BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Sexueller Missbrauch und sonstige Sexualstraftaten an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

30.06.2025

Aktualisiert

08.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/49816.06.2025

Sexueller Missbrauch und sonstige Sexualstraftaten an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen

der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Kerstin Przygodda, Dr. Götz Frömming, Christian Zaum, Angela Rudzka, Martina Kempf, Lukas Rehm, Jan Feser und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der sexuelle Missbrauch sowie sonstige Sexualstraftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen gehören zu den schwersten denkbaren Verbrechen und müssen deshalb mit höchster politischer Priorität bekämpft werden. Die Zahl der registrierten Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern lag im Jahr 2023 bei 16 375 Fällen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/blb-bka-mikiju2023.html). Gegenüber dem Jahr 2019 bedeutet diese Zahl einen Anstieg um rund 20 Prozent.

Nach Angaben der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, befinden sich statistisch in jeder Schulklasse ein bis zwei Opfer von sexuellem Missbrauch (https://beauftragte-missbrauch.de/mediathek/podcast-einbiszwei/uebersicht-podcast-einbiszwei). Die Autorin des Buchs „Sexualisierte Gewalt und Schule“, Ursula Schele, geht davon aus, dass nur jeder zehnte bis fünfzehnte Fall überhaupt gemeldet wird (https://deutsches-schulportal.de/unterricht/ein-bis-zwei-kinder-pro-klasse-sind-missbrauchsopfer/).

Besonders erschüttert es in den Augen der Fragesteller das Vertrauen in Schulen und Bildungseinrichtungen als Schutzraum, wenn Lehrkräfte trotz Fehlverhaltens im Zusammenhang mit Sexualstraftaten anschließend wieder im Schuldienst tätig sein können. So hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) im vergangenen Jahr einen Lehrer wegen sexueller Belästigung einer Schülerin in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt; zugleich wurde jedoch das vorab gegen ihn verhängte Beschäftigungsverbot vom Gericht wieder aufgehoben, nachdem sich zwar der Vorwurf der sexuellen Belästigung gerichtlich bestätigte, nicht jedoch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/12/lehrer-strausberg-urteil-vorwurf-sexueller-missbrauch.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Fälle von sexuellem Missbrauch und sonstigen Sexualstraftaten an Schulen und Bildungseinrichtungen durch Lehrkräfte, sonstiges Schulpersonal oder Schüler gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Jahr, Bundesland und Straftat aufschlüsseln sowie danach, ob die Straftat durch Lehrkräfte, sonstiges Schulpersonal oder Schüler begangen wurde)?

2

In wie vielen dieser Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wie viele davon führten zu a) einer Haftstrafe, b) einer Verurteilung, c) einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens, d) einem Freispruch?

3

Wie viele disziplinarrechtliche Verfahren aufgrund von Sexualstraftaten oder sexueller Übergriffigkeit an Schulen und Bildungseinrichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 eingeleitet, und in wie vielen Fällen führten diese Verfahren zu a) einer Entfernung der beschuldigten Person aus dem Schuldienst bzw. aus dem Arbeitsverhältnis, b) einer Versetzung an eine andere Schule bzw. Bildungseinrichtung, c) disziplinarrechtlichen Sanktionen unterhalb der Schwelle der Versetzung oder der Entfernung aus dem Arbeitsverhältnis, d) keinen disziplinarrechtlichen Sanktionen?

4

Welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, um sicherzustellen, dass eine wegen sexueller Straftaten oder sonstigem sexuellem Fehlverhalten beschuldigte oder verurteilte Person nicht nach Entlassung oder Versetzung a) in einer anderen Schule bzw. Bildungseinrichtung, b) in einer anderen Schule bzw. Bildungseinrichtung eines anderen Bundeslandes wieder tätig wird?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein zentrales, bundesweit einsehbares Datensystem, in welchem entsprechende disziplinarisch relevante Erkenntnisse zwischen den Bundesländern im Schuldienst ausgetauscht werden, und wenn nein, warum nicht?

6

Welche präventiven Maßnahmen und Schutzkonzepte bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um potenzielle Täter frühzeitig zu erkennen und Sexualstraftaten zu verhindern, auch bei Fällen ohne strafrechtliche Verurteilung?

7

Welche psychologischen Hilfeangebote und Anlaufstellen stehen betroffenen Schülern, Eltern und Kollegen in Fällen sexuellen Fehlverhaltens in Schulen und Bildungseinrichtungen nach Ansicht der Bundesregierung zur Verfügung?

8

Wie viele Hinweise auf sexuelle Gewalt an Schulen und Bildungseinrichtungen stammen seit 2020 nach Ansicht der Bundesregierung aus anonymen Quellen (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Gesetzgebung auf Bundesebene weitere Regelungen zu treffen, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen gegenüber sexuellem Missbrauch an Schulen und Bildungseinrichtungen zu erhöhen?

10

Gibt es verpflichtende Meldesysteme zwischen Polizei, Jugendämtern und Schulaufsichten im Falle eines Tatverdachts durch Beschäftigte an Schulen und Bildungseinrichtungen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 12. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen