Klärung von Kriterien für Förderungen und steuerliche Anreize für Gewerkschaften
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Jan Feser, Johann Martel, Bernd Schuhmann, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, Torben Braga, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Dirk Brandes, Gerrit Huy, Thomas Korell, Andreas Mayer, Marcel Queckemeyer, Christian Reck, Martin Reichardt, Angela Rudzka, Claudia Weiss und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt es, die Bundesregierung werde „die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver“ machen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, abgerufen am 21. Mai 2025, S. 19).
Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften sind in der Regel bereits jetzt nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Beitrag zu einem Berufsverband und damit Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich abziehbar (www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html, abgerufen am 21. Mai 2025). Es stellt sich nach Ansicht der Fragesteller daher die Frage, welche zusätzlichen steuerlichen Anreize im Sinne des Koalitionsvertrags darüber hinaus geplant sind und welcher tatsächliche Förderzweck damit verfolgt wird.
Die von der dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugeordneten Staatsministerin Natalie Pawlik verantwortete EU-Gleichbehandlungsstelle (EU = Europäische Union) definiert Gewerkschaften wie folgt: „Gewerkschaften sind solidarische Gemeinschaften, die sich für die Rechte von Arbeitnehmenden einsetzen. Auf politischer Ebene fordern Gewerkschaften gerechte Arbeitsbedingungen und Einkommen sowie den Schutz von Schwächeren ein“ (www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/gewerkschaften, abgerufen am 21. Mai 2025).
Nach Ansicht der Fragesteller lässt eine solche Definition offen, ob seitens der Bundesregierung auch Personenvereinigungen wie beispielsweise ein eingetragener oder nichteingetragener Verein bei entsprechender Betätigung als Gewerkschaft im Sinne der von der Bundesregierung in Aussicht gestellten steuerlichen Anreize anzusehen wären.
In einer durch das BMAS sowie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geförderten und auf der Internetseite der von der Staatsministerin Natalie Pawlik verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) heißt es zudem: „In Deutschland sind Gewerkschaften Organisationen, die von ihren Mitgliedern finanziert und getragen werden. Die Gewerkschaften sind unabhängig von politischen Parteien und arbeiten unabhängig vom Staat“ (www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/1817746/1813358/6ca68e5b95efff1d2bc3b55cdf449746/flyer-werden-sie-mitglied-einer-gewerkschaft-data.pdf?download=1, abgerufen am 21. Mai 2025, S. 2).
Dies erscheint nach Ansicht der Fragesteller bereits vor dem Hintergrund fragwürdig, dass Anfragen der Fraktion der AfD ergeben haben, dass große Gewerkschaften, mit großen Gewerkschaften verbundene Bildungsträger sowie große Zusammenschlüsse von Gewerkschaften in den letzten Jahren insgesamt mit Bundesmitteln in Millionenhöhe gefördert wurden, zumal nun besagte steuerliche Anreize in Aussicht gestellt werden (Bundestagsdrucksache 20/8838, S. 20, 30, 31, 32, 64, 67, 92, 94, 96, 102; Bundestagsdrucksache 20/10233, S. 20, 21, 102, 109, 133; Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu), S. 18, 20, 26, 106, 121, 137, 139, 250, 269; Bundestagsdrucksache 20/15078, S. 29 f., 44).
Zudem handelt es sich u. a. bei Yasmin Fahimi, der Vorsitzenden des DGB und damit der größten Dachorganisation von Einzelgewerkschaften in Deutschland, selbst um eine langjährige Parteipolitikerin – seit 1986 Mitglied der SPD, u. a. von 2017 bis 2022 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 2014 bis 2015 Generalsekretärin der SPD (de.statista.com/themen/3099/gewerkschaften-in-deutschland/; abgerufen am 21. Mai 2025; www.dgb.de/der-dgb/geschaeftsfuehrender-bundesvorstand/yasmin-fahimi/, abgerufen am 21. Mai 2025).
Auch Christiane Benner, erste Vorsitzende der IG Metall, der größten Gewerkschaft im DGB, und Frank Werneke, Vorsitzender der ver.di, der zweitgrößten Gewerkschaft im DGB, sind Mitglieder der SPD (www.gewerkschaftsgeschichte.de/biografien-55540-christiane-benner.htm, abgerufen am 21. Mai 2025; www.verdi.de/presse/downloads/personen/++co++228f7a4e-8aee-11e2-a98e-52540059119e, abgerufen am 21. Mai 2025).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Was versteht die Bundesregierung im Sinne ihrer Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver zu machen, unter einer Gewerkschaft, und sind auch Personenvereinigungen wie beispielsweise eingetragene oder nichteingetragene Vereine bei entsprechender Betätigung hiervon umfasst?
Welche steuerlichen Anreize plant die Bundesregierung konkret umzusetzen, um die Mitgliedschaft in Gewerkschaften für Mitglieder attraktiver zu machen, und wie sollen diese konkret ausgestaltet sein, gerade vor dem Hintergrund, dass Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften in der Regel bereits jetzt nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 EStG als Beitrag zu einem Berufsverband und damit Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich abziehbar sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Soll es für die Gewährung oder für den jeweiligen Umfang steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln darauf ankommen, bei welcher Gewerkschaft eine steuerlich zu begünstigende Person Mitglied ist bzw. welcher Gewerkschaft sie beitritt, und ob und ggf. in welchem Umfang diese Gewerkschaft bereits aus Bundesmitteln gefördert wird?
Wenn ja, inwiefern sollen die Gewährung oder der jeweilige Umfang steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln davon abhängen, ob und ggf. in welchem Umfang die Gewerkschaft, deren Mitgliedern diese Anreize gewährt werden, bereits aus Bundesmitteln gefördert wird?
Wenn nein, warum sollen steuerliche Anreize oder künftige Förderungen aus Bundesmitteln unabhängig von bereits bestehender Förderung aus Bundesmitteln gewährt werden?
Soll es vor dem Hintergrund, dass beispielsweise der DGB die AfD als den „Feind der Beschäftigten“ bezeichnet, die ver.di zusammen mit dem DGB und weiteren Bündnispartnern, anlässlich der mit Stimmen der Fraktion der AfD zustande gekommenen Mehrheit für den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU „zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zu aktuellen innenpolitischen Themen“ auf Bundestagsdrucksache 20/14698, zum sogenannten Widerstand gegen die AfD und rechte Kräfte aufgerufen hat, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bereits 2019 einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD gefasst hat, der ver.di-Bundesvorstand 2024 einem Vertrauensmann, nachdem dieser bei einer Personalratswahl das beste Ergebnis aller Kandidaten erhalten hatte, die Wählbarkeit in gewerkschaftliche Funktionen bis 2027 entzogen und diese Sanktion mit dessen AfD-Engagement begründet hat oder angesichts weiterer ähnlich gelagerter Fälle für die Gewährung oder für den jeweiligen Umfang steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln darauf ankommen, ob die Gewerkschaft, in welcher eine steuerlich zu begünstigende Person Mitglied ist bzw. in welche diese eintritt, gegen legale politische Vereinigungen wie Parteien, Bürgerinitiativen oder Wählergemeinschaften agitiert, indem sie beispielsweise diese verunglimpft, Demonstrationen gegen diese organisiert oder zu diesen aufruft oder den Beitritt zur Gewerkschaft oder die Ausübung von gewerkschaftlichen Mitgliedsrechten bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in oder Unterstützung von einer solchen legalen politischen Vereinigung aus politischen Gründen ausschließt oder einschränkt (www.dgb.de/gerechtigkeit/demokratie/afd-der-feind-der-beschaeftigten/, abgerufen am 21. Mai 2025; www.verdi.de/themen/politik-wirtschaft/++co++d4797bf2-b570-11ee-be97-b9c9a39c4013, abgerufen am 21. Mai 2025; www.evg-online.org/meldungen/details/news/evg-bundesvorstand-beschliesst-resolution-gegen-rechte-hetze-12695/, abgerufen am 21. Mai 2025; jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/verdi-rebell-von-der-afd-tritt-jetzt-doch-aus-der-gewerkschaft-aus/, abgerufen am 21. Mai 2025)?
Wenn ja, inwiefern sollen die Gewährung oder der jeweilige Umfang steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln davon abhängen, ob eine Gewerkschaft in besagter Weise gegen eine legale politische Vereinigung agitiert?
Wenn nein, warum sollen steuerliche Anreize unabhängig von etwaigen Agitationen einer Gewerkschaft gegen eine legale politische Vereinigung gewährt werden?
Soll es vor dem Hintergrund, dass u. a. laut Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sozialisten, Kommunisten und Anarchisten bestrebt sind, gewerkschaftliche Demonstrationen zu instrumentalisieren, sich in der Gewerkschaftsbewegung engagieren und sich in Gewerkschaften organisieren, für die Gewährung oder für den jeweiligen Umfang steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln darauf ankommen, ob die Gewerkschaft, in welcher eine steuerlich zu begünstigende Person Mitglied ist bzw. in welche diese eintritt, Verflechtungen beispielsweise personeller Art mit einer Gruppierung oder Organisation aufweist, die vom Bundesamt oder einem Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb2023-BMI24018.pdf?__blob=publicationFile&v=10, abgerufen am 21. Mai 2025, S. 173, 182 bis 184)?
Wenn ja, inwiefern sollen die Gewährung oder der jeweilige Umfang steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln davon abhängen, ob eine Gewerkschaft Verflechtungen mit einer Gruppierung oder Organisation aufweist, die vom Bundesamt oder einem Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird?
Wenn nein, warum sollen steuerliche Anreize oder künftige Förderungen aus Bundesmitteln unabhängig davon gewährt werden, ob eine Gewerkschaft Verflechtungen mit einer Gruppierung oder Organisation aufweist, die vom Bundesamt oder einem Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird?
Soll es vor dem Hintergrund, dass sich beispielsweise die Gruppierung „Letzte Generation“ nach Aussage eines Mitglieds mit Gewerkschaften vernetzt, während bereits mehrere Mitglieder der Gruppierung aufgrund ihrer Aktivitäten zu Haftstrafen verurteilt wurden, aktuell mehrere Gerichte mit der Frage befasst sind, ob es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt und die Begehung von Straftaten im Sinne von § 129 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) nach Meinung von Rechtswissenschaftlern jedenfalls einen nicht unwesentlichen Teil der Tätigkeit von Aktivisten der Gruppierung darstellt und deren Erscheinungsbild und die Organisationsstruktur prägt, für die Gewährung oder für den jeweiligen Umfang steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln darauf ankommen, ob die Gewerkschaft, in welcher eine steuerlich zu begünstigende Person Mitglied ist bzw. in welche diese eintritt, Verflechtungen beispielsweise personeller Art mit einer Gruppierung oder Organisation aufweist, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist (www.t-online.de/region/berlin/id_100196628/letzte-generation-polizistin-ist-mitglied-bei-klimaaktivisten-widerspruch-.html, abgerufen am 21. Mai 2025; www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/08/berlin-haftstrafe-letzte-generation-sitzblockade-klimakleber.html, abgerufen am 21. Mai 2025; www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-niebuell-haftstrafe-klimakleber-letzte-generation-jet-flughafen, abgerufen am 21. Mai 2025; www.lto.de/recht/nachrichten/n/anklage-generalstaatsanwaltschaft-muenchen-letzte-generation-bildung-kriminelle-vereinigung, abgerufen am 21. Mai 2025; www.lto.de/recht/meinung/m/kriminelle-vereinigung-thomas-fischer-letzte-generation, abgerufen am 21. Mai 2025; verfassungsblog.de/organisierte-klimakleber-als-kriminelle-vereinigung/, abgerufen am 21. Mai 2025)?
Wenn ja, inwiefern sollen die Gewährung oder der jeweilige Umfang steuerlicher Anreize oder die künftige Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln davon abhängen, ob eine Gewerkschaft Verflechtungen mit einer Gruppierung oder Organisation aufweist, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist?
Wenn nein, warum sollen steuerliche Anreize oder künftige Förderungen aus Bundesmitteln unabhängig davon gewährt werden, ob eine Gewerkschaft Verflechtungen mit einer Gruppierung oder Organisation aufweist, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist?
Erachtet es die Bundesregierung angesichts des in der von ihr geförderten Publikation des DGB formulierten Anspruchs, wonach Gewerkschaften in Deutschland von ihren Mitgliedern finanziert und getragen werden, unabhängig von politischen Parteien sind und unabhängig vom Staat arbeiten, als potenziell einschränkend für die Erfüllung dieses Anspruchs oder als in tatsächlichem Widerspruch dazu stehend, dass große Gewerkschaften wie die ver.di, mit großen Gewerkschaften verbundene Bildungsträger wie die ver.di-Forum Nord gGmbH und Zusammenschlüsse wie die größte Dachorganisation von Einzelgewerkschaften in Deutschland DGB seit Jahren in Millionenhöhe mit Bundesmitteln gefördert werden, u. a. im DGB und seinen größten Mitgliedern IG Metall und ver.di langjährige und teils hochrangige Parteipolitiker die Vorsitzenden stellen und die Bundesregierung nun zusätzlich steuerliche Anreize für Gewerkschaftsmitglieder in Aussicht stellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung für sich daraus ab?
Wenn nein, warum erachtet die Bundesregierung dies nicht als potenziell einschränkend für die Erfüllung dieses Anspruchs oder als in tatsächlichem Widerspruch dazu stehend?