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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auslastung der im Bundesministerium der Justiz beschäftigten Juristen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6680)

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

17.02.2025

Aktualisiert

25.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1486303.02.2025

Auslastung der im Bundesministerium der Justiz beschäftigten Juristen

des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auslastung der im Bundesministerium der Justiz beschäftigten Juristen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6680)

Zu den Hauptaufgaben des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) gehört es, Gesetzgebungsvorhaben des Bundes im Bürgerlichen Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Prozessrecht vorzubereiten und zu begleiten (www.bmj.de/DE/Ministerium/AufgabenOrganisation/AufgabenOrganisation_node.html). Im Übrigen verweisen die Fragesteller auf die Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6297. Die Antwort der Bundesregierung gibt den Fragestellern Anlass zu folgenden Nachfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele „Juristinnen und Juristen“ (nachfolgend: Juristen) sind aktuell im Bundesministerium der Justiz beschäftigt?

2

Wie viele Gesetzentwürfe der Bundesregierung in den in Frage 1 genannten Rechtsgebieten wurden in der 20. Wahlperiode durch die Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebracht und dort im Rechtsausschuss behandelt, um welche Gesetzentwürfe handelt es sich (bitte die jeweilige Bundestagsdrucksache angeben)?

3

Welche der in Frage 2 erfragten Gesetzentwürfe wurden nach dem 5. Mai 2023 beim Deutschen Bundestag eingebracht?

4

In welchem Zeitraum wurden die in Frage 3 erfragten Gesetzentwürfe jeweils erstellt?

5

Wurde nach dem 5. Mai 2023 im BMJ damit begonnen, die Befassung der dort beschäftigten Juristen mit der Erstellung der in Frage 2 genannten Gesetzentwürfe, der Prüfung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen anderer Ressorts bzw. mit sonstigen Aufgaben des BMJ zu erfassen, um eine Aussage darüber treffen zu können, wie viele der im BMJ beschäftigten Juristen mit diesen Tätigkeiten jeweils zu welchen Zeiten betraut waren, und wenn ja, wie sehen diese Zahlen aus?

6

Zu welchen der in Frage 3 genannten Gesetzentwürfe wurde externer Rechtsrat eingeholt, und welche Kosten sind dabei jeweils entstanden?

Berlin, den 29. Januar 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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