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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Nachfragen zu Angaben zu Messerangriffen in der Statistik der Bundespolizei im Jahr 2023

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.05.2025

Aktualisiert

21.05.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/9902.05.2025

Nachfragen zu Angaben zu Messerangriffen in der Statistik der Bundespolizei im Jahr 2023

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wesentlicher Gegenstand der Nachfragen ist unter anderem die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10257, in der die Bundesregierung für das Jahr 2023 von insgesamt 777 Gewaltdelikten im Zusammenhang mit eingesetzten Messern spricht. Im späteren Jahresbericht 2023 der Bundespolizei wird hingegen von 555 Gewaltdelikten in Verbindung mit eingesetzten Messern (vgl. S. 23, www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Mediathek/Jahresberichte/jahresbericht-2023-file.html, 19. August 2024) gesprochen. Im Rahmen der Schriftlichen Frage 29 des Abgeordneten Fabian Gramling auf Bundestagsdrucksache 20/14810 verweist die Bundesregierung wiederum für das Jahr 2023 auf das Zahlenmaterial der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10257, wenn es um die Frage der Anzahl der Gewaltdelikte mit eingesetzten Messern geht, also 777 Fälle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie erklärt sich die Bundesregierung das Zustandekommen dieser Verweisungen auf unterschiedliche Zahlenangaben für das Jahr 2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welche Ursachen sind ggf. diese erheblichen Zahlendifferenzen im Vergleich zur ersten Abfrage (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 20/10257) zurückzuführen?

2

Erfolgte in einem früheren Berichtsjahr eine solch erhebliche Nachkorrektur nach unten wie von 777 auf 555 Gewaltdelikte in Verbindung mit eingesetzten Messern, und wenn ja, aus welchen Gründen?

3

Ab welchem Zeitpunkt kann die statistische Erfassung von Messerangriffen innerhalb eines Jahres durch die Bundespolizei als final betrachtet werden, beziehungsweise ab welchem Zeitpunkt (des Folgejahres) unterliegen diese Zahlen in der Regel keinen Nachkorrekturen mehr?

4

Wie lauten die korrekten Zahlen für das Jahr 2023 in Bezug auf die Frage, wie viele Gewaltdelikte jeweils mit eingesetzten (und mitgeführten) Messern als Tatmittel von der Bundespolizei im Gesamtjahr 2023 erfasst worden sind (siehe dazu die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/10257)?

5

Wie lauten die finalen Zahlen für das Jahr 2023 in Bezug auf die Aufschlüsselung nach deutschen, nichtdeutschen unbekannten und ungeklärten Tatverdächtigen jeweils in Bezug auf die Erfassungsparameter der Bundespolizei „Messer mitgeführt“ oder „Messer eingesetzt“ in Verbindung mit Gewaltdelikten (siehe dazu die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/10257 mit älteren Antworten der Bundesregierung)?

6

Welche zehn Staatsangehörigkeiten waren jeweils unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen (siehe Frage 5) im Jahr 2023 final am häufigsten vertreten (bitte in absoluten Zahlen sowie in Bezug auf die Differenzierung „Messer eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“ aufschlüsseln)?

7

Ist die Aufschlüsselung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5672 bezüglich der Anzahl der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit eingesetzten oder mitgeführten Messern einschließlich der dazugehörigen Tatverdächtigen vom zweiten Halbjahr 2018 bis zum Jahr 2022 korrekt (siehe die Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/5672)?

8

Warum werden statistische Angaben zu Gewaltdelikten mit eingesetzten Messern erst seit dem Jahresbericht 2023 der Bundespolizei veröffentlicht (vgl. dort S. 23), obwohl die Bundespolizei solche Daten bereits seit dem zweiten Halbjahr 2018 erfasst und es seit Jahren ein hohes sicherheitspolitisches wie öffentliches Interesse an diesen Zahlen gibt (vgl. zur fehlenden Ausweisung den Jahresbericht 2022 der Bundespolizei, www.bundespolizei.de/Web/DE/Service/Mediathek/Jahresberichte/jahresbericht_2022_file.html)?

9

Warum äußert man sich im Jahresbericht 2023 der Bundespolizei nicht zur anteiligen Zusammensetzung der Tatverdächtigen (z. B. deutsch, nichtdeutsch, häufig vertretene Staatsangehörigkeiten) in Bezug auf Gewaltdelikte mit eingesetzten Messern, und wird zukünftig eine solche Aufschlüsselung in den Jahresberichten umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. April 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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