Zur Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland als wichtigem Bestandteil der Menschenrechte
der Abgeordneten Achim Köhler, Dr. Rainer Rothfuß, Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 8. April 2025 wurde der Journalist David Bendels, Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, vom Amtsgericht Bamberg wegen Verleumdung gemäß § 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Anlass war eine satirische Bildmontage mit der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde (jungefreiheit.de/kultur/medien/2025/bewaehrungsstrafe-fuer-publizisten-wegen-faeser-meme/).
Dieses Urteil hat in der Öffentlichkeit erhebliche Debatten ausgelöst. Es stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die Meinungs- und Pressefreiheit noch gewahrt ist, wenn kritische oder satirische Darstellungen politischer Amtsträger auf Betreiben von Regierungsmitgliedern strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Was war der Beweggrund der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Anzeige gegen den Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ David Bendels wegen einer satirischen Bildmontage zu erstatten (www.faz.net/aktuell/feuilleton/nancy-faeser-erwirkt-urteil-gegen-deutschland-kurier-chef-david-bendels-110409959.html)?
Ist die Bundesregierung in Kenntnis darüber, dass die satirische Bildmontage des Chefredakteurs des „Deutschland-Kuriers“ David Bendels im unmittelbaren Kontext „mit Faesers eigener Ankündigung stand, gegen aus ihrer Sicht stattgefundene Staatsverunglimpfung vorzugehen“ (deutschlandkurier.de/2025/04/medien-stimmen-zum-urteil-gegen-david-bendels-ein-dunkler-tag-fuer-die-pressefreiheit-in-deutschland/)?
Sind der Bundesregierung aus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vergleichbare Verurteilungen von Journalisten wegen Regierungsmitglieder betreffender politischer Satire bekannt, wenn ja, welche, und standen diese aus der Sicht der Bundesregierung nicht im Konflikt mit dem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit?
Sind der Bundesregierung vergleichbare Verurteilungen von Journalisten wegen politischer Satire mit Bezug auf Regierungsmitglieder anderer Länder bekannt, wenn ja, welche Länder sind das, in welchem Jahr gab es nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Verurteilungen, und wie werden diese aus der Sicht der Bundesregierung auf das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit beurteilt?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere Länder, deren Strafrecht eine besondere Strafbarkeit für die Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung speziell von Politikern vorsieht, und wenn ja, welche Länder sind das?
Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Chefkommentators und Ressortleiters Meinungsfreiheit bei der „WELT“ bekannt, dass es „ein Urteil wie aus einer Diktatur“ sei, wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu dieser Auffassung eine eigene Auffassung gebildet, und was entgegnet sie dieser journalistischen Einschätzung ggf. (www.welt.de/debatte/plus255891078/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktatur.html)?
Sieht die Bundesregierung in Bundesinnenministerin Nancy Faesers Ankündigung: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“ einen Konflikt zum Recht auf freie Meinungsäußerung, das verfassungsgeschichtlich als Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat entstand, und wenn ja, wie wird dieser Konflikt nach Ansicht der Bundesregierung aufgelöst (www.welt.de/debatte/plus255891078/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktatur.html)?
Hält die Bundesregierung weiterhin an Bundesinnenministerin Nancy Faesers Leitsatz „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“ fest, und wenn nein, wann genau und in welcher Form wurde diese Ansage revidiert (www.welt.de/debatte/plus255891078/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktatur.html)?
Was war der Beweggrund der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, die Compact-Magazin GmbH im Juli 2024 zu verbieten, und wie wird dieses Vorgehen im Nachhinein beurteilt im Hinblick auf ein künftiges mögliches Vorgehen der Bundesregierung gegen kritische Medienorgane (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/2024-07-16-verbot.html#~:text=Bundesinnenministerin%20Nancy%20Faeser%20hat%20am%2016.%20Juli%202024,multimedial%20ausgerichtetes%20Unternehmen%20mit%20Sitz%20in%20Falkensee%20%28Brandenburg%29)?