Deutscher Bundestag Drucksache 21/835
21. Wahlperiode 09.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing,
Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/359 –
Kosten der Migration in den Jahren von 2022 bis 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang des Jahres 2024 veröffentlichte die Stiftung Marktwirtschaft eine
Studie des Ökonomen Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen zur fiskalischen Bilanz der
Zuwanderung nach Deutschland, die zu dem Ergebnis kommt, dass „[d]ie
Zuwanderung nach Deutschland […] unter den gegenwärtigen Bedingungen eine
finanzielle Belastung“ darstellt (
www.stiftung-marktwirtschaft.de/wp-content/
uploads/2024/08/Argument_173_Ehrbarer_Staat_2024_WEB_neu.pdf).
Obwohl die Altersstruktur der Migranten eine potenzielle demografische
Verjüngungsdividende berge, führe dies in keinem der betrachteten Szenarien zu
einer positiven fiskalischen Bilanz der Migration. Der Barwert der
fiskalischen Bilanz betrage 149,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP; ebd.).
Mit anderen Worten: Nach Raffelhüschen entsteht durch die Zuwanderung
eine gesamtwirtschaftliche sog. Nachhaltigkeitslücke von 5,8 Bill. Euro
(
www.bild.de/politik/inland/politik-inland/brisante-migrationsstudie-so-viel-k
ostet-uns-die-zuwanderung-86695788.bild.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die vorgelegte Kleine Anfrage die
Grenzen des verfassungsrechtlich verbürgten Fragerechts des Parlaments
insoweit übersteigt, als dass zum Teil Umstände berührt sind, die nicht in den
Verantwortungsbereich des Bundes fallen.
Gemäß Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sind Bund und Länder in
ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die
Ausgaben der Länder und Kommunen fallen demnach nicht in die Zuständigkeit
des Bundes. Die Bundesregierung nimmt aufgrund der vom GG festgelegten
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hierzu keine Stellung und
gibt keine Schätzungen ab.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre bisherigen Antworten zu
den Ausgaben im Zusammenhang mit der gestiegenen Flucht und Migration,
beispielsweise auf die jeweiligen Vorbemerkungen sowie auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 12, 13, 16 und 17 auf die Große Anfrage der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 9. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18352 und auf die Antworten
der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5203 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die inhaltsähnliche Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/2845.
1. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die
Gesamtausgaben, die von der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2022
bis 2025 im Kontext Flucht, Asyl und Migration jeweils aufgewendet
wurden (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Gemäß Artikel 109 Absatz 1 GG sind Bund und Länder in ihrer
Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die Ausgaben der Länder und
Kommunen fallen demnach nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Daher
können nur Aussagen zu den Bundesmitteln gemacht werden, wie bereits in der
Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im November 2015
aufgefordert, jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai über Maßnahmen
des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der
Flüchtlings- und Integrationskosten sowie die Mittelverwendung durch die
Länder zu berichten. Für die Jahre 2022 bis 2024 sind die Berichte als
Bundestagsdrucksache 20/6850, Bundestagsdrucksache 20/11546 und
Bundestagsdrucksache 21/330 veröffentlicht. Für das laufende Haushaltsjahr 2025 liegen
noch keine abschließenden Zahlen vor.
2. Wie hoch war in den Jahren von 2022 bis 2025 jeweils die Zahl der
hierzulande aufhältigen Ausländer laut Ausländerzentralregister (bitte
getrennt nach: insgesamt, EU-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Alter:
0 bis 15 Jahre, 15 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter ausweisen)?
Die Angaben zu den Zahlen der aufhältigen Ausländer aus dem
Ausländerzentralregister (AZR) können, soweit diese noch ermittelt werden konnten, der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zum Stichtag 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
Ausländische
Staatsangehörige gesamt
13.383.910 13.895.863 14.061.640 14.050.399
davon
Drittstaatsangehörige 8.319.395 8.781.988 9.010.414 9.027.114
EU-Staatsangehörige 5.064.515 5.113.875 5.051.226 5.023.285
nach Altersstufen:
0 bis unter 15 Jahre 1.925.140 1.971.267 1.961.610 1.931.520
15-64 Jahre 10.250.382 10.668.727 10.805.715 10.799.361
65 Jahre und älter 1.206.824 1.255.177 1.293.819 1.319.094
unbekannt 1.564 692 496 424
3. Wie hoch war in den Jahren von 2022 bis 2025 jeweils die Zahl der
hierzulande aufhältigen Ausländer aus den Top-8 Asylherkunftsländern
(Afghanistan, Pakistan, Irak, Iran, Nigeria, Eritrea, Somalia sowie
Syrien) laut Ausländerzentralregister (bitte getrennt nach: insgesamt
sowie Alter: 0 bis 15 Jahre, 15 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter ausweisen)?
Die Angaben können, soweit diese noch ermittelt werden konnten, den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Afghanistan 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
gesamt 377.241 419.410 442.018 446.287
nach Altersstufen
0 bis unter 15 Jahre 98.482 103.422 108.092 108.141
15-64 Jahre 269.662 306.157 323.330 326.868
65 Jahre und älter 8.865 9.663 10.460 11.172
unbekannt 232 168 136 106
Pakistan 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
gesamt 84.251 91.426 96.922 98.774
nach Altersstufen
0 bis unter 15 Jahre 12.427 13.815 14.593 14.842
15-64 Jahre 69.675 75.200 79.762 81.205
65 Jahre und älter 2.146 2.408 2.565 2.726
unbekannt 3 3 2 1
Irak 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
gesamt 284.596 281.340 268.783 262.895
nach Altersstufen
0 bis unter 15 Jahre 77.519 74.224 67.885 65.302
15-64 Jahre 201.202 201.059 194.711 191.198
65 Jahre und älter 5.851 6.047 6.183 6.393
unbekannt 24 10 4 2
Iran 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
gesamt 143.555 155.217 161.612 162.257
nach Altersstufen
0 bis unter 15 Jahre 16.015 17.048 17.279 17.070
15-64 Jahre 119.587 129.646 135.518 136.185
65 Jahre und älter 7.943 8.517 8.810 8.996
unbekannt 10 6 5 6
Nigeria 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
gesamt 83.472 83.763 84.529 84.353
nach Altersstufen
0 bis unter 15 Jahre 27.500 28.521 28.910 28.884
15-64 Jahre 55.580 54.790 55.126 54.928
65 Jahre und älter 384 448 493 541
unbekannt 8 4
Eritrea 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
gesamt 81.953 84.010 84.761 84.804
nach Altersstufen
0 bis unter 15 Jahre 21.886 23.887 25.007 25.305
15-64 Jahre 59.246 59.254 58.882 58.563
Eritrea 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
65 Jahre und älter 814 864 866 931
unbekannt 7 5 6 5
Somalia 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
gesamt 55.471 60.293 66.217 66.918
nach Altersstufen
0 bis unter 15 Jahre 17.522 19.027 20.330 20.574
15-64 Jahre 37.514 40.789 45.390 45.780
65 Jahre und älter 419 465 487 552
unbekannt 16 12 10 12
Syrien 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
gesamt 923.806 972.461 975.061 961.511
nach Altersstufen
0 bis unter 15 Jahre 288.246 284.476 271.193 259.862
15-64 Jahre 620.741 671.139 685.399 681.768
65 Jahre und älter 14.767 16.788 18.442 19.858
unbekannt 52 58 27 23
4. Wie hoch war in den Jahren von 2022 bis 2025 jeweils die Zahl der
hierzulande aufhältigen Ausländer aus der Ukraine laut
Ausländerzentralregister (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt sowie Alter: 0 bis
15 Jahre, 15 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter)?
Die Angaben können, soweit diese noch ermittelt werden konnten, der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Ukraine 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
gesamt 1.164.201 1.239.706 1.334.007 1.346.521
nach Altersstufen
0 bis unter 15 Jahre 301.781 290.868 290.145 285.207
15-64 Jahre 761.933 835.397 915.244 928.110
65 Jahre und älter 99.703 113.385 128.592 133.183
unbekannt 784 56 26 21
5. Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und wie hoch ist aktuell
die Zahl der hierzulande aufhältigen Ausländer laut
Ausländerzentralregister mit einem rechts- und bestandskräftig ablehnend abgeschlossenen
Asylverfahren (bitte getrennt nach: insgesamt, Drittstaatsangehörigen,
Top-8-Asylherkunftsländern sowie Ukraine ausweisen)?
Die Angaben gemäß AZR können, soweit diese noch ermittelt werden konnten,
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Hierunter können auch
Personen fallen, bei denen ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde und die
sich mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten.
Stichtag 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
Asylablehnungen
insgesamt
839.354 900.030 933.535 945.896
davon
Drittstaatsangehörige
808.865 870.121 904.432 917.155
darunter:
Stichtag 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.05.2025
Afghanistan 129.918 158.395 171.875 174.318
Pakistan 16.773 17.486 17.653 17.735
Irak 52.284 58.868 62.277 63.596
Iran 16.682 18.210 19.305 19.831
Nigeria 29.430 31.764 33.102 33.415
Eritrea 4.897 5.209 5.420 5.554
Somalia 10.512 12.009 13.343 14.397
Syrien 29.684 30.831 30.763 30.930
Ukraine 6.940 6.933 7.002 7.024
6. Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und wie hoch ist aktuell
die Anzahl sowie der Anteil der hierzulande aufhältigen Ausländer, die
zwischen 15 und 64 Jahre alt sind und über eine Arbeitserlaubnis
verfügen (bitte getrennt nach: insgesamt, Drittstaatsangehörigen, Top-8-
Asylherkunftsländern sowie Ukraine ausweisen)?
7. Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und wie hoch ist aktuell
die Anzahl sowie der Anteil der hierzulande aufhältigen Ausländer, die
zwischen 15 und 64 Jahre alt sind und über keine Arbeitserlaubnis
verfügen (bitte getrennt nach: insgesamt, Drittstaatsangehörigen, Top-8-
Asylherkunftsländern sowie Ukraine ausweisen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachverhalts zusammen beantwortet.
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da im AZR nicht
erfasst wird, wie viele hierzulande aufhältige Ausländer über eine
Arbeitserlaubnis bzw. über keine Arbeitserlaubnis verfügen.
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2020 bis 2024 die Wanderungen zwischen Deutschland und dem
Ausland auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes jeweils
entwickelt (bitte getrennt nach: insgesamt, Deutschen, Ausländern, EU-
Bürgern, Drittstaatsangehörigen, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Ukraine
und hierzu jeweils angeben: Zugezogene, Fortgezogene,
Wanderungssaldo, ausweisen)?
Die Angaben können der amtlichen, öffentlich zugänglichen
Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes entnommen werden. Daten zum Bereich
Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland nach
Staatsangehörigkeit sind über die GENESIS-Onlinedatenbank des Statistischen Bundesamtes
Tabelle 12711-0007 (www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/1271
1/table/12711-0007) abrufbar und Daten zum Bereich Wanderungen zwischen
Deutschland und dem Ausland nach Herkunfts- bzw. Zielländern über die
Tabelle 12711-0008 (www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/12711/ta
ble/12711-0008).
9. Welches Volumen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung der EU-
Asyl-, (EU = Europäische Union) Migrations- und Integrationsfonds
(AMIF) in den Jahren von 2021 bis heute, und welches Volumen hat der
Bund in diesen Jahren abgerufen (bitte getrennt nach den jeweiligen
Jahren ausweisen)?
Für den gesamten Zeitraum der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen
6 270 000 000 Euro für die Programme der Mitgliedstaaten zur Verfügung,
inklusive des Zusatzbetrages nach erfolgter Halbzeitüberprüfung entfallen davon
1 466 458 890 Euro auf das Programm Deutschlands.
Darüber hinaus stehen 3 612 000 000 Euro für Sondermaßnahmen aus der
thematischen Fazilität zur Verfügung; davon wurden dem Programm Deutschlands
bisher zweckgebundene Mittel i. H. v. 754 747 527 Euro zugewiesen.
In der Förderperiode 2021 bis 2027 können bis zu sechs Zahlungsanträge pro
EU-Geschäftsjahr (1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres) eingereicht werden.
Nachfolgend ist die Höhe der förderfähigen Ausgaben, die im Rahmen der
Zahlungsanträge bisher von der EU-Kommission gegenüber der AMIF-
Verwaltungsbehörde bestätigt und erstattet wurden, dargestellt.
Nationales Haushaltsjahr Durch EU-Kommission erstattete Mittel (in Euro)
2021 0,00
2022 0,00
2023 169.611.024,00
2024 124.806.671,39
2025 63.933.573,00
Gesamt 358.351.268,39
Eine getrennte Ausweisung der AMIF-Mittel nach den einzelnen Jahren ist
nicht möglich, da im AMIF keine jährliche Mittelzuweisung existiert.
Zugewiesen wird somit stets die Gesamtsumme, die wie oben genannt abgerufen wurde.
10. Welche Projekte wurden mit den Mitteln aus dem AMIF vom Bund in
den Jahren von 2021 bis heute konkret gefördert (bitte getrennt nach den
jeweiligen Jahren, differenziert nach dem jeweiligen Projekt und dem
jeweiligen Träger sowie nach der Fördersumme pro Jahr aufführen)?
Eine detaillierte Aufstellung der geförderten Projekte mit Angabe des
jeweiligen Trägers und der Fördersummen ist auf der Website des AMIF unter dem
Link
www.eu-migrationsfonds.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Projekte/vorhabenl
iste.html veröffentlicht und wird monatlich aktualisiert. Zu den Fördersummen
ist (wie auch in der Antwort zu Frage 9 dargestellt) darauf hinzuweisen, dass
im AMIF keine jahresbezogene Förderung erfolgt. Hintergrund ist, dass das
deutsche kameralistische Haushaltsjahr und die überjährigen AMIF-
Förderzeiträume auseinanderfallen. Somit sind die Summen nicht synchronisierbar.
11. Wie hoch war der deutsche Finanzierungsanteil am AMIF in den Jahren
von 2021 bis heute (bitte insgesamt und anteilig für jedes Jahr getrennt
angeben)?
Der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt beträgt im laufenden
Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 und somit auch am AMIF rund
22,62 Prozent. Es erfolgt keine Finanzierung einzelner Ausgabeprogramme des
EU-Haushalts.
12. Wie hoch waren in den Jahren von 2010 bis 2022 jeweils die
Gesamtausgaben des Bundes, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) geleistet wurden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen. Dieser
zufolge entstehen dem Bund keine Ausgaben nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
13. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2022 bis 2024 jeweils die Gesamtausgaben der Länder, die nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz geleistet wurden (bitte insgesamt sowie
nach Bundesländern für jedes Jahre getrennt ausweisen)?
14. Wie hoch waren in den Jahren von 2021 bis 2024 jeweils die
Gesamtausgaben für
a) Grundleistungen nach § 3 AsylbLG,
b) Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG,
c) Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für
Grundleistungsbezieher nach § 4 AsylbLG,
d) Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG sowie
e) Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Unter Gesamtausgaben im Sinne der Fragestellung werden die Bruttoausgaben
verstanden, die im Rahmen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach
dem AsylbLG erhoben werden. Daten für die Jahre 2021 bis 2023 können den
Tabellen in der Anlage* entnommen werden. Daten für 2024 liegen derzeit
noch nicht vor.
15. Wie hoch waren in den Jahren von 2021 bis 2024 jeweils die
Gesamtausgaben für
a) Grundleistungen nach § 3 AsylbLG,
b) Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG,
c) Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für
Grundleistungsbezieher nach § 4 AsylbLG,
d) Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG sowie
e) Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG,
die an Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den Top-8-
Asylherkunftsländern ausgezahlt wurden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/835 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
16. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis 2024 jeweils die Ausgaben
für
a) Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Zahlungsansprüchen
von Leistungsberechtigten (LB) können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Summe der Zahlungsansprüche von LB nach ausgewählten
Staatsangehörigkeiten in Euro.
Jahr Ausland Asylherkunftsländer (TOP 8)
2022 15.371.976.538 5.554.024.583
2023 19.901.759.077 6.397.346.554
2024 22.237.099.800 7.408.219.210
Die acht nicht-europäischen Asylherkunftsländer umfassen Afghanistan,
Syrien, Iran, Irak, Pakistan, Eritrea, Nigeria und Somalia (siehe auch Definition
der Fragesteller in Frage 3).
b) Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII),
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die Ausgaben- und
Einnahmenstatistik der Sozialhilfe differenziert nicht nach Staatsangehörigkeit.
c) Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II,
Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht differenziert nach
Staatsangehörigkeit erhoben.
d) Erstausstattung Wohnung nach § 24 Absatz 3 Nummer 1 SGB II sowie
Angaben aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Zahlungsansprüchen
für die Erstausstattung Wohnung nach § 24 Absatz 3 Nummer 1 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Summe der Zahlungsansprüche nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in
Euro.
Jahr Ausland Asylherkunftsländer (TOP 8)
2022 156.747.294 38.457.517
2023 174.684.637 49.606.283
2024 150.401.595 55.042.189
Die acht nicht-europäischen Asylherkunftsländer (TOP 8) umfassen
Afghanistan, Syrien, Iran, Irak, Pakistan, Eritrea, Nigeria und Somalia (siehe auch
Definition der Fragesteller in Frage 3).
e) Kindergeld und Kinderbonus,
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28e der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen.
f) Kinderzuschuss sowie
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28f der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen.
g) Wohngeld,
die an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gezahlt wurden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28g der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen.
17. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis 2024 jeweils die Ausgaben
für
a) Leistungen nach dem SGB II,
Es wird auf die Antwort zu Frage 16a verwiesen.
b) Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII,
Es wird auf die Antwort zu Frage 16b verwiesen.
c) Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II,
Es wird auf die Antwort zu Frage 16c verwiesen.
d) Erstausstattung Wohnung nach § 24 Absatz 3 Nummer 1 SGB II sowie
Es wird auf die Antwort zu Frage 16d verwiesen.
e) Kindergeld und Kinderbonus,
Es wird auf die Antwort zu Frage 16e verwiesen.
f) Kinderzuschuss sowie
Es wird auf die Antwort zu Frage 16f verwiesen.
g) Wohngeld,
die an Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den Top-8
Asylherkunftsländern gezahlt wurden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16g verwiesen.
18. Wie hoch waren in den Jahren von 2019 bis 2020 jeweils die Ausgaben
für die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit
Migrationshintergrund im ESF-BAMF-Programm (ESF = Europäischer
Sozialfonds, BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; bitte
insgesamt sowie nach Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie Mitteln des
Bundes getrennt ausweisen)?
Die Ausgaben für die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit
Migrationshintergrund im ESF-BAMF-Programm (= Förderprogramm des
Europäischen Sozialfonds und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) in
den Jahren 2019 und 2020 können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden. Die Ausgaben beziehen sich auf Zahlungen aus Schlussbescheiden. Die
Kursmaßnahmen endeten 2017.
Jahr Mittel des Europäischen Sozialfonds
(in Tsd. Euro)
Mittel des Bundes
2019 11.903 0
2020 3.034 0
19. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
für die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit
Migrationshintergrund im ESF-Plus-Programm (bitte insgesamt sowie nach Mitteln
des Europäischen Sozialfonds Plus sowie Mitteln des Bundes getrennt
ausweisen)?
Im ESF-Plus-Bundesprogramm werden keine berufsbezogene
Sprachmaßnahmen gefördert.
20. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
für die Förderung der sozioökonomischen Integration von
Drittstaatsangehörigen, einschließlich Migranten im ESF-Plus-Programm (bitte
insgesamt sowie nach Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus sowie
Mitteln des Bundes getrennt ausweisen)?
Die ausgezahlten Mittel an Zuwendungsempfänger getrennt nach ESF-Plus-
und Bundesministerium-für-Arbeit-und-Soziales-(BMAS)-Haushaltsmitteln
(HH-Mittel) in den Jahren 2022 bis 2025 in Tsd. Euro können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr 2022 2023 2024 2025 Gesamt
ESF-Plus-
Mittel
0 27.626 47.613 21.777 97.017
BMAS-HH-
Mittel
1.983 58.234 60.381 25.205 145.804
GESAMT 1.983 85.860 107.994 46.983 242.821
Einige Programme richten sich sowohl an EU-Bürgerinnen und -Bürger wie
auch Drittstaatsangehörige. Eine Differenzierung der Auszahlungen nach
Staatsangehörigkeit ist nicht möglich.
21. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
für die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG; bitte insgesamt sowie jeweils getrennt nach
Jahren ausweisen)?
Die Ausgaben für die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mit Stand 12. Juni 2025 können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Ist-Ausgaben nach einzelnen
Haushaltsjahren von 2022 bis zum 16. Juni 2025 in Tsd. Euro).
Jahr Berufssprachkurse
2022 301.635
2023 289.077
2024 424.736
2025 (Stand: 16.06.2025) 187.167
Gesamt 1.202.615
22. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
für die Integrationskurse nach § 43 AufenthG (bitte insgesamt sowie
jeweils getrennt nach Jahren und differenziert nach: allgemeinen
Integrationskursen, Spezialkursen, Alphabetisierungskursen,
Zweitschriftlernkursen, Integrationskursen für Frauen bzw. Eltern,
Jugendintegrationskursen, Förderkursen, Intensivkursen, JVA-Kursen (JVA =
Justizvollzugsanstalt) sowie die darauf entfallenden indirekten Kosten wie erstattete
Fahrtkosten, Testgebühren, Kundenbetreuung etc. ausweisen)?
Vorliegende Ausgaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Kostenart 2022 2023 2024 2025*
Gesamtmittelabfluss für
Integrationskurse**
586.072.522 € 952.629.899 € 1.233.471.815 € 684.219.137 €
davon direkte Kurskosten 488.884.946 € 855.540.994 € 1.098.197.579 € 614.353.994 €
davon Allgemeine Integrationskurse 323.078.966 € 679.091.682 € 829.841.370 € 424.563.755 €
davon Spezialkurse 2.823.921 € 3.592.579 € 5.345.670 € 2.529.800 €
davon Alphabetisierungskurse 120.428.783 € 100.718.188 € 152.051.957 € 111.937.273 €
davon Zweitschriftlernerkurse 7.214.105 € 18.132.598 € 43.937.794 € 37.970.708 €
davon Frauen/Elternkurse 20.289.771 € 25.636.748 € 31.300.803 € 15.804.587 €
davon Jugendkurse 13.198.858 € 25.308.229 € 33.462.155 € 20.397.049 €
davon Förderkurse 0 € 84.936 € 249.677 € 200.340 €
davon Intensivkurse 1.841.317 € 2.973.326 € 2.005.715 € 949.506 €
davon JVA-Kurse 9.227 € 2.708 € 2.438 € 977 €
davon indirekte Kurskosten 97.187.576 € 97.088.905 € 135.274.237 € 69.865.143 €
davon Prüfungskosten 20.395.340 € 37.847.611 € 56.804.787 € 29.834.936 €
davon Fahrtkosten 27.344.256 € 72.775.615 € 69.501.326 € 35.292.378 €
davon sonstige indirekte Kurskosten 9.755.252 € 8.903.580 € 11.883.724 € 4.708.629 €
davon Corona-Maßnahmen*** 39.692.728 € -22.437.902 € -2.915.600 € 29.201 €
Eine (Unter-)Kategorie „Kundenbetreuung“ kann nicht ausgewiesen werden, da eine Vergütung durch das BAMF hierfür nicht erfolgt.
* Abfragestand: 15.06.2025.
** Die Angaben zum Gesamtmittelabfluss für Integrationskurse umfassen alle Kostenpositionen, die im Zusammenhang mit der
Durchführung der Integrationskurse in den Jahren 2022 bis 2025 bedient wurden. Darüberhinausgehende Mittelabflüsse (etwa für
integrationskursbegleitende Maßnahmen) waren nicht Gegenstand der Frage und sind deshalb nicht berücksichtigt. Hierdurch ergeben sich
Abweichungen zum Gesamtmittelabfluss aus Kapitel 0603 Titel 684 12 im angegebenen Betrachtungszeitraum.
*** Die Angaben zur Kostenart „Corona-Maßnahmen“ umfassen auch (Rück-)Zahlungen im Rahmen des Sozialdienstleister-
Einsatzgesetz-(SodEG)-Erstattungsverfahrens.
23. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute die Ausgaben des
Bundes für die Jugendmigrationsdienste (JMD; bitte insgesamt sowie
jeweils getrennt nach Jahren ausweisen)?
In den Jahren 2022 bis 2024 betrugen die Ausgaben des Bundes für die
Jugendmigrationsdienste (JMD) insgesamt 204 595 002,97 Euro. Eine verlässliche
Aussage über die Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 kann erst nach Abschluss
des Haushaltsjahres erfolgen, da die Bewilligungen der Zuwendungen aufgrund
der vorläufigen Haushaltsführung noch nicht vollständig ausgesprochen werden
konnten. Die Aufgliederung der Ausgaben nach Jahren kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Jahr Ist-Ausgaben (in Euro)
2022 67.172.699,39
2023 68.850.000,00
2024 68.572.303,58
24. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute die Ausgaben des
Bundes für die Migrationssozialdienste (MSD; bitte insgesamt sowie
jeweils getrennt nach Jahren ausweisen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei den
Migrationssozialdiensten ausschließlich um Länderprogramme. Der Bund führt solche
Programme nicht und finanziert sie dementsprechend auch nicht.
25. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute die Ausgaben des
Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE;
bitte insgesamt sowie jeweils getrennt nach Jahren ausweisen)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Haushaltsjahr Mittelabfluss (in Euro)
2022 75.795.647,88
2023 81.277.139,65
2024 77.282.434,23
2025 (Stand 30.06.2025) 19.838.065,08
Gesamt (2022 – 2025) 254.193.286,84
26. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010,
2015, 2020, 2022, 2023 und 2024 die Beteiligung des Bundes an den
Ausgaben für Asylbewerber im Rahmen der Unterbringung (bitte
insgesamt und getrennt nach: Erstunterkünften, Sammelunterkünften,
Sozialwohnungen, Wohnungen, Häusern ausweisen)?
Soweit es sich um die Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten
handelt, fällt diese nach der Aufgabenverteilung des GG maßgeblich in den
Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen. Der Bund hat sich in der
Vergangenheit erheblich an den zur Unterbringung erforderlichen Ausgaben der
Länder und Kommunen beteiligt. Insofern wird auf die in der Antwort zu
Frage 1 aufgeführten Berichte sowie für 2020 auf Bundestagsdrucksache
19/30525 verwiesen. Detaillierte Daten für die Jahre 2010 und 2015 liegen
nicht vor. Es wird insofern auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845
verwiesen.
27. Wie hoch waren in den Jahren von 2014 bis 2024 jeweils die Ausgaben
im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen –
Flüchtlinge (re-)integrieren“ (SI Flucht; bitte insgesamt und für jedes Jahr einzeln
ausweisen)?
29. Wie hoch waren im Jahr 2024 bis heute jeweils die Ausgaben im
Rahmen der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ (SIGA;
bitte insgesamt und für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
Die Fragen 27 und 29 werden aufgrund des Sachverhalts zusammen
beantwortet.
Es wird auf den Einzelplan 23 des jeweiligen Haushaltsjahres auf Kapitel 2310
Titel 896 32 „Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer“ (bis 2022 SI
Flucht) verwiesen.
28. Welche Projekte wurden mit den Mitteln aus der SI Flucht vom Bund in
den Jahren von 2014 bis 2024 konkret gefördert (bitte getrennt nach den
jeweiligen Jahren, differenziert nach dem jeweiligen Projekt und dem
jeweiligen Träger sowie nach der Fördersumme pro Jahr aufführen)?
30. Welche Projekte wurden mit den Mitteln aus der SIGA vom Bund im
Jahr 2024 bis heute konkret gefördert (bitte getrennt nach den jeweiligen
Jahren, differenziert nach dem jeweiligen Projekt und dem jeweiligen
Träger sowie nach der Fördersumme pro Jahr aufführen)?
Die Fragen 28 und 30 werden aufgrund des Sachverhalts zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Fragen aus Gründen des Staatswohls und von
Grundrechten Dritter nicht offen erfolgen kann. Die öffentliche Nennung der
hier erfragten Projektdetails würde ein nicht unerhebliches Risiko für die
Umsetzung der Maßnahmen und das Personal vor Ort bedeuten. Dieses Risiko
betrifft eine Reihe von Ländern, in denen zivilgesellschaftliche Akteure bedroht
wären, wenn deren Beziehungen zum Ausland und ausländische Finanzierung
bekannt werden würden. Weiterhin ist die vertrauliche Behandlung von
sensiblen Informationen, die Maßnahmen vor Ort betreffen, grundlegende
Voraussetzung dafür, dass die Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten.
Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden
Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften
erschwert werden. Dies würde Nachteile und Beeinträchtigungen bei der
Umsetzung der Projekte mit sich bringen und die funktionsgerechte und adäquate
Wahrnehmung der Regierungsaufgaben gefährden. Um die Projekte, ihre
Umsetzung und das Personal vor Ort nicht zu gefährden und Nachteile für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland durch Kenntnisnahme Unbefugter zu
vermeiden, werden diese Informationen als Verschlusssache „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und separat an den Deutschen Bundestag
übermittelt.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
31. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
für die freiwilligen Rückkehr- und Reintegrationsprogramme (REAG/
GARP, StarthilfePlus, URA) und die Ausgaben der Förderung von
freiwilligen Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan
(die nicht über das REAG/GARP-Programm abgewickelt werden)
einschließlich darauf entfallender Personalkosten, Verwaltungskosten,
Investitionen sowie der Kosten für etwaige Mahn- und Klageverfahren
bei Rückforderungsansprüchen in Bezug auf wiedereingereiste
Personen?
Vorbemerkungen:
a) Zeitraum und Zahlenwerte
Die Finanzierung der verschiedenen Rückkehr- und Reintegrationsprogramme
erfolgt zum einen im Wege der Gewährung einer Zuwendung (REAG/GARP
(= Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/
Government Assisted Repatriation Programme) bis 2023, StarthilfePlus), zum
anderen durch Beauftragung eines externen Dienstleisters (URA). Dies führt zu
unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten.
Seit Januar 2024 wird die Ausreiseorganisation über das Bund-Länder-
Programm REAG/GARP durch das BAMF vorgenommen und dort seitdem unter
dem Programmnamen REAG/GARP 2.0 durchgeführt. Bis Ende 2023 hat die
Internationale Organisation für Migration (IOM) das Programm durchgeführt.
Im Rahmen des Programmes werden Einzelhilfen für Rückkehrende gewährt
und notwendige Sachmittel und Leistungen wie Flugtickets beschafft.
REAG/GARP und StarthilfePlus:
Die den jeweiligen Finanzierungsplänen entnommenen Sollansätze der
Ausgaben nebst den darin jeweils enthaltenen Anteilen an Personal-/
Verwaltungskosten ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen. Minderausgaben bei den
Programmen wirken sich überwiegend auf die operativen Kosten (freiwillige
Ausreisen) aus und haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Personal- und
Verwaltungskosten, da der Personalkörper bereits zu Projektstart vorgehalten
wird.
URA:
Die Beauftragung der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wird jährlich verlängert. Aufgrund der internen
Rechnungslegung der GIZ (u. a. kalkulatorischer Gewinn und
Verwaltungsgemeinkostenzuschlag) kann eine exakte Aufschlüsselung der Sollansätze analog zur
Darstellung der zuwendungsfinanzierten Programme nicht erfolgen. Daher werden in
der folgenden Tabelle die abgerechneten Ausgaben dargestellt. Für 2024 sowie
2025 kann diese Berechnung nur vorläufig und für das Gesamtjahr erfolgen.
Förderung freiwilliger Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und
Afghanistan:
Zur Förderung freiwilliger Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und
Afghanistan, die nicht über das Programm REAG/GARP abgewickelt wurden
(Refinanzierungen):
Die Förderung freiwilliger Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen und Eritrea
erfolgte bisher durch die Länder. Der Bund refinanzierte nach erfolgter
Ausreise anteilig die Ausgaben der Länder analog dem REAG/GARP-Programm. Zu
Beginn 2025 wurden diese Herkunftsländer in das REAG/GRAP-Programm
aufgenommen. Übergangsweise wurde das Verfahren der Refinanzierung für
Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan bis zum 31. März 2025 fortgeführt; für
Syrien besteht es weiterhin parallel zum REAG/GARP-Verfahren. Die
Ausgaben der Refinanzierung finden sich in untenstehender Tabelle.
Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation der Ausreise fallen auf
Seiten des Bundes nicht an.
b) Personal- und Verwaltungskosten; Investitionen:
Das Bund-Länder-Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr REAG/
GARP 2.0 wird von AMIF, Bund und Ländern finanziert und durch das BAMF
seit 2024 durchgeführt. Durch die direkte Implementierung durch das BAMF
können die Personalkosten nicht beziffert werden, da die Personalkosten nicht
aus dem Programmtitel, sondern direkt über das BAMF finanziert werden.
Das Reintegrationsprojekt StarthilfePlus wird durch den Bund finanziert und
durch die IOM implementiert, URA wird von Bund und Ländern finanziert und
durch die GIZ implementiert. In den Programmen StarthilfePlus und URA
fallen jeweils Personal- und Verwaltungskosten an, die in den nachfolgenden
Tabellen dargestellt sind. Ausgaben für Investitionen im klassischen Sinn fallen
im Rahmen der betroffenen Programme nicht an, da es sich bei den Ausgaben
beispielsweise um die Übernahme von Flugkosten, niederschwellige Sach- und
Dienstleistungen (u. a. Möbel, Beratungen, Schulungen) sowie
Barauszahlungen handelt. Einzelheiten zu den Programmen können auf der Internetseite
www.returningfromgermany.de eingesehen werden.
Im Programm REAG/GARP fielen Investitionskosten für ein IT-Fachverfahren
im Jahr 2023 bei einem geplanten Budget i. H. v. 574 645,35 Euro letztlich mit
475 236,66 Euro an. Die Anpassung und der Betrieb des IT-Fachverfahrens
zur Implementierung von REAG/GARP 2.0 wurde im Jahr 2024 mit
1 520 361,93 Euro und im Jahr 2025 mit 1 492 336,49 Euro veranschlagt. Für
das Jahr 2024 wurde der Betrag voll ausgeschöpft. Für das Jahr 2025 sind
bereits 746 168,24 Euro abgeflossen.
c) Kosten für Mahn- und Klageverfahren bei Rückforderungsansprüchen in
Bezug auf wiedereingereiste Personen:
Diese entstehen ausschließlich bei REAG/GARP und sind bereits in den
dortigen Personal- und Verwaltungskosten enthalten.
Aufstellung der Kosten der einzelnen Programme:
Bund-Länder-Programm REAG/GARP:
Jahr Budget gemäß Finanzplan
(Bundesanteil) in Euro
davon Personal-
und
Verwaltungskosten (anteilig
Bund) in Euro
abgerechnete
Ausgaben in Euro
2022 13.756.658,92 2.552.744,27 11.815.991,36
2023 15.235.367,26 3.207.063,83 12.250.532,14
2024 3.972.340,85 N.A. 490.299,66*
2025 3.972.340,85 N.A. 347.851,31*
(Stichtag
12.06.2025)
* Der Betrag weist den rechnerisch auf den Bund anfallenden Betrag aus. REAG/GARP wird als
Projekt REAG/GARP 2.0 zu 90 Prozent aus dem AMIF gefördert. Bund und Länder haben den
verbleibenden Eigenanteil zu je 5 Prozent zu tragen. Der De-facto-Abfluss aus Bundesmitteln
war bisher höher als angegeben. Der mehr geleistete Betrag ist über die gesamte Projektlaufzeit
vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 auszugleichen.
Bundesprogramm StarthilfePlus:
Jahr Budget gemäß
Finanzplan in Euro
davon Personal- und
Verwaltungskosten in
Euro
abgerechnete
Ausgaben in
Euro
2022 15.628.319,35 4.941.197,07 12.272.367,61
2023 10.800.951.10 5.797.429,71 10.214.085,51
2024 11.649.066,76 5.815.894,20 8.527.094,31
2025 11.144.568,71 5.712.311,42 Keine
Abrechnung bis
04.06.2025
Bund-Länder-Projekt URA:
Jahr Anteil des Bundes an
abgerechneten Ausgaben in Euro
davon Personal- und
Verwaltungskosten in Euro
2022 351.986,17 276.942,50
2023 481.286,20 337.861,15
2024 (vorläufig) 602.987,90 371.142,68
2025 (vorläufig) 628.569,48 396.266,20
Förderung freiwilliger Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und
Afghanistan, welche nicht über das Programm REAG/GARP abgewickelt
wurden:
Jahr Ausgaben in Euro
2022 202.011,76
2023 221.644,69
2024 310.828,56
2025 (bis 04. Juni 2025) 228.679,12
32. Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben
des Bundes für die Entlastung von Ländern und Kommunen im Bereich
der Flüchtlings- und Integrationskosten?
Die Ausgaben des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im
Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten für die Jahre 2022 bis 2024
können den Berichten der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur
Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und
Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder entnommen
werden (vgl. Antwort zu Frage 1).
33. Welche Mittel wurden seit dem Jahr 2022 bis heute aus der Rücklage
entnommen, die ursprünglich als „Rücklage zur Finanzierung von
Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen“ (Haushaltskapitel 60 02 Titel 919 01)
aufgesetzt wurde?
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 wurde erstmals eine
Ermächtigung zur Zuführung an eine Rücklage zur Finanzierung von Belastungen mit
der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den
Bundeshaushalt aufgenommen. Gleichzeitig wurde mit § 6 Absatz 9 des
Haushaltsgesetzes 2015 eine Regelung geschaffen, die vorsah, einen
Haushaltsüberschuss ebenfalls der Rücklage zuzuführen. Diese Regelung bestand bis 2020 in
den Haushaltsgesetzen fort. Der Rücklage wurden bis zum Jahr 2019 insgesamt
48,2 Mrd. Euro zugeführt. Wegen weiterer Einzelheiten zu Zuführungen an die
Rücklage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 43 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen.
Die Zweckbestimmung der Rücklage wurde mit dem Nachtragshaushaltsgesetz
2020 in eine ungebundene Rücklage zur Haushaltsfinanzierung geändert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgte keine Entnahme aus der Rücklage. Im
Haushaltsjahr 2023 wurden der Rücklage rund 37,5 Mrd. Euro entnommen. Im
Haushaltsjahr 2024 erfolgte keine Entnahme aus der Rücklage. Im
Haushaltsjahr 2025 ist auf Basis des zweiten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt
2025 keine Entnahme aus der Rücklage vorgesehen.
34. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2021 bis 2024 die Kosten für medizinische Leistungen zugunsten von
ausländischen Leistungsberechtigten nach § 4 des
Asylbewerberleistungsgesetzes, nach § 6 Absatz 1 zweite Alternative AsylbLG und nach
den §§ 47 bis 52 SGB XII (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt
ausweisen)?
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach § 4 AsylbLG können der Tabelle zu
Frage 13 in der Anlage* entnommen werden, wobei nicht nach medizinischen
Leistungen differenziert wird.
Die erfragten Daten zu § 6 Absatz 1 zweite Alternative AsylbLG, also
Geldleistungen, können der nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Daten für
2024 liegen derzeit noch nicht vor.
Bruttoausgaben für sonstige Leistungen in Form von Geldleistungen nach § 6
AsylbLG im Laufe des Berichtsjahres (BJ) nach Ländern in Euro
Land 2021 2022 2023
Deutschland 27.953.779 99.858.236 43.109.981
Baden-Württemberg 4.278.892 8.483.090 6.289.320
Bayern 4.901.267 10.898.489 5.310.678
Berlin 2.387.348 6.822.814 2.530.837
Brandenburg 1.437.342 3.307.200 1.420.466
Bremen 314.213 16.583.514 1.154.438
Hamburg 910.379 1.900.268 1.169.360
Hessen 1.649.523 5.171.399 3.141.254
Mecklenburg-Vorpommern 393.273 3.780.363 640.959
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/835 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Land 2021 2022 2023
Niedersachsen 3.084.270 8.516.779 6.042.107
Nordrhein-Westfalen* 3.186.913 11.846.930 5.208.607
Rheinland-Pfalz 810.433 2.502.531 1.732.994
Saarland 478.110 3.163.349 2.108.975
Sachsen 908.467 8.640.843 1.395.804
Sachsen-Anhalt 814.177 3.437.608 1.073.574
Schleswig-Holstein 1.498.637 3.335.729 2.795.886
Thüringen 900.535 1.467.330 1.094.722
* Untererfassung der Bruttoausgaben im jeweiligen BJ: 2021 ca. 25 Mio. Euro. 2022 ca. 2 Mio.
Euro und 2023 ca. 1,9 Mio. Euro.
Quelle: Statistisches Bundesamt
35. Für wie viele Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erfolgte nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2022 bis heute eine
Kostenerstattung für medizinische Behandlungskosten an die jeweiligen
Kostenträger (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die von der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommenen Kosten sowie die Anzahl
der von der GKV Betreuten werden nicht nach Staatsangehörigkeit erfasst (vgl.
auch Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13032).
36. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine flüchtlingsbezogene
Gesamtkostenrechnung zu erstellen, die neben den direkten Kosten wie sog.
Integrationsleistungen auch indirekte Kosten wie Infrastrukturausbau oder
erhöhte Ausgaben für die innere Sicherheit berücksichtigt, und wenn nein,
wie begründet die Bundesregierung das Ausbleiben der Analyse einer
solchen gesellschaftlich relevanten Kennzahl?
Die flüchtlingsbedingten Ausgaben des Bundes werden im Finanzplan des
Bundes dargestellt. Der Deutsche Bundestag wird entsprechend seiner
Aufforderung an die Bundesregierung seit November 2015 jährlich darüber informiert
(siehe Antwort zu Frage 1). Die Erfassung und Darstellung der
flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundeshaushalts hat ausschließlich informatorischen
Charakter. Flüchtlingsbezogene Be- und Entlastungen sind weder in funktionaler
noch gruppierungsmäßiger Abgrenzung ein Ordnungskriterium im
Bundeshaushalt.
Die vom Bundesministerium der Finanzen jeweils veröffentlichten Zahlen
liefern daher nur Größenordnungen für die entsprechenden Ausgaben des
Bundeshaushalts und können keinesfalls ein vollständiges Bild der finanziellen
Ausgaben im Zusammenhang mit Flucht, Migration und Asyl geben. Es handelt
sich um rein deskriptive Analysen.
Die Bundesregierung hat dargelegt, aus welchen Gründen eine kohärente
Gesamtübersicht über die Erträge und Kosten von Flucht, Asyl und Migration
nicht erstellt werden kann. Mangels Bezugsgrundlage ist daher auch ein solches
Monitoring bezogen auf Gesamtausgaben nicht möglich. In Einzelbereichen
erfolgen spezifische Informationen durch die jeweils zuständigen Ressorts.
Tabellen zu Frage 13 und 14: Bruttoausgaben, Einnahmen und Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland im Laufe des Berichtsjahres 2021 nach Ländern
Ende der Tabelle.
*Untererfassung der Bruttoausgaben um ca. 25 Millionen Euro.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Gebiet
Bruttoausgaben
insgesamt, in 1000
Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen in
besonderen Fällen
nach Paragraph 2
zusammen, in
1000 Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen in
besonderen Fällen
nach Paragraph 2,
davon: Hilfe zum
Lebensunterhalt, in
1000 Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen in
besonderen Fällen
nach Paragraph 2,
davon: Leistungen
nach dem 5. bis 9.
Kapitel des 12.
Sozialgesetzbuchs
, in 1000 Euro
Bruttoausgaben für
Grundleistungen
nach Paragraph 3,
in 1000 Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen
bei Krankheit,
Schwangerschaft
und Geburt nach
Paragraph 4, in
1000 Euro
Bruttoausgaben für
Arbeitsgelegenheit
en nach Paragraph
5, in 1000 Euro
Bruttoausgaben für
Sonstige
Leistungen nach
Paragraph 6, in
1000 Euro
Einnahmen, in
1000 Euro
Nettoausgaben
insgesamt, in 1000
Euro
Baden-Württemberg 400.468 169.275 136.240 33.035 170.860 49.380 1.575 9.377 10.837 389.630
Bayern 645.492 172.001 112.187 59.814 398.297 65.248 2.306 7.640 22.521 622.971
Berlin 393.624 255.310 185.620 69.690 132.264 2.840 102 3.109 3.987 389.637
Brandenburg 162.391 74.987 52.544 22.443 68.122 16.440 548 2.295 4.271 158.120
Bremen 45.021 22.425 17.265 5.161 14.163 7.741 19 672 1.166 43.855
Hamburg 188.399 83.411 65.858 17.552 85.298 18.779 1 910 3.912 184.487
Hessen 342.590 165.699 138.290 27.409 148.035 25.501 462 2.892 16.394 326.196
Mecklenburg-Vorpommern 64.319 25.080 20.388 4.692 27.571 10.334 466 868 1.353 62.966
Niedersachsen 420.625 202.933 159.639 43.294 174.005 34.375 555 8.757 12.005 408.619
Nordrhein-Westfalen* 831.015 455.962 360.370 95.592 266.603 102.170 1.555 4.724 41.067 789.948
Rheinland-Pfalz 152.526 40.344 36.835 3.509 88.988 20.243 577 2.374 11.133 141.392
Saarland 18.986 3.037 2.652 385 11.672 3.361 32 884 340 18.646
Sachsen 284.889 79.764 57.734 22.030 178.622 21.986 1.468 3.049 6.460 278.428
Sachsen-Anhalt 77.574 9.129 7.477 1.652 54.966 12.053 132 1.295 2.813 74.761
Schleswig-Holstein 176.410 94.055 72.223 21.832 51.725 28.249 215 2.165 5.740 170.670
Thüringen 62.472 22.227 21.915 312 37.727 1.068 132 1.319 2.023 60.449
Deutschland 4.266.799 1.875.638 1.447.237 428.401 1.908.919 419.765 10.145 52.332 146.024 4.120.775
Tabellen zu Frage 13 und 14: Bruttoausgaben, Einnahmen und Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland im Laufe des Berichtsjahres 2022 nach Ländern
Ende der Tabelle.
*Untererfassung der Bruttoausgaben um ca. 2 Millionen Euro.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Gebiet
Bruttoausgaben
insgesamt, in 1000
Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen in
besonderen Fällen
nach Paragraph 2
zusammen, in
1000 Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen in
besonderen Fällen
nach Paragraph 2,
davon: Hilfe zum
Lebensunterhalt, in
1000 Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen in
besonderen Fällen
nach Paragraph 2,
davon: Leistungen
nach dem 5. bis 9.
Kapitel des 12.
Sozialgesetzbuchs
, in 1000 Euro
Bruttoausgaben für
Grundleistungen
nach Paragraph 3,
in 1000 Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen
bei Krankheit,
Schwangerschaft
und Geburt nach
Paragraph 4, in
1000 Euro
Bruttoausgaben für
Arbeitsgelegenheit
en nach Paragraph
5, in 1000 Euro
Bruttoausgaben für
Sonstige
Leistungen nach
Paragraph 6, in
1000 Euro
Einnahmen, in
1000 Euro
Nettoausgaben
insgesamt, in 1000
Euro
Baden-Württemberg 614.225 137.728 110.298 27.429 375.895 84.146 5.760 10.695 25.917 588.308
Bayern 904.096 131.419 79.610 51.809 641.535 113.048 2.405 15.689 34.776 869.320
Berlin 477.350 227.835 146.825 81.010 233.254 8.022 142 8.098 11.150 466.200
Brandenburg 240.350 78.674 56.541 22.133 128.595 28.038 507 4.535 7.806 232.545
Bremen 71.452 21.663 16.691 4.972 22.556 10.056 19 17.158 5.864 65.588
Hamburg 205.941 62.612 58.951 3.661 115.659 25.443 0 2.226 2.612 203.329
Hessen 599.774 153.663 130.476 23.187 387.586 50.456 362 7.706 26.387 573.387
Mecklenburg-Vorpommern 118.934 23.836 19.148 4.688 74.204 15.982 444 4.467 3.859 115.075
Niedersachsen 661.042 195.517 148.130 47.387 376.513 63.118 343 25.551 29.882 631.160
Nordrhein-Westfalen* 1.296.162 409.119 322.573 86.545 705.656 159.887 2.176 19.324 78.101 1.218.061
Rheinland-Pfalz 252.380 38.642 35.393 3.250 177.106 30.912 759 4.961 27.712 224.668
Saarland 48.279 5.213 5.053 159 34.900 4.985 17 3.165 4.467 43.813
Sachsen 465.083 79.994 57.705 22.289 335.349 37.138 1.167 11.435 14.718 450.365
Sachsen-Anhalt 136.884 9.792 8.133 1.660 105.250 17.643 105 4.093 8.611 128.272
Schleswig-Holstein 260.745 92.423 71.493 20.930 123.398 39.984 200 4.740 15.185 245.559
Thüringen 127.060 24.892 24.679 213 99.285 813 124 1.946 9.817 117.243
Deutschland 6.479.756 1.693.022 1.291.699 401.324 3.936.743 689.673 14.529 145.788 306.864 6.172.892
Tabellen zu Frage 13 und 14: Bruttoausgaben, Einnahmen und Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland im Laufe des Berichtsjahres 2023 nach Ländern
Ende der Tabelle.
*Untererfassung der Bruttoausgaben um ca. 1,9 Millionen Euro.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Gebiet
Bruttoausgaben
insgesamt, in 1000
Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen in
besonderen Fällen
nach Paragraph 2
zusammen, in
1000 Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen in
besonderen Fällen
nach Paragraph 2,
davon: Hilfe zum
Lebensunterhalt, in
1000 Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen in
besonderen Fällen
nach Paragraph 2,
davon: Leistungen
nach dem 5. bis 9.
Kapitel des 12.
Sozialgesetzbuchs
, in 1000 Euro
Bruttoausgaben für
Grundleistungen
nach Paragraph 3,
in 1000 Euro
Bruttoausgaben für
Leistungen
bei Krankheit,
Schwangerschaft
und Geburt nach
Paragraph 4, in
1000 Euro
Bruttoausgaben für
Arbeitsgelegenheit
en nach Paragraph
5, in 1000 Euro
Bruttoausgaben für
Sonstige
Leistungen nach
Paragraph 6, in
1000 Euro
Einnahmen, in
1000 Euro
Nettoausgaben
insgesamt, in 1000
Euro
Baden-Württemberg 610.005 127.501 102.539 24.962 373.315 99.036 2.044 8.109 21.343 588.661
Bayern 929.872 115.150 70.422 44.728 688.822 115.170 2.188 8.542 38.846 891.026
Berlin 482.459 221.655 129.148 92.507 242.817 13.403 149 4.435 4.462 477.997
Brandenburg 228.691 72.596 51.338 21.258 122.432 29.873 654 3.137 9.750 218.941
Bremen 62.287 20.351 15.513 4.838 25.061 15.073 19 1.785 2.989 59.298
Hamburg 187.437 54.748 51.484 3.264 102.155 29.129 0 1.405 1.915 185.522
Hessen 570.168 137.307 115.354 21.954 373.271 52.674 400 6.517 29.903 540.265
Mecklenburg-Vorpommern 100.406 22.409 18.138 4.270 56.462 19.648 585 1.302 7.749 92.657
Niedersachsen 596.896 172.276 135.249 37.027 339.359 66.063 316 18.883 37.452 559.444
Nordrhein-Westfalen* 1.195.806 373.357 295.628 77.730 626.257 179.583 2.867 13.741 67.078 1.128.728
Rheinland-Pfalz 260.590 38.817 35.935 2.882 185.389 30.551 1.097 4.736 30.996 229.594
Saarland 58.698 6.857 6.216 641 43.509 6.163 60 2.109 2.483 56.215
Sachsen 526.457 77.447 55.628 21.819 404.495 39.010 1.290 4.215 14.768 511.689
Sachsen-Anhalt 135.550 8.620 6.742 1.878 107.971 17.403 133 1.423 7.956 127.594
Schleswig-Holstein 230.365 83.462 62.961 20.501 94.843 47.839 581 3.640 13.103 217.262
Thüringen 114.427 25.051 24.694 357 84.308 3.154 153 1.761 18.013 96.413
Deutschland 6.290.114 1.557.602 1.176.987 380.615 3.870.464 763.771 12.535 85.740 308.806 5.981.308
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