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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

30.06.2025

Aktualisiert

04.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/47813.06.2025

Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL

der Abgeordneten Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Diana Zimmer, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die aktuelle Lage im Libanon ist weiterhin angespannt und komplex. Der Libanon steht vor großen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Zwar existiert seit Ende November 2024 eine Waffenruhe zwischen Israel und der Hisbollah, jedoch kommt es immer wieder zu Angriffen ausgehend vom libanesischen Staatsterritorium und auf das libanesische Staatsterritorium (www.rnd.de/politik/waffenruhe-zwischen-hisbollah-und-israel-wird-verlaengert-PJJHJ6O54RLNHI47DTZH2FYA6U.html). Terroristen der Hisbollah und die Infrastruktur dieser Terrororganisation sind nach wie vor Ziel israelischer Angriffe in der Absicht, die Sicherheit Israels ein für alle Mal herzustellen (www.juedische-allgemeine.de/israel/die-hisbollah-bricht-den-waffenstillstand/). Zugleich stellen diese Verletzungen der territorialen Integrität eine Belastung der israelisch-libanesischen Beziehungen dar. Israel hat zwar einen Großteil seiner Streitkräfte aus dem Libanon zurückgezogen, unterhält aber nach wie vor Stützpunkte jenseits seiner Staatsgrenze (www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-rueckzug-libanon-102.html). Die libanesische Regierung fordert den Abzug dieser Postierungen, wohingegen Israel auf die Notwendigkeit verweist, die Hisbollah unter Kontrolle zu halten und Zweifel an der Schlagkraft der libanesischen Armee hegt, um die Hisbollah in Schach zu halten.

Die wirtschaftliche Lage des Libanons ist desaströs: Die libanesische Lira hat seit 2019 massiv an Wert verloren, 70 Prozent der Bevölkerung leben in Armut, und der Alltag ist geprägt von Engpässen bei der Versorgung mit Strom, Wasser, Medikamenten und Treibstoff. Während ein Teil der Bevölkerung Perspektiven im Ausland sucht, sind die schlechten Lebensbedingungen wiederum Nährboden für die Terrororganisation Hisbollah (www.nd-aktuell.de/artikel/1181331.wirtschaftskrise-im-libanon-eine-der-schwersten-krisen-seit-mitte-des-jahrhunderts.html). Hinzu kommt die große Anzahl an syrischen Flüchtlingen (rund 1,5 Mio. Menschen) sowie Binnenflüchtlinge, zu deren sicherer Unterbringung und Versorgung die Ressourcen und administrativen Voraussetzung des Libanons nicht genügen (www.unhcr.org/de/node/981).

Trotz dieser angespannten Lage gibt es auch hoffnungsvolle Entwicklungen im Libanon. Im Januar 2025 wurde General Joseph Aoun zum neuen Staatspräsidenten gewählt, und im Februar 2025 konnte sich unter Premierminister Nawaf Salam eine neue Regierung bilden (www.dw.com/de/libanon-pr%C3%A4sident-joseph-aoun-wahl-hisbollah-israel/a-71256719; www.dw.com/de/nawaf-salam-wird-neuer-regierungschef-im-libanon/a-71291916). Deren Ziel ist es, das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen und die Wirtschaft des Libanons wiederzubeleben, beides unter der Voraussetzung der Einhaltung der Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft. Zugleich konnte der unmittelbare politische Einfluss der Hisbollah geschwächt werden. Die Angriffe der israelischen Streitkräfte zur Bekämpfung der Hisbollah waren insofern ein Erfolg, dass die Terrororganisation geschwächt werden konnte (allisraelnews.com/de/angesichts-der-anzeichen-fuer-eine-schwaechung-der-hisbollahhebt-die-idf-die-sicherheitsbeschraenkungen-im-norden-israels-auf). In der Regierung Libanons finden sich keine Anhänger der Hisbollah (www.spiegel.de/ausland/libanon-24-koepfiges-kabinett-ohne-hisbollah-gebildet-a-ddd2f404-5c79-474a-829e-489ba5f7be23). Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols würde eine Entwaffnung der Hisbollah voraussetzen, doch ist es bis dahin ein weiter Weg, und ob die libanesischen Landstreitkräfte dazu in der Lage sind, ist fraglich (www.israelnetz.com/hisbollah-soll-bis-jahresende-entwaffnet-werden/).

Grundlage für United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) bildet die UN-Resolution 1701 (2006), die durch weitere Resolutionen ergänzt wurde. Auftrag von UNIFIL ist die Kontrolle über das Gebiet südlich des Litani-Flusses als Puffer zwischen Israel und Hisbollah sowie die Unterbindung von Waffenlieferungen an die Hisbollah (www.dw.com/de/unifil-was-tut-die-friedenstruppe-im-libanon/a-70478211). UN-Blauhelmsoldaten der Mission UNIFIL übernehmen Sicherheitsaufgaben südlich des genannten Flusses und entlang der sog. Blauen Linie, der Grenze zwischen Israel und dem Libanon. Dabei sind Blauhelmsoldaten mehrmals zwischen die Fronten von Hisbollah und Israel geraten (www.lto.de/recht/hintergruende/h/angriffe-auf-un-friedensmissionen-gaza-israel-kriegsverbrechen-voelkerrecht).

Deutsche Streitkräfte beteiligen sich maßgeblich am maritimen Anteil von UNIFIL (Maritime Task Force) (www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/bundeswehr-einsatz-libanon-2038120; esut.de/2025/04/meldungen/59019/angespannte-lage-fuer-deutsches-unifil-kontingent/). Kommandeur der Maritime Task Force von UNIFIL ist seit Januar 2021 ein deutscher Admiral, wobei ein jährlicher Wechsel der Person erfolgt (www.dbwv.de/aktuelle-themen/einsatz-aktuell/beitrag/unifil-die-maritime-task-force-ist-jetzt-unter-deutschem-kommando). Auftrag der Maritime Task Force ist hauptsächlich die seegestützte Aufklärung und Überwachung des Einsatzgebietes, die Sicherung der libanesischen Küsten und Küstengewässer, die Kontrolle des Seeverkehrs im Einsatzgebiet, die technische Ausrüstungshilfe sowie die militärische Beratung und Ausbildung der libanesischen Streitkräfte inklusive Unterstützung bei der Umsetzung von Aufgaben in Stabs-, Führungs-, Verbindungs- und Sicherungselementen, was Hilfe in den Bereichen Logistik und Sanität mit einschließt (Bundestagsdrucksache 20/11411).

In den letzten Berichten der Vereinen Nationen über UNIFIL sowie den Einsatz der Maritime Task Force werden verschiedentlich die Zahlen der angerufenen und zur Kontrolle angemeldeten Schiffe genannt (unifil.unmissions.org/sites/default/files/s_2024_548-en.pdf, § 27; unifil.unmissions.org/sites/default/files/n2505668.pdf, § 27). Diese Zahlen sind auch für die Bundesregierung Ausweis für die Sinnhaftigkeit des deutschen Engagements, indem sie in den entsprechenden Mandaten als Ausweis für die Tätigkeit der Maritime Task Force genannt werden (z. B. Bundestagsdrucksache 20/11411, S. 5). Andererseits ist der tatsächliche Erfolg des Auftrags nach Auffassung der Fragesteller fraglich, da von der Maritime Task Force nach Kenntnis der Fragesteller noch nie Waffen sichergestellt werden konnten. Hervorzuheben ist aber, dass die libanesischen Behörden UNIFIL erstmals dazu einluden, an Hafeninspektionen teilzunehmen. Ab dem 22. Januar 2025 konnte UNIFIL an acht Inspektionen teilnehmen, wobei aber wiederum kein unerlaubtes Material gefunden wurde (unifil.unmissions.org/sites/default/files/n2505668.pdf, hier S. 8). Zwar wird von der Bundesregierung die Patrouillentätigkeit der Maritime Task Force als abschreckende Maßnahme hervorgehoben, in der Realität sind aber die Auswirkungen auf den Waffenschmuggel nach Ansicht der Fragesteller nicht messbar.

Was den Anteil Ausbildung betrifft, so wird vom gegenwärtigen Kommandeur der Maritime Task Force die Professionalität aller Beteiligten gelobt, trotz aller Unterschiede bei Verfahren und Ausrüstung (peacekeeping.un.org/en/unifil-ships-demonstrate-interoperability-joint-drill-off-naqoura-coast#:~:text=These%20vessels%20together%20form%20UNIFIL%27s,%2Dinteroperability%2Djoint%2Ddri%E2%80%A6). Dessen ungeachtet stellt sich den Fragestellern die Frage, warum nach fast 25 Jahren Training und Ausbildung der libanesischen Seestreitkräfte der Libanon auch fernerhin Unterstützung benötigt, um die vermittelten Lehrgegenstände eigenständig weiterzugeben, und bisher unfähig zu sein scheint, sich einen Stamm an erfahrenen Offizieren, Maaten und Seeleuten zu schaffen.

Solange das Mandat von UNIFIL Kontrollen von Schiffen innerhalb des Operationsgebietes der Maritime Task Force ausschließt, ist der Einsatz von Ressourcen der Bundeswehr nach Einschätzung der Fragesteller nicht im Interesse Deutschlands. Die Fragesteller sehen die Bundeswehr nicht nur als Ausdruck nationaler Selbstbestimmung oder als Instrument, um einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu erhalten, sondern auch als Mittel zur Durchsetzung vitaler nationaler Interessen. In diesem Sinne plädieren die Fragesteller dafür, die Beteiligung an der Maritime Task Force von UNIFIL zu beenden und die Ressourcen der Bundeswehr dort einzusetzen, wo sie geeigneter sind, die Interessen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, auch was den Konflikt in der Levante betrifft, Geltung zu verschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Warum enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates nicht die Beauftragung der Maritime Task Force von UNIFIL zum Stoppen und zur Kontrolle der Fracht verdächtiger Schiffe innerhalb des Operationsgebietes, aber außerhalb der 12‑Meilen-Zone des Libanons?

2

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei künftigen Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates das Recht auf die Kontrolle von verdächtigen Schiffen innerhalb des Operationsgebietes, aber außerhalb der 12-Meilen-Zone des Libanons in das Mandat aufgenommen wird, und wenn nein, warum nicht?

3

Auf welchen Wegen wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen in den Libanon und zugunsten der Hisbollah geschmuggelt?

a) Welche Bedeutung bzw. welchen Anteil hat nach Einschätzung der Bundesregierung der seegestützte Schmuggel?

b) Welche Bedeutung bzw. welchen Anteil hat nach Einschätzung der Bundesregierung der landgestützte Schmuggel?

4

Hat die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse bzw. eine Evaluation der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Maritime Task Force seit dem Beginn der 20. Legislaturperiode vorgenommen, und wenn ja, wie wird der Erfolg bewertet?

5

Wie viele und welche Waffen aus welchen Herkunfts- bzw. Produktionsstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der 20. Legislaturperiode von den libanesischen Behörden bei der Kontrolle des Schiffsverkehrs sichergestellt worden?

6

Wie viele und welche Waffen aus welchen Herkunfts- bzw. Produktionsstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der 20. Legislaturperiode durch die Maritime Task Force von UNIFIL bei der Kontrolle des Schiffsverkehrs sichergestellt worden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse im Hinblick auf den Einsatzerfolg?

7

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, dass aus der einmaligen Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL an Kontrollen durch libanesische Behörden eine ständige Einrichtung wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Durch wen wurde die Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL an Kontrollen der libanesischen Behörden veranlasst?

b) Unter welchen Bedingungen ist die Teilnahme von Personal von UNIFIL an Kontrollen der libanesischen Behörden möglich?

c) Wird mit der Beteiligung von Angehörigen von UNIFIL bei Kontrollen durch die libanesischen Behörden kontinuiert?

8

Über wie viele seegehende Einheiten verfügen die libanesischen Seestreitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 30. Juni 2025 (Ende des bisherigen Mandats)?

9

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalstärke (Soll) der libanesischen Seestreitkräfte zum Stichtag 30. Juni 2025 (Ende des gegenwärtigen Mandats)?

10

Welche Lehrinhalte wurden seit Beginn der 20. Legislaturperiode von Angehörigen der deutschen Streitkräfte an der Jounieh Naval Base Angehörigen der libanesischen Streitkräfte vermittelt (Bundestagsdrucksache 21/229, S. 5)?

a) Wie viele Lehrgangsteilnehmer haben an entsprechenden Kursen teilgenommen?

b) Wie wird der Lernerfolg überprüft?

c) Wie bewertet die Bundesregierung den Lehrerfolg?

11

In welchem Rahmen findet auch außerhalb der Jounieh Naval Base eine Ausbildung libanesischer Seeleute durch Angehörige des deutschen Kontingents von UNIFIL statt?

12

Wie viele Lehrgangsteilnehmer wurden von Angehörigen der deutschen Streitkräfte seit Beginn der Mission UNIFIL im Jahre 2006 ausgebildet, und wie viele haben ihre Ausbildung abgebrochen bzw. nicht erfolgreich beendet?

13

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Lehrerfolg des Ausbildungsanteils von UNIFIL, insbesondere der Maritime Task Force gemäß Mandat, mit Blick auf die Einsatzfähigkeit und Funktionstüchtigkeit der libanesischen Marine einzuschätzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Bundesmarine sowie der Maritime Task Force einerseits und der libanesischen Marine andererseits?

15

Welche überprüfbaren Meilensteine bei der Ausbildung sowie welche materiellen und personellen Voraussetzungen müssen erreicht werden, damit die libanesische Marine und Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden, nicht nur die Küstengewässer und Häfen zu kontrollieren, sondern auch den seegestützten Waffenschmuggel grundsätzlich unterbinden zu können?

16

Was sind nach Beurteilung und Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen dafür, dass die libanesischen Seestreitkräfte nach wie vor auf internationale Unterstützung bei der Bekämpfung des seegestützten Schmuggels angewiesen sind, und welche Bedeutung haben in diesem Zusammenhang nach Ansicht der Bundesregierung die wirtschaftliche Situation der Angehörigen der libanesischen Seestreitkräfte (www.tagesschau.de/ausland/asien/libanon-unifil-mandat-verlaengerung-100.html) sowie deren Loyalität gegenüber der libanesischen Regierung?

17

Welche Projekte zum Aufbau funktionsfähiger Sicherheitsorgane des Libanon werden derzeit durch Deutschland bilateral, durch UNIFIL und durch die EU gefördert (bitte die Projektnamen, den Projektinhalt und die bereitgestellten finanziellen Mittel nennen)?

a) Welchen Erfolg hatten diese Projekte bis zum heutigen Tag?

b) Inwieweit greifen diese einzelnen Projekte ineinander bzw. findet eine Koordination statt?

18

Wie hoch war der deutsche Anteil am Welternährungsprogramm für den Libanon im Jahr 2024, und welche Ausgaben sind hierfür im Haushaltsjahr 2025 veranschlagt und für das Haushaltsjahr 2026 geplant?

19

Über wie viele hochseetüchtige seegehende Einheiten verfügt die Bundesmarine zum Stichtag 30. Juni 2025, und wie viele komplette Besatzungen sind einsatzbereit?

20

Sieht es die Bundesregierung vor dem Hintergrund der volatilen Lage in der Ostsee als gerechtfertigt an, eine Hochwertfähigkeit wie die Fregatte „Brandenburg“ zur UNIFIL zu entsenden (bitte begründen), und gibt es nach Ansicht der Bundesregierung auch Alternativen (zum Beispiel einen anderen, günstigeren Schiffstyp einzusetzen, Drohneneinsatz etc.; www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-einsatz-libanon-2038120#:~:text=Was%20tr%C3%A4gt%20Deutschland%20konkret%20bei,Soldatinnen%20und%20Soldaten%20eingesetzt%20werden.)?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die infrastrukturellen Rahmenbedingungen in Limassol sowohl was die Unterbringung von Soldaten betrifft als auch die Durchführung der Marineoperationen im Operationsgebiet, und welche Planungen gibt es in diesem Zusammenhang (vgl. Bundestagsdrucksache 21/229, S. 3)?

22

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Kooperationen zwischen der Hisbollah und kriminellen Netzwerken im Rahmen des Waffenoder Drogenschmuggels über Seewege, und wenn ja, welche?

23

Gab es seit Beginn der deutschen Beteiligung an UNIFIL (2006) verletzte oder getötete deutsche Soldaten (durch Angriffe oder Zwischenfälle, bitte aufschlüsseln)?

Berlin, den 4. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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