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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Umweltschutz und Havarierisiken bei Offshorewindparks in der Nord- und Ostsee

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

04.07.2025

Aktualisiert

27.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/52319.06.2025

Umweltschutz und Havarierisiken bei Offshorewindparks in der Nord- und Ostsee

des Abgeordneten Marcel Queckemeyer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Offshorewindenergie spielt eine zentrale Rolle in der durch die Bundesregierung angestrebten sogenannten Energiewende, welche nach Auffassung der Fragesteller zugleich eine erhebliche Belastung für das sensible Ökosystem der Meere darstellt. Insbesondere technische Systeme, die auf umweltgefährdende Betriebsstoffe angewiesen sind, können im Störfall zu akuten Gefährdungen führen.

Der Betrieb dieser Anlagen wirft für die Fragesteller umweltrelevante Fragestellungen auf. Insbesondere der Einsatz von hydraulischen Pitchsystemen und Generatoren auf Umspannplattformen bringt in ihren Augen das Risiko mit sich, dass Mineralöle, Hydraulikflüssigkeiten oder Kraftstoffe austreten können. Solche Leckagen stellen potenzielle Gefahren für das marine Ökosystem dar.

Zudem wurden in der Nähe von Offshorewindparks erhöhte Konzentrationen von Metallen wie Aluminium, Zink, Indium und Gallium im Wasser festgestellt, die aus dem Korrosionsschutz stammen könnten (www.windindustrie-in-deutschland.de/meldungen/offshorewindparks-bestandteile-von-korrosionsschutz-in-der-nordsee-nachgewiesen?utm). Obwohl bisher keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Meeresumwelt erkennbar sind, könnten solche stofflichen Emissionen durch den weiteren Ausbau der Offshorewindenergie zunehmen.

Angesichts dieser Entwicklungen ist es in den Augen der Fragesteller von zentraler Bedeutung, Transparenz über die Anzahl und Art von Umweltereignissen im Zusammenhang mit Offshorewindparks zu schaffen. Dabei ist für sie insbesondere von Interesse, wie viele Vorfälle es in der Vergangenheit gegeben hat, wie diese gemeldet wurden (z. B. durch Sichtung von Piloten oder Schifffahrtskapitänen oder durch Selbstanzeige der Betreiber) und welche Rolle das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bei der Erfassung, Bewertung und Kommunikation solcher Ereignisse spielt.

Des Weiteren ist nach Ansicht der Fragesteller zu klären, wie das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mit den zuständigen Behörden der Bundesländer kommuniziert, welche weiteren Behörden im Falle einer Havarie benachrichtigt werden und welche Kosten durch vergangene Havereien für den Bund entstanden sind sowie inwieweit diese den Betreibern in Rechnung gestellt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Offshorewindparks in der Nord- und Ostsee die geltenden Umweltschutzvorschriften eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf den Schutz des marinen Ökosystems?

2

Welche konkreten Regelungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Einsatz von hydraulischen Pitchsystemen und Generatoren auf Umspannplattformen in Offshorewindparks in Bezug auf den Umgang mit Mineralölen, Hydraulikflüssigkeiten und Kraftstoffen?

3

Wie viele Vorfälle im Zusammenhang mit dem Austritt solcher umweltgefährdenden Stoffe aus Offshorewindkraftanlagen oder Umspannplattformen (vgl. Frage 2) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 gemeldet (bitte nach Jahr, Nord- oder Ostsee, Art und Menge des Stoffes und betroffener Einrichtung aufschlüsseln)?

4

Auf welchem Wege wurden diese Vorfälle (vgl. Frage 3) ggf. jeweils festgestellt (z. B. durch Sichtung von Luftaufklärern, durch Schiffe der Bundesbehörden, durch Selbstanzeige des Betreibers oder durch Dritte)?

5

Welche Rolle spielt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bei der Erfassung, Bewertung und Dokumentation solcher Umweltereignisse?

6

In welcher Weise ist das BSH an der Entwicklung und Umsetzung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden in Offshorewindparks beteiligt?

7

Wie erfolgt die Kommunikation des BSH mit den für den Meeresschutz zuständigen Behörden der betroffenen Bundesländer (bitte erläutern, ob formalisierte Meldeketten, gemeinsame Lagezentren o. Ä. bestehen)?

8

Welche weiteren Behörden werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle einer Havarie in einem Offshorewindpark involviert oder informiert, und wie sind die jeweiligen Zuständigkeiten geregelt?

9

Welche konkreten Kosten sind dem Bund in den vergangenen zehn Jahren durch Vorfälle oder Havarien in Offshorewindparks entstanden (bitte nach Jahr, Anlass und Aufwand aufschlüsseln)?

10

In welchen Fällen wurden diese Kosten von der Bundesregierung den Betreibern in Rechnung gestellt, und wie hoch war die Rückerstattungsquote?

Berlin, den 16. Juni 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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