploads/2013/12/Paedophiliedebatte-Gruene-Zwischenbericht.pdf, letzter
Abruf: 22. Oktober 2024). Die „Indianerkommune“, eine Kommune in der
pädophile Erwachsenen mit Kindern zusammenlebten, hatte in der
Gründungsphase der Grünen Einfluss auf deren kinder- und jugendpolitische
Programmatik (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/gruene-paedophilie-debatte-fr
anz-walter-stellt-abschlussbericht-vor-a-1002381.html; taz.de/Paedo-
Aktivisten-im-linken-Mileu/!5143954/, Stand: 22. Oktober 2024). Berüchtigt ist diese
Gruppierung vor allem für eine Aktion am 31. März 1985 auf dem
Sonderparteitag der NRW-Grünen (NRW = Nordrhein-Westfalen) in Bad Godesberg, bei
der sie eine Bühne stürmten und „Sex mit Paps ist schön“ schrien (vgl. www.s
ueddeutsche.de/politik/paedophilie-vorwuerfe-gegen-die-gruenen-tabu-und-tol
eranz-1.1681357, Stand: 22. Oktober 2024). Aus dieser „Indianerkommune“
gingen auch „die Kanalratten“ hervor; diese wiederum stellten Frauen mit
pädosexueller Neigung dar.
Weitere Verbindungen bestanden mit der Deutschen Studien- und
Arbeitsgemeinschaft Pädophilie (DSAP), der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität
(AHS) und dem Bundesverband Homosexualität. Zur Humanistischen Union
(HU), deren Bundesvorstand im Jahr 2000 ein Papier vorschlug, in dem unter
anderem auch gegen eine „kreuzzugartige Kampagne gegen Pädophile“
Position bezogen wurde, bestanden auch Kontakte.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle (BAG
SchwuP) wurde von der o. g. Bundespartei unmittelbar finanziert und war
Bestandteil des Arbeitskreises Recht und Gesellschaft der Bundestagsfraktion
(vgl. www.spiegel.de/spiegel/vorab/paedophile-hatten-gruene-staerker-unterw
andert-als-bisher-bekannt-a-899286.html, letzter Abruf: 22. Oktober 2024).
Der Grünen-Politiker und ehemalige Bundestagsabgeordnete Volker Beck war
Mitglied des Bundesverbandes Homosexualität. Zusätzlich ist bekannt, dass er
1986 an mindestens einer Sitzung der BAG SchwuP teilnahm. Durch Einfluss
des SchwuP haben die Grünen 1985 zwischenzeitlich die Legalisierung
pädosexueller Handlungen in ihr Wahlprogramm für Nordrhein-Westfalen
aufgenommen (vgl. taz.de/Geschichtsaufarbeitung-bei-den-Gruenen/!5061389/,
letzter Abruf: 22. Oktober 2024). Zu dem weiteren Verlauf der BAG SchwuP
schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ folgerichtig: „[…] 1987 löst sich die
Arbeitsgemeinschaft der Schwulen und Pädosexuellen auf; der kurzfristige
Erfolg von Lüdenscheid hat zur endgültigen Trennung geführt. Die
Begründungsmuster der Pädophilen sind seitdem aus dem öffentlichen Diskurs
verschwunden, aber sie haben im Verborgenen weitergelebt […]“ (vgl. www.sued
deutsche.de/politik/paedophilie-vorwuerfe-gegen-die-gruenen-tabu-und-tolera
nz-1.1681357 (Stand: 22. Oktober 2024).
Gerade das Wirken im Verborgenen interessiert die Fragesteller dieser Kleinen
Anfrage. Die vorher genannten Organisationen DSAP und AHS haben die
Legalisierung von Sex mit Kindern befürwortet. Die Humanistische Union
organisierte schon im Jahr 1973 einen Kongress mit dem irreführenden Namen
„Die Kinderfeindlichkeit in der Bundesrepublik – Situation und Chancen einer
wehrlosen Minderheit“. So war ein Diskussionsthema „Die Lustfeindlichkeit
pädagogischer Institutionen“. Daraus entstanden Artikel im Magazin
„Vorgänge“ und ein Antrag für den Delegationskongress 1975, welcher eine
„Straffreiheit“ für Sex zwischen Kindern und Erwachsenen forderte. Die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages Renate Künast und Claudia Roth saßen Anfang
der 2010er-Jahre im Beirat der Humanistischen Union (Institut für
Demokratieforschung, Die Pädophiliedebatte bei den Grünen im programmatischen und
gesellschaftlichen Kontext, S. 19 f., abgerufen unter www.ifdem.de/content/up
loads/2013/12/Paedophiliedebatte-Gruene-Zwischenbericht.pdf, letzter Abruf:
22. Oktober 2024). Auf seiner Webseite betont der Verein mit Verweis auf
seine Erklärung von 2004, dass er keine Straffreiheit für sexuellen Austausch
zwischen Erwachsenen und Kindern befürwortet.
Eine weitere zu betrachtende Organisation war die AHS. Der für sein
„Kentler-Experiment“ berüchtigte Sexualpädagoge Helmut Kentler war Mitglied der
AHS. In diesem „Experiment“ wurden Kinder- und Jugendliche an
homosexuelle und pädophile Pflegeväter vermittelt. Kentler vertrat zu seinem Projekt,
bei dem er 13- bis 15-jährige Jungen, die an „sekundärem Schwachsinn“
litten, bei Päderasten unterbrachte, die These: „Diese Leute haben diese
schwachsinnigen Jungen nur deswegen ausgehalten, weil sie eben in sie
verliebt, verknallt und vernarrt waren.“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/liber
alismus-fdp-war-gegenueber-paedophilen-tolerant-a-919751.html). Es bildete
sich ein bundesweites Netzwerk angesehener Sozialarbeiter,
Jugendamtsmitarbeiter und Pädagogen. Bis heute gebe es Schutzmechanismen um den Kreis
der Akteure (vgl. www.tagesschau.de/inland/kentler-bericht-paedokriminelle-
100.html, Stand: 22. Oktober 2024). Die heutige „Sexualpädagogik der
Vielfalt“ entspringt Kentlers emanzipatorischer Sexualpädagogik in Kombination
mit dem Konzept des „Gendermainstreamings“ (vgl. elternaktion.com/sexualp
aedagogik-der-vielfalt/, letzter Abruf: 22. Oktober 2024). In Kentlers
Sexualpädagogik soll die Freisetzung sexueller „Energie“ Impulse für eine
linksprogressive Politik geben. Somit erscheint die sich entwickelnde kindliche
Sexualität nicht als Schutzraum, sondern als Stimulations- und Anregungsraum, mit
dem Grenzüberschreitungen lanciert und normalisiert werden. Aus Sicht der
Fragesteller handelt es sich hierbei um Frühsexualisierung, die
Kindesmissbrauch begünstigen kann (vgl. www.psychoanalyse-aktuell.de/artikel-/detail?t
x_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News
&tx_news_pi1%5Bnews%5D=144&cHash=9abe293d40d388401a9849fe9fdc
9fa7; taz.de/Debatte-Aufklaerung-in-der-Schule/!5020636/, Stand: 22.
Oktober 2024). Prof. Dr. Uwe Sielert, der ebenfalls eine Sexualpädagogik der
Vielfalt vertritt, sich aber deutlich von den Aktivitäten Kentlers distanzierte, sieht
die Ziele einer sexualpädagogischen Arbeit darin, die Vielfalt sexueller
Orientierungen und die Dekonstruktion eindeutiger Geschlechtsidentitätszuordnung
zu fördern, ein Konzept, welches aus dem „Gendermainstreaming“ stammt.
Der Name Kentler hing mit verschiedenen Projekten und Institutionen
zusammen, wie z. B. das „Haus auf der Hufe“ und dem Pädagogischen Zentrum der
Universität Göttingen, sowie das Haus Tegeler See, aus dem Kinder und
Jugendliche in das geschilderte Netzwerk verbracht wurden. Aus der Sicht
Kentlers müssen Heterosexualität, Kernfamilie und die Grenzen zwischen den
Generationen „entnaturalisiert“ werden. Sielert arbeitete von 1989 bis 1992
bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, in dieser Zeit wurde
vom Deutschen Bundestag Sexualaufklärung zur länderübergreifenden
Aufgabe erklärt (vgl. elternaktion.com/sexualpaedagogik-der-vielfalt/, letzter
Abruf: 22. Oktober 2024).
Prof. Dr. Elisabeth Tuider beruft sich ausdrücklich auf Kentlers Pädagogik
und veröffentlichte das Methodenstandardwerk „Sexualpädagogik der Vielfalt.
Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für
Schule und Jugendarbeit“ mit 70 Praxisbeispielen, das von verschiedener
Seite stark kritisiert wurde (vgl. www.pro-medienmagazin.de/lack-und-leder-a
uf-dem-lehrplan/, Stand: 22. Oktober 2024). Auch der Titel und der Inhalt
einer Broschüre mit dem Titel „Körper, Liebe, Doktorspiele“ ist nach
Einschätzung der Fragesteller höchstwahrscheinlich bewusst gewählt worden. In
dieser geht es unter anderem darum, Ratschläge und „[…] Empfehlungen zu
einem zärtlichen Umgang mit den Genitalien von Kindern und Eltern [zu
geben] (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/koerper-liebe-doktorspiele-vo
n-der-leyen-stoppt-umstrittene-aufklaerungsbroschuere-a-497460.html,
(Stand: 4. Oktober 2024). Es wurden ganze 650 000 Exemplare verteilt. Des
Weiteren schreibt der „Spiegel“, dass diese expliziten Hefte an Kindergärten,
Familienbildungsstätten sowie Kinderärzte gingen und dort zum Lesen
bereitgestellt worden sind. Da „einige Formulierungen […] missverständlich und
zweideutig“ seien, so eine Ministeriumssprecherin, wurde die weitere
Publikation und die Bereitstellung im Internet eingestellt (vgl. www.spiegel.de/politi
k/deutschland/koerper-liebe-doktorspiele-von-der-leyen-stoppt-umstrittene-au
fklaerungsbroschuere-a-497460.html, Stand: 22. Oktober 2024).
1. Was versteht die Bundesregierung unter der Aussage: „eine bejahende
Geschlechtliche Identität aufbauen“, welches innerhalb einer Broschüre
eines Bundesorgans (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für
Vorschulkinder erschaffen wurde?
Die Geschlechtsidentität ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung eines
Menschen und Bestandteil des Selbstverständnisses einer Person. Jeder Mensch hat
das Recht, sich seiner eigenen Geschlechtsidentität bewusst zu werden und
diese positiv anzunehmen. Sexualerziehung trägt dazu bei, Kinder in ihrer
Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung ernst zu nehmen und diese zu stärken.
Die UN-Kinderrechtskonvention gibt hierfür den Rahmen vor.
2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der nach vertretener
Auffassung bestehenden Missbrauchsgefahr, dass auch Pädophile sich bei
der beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) unter den Begriff der sexuellen Identität subsumieren könnten
und somit nach dem GG rechtlich abgesichert wären?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller nicht.
Der Begriff der sexuellen Identität findet bereits in mehreren Bundesgesetzen
Verwendung, insbesondere in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) und in § 75 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), mit
denen insoweit die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt wurde. Pädophilie ist
nicht vom Begriff der sexuellen Identität im Sinne dieser Vorschriften umfasst
(zu § 1 AGG: Bundestagsdrucksache 16/1780, S. 31; NK-ArbR/Schneider,
2. Aufl. 2023, AGG § 1 Rn. 17; BeckOK BGB/Horcher, 72. Ed. 1.11.2024,
AGG § 1 Rn. 27; Däubler/Beck/Däubler, 5. Aufl. 2022, AGG § 1 Rn. 105;
Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB Allgemeiner Teil/EGBGB, AGG § 1
Rn. 20; Langheid/Wandt/Lüttringhaus, 3. Aufl. 2024, AGG § 1 Rn. 29;
Staudinger/Serr, Neubearbeitung 2020, AGG § 1 Rn. 41; MHdB ArbR/
Fischinger, 6. Aufl. 2024, § 14 Rn. 38; zu § 75 BetrVG: GK-BetrVG/
Jacobs, 12. Aufl. 2022, BetrVG § 75 Rn. 102).
Der im Koalitionsvertrag verwendete Begriff der sexuellen Identität knüpft an
frühere Vorschläge für eine Verfassungsänderung an, mit denen eine
entsprechende Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes gefordert
worden ist (vgl. Bundestagsdrucksache 12/6000, S. 54; Bundestagsdrucksache
17/254; Bundestagsdrucksache 19/13123). Auch in der
Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/13123 haben es die
hierzu befragten Sachverständigen einhellig als fernliegend erachtet, Pädophilie
unter den Begriff der sexuellen Identität zu subsumieren (vgl. Deutscher
Bundestag, 19. WP, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Protokoll-
Nummer 19/82, S. 20, 22 und 25).
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr auch Aussagen von Daniel Cohn-Bendit, welcher
in seinem Buch verstörende Aussagen veröffentlichte, welche die sog.
Pädophiliedebatte bei den Grünen auslöste, und den Theodor-Heuss-
Preis im Jahre 2014 erhalten hat, zu berücksichtigen sind, wenn ja,
welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die
Bundesregierung hieraus für ihr eigenes Handeln, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr auch die Vorgänge in der Vergangenheit in den
Gruppierungen Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP, Kanalratten
und Humanistische Union (innerhalb derer es entsprechende Ansätze
gab, von denen jedoch eine Distanzierung erfolgt ist) sowie deren
mögliche aktuelle Wirkung zu berücksichtigen sind, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für
ihr eigenes Handeln, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) eine
mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von Personen der
pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb etwaige
Mitgliedschaften in den Gruppierungen Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP,
Humanistische Union (innerhalb derer es entsprechende Ansätze gab,
von denen jedoch eine Distanzierung erfolgt ist) und Kanalratten von
heutigen Entscheidungsträgern, etwa Mitgliedern des Deutschen
Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung bereits
entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen bzw.
beabsichtigt die Bundesregierung, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und
wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und
Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von
Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb
hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller eine
etwaige Autorenschaft in dem Magazin „Vorgänge“ zu diesbezüglichen
Themen von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeordneten des
Deutschen Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die
Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja,
welche, und welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung für ihr eigenes Handeln daraus bzw. beabsichtigt die
Bundesregierung sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein,
warum nicht (bitte begründen)?
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und
Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von
Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb
hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller
etwaige Beteiligungen an den Projekten, wie z. B. „Sonderhortjungen“, als
Mitarbeiter von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeordneten des
Deutschen Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die
Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja,
welche (ggf. bitte auflisten, um wen es sich handelt), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus
für ihr eigenes und geplantes Handeln, bzw. beabsichtigt die
Bundesregierung, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum
nicht (bitte begründen)?
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und
Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von
Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb
hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller
etwaige Kontakte zu dem „Haus auf der Hufe“ oder dem „Haus Tegeler See“
von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeodneten des Deutschen
Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die Bundesregierung
bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja, welche (ggf.
bitte die Art des Kontaktes nennen, z. B. Besuch, ehrenamtliche
Mitarbeit oder Ähnliches, und bitte auflisten, um wen es sich handelt), und
welche Schlussfolgerung bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung
für ihr eigenes Handeln, bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich
diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
beabsichtigten Regelung des Verbots der Diskriminierung im
Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) und vor dem Hintergrund der nach vertretener Auffassung
bestehenden Missbrauchsgefahr (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und
Frage 2) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und Meinungen von
Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind und deshalb
etwaige Kontakte zum Pädagogischen Zentrum der Universität Göttingen
hinsichtlich der Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller
(vgl. www.tagesschau.de/inland/kentler-bericht-paedokriminelle-10
0 .html) von heutigen Entscheidungsträgern, etwa Abgeordneten des
Deutschen Bundestages, zu betrachten sind, wenn ja, hat sich die
Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft, und wenn ja,
welche (ggf. bitte auch die Art des Kontaktes nennen, und bitte auflisten,
um wen es sich handelt), und welche Schlussfolgerung und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln, bzw. beabsichtigt
die Bundesregierung, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, und wenn
nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Fragen 3 bis 5, 9 und 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt mit Verweis auf die Antwort zu Frage 2 die in der
Frage umschriebene Auffassung nicht.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der
Tätigkeit der Bundesregierung, insbesondere der BZgA (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) eine mögliche Kontinuität zwischen Lehren und
Meinungen von Personen der pädophilen Bewegung zu betrachten sind
und deshalb etwaige Mitgliedschaften in den Gruppierungen
Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP, Humanistische Union (innerhalb derer
es entsprechende Ansätze gab, von denen jedoch eine Distanzierung
erfolgt ist) und Kanalratten von Personen in Leitungsfunktionen in der
Bundesregierung (Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre,
Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter) und in nachgeordneten Behörden
(Behördenleiterinnen und Behördenleiter, stellvertretende
Behördenleiterinnen oder stellvertretende Behördenleiter) zu betrachten sind, wenn ja, hat
sich die Bundesregierung bereits entsprechende Kenntnisse verschafft,
und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus diesen bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich diese
Kenntnisse zu verschaffen, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung teilt mit Verweis auf die Antwort zu Frage 2 die in der
Frage umschriebene Auffassung nicht.
Dies gilt auch für das in der Frage angeführte Beispiel der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die Abteilung Sexualaufklärung,
Verhütung und Familienplanung der BZgA wurde 1993 auf Basis des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) gegründet. Zweckbestimmung ist die
gesundheitliche Vorsorge und die Vermeidung/Lösung von
Schwangerschaftskonflikten. Das mit den Ländern abgestimmte Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung
bildet die Grundlage für die gesetzlich verankerte Arbeit dieser Abteilung.
7. Waren Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministerinnen und
Bundesminister, Staatsministerinnen und Staatsminister, Parlamentarische
Staatssekretärinnen oder Parlamentarische Staatssekretäre) Mitglieder in
den Gruppierungen Indianerkommune, SchwuP, AHS, DSAP,
Humanistische Union (innerhalb derer es entsprechende Ansätze gab, von denen
jedoch eine Distanzierung erfolgt ist) und Kanalratten, wenn ja, wer und
in welcher Gruppierung, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorgänge in diesen
Gruppierungen in der Vergangenheit hieraus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
8. Haben sich die Lehren Kentlers zur Sexualpädagogik nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die deutsche Politik ausgewirkt, wenn ja, wo, und
welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
für ihr eigenes Handeln daraus?
Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf
Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung gegenüber
dem Bundestag haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der Zuständigkeit
der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194 [227]).
Die Sexualpädagogik liegt im Zuständigkeitsbereich von Ländern, Kommunen
und bei den jeweiligen Bildungs- und Einrichtungsträgern.
Die Bundesregierung kann sich demnach ausschließlich zum Themenbereich
der Sexualaufklärung äußern. Nach § 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
ist die BZgA beauftragt, unter Beteiligung der Länder und in Zusammenarbeit
mit Vertreterinnen und Vertretern der Familienberatungseinrichtungen aller
Träger Konzepte zur Sexualaufklärung zu entwickeln und bundeseinheitliche
Materialien zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erarbeiten und
kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Es besteht kein Zusammenhang zwischen den pädophiliebezogenen Lehren
Helmut Kentlers und der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der BZgA zur
Sexualaufklärung im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Die
Bundesregierung verurteilt grenzverletzendes, missbräuchliches und die Rechte von
Kindern verletzendes Handeln in jeglicher Ausdrucksform. Alle Maßnahmen
der Bundesregierung zur Sexualaufklärung im Rahmen des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes dienen auch dem Schutz und der Wahrung der Rechte von
Kindern.
10. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob möglicherweise
Mitglieder der Bundesregierung in der Vergangenheit hinsichtlich der
Schilderungen in der Vorbemerkung der Fragesteller an den Projekten,
wie z. B. „Haus auf der Hufe“ oder „Haus Tegeler See“, als Mitarbeiter
teilgenommen haben (wenn ja, bitte auflisten, um wen es sich handelt),
und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus für ihr eigenes Handeln?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
14. Welche Definition der Sexualpädagogik gilt für die Bundesregierung?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 8. Aufgrund der
fehlenden Zuständigkeit des Bundes für die Sexualpädagogik kann es keine für die
Bundesregierung geltende Definition eben dieser geben.
15. Auf welchen pädagogischen Säulen fußt die Sexualpädagogik generell
nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Sexualpädagogen
waren hier prägend bzw. haben das Verständnis der Bundesregierung
mitgeprägt?
Das parlamentarische Fragerecht dient der politischen Kontrolle des
Regierungshandelns. Es vermittelt keinen Anspruch auf Abgabe allgemeiner
Einschätzungen zu wissenschaftlichen Fragen durch die Bundesregierung. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 14 verwiesen.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterrichtung von Kindern mit
„sexualpädagogischen Inhalten“ mit explizitesten Inhalten ab frühester
Kindheit?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 8. Überdies sind
gesetzliche Grundlage, Aufgaben und Ziele der Sexualaufklärung im
Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung in Abstimmung mit den Ländern dargelegt. Es
ist festzuhalten, dass gemäß dem Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung und in
den Materialien der BZgA ausschließlich Inhalte vermittelt werden, die dem
jeweiligen Entwicklungsstand der Zielgruppen entsprechen.
17. Welche Auswirkungen haben die pädagogischen Säulen der
Sexualpädagogik auf die Handlungsmaxime der Bundesregierung bzw. welche
Auswirkungen hat das Konzept in der Praxis?
Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 8 und 15.
Sowohl das Schwangerschaftskonfliktgesetz als auch das Rahmenkonzept zur
Sexualaufklärung sind maßgeblich für das Handeln der Bundesregierung.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass einer der Väter der heute
praktizierenden Sexualpädagogik, nämlich der Sexualität der Vielfalt, der
umstrittene Sexualpädagoge Kentler gewesen ist, wenn ja, hat sich die
Bundesregierung diesbezüglich positioniert, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung distanziert sich ausdrücklich von den missbräuchlichen
Aktivitäten Helmut Kentlers. Die Aufgaben der Bundesregierung sind sowohl
die gesetzlich beauftragte Sexualaufklärung und Familienplanung durch die
BZgA als auch die Prävention des sexuellen Missbrauchs. Beide Aufgaben sind
eng miteinander verknüpft und dienen zuvorderst dem Schutz des Kindes
(siehe auch Antwort zu Frage 1.)
19. Erkennt die Bundesregierung die möglichen pädonahen Einflüsse von
Kentler auf die aktuelle Familien- und Bildungspolitik, und wenn ja,
welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
für ihr eigenes Handeln?
Es bestehen keinerlei Einflüsse von Helmut Kentlers pädophiliebezogenen
Lehren und missbräuchlichen Aktivitäten auf die aktuelle Familien- und
Bildungspolitik der Bundesregierung.
20. Erkennt die Bundesregierung eine Wirkung Prof. Dr. Uwe Sielerts auf
das Arbeiten der Bundesregierung, wenn ja, welche, und welche
Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes
Handeln?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 8. Überdies wurde die
Abteilung Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung der BZgA 1993
auf Basis des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gegründet. Uwe Sielert war zu
diesem Zeitpunkt nicht mehr in der BZgA tätig und daher nicht am Aufbau der
Abteilung beteiligt.
21. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Anleitung zur
Masturbation unter Aufsicht in Kitas gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und
welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
für ihr eigenes Handeln?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder hat sie sich eine Einschätzung
dazu gebildet, wie verbreitet diese besagten Masturbationsräume für
Kleinkinder sind (ggf. bekannte Masturbationsräume bitte nach Ort und
Kita auflisten)?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen oder Hinweise zu
entsprechenden Vorhaben in Kindertagesstätten vor und sie hält diese Vermutung für
abwegig.
23. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass
Kinder ab zehn Jahren, d. h. Grundschulkinder, nach dem Buch der
Sexualität der Vielfalt (Tuider, E. et al., Sexualpädagogik der Vielfalt, S. 43)
innerhalb einer Aufgabenstellung unter der Rubrik Besonderheiten, das
Kriterium des Beschnitten- oder Unbeschnittenseins diskutieren sollten,
wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerung und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln?
Bei dem Buch handelt es sich um eine Publikation einer Autorin in
Eigenverantwortung. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, eigenständige
Publikationen von Autorinnen und Autoren zu bewerten.
24. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, dass
Kinder ab zehn Jahren, d. h. Grundschulkinder, nach dem besagten Buch der
Sexualpädagogik der Vielfalt innerhalb einer Aufgabenstellung (S. 79),
darüber sprechen können, was sie immer schon sexuell erleben möchten,
wenn ja, wie lautet diese (wenn die Aufgabe für Zehnjährige als
angemessen beurteilt wird, bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen
bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln?
Bei dem Buch handelt es sich um eine Publikation einer Autorin in
Eigenverantwortung. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, eigenständige
Publikationen von Autorinnen und Autoren zu bewerten.
25. Hat sich die Bundesregierung zu dem besagten Buch der Sexualität der
Vielfalt in der Vergangenheit geäußert, und wenn ja, wie (hat sie sich
z. B. distanziert oder die Auffassung dieses Buches und seine Aufgaben
kritisiert)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 23 und 24 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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