Umsetzung und Kontrolle der Fördermittel im Projekt „Supporting Solutions – Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine“
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Jan Wenzel Schmidt, Gerold Otten und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung das Projekt „Supporting Solutions – Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine“ (IATI (International Aid Transparency Initiative)-ID: DE-1-202340529, www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202340529?title=support+solutions) mit einem Gesamtvolumen von 9,5 Mio. Euro, von denen bis Mai 2025 etwa 3,5 Mio. Euro ausgezahlt wurden (ebd.). Das Projekt, das vom 6. November 2023 bis zum 31. Dezember 2026 läuft, wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzt, mit dem Norwegian Refugee Council (NRC) als Projektträger (ebd.). Es zielt auf die Verbesserung der Lebensbedingungen von Binnenvertriebenen, Rückkehrern und verbleibenden Gemeinschaften durch Maßnahmen wie Wohnraumbeschaffung, Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur und soziale Dienstleistungen in ukrainischen Kommunen (ebd.). Ferner ist das Projekt in die „Umwelt- und Sozialrisikokategorie B+“ eingestuft, was moderate, kontrollierbare Risiken signalisiert, die einer strengen Überwachung unterliegen (www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Supporting-Solutions-Unterstuetzung-Von-Binnenvertriebenen-Und-Vom-Konflikt-Betroffener-Menschen-In-Der-Ukraine-55235.htm).
Unabhängig hiervon verfolgt die „Plattform Wiederaufbau Ukraine“ (www.ukraine-wiederaufbauen.de/), eine eigenständige Initiative der Bundesregierung, das Ziel, den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen. Sie vernetzt Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen und fördert im Einklang mit den Lugano-Prinzipien einen inklusiven, nachhaltigen und dezentralen Wiederaufbau durch Wissenstransfer und innovative Lösungen (ebd.).
Die Antwort auf die Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 21/69 bietet erste Einblicke in die Fortschritte des Projekts. Darin wird erläutert, dass sich die Maßnahmen im ersten Projektjahr (2024) auf „vorbereitende, beratende und kapazitätsaufbauende Maßnahmen, wie die Reparatur beschädigter Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten, den Ausbau von Schutzräumen in Schulen, die Instandsetzung von Schulen und Gesundheitszentren sowie die Bereitstellung von Rechtsberatungsleistungen“ konzentrierten (ebd.). Ferner wird dargelegt, dass die KfW über „ein umfassendes Kontrollsystem verfügt, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen“ (ebd.). Hierzu gehört, dass „vor jeder Finanzierungszusage eine Analyse des Projektträgers vor Ort“ erfolgt, bei der „dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und interne Strukturen, insbesondere die internen Kontrollmechanismen, geprüft werden“ (ebd.). Auftragsvergaben, die der Projektträger aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit tätigt, „müssen stets verbindlichen internationalen Standards entsprechen“ (ebd.). Eine „buchmäßige Prüfung wird jährlich von einem externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt, dessen Bericht von der KfW geprüft wird“ (ebd.). Zudem legt das NRC „alle drei Monate Unterlagen zur Mittelverwendung vor“, die „geprüft und auf ihre Plausibilität hin überprüft werden“ (ebd.).
Diese Ausführungen erweisen sich jedoch aus Sicht der Fragesteller als unzureichend, da sie weder konkrete quantitative Ergebnisse, wie die Anzahl unterstützter Personen oder sanierte Gebäude, noch präzise Angaben zu den spezifischen Kontrollmechanismen und deren Wirksamkeit im Kontext der erhöhten Korruptionsrisiken in der Ukraine enthalten. Ebenso fehlen detaillierte Informationen zur Transparenz der Mittelverwendung für die deutsche Öffentlichkeit sowie zur Abwägung der Förderprioritäten im Verhältnis zu nationalen Bedarfen. Angesichts dieser Defizite wird die vorliegende Kleine Anfrage gestellt, um eine umfassende Aufklärung über die Umsetzung, Kontrolle und Effektivität des Projekts sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Projekts „Supporting Solutions“ implementiert, um die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration von Binnenvertriebenen in ukrainischen Kommunen zu fördern, und wie berücksichtigen diese die spezifischen Bedarfe der Zielgruppen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele Binnenvertriebene erhielten durch das Projekt Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung oder sozialen Dienstleistungen, und welche Gemeinden waren daran beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche quantitativen Ergebnisse, wie die Anzahl geschaffener Wohnplätze oder Arbeitsplätze, können nach über zwei Jahren Projektlaufzeit nachgewiesen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche qualitativen Verbesserungen der Lebensbedingungen wurden durch das Projekt für Binnenvertriebene und betroffene Gemeinschaften erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welcher Anteil der bereits ausgezahlten 3,5 Mio. Euro bzw. der Gesamtkosten von 9,5 Mio. Euro entfallen auf Verwaltungskosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche spezifischen Mechanismen zur Prävention von Korruption wurden im Rahmen des Projekts implementiert, um potenziellen Risiken in der ukrainischen Verwaltung und Mittelverwendung entgegenzuwirken, und welche methodischen Ansätze (z. B. Audits, Monitoringsysteme) werden zur Evaluierung ihrer Wirksamkeit eingesetzt?
Welche konkreten Kriterien und Standards werden bei der vor jeder Finanzierungszusage durchgeführten Analyse des Projektträgers (Norwegian Refugee Council) angewendet, um dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und interne Kontrollmechanismen zu bewerten, und wie werden die Ergebnisse dieser Analyse dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche „verbindlichen internationalen Standards“ müssen bei den Auftragsvergaben durch den Projektträger eingehalten werden, und wie überprüft die KfW die Einhaltung dieser Standards in der Praxis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie gestaltet sich der Prozess der jährlichen „buchmäßigen Prüfung“ durch den externen Wirtschaftsprüfer, welche spezifischen Aspekte der Mittelverwendung werden dabei untersucht, und sind die resultierenden Berichte öffentlich zugänglich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Unterlagen zur Mittelverwendung reicht der Norwegian Refugee Council alle drei Monate ein, welche Kriterien werden bei der Prüfung und Plausibilitätsbewertung dieser Unterlagen durch die KfW angewendet, und wie werden Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten behandelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie stellt die KfW sicher, dass die Kontrollmechanismen den erhöhten Korruptionsrisiken in der Ukraine, insbesondere im Kontext des andauernden Krieges, angemessen Rechnung tragen, und welche zusätzlichen Maßnahmen wurden speziell für dieses Projekt entwickelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Mechanismen gibt es, um die Transparenz der Mittelverwendung für die deutsche Öffentlichkeit zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich der Veröffentlichung von Prüfberichten und Quartalsberichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie wird die Unabhängigkeit des externen Wirtschaftsprüfers sichergestellt, und welche Qualifikationen oder Zertifizierungen müssen diese Prüfer erfüllen, um die buchmäßige Prüfung durchzuführen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach welchen strategischen und entwicklungspolitischen Kriterien priorisiert die Bundesregierung die Förderung des Projekts in der Ukraine im Verhältnis zu nationalen Infrastruktur- oder Sozialprojekten, und wie wird die Balance zwischen internationalen Verpflichtungen und nationalen Bedarfen gewährleistet?
Nach welchen Kriterien wurden die ukrainischen Kommunen für das Projekt ausgewählt?
In welchen Regionen und Städten der Ukraine ist das Projekt „Supporting Solutions“ aktiv, welche spezifischen Maßnahmen (Ergebnisse z. B. Anzahl sanierter Gebäude, geschaffener Wohnplätze, unterstützter Personen) wurden in jeder dieser Regionen oder Städte umgesetzt, und welche konkreten Summen wurden hierbei jeweils ausgegeben?
Wie priorisiert die Bundesregierung die Verteilung der Fördermittel zwischen den verschiedenen Regionen und Städten, und welche Kriterien liegen dieser Entscheidung zugrunde?
Welche Herausforderungen wurden in den jeweiligen Regionen oder Städten bei der Umsetzung des Projekts identifiziert, und wie wurden diese adressiert?
Wie wird die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden in den jeweiligen Regionen und Städten organisiert, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Projektergebnisse sicherzustellen?
Inwieweit wurden wirtschaftliche oder politische Interessen der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch die Einbindung deutscher Unternehmen oder Fachkräfte berücksichtigt, in welchem Umfang erfolgte eine solche Einbindung, und war dies eine explizit formulierte Zielsetzung der Projektplanung?
Welche Maßnahmen gewährleisten die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse nach Ablauf der Förderung, und wer trägt die Folgekosten?
Welche Kriterien rechtfertigen die Zusammenarbeit mit dem Norwegian Refugee Council (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Waren neben dem Norwegian Refugee Council weitere Nichtregierungsorganisationen beteiligt, und wenn ja, welche, und wie wird deren Mittelverwendung überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie wurde die Bedarfslage vor Ort ermittelt, und welche Kriterien lagen der Analyse zugrunde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass primär auf den Aufbau ukrainischer Selbsthilfekapazitäten gesetzt werden müsste, anstatt externe Fördermittel bereitzustellen (bitte ausführen), und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Summen wurden jeweils für „vorbereitende, beratende und kapazitätsaufbauende Maßnahmen wie die Reparatur beschädigter Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten, der Ausbau von Schutzräumen in Schulen, Reparaturen an Schulen und Gesundheitszentren sowie von Rechtsberatungsleistungen“ ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele beschädigte Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten wurden im Rahmen des Projekts im Jahr 2024 saniert, und welche Arten von Gebäuden (z. B. Wohnhäuser, öffentliche Einrichtungen) waren betroffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie für Klimaneutralität und Energieeffizienz (Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD), www.gebäudeforum.de/ordnungsrecht/eu-vorgaben/epbd/), insbesondere hinsichtlich Maßnahmen wie Dämmung, Solaranlagen oder anderer energieeffizienter Technologien, im Rahmen des Projekts „Supporting Solutions“ berücksichtigt, obwohl die Ukraine kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, und wenn ja, wie wird die Relevanz dieser Standards für die Wiederaufbau- und Reparaturmaßnahmen begründet?
Welcher Anteil der Fördermittel wurde 2024 für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden eingesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In wie vielen Schulen wurden 2024 Schutzräume ausgebaut, und wie viele Schülerinnen und Schüler profitieren direkt von diesen Maßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach welchen entwicklungspolitischen und strategischen Überlegungen rechtfertigt die Bundesregierung die Finanzierung von Reparaturen an Gesundheitszentren in der Ukraine, und wie wird diese Förderung im Kontext der Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems (z. B. Infrastrukturdefizite, Personalengpässe) priorisiert und legitimiert?
Welche konkreten „Reparaturen wurden an Schulen und Gesundheitszentren“ im Jahr 2024 durchgeführt, und wie viele Einrichtungen wurden jeweils instand gesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele Personen haben im Rahmen des Projekts 2024 von „Rechtsberatungsleistungen“ profitiert, welche Themen (z. B. Eigentumsrechte, Sozialleistungen) wurden dabei vorrangig behandelt, und wie wird die Wirksamkeit dieser Rechtsberatungsleistungen gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche „kapazitätsaufbauenden Maßnahmen“ wurden 2024 konkret umgesetzt, und wie haben diese die lokale Verwaltung oder Gemeinschaften in den ukrainischen Kommunen gestärkt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie wurde sichergestellt, dass die „vorbereitenden und beratenden Maßnahmen“ 2024 in abgelegenen ländlichen Gebieten den tatsächlichen Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung entsprechen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Kriterien wurden verwendet, um die priorisierten ländlichen Gebiete für die Reparaturen von Gebäuden im Jahr 2024 auszuwählen, und warum wurde der Fokus auf diese Regionen gelegt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu ähnlichen Projekten in anderen Ländern?
Welche Fortschritte wurden bei der Umsetzung des Vorhabens für Rückkehrende und verbleibende Gemeinschaften erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche spezifischen Kriterien und Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kriegskontext wie explosive Kampfmittel und Kriegsreste, führten zur Einstufung des Projekts in die „Umwelt- und Sozialrisikokategorie B+“ gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2023), und welche Minderungsmaßnahmen wurden implementiert, um die identifizierten Umwelt- und Sozialauswirkungen (z. B. Staubbildung, Lärm, Arbeitssicherheit) zu bewältigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Fortschritte wurden beim Bau oder der Bereitstellung von Wohnraum für Binnenvertriebene erzielt, und nach welchen entwicklungspolitischen Kriterien wird diese Förderung im Kontext der Wohnraumbedarfe in Deutschland legitimiert und priorisiert?
Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf das Projekt, falls ein Frieden in der Ukraine eintritt, insbesondere hinsichtlich der Fortführung der Maßnahmen und der langfristigen Unterstützung von Binnenvertriebenen?
Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Folgen von Friedensverhandlungen für die Umsetzung des Projekts, insbesondere in Bezug auf die Rückkehr von Binnenvertriebenen und den Wiederaufbau?
Welche Anpassungen plant die Bundesregierung für das Projekt, um auf einen möglichen Friedensprozess zu reagieren, und wie werden die Fördermittel in diesem Szenario priorisiert?
Welche Gefahren sieht die Bundesregierung für die vom Projekt geförderten Gebiete, falls kriegerische Handlungen diese Regionen erreichen, und welche Maßnahmen gibt es, um die Projektergebnisse zu schützen?
Wie plant die Bundesregierung, die Sicherheit der umgesetzten Infrastruktur (z. B. sanierte Gebäude, Schutzräume) in den geförderten Gebieten im Falle einer Eskalation der kriegerischen Handlungen zu gewährleisten?
Wie evaluiert die Bundesregierung die Effektivität der „Plattform Wiederaufbau Ukraine“ hinsichtlich ihrer Rolle als Impulsgeber für die Vernetzung nichtstaatlicher Akteure und die Initiierung konkreter Wiederaufbauvorhaben, und welche quantitativen (z. B. Anzahl vernetzter Akteure, abgeschlossene Partnerschaften) sowie qualitativen (z. B. Art und Wirkung initiierter Projekte) Indikatoren belegen den Beitrag der Plattform zur Umsetzung der Wiederaufbauziele der ukrainischen Regierung seit ihrer Gründung im März 2023 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?