Deutscher Bundestag Drucksache 21/196
21. Wahlperiode 20.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger und der Fraktion
Die Linke
– Drucksache 21/53 –
Abschiebungen im ersten Quartal 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Abschiebungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen, von
knapp 13 000 im Jahr 2022 über 16 430 im Jahr 2023 auf über 20 000 im
vergangenen Jahr (vgl. dazu die regelmäßigen Anfragen der Linken im
Deutschen Bundestag, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 20/14946). Die
wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen waren 2024 Georgien, Nordmazedonien,
die Türkei, Albanien und Serbien. Auffällig ist der Anstieg der
Abschiebungen in die Türkei: Deren Zahl hat sich 2024 gegenüber 2022 mehr als
verdoppelt (2022: 515 Abschiebungen, 2024: 1 087 Abschiebungen). Ebenfalls stark
angestiegen ist die Zahl der Abschiebungen in den Irak, davon sind immer
wieder auch Überlebende des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden
betroffen (
www.nds-fluerat.org/61750/aktuelles/30-jaehrigem-eziden-aus-dem-s
hingal-droht-abschiebung-aus-niedersachsen-in-den-irak/). In den Iran wurden
2024 trotz der verheerenden Menschenrechtslage 14 Personen abgeschoben.
Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban wurden außerdem 28
Menschen nach Afghanistan abgeschoben.
Wie etwa die Initiative „Abschiebungsreporting NRW“ (NRW = Nordrhein-
Westfalen) dokumentiert, kommt es im Abschiebealltag häufig zu
Familientrennungen, zu Abschiebungen von (psychisch) kranken Menschen oder die
Abschiebungen richten sich gegen Personen, die im Herkunftsland direkt
festgenommen und inhaftiert werden (wie im Fall mehrerer tadschikischer
Oppositioneller; vgl.
www.abschiebungsreporting.de/). Nach Einschätzung der
Fragestellenden sind diese Härten Folgen der Gesetzesverschärfungen der letzten
Jahre, die sowohl unter der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP als auch unter deren Vorgängerregierungen
erfolgten. Auch CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag
für die kommenden Jahre auf eine „Rückführungsoffensive“ verständigt. Die
Fragestellenden befürchten, dass es in der Folge zu einem noch
rücksichtsloseren Vorgehen der Behörden gegenüber Personen mit prekärem
Aufenthaltsstatus kommen wird.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 16. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Quartal 2025 (bitte nach
Zielstaaten sowie nach Luft-, Land- und Seeweg differenzieren)?
Im ersten Quartal 2025 erfolgte die Abschiebung von 6 151 Personen.
Die weiteren Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen
werden.
Zielstaaten Anzahl abgeschobener Personen
Türkei 502
Georgien 454
Frankreich 333
Spanien 325
Serbien 291
Nordmazedonien 259
Polen 254
Albanien 223
Moldau 221
Kroatien 216
Kosovo 213
Marokko 192
Bulgarien 188
Griechenland 176
Irak 157
Österreich 147
Rumänien 145
Algerien 136
Nigeria 132
Niederlande 125
Tunesien 116
Schweiz 103
Schweden 94
Belgien 88
Italien 78
Aserbaidschan 61
Gambia 58
Pakistan 57
Portugal 51
Lettland 41
Armenien 39
Litauen 36
Slowenien 36
Ghana 35
Indien 34
Tschechien 34
Bosnien-Herzegowina 33
Äthiopien 32
Guinea 30
Tadschikistan 24
Vietnam 23
Russland 22
Kolumbien 21
China (Volksrepublik) 20
Kamerun 19
Norwegen 19
Zielstaaten Anzahl abgeschobener Personen
Dänemark 18
Sierra Leone 16
Ägypten 14
Slowakei 14
Venezuela 13
Zypern 13
Jordanien 12
Somalia 11
Ungarn 10
Mongolei 8
Estland 7
Bangladesch 6
Kasachstan 6
Malta 6
Montenegro 6
Sri Lanka 6
Vereinigte Staaten von Amerika 6
Finnland 5
Iran 5
Nepal 5
Usbekistan 5
Luxemburg 4
Senegal 4
Thailand 4
Brasilien 3
Chile 3
Dominikanische Republik 3
Tansania 3
Togo 3
Angola 2
Côte d'Ivoire 2
Ecuador 2
Großbritannien 2
Jamaika 2
Kirgisistan 2
Mali 2
Peru 2
Timor-Leste 2
Turkmenistan 2
Uganda 2
Äquatorialguinea 1
Benin 1
Dschibuti 1
Guinea-Bissau 1
Indonesien 1
Irland 1
Kanada 1
Kenia 1
Kongo Demokratische Republik 1
Libanon 1
Mauretanien 1
Mauritius 1
Mexiko 1
Zielstaaten Anzahl abgeschobener Personen
Namibia 1
Philippinen 1
Vereinigte Arabische Emirate 1
Weißrussland 1
Art der Grenze Anzahl abgeschobener Personen
Landweg 913
Luftweg 5 216
Seeweg 22
2. Wie viele Frauen wurden im ersten Quartal 2025 abgeschoben (bitte
nach den 15 wichtigsten Zielstaaten differenzieren)?
Im ersten Quartal 2025 erfolgte die Abschiebung von 1 339 Personen
weiblichen Geschlechts. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
15 häufigste Zielstaaten Anzahl abgeschobener Personen weiblichen Geschlechts
Georgien 148
Serbien 112
Nordmazedonien 105
Spanien 95
Türkei 92
Kosovo 86
Moldau 81
Frankreich 80
Kroatien 61
Albanien 50
Polen 46
Rumänien 29
Bulgarien 28
Nigeria 26
Österreich 25
3. Wie viele Minderjährige wurden im ersten Quartal 2025 abgeschoben
(bitte nach den 15 wichtigsten Zielstaaten differenzieren)?
Im ersten Quartal 2025 erfolgte die Abschiebung von 1 118 minderjährigen
Personen.
Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
15 häufigste Zielstaaten Anzahl abgeschobener minderjähriger Personen
Georgien 145
Nordmazedonien 116
Serbien 113
Kosovo 94
Türkei 83
Spanien 79
Moldau 76
Frankreich 62
Kroatien 49
Albanien 44
15 häufigste Zielstaaten Anzahl abgeschobener minderjähriger Personen
Polen 32
Bulgarien 23
Nigeria 23
Rumänien 20
Schweden 19
4. Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im
ersten Quartal 2025 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
1. Quartal 2025 – Mitgliedstaaten Überstellungen an Mitgliedstaaten
gesamt 1 715
darunter:
Frankreich 324
Spanien 242
Kroatien 169
Polen 146
Österreich 144
Niederlande 125
Schweiz 112
Belgien 95
Schweden 89
Bulgarien 59
Slowenien 34
Portugal 24
Lettland 23
Rumänien 23
Norwegen 15
Tschechien 15
Griechenland 14
Dänemark 13
Litauen 12
Finnland 8
Luxemburg 7
Estland 5
Malta 5
Slowakei 5
Zypern 4
Irland 2
Ungarn 1
1. Quartal 2025 – Staatsangehörigkeiten Überstellungen an Mitgliedstaaten
gesamt 1 715
darunter:
Afghanistan 351
Syrien 216
Türkei 156
Algerien 112
Russland 91
Iran 69
Guinea 62
1. Quartal 2025 – Staatsangehörigkeiten Überstellungen an Mitgliedstaaten
Marokko 51
Somalia 50
Irak 41
Nigeria 36
Ägypten 32
Tunesien 31
Pakistan 29
Tadschikistan 29
Indien 27
Aserbaidschan 23
Armenien 20
Sudan 19
Äthiopien 17
ungeklärt 17
Ukraine 15
Eritrea 14
Libyen 13
Angola 11
Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) 11
Belarus 10
Libanon 10
Sri Lanka 10
Kamerun 9
Ruanda 8
Benin 7
Gambia 7
Niger 7
China 6
Dschibuti 6
Kuwait 6
Mongolei 6
Simbabwe 6
Bangladesch 5
Jemen 5
Kongo, Demokratische Republik 5
Mali 5
Jordanien 4
Pers. aus palästinensischen Gebieten
(nicht als Staat anerkannt)
4
Senegal 4
Ghana 3
Mauretanien 3
Myanmar 3
Tansania 3
Togo 3
Burundi 2
Kolumbien 2
Sierra Leone 2
staatenlos 2
Südafrika 2
Venezuela 2
Vietnam 2
Burkina Faso 1
1. Quartal 2025 – Staatsangehörigkeiten Überstellungen an Mitgliedstaaten
Gabun 1
Georgien 1
Guinea-Bissau 1
Kasachstan 1
Kenia 1
Liberia 1
Namibia 1
Nepal 1
Philippinen 1
Südsudan 1
Turkmenistan 1
Uganda 1
5. Wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 im Zuge von
Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über
Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und
wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 im Zuge von
Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen
Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen
der EU – national – und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame
Maßnahme mit anderen EU-Staaten – differenzieren, die jeweiligen
Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln
mit Datum und Zielland auflisten)?
Im ersten Quartal 2025 wurden im Rahmen von Sammelchartermaßnahmen
2 108 Personen abgeschoben, davon 1 960 Personen in ihren Herkunftsstaat
und 148 Personen in andere EU-Staaten.
a) Bei welchem Staat (für Deutschland: bei welcher Behörde) lag jeweils
die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche
Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?
b) Von welchen deutschen Flughäfen starteten die Flüge jeweils bzw. wo
machten sie eine Zwischenlandung?
c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten
getragen (bitte auch die Gesamtkosten aller Sammelabschiebungen im
ersten Quartal 2025 angeben)?
d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den
Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch
die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?
e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf den
jeweiligen Flügen eingesetzt?
Die Fragen 5a bis 5e werden gemeinsam beantwortet.
Die Antworten können der Anlage* entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/196 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Aus welchem Grund wurde auf Bundestagsdrucksache 20/14946 in der
Tabelle zu den Fragen 10a bis 10e in Anlage 1 hinsichtlich einer
Abschiebung nach Nigeria und Ghana am 18. Dezember 2024 nicht
angegeben, dass mit dem Flug auch eine Person mit kamerunischer und zwei
Personen mit sierra-leonischer Staatsbürgerschaft abgeschoben wurden
(vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-
Sutter auf die Schriftliche Frage 12 der Abgeordneten Clara Bünger auf
Bundestagsdrucksache 21/42)?
Die Unvollständigkeit der Angaben ist auf ein Büroversehen zurückzuführen.
a) Ist es ein übliches Vorgehen, dass Personen zunächst mit einem
Charterflug in ihre „Herkunftsregion“ und anschließend von dort mit einem
Linienflug weiter in ihr Herkunftsland geflogen werden, wie dies
offenbar im Fall der drei genannten Personen geschehen ist (vgl. ebd.)?
Das gewählte Verfahren ist eine Option, um Rückführungen auf dem Luftweg
zu vollziehen, und wird in der Praxis gelegentlich genutzt.
b) Unter welchen Umständen wird auf diese Vorgehensweise
zurückgegriffen, und welche internen Regelungen oder Vorgaben gibt es dazu
ggf.?
Das Verfahren wird einzelfallbezogen geprüft und angewendet. Es kann
insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn keine geeigneten
Linienflugverbindungen von Deutschland in den Zielstaat bestehen. Besondere Regelungen
oder Vorgaben gibt es für den Bund nicht.
c) In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025
von dieser Vorgehensweise Gebrauch gemacht (bitte die Fälle einzeln
auflisten und jeweils das Datum, die Staatsbürgerschaft der
Betroffenen, den Zielort der Sammelabschiebung, den Zielort der
anschließenden Abschiebung per Linienflug und die Anzahl der Begleitbeamten
auf beiden Flügen angeben)?
Die Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Datum
Staatsangehörigkeit des
Betroffenen
Zielflughafen
des
Sammelcharters
Anzahl der
Begleitkräfte
Sammelcharter
Zielflughafen
Herkunftsland
Anzahl der
Begleitkräfte
Linienflug
15.02.2024 Mali Accra/Ghana 2 Bamako/Mali 2
27.08.2024 Sierra-Leone Accra/Ghana 2 Freetown/Sierra Leone 2
19.09.2024 Senegal Accra/Ghana 2 Dakar/Senegal 2
15.10.2024 Sierra-Leone Accra/Ghana 2 Freetown/Sierra Leone 2
15.10.2024 Sierra-Leone Accra/Ghana 2 Freetown/Sierra Leone 2
15.10.2024 Mali Accra/Ghana 2 Bamako/Mali 2
12.11.2024 Benin Accra/Ghana 2 Cotonou/Benin 2
18.12.2024 Sierra-Leone Accra/Ghana 2 Freetown/Sierra Leone 2
18.12.2024 Sierra-Leone Accra/Ghana 2 Freetown/Sierra Leone 2
18.12.2024 Senegal Accra/Ghana 2 Dakar/Senegal 2
18.12.2024 Kamerun Accra/Ghana 2 Douala/Kamerun 2
18.02.2025 Kamerun Accra/Ghana 2 Douala/Kamerun 2
18.02.2025 Kamerun Accra/Ghana 2 Douala/Kamerun 2
7. Wie viele Personen wurden im ersten Quartal 2025 mit sogenannten
Mini-Charterflügen für maximal vier Personen entweder direkt in ihr
Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr
Herkunftsland abgeschoben, wie viele Personen wurden im ersten Quartal
2025 mit sogenannten Mini-Charterflügen in andere EU-Staaten
überstellt (bitte die Gesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich
einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der
Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten
auflisten), und in welchem Umfang hat Frontex die Kosten für Mini-
Charterabschiebungen im ersten Quartal 2025 übernommen?
Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt zwei Flüge im Sinne der
Fragestellung durchgeführt, mit denen insgesamt fünf Personen rückgeführt wurden. Die
Rückführungen fanden nicht über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten statt.
Hinsichtlich der Fragen nach den Fluggesellschaften verweist die
Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Parlaments auf die Beantwortung gestellter Fragen in der
Öffentlichkeit hin angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf
Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht
öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die
beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 161 [193]). Im vorliegenden Fall ist die
Einstufung der Benennung der Fluggesellschaften als Verschlusssache (VS) sowohl
zur Wahrung von Staatswohlinteressen als auch zur Wahrung berechtigter,
grundrechtlich geschützter Interessen der betroffenen Fluggesellschaften
notwendig. Eine Veröffentlichung der Fluggesellschaften berührt auch durch
Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
dieser Fluggesellschaften und kann sich gegebenenfalls negativ auf die
Wahrnehmung dieser Fluggesellschaften in der Öffentlichkeit auswirken.
Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, welche Rückführungsflüge
anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik
ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von ausreisepflichtigen
Personen in die Zielstaaten nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit werden
Rückführungen weiter erschwert oder sogar unmöglich gemacht, sodass staatliche
Interessen an der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes negativ beeinträchtigt
werden.
Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen,
ist dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen eingestuft worden. Diese wird
gesondert in der Anlage* übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.
Die weiteren Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Datum Abflughafen Zielstaat Rückgeführte
Personen
Bundesbeamte
Kosten des
Fluggerätes
Frontex-
Finanzierung
18.02.2025 Berlin-
Brandenburg
Tadschikistan 2 8 148 420 Euro Nein
06.03.2025 München Somalia 3 11 293 885 Euro Nein
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
8. Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen (bitte
differenzieren) mussten im ersten Quartal 2025 nach Übergabe an die
Bundespolizei abgebrochen werden, was waren die wichtigsten Gründe
hierfür (bitte so darstellen wie in der Tabelle zu Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 20/3130), was waren die wichtigsten Zielstaaten der
abgebrochenen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen, und was waren
die wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen (bitte jeweils die
15 wichtigsten auflisten)?
Im ersten Quartal 2025 wurden 345 vorgesehene Abschiebungen während bzw.
nach Übernahme von der Bundespolizei abgebrochen, davon 81 Dublin-
Überstellungen. Dublin-Überstellungen erfasst die Bundespolizei nur in den Fällen,
in denen die zuständige Behörde die Aufenthaltsbeendigung als Dublin-
Überstellung kenntlich macht. Ein Abgleich der Statistiken der Bundespolizei und
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgt nicht, weshalb
es zu Abweichungen der Statistiken kommen kann.
Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
nicht vollzogene Abschiebungen
a. d. Luftweg (während bzw. nach
Übergabe an die Bundespolizei)
Art des
Fluges
Anzahl
Personen
davon Dublin-
Überstellungen
nach Gründen, die zum Abbruch der Maßnahme führten
Widerstand Linienflug 82 20
Charterflug 0 0
aus medizinischen Gründen Linienflug 27 6
Charterflug 4 2
Selbstverletzung bzw. Versuch, Suizid bzw.
Suizidversuch
Linienflug 3 1
Charterflug 0 0
Ablehnung der Übernahme seitens BPOL
gemäß Best Rück Luft (VS-NfD)
Linienflug 32 14
Charterflug 0 0
Beförderungsverweigerung seitens
Fluggesellschaft bzw. Luftfahrzeugführer
Linienflug 85 23
Charterflug 0 0
Rechtsmittel Linienflug 18 4
Charterflug 9 0
Übernahmeverweigerung im Zielstaat Linienflug 2 0
Charterflug 2 1
den Flug betreffende Gründe Linienflug 10 0
Charterflug 0 0
fehlendes/ungültiges Heimreisedokument Linienflug 3 1
Charterflug 1 0
Flucht bzw. Fluchtversuch Linienflug 2 1
Charterflug 0 0
Übernahmeverweigerung seitens
staatlichen oder privaten Begleitpersonals
Linienflug 2 0
Charterflug 0 0
sonstige Gründe Linienflug 46 8
Charterflug 15 0
nicht vollzogene Abschiebungen
auf dem Landweg
Grenze zu Anzahl
Personen
davon Dublin-
Überstellungen
nach Gründen, die zum Abbruch der Maßnahme führten
Übernahmeverweigerung im Zielstaat Schweiz 2 0
15 häufigste Zielstaaten Anzahl Personen davon Dublin-Überstellungen
Türkei 91
Bulgarien 31 8
Spanien 20 18
Kroatien 16 16
Irak 16
Nordmazedonien 11
Algerien 10
Kamerun 8
Marokko 8
Slowenien 7 7
Pakistan 7
Tunesien 7
Lettland 6 6
Rumänien 6 4
Griechenland 6 2
Russland 6
Sri Lanka 6
15 häufigste Staatsangehörigkeiten Anzahl Personen davon Dublin-Überstellungen
Türkei 98 7
Syrien 48 21
Irak 22 6
Afghanistan 15 12
Marokko 12 3
Algerien 11 1
Nordmazedonien 11
Iran 9 5
Kamerun 9 1
Guinea 8 4
Russland 8 2
Ägypten 7 5
Pakistan 7
Tunesien 7
Äthiopien 6 1
Sri Lanka 6
9. Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten
Quartal 2025 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und
Abschiebungen (bitte differenzieren) sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt
zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den 15 wichtigsten Zielstaaten der
Abschiebungen aufschlüsseln)?
Im ersten Quartal 2025 sind bei 402 Personen (davon 22 Dublin-
Überstellungen) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt worden.
Dublin-Überstellungen erfasst die Bundespolizei nur in den Fällen, in denen die
zuständige Behörde die Aufenthaltsbeendigung als Dublin-Überstellung
kenntlich macht. Ein Abgleich der Statistiken der Bundespolizei und des BAMF
erfolgt nicht, weshalb es zu Abweichungen der Statistiken kommen kann.
Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
15 häufigste Staatsangehörigkeiten Anzahl Personen davon Dublin-Überstellungen
Marokko 115
Algerien 93
Nigeria 28 1
Tunesien 24
Gambia 22
Irak 17 2
Syrien 11 6
Somalia 9 1
Guinea 7 2
Türkei 6 2
Afghanistan 5 4
Ghana 5
Kamerun 5
Iran 4 3
Albanien 4
Serbien 4
ungeklärt 4
15 häufigste Zielstaaten Anzahl Personen davon Dublin-Überstellungen
Marokko 115
Algerien 93
Nigeria 26
Tunesien 24
Gambia 21
Irak 15
Kroatien 8 7
Griechenland 8
Bulgarien 7 3
Somalia 6
Spanien 5 4
Ghana 5
Guinea 5
Italien 5
Kamerun 5
10. Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie
Abschiebungen in die Russische Föderation umgesetzt werden, ist es
weiterhin zutreffend, dass diese nur über Drittstaaten möglich sind
(
www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/abschiebungen-russland-krieg-
100.html), und über welche Drittstaaten genau erfolgten die 66
Abschiebungen in die Russische Föderation im Jahr 2024 (vgl. die Antwort zu
Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/14946)?
Aufgrund fehlender Direktflugverbindungen nach Russland erfolgten die
Abschiebungen über Transitflughäfen. Die 66 Abschiebungen im Jahr 2024
erfolgten über Flughäfen in Georgien (35), Serbien (30) und Aserbaidschan (1).
11. Wie viele Personen wurden im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 aus
Deutschland nach Griechenland abgeschoben bzw. überstellt (bitte nach
Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln und zusätzlich nach Jahren und für
das erste Quartal 2025 auch nach Monaten differenzieren)?
Im Jahr 2024 erfolgte die Abschiebung von 246 Personen nach Griechenland,
im ersten Quartal 2025 von 176 Personen. Die nachfolgende Übersicht enthält
die Aufschlüsselung der Staatsangehörigkeiten sowie Quartalen für 2024 und
Monaten für das erste Quartal 2025.
Staatsangehörigkeit
2024 2025
gesamt 1. Qu. 2. Qu. 3. Qu. 4. Qu. 1. Qu. Januar Februar März
Afghanistan 45 7 8 13 17 50 10 20 20
Ägypten 1 1
Albanien 3 1 1 1
Algerien 1 1
Äthiopien 1 1
Bangladesch 1 1
Eritrea 2 2
Ghana 1 1
Griechenland 26 3 5 11 7 6 1 3 2
Irak 16 3 7 6 13 3 5 5
Iran 9 2 7 6 2 3 1
Jemen 6 6 2 1 1
Kamerun 1 1
Libanon 1 1
Marokko 1 1
Pakistan 10 2 4 1 3
Palästinensische
Gebiete (nicht als
Staat anerkannt)
4 3 1 1 1
Saudi-Arabien 1 1
Sierra Leone 1 1
Somalia 4 1 1 2 9 2 3 4
staatenlos 6 1 1 4
Sudan 2 2
Südsudan 1 1
Syrien 68 4 11 22 31 55 15 24 16
Tansania 1 1
Türkei 4 3 1 1 1
ungeklärt 37 10 7 6 14 25 8 10 7
a) In wie vielen Fällen handelte es sich um Dublin-Überstellungen (bitte
nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln und zusätzlich nach Jahren
und für das erste Quartal 2025 auch nach Monaten differenzieren)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Überstellungen nach Griechenland Jahr 2024
Staatsangehörigkeiten gesamt: 22
darunter:
Pakistan 9
Iran 7
Irak 3
Marokko 2
Südsudan 1
Überstellungen
nach Griechenland
Januar
2025
Februar
2025
März
2025
1. Quartal
2025 gesamt
Staatsangehörigkeiten
gesamt:
5 7 2 14
darunter:
Algerien 0 0 1 1
Äthiopien 1 0 0 1
Irak 1 3 1 5
Iran 3 3 0 6
Pakistan 0 1 0 1
b) In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung
Geflüchtete mit Schutzstatus in Griechenland von den Abschiebungen
betroffen (bitte auch hier nach Staatsangehörigkeiten und Jahren bzw.
für das erste Quartal 2025 nach Monaten differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
c) In wie vielen Fällen waren Personen mit griechischer
Staatsbürgerschaft von den Abschiebungen betroffen (bitte nach Jahren bzw. für
das erste Quartal 2025 nach Monaten differenzieren)?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Seite 1 von 9
Anlage zu Frage 5a bis 5e
der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger und
der Fraktion Die Linke; BT-Drucksache 21/53
D
at
um
Ab
flu
gh
af
en
in
D
eu
ts
ch
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fü
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un
g)
Ko
st
en
d
es
F
lu
gg
er
ät
es
Fr
on
te
x
Fi
na
nz
ie
ru
ng
13.01.2025 Baden-
Baden
--- Serbien BW,
BY
Serbien 17
0 BW unbekannt unbekannt
Serbien Nordmazedonien Nordmazedonien 8
14.01.2025 Berlin-
Brandenburg --- Georgien
BB;
BE;
BW;
NI;
NW;
RP;
ST;
TH;
BPOL
Georgien 54 0 BPOL 105.500 € Ja
14.01.2025 Hamburg --- Kroatien HH
Irak 1
25 BPOL 56.670 € Nein Russland 1
Syrien 5
Seite 2 von 9
Türkei 1
15.01.2025 Stuttgart --- Bulgarien NW;
RP Syrien 2 8 BPOL 64.070 € Nein
20.01.2025 Berlin-
Brandenburg
--- Moldau
BE;
HE;
HH;
SN
Moldau 49
54 BPOL 91.600 € Ja
Moldau Serbien Serbien 9
20.01.2025 Hannover
--- Albanien
HB;
HE;
HH;
MV;
NI;
NW;
SH
Albanien 30
80 BPOL 90.070 € Ja
Albanien Kosovo Kosovo 15
21.01.2025 Baden-
Baden
--- Kosovo BW;
HE;
RP;
ST
Kosovo 43
0 BW unbekannt unbekannt
Kosovo Albanien Albanien 16
22.01.2025 Düsseldorf --- Spanien NW
Algerien 1
22 BPOL 55.585 € Nein Guinea 2
Nigeria 3
22.01.2025 München
--- Nigeria
BB;
BY;
HE;
NW;
RP;
SH;
BPOL
Nigeria 31
90 BPOL 375.110 € Ja
Nigeria Ghana Ghana 10
28.01.2025 Hamburg --- Georgien
HE;
SH;
SN;
ST
Georgien 36 0 BPOL 110.900 € Ja
29.01.2025 Köln/Bonn --- Guinea NW Guinea 15 53 BPOL 185.510 € Ja
29.01.2025 Hamburg --- Bulgarien SH Syrien 1 3 BPOL 50.085 € Nein
Seite 3 von 9
29.01.2025 München
--- Albanien BW;
BY
Albanien 18
46 BPOL 79.570 € Ja
Albanien Kosovo Kosovo 12
30.01.2025 Stuttgart --- Kroatien BW
Afghanistan 4
30 BPOL 60.570 € Nein Russland 1
Syrien 7
04.02.2025 Berlin-
Brandenburg
--- Moldau
BB;
BE;
NI;
NW;
ST
Moldau 18
65 BPOL 126.070 € Ja
Moldau Georgien Georgien 20
04.02.2025 Hamburg --- Armenien
NI;
NW;
SH
Armenien 11 33 BPOL 110.530 € Ja
05.02.2025 Düsseldorf
--- Albanien
NI;
NW
Albanien 46
72 BPOL 88.900 € Ja
Albanien Kosovo
Kosovo 39
Serbien 2
06.02.2025 Hamburg --- Spanien SH
Afghanistan 1
8 BPOL 72.870 € Nein
Saudi-Arabien 1
06.02.2025 München --- Aserbaidschan
BE;
BY;
NW;
SN
Aserbaidschan 45 56 BPOL 121.520 € Ja
11.02.2025 Berlin-
Brandenburg --- Moldau
BE;
BY;
NI;
RP;
ST
Moldau 18 0 BPOL 85.470 € Ja
11.02.2025 Düsseldorf --- Bulgarien NW Syrien 4 14 BPOL 63.470 € Nein
12.02.2025 Hannover --- Rumänien SH
Äthiopien 1
26 BPOL 65.770 € Nein
Palästinensische
Gebiete
(staatlich nicht
anerkannt)
5
Seite 4 von 9
Rumänien 1
Syrien 13
13.02.2025 Berlin-
Brandenburg --- Kroatien BE;
HE Kroatien 7 19 BPOL 56.070 € Nein
13.02.2025 Frankfurt am
Main --- Georgien BW;
ST Georgien 53 0 BPOL 112.500 € Ja
17.02.2025 Hannover --- Irak
BW;
BY;
HE;
HH;
NI;
NW;
RP;
SH;
SL;
SN;
BPOL
Irak 45 84 BPOL 238.820 € Ja
19.02.2025 Frankfurt am
Main
--- Nigeria BB;
BW;
BY;
NI;
NW;
SN;
TH;
BPOL
Nigeria 42
102 BPOL 380.110 € Ja
Nigeria Ghana Ghana 5
Nigeria / Ghana Kamerun Kamerun 2
19.02.2025 Leipzig --- Tunesien
BE;
BY;
HE;
NI;
SN;
ST
Tunesien 22 67 BPOL 75.470 € Ja
19.02.2025 München --- Griechenland BY
Afghanistan 1
23 BPOL 77.070 € Nein Griechenland 3
Syrien 3
Seite 5 von 9
ungeklärt 3
20.02.2025 Düsseldorf
--- Serbien
BY;
HB;
NW;
SN;
BPOL
Serbien 60
65 BPOL 86.700 € Ja
Serbien Nordmazedonien Nordmazedonien 30
20.02.2025 Hamburg
--- Albanien
BE;
HE;
HH;
NI;
RP;
SH;
ST
Albanien 16
34 BPOL 84.830 € Ja
Kosovo 1
Albanien Kosovo Kosovo 16
20.02.2025 München --- Georgien
BW;
BY;
HE;
RP;
SL;
ST;
BPOL
Georgien 60 0 BPOL 105.500 € Ja
25.02.2025 Frankfurt am
Main --- Pakistan
BB;
BE;
BW;
BY;
HE;
NW;
RP;
SN;
BPOL
Pakistan 42 96 BPOL 462.110 € Ja
26.02.2025 Düsseldorf --- Georgien
HE;
NI;
NW;
RP;
SH
Georgien 64 0 BPOL 110.900 € Ja
26.02.2025 München --- Kroatien Afghanistan 5 30 BPOL 59.070 € Nein
Seite 6 von 9
BB;
BY
Irak 1
Somalia 1
Syrien 3
Türkei 6
27.02.2025 Leipzig --- Äthiopien
BY;
NW;
RP;
SH;
ST;
TH
Äthiopien 26 64 BPOL 418.110 € Ja
27.02.2025 Stuttgart --- Bulgarien RP;
ST
Afghanistan 1
11 BPOL 63.870 € Nein
Syrien 2
28.02.2025 Frankfurt am
Main
--- Nordmazedonien BW;
BY;
HE
Nordmazedonien 51
64 BPOL 88.900 € beantragt
Nordmazedonien Kosovo Kosovo 35
04.03.2025 Hannover --- Irak
BB;
BY;
HH;
NI;
NW;
RP;
SH;
BPOL
Irak 46 90 BPOL 238.820 € Ja
05.03.2025 München --- Tunesien BY;
HH Tunesien 25 43 BPOL 81.200 € Ja
06.03.2025 Hannover
--- Moldau HE;
NI
Moldau 23
68 BPOL 99.070 € Ja
Moldau Nordmazedonien Nordmazedonien 30
07.03.2025 Berlin-
Brandenburg --- Türkei HE;
NI Türkei 5 21 BPOL 61.070 € Nein
10.03.2025 Baden-
Baden
--- Serbien BW;
BY;
HE;
NI
Serbien 36
0 BW unbekannt unbekannt
Serbien Nordmazedonien Nordmazedonien 22
Seite 7 von 9
11.03.2025 Berlin-
Brandenburg
--- Moldau
BE;
BW;
HE;
HH
Moldau 42
64 BPOL 78.500 € Ja
Moldau Nordmazedonien Nordmazedonien 6
11.03.2025 Leipzig --- Georgien
HH;
NI;
SN;
ST
Georgien 37 0 BPOL 135.000 € Ja
11.03.2025 München --- Griechenland BY
Afghanistan 2
16 BPOL 70.070 € Nein
Somalia 3
Syrien 1
ungeklärt 1
12.03.2025 Düsseldorf
--- Albanien
BY;
NI;
NW;
SH;
SN;
TH;
BPOL
Albanien 39
74 BPOL 90.000 € Ja
Albanien Kosovo Kosovo 37
12.03.2025 Hamburg --- Kroatien SH
Afghanistan 1
26 BPOL 56.330 € Nein Russland 2
Syrien 7
13.03.2025 München --- Rumänien BY Rumänien 17 40 BPOL 58.585 € Nein
13.03.2025 Stuttgart --- Bulgarien
BY;
HE;
RP
Afghanistan 3
13 BPOL 61.570 € Nein
Syrien 1
17.03.2025 Hamburg --- Spanien SH
Afghanistan 15
25 BPOL 80.704 € Nein
Syrien 10
18.03.2025 Frankfurt am
Main --- Irak
BW;
BY;
NW;
TH;
BPOL
Irak 50 102 BPOL 261.370 € Ja
Seite 8 von 9
19.03.2025 Berlin-
Brandenburg --- Armenien
BE;
BY;
NW;
RP;
SH
Armenien 18 44 BPOL 109.033 € Ja
19.03.2025 Düsseldorf
--- Nigeria
BW;
BY;
HB;
HE;
HH;
NW;
RP;
SH;
ST;
BPOL
Nigeria 34
85 BPOL 372.110 € Ja
Nigeria Ghana Ghana 11
19.03.2025 München
--- Moldau BY;
HE
Moldau 19
53 BPOL 97.500 € Ja
Moldau Nordmazedonien Nordmazedonien 19
20.03.2025 Berlin-
Brandenburg
--- Moldau
BE;
BY;
HE;
HH;
NI;
SN;
ST
Moldau 10
63 BPOL 72.687 € Ja
Moldau Serbien Serbien 50
25.03.2025 Berlin-
Brandenburg --- Georgien
BB;
BE;
BY;
HE;
NI;
NW;
SN;
ST
Georgien 64 0 BPOL 105.500 € Ja
25.03.2025 Frankfurt am
Main
--- Serbien
BW;
HE;
RP;
SL;
Serbien 44
64 BPOL 86.900 € Ja
Serbien Nordmazedonien Nordmazedonien 36
Seite 9 von 9
SN;
ST
26.03.2025 München --- Bulgarien
BY;
NI;
RP
Bulgarien 7
24 BPOL 67.070 € Nein
Syrien 7
27.03.2025 Düsseldorf
--- Serbien
NW
Kosovo 1
74 BPOL 95.700 € Ja Serbien 42
Serbien Nordmazedonien Nordmazedonien 42
27.03.2025 Hamburg --- Bulgarien HH
Afghanistan 5
19 BPOL 63.123 € Nein
Syrien 3
27.03.2025 Stuttgart --- Kroatien BW;
HE
Afghanistan 3
21 BPOL 58.370 € Nein Syrien 3
Türkei 1
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