Probleme bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Situation im Bereich des Pflanzenschutzes wird immer kritischer. Zunehmend brechen Wirkstoffe weg und stehen den deutschen Landwirten nicht mehr zur Verfügung. Während zwischen 2000 und 2010 jährlich noch rund zehn neue Wirkstoffe zugelassen wurden, ist seit 2019 kein einziger neuer chemischer Wirkstoff mehr genehmigt worden. Gleichzeitig haben jedoch 76 Wirkstoffe ihre Zulassung verloren. Auch bei den biologischen Wirkstoffen sieht es nicht besser aus. Seit 2022 wurde kein neuer biologischer Wirkstoff mehr genehmigt, während im gleichen Zeitraum 21 biologische Wirkstoffe vom Markt verschwanden (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-bauern-verlierenwichtige-pflanzenschutzmittel-631402).
Währenddessen steigt die Anzahl an Notfallzulassungen seit 2020 stetig an. Jährlich werden in Deutschland zwischen 50 und 60 Pflanzenschutzmittel für Notfälle zugelassen (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-bauern-verlieren-wichtige-pflanzenschutzmittel-631402). Diese Notfallzulassungen sind jedoch nur eine kurzfristige Maßnahme und können die zunehmenden Herausforderungen bei der Schädlingsbekämpfung nicht langfristig lösen. Sie verdeutlichen vielmehr die Dringlichkeit des Problems und die Lücke, die durch den Verlust zugelassener Pflanzenschutzmittel entsteht.
Die Ursachen für diese Entwicklung liegen nach Ansicht der Fragesteller insbesondere in den strengen Zulassungskriterien, die die Entwicklung neuer chemischer Wirkstoffe kostspielig und zeitaufwendig machen. In den Augen der Fragesteller haben Überregulierung und Bürokratie Unternehmen zudem davon abgehalten, in neue Wirkstoffe zu investieren. Politischer Druck und ideologische Reduktionsziele verschärfen ihrer Meinung nach die Verfahren und schränken die Innovationskraft weiter ein (www.iva.de/fachbereiche/pflanzenschutz).
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD zum Ziel gesetzt, die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit zu sorgen. Gleichzeitig sollen der Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz, unter anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten Pflanzenschutz reduziert werden (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 41).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für „transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit sorgen“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 41)?
a) Wenn ja, was ist damit konkret gemeint, wie soll das umgesetzt werden, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, gleichzeitig den „Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz, unter anderem durch Anreize für die Präzisionslandwirtschaft und integrierten Pflanzenschutz“ zu reduzieren (ebd.)?
a) Wenn ja, wie konkret, bis wann, und in welchem finanziellen Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zum existierenden „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ des damaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), mit dem vor allem die Verwendung und das Risiko von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent verringert werden soll, und wird die Bundesregierung dieses Programm fortführen (www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.html)?
a) Wenn ja, wird das „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ unverändert weitergeführt oder soll es inhaltliche Änderungen geben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung das Anliegen der vorherigen Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die Verfügbarkeit risikoärmerer sowie biologischer Pflanzenschutzmittel zu verbessern und um dieses Ziel zu erreichen, die Zulassungsverfahren für diese Mittel so effizient wie möglich zu gestalten (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/8033, S. 7)?
a) Wenn ja, wie konkret soll das umgesetzt werden, und bedeutet das, dass es unterschiedliche Zulassungsverfahren für chemische und biologische Pflanzenschutzmittel geben soll?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des Umweltbundesamtes (UBA), das Ziel der Farm-to-Fork-Strategie des Europäischen Green Deals, die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren, in den Nationalen Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufzunehmen und mit konkreten Maßnahmen zu untermauern (www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problematischer-pflanzenschutzmittel)?
a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Auswirkungen eines Verzichts auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder einer Halbierung ihrer Einsatzmenge auf Ertragssicherheit und Ertragsqualität, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung eine Position zu der Forderung des Umweltbundesamtes, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um „besonders umweltschädliche Wirkstoffe“ über nationale Verordnungen rechtssicher verbieten zu können, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn sie diese Forderung teilt, wie wird dies umgesetzt, welche Wirkstoffe sind betroffen, und wie ist dies mit EU-Recht (EU = Europäische Union) vereinbar (www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problematischer-pflanzenschutzmittel)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des Umweltbundesamtes, eine zweckgebundene Pflanzenschutzmittelabgabe nach dänischem Vorbild einzuführen, um „Anreize für eine pestizidärmere Landwirtschaft zu schaffen“ (www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problematischer-pflanzenschutzmittel)?
a) Würde die Einführung einer solchen nationalen Pflanzenschutzmittelabgabe nach Einschätzung der Bundesregierung zu Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Landwirtschaft führen, und wenn ja, wie konkret?
b) Sind diesbezüglich Maßnahmen der Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche, und bis wann?
Wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene, wie durch die vorherige Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschehen, für die Erarbeitung einer harmonisierten und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anerkannten Methode zur Bewertung indirekter Nahrungsnetzeffekte bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen einsetzen (Bundestagsdrucksache 20/121162, S. 8)?
Welche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die in der EU genehmigt wurden, haben in den vergangenen zehn Jahren keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhalten, und was waren die Gründe dafür (bitte nach Jahr und Wirkstoff aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz festgelegten Zielquote, dass in 80 Prozent aller relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung stehen, und sind diesbezüglich Maßnahmen geplant (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/NAP-NationalerAktionsplanPflanzenschutz2017.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 36)?
Beabsichtigt die Bundesregierung über die bestehenden Einschränkungen hinaus ein vollständiges oder teilweises Verbot der Anwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der aus der Industrie vorgetragenen Forderung, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel tatsächlich in eine übergeordnete Rolle zu bringen und die weiteren beteiligten Behörden auf eine Zuarbeit zu beschränken, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, und sind Maßnahmen geplant, um die Unabhängigkeit sowie die Entpolitisierung der Zulassungsverfahren durch eine institutionelle Trennung von Politikberatung und Umweltbewertung zu stärken (www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/agrarministerkonferenz-prekaere-situation-im-pflanzenschutz_article1744013586.html; www.topagrar.com/acker/news/interview-guendel-gonzalez-sorgt-sich-um-wirkstoffverluste-im-pflanzenschutz-20013781.html)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 28. März 2025, wonach der Bund das für Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei Notfallzulassungen unterstützen und das gesamte Verfahren entbürokratisieren soll, und sind diesbezüglich Maßnahmen geplant (www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/agrarministerkonferenz-prekaere-situation-im-pflanzenschutz_article1744013586.html)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025, wonach künftig in der europäischen Regulierung eine „wissenschaftsbasierte Nutzen-Risiko-Abwägung“ statt der bisherigen gefahrenorientierten Bewertung von Wirkstoffen durchgeführt werden soll, und wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene hierfür einsetzen (ebd.)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständigen Behörden, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Umweltbundesamt, personell und finanziell ausreichend ausgestattet sind, und wie wirkt sich dies gegebenenfalls auf die Entscheidungsprozesse aus?
Welche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren ihre Zulassung verlieren, und welche Auswirkungen wird dies auf die Landwirtschaft und die Ertragssicherheit haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Experten prognostizieren, dass in den kommenden zehn Jahren weitere 40 Prozent der verbleibenden Pflanzenschutzsubstanzen vom Markt verschwinden könnten und dass dies vor allem Sonderkulturen wie Hopfen, Obst und Gemüse stark betreffen würde und dies möglicherweise die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Sektors gefährden könnte (www.topagrar.com/acker/news/interview-guendel-gonzalez-sorgt-sich-um-wirkstoffverluste-im-pflanzenschutz-20013781.html)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz in der Landwirtschaft derzeit von knapp 1 200 Anwendungsbestimmungen eingeschränkt wird, die meist bußgeldbewehrt sind, und sind in diesem Bereich Deregulierungen geplant (www.agrarheute.com/pflanze/mais/1192-auflagen-pflanzenschutz-diese-3-neuen-muessen-landwirte-kennen-634241)?