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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Transparenz bei den nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

23.01.2025

Aktualisiert

29.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1445409.01.2025

Transparenz bei den nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Norbert Kleinwächter, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit Jahren besteht Uneinigkeit über die Definition der nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Die Definition bzw. Abgrenzung hat Bedeutung mit Blick auf die sachgerechte Finanzierung dieser Leistungen mit einem Volumen von etwa 112 Mrd. Euro (2020), von denen über 37 Mrd. Euro nicht durch Bundeszuschüsse gedeckt sind (2020; vgl. DRV Bund „Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2020“, https://rentenupdate.drv-bund.de/SharedDocs/Dokumente/01_Bundesmittel_und_zuschuesse/DRV_2021_Nicht_Beitragsgedeckte_Leistungen.html). Die sachgerechte Finanzierung der nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln ist nach Auffassung der Fragesteller eine der wenigen verbliebenen Stellschrauben zur Stabilisierung der GRV.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) hat für einige Jahre – zuletzt für 2009, 2017 und 2020 – die nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen und die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten Leistungen beziffert. In den jährlichen Rentenversicherungsberichten werden dagegen keine Angaben zu den nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen gemacht. Für die Jahre von 2021 bis 2024 stehen entsprechende Angaben bislang nicht zur Verfügung.

Der Sozialbeirat hat in seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2019, Nummer 49 ff. mit Bezug auf die versicherungsfremden Leistungen eine grundsätzliche Klärung der sachgerechten Finanzierung nach Beitrags- und Steueranteilen angemahnt (Bundestagsdrucksache 19/15630, S. 105). Dort heißt es wörtlich: „Der Sozialbeirat sieht es als unbefriedigend an, dass die Frage einer sachgerechten Aufteilung der Finanzierung der Rentenversicherung in Steuer- und Beitragsanteile bis heute ungelöst ist. Die Akzeptanz des Rentenversicherungssystems hängt auch daran, dass die Beitragszahler nicht zur Finanzierung von Aufgaben herangezogen werden, die nicht dem versicherungstypischen Ausgleich dienen“.

Der Bundesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme vom 7. Dezember 2023 (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.html) gefordert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig veröffentlicht, was zu den versicherungsfremden Leistungen gehört und wie hoch diese sind. Derzeit können weder der Deutsche Bundestag noch die Öffentlichkeit einschätzen, ob die dafür aufgewendeten Bundeszuschüsse angemessen sind. „Der Bundesrechnungshof sieht bei den versicherungsfremden Leistungen vor allem einen Mangel an Transparenz. Weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit ist bekannt, welche gesamtstaatlichen Leistungen die Rentenversicherung erbringt. Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die einen direkten Zusammenhang zwischen der genauen Höhe der Bundeszuschüsse und der genauen Höhe der versicherungsfremden Leistungen herstellt. Allerdings ergibt sich sehr wohl ein sachlicher Zusammenhang, weil gesamtstaatliche Aufgaben von der gesamten Gesellschaft, also aus Steuermitteln, und Versicherungsleistungen aus Beitragsmitteln zu finanzieren sind. Andernfalls finanzieren die Beitragszahlenden Leistungen, die Aufgaben des Gesamtstaates sind, oder die Steuerzahlenden finanzieren Versicherungsleistungen. Deshalb ist es sinnvoll, die Höhe der versicherungsfremden Leistungen offenzulegen. Dies würde Transparenz bei den versicherungsfremden Leistungen schaffen“ (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4).

Aus Sicht der Fragesteller muss die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales endlich selbst für Transparenz bei den nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen sorgen. Nur so kann das Informationsbedürfnis des Deutschen Bundestages erfüllt und eine fundierte Grundlage für die Festlegung angemessener Bundeszuschüsse an die Deutsche Rentenversicherung Bund geschaffen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der engen und der erweiterten Abgrenzung der Deutschen Rentenversicherung Bund in den Jahren von 2021 bis 2023 entwickelt?

2

Wie werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen in der engen und der erweiterten Abgrenzung der Deutschen Rentenversicherung Bund im laufenden Jahr 2024 voraussichtlich entwickeln (ggf. ist auf das erste Halbjahr 2024 abzustellen)?

3

Wird die Bundesregierung zukünftig die nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen im jährlichen Rentenversicherungsbericht zur Information des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?

4

Was unternimmt die Bundesregierung, um die sowohl vom Sozialbeirat (2019) als auch vom Bundesrechnungshof (2023) geforderte Transparenz bei den nicht beitragsgedeckten versicherungsfremden Leistungen herzustellen?

Berlin, den 3. Januar 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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