Deutscher Bundestag Drucksache 20/15019
20. Wahlperiode 18.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen,
Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/14590 –
Weitere Fragen zur Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/13542 zu Maßnahmen und Fortschritten im
Rahmen der Nationalen Sicherheitsstrategie ergeben sich für die Fragesteller
weitere Detailfragen. Diese Kleine Anfrage zielt darauf ab, genauere Einblicke
und Ergebnisse zu einzelnen Bereichen zu erhalten, die in der ursprünglichen
Antwort der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller nicht
hinreichend geklärt wurden oder weiterer Erläuterung bedürfen.
1. Bis wann plant die Bundesregierung, die Strategie zur Steigerung unserer
Handlungsfähigkeit gegenüber hybriden Bedrohungen abzuschließen,
und welche Ziele sollen damit erreicht werden?
Die Strategie soll baldmöglichst abgeschlossen werden. Sie soll die Fähigkeiten
der Bundesrepublik Deutschland zur Abwehr hybrider Bedrohungen stärken.
2. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „Desinformation“ arbeitet
die Bundesregierung in ihrer geplanten Strategie, und von welchen
Akteuren ausgehend sieht sie diese Bedrohung hauptsächlich?
Diese Frage lässt sich vor Abschluss der Strategie nicht beantworten.
3. Welche konkreten Erfolge hat die Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen
(AG Hybrid, ebd., Antwort zu Frage 1) seit ihrer Gründung im Herbst
2022 erzielt?
Durch die „Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen“ (AG Hybrid) wird der
Austausch innerhalb der Bundesregierung zum strategischen Umgang mit hybriden
Bedrohungen sichergestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/13880 verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Wie arbeitet die „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer
Informationsmanipulationen“ im Bundesministerium des Innern und für Heimat
(BMI) konkret (ebd., Antwort zu Frage 1), und welche Erfolge hat sie
bereits bei der Erkennung ausländischer Informationsmanipulation
erzielt?
Die Projektgruppe „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer
Informationsmanipulation“ (ZEAM) im BMI befindet sich seit 1. Juni 2024 im Aufbau. Im
Rahmen ihres Auftrags nimmt sie die Vorgehensweise, die Verbreitungswege
sowie die Mechanismen ausländischer Einflussnahme durch
Informationsmanipulation in sozialen Netzwerken und im Internet in den Blick, um diese besser
verstehen und möglichst früh erkennen zu können.
5. Worum handelt es sich konkret bei der neuen Fördermaßnahme
„Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und
abwehren“ (ebd., Antwort zu Frage 1), und welche Technologien oder
Methoden zur Erkennung und Abwehr von Desinformation werden
gefördert?
Bei der Fördermaßnahme „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale
Desinformation erkennen und abwehren“ handelt es sich um eine Richtlinie des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung von
Forschungsprojekten, die am 19. Juli 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht
wurde. Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben, die sich
insbesondere mit dem Erkennen und Abwehren von Desinformation beschäftigen. Ein
thematischer Schwerpunkt liegt auf Desinformation, bei deren Erzeugung und/
oder Verbreitung fortschrittliche KI-Technologien zum Einsatz kommen.
6. Welche Maßnahmen zur verstärkten Einbindung zivilgewerblicher
Anbieter in Krisen- und Kriegszeiten wurden konkret umgesetzt, und gibt es
aktuelle Verträge oder Kooperationen?
Die verstärkte Einbindung zivilgewerblicher Anbieter erfolgt im Wesentlichen
als Teil der Rolle Deutschlands als „logistische Drehscheibe“ in der NATO. Für
ergänzende und erforderliche Unterstützungsleistungen in dieser Drehscheibe,
die zum Teil auch der Unterstützung alliierter Kräfte im Rahmen des Host
Nation Support dienen, wurde 2024 ein Vertrag zum Betrieb von sogenannten
Rasträumen (Convoy Support Centern) geschlossen.
7. Welche spezifischen Leistungen könnten im Rahmen der geplanten
Zusammenarbeit mit zivilen Gesundheitsanbietern für die
Gesundheitsversorgung der Bundeswehr übernommen werden?
a) Sollen bestehende Leistungen der freien Heilfürsorge künftig von der
Bundeswehr ausgelagert werden oder betrifft dies nur den Krisenfall?
Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet.
Bereits jetzt werden gemäß den Bestimmungen der
Bundeswehrheilfürsorgeverordnung und dem Fünften Sozialgesetzbuch Leistungen im Rahmen der
unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV) nicht ausschließlich durch
den Sanitätsdienst der Bundeswehr erbracht, sondern auch durch zivile
Leistungserbringer. Dies erfolgt gemäß den regionalen Bedarfen. Im Krisenfall
könnte verstärkt auf zivile Leistungserbringer zurückgegriffen werden müssen.
b) Wann soll das Gesundheitssicherstellungsgesetz fertiggestellt sein, und
welche Umsetzungsmaßnahmen zur besseren zivilmilitärischen
Gesundheitsversorgung sind vorgesehen?
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erarbeitet vor dem Hintergrund
des All-Gefahren-Ansatzes einen Gesetzentwurf für ein
Gesundheitssicherstellungsgesetz, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und der
Streitkräfte im Zivilschutzfall sowie im Rahmen der Gesamtverteidigung
aufrechtzuerhalten und um die NATO-Verpflichtungen zu erfüllen. Dieser Prozess kann
aufgrund seiner Komplexität nur im engen Zusammenwirken aller Beteiligten
(Bund, Länder, Hilfsorganisationen) erfolgreich zum Abschluss gebracht
werden. Dazu finden Workshops mit den Beteiligten statt. Ziel ist es, dem
Deutschen Bundestag in der kommenden Legislaturperiode einen Gesetzentwurf
zuzuleiten, mit dem Regelungen insbesondere zu folgenden Themenfeldern
getroffen werden sollen: Beschaffung und Bevorratung von Arzneimitteln und
Medizinprodukten, strategische Verlegung von Patientinnen und Patienten,
Resilienz von Gesundheitseinrichtungen, Verfügbarkeit und Fortbildung von
Personal, Durchführung von regelmäßigen Ernstfallübungen und Stresstests
sowie strategischer Krisenkommunikation.
8. Bis wann ist mit den ersten Teilübungsformaten der
länderübergreifenden Krisenmanagementübung (LÜKEX) zu rechnen, und in welchem
Zeitrahmen sollen alle 420 Maßnahmen des Umsetzungsplans zur
Resilienz im Katastrophenschutz abgeschlossen sein (ebd., Antwort zu
Frage 9)?
Das erste Teilübungsformat der LÜKEX wurde am 5. und 6. November 2024
erfolgreich durchgeführt. Der Umsetzungsplan der Deutschen Strategie zur
Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen umfasst über 420 Maßnahmen
auf Bundesebene mit unterschiedlichen Zeithorizonten. Ein Großteil der
Maßnahmen bezieht sich auf die Jahre 2024 bis 2025. Einzelne Maßnahmen werden
aber auch bis zum Jahr 2030 einen Beitrag zur Resilienzstärkung leisten. Die
Zeiträume der spezifischen Maßnahmen lassen sich dem Umsetzungsplan
entnehmen.
9. Welche Projekte zur Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz gegen
Desinformation unterstützt die Bundesregierung in afrikanischen
Partnerstaaten und auf dem Westbalkan (ebd., Antwort zu Frage 11), und welche
Ergebnisse haben diese bisher erzielt?
Da in dieser Frage kein Zeitraum benannt wird, wird diese Frage analog zu den
Fragen 29 bis 35 für den Zeitraum ab 2022 bis 2024 beantwortet.
In diesem Zeitraum sind Ausgaben in Höhe von 1,9 Mio. Euro (2023) und
4 Mio. Euro (2024) für Projekte mit Schwerpunkt auf die Sahelregion und
Westafrika mit dem in der Frage genannten Förderzweck angefallen.
Schwerpunkt war dabei die Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten, um
Journalismus zu stärken und für die Mechanismen von Desinformationsverbreitung
zu sensibilisieren.
Im Westbalkan sind Ausgaben in Höhe von 842 270 Euro (2023) und
25 800 Euro (2024) angefallen. Schwerpunkte waren die Detektion der
Verbreitung und Methoden von Desinformation sowie gesellschaftlicher Dialog und
Sensibilisierung der Bevölkerung. Mit diesen Projekten wurde die
gesellschaftliche Resilienz gegenüber Informationsmanipulation und ein bewussterer
Umgang mit Informationen v. a. in sozialen Medien gestärkt.
Informationen zu Projekten der Entwicklungszusammenarbeit sind im
Transparenzportal (
www.transparenzportal.bund.de) öffentlich zugänglich. Im Portal
lassen sich auch thematische Informationen zum Fokus und Beginn der
Projekte abrufen.
Im Übrigen wird auf die Anlage 11 in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13819
verwiesen.
10. Welche Beispiele für geschlechtsspezifische Desinformation auf
Plattformen wie TikTok sind der Bundesregierung bekannt?
Geschlechtsspezifische Desinformation kann verschiedene Formen annehmen,
zum Beispiel gezielte Falschinformationen, aber auch gefälschte grafische
Materialien wie Deepfakes oder gefälschte pornografische Darstellungen. Ziel
ist es häufig, Politikerinnen zu diskreditieren und aus dem politischen Dialog
zu verdrängen.
Das Auswärtige Amt steht im Dialog mit Zivilgesellschaft und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich mit der Verbreitung und Methoden
geschlechtsspezifischer Desinformation befassen. Das Auswärtige Amt förderte
im Jahr 2024 das Projekt „Monitoring Online Gender Based Violence Around
the European Parliament Election 2024“ durch das Institute for Strategic
Dialogue. Im Fokus stand die Analyse der Verbreitung geschlechtsspezifischer
Desinformation insbesondere auf TikTok.
11. Welche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren im Cyberraum erfordern
laut Bundesregierung eine Grundgesetzänderung, und wie müssten diese
Änderungen konkret aussehen (ebd., Antwort zu Frage 25)?
Für die Maßnahmen der Abwehr von Gefahren im Cyberraum ist aus Sicht der
Bundesregierung eine Grundgesetz-Änderung zur Schaffung einer
Gefahrenabwehrkompetenz des Bundes notwendig. Die Bundesregierung setzt sich dafür
sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ein.
12. Welche Fortschritte wurden bisher bei der Attribuierung von
Cyberangriffen und Cyberspionage erzielt, und welche konkreten Beispiele
liegen vor (ebd., Antwort zu Frage 25)?
Seit der Verabschiedung der Nationalen Sicherheitsstrategie hat die
Bundesregierung im Rahmen des nationalen Attribuierungsverfahren zwei
Cyberangriffe einem staatlichen Akteur öffentlich zugerechnet. Am 3. Mai 2024
veröffentlichte die Bundesregierung gemeinsam mit der EU und mit Unterstützung
der NATO, dass ein Cyberangriff auf den Parteivorstand der SPD im Jahr 2023
einem Akteur mit Verbindungen zum russischen Geheimdienst GRU
zuzuordnen ist. Am 31. Juli 2024 veröffentlichte die Bundesregierung, dass ein
Cyberangriff auf das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie staatlichen
chinesischen Akteuren zuzurechnen ist.
13. Welche Maßnahmen zur Reduktion der logistischen Bedarfe der
Bundeswehr wurden bereits umgesetzt, und gibt es Beispiele für laufende
Verträge mit zivilgewerblichen Anbietern (ebd., Antwort zu Frage 2)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Darüber hinaus bestehen
beispielsweise im Bereich der Transportdienstleistungen Verträge, sowohl für
Transporte im Inland als auch für Transporte in das Ausland. Außerdem
bestehen Verträge mit zivilgewerblichen Anbietern im Bereich der Instandhaltung
von Fahrzeugen.
14. Seit wann bestehen die Ausnahmeregelungen des Sonn- und
Feiertagsfahrverbots für militärische Transporte, und wie oft wurden sie bereits
genutzt (ebd., Antwort zu Frage 3)?
Im April 2022 erließen die Bundesländer auf Bitte des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot für den geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Transport von Gütern für
militärische Transporte durch private Unternehmen im Auftrag deutscher oder
verbündeter Streitkräfte mit dem Bezug auf den russischen Angriffskrieg gegen
die Ukraine. Manche Bundesländer haben stattdessen ein Absehen von
Kontrollen ebendieser Transporte im Rahmen der Anwendung des
Opportunitätsprinzips angeordnet.
Mit der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 10. Oktober 2024) wurde § 30
Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend angepasst, dass in Nummer 8
„die Bundeswehr sowie die von ihr beauftragten gewerblichen
Transportdienstunternehmen im Falle militärischer Erfordernisse“ vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot ausgenommen werden.
Über die Nutzung liegen keine Daten vor.
15. Welche konkreten Infrastrukturprojekte zur Unterstützung der
militärischen Mobilität wurden seit 2021 gestartet, und welche EU-
Finanzierungsmittel wurden beantragt und bewilligt (ebd., Antwort zu Frage 4)?
Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in den drei
einschlägigen Förderaufrufen des EU-Förderinstrument Connecting Europe Facility
(CEF) aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 beantragten und von der EU-
Kommission bewilligten Projekte sind in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Förderaufruf Projektbezeichnung Beantragte CEF-
Mittel in Euro
Bewilligte CEF-
Mittel in Euro
CEF-T-2021-
MILMOB
Developing infrastructure for civilian and military
purposes: Improving the infrastructure for 740 m
trains on Corridor North Sea – Baltic
49 590 000 49 590 000
CEF-T-2022-
MILMOB
Developing infrastructure for civilian and military
purposes: Improving the infrastructure for 740 m
trains on Corridor North Sea – Baltic (Project
Phase 2)
56 002 500 56 002 500
CEF-T-2022-
MILMOB
Developing infrastructure for civilian and military
purposes: Improving the infrastructure for 740 m
trains on Corridor Rhine-Danube and Orient/East-
Med
99 226 000 99 226 000
CEF-T-2023-
MILMOB
Pinpointed upgrades for East-West relevant rail
infrastructure
91 589 442 91 589 442
Gesamt 4 beantragte und bewilligte Projekte 296 407 942 296 407 942
16. Welche konkreten Erfolge hat die Zentrale Stelle zur Erkennung
ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) im Kampf gegen
Desinformation erzielt (ebd., Antwort zu Frage 12), ist eine Ausweitung der
Partnerschaften zur Bekämpfung von Desinformation geplant, und wenn
nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Die Bundesregierung wird ihre Arbeit zur Bekämpfung von Desinformation
und Informationsmanipulation weiterführen und dazu auch weiterhin mit
Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wissenschaft
partnerschaftlich zusammenarbeiten.
17. Welche Maßnahmen im Klimaschutzgesetz zielen auf eine
sektorübergreifende Gesamtrechnung ab, und welche konkreten Schritte zur
Reduktion der Emissionen wurden bereits umgesetzt (ebd., Antwort zu den
Fragen 13 und 14)?
Mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), die im Juli 2024 in
Kraft getreten ist, wurden sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen
als zentrale Steuerungsgröße eingeführt. Die Einhaltung der nationalen
Klimaschutzziele wird anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen
Gesamtrechnung überprüft. Demnach ist für die Frage, ob die Bundesregierung
Klimaschutzmaßnahmen zur Nachsteuerung beschließen muss, die Summe der
sektorübergreifenden Gesamtemissionen in den Jahren 2021 bis 2030 (bzw. ab
Ende der Dekade 2031 bis 2040) entscheidend. Wenn diese nach Feststellung
des Expertenrats für Klimafragen in der Projektionsberechnung überschritten
werden, muss nachgesteuert werden. Im Falle der Nachsteuerung sollen alle
zuständigen Bundesministerien, insbesondere jene, in deren Zuständigkeit die
Sektoren liegen, die zur Überschreitung beitragen, Vorschläge für weitere
Maßnahmen vorlegen. Die Vorschläge können auch sektorübergreifende
Maßnahmen enthalten. Das Gesetz selbst umfasst keine Maßnahmen.
Im Klimaschutzprogramm, das die Bundesregierung künftig spätestens zwölf
Monate nach Beginn einer Legislaturperiode beschließen muss, legt die
Bundesregierung fest, welche Maßnahmen sie in den einzelnen Sektoren sowie
sektorübergreifend ergreifen wird. Die Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet
sein, die Einhaltung der sektorübergreifenden Jahresemissionsgesamtmengen
bis 2030 und 2040 sicherzustellen, wobei alle für die Sektoren verantwortlichen
Bundesministerien einen angemessenen Beitrag zur Zielerreichung leisten
müssen. Das am 4. Oktober 2023 durch das Bundeskabinett beschlossene
Klimaschutzprogramm enthält Klimaschutzmaßnahmen für alle Sektoren als auch
sektorübergreifende Maßnahmen. Die Projektionsdaten 2024 haben gezeigt,
dass die im Programm enthaltenen Maßnahmen maßgeblich dazu beitragen, das
Erreichen der Klimaziele in greifbare Nähe zu rücken.
Mit dem sektorübergreifenden Ansatz werden die Gesamtverantwortung der
Bundesregierung und die Flexibilität zwischen den Sektoren gestärkt.
Klimaschutz wird damit stärker als Querschnittsaufgabe der Bundesregierung
verankert.
18. Wie wird geprüft, ob ein Projekt die Kriterien des Gender-Budgeting
erfüllt (ebd., Antwort zu Frage 16), und welche konkreten Erfolge wurden
durch den Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan zur
Gleichstellung der Geschlechter (2023 – 27) erzielt?
Die jeweilige Maßnahme wird im Auswärtigen Amt auf Grundlage einer
Genderanalyse im jeweiligen Mittelverwaltungssystem mit einem Gendermarker
kategorisiert. Im Rahmen der Qualitätskontrolle bzw. der Erfolgskontrolle von
Projekten wird die Kategorisierung nochmal gegengeprüft. Ein Katalog an
Leitfragen dient dabei als Hilfestellung.
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
erfolgt die Prüfung, ob ein Projekt zur Gleichstellung der Geschlechter beiträgt,
nach den Kriterien des OECD-DAC (Entwicklungsausschuss der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), zur Vergabe der
Kennung Gleichstellung der Geschlechter (GG-1 für Maßnahmen mit Nebenziel
Gleichstellung der Geschlechter und GG-2 für Maßnahmen mit Hauptziel
Gleichstellung der Geschlechter):
https://web-archive.oecd.org/temp/2024-02-0
6/369190-dac-gender-equality-marker.htm.
19. Gibt es Berichte, die die Effektivität der beschleunigten
Entscheidungsfindung in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
belegen (ebd., Antwort zu Frage 18)?
Die Bundesregierung setzt sich für eine effizientere Entscheidungsfindung in
der GASP ein. Zu diesem Zweck hat die Bundesministerin des Auswärtigen
gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten eine Freundesgruppe gegründet.
Ziel der Gruppe ist die verstärkte Nutzung von Entscheidungen mit
qualifizierter Mehrheit. Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit sind aus Sicht der
Bundesregierung effizienter, weil sie das Risiko einer Blockade durch einen
oder wenige Mitgliedstaaten reduzieren.
Der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat sich in einer
Studie mit den Kosten einstimmiger Entscheidungen in der GASP befasst:
www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EPRS_STU(2023)740243.
20. In welchen Bereichen ist die deutsche Rüstungsindustrie Marktführer,
und wie wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Rüstungsunternehmen unterstützt?
Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) besteht aus einer
Vielzahl kleiner und mittelständischer hochspezialisierter Zulieferer sowie aus
weltweit tätigen Konzernen. Einige der Letztgenannten zählen zu den hundert
größten Verteidigungsunternehmen weltweit. In ihren Produktkategorien
gehören sie jeweils zu den technologischen Weltmarktführern. Nicht zuletzt
aufgrund der geopolitischen Gegebenheiten ist es unausweichlich, dass die
deutschen Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig bleiben. Um dies zu
unterstützen und die Rahmenbedingungen für die SVI zu verbessern, hat die
Bundesregierung am 4. Dezember 2024 die Nationale Sicherheits- und
Verteidigungsindustriestrategie beschlossen. Die dort genannten Handlungsfelder werden
prioritär adressiert. Zudem setzt sich die Bundesregierung auch auf europäischer
Ebene für die Branche ein, beispielsweise im Rahmen der Verhandlungen um
das European Defence Industry Programme (EDIP).
21. Wie hoch sind die jährlichen finanziellen Verpflichtungen Deutschlands
in den „Just Energy Transition Partnerships“ bis 2030 (ebd., Antwort zu
Frage 21)?
Deutschland ist keine jährlichen finanziellen Verpflichtungen bis 2030 in den
Just Energy Transition Partnerships (JETPs) eingegangen.
22. Wie sind die finanziellen Beiträge und die Verantwortung Deutschlands
im Rahmen der Globalen Allianz gegen Hunger und Armut
aufgeschlüsselt?
Mit der Unterstützung der Globalen Allianz gegen Hunger und Armut (GAHP)
sind keine konkreten finanziellen Zusagen verbunden.
23. Welche Fortschritte wurden bei der Erschließung neuer Rohstoffquellen
gemacht, und mit welchen Ländern bestehen Rohstoffpartnerschaften?
Die Bundesregierung hat sich unter anderem für die Verabschiedung des
Europäischen Critical Raw Material Act (CRMA) eingesetzt, der die Europäische
Diversifizierung der Rohstoffversorgung unterstützt und der im letzten Jahr in
Kraft getreten ist. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Ende des
vergangenen Jahres einen Nationalen Rohstofffonds aufgesetzt, der Projekte zur
Rohstoffgewinnung, -weiterverarbeitung und -recycling in Form von
Bundesbeteiligungen über die KfW fördert. Rohstoffpartnerschaften bestehen mit
Kasachstan, der Mongolei und Peru sowie Kooperationen mit Australien, Chile, Ghana
und Kanada. 2024 kamen neue Rohstoffkooperation mit Brasilien und
Usbekistan sowie eine Lithium-Partnerschaft mit Chile hinzu.
Nationale Maßnahmen zur Erschließung neuer Rohstoffquellen in Deutschland,
die über die in der Rohstoffstrategie der Bundesregierung und dem CRMA
genannten Maßnahmen hinausgehen, obliegen nach der grundgesetzlich
festgelegten Kompetenzverteilung allein den Ländern. Diese sind für Genehmigung
und Aufsicht entsprechender konkreter Vorhaben zuständig.
24. Wie lange wird die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der NIS-2-
Richtlinie (NIS = Netzwerk- und Informationssicherheit) zur
Cybersicherheit voraussichtlich dauern?
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz befindet sich
derzeit im parlamentarischen Verfahren, so dass derzeit keine Aussagen hierzu
möglich sind.
25. Welche konkreten Erfolge hat die Bundesregierung durch die Beteiligung
an den EU-Verordnungen ASAP (Act in Support of Ammunition
Production) und EDIRPA (Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur
Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame
Beschaffung) für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
erzielt (ebd., Antwort zu Frage 26)und gibt es zusätzliche Förderungen für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in diesem Bereich?
Im Rahmen des europäischen Förderprogramms „Act in Support of
Ammunition Production“ (ASAP) wurden Projekte von Unternehmen der deutschen SVI
zur Förderung ausgewählt. Die Bundesregierung ist an drei von fünf im
Rahmen des europäischen Förderprogramms „European Defence Industry
Reinforcement through common Procurement Act“ (EDIRPA) ausgewählten Projekten
beteiligt. Bei den drei Projekten handelt es sich um die kooperativen
Beschaffungsvorhaben zum Luftabwehrsystem Infrared Imaging System – Tail/Thrust
Vector Controled, Surface Launched Medium Range (IRIS-T SLM) und die
155 mm Artilleriemunition unter deutscher Führung sowie das von Finnland
geführte gemeinsame Beschaffungsvorhaben Common Armoured Vehicle
System (CAVS), an dem Deutschland beteiligt ist.
26. Welche Fortschritte wurden durch die „European Sky Shield Initiative“
erzielt (ebd., Antwort zu Frage 27)?
Zur Stärkung des europäischen Pfeilers der Luftverteidigung wurde 2022 unter
deutscher Führung die European Sky Shield Initiative (ESSI) gegründet. ESSI
zielt auf die Verbesserung der Interoperabilität und Stärkung der
Zusammenarbeit innerhalb der europäischen Luftverteidigung. Innerhalb von ESSI führt
Deutschland gemeinsam mit weiteren Staaten, Beschaffungen durch.
Darüber hinaus bietet Deutschland als führende Nation für integrierte
Luftverteidigung in Europa interessierten anderen europäischen Nationen innerhalb
von ESSI weiterführende Kooperationsmöglichkeiten in den Bereichen
Ausbildung und Logistik.
27. Welche konkreten Maßnahmen und finanziellen Mittel wurden für die
Anbindung der KRITIS-Betreiber (KRITIS = kritische Infrastrukturen)
an das IT-Lagezentrum des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) bereitgestellt?
Die Bundesregierung hat die Anbindung von Unternehmen der Kritischen
Infrastrukturen an das nationale IT-Lagezentrum des Bundesamts für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) durch zusätzliche Produkte und vertiefte
Angebote weiter ausgebaut. Das BSI baut derzeit zudem eine kooperative
Kommunikationsplattform für den effektiven und effizienten Austausch von
Informationen zu Cyberangriffen auf (BSI Information Sharing Portal – BISP). In
einem ersten Schritt sollen die bestehenden Informationsangebote des BSI
gebündelt und einer breiteren Nutzergemeinschaft auf einer zentralen Plattform
angeboten werden. Dafür wurden 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2024 zur
Verfügung gestellt.
28. Gibt es eine Evaluierung der Wirksamkeit des Umsetzungsplans
Kritische Infrastrukturen (UP KRITIS), und welche Fortschritte wurden
bisher erzielt (ebd., Antwort zu Frage 33)?
Die letzte Evaluierung der UP KRITIS (neu: Unabhängige Partnerschaft
KRITIS) erfolgte 2024. Der Themenarbeitskreis Fortschreibung der UP
KRITIS hat sich mit den Auswirkungen der nationalen Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames
Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) sowie die Richtlinie (EU)
2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-RL) befasst und
die UP KRITIS anhand der neuen Anforderungen weiterentwickelt und die
Strukturen angepasst. Die neuen Sektoren der CER-RL sowie der ausgeweitete
Anwendungsbereich der NIS2-RL werden mitberücksichtigt. Weiterhin wurde
die Gremienstruktur angepasst. Neben der Cybersicherheit soll der Fokus auch
zunehmend auf der physischen Sicherheit kritischer Infrastrukturen liegen.
29. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung in den Jahren von
2022 bis 2024 für Projekte zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit und
Korruptionsbekämpfung in der Ukraine, der Republik Moldau, in
Georgien und den Ländern des Westbalkans bereitgestellt?
In Bezug auf Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen
Öffentliche Verwaltung, Antikorruption, Justiz und Medien in den Ländern
Georgien, Moldau, Ukraine und dem Westbalkan (siehe die Antworten zu den
Fragen 29 bis 35) sind Informationen zu einzelnen Projekten im Transparenzportal
(
www.transparenzportal.bund.de) öffentlich zugänglich. Im Portal lassen sich
auch thematische Informationen zum Fokus, zum Beginn und zum
Finanzvolumen der Projekte abrufen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die folgenden finanziellen Mittel
bereitgestellt.
Angaben in Euro
Jahr Ukraine Moldau Georgien Westbalkan
2022 11 389 573 1 673 402 1 589 727 1 275 758
2023 12 344 774 123 637 130 383 1 594 397
2024 13 667 388 357 007 250 000 1 005 615
30. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für Programme zur
Unterstützung des Justizsystems und zur Stärkung der Unabhängigkeit der
Gerichte in der Ukraine, der Republik Moldau, in Georgien und den Ländern
des Westbalkans?
Die jährlichen Ausgaben der Jahre 2022 bis 2024 (Zeitraum analog zu Frage
29) sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
Angaben in Euro
Jahr Ukraine Moldau Georgien Westbalkan
2022 10 484 195 1 619 402 1 664 751 569 361
2023 12 258 689 108 799 143 597 784 909
2024 13 954 655 262 143 404 912 350 810
Darüber hinaus wird in Bezug auf Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
31. Welche Gesamtkosten entstehen der Bundesregierung durch die
Förderung von zivilgesellschaftlichen Projekten in der Ukraine, der Republik
Moldau, in Georgien und den Westbalkanländern, die auf die Abwehr
von Desinformation und externe Einflussnahme abzielen?
Die Gesamtkosten seit 2022 bis 2024 (Zeitraum analog zu den Fragen 29 und
30) sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
Angaben in Euro
Jahr Ukraine Moldau Georgien Westbalkan
2022 2 129 162 500 000 155 000 0
2023 1 759 857 310 000 410 000 842 270
2024 2 210 000 609 543 1 007 853 131 323
Darüber hinaus wird in Bezug auf Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
32. Welche Mittel fließen in die Ausbildung und Schulung von
Justizpersonal in der Ukraine, der Republik Moldau, in Georgien und den
Westbalkanländern, und wie verteilen sich diese Ausgaben auf die Jahre von
2022 bis 2024?
Die folgenden Mittel wurden in den Jahren 2022 bis 2024 (Zeitraum analog zur
Antwort zu den Fragen 29 bis 31) bereitgestellt.
Angaben in Euro
Jahr Ukraine Moldau Georgien Westbalkan
2022 345 271 1 600 452 1 599 365 168 194
2023 1 655 911 24 014 10 909 25 302
2024 5 738 219 163 421 250 000 100 499
Darüber hinaus wird in Bezug auf Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
33. In welchem Umfang finanziert die Bundesregierung den Aufbau digitaler
Infrastrukturen zur Förderung von Transparenz und effizienter
Verwaltung in der Ukraine, der Republik Moldau, in Georgien und den
Westbalkanländern?
In Bezug auf Projekte der Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Antwort
zu Frage 29 verwiesen.
34. Welche spezifischen Beträge wurden seit 2022 für die Unterstützung
unabhängiger Medien und die Förderung von Medienkompetenz in der
Ukraine, der Republik Moldau, in Georgien und den Westbalkanländern
bereitgestellt?
Die folgenden Mittel wurden bereitgestellt.
Angaben in Euro
Jahr Ukraine Moldau Georgien Westbalkan
2022 3 860 000 530 000 520 000 1 880 000
2023 4 598 000 410 000 690 000 1 939 638
2024 4 310 000 729 543 687 853 978 690
Darüber hinaus wird in Bezug auf Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
35. Wie hoch sind die jährlichen Kosten der deutschen Förderung von
Antikorruptionsprogrammen in der Ukraine, der Republik Moldau, in
Georgien und den Ländern des Westbalkans, und welche Fortschritte erwartet
die Bundesregierung durch diese Investitionen?
Die Fördersummen sind in der folgenden Liste zusammengestellt.
Angaben in Euro
Jahr Ukraine Moldau Georgien Westbalkan
2022 530 029 0 0 154 881
2023 626 883 43 073 12 383 301 116
2024 870 462 122 119 14 132 147 800
Die Bundesregierung erwartet durch die Förderung von
Antikorruptionsprogrammen die Verringerung von Korruption und dadurch eine Stärkung des
Vertrauens der Bevölkerung in den Staat.
Darüber hinaus wird in Bezug auf Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
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ISSN 0722-8333