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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Abschiebungen im Jahr 2024 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
(insgesamt 48 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
11.03.2025
Aktualisiert
18.03.2025
BT20/1466424.01.2025
Abschiebungen im Jahr 2024 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14664
20. Wahlperiode 24.01.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen
Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Abschiebungen im Jahr 2024 – Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der
Ausreisepflicht
Zum Stichtag 30. Juni 2024 haben sich 226 882 vollziehbar ausreisepflichtige
Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 182 727 geduldet waren. Die
Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im ersten Halbjahr 2024 um ca. 16 000
Personen gesunken (vgl. Antworten zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache
20/12833 und Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/10520).
Dieser Rückgang beruht allerdings stärker auf dem Übergang aus dem Status als
Ausreisepflichtiger in eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Ende 2022 in
Kraft getretenen Chancenaufenthaltgesetz (ChancenaufenthG;
Bundestagsdrucksache 20/3717) denn auf einer relevanten Steigerung der Abschiebungen.
Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2024 lediglich 9 465 Personen (vgl.
Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/12833), während von Januar
bis Mai 2024 über 10 000 Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß
den Neuregelungen des ChancenaufenthG erhielten (vgl. Antworten zu den
Fragen 2 und 5 auf Bundestagsdrucksache 20/12397). Für das Gesamtjahr
deuten sich auf Basis der Halbjahreszahlen ca. 19 000 Abschiebungen an, was im
Vergleich zum Vorjahr – ausgehend von einem niedrigen Ausgangsniveau – auf
eine Steigerung um etwa 17 Prozent hinausliefe. Bezogen auf die eingangs
genannte Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen läge die Abschiebequote im
Gesamtjahr damit bei lediglich 8,37 Prozent.
Damit würde Deutschland erneut deutlich hinter dem Durchschnitt in der EU
zurückbleiben, der laut EU-Innenkommissarin Ylva Johansson im Jahr 2023
bei 22 Prozent lag (vgl. Printausgabe der FAZ vom 10. April 2024, S. 6, „Den
Grünen graust es“, Autor Thomas Gutschker). Auch würde immer noch nicht
wieder das Niveau aus der Zeit vor der Corona-Pandemie erreicht, als in den
Jahren von 2015 bis 2019 konstant mehr als 20 000 Personen abgeschoben
wurden (Printausgabe der Jungen Freiheit Nummer 27/24, S. 7, „Ab ins
Herkunftsland“, Autor Paul Leonhard).
Die Zahl der Abschiebungen hält zudem nicht einmal ansatzweise Schritt mit
der Zahl der neu abgelehnten Erstantragsteller auf Asyl, die sich bis November
2024 bei 281 262 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von fast 55
Prozent auf 153,784 Personen belief (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für
Flüchtlinge und Migration [BAMF]; „Aktuelle Zahlen, Ausgabe November
2024“, S. 11).
Ein zentrales Problem stellt aus Sicht der Fragesteller die unverändert
fortbestehende Dysfunktionalität des Dublin-Systems der EU zur Regelung der
Zuständigkeit für Asylverfahren dar. So waren bis einschließlich November 2024
11,1 Prozent aller Entscheidungen über Asylanträge dem Dublin-Verfahren
zuzuordnen (vgl. Monatsbericht BAMF ebd.). Dabei stehen jedoch 70 204
Übernahmeersuchen des BAMF an andere Dublin-Staaten, von denen 40 478 eine
Zustimmung erhielten, lediglich 5 404 tatsächlich erfolgte Überstellungen
gegenüber (BAMF ebd. S. 10). Damit werden nur 13,35 Prozent der
Asylbewerber, deren Überstellung ein anderer Mitgliedstaat des Dublin-Systems
zugestimmt hat, auch tatsächlich dorthin überstellt. Verheerende Folgen hatte die
gescheiterte Dublin-Überstellung des islamistisch motivierten syrischen
Attentäters, der im August 2024 in Solingen drei Menschen ermordete. Er hatte sich
zuvor seiner Überstellung nach Bulgarien durch kurzfristige Abwesenheit
entzogen, was letztlich einen Übergang der Zuständigkeit für sein Asylverfahren
auf Deutschland infolge Fristablaufs zur Folge hatte. Eine Rolle spielte hierbei
auch, dass Bulgarien kaum erfüllbare Voraussetzungen für die Überstellungen
dorthin vorgab (vgl. zu allem Protokoll zur öffentlichen Ausschusssitzung des
Landtages Nordrhein-Westfalen vom 29. August 2024, APr 18/638, S. 12 ff.).
Bulgarien ist damit ein weiterer Staat an der EU-Außengrenze, der sich seiner
regelhaften Zuständigkeit für Asylverfahren als Land der Ersteinreise gemäß
der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO) systematisch entzieht, wie es
insbesondere auch Italien und Griechenland schon seit Jahren praktizieren (www.
welt.de/politik/deutschland/plus250841816/Migration-Wie-Italien-die-Zustaen
digkeit-fuer-Asylbewerber-auf-Deutschland-abwaelzt.html).
Als Folge unterbliebener fristgerechter Dublin-Überstellungen sind im Jahr
2023 und im ersten Halbjahr 2024 insgesamt über 60 000 Asylverfahren in die
Zuständigkeit Deutschlands übergegangen (vgl. jeweils die Antworten zu
Frage 37 auf den Bundestagsdrucksachen 20/10520 und 20/12833). Das in
diesen Zahlen ausgedrückte strukturelle Problem bei den Dublin-Überstellungen
zum Nachteil Deutschlands genügte für sich allerdings nicht, die
Bundesregierung zum Handeln zu veranlassen, sondern es bedurfte erst des
Terroranschlages von Solingen, um eine Dublin-Taskforce einzurichten (vgl. Antwort zu
Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/13392).
Nach Einschätzung der Fragesteller ist es bislang weder der Bundesregierung
noch der EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“ gelungen, den in der
gezielten Vereitelung von Überstellungen liegenden Rechtsbruch zulasten
Deutschlands abzustellen. Die Bundesregierung erklärt hierzu seit nunmehr
einem Jahr lediglich, sich in einem als „fortwährenden Prozess“ zu
verstehenden Austausch mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten zu befinden
(Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 20/10520 und zu Frage 41 auf
Bundestagsdrucksache 20/12833). Der Innenminister des Freistaates Bayern,
Joachim Herrmann, wirft der Bundesregierung daher aus Sicht der Fragesteller
zu Recht vor, gegenüber Italien bisher „nullkommanull“ erreicht zu haben
(www.tagesspiegel.de/politik/asyl-debatte-nach-solingen-die-bundesregierung-
hat-bisher-nullkommanull-erreicht-12265157.html). Im Oktober 2024
berichtete die Bundesregierung schließlich von Fortschritten in den Gesprächen mit
Griechenland und Italien. Demzufolge können Personen, die nach
Schutzgewährung in Griechenland nach Deutschland weiterreisen, wieder rücküberstellt
werden. Zudem soll auch Italien wieder zu Übernahmen bereit sein (www.fa
z.net/aktuell/politik/ausland/nancy-faeser-haelt-ueberstellungen-von-migrante
n-fuer-wieder-moeglich-110038494.html).
Am 27. Februar 2024 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“
(Bundestagsdrucksache 20/9463) in Kraft getreten, mittels dessen Regelungen,
die Abschiebungen verhindern oder erschweren, angepasst werden sollen (ebd.
S. 1). Auf einen allenfalls geringfügigen Effekt dieses Gesetzes deutet
allerdings hin, dass in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024 immer noch
61,6 Prozent aller geplanten Abschiebungen gescheitert sind (Antwort auf die
Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 20/13565).
Nach der Tötung eines Polizisten durch einen ursprünglich abgelehnten
afghanischen Asylbewerber in Mannheim und eines Heranwachsenden durch einen
im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland gelangten Syrer in Bad
Oeynhausen hat die Bundesregierung ihren jahrelangen Widerstand gegen die
Abschiebung von schweren Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan und
Syrien unter dem Druck der Ereignisse aufgegeben und bislang einmalig Ende
August 2024 wieder 28 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben (www.bundes
regierung.de/breg-de/aktuelles/mpk-2293248). Die Bundesländer haben
inzwischen mindestens 335 Personen an das Bundesministerium des Innern und für
Heimat gemeldet, die für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien in
Betracht kommen (www.bild.de/politik/inland/afghanen-und-syrer-faeser-soll-33
5-straftaeter-sofort-abschieben-6685230a18c33d086d7b9410). Weitere
Abschiebungen nach Afghanistan haben jedoch entgegen der Ankündigung der
Bundesregierung, solche „zeitnah“ umzusetzen, seit August 2024 nicht mehr
stattgefunden (www.nius.de/politik/news/seit-vor-drei-monaten-28-schwerkrim
inelle-ausgeflogen-wurden-keine-einzige-abschiebung-mehr-nach-afghanistan/
b5c317ef-44b2-4c45-9a8a-9745207508c5#google_vignette). Spätestens seit
dem Machtwechsel in Syrien sind zudem nach Auffassung der Fragesteller
auch wieder Abschiebungen in dieses Land eine realistische Option.
Ein Haupthindernis für Rückführungen bildet unverändert die fehlende
Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger und damit
ein Problem, dessen Lösung ausschließlich in die Zuständigkeit der
Bundesregierung fällt. Deren Ansatz, unkooperative Herkunftsstaaten nicht mit
Sanktionen, sondern mit sog. partnerschaftlichen Migrationsabkommen zu einer
verbesserten Kooperation zu bewegen, hat sich aus Sicht der Fragesteller als
erfolglos erwiesen. Das Vorbild für solche Abkommen soll das am 7. März 2023
in Kraft getretene Abkommen mit Indien sein (vgl. Beschluss vom 10. Mai
2023 „Gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern: Unterstützung
der Kommunen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte
Rückführung“, S. 4, 5). Bis Mitte 2024 hat das Abkommen allerdings keine
signifikanten Ergebnisse gebracht. Mit 78 Abschiebungen nach Indien wurden
im ersten Halbjahr 2024 gerade einmal knapp 2 Prozent der 3 805 vollziehbar
ausreisepflichtigen indischen Staatsangehörigen zurückgeführt (Antwort zu
Frage 18a auf Bundestagsdrucksache 20/10520 und Antworten zu den Fragen
17b und 17d auf Bundestagsdrucksache 20/12833). Der ausbleibende Effekt
des Musterabkommens mit Indien wie auch die Tatsache, dass mit den
wichtigsten Herkunftsländern von Ausreisepflichtigen Abkommen weder bestehen
noch geplant sind, belegt nach Auffassung der Fragesteller, dass die
Bundesregierung mit ihrem Ansatz keine wesentlichen Verbesserungen erreichen wird.
Im Verhältnis zur Türkei als einem der wichtigen Herkunftsländer von
Ausreisepflichtigen sind laut Bundesregierung auch ohne Migrationsabkommen
Fortschritte bei der Kooperation in Aussicht gestellt worden. Hiernach soll die
Türkei bereit sein, bis zu 500 ihrer Staatsbürger pro Woche zurückzunehmen
(www.faz.net/aktuell/politik/inland/deutschland-schiebt-hunderte-asylbewerbe
r-in-die-tuerkei-ab-deal-mit-erdogan-110008226.html).
Ein nach Ansicht der Fragesteller potenziell wirksames, aber weiterhin nur
unzureichend eingesetztes Instrument ist hingegen der „Visahebel“ gemäß Artikel
25a des Visakodex, der es erlaubt, Konditionen und Umfang der Visaerteilung
an die Kooperation des jeweiligen Staates bei der Rückführung zu koppeln.
Dieser Hebel kam seit Längerem allein gegenüber Gambia zur Anwendung,
welchem die Bundesregierung in der Folge bescheinigte, sich bezüglich der
Rückführung kooperativ zu verhalten und Chartermaßnahmen zu ermöglichen
(Antworten zu den Fragen 32 und 32a auf Bundestagsdrucksache 20/10520).
Kürzlich wurden auch im Verhältnis zu Äthiopien mit Unterstützung der
Bundesregierung die Visabestimmungen verschärft (Antwort zu Frage 28 auf
Bundestagsdrucksache 20/12833).
Vereinzelt erklären sich Herkunftsländer auch aus eigenem Antrieb zu einer
besseren Kooperation bereit. So bekundete kürzlich der Präsident Somalias die
Bereitschaft seines Landes, alle ausreisepflichtigen Somalier aus Deutschland
zurückzunehmen (www.bild.de/politik/inland/somalias-praesident-verspricht-ic
h-nehme-alle-migranten-zurueck-672a1202c88b2a01802900aa).
Die ohnedies in Relation zur Zahl der Ausreisepflichtigen niedrigen
Abschiebezahlen werden noch weiter durch den Umstand relativiert, dass viele
Abgeschobene trotz bestehender Einreisesperre wieder nach Deutschland zurückkehren.
Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 sind demnach 4 614 zuvor
Abgeschobene zurückgekehrt, was einem Anteil von 31 Prozent der im selben
Zeitraum Abgeschobenen entspricht (www.welt.de/politik/deutschland/article2
54489412/Trotz-Einreisesperre-Mehr-als-4-600-abgeschobene-Asylbewerber-n
ach-Deutschland-zurueckgekehrt.html).
Nachdem eine Mehrheit des Deutschen Bundestages Bundeskanzler Olaf
Scholz das Vertrauen verweigert hat und im Februar 2025 Neuwahlen anstehen,
steht aus Sicht der Fragesteller fest, dass eine weitere Legislaturperiode
verstrichen ist, ohne dass die Defizite beim Vollzug der Ausreisepflicht behoben
worden sind. Sowohl die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP von 2021 angekündigte „Rückführungsoffensive“ als auch
die später in Aussicht gestellten Abschiebungen „in großem Stil“ (www.spiege
l.de/politik/deutschland/abschiebungen-grosse-mehrheit-der-deutschen-befuerw
ortet-aussage-von-olaf-scholz-a-55bf4174-2670-4d82-becc-17cec030f5c3) sind
ausgeblieben. Aus den Reihen der Justiz wird hierzu nach Auffassung der
Fragesteller treffend festgestellt, dass „die Probleme der Massenmigration solange
andauern werden, wie einerseits die Einwanderung in die EU nicht wirksam
begrenzt und andererseits Rückführungen […] trotz negativer
Gerichtsentscheidungen nur in unzureichender Zahl stattfinden“ (Verwaltungsgericht
Düsseldorf, Jahresbericht 2024, S. 3).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ausländer sind im Jahr 2024 bundesweit abgeschoben worden
(bitte monatsweise aufschlüsseln)?
2. Wie verteilen sich die Abschiebungen im Jahr 2024 auf die einzelnen
Bundesländer und die Bundespolizei?
3. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und
wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-VO in
andere Dublin-Staaten überführt worden?
4. Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?
5. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden, wie viele Charterflüge
zwecks Abschiebung sind im Jahr 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche waren die
Zielländer dieser Charterflüge?
6. Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet
aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?
7. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im Jahr 2024 freiwillig (unter
Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?
8. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Drittstaaten haben in
Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im Jahr 2024 Fördermittel zur
Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes und
bzw. oder nach Kenntnis der Bundesregierung aus Programmen der
Länder erhalten?
9. Hat die Bundesregierung die Absicht, die Programme des Bundes zur
Förderung der freiwilligen Rückkehr angesichts der neuen Lage in Syrien
wieder für Syrer zu öffnen, und wenn ja, bis wann soll dies geschehen?
10. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich mit Ablauf
des Jahres 2024 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind
geduldet, und bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister ein
abgelehnter Asylantrag gespeichert?
11. Welche sind die fünfzehn häufigsten Nationalitäten der vollziehbar
ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des
Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, auflisten)?
12. Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer
jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis
2 Jahren; 2 bis 4 Jahren; 4 bis 6 Jahren und mehr als 6 Jahren
aufschlüsseln)?
13. Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung Ende 2024 in Deutschland aufgehalten?
14. Wie viele Ausländer hatten Ende 2024 den Status einer Duldung mit
ungeklärter Identität gemäß § 60b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG),
welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte
jeweils mit Angabe der absoluten Zahl und des prozentualen Anteils
auflisten)?
15. a) Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem
sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 AufenthG) erhalten,
wie viele davon haben den Aufenthaltstitel im Jahr 2024 erhalten?
b) In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein
Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG
(vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt?
c) In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c
Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung
erfolgt?
d) An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der
Regelungen im Chancenaufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse
direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den
Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt?
16. Wie viele geplante Abschiebungen sind im Jahr 2024
a) vor und
b) nach
Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die
gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe
für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?
17. a) Wie viele Inder sind im laufenden Jahr nach Indien abgeschoben
worden (bitte monatsweise auflisten)?
b) Gab es im Jahr 2024 Abschiebe-Chartermaßnahmen mit Ziel Indien?
c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Inder halten sich derzeit in
Deutschland auf?
18. Wie viele türkische Staatsbürger sind im Jahr 2024 in die Türkei
abgeschoben worden, und wie viele davon in den letzten drei Monaten des
Jahres 2024 (bitte ab Oktober monatsweise aufschlüsseln)?
19. Kann die Bundesregierung eine verbesserte Kooperation der Türkei bei
Rückführungen bestätigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um in
Kooperation mit den Bundesländern die von Somalia erklärte Bereitschaft zur
Rücknahme seiner Staatsbürger (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu
vermehrten Rückführungen zu nutzen, welche Änderungen und
Verbesserungen haben sich in der Rückführungspraxis seit der Kooperationszusage
des somalischen Präsidenten ergeben?
21. Wurde im letzten Halbjahr 2024 gegenüber weiteren Herkunftsländern
erreicht, dass diese Laissez-passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja, um
welche Länder handelt es sich?
22. Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung Stand Ende 2024 bundesweit, und wie
verteilen sich diese auf die Bundesländer?
23. In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur
Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Jahr 2024 seitens eines Bundeslandes oder
der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder
Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher
vermittelt werden?
24. Für wie viele Ausländer war im ersten Jahr 2024 im
Ausländerzentralregister (AZR) eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur
Festnahme erfasst?
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung des
Rückführungsverbesserungsgesetzes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
vor, befindet sich der Bund hierüber im Austausch mit den für den
Vollzug zuständigen Ländern, und wenn ja, welche Rückmeldungen gibt es
seitens der Länder?
26. An wie vielen von Frontex vollzogenen Chartermaßnahmen (frontex-led
return operation) hat sich Deutschland im Jahr 2024 beteiligt?
27. Hat die Bundesregierung im Jahr 2024 unkooperative Herkunftsstaaten an
die EU gemeldet, damit gegen diese ggf. Maßnahmen gemäß dem
Visakodex ergriffen werden?
28. Wie hat sich bezüglich Abschiebungen aus Deutschland die
Kooperationsbereitschaft von Äthiopien vor dem Hintergrund des Einsatzes des sog.
Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 Visakodex im Jahr 2024
entwickelt?
a) Lässt Äthiopien Charterflüge zwecks Rückführungen zu?
b) Wie viele äthiopische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2024 aus Deutschland
zurückgeführt werden, und wie viele davon in Charterflügen?
c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Äthiopier haben sich Ende
2024 in Deutschland aufgehalten?
29. Aus welchen Gründen wurden jeweils wie viele vollziehbar
ausreisepflichtige Ausländer Ende 2024 geduldet (bitte absolute Zahlen und
Prozentanteil an der Gesamtzahl der Duldungen angeben)?
30. In wie vielen Fällen wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) von den Bundesländern im Jahr 2024 um Amtshilfe bei der
Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG
ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem
positiven Abschluss gebracht werden?
31. Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im Jahr 2024 an,
über keine Identitätspapiere zu verfügen?
32. Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im Jahr 2024 einen Erstantrag in
Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung erfasst, und wie
hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im Jahr
2024 abgelehnt wurde?
33. In wie vielen Asylverfahren ist im Jahr 2024 die Zuständigkeit auf
Deutschland wegen Versäumnis der Überstellungsfrist gemäß Artikel 29
Absatz 2 Dublin-VO übergegangen?
34. Welche Ergebnisse hat die sog. Dublin-Taskforce (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) bislang erzielt, und bis wann soll ihre Arbeit abgeschlossen
sein?
35. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte
Dublin-Überstellungen gab es im Jahr 2024 im Verhältnis zu
a) Italien,
b) Griechenland,
c) Kroatien und
d) Bulgarien?
36. Ist die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte verbesserte
Kooperationsbereitschaft Griechenlands und Italiens bei Überstellungen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) eingetreten, und wie drückt sich diese in
den Überstellungszahlen des letzten Quartals 2024 aus?
37. Haben sich die von Bulgarien zugesagten Erleichterungen bei
Überstellungen (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/13137) in
der Praxis bestätigt, gibt es seither weitere Erleichterungen seitens
Bulgariens?
38. Wie viele Personen haben im Jahr 2024 in Deutschland Asyl beantragt,
denen
a) zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder
b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?
39. Hat die Bundesregierung im Rahmen des freiwilligen europäischen
Solidaritätsmechanismus trotz der rechtswidrigen Verweigerung von
Überstellungen durch Griechenland, Italien, Bulgarien und Kroatien (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber oder anerkannte
Schutzberechtigte aus diesen Ländern im Jahr 2024 übernommen, und wenn ja, wie
viele Personen wurden von welchen Staaten übernommen?
40. Wie lange war im Jahr 2024 die durchschnittliche Dauer eines
Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und wie hoch
war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines
Schutzbegehrens während dieses Zeitraums?
41. Wie viele Ausländer sind im Jahr 2024 nach Erkenntnis der
Bundesregierung erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor
a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren?
b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig
ausgereist waren?
c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?
42. Wie viele dieser in Frage 41 erfragten Ausländer haben 2024 nach ihrer
erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?
43. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass auch
künftig Tausende zuvor Abgeschobene wieder ungehindert nach Deutschland
einreisen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
44. Haben die Mitte September 2024 eingeführten erweiterten
Grenzkontrollen zu einer erhöhten Feststellung und Abweisung von Personen geführt,
die trotz Wiedereinreisesperre nach Deutschland einreisen wollten, und
wenn ja, in welcher Größenordnung?
45. Welche Sanktionen sind mit Blick auf den Aufenthaltsstatus, den Ausgang
eines etwaigen erneuten Asylverfahrens sowie in Form von Strafen oder
Geldbußen bei einem Verstoß gegen die Wiedereinreisesperre möglich,
und wie oft wurden welche Sanktionen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 ergriffen?
46. Welche sind die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Personen, die
trotz Wiedereinreisesperre im Jahr 2024 wieder nach Deutschland
eingereist sind (bitte die auf die jeweiligen Nationalitäten entfallenden
absoluten Zahlen anführen)?
47. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, weshalb es trotz
der Ankündigung „zeitnaher“ weiterer Abschiebungen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) seit August 2024 keine weiteren Rückführungen
von afghanischen Straftätern mehr gegeben hat?
48. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um den
Bundesländern nach dem Sturz des Assad-Regimes die Abschiebung von Straftätern
und Gefährdern nach Syrien zu ermöglichen?
Berlin, den 10. Januar 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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