Bericht des Bundesrechnungshofs bezüglich Maskenbeschaffung durch das Bundesministerium für Gesundheit
der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Alexis Giersch, Nicole Hess, Tobias Ebenberger, Claudia Weiss, Thomas Dietz, Dr. Christoph Birghan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge wollte der frühere Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, in Bahnhöfen, Flughäfen und Jobcentern überschüssige Corona-Masken aus den Lagerbeständen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kostenlos verteilen (www.welt.de/politik/deutschland/article254706518/Hohe-Lagerkosten-Lauterbach-will-ueberschuessige-Corona-Masken-kostenlos-verteilen.html). Ziel sei es unter anderem gewesen, die Lagerkosten von derzeit 1,2 Mio. Euro pro Monat zu verringern.
Nach Angaben des Bundesrechnungshofs (BRH) fallen seit mehreren Jahren enorme Kosten durch Lager- und Logistikleistungen für Masken an, die als unnötig bezeichnet werden können, weil das BMG weit über Bedarf Masken beschafft habe (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/maskenbeschaffung.html). Laut BRH-Bericht fehlte nicht nur jegliche Mengensteuerung (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/maskenbeschaffung-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Der überwiegende Teil der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sei auch „ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert“ gewesen (ebd.). Das BMG habe nicht sichergestellt, dass es die zollrechtlichen Nachweispflichten jederzeit erfüllen könne (ebd.). Es habe auch mit den Empfängern der PSA, insbesondere den Ländern und den Kassenärztlichen Vereinigungen, kein Verfahren zur Führung geeigneter Verwendungsnachweise vereinbart (BRH-Bericht, S. 44). Nach Angaben des BRH beliefen sich die Ist-Ausgaben im Einzelplan 15 für die Beschaffung von PSA (alle Produkte) am 31. Dezember 2023 auf insgesamt 6,7 Mrd. Euro (BRH-Bericht, S. 15). Für das Jahr 2024 rechnete das BMG im September 2023 mit einem Mittelbedarf für die Abwicklung der PSA-Beschaffung von 534 Mio. Euro (ebd.).
Das Magazin „Cicero“ ging im August 2024 näher auf den BRH-Bericht ein. Der Autor stellt darin umfangreiche Rechtsverstöße des BMG unter dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fest (www.cicero.de/innenpolitik/illegale-maskenbeschaffung-steuergeldvernichtung): Das BMG habe in dieser Zeit 5,7 Milliarden Masken ohne gesetzliche Grundlage bestellt und damit einen Schaden von 10 Mrd. Euro verursacht. Der Autor führt u. a. „massive Verstöße gegen Dokumentationspflichten“, „rechtswidrige Überbeschaffung von Masken“, „verfassungswidrige Ausgabe von nicht bewilligten Haushaltsmitteln“ ins Feld. Laut BRH-Bericht hat das BMG zudem „eine Vielzahl von Aktenordnern nachträglich zu Verschlusssachen erklärt, ohne die formalen und materiellen Voraussetzungen des Geheimschutzrechts zu beachten“ (BRH-Bericht, S. 6).
Den Feststellungen des BRH sei zu entnehmen, „dass das BMG unter Jens Spahn bei der Beschaffung der Masken bewusst gegen Haushaltsprinzipien verstoßen hat“ (www.cicero.de/innenpolitik/illegale-maskenbeschaffung-steuergeldvernichtung sowie BRH-Bericht, S. 39). Es liege ein verfassungswidriger Eingriff in die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland vor, und das Budgetrecht des Parlaments werde verletzt. Das Handeln des BMG sei „bewusst ohne gesetzliche Grundlage erfolgt“ und verstoße „massiv gegen die Bundeshaushaltsordnung“. So habe das BMG Zuschläge für Lieferungen von Schutzmasken im sogenannten Open-House-Verfahren ermöglicht und dabei „wirtschaftlich unsinnige Standards zum Lieferanreiz“ gesetzt. Gegen die Empfehlung des zuständigen Abteilungsleiters, der einen Preis von netto 3 Euro (brutto 3,57 Euro) je Maske vorgeschlagen hatte, habe der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn persönlich einen Nettopreis von 4,50 Euro festgesetzt (brutto 5,36 Euro) für eine von dem Lieferanten zu bestimmende Menge Masken.
Im Juli 2024 stellten zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zum Schadenersatz an die Lieferanten verpflichtende Vertragsverletzungen des BMG fest (Cicero-Bericht). Die Revision wurde vom OLG Köln nicht zugelassen. Würde man die Streitwerte der weiteren ca. 100 ähnlich gelagerten rechtshängigen Klagen hinzurechnen, über die noch nicht entschieden worden ist, dann drohe einschließlich Zinsen, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ein Schaden von ca. 3,5 Mrd. Euro, heißt es in dem „Cicero“-Artikel. Schätzungen würden davon ausgehen, dass jährlich weitere Kosten von 1 Mrd. Euro anfallen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des BRH, dass es für Beschaffungen, die nicht zur kurzfristigen Abwehr der zu Beginn der Pandemie drohenden Versorgungskrise mit PSA benötigt wurden, keine Gründe gab, die nach der Vergabeordnung erforderliche Vergabe der öffentlichen Aufträge zur Maskenbeschaffung nicht im Wettbewerb zu vergeben, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Auf welcher juristischen Grundlage und auf wessen persönliche Weisung hat das BMG Zuschläge für Lieferungen von Schutzmasken im sogenannten Open-House-Verfahren ermöglicht, und wann erfolgte die Weisung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche unvorhergesehenen Ereignisse und welche äußerst dringlichen und zwingenden Gründe lagen aus Sicht der Bundesregierung vor, die die Einhaltung der Vergabe im Wettbewerb bei der Maskenbeschaffung durch das BMG unmöglich machten?
Wurde ein Verteilungskonzept für die Masken erstellt, die das BMG beschaffte, und wenn ja, wann, wer sollten die Abnehmer sein, und zu welchen Terminen sollten die Masken an die jeweiligen Abnehmer geliefert werden, und wenn kein Verteilungskonzept erstellt wurde, aus welchen Gründen wurde dies unterlassen?
Auf welcher juristischen Grundlage hat der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Maskenherstellern das Angebot gemacht, für jede gelieferte Maske 5,36 Euro (brutto) zu bezahlen, obwohl nach Berichten der zuständige Abteilungsleiter einen Preis von 3,57 Euro (brutto) vorgeschlagen hatte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwiefern trifft es zu, dass der zuständige Abteilungsleiter einen Maskenpreis von 3,57 Euro für angemessen angesehen hat, und auf welcher Berechnungsgrundlage hatte der Abteilungsleiter diesen Preis ermittelt, bzw. welche Vergleiche bzw. Angebote von welchen Lieferanten lagen dem BMG dafür als Grundlage vor?
Auf welcher rechtlichen Grundlage hat das BMG gegenüber einem Logistikunternehmen eine Abnahmegarantie für bis zu 350 Millionen PfH (Partikelfilternde Halbmasken)- und 700 Millionen MNS (Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken)-Masken mit einem Verpflichtungsvolumen von 1,4 Mrd. Euro erklärt (siehe S. 11 BRH-Bericht, www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/maskenbeschaffung-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage hat der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 9. März 2020 die Maskenbeschaffung begonnen, und was war der Grund bzw. Auslöser dafür (BRH-Bericht, S. 11)?
Aus welchen Gründen und auf welcher juristischen Grundlage setzte sich der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über die nachvertretener Rechtsauffassung im Grundgesetz festgelegte Zuständigkeit der Bundesländer für die Maskenbeschaffung hinweg?
Warum nutzte das BMG mehrere Beschaffungswege parallel und ohne effektive Mengensteuerung, wie der BRH in seinem Bericht feststellt, und aus welchen Gründen hielt sich der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei der von ihm veranlassten Maskenbeschaffung nicht an die Vorgaben aus dem laut BRH-Bericht maßgeblichen Kabinettsbeschluss vom März 2020 (siehe S. 6 BRH-Bericht, www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/maskenbeschaffung-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BRH, wonach der überwiegende Teil der Anschaffung der Masken „ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert“ war, und wenn die Bundesregierung diese Einschätzung nicht teilt, warum nicht, und wenn ja, inwiefern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage hat die Bundesregierung im März 2020 mit der Beschaffung von Masken begonnen, obwohl das Robert Koch-Institut (RKI) noch Ende Februar 2020 von einer Bevorratung von Masken und vom Tragen von Masken in der Öffentlichkeit abgeraten hatte (vgl. „Cicero“-Artikel, a. a. O.)?
Liegt der Bundesregierung für die Beschaffung von PSA (alle Produkte) für die Gesamtsumme von 6,7 Mrd. Euro durch das BMG – soweit erforderlich – die nach § 38 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) erforderliche Verpflichtungsermächtigung vor, und wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf welcher juristischen Grundlage wurden dem Bundesverwaltungsamt am 22. Januar 2021 vom BMG 750 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel 1503 „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ (NRGS) zugewiesen, auf wessen Weisung geschah das, und wann wurde der Haushaltstitel 1503 NRGS rechtswirksam beschlossen (BRH-Bericht, S. 35)?
Inwiefern trifft es zu, dass für den Haushaltstitel 1503 NRGS ein sogenanntes Gesundheitssicherstellungs- und Vorsorgegesetz Rechtsgrundlage sein sollte, dieses Gesetz aber nicht beschlossen wurde, weil die dafür erforderliche Grundgesetzänderung nicht erfolgte (BRH-Bericht, S. 35)?
Inwiefern trifft die Feststellung des BRH zu, dass im BMG entgegen der in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) festgelegten Pflicht zur objektiven Dokumentation keine fortlaufenden Akten zu den Maskenbeschaffungen bzw. zu Gesprächen mit externen Dienstleistern geführt wurden und dass diese Akten kein Aktenzeichen hatten (BRH-Bericht, S. 27)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Feststellung des BRH, dass im BMG – nach Ansicht der Fragesteller teilweise möglicherweise wahrheitswidrig – alle Maskenbeschaffungen wortgleich ausnahmslos als dringlich bezeichnet wurden und der jeweilige Anbieter als vermeintlich Einziger die Masken zu diesem Zeitpunkt und in verlangter Menge habe liefern können (BRH-Bericht, S. 28)?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurden Vermerke nach den Feststellungen des BRH rückdatiert und erhielten nachträglich den Zusatz „VS – nur für den Dienstgebrauch“ und teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BRH, dass durch diese Vorgehensweise die Gefahr bestehe, dass Ansprüche der Bürger aus dem Informationsfreiheitsgesetz unterlaufen wurden (BRH-Bericht, S. 28)?
Welcher Anteil der vom BMG für 2024 mit 534 Mio. Euro veranschlagten Kosten für Abwicklung der PSA-Beschaffung, die das BMG gegenüber dem BRH angegeben hat, ist bisher nach Kenntnis der Bundesregierung angefallen, und wofür sollten diese angemeldeten Kosten Verwendung finden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte tabellarisch nach Art der Kosten, Betrag und Empfänger aufschlüsseln)?
Welche Lagerkosten für Schutzmasken wären nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden, wenn sich das BMG an die Vorgaben im maßgeblichen Kabinettsbeschluss vom März 2020 gehalten und insgesamt nur 275 Millionen Schutzmasken beschafft hätte (siehe BRH-Bericht, S. 6)?
Welche reinen Lagerkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in der Zeit vom 1. Juni 2020 bis 30. November 2024 tatsächlich entstanden?
Welche Kosten für die sogenannte Logistikbetriebsführung bzw. die Verwaltung der Überbeschaffung sind tatsächlich entstanden, und inwiefern ist die Berechnung des BRH vom 28. März 2024 zutreffend, dass dafür bis 31. Dezember 2023 Annexkosten in Höhe von 460 Mio. Euro aufgewendet worden sind (BRH-Bericht, S. 15)?
Trifft es zu, dass eine zeitnahe Vernichtung von importierten Masken, die wegen Ablauf des Verwendungsdatums längst unbrauchbar geworden waren, nicht möglich war, weil sich das BMG bis ins Jahr 2023 nicht imstande gesehen hat, die Verknüpfung zur Einfuhranmeldung bei vorhandenen Lagerbeständen ausreichend sicher herzustellen, und wenn ja, inwiefern (siehe BRH-Bericht, S. 50)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe des Schadenersatzes, zu dem das BMG in den beiden o. g., bereits entschiedenen Rechtsstreits jeweils verurteilt worden ist?
Wie viele weitere, die Maskenbeschaffung durch das BMG betreffende Rechtsstreitigkeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch anhängig, und welche Schadenersatzforderungen werden daraus nach Einschätzung der Bundesregierung entstehen (bitte nach Kläger, Inhalt der Klage, Höhe der Kosten und Stand des jeweiligen Rechtsstreits aufschlüsseln)?
Mit welchen weiteren Kosten aus der Beschaffung von Atemschutzmasken durch das BMG ist aus Sicht der Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren zu rechnen (bitte nach Art und Höhe der Kosten aufschlüsseln)?