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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Straftäter im Bürgergeldbezug

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.01.2025

Aktualisiert

14.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1316020.12.2024

Straftäter im Bürgergeldbezug

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Norbert Kleinwächter, Ulrike Schielke-Ziesing, Hannes Gnauck, Jörg Schneider, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Presseberichten werden derzeit 145 744 mutmaßliche Straftäter mit Haftbefehl gesucht (www.bild.de/politik/inland/145-744-offene-haftbefehle-821-killer-laufen-in-deutschland-frei-rum-66d6ce80126d692044d32b2d). In dieser Zahl sind die in Brandenburg und Bremen gesuchten Personen nicht enthalten.

Zum Stichtag 31. März 2023 waren im polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) 200 057 Haftbefehle wegen einer Straftat, zur Strafvollstreckung, Unterbringung oder Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung gespeichert (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/8453). Von den 200 057 Haftbefehlen waren 27 278 internationale Fahndungen ausländischer Behörden.

Ein großer Teil der in Deutschland mit Haftbefehl gesuchten Personen ist untergetaucht oder hat sich ins Ausland abgesetzt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein gewisser Teil der mit Haftbefehl Gesuchten auch Bürgergeld und andere Sozialleistungen bezieht. Nach Kenntnis der Fragesteller gibt es keinen Mechanismus, der bei Erlass eines nationalen Haftbefehls bzw. bei einer Aufnahme des Haftbefehls in das polizeiliche Informationssystem zu einer sofortigen Einstellung der Zahlung des Bürgergeldes führt.

Der sogenannte Leistungsausschluss der fehlenden Erreichbarkeit (§ 7b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II, www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7b.html) dürfte nach Ansicht der Fragesteller bei den mit einem Haftbefehl gesuchten Personen häufig einem Bürgergeldbezug entgegenstehen. Darüber hinaus dürfte die jederzeit drohende Festnahme bzw. Inhaftierung (Haftgefahr) einer erfolgreichen Vermittlung in reguläre Beschäftigung zuwiderlaufen. Letztlich dürfte auch der Nachranggrundsatz (§ 3 Absatz 5 SGB II, www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__3.html) einem Bürgergeldbezug entgegenstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Regelungen gelten für den Bezug von Bürgergeld für per Haftbefehl gesuchte Personen, Untersuchungsgefangene und Strafgefangene (bitte nach den verschiedenen Haftarten differenzieren: Untersuchungshaft, Strafhaft, Erzwingungshaft, Ordnungshaft, Verhaftung in der Hauptverhandlung, Hauptverhandlungshaft, Unterbringung sowie Überstellungshaft [§ 2 Absatz 14 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG], Abschiebungshaft [§ 62 AufenthG], Ausreisegewahrsam [§ 62b AufenthG] und Ergänzende Vorbereitungshaft [§ 62c AufenthG], Zurückweisungshaft [§ 15 Absatz 5 AufenthG], Zurückschiebungshaft; bitte auf etwaige Regelungslücken eingehen)?

2

Welche Regelungen gelten für den Bezug von SGB-XII-Leistungen (Sozialhilfe) für per Haftbefehl gesuchte Personen, Untersuchungsgefangene und Strafgefangene (bitte nach den verschiedenen Haftarten differenzieren: Untersuchungshaft, Strafhaft, Erzwingungshaft, Ordnungshaft, Verhaftung in der Hauptverhandlung, Hauptverhandlungshaft, Unterbringung sowie Überstellungshaft [§ 2 Absatz 14 AufenthG], Abschiebungshaft [§ 62 AufenthG], Ausreisegewahrsam [§ 62b AufenthG] und Ergänzende Vorbereitungshaft [§ 62c AufenthG], Zurückweisungshaft [§ 15 Absatz 5 AufenthG], Zurückschiebungshaft und dabei insbesondere auf Mietkostenübernahme und Taschengeld eingehen)?

3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Sozialhilfekosten für Gefangene in den Jahren von 2004 bis 2023?

4

Welche Regelungen gelten für den Bezug von Kindergeld (für sich selbst) und Sozialleistungen wie dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag für per Haftbefehl gesuchte Personen, Untersuchungsgefangene und Strafgefangene?

5

Welche Regelungen gelten für den Bezug von Asylbewerberleistungen für per Haftbefehl gesuchte Personen, Untersuchungsgefangene und Strafgefangene (bitte nach den verschiedenen Haftarten differenzieren: Untersuchungshaft, Strafhaft, Erzwingungshaft, Ordnungshaft, Verhaftung in der Hauptverhandlung, Hauptverhandlungshaft, Unterbringung sowie Überstellungshaft [§ 2 Absatz 14 AufenthG], Abschiebungshaft [§ 62 AufenthG], Ausreisegewahrsam [§ 62b AufenthG] und Ergänzende Vorbereitungshaft [§ 62c AufenthG], Zurückweisungshaft [§ 15 Absatz 5 AufenthG], Zurückschiebungshaft und auf die Höhe der jeweiligen Leistungen eingehen)?

6

Finden eine Zusammenarbeit und ein Datenabgleich zwischen der Staatsanwaltschaft, den Polizeibehörden sowie Jobcentern und Sozialämtern zu den mit Haftbefehl Gesuchten statt, wenn ja, in welcher Form, und wenn ein Datenabgleich bisher nicht erfolgt, ist dies für die Zukunft geplant?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von den 145 744 mit Haftbefehl gesuchten Personen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ein Teil Bürgergeld bezieht, und wenn nein, wie viele der Gesuchten beziehen Bürgergeld (eine Schätzung der Zahl der Bezieher ist ausreichend)?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit Haftbefehl gesuchte Personen, denen Sozialleistungsbetrug vorgeworfen wird, weiterhin Bürgergeld beziehen?

9

Wie viele der offenen Haftbefehle betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung den dringenden Tatverdacht bzw. Verurteilungen wegen Sozialleistungsbetrugs?

10

Wenn der Bezug von Sozialleistungen durch mit Haftbefehl gesuchte Personen möglich ist, wie ist dies nach Auffassung der Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung und des Grundsatzes des sparsamen Umgangs mit Steuermitteln zu rechtfertigen?

11

Hat sich die Bundesregierung zu der Frage des Verhältnisses zwischen sozialer Gerechtigkeit und öffentlicher Wahrnehmung, wenn Personen, die mit einem Haftbefehl gesucht werden, öffentliche Mittel wie das Bürgergeld erhalten, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche?

Berlin, den 16. Dezember 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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