Finanzierung von Projekten der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
des Abgeordneten Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands gegenüber den Rechtsnachfolgern der vor allem im 19. Jahrhundert gegründeten Kolonien ist nach Meinung der Fragesteller stark von postkolonialistischen Auffassungen geprägt.
Gemäß der heute auch an vielen Universitäten in Deutschland verbreiteten postkolonialen Theorien, wonach „der Westen die Idee, dass Wissenschaft und Vernunft erstrebenswert seien, konstruiert (hat), um seine eigene Macht aufrechtzuerhalten und nichtrationale, nichtwissenschaftliche Formen der Wissensproduktion an anderen Orten zu marginalisieren“ (Pluckrose, Helen; Lindsay, James: Zynische Theorien: Wie aktivistische Wissenschaft Race, Gender und Identität über alles stellt – und warum das niemandem nützt. München 2022. S. 83), sowie dem daraus abgeleiteten Schluss, jedes nichtpostkolonialistische Geschichtsbild über die koloniale Epoche setze den Kolonialismus nur fort, sei „parteilich“, „von Siegern geschrieben“ und müsse daher im Dienst einer politischen Agenda „dekonstruiert“ und „umgeschrieben“ werden (Pluckrose, James, S. 87 ff.) erscheint für die Fragesteller auch die deutsche Kolonialzeit in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands nur als dunkle, verbrecherische Epoche, die „menschenverachtend“ und „rassistisch“ gewesen sei und geprägt „von Unrecht und Gewalt“ und deshalb einer „ehrlichen Aufarbeitung“ bedürfe (Rede der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, anlässlich der Vorstellung des Buches „Das Auswärtige Amt und die Kolonien“ am 5. Juni 2024, www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/rede-kolonialismus/2660398).
Ohne die Verwerfungen leugnen zu wollen, die mit der Kolonialzeit für die kolonialisierten Völker einhergingen, fehlen nach Meinung der Fragesteller Hinweise darauf, dass die Akteure deutscher Kolonialgeschichte – etwa in ihrem Engagement gegen die Sklaverei – auch nach heutiger Auffassung ehrenwert gehandelt haben, ihr Wirken aus den Anschauungen und dem Denken ihrer Zeit heraus zu verstehen ist und sie den kolonialisierten Völkern zum Teil auch noch heute gültige territoriale Grenzen, moderne Verkehrswege und Industrieanlagen sowie Ansätze von Gesundheitssystemen brachten und ihnen mit dem okzidentalen Rationalismus, dem Konzept vernunftgeleiteten Denkens, ein Werkzeug bereitstellten, sich zu modernen Nationen zu emanzipieren (vgl. Gründer, Horst: Geschichte der deutschen Kolonien. Paderborn/München/Wien/Zürich 1985. S. 245).
Ungeachtet der von vielen Autoren an den postkolonialen Theorien geübten Kritik, wonach sie unter anderem das Fundament der westlichen Gesellschaften, die Vernunft, als eine eurozentrische Form des Denkens angreifen (Pluckrose, James, S. 96) überwiegt nach Meinung der Fragesteller in Deutschland heute gegenüber den ehemaligen Kolonien das Gefühl einer historischen Schuld, die abzutragen sei (Stephan, Cora: „Baerbock und die Benin-Bronzen: ‚Stolz‘ auf eine vermeintliche historische Schuld“ in: Tichys Einblick vom 9. Mai 2023, www.tichyseinblick.de/kolumnen/stephans-spitzen/baerbock-benin-bronzen/).
Sichtbaren Ausdruck findet dies für die Fragesteller unter anderem in der im Jahr 2021 paraphierten Gemeinsamen Erklärung zwischen Namibia und Deutschland, nach der die Niederschlagung des sogenannten Herero-Aufstands im damaligen Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika zwischen 1904 und 1908 aus „heutiger Perspektive […] ein Völkermord“ war und die Bundesregierung als „Geste der Anerkennung des unermesslichen Leids, das den Opfern zugefügt wurde“ […] zugunsten Namibias Zahlungen „in Höhe von 1,1 Mrd. Euro zum Wiederaufbau und zur Entwicklung“ zukommen lässt (Pressemitteilung des damaligen Bundesministers des Auswärtigen, Heiko Maas, zum Abschluss der Verhandlungen mit Namibia am 28. Mai 2021, www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2463396) – obwohl bis in die heutige Zeit von Historikern und Juristen auch die Meinung vertreten wird, dass es „nie einen kolonialen Genozid“ an den Herero gegeben habe, dies „nicht wahr“, eine „Mythe“, eine „Legende“ sei oder zumindest nicht bewiesen werden könne (Bürger, Christine: Deutsche Kolonialgeschichte(n) – Der Genozid in Namibia und die Geschichtsschreibung der DDR und BRD, Bielefeld 2017, S. 248 sowie Lau, Brigitte; Heywood, Annemarie: „History and Historiography“, Four Essays in Reprint, Windhoek 1995, nachgedruckt in Schneider-Waterberg, „Der Wahrheit eine Gasse, Beiträge zum Hererokrieg in Deutsch-Südwestafrika 1904–1907“, Swakopmund 2020, S. 154–171 sowie: „Das beweist Kriegsverbrechen, aber nicht unbedingt Völkermord“, Kai Ambos im Gespräch mit Vladimir Balzer und Axel Rahmlow, Deutschlandfunkkultur am 9. Juli 2015, www.deutschlandfunkkultur.de/deutsche-kolonialverbrechen-an-herero-das-beweist-100.html). Andererseits werden, nach Ansicht der Fragesteller, die Ereignisse, die dem Herero-Aufstand vorangingen, nicht thematisiert: etwa, dass der Herero-Führer Samuel Maherero einen Aufruf mit den Worten „Tötet alle Deutsche!“ lancierte, was der amerikanische Historiker Bruce Gilley als „völkermörderisch“ charakterisierte (Gilley, Bruce: „The Effects of Colonialism and of Germany's Colonial Past on the International Relations and Current Foreign Policy of Germany“, Stellungnahme für die öffentliche Anhörung im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages am 14. Oktober 2024, www.bundestag.de/resource/blob/1024034/4fd997a517f88fb01a06cb469f05fede/Stellungnahme-Dr-Bruce-Gilley.pdf), und dass daraufhin die Herero die Höfe der Deutschen niederbrannten und 140 von ihnen töteten (Völkermord an den Hereo und Nama, Darstellung in der Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord_an_den_Herero_und_Nama).
Die postkolonialistische Sicht auf die Vergangenheit tritt für die Fragesteller ferner in der ab 2022 erfolgten Rückgabe der sogenannten Benin-Bronzen durch die Bundesregierung an Nigeria zutage, da es „falsch gewesen“ sei, „sie zu nehmen“ und „zu behalten“, wie Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sagte („Rückgabe der Benin-Bronzen war längst überfällig“ in: Deutsche Welle vom 20. Dezember 2022, www.dw.com/de/baerbock-r%C3%BCckgabe-der-benin-bronzen-war-l%C3%A4ngst-%C3%BCberf%C3%A4llig/a-64157668) – obwohl die Benin-Bronzen im Jahr 1896 während einer Strafexpedition der britischen Armee für ein Massaker, das Benin-Krieger im selben Jahr an rund 190 Briten und Afrikanern verübten, als eine nach Kenntnis der Fragesteller zu diesem Zeitpunkt völkerrechtlich legitime Konfiskation nach England kamen und später aufgrund korrekt verlaufener Versteigerungen und ordnungsgemäßer Kaufverträge ihren Weg in deutsche Museen fanden (https://dserver.bundestag.de/btd/20/072/2007201.pdf).
Die postkoloniale Theoriebildung, die vor allem an den Universitäten erfolgt, erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Historiografie über die im 19. Jahrhundert gegründeten Kolonien; sie nahm und nimmt auch andere Regionen und Themen in den Blick: So ist beispielsweise Israel für viele postkolonialistische Theoretiker wie Gayatri Spivak in fortgesetzter Tradition eines genuinen „linken Antisemitismus“ ein „Kolonialstaat“ und Palästina Opfer von „territorialem Imperialismus“ und „Staatsterrorismus alter Prägung“ („Leerstelle Antisemitismus“ in: Die taz vom 25. April 2020, https://taz.de/Postkoloniale-Theoretiker/!5678482/), sind die Juden „Siedler-Kolonialisten“ und der Zionismus die „konsequente Fortführung des ‚Hitlerism‘“ (Elbe, Ingo: Postkolonialismus und Antisemitismus, www.rote-ruhr-uni.com/cms/IMG/pdf/bibliographie.pdf) – was etwa eingedenk des terroristischen Überfalls der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 „neu zu kontextualisieren“ sei, wie es in einer Erklärung von Dozenten der Columbia-Universität in den USA der vorausgegangenen Erklärung von Studenten zugeschrieben wird (Wolter, Udo: „Der Elefant im postkolonialen Raum“ in: Jungle World vom 9. November 2023, https://jungle.world/artikel/2023/45/judith-butler-blinde-flecken-der-elefant-im-postkolonialenraum).
Ferner erscheint nach postkolonialen Theorien die Frage der Migration nach Europa nicht als eine von der Vernunft bestimmte, sondern als eine von der Moral zu beantwortende: Mittlerweile gibt es zahllose Texte, in denen davon die Rede ist, dass der „Kolonialismus“ daran schuld sei, wenn sich „Migranten auf den Weg nach Europa“ machten, „koloniale Migrationsdiskurse in der Gegenwart“ fortbestünden und das Bedürfnis, „Migrationsströme“ und „Flüchtlingswellen“ zu begrenzen, zu steuern und aufzuhalten, eine „Allmachtsphantasie der kolonialen Naturbeherrschung“ sei sowie ein „kollektives Psychogramm“, in dem „unverblümt jene Kontroll- und Abwehrschlachten geschlagen werden, die aufgrund ihrer wahnhaft-irrationalen und narzisstisch-nationalistischen Stoßrichtung als politischer Extremismus oder auch nur als weltfremd zu diagnostizieren“ seien (Ha, Kein Nghi: „Die kolonialen Muster deutscher Arbeitsmigrationspolitik“ in: Steyerl, Hito; Rodriguez, Gutiérrez Encarnación [Hrsg.]: „Spricht die Subalterne Deutsch? Migration und postkoloniale Kritik. S. 91).
Nicht zuletzt kommen offenbar Versuche an Universitäten voran, das Völkerrecht postkolonialistisch neu zu interpretieren: So meinte unlängst die postkolonialistische Rechtstheoretikerin Karina Theurer von der Humboldt-Universität Berlin, dass die „rechtlichen Auslegungen, die bisher kolonialen Rassismus reproduziert haben (etwa das bisherige Völkerrecht), in fünf, bis zehn Jahren nicht mehr haltbar“ seien (scobel – Lange Schatten des Kolonialismus, Sendung auf 3sat vom 14. September 2023, www.3sat.de/wissen/scobel/scobel---lange-schatten-des-kolonialismus-100.html).
Schon früher wies indes der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano darauf hin, dass den Forderungen nach Wiedergutmachung für erlittenes koloniales Unrecht, etwa dem der Herero und Nama in Namibia, bislang die traditionelle Lesart entgegenstand, sie seien nach dem damaligen Völkerrecht keine Völkerrechtssubjekte gewesen und so auch die Vorfälle um den niedergeschlagenen Herero-Aufstand zwar „moralisch verwerflich“ aber rechtlich „irrelevant“ (Fischer-Lescano, Andreas: „Das Pluriversum des Rechts“ in: Merkur – deutsche Zeitschrift für europäisches Denken Bd. 74, H. 4 [2020], S. 24). Das jedoch, so Andreas Fischer-Lescano, entspreche den „universalistischen Konzeptionen eines eurozentrischen Völkerrechts“ (ebd., S. 25), hingegen insistiere die von postkolonialistischen Theoretikern vertretene Idee eines rechtlichen „Pluriversalismus“ auf der „gleichrangigen Gleichzeitigkeit mehrerer Ordnungen“ (ebd., S. 25). In der von Fischer-Lescano suggerierten „Hinwendung zum Rechtspluralismus“ geht es offenkundig darum, „Normierungsprozesse der Kolonisierten“ sichtbar zu machen, wie sie „von der Rechtsanthropologie vielfach belegt, aber regelmäßig als vormodern, unzivilisiert und unkultiviert marginalisiert“ würden (ebd., S. 25). Für die Fragesteller heißt das auch, dass in Ermangelung einer Schriftsprache – wie das unter anderem bei den Nama und Herero bis zum Ende des 19. Jahrhunderts der Fall war – auf das auch in der namibischen Verfassung anerkannte mündlich überlieferte „Gewohnheitsrecht“ (african customary law) (Ruppel, Oliver C.; Ruppel-Schlichting, Katharina: „Legal and judical pluralism in Namibia and beyond: A modern approach to african legal architecture?“, S. 40 in: Journal of legal pluralism, Nr. 40, 2011, S. 40, https://commission-on-legal-pluralism.com/system/commission-on-legal-pluralism/volumes/64/ruppelschlichting-art.pdf) zurückgegriffen werden könnte, um bei den Entschädigungsklagen der Herero und Nama ihr „bislang unterdrücktes Recht“ einzubeziehen (Fischer-Lescano, S. 31 f.). Nach Ansicht der Fragesteller würde so die Aussicht bestehen, dass Herero und Nama – wie andere früher kolonialisierte Völker übrigens auch – an Gerichtsprozessen direkt beteiligt und ihre Forderungen dort mit größerer Aussicht auf Erfolg verhandelt werden könnten.
Mit Blick auf eine differenzierte, wissenschaftliche Aufarbeitung der kolonialen Epoche, die nach Meinung der Fragesteller für das zukünftige gedeihliche Miteinander von ehemaligen Kolonien und Kolonialstaaten unabdinglich ist, die in jüngster Zeit, vor allem seit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel vom Oktober 2023 zu beobachtenden, nach Ansicht der Fragesteller postkolonialistisch motivierten Ausschreitungen an deutschen Universitäten („Tiefpunkt an Antisemitismus: Vermummte Israel-Feinde überfallen die Freie Universität Berlin und attackieren Mitarbeiter“; Neue Zürcher Zeitung vom 18. Oktober 2024, www.nzz.ch/international/fu-berlin-gewalttaetige-ausschreitungen-durch-propalaestinensische-aktivisten-ld.18534519) sowie den vielen Forderungen ehemaliger Kolonien nach Entschädigungszahlen, die im Zuge des Aufstiegs der sogenannten Länder des Globalen Südens künftig weiter anwachsen dürften („Entschädigung für koloniales Unrecht: ‚Die Zeit ist reif‘“ in: amerika21 – Nachrichten und Analysen aus Lateinamerika vom 2. November 2024, https://amerika21.de/analyse/272173/entschaedigung-sklavenandel-karibik), sorgen sich die Fragesteller, dass die nach dem Bundeshaushaltsplan 2025 (Einzelplan 05) finanzierten Projekte den Interessen Deutschlands zuwiderlaufen könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Sollen mit den nach dem Entwurf der Bundesregierung im Bundeshaushalt 2025 für das Versöhnungsprogramm in der Republik Namibia vorgesehenen 4 Mio. Euro (Haushaltstitel 0502687 92-023 auf Bundestagsdrucksache 20/13819, S. 18 f.) bereits konkrete Projekte gefördert werden?
Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich (bitte die Projekttitel einzeln aufführen und mit Erläuterungen hinsichtlich der Projektträger, Durchführungsorganisationen, Fördersummen und Laufzeiten versehen)?
Wenn ja, wie und durch wen wird sichergestellt, dass diese Projekte im Hinblick auf die postkolonialistisch motivierten Ansätze in der Historiografie sowie die tatsächlichen Ereignisse im damaligen Deutsch-Südwestafrika dazu beitragen, zu einer „ehrlichen Aufarbeitung“ der Vergangenheit zu kommen, von der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock in ihrer Rede (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) gesprochen hat?
Wenn nein, wer stellt wie sicher, dass die ausgegebenen Mittel nicht anderweitig Verwendung finden?
Was ist unter den „Community Trainings“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13819, Anlage 2, S. 42) in Namibia zu verstehen, die das Auswärtige Amt bis zum Jahresende mit 75 000 Euro fördert und die von „Out-Right Namibia“, einer Organisation von LGBTQ-Aktivisten durchgeführt werden (bitte erläutern)?
Hält es die Bundesregierung, mit Blick auf die nach wie vor nicht abgeschlossene Auseinandersetzung mit der namibischen Regierung um das Versöhnungsabkommen (Zimmerer, Jürgen: „Wiedergutmachung für Genozid in Namibia: Plötzliche Einigung mit Deutschland?“ Tagesspiegel vom 26. November 2024, www.tagesspiegel.de/internationales/wiedergutmachung-fur-genozid-in-namibia-plotzliche-einigung-mit-deutschland-12764783.html) sowie die kürzlich erfolgte Beschwerde von fünf Mitgliedern der namibischen Regierung gegen ein Urteil des namibischen Verfassungsgerichts, nach welchem Gesetze gegen Homosexualität verfassungswidrig sind, für geraten, zum Beispiel die in Frage 2 genannten Aktivitäten in Namibia zu fördern (vgl. Frage 2) – zumal es in der Begründung der Beschwerdeführer heißt, dass es das Verfassungsgericht versäumt habe, „die Normen der namibischen Gesellschaft zu berücksichtigen und die öffentliche Meinung mit grundlegenden und dauerhaften Normen, Sehnsüchten, Erwartungen, Empfindlichkeiten, moralischen Standards, relevanten etablierten Überzeugungen, sozialen Bedingungen, Erfahrungen und Wahrnehmungen des namibischen Volkes“ zu verbinden (automatische Übersetzung bei Pons, „Govt appeals against same-sex judgement“ in: the namibian vom 25. Juli 2024 www.namibian.com.na/govt-appeals-against-same-sex-judgement/), und wenn ja, warum hält das die Bundesregierung für geraten (bitte ausführen)?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Förderung von LGBTQ-Aktivitäten durch eine fremde Regierung in einem Land, in dem dessen Regierungsvertreter argumentieren, bei der Entscheidung des Verfassungsgerichts, Gesetze gegen Homosexualität als „verfassungswidrig“ zu erklären, habe dieses versäumt, „die Normen der Gesellschaft zu berücksichtigen“, kolonialistisch sei?
Wenn ja, warum würde die Bundesregierung dieser Aussage zustimmen?
Wenn nein, warum würde die Bundesregierung dieser Aussage nicht zustimmen?
Für welches Projekt wurden bzw. werden die 130 000 Euro verwendet, die zwischen 2023 und 2024 von Bundesregierung für das historische DeWet-Fördergerüst in der Bergbaustadt Tsumeb in Namibia ausgegeben wurden bzw. werden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13819; S. 57 und 63)?
Stellt die Bundesregierung mit Blick auf die postkolonialistischen Ansätze in der Historiografie sicher, dass der Beitrag deutscher Kolonialisten bei der Schaffung von modernen Industrieanlagen im heutigen Namibia angemessen gewürdigt wird, es also zu einer „ehrlichen Aufarbeitung“ der Vergangenheit komme, von der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock in ihrer Rede (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gesprochen hat, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Um welche Projekte zur „Aufarbeitung der Kolonialgeschichte“ handelt es sich, die die Bundesregierung bis zum 30. September 2025 mit insgesamt 50 000 Euro an der Humboldt-Universität Berlin fördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13819, Anlage 8, S. 62, 63)?
Warum fördert die Bundesregierung diese Projekte (bitte erläutern)?
Gab es eine Ausschreibung dafür (bitte ggf. die Modalitäten dafür angeben)?
Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Universität über die Vergabe der Fördersumme an die Bewerber befunden?
Hat die Bundesregierung bei der Vergabe der in der Vorfrage genannten Projekte gegenüber der Leitung der Humboldt-Universität mit Blick auf die postkolonialistischen Ansätze in der Historiografie sowie den in jüngster Zeit, vor allem seit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel vom Oktober 2023 zu beobachtenden, nach Ansicht der Fragesteller postkolonialistisch motivierten Ausschreitungen an deutschen Universitäten („Jusos beklagen Antisemitismus auf Campus“ in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8. Dezember 2023, www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/berliner-universitaeten-jusos-beklagen-antisemitismus-auf-campus-19363070.html) betont, dass viele postkolonialistischen Theoretiker in der Tradition eines genuin „linken Antisemitismus“ stehen, sowie auf die Kritik an ihnen hingewiesen, etwa, dass sie die Vernunft, das Fundament der westlichen Gesellschaften, als eurozentrische Form des Denkens infrage stellen würden?
Wenn ja, wann, und wo bzw. bei welcher Gelegenheit ist das erfolgt?
Wenn nein, warum hat das die Leitung der Humboldt-Universität unterlassen?
Welches konkrete Projekt wurde bzw. wird mit den insgesamt 125 000 Euro gefördert, die die Bundesregierung für den Zeitraum von 2023 bis 2024 an den Samuel Mahahero Found für den Herero-Friedhof Otjika T. in Namibia überwiesen hat (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13819, Anlage 8, S. 65)?
Stellt die Bundesregierung sicher, dass es bei den von ihr finanzierten Projekten auf dem Herero-Friedhof Otjika T. in Namibia mit Blick auf die postkolonialistisch motivierten Ansätze in der Historiografie sowie im Sinne der in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Rede von Bundesaußenministerin Annalena Barebock zu einer „ehrlichen Aufarbeitung“ der Vergangenheit kommt und etwa auf die 140 Deutschen hingewiesen wird, die die Herero bei ihrem Aufstand 1904 töteten, zumal der Herero-Führer Samuel Mahahero, dessen Aufruf „Tötet alle Deutsche!“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) am Anfang der Erhebung stand, auf diesem Friedhof begraben liegt, und wenn ja, wie, und durch wen, und wenn nein, warum nicht?
Um welche konkreten Projekte handelt es sich, die die Bundesregierung im Haushaltsplan mit „Orale Traditionen Nama u. a.“ sowie „Bewahrung orale Kulturen Namibia“ umschreibt und bis 2025 mit insgesamt 254 697 Euro fördert (bitte ausführlich beschreiben und nach Projekttiteln, Projektträgern, Durchführungsorganisationen, Fördersummen und Zeiträume aufschlüsseln)?
Warum fördert die Bundesregierung die in Frage 11 erfragten Projekte?
Ist eine Fortsetzung der in Frage 11 erfragten Projekte und ihrer Förderung vorgesehen?
Kann die Bundesregierung mit Blick auf die mit der Durchführung der in Frage 11 erfragten Projekte betraute namibische Organisation „Heritage Watch“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13819, Anlage 8, S. 64, 66), die auf ihrer Homepage unter anderem damit wirbt, „spirituelle und kulturelle Bräuche, Traditionen, Sprachen, Normen und Werte“ zu bewahren (https://heritagewatchnamibia.com/), sowie im Wissen um die Versuche an den Universitäten, das Völkerrecht postkolonialistisch umzuformen, es ausschließen, dass die Ziele bzw. Ergebnisse der Projekte dazu dienen könnten, bislang als „vormodern, unzivilisiert und unkultiviert“ angesehene Rechtsvorstellungen wie etwa das afrikanische Gewohnheitsrecht (african customary law) (Ruppel, Oliver C.; Ruppel-Schlichting, Katharina: „Legal and judical pluralism in Namibia and beyond: A modern approach to african legal architecture?“, S. 40 in: Journal of legal pluralism, Nr. 40, 2011, S. 40, https://commission-on-legal-pluralism.com/system/commission-on-legal-pluralism/volumes/64/ruppelschlichting-art.pdf)) sichtbar und im Sinne einer „Hinwendung zum Rechtspluralismus“ (Ruppel, Oliver C.; Ruppel-Schlichting, Katharina: „Legal and judical pluralism in Namibia and beyond: A modern approach to african legal architecture?“, S. 40 in: Journal of legal pluralism, Nr. 40, 2011, S. 40, https://commission-on-legal-pluralism.com/system/commission-on-legal-pluralism/volumes/64/ruppelschlichting-art.pdf) fruchtbar zu machen?
Wenn ja, warum kann das die Bundesregierung ausschließen?
Wenn nein, warum kann das die Bundesregierung nicht ausschließen?
Was sind die Ziele und Ergebnisse der im Haushaltsplan mit „Migration Communications“ beschriebenen Projekte in Äthiopien, Eritrea, Sudan, für die die Bundesregierung 2023 bis 2024 294 436,39 Euro ausgegeben hat (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13819, Anlage 11, S. 86, 89, bitte ausführlich erläutern)?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass diese in Frage 15 genannten Programme den Migrationsdruck auf Deutschland erhöhen bzw. vermindern könnten (bitte ausführlich erläutern)?
Sollen diese in Frage 15 genannten Projekte zukünftig fortgesetzt werden?
Wenn ja, warum sollen sie fortgesetzt werden?
Wenn nein, warum sollen diese Projekte nicht fortgesetzt werden?