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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Militärische Unterstützung der Ukraine über die sogenannte Europäische Friedensfazilität

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.06.2025

Aktualisiert

09.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/16515.05.2025

Militärische Unterstützung der Ukraine über die sogenannte Europäische Friedensfazilität

des Abgeordneten Gerold Otten und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

„Im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) werden Missionen und Operationen sowie Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von Partnerländern und regionalen und internationalen Organisationen durchgeführt“ (vgl. www.consilium.europa.eu/de/policies/european-peace-facility/). Im Rahmen dieser Maßnahmen können militärische und verteidigungsbezogene Ausrüstung, Infrastruktur sowie technische Hilfe bereitgestellt werden. Zudem erfolgt durch die EFF seit Beginn des Ukraine-Krieges im Jahr 2022 die Bereitstellung „letaler und nichtletaler militärischer Ausrüstung sowie von Hilfsgütern“ für die Ukraine (ebd.).

Die Konstruktion der EFF erscheint den Fragestellern als problematisch. Die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ist nicht vergemeinschaftet. Die gemeinschaftliche Finanzierung von Waffenlieferungen über die Europäische Friedensfazilität (EFF) widerspricht daher nach Ansicht der Fragesteller diesem Prinzip und schmälert die Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten in ihrer Entscheidung für oder gegen Waffenlieferungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Angehörige der ukrainischen Streitkräfte wurden seit Beginn der European Union Military Assistance Mission (EUMAM) in Deutschland bis zum aktuellen Stichtag ausgebildet (bitte nach Anzahl und Liegenschaft der Ausbildung aufschlüsseln, vgl. www.eeas.europa.eu/eumam-ukraine_en?s=410260)?

2

Wie viele Angehörige der ukrainischen Streitkräfte sollen bis zum Ende des EUMAM-Mandats in Deutschland ausgebildet werden (bitte nach Anzahl, Waffengattungen und Liegenschaft der Ausbildung aufschlüsseln)?

3

Wie viele ukrainische Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildung im Rahmen von EUMAM vorzeitig beendet, und wie hoch war der Anteil an Deserteuren (bitte nach Liegenschaft und Grund der Beendigung auflisten)?

4

Bei wie vielen ukrainischen Soldaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer Ausbildung bis zum aktuellen Stichtag die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Symbole festgestellt (bitte nach linksextremistischen und rechtsextremistischen aufschlüsseln), und wie viele Soldaten wurden aufgrund dessen aus dem Dienst entfernt?

5

Lehnt die Bundesregierung eine Ausbildung von ukrainischen Soldaten auf ukrainischem Staatsgebiet ab (bitte begründen), und wenn nein, wird sich die Bundesregierung an einer solchen Ausbildung beteiligen (vgl. www.german-foreign-policy.com/news/detail/9575)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle finanzielle Obergrenze der sogenannten Europäischen Friedensfazilität (EFF)?

a) Wie viel ist davon bereits verausgabt oder verplant, und wie viel steht dafür bis 2027 noch zur Verfügung?

b) Ist nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2027 eine weitere Erhöhung der finanziellen Obergrenze notwendig, und wenn ja, auf welche Höhe, und warum?

c) Wie verteilt sich das gesamte Finanzvolumen der EFF bis 2027 auf militärische Operationen und nichtletale sowie letale Unterstützungsmaßnahmen?

d) Wie verteilen sich die bisher verausgabten oder verplanten Finanzmittel aus der EFF auf militärische Operationen und nichtletale sowie letale Unterstützungsmaßnahmen (bitte jeweils separat aufschlüsseln)?

7

In welcher Höhe haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und ggf. Drittstaaten jeweils Beiträge für die EFF geleistet bzw. zugesagt (bitte jeweils in absoluten Zahlen in Euro und den Anteil am Gesamtbudget angeben)?

8

Haben EU-Mitgliedstaaten und ggf. Drittstaaten bisher nach Kenntnis der Bundesregierung zweckgebundene Beiträge zur EFF geleistet, und wenn ja, welche Staaten haben in welcher Höhe zweckgebundene Beiträge zur EFF geleistet?

9

Welche Militäroperationen wurden bzw. werden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung aus der EFF finanziert oder teilfinanziert (bitte jeweils die Höhe der Finanzmittel aus der EFF, aufgeschlüsselt nach SOLL/IST, angeben)?

10

Wird die Bundesregierung beim NSATU (NATO’s Security Assistance and Training for Ukraine) Trust Fund for rapid procurement mitmachen, und wenn ja, mit finanziellen Beiträgen in welcher Höhe, für welchen Zeitraum, und für welche Zwecke (vgl. www.gov.uk/government/news/450m-surge-of-military-support-to-boost-ukraines-armed-forces-as-uk-and-germany-chair-meeting-of-50-nations)?

11

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Umsetzung des Ukraine Assistance Fund (UAF) (vgl. Bundestagsdrucksache 20/15076)?

12

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Erhöhungen des UAF bis 2027 geplant, und wenn ja, in welcher Höhe (vgl. Frage 11)?

13

Welche Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine werden aus der EFF und dem UAF finanziert, und in welcher Höhe hat die Ukraine bisher Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF und dem UAF erhalten (bitte jeweils aufschlüsseln)?

14

Haben Ausbildungsmaßnahmen von Grenzschutz und Nationalgarde der Ukraine im Rahmen von EUMAM Ukraine stattgefunden bzw. sind welche geplant, und wenn ja, beteiligt sich Deutschland daran (wenn ja, in welcher Form, vgl. Bundestagsdrucksache 20/15076)?

15

In welcher Höhe wurde die Ausbildungsmission EUMAM Ukraine aus der EFF und dem UAF finanziert (vgl. ebd.)?

16

An wie vielen Reisen zur Informationsbeschaffung im Rahmen der Ausbildungsmission EUMAM Ukraine in die Ukraine und Moldau hat sich die Bundesregierung bisher beteiligt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14327)?

a) In welchem Zeitraum fanden diese Reisen jeweils statt?

b) Welche Bundesministerien und Bundesbehörden waren jeweils vertreten?

c) Wie viele Personen umfasste jeweils die deutsche Delegation?

d) Welchen Zwecken dienten die Reisen?

17

Wurden darüber hinaus weitere Finanzmittel aus der EFF und dem UAF für die Ukraine bereits zugesagt bzw. verplant, und wenn ja, für welche Zwecke, und in welcher Höhe?

18

In welcher Höhe sind Finanzmittel in der EFF bis 2027 insgesamt für die Ukraine vorgesehen, und in welcher Höhe stehen Finanzmittel in der EFF und dem UAF insgesamt noch für die Ukraine zur Verfügung?

19

In welcher Höhe wurde bilaterale militärische Unterstützung durch EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine bisher insgesamt aus der EFF und ggf. aus dem UAF rückerstattet?

20

Wie viele Rückerstattungsrunden für durch EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine geleistete militärische Unterstützung aus der EFF bzw. dem UAF wurden bisher durchgeführt?

a) Welche Zeiträume decken die einzelnen Rückerstattungsrunden jeweils ab?

b) In welcher Gesamthöhe wurde jeweils militärische Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine gemeldet?

c) In welcher Gesamthöhe erfolgte jeweils eine Rückerstattung?

d) Wie hoch war jeweils die Rückerstattungsquote?

21

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben Estland weitere EU-Mitgliedstaaten eine Erstattung der Lieferungen basierend auf dem Neuanschaffungspreis bzw. Neuwert beantragt (www.politico.eu/article/eu-estonia-bumper-arms-reimbursement-ukraine-european-peace-facility/), und wenn ja, welche, und in welchem Umfang?

22

Wird die Bundesregierung eine Erstattung der Lieferungen basierend auf dem Neuanschaffungspreis bzw. Neuwert beantragen (bitte begründen)?

23

In welcher Höhe haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eine Rückerstattung beantragt?

24

In welcher Höhe haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eine Erstattung erhalten?

25

Wird sich die Bundesregierung für eine Erstattung der Nebenkosten (z. B. Transportkosten) beim EFF und UAF einsetzen (bitte begründen, vgl. Bundestagsdrucksache 20/15076)?

26

Hat sich die Bundesregierung zu der Rolle der EFF und des Ukraine Assistance Funds bezüglich der Unterstützung der Ukraine eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und existiert nach Einschätzung der Bundesregierung Änderungsbedarf an diesen Instrumenten (bitte begründen)?

27

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand bei der Rechtssache T-457/24 (Ungarn vs. Europäischer Fazilitätsausschuss und Europäischer Rat, vgl. Bundestagsdrucksache 20/15076)?

Berlin, den 2. Mai 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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