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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Angekündigter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Datum

17.06.2025

Aktualisiert

24.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/31403.06.2025

Angekündigter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bürokratiekosten für bundesrechtliche Informationspflichten aus nationalen Gesetzen und national umgesetzten EU-Richtlinien (EU = Europäische Union) für den Wirtschaftsabschnitt „A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ betragen laut Bundesregierung jährlich rund 418 Mio. Euro (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/11544). Das Statistische Bundesamt beziffert die bürokratischen Belastungen für die Erfüllung der Informationspflichten in der Landwirtschaft sogar mit jährlich mehr als 620 Mio. Euro (www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2022/02/hofarbeit-statt-schreibtischzeit-022022.pdf?__blob=publicationFile, S. 71).

Umfragen zeigen, dass die nach Auffassung der Fragesteller überbordende Bürokratie die höchste Hürde für Landwirte in ihrem beruflichen Alltag darstellt. Mehr als ein Viertel der Befragten verbringt durchschnittlich fünf bis acht Stunden pro Woche mit diesbezüglicher Büroarbeit, etwa 40 Prozent kommen immerhin auf zwei bis vier Stunden (www.agrarheute.com/management/groessten-zeitfresser-fuer-landwirte-633289). Im Zuge der großen Bauernproteste im Jahr 2024 haben die Länder daher 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau bei der Bundesregierung eingereicht. Das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erklärte sich bei fast der Hälfte davon für nicht zuständig und lehnte 33 Vorschläge rundweg ab. Weitere 62 Vorschläge betrafen die Umsetzung von Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die größtenteils ohnehin bereits durch die EU umgesetzt wurden. Von den 194 Vorschlägen blieben am Ende dann nur neun Maßnahmen übrig, darunter beispielsweise die Pflicht zum Tragen von zwei Ohrmarken und eine Vereinfachung der Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel (www.agrarheute.com/politik/buerokratieabbau-hochdruck-nur-dampfplauderei-618661). Und das, obwohl das BMEL mit „Hochdruck“ daran arbeite, unnötige Bürokratie für die Land- und Lebensmittelwirtschaft abzubauen (www.bmel.de/DE/themen/buerokratieabbau/buerokratieabbau_node.html).

Die Koalitionsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zum Ziel gesetzt, die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratierückbau neu zu bewerten und Bürokratie-Praxischecks einzuführen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 43).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Neubewertung der 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau sowie die Einführung von Bürokratie-Praxischecks umsetzen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 43)?

a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Forderung umsetzen, dass die GAP in der ersten Säule „einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und effizienter ausgestaltet werden“ müsse (ebd., S. 42)?

a) Wenn ja, wie, und bis wann wird die Bundesregierung dies umsetzen, und was bedeutet in diesem Zusammenhang konkret die Forderung „bürokratieärmer“ beziehungsweise welche Maßnahmen sind damit gemeint (ebd.)?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte nationale „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ bis Ende des Jahres 2025 umsetzen, und wenn ja, wie konkret sollen kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen dadurch entlastet werden (ebd., S. 59 f.)?

4

Versteht die Bundesregierung unter Bürokratieabbau in der Landwirtschaft vorrangig die technische Optimierung und Digitalisierung bestehender Regelungen und Kontrollen, oder sind darüber hinaus auch Maßnahmen geplant, um die Regelungs- und Kontrolldichte deutlich zu verringern und den Betrieben wieder mehr Vertrauen entgegenzubringen und die Eigenverantwortung zu stärken?

5

Was ist aus der angekündigten Prüfung des BMEL zur Entbürokratisierung der Landwirtschaft durch sogenannte Praxis-Checks geworden, bei denen sämtliche behördlichen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene auf Effizienz und Wirksamkeit überprüft werden sollen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/10546)?

6

Was ist aus der angekündigten Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Vereinfachung von Meldepflichten in der Landwirtschaft durch das BMEL geworden (ebd.)?

7

Was ist aus der angekündigten Prüfung der Entlastung der Tierhalter von bestimmten Mitteilungspflichten im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts geworden, die von der damaligen durch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung in der 20. Wahlperiode grundsätzlich unterstützt wurde (Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 14654)?

8

Was ist aus der Initiative des AMK-Bund-Länder-Begleitgremiums Bürokratieabbau zur Vereinfachung der Regelungen zu Gewässerrandstreifen geworden, die zur Amtschefkonferenz im Januar 2025 eingebracht wurde, um praxistaugliche Vorgaben unter Berücksichtigung der EU-rechtlichen Vorgaben zu etablieren (ebd., Antwort der Bundesregierung zu Frage 12)?

9

Was ist aus den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten geworden, die auf Basis der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz vom 1. April 2022 eingerichtet wurde und seit 2023 die Umsetzung der Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung von Pflanzenschutz-Anwendungsdaten gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 erörtert (ebd., Antwort der Bundesregierung zu Frage 13)?

10

Was ist aus der angekündigten Prüfung der damaligen durch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung in der 20. Wahlperiode geworden, ob und ggf. wie der in Deutschland etablierte papiergebundene Rinderpass auf ein digitales Verfahren umgestellt werden kann, um landwirtschaftliche Betriebe in diesem Bereich bürokratisch zu entlasten, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Rinderpass vollständig zu digitalisieren (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/5103)?

a) Wenn ja, bis wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Befürwortet die Bundesregierung weiterhin das Ziel, tierhaltende Betriebe von Mehrfachmeldungen zu Tierbestandsdaten bürokratisch zu entlasten, beispielsweise durch die Schaffung einer zentralen oder den Ausbau einer bestehenden Datenbank für die Nutztierhaltung, so wie es im Projektbericht „Hofarbeit statt Schreibtischzeit“ vorgeschlagen wird (ebd., Antwort der Bundesregierung zu Frage 2)?

a) Wenn ja, bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden, und welche konkreten datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Hürden müssen dabei ggf. noch geklärt werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Hat sich die Bundesregierung mit dem laut Schilderungen von Betroffenen bürokratischen Mehraufwand beschäftigt, der für landwirtschaftliche Betriebe durch widersprüchliche oder unklare Ergebnisse bei der satellitengestützten Flächenkontrolle entsteht, hat sie sich ggf. dazu ein eigenes Urteil gebildet (wenn ja, welches), inwiefern sieht sie ggf. in der Satellitenbeobachtung eine zusätzliche Belastung für die Betriebe statt der angekündigten bürokratischen Vereinfachung (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/flaechenueberwachung-per-satellit-laestern-leser-darueber-611088), sind diesbezüglich Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche?

13

Hat sich die Bundesregierung mit der möglichen zusätzlichen bürokratischen Belastung, die durch die verpflichtende Nutzung der Foto-App zur Übersendung georeferenzierter Fotos entsteht, beschäftigt und sich ggf. dazu ein eigenes Urteil gebildet (wenn ja, welches), inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung ggf. gewährleistet, dass Landwirte nicht durch technische Unsicherheiten oder fehlerhafte Aufforderungen benachteiligt werden (www.topagrar.com/betriebsleitung/news/foto-apps-fuers-handy-schleichend-werden-sie-pflicht-fuer-den-agrarantrag-d-20004213.html), sind diesbezüglich Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Bürokratiekostenindex in der Landwirtschaft allein im Zeitraum von 2012 bis 2023 von 100 auf 156 gestiegen ist und fast im gleichen Zeitraum insgesamt 208 bundesrechtliche Vorgaben für die Land- und Forstwirtschaft erlassen, jedoch nur 22 abgeschafft wurden, wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich ggf., und sind konkrete Maßnahmen geplant (www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/buerokratiekosten-landwirtschaft-gehen-decke-577058)?

Berlin, den 20. Mai 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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