Konsequenzen aus der neuen politischen Lage in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes für die Asylgewährung, den Widerruf von Schutzgewährungen sowie die Möglichkeit von Abschiebungen nach Syrien
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Stefan Keuter, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Dr. Anna Rathert, Arne Raue, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Christian Wirth, Dr. Alexander Wolf, Diana Zimmer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit dem Jahr 2014 bilden Syrer ununterbrochen die größte nationale Gruppe unter den Asylbewerbern, zuletzt im Jahr 2024 mit 76 765 Erstantragstellern (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [BAMF], Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2024, S. 3) und im laufenden Jahr 2025 bis einschließlich Mai mit 13 278 Erstantragstellern (BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Mai 2025, S. 3). Die Zahl von syrischen Staatsangehörigen in Deutschland stieg vor allem infolge der Asylzuwanderung von ca. 60 000 im Jahr 2013 auf 975 000 Stand Ende 2024 (de.statista.com/statistik/daten/studie/463384/umfrage/auslaender-aus-syrien-in-deutschland/#:~:text=Am%20Ende%20des%20Jahres%202024,%C3%BCber%2013%20Jahre%20lang%20dauerte).
Mit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hat sich in Syrien eine neue Regierung etabliert, welche an alle ins Ausland geflüchteten Syrer appellierte, nach Syrien zurückzukehren und sich am Wiederaufbau des Landes zu beteiligen (www.stern.de/politik/syriens-neuer-regierungschef-ruft-fluechtlinge-zur-rueckkehr-auf-35301402.html). Die internationale Gemeinschaft zeigt sich bereit, die neue Regierung auf ihrem Weg zu stabilen und materiell verbesserten Lebensverhältnissen zu unterstützen. So haben sowohl die USA als auch die EU ihre Sanktionen gegen das Land aufgehoben (www.nzz.ch/international/syrien-die-neusten-entwicklungen-im-buergerkrieg-ld.1536230). Deutschland hat weiterhin seine Botschaft in Syrien wiedereröffnet (www.tagesschau.de/ausland/asien/baerbock-botschaft-syrien-102.html).
Die Entwicklung in Syrien hat auch Folgen für die Asylpolitik in Deutschland. Das BAMF hatte unmittelbar nach dem Sturz des Assad-Regimes zunächst Sachentscheidungen über die Asylanträge von Syrern suspendiert und auch keine Anhörungen mehr durchgeführt; Letztere wurden aber kürzlich wiederaufgenommen (www.welt.de/politik/deutschland/plus256061102/Migrationspolitik-Warum-das-BAMF-Anhoerungen-von-syrischen-Asylbewerbern-wieder-aufnimmt.html). Bislang hat das BAMF im laufenden Jahr 2025 über 11 006 Erst- und Folgeanträge syrischer Antragsteller entschieden, wobei die Gesamtschutzquote 0,2 Prozent betrug (BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Mai 2025, S. 3). Zudem hat die damalige Bundesregierung im Januar 2025 ein Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr nach Syrien aufgelegt (www.welt.de/politik/deutschland/article255563512/Freiwillige-Ausreise-Bund-hat-bislang-Rueckkehrhilfe-fuer-133-Syrer-gezahlt.html).
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD (www.koalitionsvertrag2025.de/, S. 97) zu Abschiebungen nach Syrien, beginnend mit Straftätern und Gefährdern, aber nicht beschränkt auf diese, bekannt. Weiterhin ist eine an klare Bedingungen geknüpfte Unterstützung beim Wiederaufbau des Landes vorgesehen, auch um die Rückkehr von Geflüchteten zu ermöglichen (ebd., S. 130).
§ 73 des Asylgesetzes (AsylG) sieht in Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 2 Satz 1 vor, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes zwingend zu widerrufen ist, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Im Falle der Flüchtlingseigenschaft ist dies insbesondere der Fall, wenn nicht mehr abgelehnt werden kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt (§ 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 AsylG). Die Veränderungen im Herkunftsland müssen zudem wesentlich und nicht nur vorübergehend sein (vgl. § 73 Absatz 1 Satz 3 bzw. Absatz 2 Satz 3 AsylG).
Diese Widerrufsvoraussetzungen sind aus Sicht der Fragesteller jedenfalls im Regelfall erfüllt: Mit dem endgültigen Sturz des Assad-Regimes droht den als Verfolgte des Regimes anerkannten Flüchtlingen keine Gefahr mehr. Weiterhin hat die neue Regierung die Kontrolle über wesentliche Teile des Landes, in denen weitgehend stabile Verhältnisse herrschen. Von einer stabilen Regierung, welche die Kontrolle über weite Teile des Landes ausübt, ging auch das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe aus, als es kürzlich das BAMF verurteilte, über Asylanträge von Syrern wieder in der Sache zu entscheiden, weil ein Verzögerungsgrund in Form einer ungewissen Lage in Syrien nicht mehr bestehe (www.lto.de/recht/nachrichten/n/a8k568224-vg-karlsruhe-asyl-syrien-bamf). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte bereits im Sommer 2024 entschieden, dass in Syrien keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte allgemeine Gefahr für Leib und Leben mehr besteht (www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2024/37_240722/index.php), ohne dass die Bundesregierung die hiernach aus Sicht der Fragesteller gebotenen Konsequenzen (keine pauschale Anerkennung syrischer Asylbewerber mehr, stattdessen Einleitung von Widerrufsverfahren) gezogen hätte. Im laufenden Jahr 2025 wurden durch das BAMF lediglich 9 650 neue Widerrufsverfahren angelegt und die Widerrufsquote bei den im selben Zeitraum entschiedenen 25 982 Verfahren lag bei nur 3,9 Prozent (BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe Mai 2025, S. 14).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Bis wann sollen, auch im Lichte des Urteils des VG Karlsruhe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), über Asylanträge von Syrern wieder Sachentscheidungen getroffen werden?
Handelt es sich bei den im Jahr 2025 im Umfang von 99,8 Prozent abgelehnten Anträgen syrischer Antragsteller (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) um Sach- oder um formelle Entscheidungen, und inwieweit handelt es sich um Erst- bzw. um Folgeanträge (bitte jeweils prozentual aufschlüsseln und dabei auch den Anteil der Dublin-Fälle gesondert ausweisen)?
Welche Maßnahmen werden getroffen, um hinreichende Informationen hierfür (vgl. Frage 2) über die Lage in Syrien zu erhalten, und bis wann ist eine Neubewertung der Lage durch das Auswärtige Amt zu erwarten?
Welche sicherheits- und menschenrechtlichen Bewertungen liegen der Bundesregierung über die einzelnen Regionen Syriens vor (z. B. Damaskus, Aleppo, Idlib, Hasaka), insbesondere im Hinblick auf Rückkehrmöglichkeiten und die Zumutbarkeit eines Aufenthalts dort?
Wie viele syrische Antragsteller auf Asyl haben im Jahr 2025 bislang ihren Antrag zurückgenommen (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit regelhaft Verfahren zum Widerruf
a) der Rechtsstellung als Flüchtling und
b) der Gewährung subsidiären Schutzes für Syrer einzuleiten, und von welchen Voraussetzungen hängt die Entscheidung hierüber ab?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass als Verfolgte des Assad-Regimes anerkannten Schutzberechtigten nach dem endgültigen Machtverlust des Regimes in ganz Syrien keine Verfolgung mehr droht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass Syrien als Ganzes so weit befriedet ist, dass bei einem Aufenthalt dort eine erhebliche allgemeine Gefahr für Leib und Leben, welche einen subsidiären Schutzstatus begründet, nicht mehr besteht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
Gibt es eine allgemeine Weisungslage hinsichtlich der Einleitung von Widerrufsverfahren gegenüber den als schutzberechtigt anerkannten syrischen Asylbewerbern, und wenn ja, welchen Inhalts?
Wie viele der im Jahr 2025 vom BAMF angelegten Widerrufsprüfverfahren betreffen Syrer?
Gegenüber wie vielen Syrern wurden im Jahr 2025
a) deren Flüchtlingseigenschaft und
b) deren subsidiärer Schutz widerrufen?
Verfolgt die neue Bundesregierung Überlegungen der abgelösten Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, weiter, Syrern Erkundungsreisen nach Syrien ohne Konsequenzen für ihren Aufenthaltsstatus zu ermöglichen (www.lto.de/recht/nachrichten/n/diskussion-ueber-rueckkehrregelungen-syrien-nancy-faeser-erkundungsreise)?
Von wie vielen Reisen syrischer Staatsangehöriger mit Schutzstatus nach Syrien und anschließender Rückkehr nach Deutschland in den Jahren 2024 und 2025 hat die Bundesregierung Kenntnis?
In wie vielen Fällen folgten hieraus aufenthaltsrechtliche Konsequenzen für die Betroffenen (vgl. Frage 13)?
Wie viele syrische Staatsangehörige halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland auf, und welchen Aufenthaltsstatus haben sie jeweils?
Wie viele von ihnen (vgl. Frage 15) verfügen über einen Aufenthaltsstatus, der nach § 73 AsylG grundsätzlich widerrufen werden kann?
Wie viele Anträge auf eine geförderte Rückkehr durch den Bund oder, soweit die Bundesregierung hiervon Kenntnis hat, durch die Länder, wurden von Syrern seit dem Sturz des Assad-Regimes gestellt und wie viele davon bereits bewilligt oder abgelehnt?
Wie viele Syrer haben eine geförderte Rückkehr bereits vollzogen (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
Von wie vielen Ausreisen syrischer Staatsbürger nach Syrien auch ohne Förderung im Jahr 2025 hat die Bundesregierung Kenntnis?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. bereits ergriffen oder jedenfalls geplant, um möglichst viele der hier aufhältigen Syrer über die Möglichkeit einer geförderten freiwilligen Rückkehr zu informieren?
Werden insbesondere Syrer, die noch im Asylverfahren sind oder deren Antrag abgelehnt wurde, sowie Syrer, die noch kein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, gezielt und umfassend über die Möglichkeit der geförderten freiwilligen Ausreise informiert?
Wann sollen die im Koalitionsvertrag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) angekündigten Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Syrien aufgenommen werden, und wie viele Syrer aus diesen Kategorien wurden bei der Bundesregierung von den Bundesländern für Abschiebungen angemeldet?
Wann sollen sonstige ausreisepflichtige Syrer wieder nach Syrien abgeschoben werden?
Gehört zu den Bedingungen für die Unterstützung beim Wiederaufbau (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch die Kooperation der syrischen Regierung bei der Rücknahme ausreisepflichtiger Staatsbürger aus Deutschland?
Wie viele Syrer wurden bislang im Jahr 2025 eingebürgert?
Wie viele Syrer haben einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, über den noch nicht entschieden worden ist?
Wie viele syrische Staatsangehörige haben aktuell einen Antrag auf ein Visum für den Familiennachzug nach Deutschland gestellt, und wie viele davon wollen zu einem in Deutschland aufhältigen syrischen Verwandten, der einen Aufenthaltstitel als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter besitzt, nachziehen?
Wie viele syrische Staatsangehörige beziehen aktuell
a) Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Bürgergeld) oder
b) sonstige Sozialleistungen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein infolge der neuen Verhältnisse in Syrien möglicherweise geändertes Wanderungsverhalten von Syrern, hat die Zahl von Syrern, die potenziell nach Deutschland gelangen wollen, abgenommen, und wie verhalten sich die Syrer, die sich derzeit in typischen Transitländern aufhalten?