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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Chancenkarte Deutschland

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.06.2025

Aktualisiert

06.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/48613.06.2025

Chancenkarte Deutschland

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Peter Bohnhof, Gereon Bollmann, Gerold Otten, Tobias Teich, Gerrit Huy, Dr. Rainer Rothfuß, Birgit Bessin, Jan Wenzel Schmidt, Edgar Naujok, Sascha Lensing, Mirco Hanker, Achim Köhler, Rocco Kever, Sven Wendorf, Bernd Schattner, Dr. Maximilian Krah, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Alexis Leonard Giersch, Manfred Schiller, Christian Douglas, Dr. Christina Baum, Volker Scheurell, Reinhard Mixl, Kay-Uwe Ziegler, Pierre Lamely, Thomas Fetsch, Stefan Henze, Hauke Finger und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem 1. Juni 2024 ermöglicht die Chancenkarte gemäß der §§ 20a, 20b des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz bzw. AufenthG) Personen aus Nicht-EU-Staaten, nach Deutschland einreisen zu können, um sich in Deutschland eine Arbeit zu suchen (www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz). Mit der Chancenkarte wird die bisherige Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG ersetzt. Die Chancenkarte berechtigt im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis zu einer zweiwöchigen Probearbeit oder zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche) (ebd.). Personen mit Chancenkarte dürfen ein Jahr lang in Deutschland bleiben. Eine Verlängerung der Chancenkarte um bis zu weitere zwei Jahre ist unter engen Voraussetzungen möglich (ebd.). Die Verlängerung muss bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden. Ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2 sowie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes sind Voraussetzungen für den Erhalt einer Chancenkarte (ebd.). Daneben müssen die Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (ebd.). Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen (ebd.).

  • Personen, welche die volle Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als „Fachkräfte“ nach § 18 Absatz 3 AufenthG gelten, wird ein direkter Zugang zur Chancenkarte ermöglicht (ebd.).
  • Personen, welche nicht als Fachkräfte nach § 18 Absatz 3 AufenthG gelten, können die Chancenkarte dann erwerben, wenn ein Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, die von dem Staat, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist, oder eines Hochschulabschlusses, der in dem Staat, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist, vorliegt (ebd.). Zusätzlich muss der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 oder der Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 erbracht werden (ebd.). Außerdem ist nachzuweisen, dass eine Mindestpunktzahl von 6 Punkten gem. § 20b AufenthG erreicht wird (ebd.).

Seit dem 1. Juni 2024 ist zudem das Kontingent der sog. Westbalkanregelung von 25 000 auf 50 000 verdoppelt worden (www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168). Die Regelung erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.

Der Nachzug von Familienangehörigen von Personen mit einer Chancenkarte ist grundsätzlich möglich. Es besteht, sofern die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind, dem Grunde nach Anspruch unter anderem auf folgende Sozialleistungen: Arbeitslosengeld I, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (siehe u. a. berlin-hilft.com/2024/06/02/fachkraefteeinwanderung-chancenkarte-nach-%C2%A7-20a-%C2%A720b-aufenthg-ab-01-06-2024/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Juni 2024 bis heute die Chancenkarte beantragt (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Antragsteller aufschlüsseln)?

2

Wie vielen Personen, die nach § 18 Absatz 3 AufenthG als Fachkraft gelten, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Chancenkarte bislang bewilligt (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht, Berufsausbildung, Studienabschluss mit Angabe der Fachrichtung sowie Angabe akademischer Titel, und Herkunftsland der Inhaber der Chancenkarte aufschlüsseln)?

3

Wie vielen Personen, die nicht als Fachkräfte im Sinne von § 18 Absatz 3 AufenthG gelten, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Chancenkarte bislang bewilligt (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Inhaber der Chancenkarte sowie Angabe der vorhandenen Berufsausbildung, Studienabschluss mit Angabe Fachrichtung sowie Angabe, wo der Abschluss erworben wurde, aufschlüsseln)?

4

Wie viele Personen, denen die Chancenkarte bewilligt worden ist, sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nach Deutschland eingereist (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Inhaber der Chancenkarte aufschlüsseln)?

5

Wie viele Personen, denen eine Chancenkarte bewilligt worden ist, haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine unbefristete Beschäftigung erhalten (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitstelle, nach Branche und Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Inhaber der Chancenkarte aufschlüsseln)?

6

Wie viele Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 20a Absatz 4 Satz 2 AufenthG eine Chancenkarte beantragt, und wie vielen dieser Personen ist die Chancenkarte bewilligt bzw. abgelehnt worden (bitte nach Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Antragsteller aufschlüsseln)?

7

Wie viele Personen, die eine Chancenkarte beantragt haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialleistungen im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller beantragt bzw. bezogen bzw. beziehen diese Sozialleistungen (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Personen, Angabe, ob der Antrag auf Erteilung einer Chancenkarte bewilligt oder abgelehnt worden ist, Angabe, welche Sozialleistung gewährt wurde bzw. wird, Höhe der geleisteten Sozialleistung aufschlüsseln)?

8

Wie viele Personen, deren Antrag auf Gewährung einer Chancenkarte durch die zuständige Behörde bzw. Stelle abgelehnt worden ist, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell und auf welcher Rechtsgrundlage in Deutschland auf (bitte nach Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Personen sowie Datum der Einreise und Datum der Entscheidung der Behörde bzw. Stelle aufschlüsseln)?

9

Wie viele Widerspruchsverfahren und wie viele gerichtliche Verfahren gegen die ablehnenden Entscheidungen der Ausgangsbehörde bzw. Stelle auf Gewährung einer Chancenkarte sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell anhängig und welche rechtskräftig entscheiden?

10

Wie viele Personen, deren Ehepartnern oder Verwandten die Bewilligung einer Chancenkarte gewährt worden ist, sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute im Zuge eines Familiennachzuges nach Deutschland eingereist, und wie viele dieser Personen halten sich aktuell noch in Deutschland auf (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht und Herkunftsland sowie Verwandtschaftsgrad bzw. Angabe, ob es sich um den Ehepartner handelt, Datum der Einreise, Datum der Ausreise aufschlüsseln)?

11

Erhält die Chancenkarte GmbH staatliche Fördermittel oder sonstige Zuwendungen des Bundes (chancenkarte.com/de/impressum/), und wenn ja, in welcher Höhe, von wem, seit wann, und welcher Zuwendungszweck liegt vor?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung der Chancenkarte, und sollte die Chancenkarte beibehalten werden?

13

Ist eine Evaluierung der Chancenkarte von der Bundesregierung geplant, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

14

Aus welchen Gründen ist eine Verdopplung des Aufnahmekontingents bei der Westbalkanregelung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) vorgenommen worden?

Berlin, den 3. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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