Modernisierung der Krankenhausstrukturen – Transformationsfonds und Verwaltungskosten
der Abgeordneten Martin Sichert, Claudia Weiss, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Thomas Dietz, Dr. Christoph Birghan, Kerstin Przygodda, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Modernisierung der Krankenhausstrukturen soll mit insgesamt bis zu 50 Mrd. Euro über einen Transformationsfonds gefördert werden. Die Landesregierung von Niedersachsen berichtete in Beantwortung einer Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion in der 59. (öffentlichen) Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (AfSAGuG) am 6. März 2025, dass für die Verwaltung dieser Mittel Abzüge für Verwaltungskostengebühren vom Bundesamt für Soziale Sicherung zum Tragen kämen. Für die für Niedersachsen zur Verfügung stehenden Mittel würde das Bundesamt für Soziale Sicherung rund 7 Mio. Euro erheben, maximal bleiben somit 222 Mio. Euro pro Jahr verfügbar.
In Anbetracht des hohen Betrags für Verwaltungskosten erscheint in den Augen der Fragesteller eine genauere Prüfung notwendig.
Es stellen sich den Fragestellern die Fragen, wie effizient und transparent die Mittelverwendung erfolgt, und welche spezifischen Maßnahmen ergriffen werden, um eine optimale Nutzung der Gelder sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Verwaltungsgebühren werden auf der Ebene des Bundes erhoben, und wie werden sie ggf. eingezogen (bitte für alle Länder aufschlüsseln)?
Welche Verwaltungsgebühren werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der einzelnen Länder erhoben, und wie werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. eingezogen?
Welche spezifischen Aufgaben und Tätigkeiten rechtfertigen die Einbehaltung von Verwaltungsgebühren auf der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Länderebene in dieser Höhe, und welche spezifischen Dienstleistungen verursachen Verwaltungskosten in dieser Höhe?
Wie wird sichergestellt, dass die Verwaltungskosten im Verhältnis zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand stehen, und welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um die Verwaltungskosten auf den einzelnen Ebenen auf ein Mindestmaß zu reduzieren?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Erhebung der Verwaltungskosten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung?
Gibt es Überprüfungsmechanismen auf der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Länderebene, um die Angemessenheit der Verwaltungskosten regelmäßig zu evaluieren?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Verwaltungskosten nicht überproportional steigen?
Welche Vergleichsmaßstäbe werden verwendet, um die Effizienz bei der Verwendung der Verwaltungskosten zu bewerten?
In welchen Zeitabständen werden die Verwaltungskosten überprüft und ggf. angepasst?
Welchen Anteil der Gesamtkosten machen die Verwaltungskosten insgesamt und nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern aus?
Welche Kontrollinstanzen überwachen ggf. die Verwendung der Mittel auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene, und wie werden deren Ergebnisse veröffentlicht?
Wie wird sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen oder ineffizienten Verwaltungsprozesse sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene bestehen, die unnötige Verwaltungskosten verursachen könnten?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um zu gewährleisten, dass die Modernisierung der Krankenhausstrukturen nicht durch zu bürokratische Prozesse verzögert wird?
Ist es geplant, die Öffentlichkeit regelmäßig über die Verwaltungsergebnisse und Verwaltungskosten zu informieren?