Ergänzungsfragen zu Tatverdächtigenbelastungszahlen in Bezug auf ausgewählte Bevölkerungsgruppen
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die vorliegende Kleine Anfrage soll an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/145 anknüpfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche zehn nichtdeutschen Tatverdächtigengruppen mit Wohnsitz in Deutschland weisen jeweils die höchste Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) bei „Straftaten insgesamt“ neben den in Deutschland ansässigen deutschen Tatverdächtigen (TV) auf (bitte neben den TVBZ in Bezug auf die erfragten zehn nichtdeutschen TV zzgl. deutscher Tatverdächtiger bzw. davon ausgehend dann jeweils nach TVBZ männlich, TVBZ weiblich sowie danach in einer gesonderten Tabelle jeweils nach folgenden Altersgruppen: Kinder ab 8 bis unter 14 Jahre, Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre, Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahre und Erwachsene ab 21 Jahre, jeweils mit der Differenzierung männlich, weiblich in Bezug auf die erfragten Bevölkerungsgruppen aufschlüsseln)?
Welche TVBZ ergeben sich unter Beachtung der Fragestellung aus Frage 1 und der dort erbetenen Aufschlüsselung in Bezug auf den PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik)-Schlüssel 890000 „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße“?
Welche TVBZ ergeben sich unter Beachtung der Fragestellung aus Frage 1 und der dort erbetenen Aufschlüsselung in Bezug auf den PKS-Schlüssel 899000 „Straßenkriminalität“?
Welche TVBZ ergeben sich unter Beachtung der Fragestellung aus Frage 1 und der dort erbetenen Aufschlüsselung in Bezug auf den PKS-Schlüssel ****00 „Diebstahl insgesamt“?
Welche TVBZ ergeben sich unter Beachtung der Fragestellung aus Frage 1 und der dort erbetenen Aufschlüsselung in Bezug auf den PKS-Schlüssel *26*00 „Ladendiebstahl insgesamt“?
Welche TVBZ ergeben sich unter Beachtung der Fragestellung aus Frage 1 und der dort erbetenen Aufschlüsselung in Bezug auf den PKS-Schlüssel 435*00 „Wohnungseinbruchdiebstahl gemäß § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB“?
Welche TVBZ ergeben sich unter Beachtung der Fragestellung aus Frage 1 und der dort erbetenen Aufschlüsselung in Bezug auf den PKS-Schlüssel *50*00 „Diebstahl insgesamt an/aus Kraftfahrzeugen“?
Welche TVBZ ergeben sich unter Beachtung der Fragestellung aus Frage 1 und der dort erbetenen Aufschlüsselung in Bezug auf den PKS-Schlüssel *90*00 „Taschendiebstahl insgesamt“?
Welche TVBZ ergeben sich unter Beachtung der Fragestellung aus Frage 1 und der dort erbetenen Aufschlüsselung in Bezug auf den PKS-Schlüssel 510000 „Betrug gemäß den §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a bis 265e StGB“?
Welche TVBZ ergeben sich unter Beachtung der Fragestellung aus Frage 1 und der dort erbetenen Aufschlüsselung in Bezug auf den PKS-Schlüssel 515000 „Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB“?
Welche TVBZ ergeben sich unter Beachtung der Fragestellung aus Frage 1 und der dort erbetenen Aufschlüsselung in Bezug auf den PKS-Schlüssel „891000 Rauschgiftkriminalität“?