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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Negative Auswirkungen der Transgenderpolitik auf Fairness in sportlichen Wettbewerben

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

19.06.2025

Aktualisiert

01.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/39805.06.2025

Negative Auswirkungen der Transgenderpolitik auf Fairness in sportlichen Wettbewerben

der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Lucas Rehm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit Geschlechtsüberprüfungen im Frauensport, wo weiblichen Athleten eine Startberechtigung vorbehalten ist, und den Auswirkungen der Transgenderideologie hierauf kam es zuletzt mehrfach zu Debatten mit internationaler Tragweite, bei denen die sportliche Fairness der aktuellen Regelungen zur Geschlechtsüberprüfung, die teilweise Aufgabe der klaren Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter und die Praxis von Wettkampfzulassungen kritisch hinterfragt wurden:

Vor dem Hintergrund dieser Debatten sollen in dieser Kleinen Anfrage die möglichen Konsequenzen für den Frauensport in Deutschland thematisiert werden.

Zwar betont das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Webseite hinsichtlich des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG, nichtamtlich auch Selbstbestimmungsgesetz), dass das SBGG die Autonomie des Sports nicht antaste (www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332). Weiter heißt es in dem betreffenden Text des Bundesministeriums: „Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden.“

Dennoch scheint das beschlossene SBGG erhebliche Auswirkungen auf die Regelungspraxis der Sportverbände zu haben. So heißt es beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Fußball-Bundes (DFB): „Der Fußball setzt seinen Kurs, das Spielrecht für Transgender- und intergeschlechtliche Personen zu liberalisieren, weiter fort. Beim sogenannten ‚TIN*Spielrecht‘ soll es mit dem Saisonbeginn 2025/2026 wichtige Änderungen geben. Ab dann sollen die Bestimmungen für das Spielrecht von Trans- und intergeschlechtlichen Personen nicht mehr dem Transsexuellengesetz, sondern dem Selbstbestimmungsgesetz entsprechen“ (www.dfb.de/news/detail/gut-besuchter-dfb-workshop-zum-tinspielrecht-263633).

Bereits im Jahr 2022 beschloss der DFB eine Neuregelung im Amateurfußball, wonach Personen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ sowie Personen, die eine Geschlechtsumwandlung vornehmen, künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Spielberechtigung für ein Frauen- oder ein Männerteam erhalten sollen (www.lsvd.de/de/ct/7208-DFB-Amateurfussball-oeffnet-sich-fuer-trans-inter-und-nicht-binaere-Spieler-innen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche Sportverbände sich neben dem Deutschen Fußball-Bund ebenfalls dazu bekannt haben, das Spielrecht auf Basis des SBGG umgestellt zu haben (wenn ja, bitte vollständig auflisten)?

2

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche Sportverbände es Personen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ sowie Personen, die eine Geschlechtsumwandlung vollzogen haben, erlauben, selbst zu entscheiden, ob sie eine Spielberechtigung für ein Frauen- oder ein Männerteam erhalten (wenn ja, bitte die entsprechenden Sportverbände und Wettbewerbe vollständig auflisten)?

3

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Männer nach einer Geschlechtsumwandlung im Frauensport in Deutschland aktiv gewesen sind, und wenn ja, wie viele (bitte nach Anzahl, Sportart und Wettbewerb aufschlüsseln)?

4

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Personen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ selbst entschieden haben, ob sie eine Spielberechtigung für das Männer- oder für das Frauenteam erhalten (wenn ja, bitte nach Anzahl, Jahr, Sportart, Wettbewerb und Personenstand aufschlüsseln)?

5

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Sportler oder Sportlerinnen in Wettbewerben benachteiligt oder disqualifiziert wurden, weil sie sich weigerten, gegen die in den Fragen 2 bis 4 erfragten Personen in Wettkämpfen anzutreten, und wenn ja, wie viele (bitte nach Anzahl, Sportart und Wettbewerb aufschlüsseln)?

6

Hat sich die Bundesregierung eine Ansicht dazu gebildet, inwiefern es sich mit sportlichen Fairnessprinzipien verträgt, wenn nicht medizinische Befunde und Gutachten, sondern die Sportler selbst entscheiden dürfen, ob sie gegen Männer oder gegen Frauen antreten, und wenn ja, welche?

7

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Maßnahmen gegen den bewussten Missbrauch einer Gleichberechtigungspolitik zu ergreifen, um zu verhindern, dass Sportler ihren Personenstandseintrag nur deshalb ändern, weil sie sich sportliche Vorteile erhoffen, und wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Hinsicht ggf. bereits getroffen oder gedenkt sie ggf. zu treffen?

8

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die in Frage 7 genannten Missbrauchsmöglichkeiten sich durch die Verabschiedung des SBGG noch weiter erhöhen könnten, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?

Berlin, den 4. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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