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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Effizienz des Höhenwindradprojekts und der Besetzung des Aufsichtsrats der Bundesagentur für Sprunginnovationen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

21.02.2025

Aktualisiert

03.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1491507.02.2025

Effizienz des Höhenwindradprojekts und der Besetzung des Aufsichtsrats der Bundesagentur für Sprunginnovationen

des Abgeordneten Steffen Kotré und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut Medienberichten plant die Bundesregierung den Bau sogenannter Höhenwindräder. Im Windpark Klettwitz in Schipkau/Brandenburg etwa sollen über 25 Mio. Euro an öffentlichen Geldern bereitgestellt worden sein (www.tichyseiblick.de/meinungen/brandenburg-windrad-beventum/). Bauträger soll die in Leipzig ansässige Beventum GmbH sein, der seit 2021 Fördermittel und Darlehen in Höhe von insgesamt 160 Mio. Euro zugesagt wurden (ebd.). Sie ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIND) (ebd.). Diese Anlagen sollen mit einer Nabenhöhe von 300 Metern, zuzüglich der Rotorblätter sogar von 365 Metern, deutlich höher als herkömmliche Windräder sein und dadurch angeblich effizientere Energieerträge erzielen (ebd.).

Die hohen Investitionskosten, die technologische Umsetzbarkeit, sowie die ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen werfen in den Augen der Fragesteller jedoch Fragen auf. Gleichzeitig sorgt die Besetzung des Aufsichtsrats der SPRIND GmbH durch die GRÜNEN-Politikerin Dr. Franziska Brantner für Diskussionen. In ihrer Doppelfunktion als Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz könnte nach Ansicht der Fragesteller somit ein Interessenkonflikt vorliegen (reitschuster.de/post/160-millionen-euro-fuer-riesen-windraeder-gruenen-chefin-im-aufsichtsrat/). Um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren und die Sinnhaftigkeit eines solchen Projekts zu validieren, ist nach Auffassung der Fragesteller umfassende Transparenz bei der Vergütung und der Entscheidungsfindung unerlässlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Kriterien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Standortwahl für die geplanten Höhenwindräder berücksichtigt, und wie wird sichergestellt, dass diese Standorte optimale Windbedingungen für maximale Energieerträge bieten?

2

Wurde bei der Standortwahl die Raumordnung in Brandenburg in Form der Regionalplanung berücksichtigt?

3

Welche Studien oder Analysen liegen der Bundesregierung ggf. vor, die die Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz der geplanten Höhenwindräder im Vergleich zu bestehenden, niedrigeren Windkraftanlagen belegen (vgl. „Zurückhaltung beim Windenergie-Verband“ auf www.tichyseinblick.de/meinungen/brandenburg-windrad-beventum/)?

4

Welche spezifischen technologischen Innovationen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den geplanten Höhenwindrädern zum Einsatz kommen, um deren Effizienz gegenüber aktuellen Standards zu steigern?

5

Liegen der Bundesregierung bereits belastbare Studien oder Analysen über die Stabilität der geplanten Windkrafträder bei Starkwind oder Sturm vor, und wenn ja, welche?

6

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um potenzielle negative Auswirkungen der Höhenwindräder auf die lokale Tierwelt, insbesondere auf geschützte Arten, wie den Rotmilan, zu minimieren?

7

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die die hohen Investitionskosten von 160 Mio. Euro in Relation zu den erwarteten Energieerträgen und der Lebensdauer der Anlagen setzt (vgl. www.tichyseinblick.de/meinungen/brandenburg-windrad-beventum/)?

8

Nach welchen Kriterien und durch welche Instanzen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Besetzung des Aufsichtsrats der SPRIND GmbH, insbesondere die Ernennung von Dr. Franziska Brantner, vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Welche spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernimmt Dr. Franziska Brantner im Aufsichtsrat der SPRIND GmbH, und wie wird ihre Unabhängigkeit in Entscheidungsprozessen gewährleistet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Ist eine Doppelfunktion tatsächlich möglich, dass ein Aufsichtsratsmitglied einer GmbH gleichzeitig darüber in dem zuständigen Bundesministerium mitentscheiden kann, ob eine staatliche Finanzierung der Projekte erfolgt?

11

Welche Vergütungen erhält nach Kenntnis der Bundesregierung die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner, in ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglied der SPRIND GmbH und ggf. deren Tochtergesellschaften, und wie werden diese Vergütungen offengelegt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

12

Sieht die Bundesregierung wie die Fragesteller eine Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Interessenkonflikte aufgrund der Doppelfunktion von Dr. Franziska Brantner als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und als Aufsichtsratsmitglied der SPRIND GmbH zu vermeiden, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Tätigkeit von Regierungsmitgliedern in Aufsichtsräten staatlich finanzierter Unternehmen den geltenden Compliance-Richtlinien und ethischen Standards entspricht?

Berlin, den 27. Januar 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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