Anstieg der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung
der Abgeordneten Lukas Rehm, Mirco Hanker, Thomas Dietz, Angela Rudzka, Stefan Schröder, Robert Teske, Carsten Becker, Bastian Treuheit, Dr. Malte Kaufmann, René Springer, Jan Wenzel Schmidt, Christian Douglas, Thomas Stephan, Bernd Schattner, Tobias Ebenberger, Georg Schroeter, Pierre Lamely, Jan Feser, Rainer Groß, Otto Strauß, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Christoph Birghan, Edgar Naujok, Raimond Scheirich, Heinrich Koch, Hauke Finger, Ulrich von Zons, Matthias Rentzsch, Tobias Teich, Stefan Henze, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Gerrit Huy, Thomas Korell, Volker Scheurell, Carina Schießl, Hans-Jürgen Goßner, Sascha Lensing, Andreas Mayer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Obwohl die Beiträge zur Krankenversicherung in Deutschland bereits im vergangenen Jahr doppelt so hoch waren, wie beispielsweise in Österreich oder der Schweiz, kam es dieses Jahr dennoch zu enormen Anstiegen (www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_druck.pdf, S. 21; www.manager-magazin.de/politik/deutschland/krankenkasse-beitrag-springt-2025-auf-rekordhoch-von-17-1-prozent-a-90d3f2f1-5172-47fb-8d60-6fcc5c562a35?sara_ref=re-xx-cp-sh). Diese Entwicklung wird sich nach Auffassung der Fragesteller voraussichtlich auch in den kommenden Jahren fortsetzen.
Besonders groß ist das Problem bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Durch die deutliche Erhöhung der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze müssen immer mehr Arbeitnehmer den Höchstbeitragssatz bezahlen bei über 1 100 Euro monatlich (inklusive Arbeitgeberanteil; www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/beitragsbemessungsgrenzen-2025-2313522).
Zum Jahreswechsel wurden die Zusatzbeiträge für die GKV bereits auf durchschnittlich 2,5 Prozent angehoben und liegen mittlerweile teilweise bei über 3,2 Prozent (www.aerztezeitung.de/Politik/Zusatzbeitraege-2025-25-Prozent-schaffen-nur-wenige-Krankenkassen-455293.html).
Diese Beitragsentwicklung ist kein Zufall, sondern Folge konkreter politischer Entscheidungen. Ein wesentlicher Treiber der Kostenexplosion ist in den Augen der Fragesteller die unkontrollierte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme, insbesondere durch die Aufnahme von sogenannten Flüchtlingen. So müssen beispielsweise die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer für einen Großteil der Kosten für die Gesundheitsversorgung von illegalen Einwanderern und Bürgergeldempfängern aufkommen. Hinzu kommt, dass fast die Hälfte der Bürgergeldempfänger keine deutschen Staatsbürger, sondern Ausländer sind und niemals in unser Sozialsystem eingezahlt haben (www.welt.de/politik/deutschland/article252393772/Buergergeld-Fast-die-Haelfte-der-Buergergeld-Bezieher-sind-Auslaender.html). Auch ukrainische Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) beziehen, erhalten vollen Zugang zur GKV ohne vorherige Beitragszahlungen.
Ferner wurde die Versicherungspflichtgrenze für die GKV 2025 auf 73 800 Euro angehoben (www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/beitragsbemessungsgrenzen-2025-2313522). Damit ist der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) für viele Arbeitnehmer aus der Mittelschicht unmöglich. Dies erschwert die Wahlfreiheit und schmälert den Wettbewerb zwischen GKV und PKV erheblich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Was ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache für den starken Anstieg der Zusatzbeiträge für die GKV?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu treffen, um der Beitragserhöhung entgegenzuwirken und die Bürger zu entlasten, und welche Maßnahmen sind ggf. konkret geplant?
Von wie vielen Personen, die Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB II und SGB XII beziehen und in der GKV sind, hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht, Art der Transferleistung und Herkunftsland der Versicherten aufschlüsseln)?
Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Lücke im Jahr 2024, die der GKV durch den nicht kostendeckenden Zuschuss des Bundes für anerkannte Asylbewerber entstanden ist?
Liegen der Bundesregierung Informationen zur Höhe der Gesamtkosten, die durch den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der „Gesundheitskarte für Flüchtlinge“ bei den GKVs verursacht werden, vor (ggf. bitte ausführen), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Aufwandspauschale in Höhe von 8 Prozent kostendeckend ist (wenn ja, bitte ausführen)?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass zukünftig durch versicherungsfremde Leistungen im Rahmen von Gesundheitskosten für Flüchtlinge sowie für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII keine Zusatzkosten für die GKV entstehen?
Plant die Bundesregierung eine Zusammenführung von gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen, welche die Verwaltungskosten nach Auffassung der Fragesteller erheblich reduzieren würde?
Wird die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze wieder senken, um Arbeitnehmer zu entlasten und ihnen die Freiheit zu geben, selbst über das für sie passende Versicherungsmodell zu entscheiden?