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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nutzungseinschränkungen von Material und Munition der Bundeswehr

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.02.2025

Aktualisiert

13.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1436723.12.2024

Nutzungseinschränkungen von Material und Munition der Bundeswehr

der Abgeordneten Alexander Müller, Michael Georg Link (Heilbronn), Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Kristine Lütke, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bedroht die regelbasierte Weltordnung. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Ukraine mit Waffen und militärischer Ausrüstung aus Finanzmitteln der Ertüchtigungsinitiative und durch Abgabe von Material aus Beständen der Bundeswehr. Die Unterstützung der Ukraine ist nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung der europäischen Sicherheitsordnung und somit im ureigensten Interesse der Bundesrepublik Deutschland.

Einige geplante Lieferungen konnten allerdings nicht erfolgen, da sie geografischen oder anderen Nutzungseinschränkungen unterliegen. So untersagte die Schweizerische Eidgenossenschaft mehrmals die Weitergabe von in der Schweiz hergestellter Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard (www.tagesschau.de/ausland/schweiz-munition-gepard-101.html). Auch Brasilien lehnte eine Lieferung von Gepard-Munition ab (https://augengeradeaus.net/2023/02/ukraine-russland-nato-gepard-munition-wird-kuenftig-in-deutschland-produziert-der-ueberblick-am-14-februar-2023/).

Nach Ansicht der Fragesteller ist die Beschaffung von Material und Munition von Werte- und Bündnispartnern wie auch der Export von Material und Munition entlang der Rüstungsexportrichtlinien stets einem Abwägungsprozess von Notwendigkeit, Verfügbarkeit und sicherheitspolitischen Interessen zu unterziehen. Hierzu gehört aber auch, dass etwaige Nutzungseinschränkungen in diesem Prozess mit zu betrachten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Beschaffungen von Material, Gerät und Munition des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) in den Jahren 2020 bis 2024 unterfallen geografischen oder sonstigen Nutzungseinschränkungen (bitte Beschaffungen auflisten und Nutzungsbeschränkung ausführen)?

2

Welche Beschaffungen des GB BMVg in den Jahren 2020 bis 2024 enthalten Komponenten, die schweizerischen Nutzungseinschränkungen unterliegen?

3

Welche Beschaffungen des GB BMVg in den Jahren 2020 bis 2024 enthalten Komponenten, die brasilianischen Nutzungseinschränkungen unterliegen?

4

Welche Beschaffungen des GB BMVg in den Jahren 2020 bis 2024 enthalten Komponenten, die südafrikanischen Nutzungseinschränkungen unterliegen?

5

Hat die Bundesregierung in den Verhandlungen erörtert, ob eine uneingeschränkte Nutzung geografischer oder sonstiger Art vertraglich vereinbart werden kann?

a) Wenn ja, bei welchem Gerät oder Munition konnten solche Vereinbarungen getroffen werden und bei welchem nicht (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, warum wurde von der Möglichkeit kein Gebrauch gemacht?

6

Inwieweit floss die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit in die Auswahlkriterien von Material, Gerät und Munition ein, die in den Jahren 2020 bis 2024 beschafft worden (bitte Beschaffungsvorhaben und Auswahlkriterium konkret benennen)?

7

Inwieweit soll die uneingeschränkte geografische und sonstige Nutzungsmöglichkeit in die Auswahlkriterien von Material, Gerät und Munition in Zukunft einfließen, und welche Leitlinien sind für die Beschaffer diesbezüglich erstellt worden (bitte Leitlinien bzw. Vorgaben benennen)?

8

Inwieweit ist die uneingeschränkte geografische und sonstige Nutzungsmöglichkeit Teil der Auswahlentscheidung für das Vorhaben Tactial Wide Area Network für Landoperationen?

a) Wäre bei einer Entscheidung für eine Lösung auf Basis des Fahrzeugs Mowag Piranha die uneingeschränkte geografische und sonstige Nutzungsmöglichkeit sichergestellt?

b) Wenn ja, wird dies vertraglich festgehalten?

c) Wenn nein, gibt es alternative Lösungen, die die uneingeschränkte geografische und sonstige Nutzungsmöglichkeit ermöglichen würden?

Berlin, den 18. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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