Praxischecks für Wirtschaftsgesetze
der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Rahmen eines sogenannten Praxischecks zu Gesetzesänderungen wird von Vertretern der Bundesregierung zusammen mit den Normadressaten beispielsweise Unternehmen und Verbänden geprüft, wie sich mögliche Formulierungen von Gesetzesänderungen auf die Umsetzbarkeit und Effektivität der geänderten Regelungen auswirken, um noch vor der Ausformulierung Gesetzesänderungen die Praktikabilität und Wirkung zu erhöhen (vgl. www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/2024-jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 37).
Die Fragesteller begrüßen „Praxischecks“, da dieses Instrument in ihren Augen grundsätzlich dazu beitragen kann, die seit Jahren steigenden Bürokratiekosten der Wirtschaft zu senken. Laut den Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/12360 sind die Bürokratiekosten der Wirtschaft in den vergangenen drei Jahren jährlich um 1 Mrd. Euro auf zuletzt 67 Mrd. Euro im Jahr 2024 gestiegen. Gemäß Antwort zu Frage 7 derselben Kleine Anfrage enthalten insgesamt 1 675 Gesetze, Verordnungen und weitere Normen Informationspflichten der Wirtschaft, und laut Antwort zu Frage 20 wurden seit 2021 mindestens 13 Praxischecks initiiert.
Im Rahmen ihrer sogenannten Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, im Jahr 2024 pro Ressort mindestens zwei Praxischecks durchzuführen (www.bundesregierung.de/resource/blob/976020/2297962/ab6633b012bf78494426012fd616e828/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1, S. 8).
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 20/14451 wurden von den 15 Bundesministerien bisher insgesamt 19 Praxischecks durchgeführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Aus welchen Gründen wurden im Gesamtjahr 2024 weniger als 30 Praxischecks von der Bundesregierung durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wird zufällig ausgewählt, ob eine Norm einem Praxischeck unterzogen wird, oder wird systematisch anhand von Kriterien ausgewählt, welche Norm einem Praxischeck unterzogen wird?
Nach welchen Kriterien wird ausgewählt, welche Normen Praxischecks unterzogen werden, sofern eine systematische Auswahl im Sinne von Frage 2 stattfindet?
Werden Normen priorisiert einem Praxischeck unterzogen, die den Klimaschutzzielen der Bundesregierung dienlich sind, oder werden Normen priorisiert einem Praxischeck unterzogen, die nach Auffassung der Bundesregierung die größte Senkung der Bürokratiekosten der Wirtschaft versprechen?
Wie viele Praxischecks wurden bis heute von welchem Bundesministerium durchgeführt, und wann wurde jeder Praxischeck begonnen und ggf. abgeschlossen (bitte nach federführendem Ressort aufschlüsseln)?
Wie viele Bundesnormen sind derzeit in Kraft?
Sollen alle Bundesnormen, die derzeit in Kraft sind, einem Praxischeck unterzogen werden?
Wie viele Bundesnormen will die Bundesregierung pro Jahr einem Praxischeck unterziehen, oder bleibt die Bundesregierung bei der Zielstellung von jährlich zwei Praxischecks je Ressort (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele Bundesnormen sollen Praxischecks unterzogen werden?
Wie viele Normen mit Berichtspflichten für die Wirtschaft sollen Praxischecks unterzogen werden und bis wann?