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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Ausmaß und rechtliche Grundlage der Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen ab dem 7. Mai 2025

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.06.2025

Aktualisiert

30.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/25623.05.2025

Ausmaß und rechtliche Grundlage der Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen ab dem 7. Mai 2025

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.koalitionsvertrag2025.de/, S. 93) haben die Regierungsparteien der 21. Wahlperiode die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Staatsgrenzen in Abstimmung mit den Nachbarstaaten vereinbart. In Umsetzung dieser Abrede hat das Bundesministerium des Innern die mündliche Weisung vom 13. September 2015, den § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes (AsylG) nicht anzuwenden, am 7. Mai 2025 zurückgenommen. Die Wiederanwendung des § 18 Absatz 2 Nummer 1 AsylG hat, so die aktuelle Weisung, zur Folge, dass „Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann“. Ausgenommen hiervon sind „erkennbar vulnerable Personen“ (zum Wortlaut der Weisung vgl. www.lto.de/recht/hintergruende/h/zurueckweisungen-grenzen-ausnahme-weisung-europarecht-thym).

Nach Beginn der Ausführung der Weisung gab es Medienberichten zufolge jedoch bereits mindestens einen Fall, in dem ein Nachbarstaat die Kooperation verweigerte und zurückgeschobene Asylbewerber letztlich doch nach Deutschland gelangten (www.focus.de/politik/deutschland/polen-blockiert-ruecknahme-asylbewerber-duerfen-doch-in-deutschland-bleiben_ace33dc8-d4ae-4200-9d9b-9c936675c8f7.html). In der ersten Woche seit dem 7. Mai 2025 wurden laut Medienberichten von 51 Personen, die an der Landgrenze ein Asylgesuch äußerten, 32 Personen zurückgewiesen und 19 als vulnerabel anerkannten Personen wurde die Einreise gestattet (www.morgenpost.de/politik/article409047649/neue-haerte-an-deutscher-grenze-aber-ein-entscheidender-nachteil.html), was aus Sicht der Fragesteller Zweifel an der quantitativen Relevanz der Maßnahme aufkommen lässt. Zudem lässt der im selben Zeitungsartikel beschriebene Umstand, dass beispielsweise neun von zehn der täglich in der Erstaufnahme Eisenhüttenstadt neu ankommenden Asylbewerber geäußert haben sollen, über den Flughafen Berlin-Brandenburg eingereist zu sein (Morgenpost ebd.), aus Sicht der Fragesteller vermuten, dass viele Asylbewerber andere Zugangswege nach Deutschland als den über die Landgrenze nutzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Auf welchen Rechtsgrundlagen im nationalen und im europäischen Recht (neben dem zitierten § 18 Absatz 2 Nummer 1 AsylG) beruht die Weisung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt vom 7. Mai 2025 zur Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen, und erachtet die Bundesregierung insbesondere Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für einschlägig?

2

Weshalb eröffnet die Weisung den Beamten Ermessen („kann …“), obwohl der Wortlaut des in der Weisung angeführten § 18 Absatz 1 Nummer 2 AsylG, in dessen Sinne ab sofort verfahren werden soll, ein solches gerade nicht vorsieht, sondern eine Zurückweisung als zwingend vorschreibt („ist zurückzuweisen“)?

3

Wer gehört zu den in der Weisung von der Zurückweisung ausgenommenen „vulnerablen Gruppen“, und entspricht deren Definition der des EU-Rechts in der Aufnahme- und in der Verfahrensrichtlinie (RL 2013/33/EU und RL 2013/32/EU) und den hieraus abgeleiteten Kategorien in der Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Die Identifizierung von vulnerablen Personen im Asylverfahren“ vom Juni 2022 (ebd., S. 4 und 5; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/konzept-identifizierung-vulnerable-personen.pdf?__blob=publicationFile&v=6)?

4

Weshalb werden vulnerable Gruppen ausgenommen, obwohl sie gleichfalls aus einem sicheren Drittstaat einreisen, welcher zudem gemäß EU-Recht (vgl. etwa Artikel 25 der Verfahrensrichtlinie sowie Artikel 21 ff. der Aufnahmerichtlinie) zur Berücksichtigung ihrer Vulnerabilität verpflichtet ist?

5

Wie wird an der Grenze, insbesondere vor dem Hintergrund häufiger Falschangaben in Asylverfahren, beispielsweise zur Minderjährigkeit (rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/studie-oft-falsche-angaben-ueberminderjaehrigkeit-bei-fluechtlingen), geprüft, ob eine behauptete Vulnerabilität tatsächlich besteht, und wie lassen sich insbesondere eine behauptete Schwangerschaft, Krankheit oder Minderjährigkeit unmittelbar an der Grenze rechtsstaatlich und rechtssicher überprüfen?

6

Auf welchen bilateralen Abkommen mit den jeweiligen Nachbarstaaten beruht die kooperative Abwicklung der Zurückweisung?

7

Wie viele Personen sind von Januar bis April 2025 an der deutschen Grenze zurückgewiesen worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

8

Wie viele Personen sind ab dem 1. Mai 2025 an der deutschen Grenze a) zurückgewiesen oder b) zurückgeschoben worden (bitte tageweise aufschlüsseln), und wie viele Personen, die ein Asylgesuch äußerten, waren seit dem 7. Mai 2025 jeweils darunter?

9

Wie viele Zurückweisungen bzw. Zurückschiebungen von Asylbewerbern entfielen jeweils auf die verschiedenen Grenzabschnitte zu den Nachbarstaaten?

10

Welche Nationalität hatten die zurückgewiesenen bzw. zurückgeschobenen Asylbewerber?

11

In wie vielen Fällen haben die Nachbarstaaten seit dem 7. Mai 2025 bei Zurückweisung bzw. Zurückschiebung durch Deutschland eine Aufnahme bzw. Wiederaufnahme von Asylbewerbern verweigert, mit der Folge, dass diese letztlich nach Deutschland einreisen konnten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte tageweise und unter Angabe des jeweiligen Nachbarstaates aufschlüsseln)?

12

Lässt sich einer solchen Kooperationsverweigerung der Nachbarstaaten dadurch vorbeugen, dass Asylbewerber bereits direkt auf der Grenze zurückgewiesen werden, und an welchen Grenzübergängen wird entsprechend verfahren?

13

In wie vielen Fällen wurde gegen eine Zurückweisung bzw. Zurückschiebung trotz Asylgesuchs bislang Klage erhoben bzw. einstweiliger Rechtsschutz beantragt?

14

Wie vielen als vulnerabel eingestuften Personen wurde seit dem 7. Mai 2025 nach Äußerung eines Asylgesuchs die Einreise gestattet (bitte tageweise aufschlüsseln)?

15

Bis zu welchem Entfernungsradius können Zurückschiebungen auch noch bei Aufgriff im grenznahen Hinterland erfolgen?

16

Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung Ausweichbewegungen von Asylbewerbern und Schleusern über nicht kontrollierte Zugangswege sowie über die grüne Grenze?

17

Welche Maßnahmen wurden in Umsetzung der neuen Weisungslage an den deutschen Flughäfen ergriffen, wie viele Personen, die ein Asylgesuch äußerten, wurden hier seit dem 7. Mai 2025 zurückgewiesen, und wie viele davon wurden wieder aus Deutschland ausgeflogen bzw. bereits an einem ausländischen Flughafen an einem Flug nach Deutschland gehindert?

18

Wie viele der Erstantragsteller auf Asyl im Jahr 2025 sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Landweg bzw. über deutsche Flughäfen eingereist, und wie verteilen sich diese Zahlen speziell im Mai 2025 (bitte wochenweise aufschlüsseln)?

19

Wie viele Schleuser wurden im Jahr 2025 bislang an den deutschen Grenzen festgehalten, für wie viele von ihnen wurde anschließend Haftbefehl beantragt, und in wie vielen Fällen wurde ein beantragter Haftbefehl auch gerichtlich erlassen?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung mit den Zurückweisungen auch den Effekt, dass sich künftig von vornherein weniger potenzielle Asylbewerber auf den Weg machen, um in Deutschland Asyl zu beantragen, und wird die Bundesregierung über die neue Politik der Zurückweisung in den Hauptherkunftsländern und in den Transitstaaten offensiv, so unter anderem in den sozialen Medien, informieren?

21

Von welchen Umständen und Kriterien hängt es ab, wie lange die aktuelle Weisungslage fortbestehen soll?

22

Welche Rolle spielt dabei insbesondere

a) die Entwicklung der Zahl der illegalen Grenzübertritte in die EU?

b) die Entwicklung der Zahl der Erstanträge auf Asyl in Deutschland?

c) eine verbesserte Kooperation der Mitgliedstaaten an der EU-Außengrenze bei Rücküberstellungen gemäß der Dublin-III-Verordnung?

Berlin, den 20. Mai 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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