BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem Jahr 2000

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.04.2025

Aktualisiert

21.05.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/5417.04.2025

Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit dem Jahr 2000

der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Dr. Paul Schmidt, Carolin Bachmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Kernkraftwerke in Deutschland haben über Jahrzehnte hinweg einen erheblichen Beitrag zur Stromerzeugung geleistet und dabei auch steuerliche Einnahmen für den Bund, die Länder und die Gemeinden generiert. Mit dem Atomausstieg im Jahr 2023 stellt sich für die Fragesteller die Frage, wie hoch diese Einnahmen insgesamt waren und welche fiskalischen Auswirkungen der Ausstieg hat. Um eine vollständige Bewertung zu ermöglichen, ist in den Augen der Fragesteller eine detaillierte Aufschlüsselung der Steuereinnahmen erforderlich, unabhängig von der jeweiligen Erhebungsebene.

Die Bundesregierung ist als zentrale Instanz für die Finanz- und Energiepolitik in der Lage und verpflichtet, eine umfassende Übersicht über die fiskalischen Effekte der Kernkraftnutzung bereitzustellen. Eine Auskunft über die Steuereinnahmen ist essenziell, um die wirtschaftlichen Konsequenzen des Atomausstiegs zu bewerten und die öffentliche Debatte zu versachlichen. Eine bloße Verweisung auf die Zuständigkeit der Gemeinden wäre nach Auffassung der Fragesteller unzureichend, weil die Daten über bundes- und landesweite Steuerarten ohnehin zentral erfasst werden oder rekonstruiert werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hoch waren die gesamten Steuereinnahmen (einschließlich Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und sonstiger relevanter Steuerarten) aus dem Betrieb aller Kernkraftwerke in Deutschland seit dem Jahr 2000 (bitte nach Steuerart und Jahr aufschlüsseln)?

2

Welche Beträge der in Frage 1 genannten Steuereinnahmen sind dem Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern und den Gemeinden jeweils zugeflossen, und wie wurden diese Beträge ermittelt (bitte nach Jahren auflisten, nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Länder und Gemeinden wie viele Beträge erhalten haben)?

3

Welche Datengrundlage verwendet die Bundesregierung, um die Steuerbeiträge der Kernkraftwerksbetreiber zu erfassen, und wenn keine vollständigen Daten vorliegen, welche Schritte plant die Bundesregierung ggf., um diese rückwirkend zu erheben?

4

Wie hoch waren die Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer (Brennelementesteuer) von 2011 bis 2016, und wie wurden diese zwischen Bund und Ländern verteilt?

5

Welche steuerlichen Rückzahlungen (z. B. infolge der Verfassungswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Betreiber der Kernkraftwerke seit 2000 geleistet, und wie haben diese die Netto-Steuereinnahmen beeinflusst?

6

Welche indirekten steuerlichen Effekte (z. B. durch Arbeitsplätze oder Zulieferunternehmen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Betrieb der Kernkraftwerke seit 2000 generiert, und wie schätzt die Bundesregierung diese ein?

Berlin, den 7. April 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen