Deutscher Bundestag Drucksache 21/519
21. Wahlperiode 17.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/314 –
Angekündigter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bürokratiekosten für bundesrechtliche Informationspflichten aus
nationalen Gesetzen und national umgesetzten EU-Richtlinien (EU = Europäische
Union) für den Wirtschaftsabschnitt „A – Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei“ betragen laut Bundesregierung jährlich rund 418 Mio. Euro (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/11544). Das
Statistische Bundesamt beziffert die bürokratischen Belastungen für die Erfüllung
der Informationspflichten in der Landwirtschaft sogar mit jährlich mehr als
620 Mio. Euro (
www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statis
tik/2022/02/hofarbeit-statt-schreibtischzeit-022022.pdf?__blob=publication
File, S. 71).
Umfragen zeigen, dass die nach Auffassung der Fragesteller überbordende
Bürokratie die höchste Hürde für Landwirte in ihrem beruflichen Alltag
darstellt. Mehr als ein Viertel der Befragten verbringt durchschnittlich fünf bis
acht Stunden pro Woche mit diesbezüglicher Büroarbeit, etwa 40 Prozent
kommen immerhin auf zwei bis vier Stunden (
www.agrarheute.com/managem
ent/groessten-zeitfresser-fuer-landwirte-633289). Im Zuge der großen
Bauernproteste im Jahr 2024 haben die Länder daher 194 Vorschläge zum
Bürokratieabbau bei der Bundesregierung eingereicht. Das damalige
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erklärte sich bei fast der
Hälfte davon für nicht zuständig und lehnte 33 Vorschläge rundweg ab.
Weitere 62 Vorschläge betrafen die Umsetzung von Maßnahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP), die größtenteils ohnehin bereits durch die EU umgesetzt
wurden. Von den 194 Vorschlägen blieben am Ende dann nur neun
Maßnahmen übrig, darunter beispielsweise die Pflicht zum Tragen von zwei
Ohrmarken und eine Vereinfachung der Anwendungsbestimmungen für
Pflanzenschutzmittel (
www.agrarheute.com/politik/buerokratieabbau-hochdruck-nur-d
ampfplauderei-618661). Und das, obwohl das BMEL mit „Hochdruck“ daran
arbeite, unnötige Bürokratie für die Land- und Lebensmittelwirtschaft
abzubauen (
www.bmel.de/DE/themen/buerokratieabbau/buerokratieabbau_nod
e.html).
Die Koalitionsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD zum Ziel gesetzt, die 194 Vorschläge der Länder zum
Bürokratierückbau neu zu bewerten und Bürokratie-Praxischecks einzuführen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 17. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(
www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koal
itionsvertrag.pdf, S. 43).
1. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte Neubewertung der 194 Vorschläge der Länder zum
Bürokratieabbau sowie die Einführung von Bürokratie-Praxischecks
umsetzen (
www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 43)?
a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau werden derzeit erneut
geprüft und bei den fortlaufenden Arbeiten zum Bürokratieabbau berücksichtigt.
Die Durchführung von Praxischecks ist eine von zahlreichen Maßnahmen der
Bundesregierung, um die Bürokratiebelastung für die Wirtschaft wie auch die
Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Zu den Praxischecks in der laufenden
Legislaturperiode sind bereits Vorarbeiten zur Umsetzung angelaufen.
2. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, dass die GAP in der ersten
Säule „einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und
effizienter ausgestaltet werden“ müsse (ebd., S. 42)?
a) Wenn ja, wie, und bis wann wird die Bundesregierung dies umsetzen,
und was bedeutet in diesem Zusammenhang konkret die Forderung
„bürokratieärmer“ beziehungsweise welche Maßnahmen sind damit
gemeint (ebd.)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird sich gemäß der genannten Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag bei den anstehenden Verhandlungen der zukünftigen Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die GAP
einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und effizienter ausgestaltet
wird. Welche Maßnahmen dazu beitragen können, wird sich aus den
gegenwärtig noch nicht vorliegenden Vorschlägen der Europäischen Kommission zur
GAP ergeben. Die Verhandlungen dazu beginnen voraussichtlich in der zweiten
Jahreshälfte 2025.
3. Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbarte nationale „Sofortprogramm für den
Bürokratierückbau“ bis Ende des Jahres 2025 umsetzen, und wenn ja, wie konkret
sollen kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen dadurch
entlastet werden (ebd., S. 59 f.)?
Eine Umsetzung des nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“
ist geplant. Die im Koalitionsvertrag erwähnten Maßnahmen (Rdnr. 1904 ff.)
werden in diesem berücksichtigt und damit landwirtschaftlichen Unternehmen
ebenso zugutekommen wie Unternehmen aus anderen Branchen.
4. Versteht die Bundesregierung unter Bürokratieabbau in der
Landwirtschaft vorrangig die technische Optimierung und Digitalisierung
bestehender Regelungen und Kontrollen, oder sind darüber hinaus auch
Maßnahmen geplant, um die Regelungs- und Kontrolldichte deutlich zu
verringern und den Betrieben wieder mehr Vertrauen entgegenzubringen
und die Eigenverantwortung zu stärken?
Für einen umfassenden Bürokratieabbau sind viele kleinteilige Schritte
notwendig, die in der Summe die Arbeit in den landwirtschaftlichen Betrieben
erleichtern. Vor dem Hintergrund werden verschiedene Ansätze geprüft und
umgesetzt, z. B. eine einheitliche Datenerhebung und Mehrfachnutzung von Daten
und einfachere, aber dennoch wirksame Regelungen. Regelungen, die nicht
mehr erforderlich sind, werden abgeschafft. Die Bundesregierung setzt
vermehrt auf Sanktionierung von Verstößen statt auf regelmäßige
Nachweispflichten.
Durch so geschaffene Freiräume und Vertrauen soll eine spürbare Entlastung
erreicht werden. Dabei behält die Bundesregierung Ziele und Ambitionsniveau
wie beispielsweise im Umwelt- und Klimaschutz im Blick.
5. Was ist aus der angekündigten Prüfung des BMEL zur
Entbürokratisierung der Landwirtschaft durch sogenannte Praxis-Checks geworden, bei
denen sämtliche behördlichen Maßnahmen auf Bundes- und
Landesebene auf Effizienz und Wirksamkeit überprüft werden sollen (Antwort
der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/10546)?
Das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
hat zu den Melde- und Dokumentationspflichten im Pflanzenbau am 25. Juli
2024 einen Praxischeck durchgeführt. Die teilnehmenden Landwirtinnen und
Landwirte haben u. a. die Mehrfacherfassung von Meldungen, Meldefristen,
unklare Definitionen und Auslegungen, Informationsbeschaffung und
Harmonisierungsmöglichkeiten thematisiert und Vorschläge zur Vereinfachung von
Verfahren im Sinne von „best practice“-Lösungen erörtert. Auch wurde
diskutiert, wie z. B. die Möglichkeiten der Digitalisierung verstärkt für
Vereinfachungen genutzt werden könnten. Die Ergebnisse fließen in den weiteren
Prozess des Bürokratieabbaus mit ein und wurden bzw. werden bei anstehenden
Rechtsanpassungen soweit möglich berücksichtigt. Beispiel hierfür ist u. a. die
Verlängerung der Aufzeichnungspflichten von Düngungsmaßnahmen, die in
der 20. Legislaturperiode mit der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen
wurde.
Einen Praxischeck zum Lebensmittelhandwerk haben Ende August 2024 das
damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und
das damalige BMEL gemeinsam durchgeführt.
6. Was ist aus der angekündigten Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten
zur Vereinfachung von Meldepflichten in der Landwirtschaft durch das
BMEL geworden (ebd.)?
Die Amtschefkonferenz hat im Januar 2025 hierzu ein Leitbild für das
Herkunfts- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) beschlossen. Der
Bericht zur daran anknüpfenden Weiterentwicklung der HIT-Datenbank soll zur
Herbst-Agrarministerkonferenz 2025 vorgelegt werden.
7. Was ist aus der angekündigten Prüfung der Entlastung der Tierhalter von
bestimmten Mitteilungspflichten im Rahmen des nationalen
Antibiotikaminimierungskonzepts geworden, die von der damaligen durch SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung in
der 20. Wahlperiode grundsätzlich unterstützt wurde (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 14654)?
Die Bundesregierung hält daran fest, dass sie die Forderung nach
administrativen Entlastungen der Tierhalterinnen und Tierhalter im Rahmen des
nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts grundsätzlich unterstützt. Aktuell ist es
das Ziel des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH), die derzeit zweimal jährlich zu erfüllende Meldepflicht der
Tierhalterinnen und Tierhalter zu Tierbestandszahlen auf eine nur einmal jährlich zu
erfüllende Meldepflicht zu reduzieren. Eine entsprechende Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes ist vorgesehen.
8. Was ist aus der Initiative des AMK-Bund-Länder-Begleitgremiums
Bürokratieabbau zur Vereinfachung der Regelungen zu
Gewässerrandstreifen geworden, die zur Amtschefkonferenz im Januar 2025
eingebracht wurde, um praxistaugliche Vorgaben unter Berücksichtigung der
EU-rechtlichen Vorgaben zu etablieren (ebd., Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12)?
Die Erarbeitung des Eckpunktepapiers mit Empfehlungen zur Fortentwicklung
und Vereinfachung von Gewässerrandstreifenregeln dauert an. Zur Herbst-
Agrarministerkonferenz 2025 soll ein Eckpunktepapier vorgelegt werden.
9. Was ist aus den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft
Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten geworden, die auf Basis der
Beschlüsse der Agrarministerkonferenz vom 1. April 2022 eingerichtet
wurde und seit 2023 die Umsetzung der Pflicht zur elektronischen
Aufzeichnung von Pflanzenschutz-Anwendungsdaten gemäß
Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 erörtert (ebd., Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13)?
Die Beratungen zur Umsetzung der zukünftigen Pflicht zur elektronischen
Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen in der Bund-Länder-
Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten dauern weiterhin an.
10. Was ist aus der angekündigten Prüfung der damaligen durch SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung in
der 20. Wahlperiode geworden, ob und ggf. wie der in Deutschland
etablierte papiergebundene Rinderpass auf ein digitales Verfahren
umgestellt werden kann, um landwirtschaftliche Betriebe in diesem Bereich
bürokratisch zu entlasten, und beabsichtigt die Bundesregierung, den
Rinderpass vollständig zu digitalisieren (Antwort der Bundesregierung
zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/5103)?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Im Zuge der Anpassung des nationalen Rechts an das EU-Tiergesundheitsrecht
hat die Bundesregierung den Verzicht auf die Pflicht zur anlasslosen Erstellung
des papiergebundenen Rinderpasses vorgesehen. Die dafür erforderlichen
rechtlichen Änderungen sollen im Rahmen eines
Verordnungsgebungsverfahrens noch in diesem Jahr angeschoben werden. Sobald die technischen
Voraussetzungen gegeben sind, ist mittelfristig die vollständige Umstellung von einem
papiergebundenen Rinderpass auf ein elektronisches Verfahren vorgesehen.
11. Befürwortet die Bundesregierung weiterhin das Ziel, tierhaltende
Betriebe von Mehrfachmeldungen zu Tierbestandsdaten bürokratisch zu
entlasten, beispielsweise durch die Schaffung einer zentralen oder den
Ausbau einer bestehenden Datenbank für die Nutztierhaltung, so wie es
im Projektbericht „Hofarbeit statt Schreibtischzeit“ vorgeschlagen wird
(ebd., Antwort der Bundesregierung zu Frage 2)?
a) Wenn ja, bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, und
welche konkreten datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen
Hürden müssen dabei ggf. noch geklärt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Ja, die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, komplexe Melde- und
Dokumentationspflichten im Bereich Tierhaltung zu vereinfachen, und wird unnötige
doppelte Meldungen und Aufzeichnungspflichten abschaffen sowie
Datenbanken zusammenführen. Meldepflichten sollen reduziert, Stichtage vereinheitlicht
und schlanke digitale Lösungen angeboten werden.
Im Rahmen des gemeinsamen Bund-Länder-Vorhabens „Zentrale IT-
Architektur für den gesundheitlichen Verbraucherschutz (ZITA gV)“ hat im Zuge der
Entwicklung eines neuen Krisenverwaltungsprogramms Tierseuchen der
Aufbau eines zentralen Registers tierhaltender Betriebe als einheitliche Datenquelle
für unterschiedliche Fachanwendungen begonnen. Die fachlich-technische
Umsetzung erfolgt durch die Koordinierungs- und Kommunikationsstelle, die auf
Basis eines Beschlusses der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz
unter Mitwirkung des Bundes tätig ist.
Ein belastbarer Zeitplan liegt derzeit noch nicht vor, da sich das komplexe
Projekt in einem agilen Entwicklungsprozess befindet und aktuelle Entwicklungen
im Zusammenhang mit dem Registermodernisierungsgesetz fachlich
mitberücksichtigt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
12. Hat sich die Bundesregierung mit dem laut Schilderungen von
Betroffenen bürokratischen Mehraufwand beschäftigt, der für landwirtschaftliche
Betriebe durch widersprüchliche oder unklare Ergebnisse bei der
satellitengestützten Flächenkontrolle entsteht, hat sie sich ggf. dazu ein eigenes
Urteil gebildet (wenn ja, welches), inwiefern sieht sie ggf. in der
Satellitenbeobachtung eine zusätzliche Belastung für die Betriebe statt der
angekündigten bürokratischen Vereinfachung (
www.agrarheute.com/pflanz
e/getreide/flaechenueberwachung-per-satellit-laestern-leser-darueber-61
1088), sind diesbezüglich Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung
geplant, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Rechtssetzungsverfahrens zur
Schaffung der nationalen Rechtsgrundlagen für die satellitengestützte
Flächenkontrolle und georeferenzierte Fotos die obligatorische Folgenabschätzung
durchgeführt. Die Vorteile im Hinblick auf die Rückführung bürokratischer
Belastungen für Landwirtschaftsbetriebe und die öffentlichen Verwaltungen überwiegen
klar. Satellitengestützte Flächenkontrollen und georeferenzierte Fotos ersparen
zeit- und kostenintensive Vor-Ort-Kontrollen durch Behördenmitarbeitende.
Der Zeitaufwand für die Herstellung und Übermittlung der georeferenzierten
Fotos ist im Regelfall gering. Im Unterschied zu einer Vor-Ort-Kontrolle haben
Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit, bei einer durch satellitengestützte
Flächenkontrolle oder durch georeferenzierte Fotos zutage getretenen
Abweichung Angaben im Sammelantrag noch bis zum 30. September des
Antragsjahres zu ändern und dadurch Kürzungen oder Sanktionen zu vermeiden. Während
der Einführungsphase kann es in Einzelfällen zu uneindeutigen oder
unzutreffenden Feststellungen durch die satellitengestützten Flächenkontrollen
kommen, die in der Folge durch die verbesserte Leistungsfähigkeit der verwendeten
Künstlichen Intelligenz abnehmen werden.
13. Hat sich die Bundesregierung mit der möglichen zusätzlichen
bürokratischen Belastung, die durch die verpflichtende Nutzung der Foto-App zur
Übersendung georeferenzierter Fotos entsteht, beschäftigt und sich ggf.
dazu ein eigenes Urteil gebildet (wenn ja, welches), inwiefern ist nach
Auffassung der Bundesregierung ggf. gewährleistet, dass Landwirte
nicht durch technische Unsicherheiten oder fehlerhafte Aufforderungen
benachteiligt werden (
www.topagrar.com/betriebsleitung/news/foto-app
s-fuers-handy-schleichend-werden-sie-pflicht-fuer-den-agrarantrag-d-20
004213.html), sind diesbezüglich Maßnahmen vonseiten der
Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche?
Die Entwicklung, Einführung und Verpflichtung zur Nutzung sogenannter
Foto-Apps im Rahmen der EU-Agrarförderung wird in Deutschland von jedem
Bundesland in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die Bundesregierung ist an
diesen Prozessen nicht beteiligt. Die Ausführungen zu den in der Antwort zu
Frage 12 genannten Vorteilen bei der Rückführung bürokratischer Belastungen
für Landwirtschaftsbetriebe und öffentliche Verwaltungen gelten für die
mithilfe der Foto-Apps erstellten georeferenzierten Fotos im Übrigen entsprechend.
14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Bürokratiekostenindex in der
Landwirtschaft allein im Zeitraum von 2012 bis 2023 von 100 auf 156
gestiegen ist und fast im gleichen Zeitraum insgesamt 208
bundesrechtliche Vorgaben für die Land- und Forstwirtschaft erlassen, jedoch nur 22
abgeschafft wurden, wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung diesbezüglich ggf., und sind konkrete Maßnahmen geplant
(
www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/buerokratiekosten-l
andwirtschaft-gehen-decke-577058)?
Der Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft ist für die
Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Gleichwohl ist der Abbau unnötiger Bürokratie
eine langwierige und kleinteilige gemeinschaftliche Daueraufgabe. Auf Grund
der ergriffenen Maßnahmen und Initiativen geht der Bürokratiekostenindex des
Wirtschaftszweiges „A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ seit Anfang 2024
zurück. Auf die Anlage 1 zu Frage 14 wird verwiesen.* Für das BMLEH von
hervorgehobener Bedeutung ist, die begonnene Trendumkehr fortzusetzen und
im Bürokratieabbau schnell voranzukommen. Dazu werden Maßnahmen
zeitnah umgesetzt, wie z. B. die Abschaffung der Stoffstrombilanz, damit eine
spürbare Entlastung in den Betrieben erreicht wird. Durch so freigesetzte
Kapazitäten soll u. a. die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der
Branche gefördert werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/519 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage 1 zu Frage 14
Entwicklung des Bürokratiekostenindex des Wirtschaftszweiges „A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ durch bundesrechtliche
Informationspflichten im Zeitraum 1.1.2012 bis 31.03.2025 (Jan 2012=100)
Quelle: Erfüllungsaufwandsdatenbank des Statistischen Bundesamts, Statistisches Bundesamt, I24
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333