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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Praxis der qualifizierten Zuwanderung in die deutsche Wirtschaft

Fachkräfte aus Drittstaaten mit Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. Beschäftigungsverordnung (BeschV), Vorrangprüfungen und Ermessen der Arbeitsagenturen, Aufenthaltserlaubnisse für Hochqualifizierte, Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz, Inhalt des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission über ein &quot;einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatenangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedsstaates&quot;, Veränderungen durch Zuwanderung aus Osteuropa<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.01.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/423713. 12. 2010

Praxis der qualifizierten Zuwanderung in die deutsche Wirtschaft

der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Monika Lazar, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die positive konjunkturelle Entwicklung der deutschen Wirtschaft geht maßgeblich auf die mittelständische Wirtschaft zurück. Aufgrund der positiven Entwicklung von Konjunktur und Arbeitsmarkt droht der Wirtschaft jetzt ein Fachkräftemangel. Es wäre gefährlich für die Konjunktur, die Unternehmen in dieser Lage allein zu lassen.

Neben der Qualifizierung hiesiger Arbeitskräfte und einer besseren Vermittlung von Arbeitslosen ist aufgrund der demographischen Entwicklung eine Förderung und Vereinfachung der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte vonnöten. Es gibt ernstzunehmende Bedenken, dass die bestehenden Regelungen und ihre praktische Anwendung zu bürokratisch und zu wenig effektiv sind. Daher ist eine Evaluierung der bisherigen Erfahrung der qualifizierten Zuwanderung nötig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Fachkräfte der unten genannten Fallgruppen haben in den vergangenen fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis gemäß

a) § 16 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – (ein Jahr Beschäftigung nach Studienabschluss),

b) § 18 Absatz 3 AufenthG (ohne qualifizierte Berufsausbildung),

c) § 18 Absatz 4 Satz 1 AufenthG (mit qualifizierter Berufsausbildung – nach Rechtsverordnung),

d) § 18 Absatz 4 Satz 2 AufenthG (mit qualifizierter Berufsausbildung im öffentlichen Interesse),

e) § 27 Nummer 1 der Beschäftigungsverordnung – BeschV – (Fachkräfte mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss),

f) § 27 Nummer 2 BeschV (Fachkräfte mit einer einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss vergleichbaren Qualifikation mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie),

g) § 27 Nummer 3 BeschV (Fachkräfte mit einem inländischen Hochschulabschluss)

erhalten (bitte wenn möglich nach Jahren und Fallgruppen aufschlüsseln)?

2

Wie viele davon sind nach der Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltsbzw. einer Niederlassungserlaubnis tatsächlich aus Drittstaaten zugewandert (bitte wenn möglich nach den in Frage 1 genannten Fallgruppen aufschlüsseln)?

3

Bei welchen der in Frage 1 genannten Fallgruppen bedarf es einer Vorrangprüfung?

4

Wie viele Vorrangprüfungen wurden in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt (bitte wenn möglich nach den in Frage 1 genannten Fallgruppen aufschlüsseln)?

5

Wie lange dauerte die Vorrangprüfung in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich (bitte wenn möglich Aufschlüsselung nach Jahren, Agenturbezirken, positivem und negativem Bescheid, nach Herkunftsland des Bewerbers/der Bewerberin sowie nach Branche und Größe des Betriebs und den in Frage 1 genannten Fallgruppen)?

6

Gab es Fälle, in denen die Vorrangprüfung länger als vier Wochen gedauert hat?

Wenn ja, wie häufig waren diese Fälle, und welche Gründe gab es jeweils (bitte wenn möglich Aufschlüsselung für alle zutreffenden Fälle nach Jahren, Agenturbezirken, positivem und negativem Bescheid, nach Herkunftsland des Bewerbers/der Bewerberin sowie nach Branche und Größe des Betriebs und den in Frage 1 genannten Fallgruppen)?

7

In wie vielen Fällen wurden den Firmen, die ausländische Fachkräfte einstellen wollten, tatsächlich bevorrechtigte Bewerber von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschlagen?

In wie vielen dieser Fälle erfolgte dann deren Einstellung (bitte wenn möglich Aufschlüsselung nach Monat des Zeitpunkts der Einstellung, Agenturbezirk und den in Frage 1 genannten Fallgruppen)?

8

Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren unternommen, um die Dauer der Vorrangprüfung zu verringern?

9

Wird auch von Ehepartnern angeworbener Fachkräfte mit akademischem Abschluss in ihren Heimatländern der Nachweis von Deutschkenntnissen gefordert, oder findet auf sie § 44 Absatz 3 Nummer 2 AufenthG Anwendung?

Sollte Letzteres der Fall sein: gibt es regionale Unterschiede?

Wenn ja, wo gab es wie viele Fälle, in denen von Ehepartnern Nachweise gefordert wurden (bitte wenn möglich Aufschlüsselung nach Agenturbezirk)?

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in allen Agenturbezirken entsprechend verfahren wird?

10

Wie groß ist der Ermessensspielraum der örtlichen Arbeitsagenturen bei Anwendung des § 8 BeschV, der den Wegfall der Vorrangprüfung bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Ehegatten angeworbener akademisch qualifizierter Fachkräfte erlaubt?

In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen fünf Jahren von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

In wie vielen dieser Fälle wurde dennoch eine Vorrangprüfung vorgenommen (bitte wenn möglich jeweils aufschlüsseln nach Monat, Jahr und Agenturbezirk)?

11

In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen fünf Jahren einem hoch qualifizierten Ausländer eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat?

Wie verteilen sich diese Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnisse (bitte unterscheiden) auf

a) Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,

b) Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion und

c) Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten

(bitte wenn möglich jeweils aufschlüsseln nach Monat, Jahr und Agenturbezirk)?

12

In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen fünf Jahren mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einem hoch qualifizierten Ausländer eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt?

Wie verteilen sich diese Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnisse (bitte unterscheiden) auf

a) Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,

b) Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion und

c) Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten

(bitte wenn möglich jeweils aufschlüsseln nach Monat, Jahr und Agenturbezirk)?

13

In wie vielen Fällen hat die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung für eine Aufenthalts- bzw. eine Niederlassungserlaubnis verweigert (bitte wenn möglich aufschlüsseln nach letzten fünf Jahren)?

14

In wie vielen Fällen betraf die Ablehnung Bewerberinnen und Bewerber, die bei einer ausländischen Gesellschaft angestellt waren (bitte wenn möglich aufschlüsseln nach letzten fünf Jahren, Branche des Unternehmens, Herkunftsland der Gesellschaft und falls davon abweichend, der sich bewerbenden Person)?

15

In wie vielen Fällen bedurfte die Erteilung der Niederlassungserlaubnis der Zustimmung einer obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle (bitte wenn möglich aufschlüsseln nach Monat, Jahr und Bundesländern)?

16

Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, wenn die Bundesagentur für Arbeit in ihren neuen Durchführungsanweisungen zum Aufenthaltsgesetz (Stand: Mai 2010) fordert, dass ausländische Fachkräfte vor einer Zustimmung ein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen (oder zumindest ruhen lassen) müssen (mit der Folge Sozialversicherungsbeiträge ggf. doppelt entrichten zu müssen)?

Könnte diese Maßnahme nach Meinung der Bundesregierung für ausländische Fachkräfte abschreckend sein, eine Beschäftigung in Deutschland anzunehmen?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem durch das Zuwanderungsgesetz 2005 eingeführten sogenannten One-Stop-Government?

18

Konnten die vom damaligen rot-grünen Gesetzgeber beabsichtigten einsparenden Effekte in der Verwaltung tatsächlich realisiert werden?

Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Wenn nein, was sind die Gründe dafür?

19

Was ist der wesentliche Regelungsinhalt des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission „über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt- und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates …“ (KOM(2007) 638 endg.)?

In welchem Beratungsstand befindet sich dieser Richtlinienvorschlag derzeit?

20

Was sind die – aus Sicht der Bundesregierung – wesentlichen Dissense des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission „über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt- und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates …“ (KOM(2007) 638 endg.)?

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf diese Dissense?

21

Welche quantitativen Veränderungen für eine verstärkte Zuwanderung von Arbeitnehmern aus Osteuropa erwartet die Bundesregierung sowohl für qualifizierte Berufe (wie z. B. im Bereich Gesundheit, Pflege) als auch für hoch qualifizierte Berufe mit Hochschulabschluss infolge der Einführung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der gesamten EU ab Mai 2011 (bitte differenzieren nach Branche bzw. Berufen)?

Berlin, den 13. Dezember 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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