Maßnahmen zur Absenkung von Lebensmittelabfällen im Bundesgebiet
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 2024 wurden vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 2022 Lebensmittelabfälle im Umfang von insgesamt 10,8 Mio. Tonnen an die EU-Kommission berichtet (www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html). Dazu gehören neben vermeidbaren Abfällen wie übrig gebliebenen Speiseresten und nicht verkauften Lebensmitteln auch nicht essbare Bestandteile (unvermeidbare Lebensmittelabfälle). Hinzu kommen weitere Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lebensmittelkette. Der größte Anteil weggeworfener Lebensmittelabfälle entsteht mit 58 Prozent (6,3 Mio. Tonnen) in Privathaushalten. Das bedeutet, dass bei den Verbrauchern durchschnittlich etwa 76 Kilogramm Lebensmittel pro Kopf und Jahr im Müll entsorgt werden (www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html). Die übrigen Verluste entstehen in der Außer-Haus-Verpflegung mit 18 Prozent (2 Mio. Tonnen), im Handel mit 7 Prozent (0,8 Mio. Tonnen), in der Lebensmittelverarbeitung mit 15 Prozent (1,6 Mio. Tonnen) und in der Primärproduktion mit einem Anteil von 2 Prozent (0,2 Mio. Tonnen) an der Gesamtabfallmenge (ebd., www.bmel.de).
Aufgrund der weltweit begrenzten Produktionsflächen und Produktionskapazitäten und der stetig wachsenden Weltbevölkerung wurde im September 2015 von den Vereinten Nationen (UN) die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, in der verschiedene Nachhaltigkeitsziele festgelegt wurden und zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung verpflichtet sieht (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-erklaert-232174). Ein Ziel (SDG [Sustainable Development Goals] 12.3) für den Bereich der Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste lautet: „Bis 2030 Halbierung der Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle auf der Handels- und Verbraucherstufe und Reduzierung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette einschließlich der Nachernteverluste“ (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/nachhaltigkeitspolitik/produzieren-konsumieren-181666).
Die im Februar 2019 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ hat das Ziel, Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu reduzieren. Die Strategie wird ständig weiterentwickelt und übernimmt in Anlehnung an die Agenda 2030 das Ziel, bis 2030 die Lebensmittelabfälle in Deutschland zu halbieren und Lebensmittelverluste zu verringern (www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html).
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Ziel gesetzt, die Verschwendung von Lebensmitteln auf allen Ebenen zu bekämpfen und gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 39 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der im Rahmen der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ gebildeten fünf sektorspezifischen Dialogforen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)?
Welche Resultate kann der Sektor der Außer-Haus-Verpflegung im Sinne einer Einsparung von Lebensmittelabfällen nach Kenntnis der Bundesregierung nach Verabschiedung einer Zielvereinbarung (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/zielvereinbarung-reduzierung-lebensmittelabfaelle.pdf?__blob=publicationFile&v=4) durch das Dialogforum unter Koordinierung des World Wide Fund For Nature (WWF) im April 2021 bis dato insgesamt vorweisen?
a) Wurde die Vorgabe aus der Zielvereinbarung, Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 Prozent zu senken, nach Kenntnis der Bundesregierung durch die unterzeichnenden Verbände erfüllt, wie viele Lebensmittelabfälle wurden ggf. dementsprechend durch Betriebskantinen, Hotels, Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen etc. eingespart, wenn nein, warum wurden die Vorgaben nicht eingehalten, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der missglückten, weil nicht erfüllten Zielvereinbarung, dass heißt, welche Maßnahmen sollen nun ggf. folgen, um Lebensmittelabfälle im Sektor der Außer-Haus-Verpflegung abzusenken?
b) In welcher Höhe belaufen sich insgesamt die finanziellen Mittel, die das BMEL für die Errichtung einer Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung (KAHV) bislang verausgabt hat, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten von United Against Waste e. V. (UAW), das die Leitung der angesprochenen Kompetenzstelle innehat?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viel zeitlichen Mehraufwand die Beteiligung von Unternehmen aus dem Außer-Haus-Sektor an der Dokumentation der Abfallzahlen mit sich bringt, wenn ja, wie hoch ist der zeitliche Mehraufwand für das Messen pro Tag, und wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis davon?
d) Wird es weitere Dialogforen oder ein weiteres Dialogforum für die Außer-Haus-Verpflegung geben, wenn ja, wann sollen sie bzw. soll es stattfinden, und wenn nein, warum nicht?
Welche Ergebnisse kann das Dialogforum Private Haushalte mit Hinblick auf die Einsparung von Lebensmittelabfällen bei den Verbrauchern vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)?
a) Welche bereits mutmaßlich vorhandenen, erfolgversprechenden Ansätze und Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung wurden im Rahmen des ersten Dialogforums Private Haushalte identifiziert, in Zusammenarbeit mit bereits auf diesem Feld tätigen Akteuren getestet und mithilfe einer im Dialogforum entwickelten einheitlichen Messmethode auf ihre Wirksamkeit hin überprüft?
b) In welcher Höhe belaufen sich insgesamt die finanziellen Fördermittel, die das BMEL für die Errichtung des Dialogforums Private Haushalte bislang verausgabt hat?
c) Wie viele Netzwerktreffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch die Projektpartner Slow Food, Ecologic Institute und die Technische Universität Berlin abgehalten, wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Treffen gewesen, und in welcher Höhe belaufen sich die jährlich ausgezahlten Fördergelder der zuvor genannten Projektpartner (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/stlmv-abschlussbericht-prozessevaluation-lang.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
d) Wer oder was sind im Sinne des BMEL bzw. des Dialogforums Private Haushalte „relevante Akteure“ bei den Netzwerktreffen, und wer oder was vertritt die Interessen der Privathaushalte bzw. der Verbraucher bei diesen Veranstaltungen?
e) Wie hoch sind die Fördersummen des BMEL, die die Fortführung des Projektes als Dialogforum Private Haushalte 2.0 seit Oktober 2023 notwendig gemacht haben?
f) Welche Fortschritte in der Reduzierung von Lebensmittelabfällen konnte das Dialogforum Private Haushalte 2.0 seit seinem Start im Oktober 2023 verzeichnen, das heißt, wie wurden Messmethoden optimiert und als anwenderfreundliche App-Funktion zur Verfügung gestellt, welche mutmaßlich wirksamen Maßnahmen wurden an verbrauchernahen Schnittstellen entwickelt und umgesetzt, und was sind verbrauchernahe Schnittstellen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)?
g) Wer oder was sind im Sinne des BMEL bzw. des Dialogforums Private Haushalte 2.0 „relevante Akteure“ bei den Netzwerktreffen, und wer oder was vertritt die Interessen der Privathaushalte bzw. der Verbraucher bei diesen Veranstaltungen?
h) Wird es ein Dialogforum Private Haushalte 3.0 geben?
Welche Ergebnisse können die Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung, die von 2020 bis 2022 von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) koordiniert und durch das Johann Heinrich von Thünen-Institut begleitet wurden, angesichts der Absenkung von Lebensmittelabfällen im genannten Sektor vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)?
a) Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen wurden identifiziert, in Demonstrationsbetrieben getestet und auf ihre Nachhaltigkeit hin bewertet?
b) Welche identifizierten Maßnahmen wurden bereits an der Schnittstelle zu vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen angewendet, welche Effekte hat das in einzelnen Wirtschaftsbereichen ausgelöst, und wie gestaltete sich die Mitwirkung?
c) Welche Nachhaltigkeitskriterien wurden bei der Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen angesetzt?
d) Wird es dritte Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung geben?
e) Wie hoch sind die Fördersummen, die durch das BMEL in diese Dialogforen geflossen sind?
Welche Ergebnisse kann das Dialogforum Groß- und Einzelhandel, das von September 2019 bis Ende 2022 vom Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP) koordiniert und durch das Johann Heinrich von Thünen-Institut für Marktanalyse begleitet wurde, mit Blick auf eine Absenkung von Lebensmittelabfällen im genannten Sektor vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)?
a) Welche Reduzierungsmaßnahmen wurden in den verschiedenen Arbeitstreffen identifiziert, und wie und nach welchen Maßstäben wurden diese bewertet?
b) Wie hoch sind die Fördergelder insgesamt, die das BMEL für die Errichtung des Dialogforums Groß- und Einzelhandel verausgabt hat?
c) In welcher Höhe belaufen sich die Fördergelder, die von September 2019 bis Ende 2022 an CSCP geflossen sind?
d) Liegen der Bundesregierung bereits erste Datensätze vor, die zur Erhebung der Lebensmittelabfallreduzierung bis 2025 als Zwischenziel (Vorgabe 30 Prozent Lebensmittelabfallreduzierung bis 2025, vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/ergebnisbericht-pakt-gegen-lmv-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3) dienen, wenn ja, haben die Unternehmen Lebensmittelabfälle im Umfang der Vorgabe absenken können, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob ein drittes Nationales Dialogforum geplant ist, wenn ja, wann wird dieses stattfinden, und ist bereits etwas zu den Teilnehmern und Beteiligten bekannt (vgl. www.zugutfuerdietonne.de/strategie/nationales-dialogforum)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche branchen- und sektorenspezifische Maßnahmen in Anlehnung an die sektorspezifischen Dialogforen bundesweit einzuführen, wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierzu bereits einen Zeitplan erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieser aus, stehen bereits verbindliche Maßnahmen für gewisse Branchen und Sektoren fest, die die Bundesregierung einführen möchte (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 39 ff.), und wenn ja, welche?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für die Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zur Lebensmittelspende, wie dies etwa in Frankreich gesetzlich festgeschrieben ist, welche dagegen (vgl. Unterrichtung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben, Empfehlung 3, S. 28 ff. auf Bundestagsdrucksache 20/10300), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Beabsichtigt die Bundesregierung, haftungsrechtliche Fragen zu klären und steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden zu ermöglichen, wenn ja, gibt es bereits einen Zeitplan, bis wann diese erfolgen sollen, und gibt es dazu eine Umsetzungsstrategie (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)?
a) Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus, welche haftungs- und steuerrechtlichen Erleichterungen sind detailliert für eine Umsetzung angedacht, und wann?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung noch kein Strategiepapier erarbeitet?
Hat sich die Bundesregierung zu der Möglichkeit, Haftungsrisiken bei der Lebensmittelspende und Weitergabe in Anlehnung an das italienische „Gute Samariter Gesetz“ zu reduzieren (vgl. www.bundestag.de/resource/blob/648932/7c64ad8483b3e289ce6896fc36198be0/WD-5-046-19-pdf-data.pdf, S. 12 ff.), eine eigene Auffassung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und wird sie davon Gebrauch machen?
Plant die Bundesregierung eine strafrechtliche Änderung beim Thema Containern, wenn ja, wann soll diese stattfinden, und wie sollte diese aussehen?
Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Status des Digitalisierungsprojekts „Eco-Plattform“ der Tafeln und des Lebensmittelhandels, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert wird (vgl. www.tafel.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2023/tafeln-entwickeln-eco-plattform), wurden mittlerweile auch diejenigen Teile des Vorhabens, die pandemiebedingt aufgeschoben wurden, ebenfalls abgeschlossen, und wenn ja, welche Teilvorhaben sind hier zu nennen, welche sich pandemiebedingt verzögert haben?
Plant die Bundesregierung, die Tafeln und bzw. oder ähnliche Einrichtungen auf Bundesebene zu fördern, damit diese insbesondere ihre Logistik, regionale Verteilung, Lager- und Kühlkapazitäten aus- und aufbauen können, wenn ja, was soll gefördert werden, wie hoch soll diese Förderung ausfallen, und für welchen Zeitraum?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Thema Vermeidung von Lebensmittelabfällen über die Ernährungsbildung stärker in den Fokus der Verbraucher zu rücken?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind hier zu nennen?
b) Wenn nein, warum plant die Bundesregierung nichts dergleichen?
Sieht die Bundesregierung für die 21. Legislaturperiode Maßnahmen vor, um das Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln in der Bevölkerung zu fördern, und wenn ja, welche sind das?
Sind der Bundesregierung Anwendungsbereiche bekannt, in denen derzeit bereits Künstliche Intelligenz (KI) dazu eingesetzt wird, Lebensmittelabfälle zu senken, wenn ja, in welchen Sektoren kommt KI zum Einsatz, und wie effektiv ist die Verwendung?
Was genau beabsichtigt die Bundesregierung, wenn im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf S. 40 angegeben ist, Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen zu bekämpfen und gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)?