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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Bevorzugung von Frauen bei Auswahlentscheidungen nach § 8 Absatz 1 Bundesgleichstellungsgesetzes

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

19.06.2025

Aktualisiert

27.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/39705.06.2025

Bevorzugung von Frauen bei Auswahlentscheidungen nach § 8 Absatz 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes

der Abgeordneten Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, Christoph Grimm, Ulrich von Zons, Peter Bohnhof, Martina Kempf, Thomas Fetsch, Rainer Galla, Gereon Bollmann, Stefan Möller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) vom 24. April 2015 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I S. 642, 643, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Februar 2025; BGBl. I Nummer 72) fördert nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 BGleiG die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und den Bundesgerichten. Weiterhin sollen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 BGleiG bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes beseitigt werden. Nach § 3 Nummer 1 bis 3 geht es um die Stellenbesetzung in allen Entgelt- und Besoldungsgruppen als auch um Beförderungen und Höhergruppierungen im Beamten- und Angestelltenverhältnis. Der Geltungsbereich erstreckt sich nach § 2 Absatz 1 BGleiG in Verbindung mit § 3 Nummer 5 BGleiG auf Bundesgerichte, Behörden und Verwaltungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie auf Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und Vergabe von Ausbildungsplätzen sollen gemäß § 8 Absatz 1 BGleiG bei gleicher Qualifikation dann zugunsten einer Frau ausfallen, wenn sie in diesem Bereich gegenüber Männern unterrepräsentiert sind.

Bislang ist nicht bekannt, wie viele Frauen aufgrund dieses Gesetzes gegenüber männlichen Bewerbern bei Auswahlentscheidungen vorrangig berücksichtigt worden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Auswahlentscheidungen nach § 8 Absatz 1 BGleiG bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen gegenüber männlichen Bewerbern bei gleicher Qualifikation bevorzugt bei

a) Bundesgerichten,

b) Behörden und Verwaltungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung einschließlich solcher im Bereich der Streitkräfte,

c) Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes (bitte nach Kalenderjahr, Dienststelle sowie Unternehmen aufstellen)?

2

Wie viele Konkurrentenklagen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung, weil männliche Bewerber sich bei den Auswahlentscheidungen benachteiligt gesehen haben (bitte nach Kalenderjahr, Dienststelle sowie Unternehmen aufstellen)?

3

Wie viele dieser in Frage 2 erfragten Konkurrentenklagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung positiv beschieden (bitte nach Kalenderjahr, Dienststelle sowie Unternehmen aufstellen)?

Berlin, den 4. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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