Ortsumfahrung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68)
der Abgeordneten René Springer, Wolfgang Wiehle, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68 zum Anlass für Nachfragen, da die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller insbesondere auf die Frage nach einer Bewertung der langen Planungszeit des Bauvorhabens nicht konkret eingeht (siehe Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/68).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Planfeststellungsverfahren für eine vordringliche Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan seit über einem Jahrzehnt nicht abgeschlossen wurde?
Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Verkehr (früher: Bundesministerium für Digitales und Verkehr) seit 2011 ggf. ergriffen, um auf eine zügige Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 hinzuwirken?
Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte ihrer nach Auffassung der Fragesteller eigenen Planungsverantwortung gemäß § 5 und § 6 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sowie Artikel 85 des Grundgesetzes (GG) ihre Mitverantwortung an der bisherigen Verfahrensdauer des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, über koordinierende oder steuernde Maßnahmen auf eine zügige Verfahrensdurchführung durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg hinzuwirken, und wenn ja, inwiefern?