Reform der Fluggastrechteverordnung auf EU-Ebene
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach den aktuellen Plänen der Europäischen Kommission zur Reform der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 sollen u. a. Passagiere bei Flugverspätungen und Flugausfällen künftig seltener finanziell entschädigt werden. Im Rahmen der Beratungen der EU-Verkehrsministerinnen und EU-Verkehrsminister am 5. Juni 2025 in Luxemburg konnte der Rat weder eine Einigung auf den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission vom 13. März 2013 noch auf erste Vorschläge der polnischen Ratspräsidentschaft erzielen. Beide Vorschläge sahen eine Anhebung der Entschädigungsschwellen und eine Absenkung der Entschädigungszahlungen vor. Es war u. a. vorgesehen, dass eine Entschädigung erst bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden (für Flüge bis zu 3 500 Kilometern) in Höhe von 250 Euro gezahlt werden soll (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/flugreisen-passagiere-regeln-entschaedigungen-100.html). Stattdessen wurde ein Kompromiss verabschiedet, der die bestehenden Verbraucherschutzstandards absenkt, und dem die Bundesregierung schlussendlich nicht zugestimmt hat.
Auch der Kompromissvorschlag der Bundesregierung wäre aufgrund einer im Schnitt niedrigeren Entschädigung eine Schwächung des Verbraucherschutzes gewesen (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-fluggastrechte-verbraucherschutz-li.3264724).
Bereits im Vorfeld wurde Kritik am beabsichtigten Verfahren der polnischen Ratspräsidentschaft laut, das dem Europäischen Parlament u. a. weniger Zeit für eine Stellungnahme gibt (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/flugreisen-passagiere-regeln-entschaedigungen-100.html).
Inhaltlich sieht dieser Kompromiss vor, dass Reisende künftig u. a. erst nach vier Stunden Verspätung eine Entschädigung von ihrer Fluggesellschaft erhalten und nicht bereits nach drei Stunden, wie es bisher der Fall ist. Zudem sind die Einführung von Informationspflichten und Fristen sowie die Erhebung neuer Gebühren für Handgepäck vorgesehen (de.euronews.com/my-europe/2025/06/06/eu-lander-geben-grunes-licht-fur-handgepack-gebuhren).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine mögliche Verabschiedung der Reform der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 auf die Reisenden in Deutschland und den Verbraucherschutz haben wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Flugpassagiere und Flugpassagierinnen mit Abflug an einem deutschen Flughafen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2022 und 2024 Anspruch auf finanzielle Entschädigungen aufgrund von Flugausfällen und Flugverspätungen (bitte nach Jahren, nach Entschädigungsgrund und bei Flugverspätungen bitte nach den Schwellenwerten aufschlüsseln)?
Wie viele Flugpassagiere und Flugpassagierinnen mit Abflug an einem deutschen Flughafen werden nach Einschätzung der Bundesregierung auf Grundlage des vom EU-Rat am 5. Juni 2025 angenommenen Kompromissvorschlags Anspruch auf finanzielle Entschädigungen aufgrund von Flugausfällen und Flugverspätungen haben (bitte aufschlüsseln)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Rückgang der deutschen Entschädigungsfälle ein, sollte die am 5. Juni 2025 beschlossene Reform, insbesondere im Hinblick auf die neue Entschädigungsschwelle von vier bzw. sechs Stunden, eingeführt werden?
Aus welchen Gründen hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die polnische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2025 vorgenommen, die Reform der EU-Fluggastrechteverordnung, die seit 2013 ruht, voranzutreiben?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der polnischen Ratspräsidentschaft zum Reformbedarf der EU-Fluggastrechteverordnung?
Wie hoch bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung der Reform im Rahmen der anstehenden dänischen Ratspräsidentschaft, sollte das derzeitige Verfahren noch scheitern?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung dem verabschiedeten Kompromissvorschlag am 5. Juni 2025 im Rat nicht zugestimmt (bitte erläutern)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im weiteren Verlauf des Verfahrens inhaltliche Verbesserungen der Reform zu erwirken, und wenn ja, welche konkreten Anpassungen werden dabei angestrebt?
Warum hat sich die Bundesregierung im Vorfeld in einem eigenen Kompromissvorschlag dafür ausgesprochen, eine „Drei-Stunden-Schwelle“ für den Entschädigungsanspruch sowie eine feste Entschädigungszahlung von 300 Euro einzuführen, obwohl dies aufgrund einer im Schnitt niedrigeren Entschädigung eine Verschlechterung der bisherigen Praxis für die Reisenden bedeutet hätte?
Wie beurteilt die Bundesregierung die kurzen Verhandlungsfristen, die der Rat dem Europäischen Parlament auferlegt, und teilt die Bundesregierung die damit vermittelte Dringlichkeit des Verfahrens?
Wird die Bundesregierung auch weiterhin am eigenen Kompromissvorschlag zur Reform der EU-Fluggastrechteverordnung festhalten (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/flugreisen-passagiere-regeln-entschaedigungen-100.html; bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die am 5. Juni 2025 vom EU-Rat beschlossenen Entschädigungszahlungen in Höhe von 300 Euro bzw. 500 Euro im Falle von Flugverspätungen mit Blick auf den Verbraucherschutz?
Welche Auswirkungen wird der am 5. Juni 2025 vom EU-Rat geschlossene Kompromiss zur EU-Fluggastrechteverordnung auf deutsche Flugpassagiere nach Einschätzung der Bundesregierung haben (bitte erläutern)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Fluggesellschaften durch die Reform der EU-Fluggastrechteverordnung entlastet werden müssen, und wenn ja, warum (vgl. www.merkur.de/verbraucher/fluggastrechte-auf-dem-pruefstand-urlauber-koennen-geld-verlieren-zr-93774121.html; bitte auch unterscheiden zwischen Fluggesellschaften, die Kurzstrecken-, Mittelstrecken- und Langstreckenflüge anbieten)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Fluggesellschaften und deren Verbänden, dass die aktuell geltende Schwelle von drei Stunden für Ersatzflüge o. Ä. in der Praxis für Airlines kaum umsetzbar ist und auf solche verzichtet werde, weil die Entschädigungszahlungen ohnehin angefallen seien, die Reform damit den Reisenden zugutekommt, und wenn ja, warum (vgl. www.merkur.de/verbraucher/fluggastrechte-auf-dem-pruefstand-urlauber-koennen-geld-verlieren-zr-93774121.html)?
Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung von dem am 5. Juni 2025 vom EU-Rat geschlossenen Kompromiss zur EU-Fluggastrechteverordnung profitieren (bitte erläutern)?
Welche Auswirkungen auf den Tourismus innerhalb Europas erwartet die Bundesregierung durch den am 5. Juni 2025 geschlossenen Kompromiss zur EU-Fluggastrechteverordnung (bitte erläutern)?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, wonach lediglich ein Handgepäckstück, das unter den Sitz passt, kostenfrei mitgeführt werden darf, während für weitere Gepäckstücke Gebühren erhoben werden, und wenn ja, warum (vgl. de.euronews.com/my-europe/2025/06/06/eu-lander-geben-grunes-licht-fur-handgepack-gebuhren)?
Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, automatisiert (smart contracts) Entschädigungen, die im Rahmen der Fluggastrechteverordnung anfallen, zu zahlen?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Kompromiss gefasste Neuregelung zu multimodalen Reisen, also solchen, bei denen Passagiere während einer Reise zwischen verschiedenen Verkehrsträgern wechseln?
Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Regelung zum Re-Routing, insbesondere im Hinblick auf die Zeitschwellen und Prozentgrenzen bei der Nutzung alternativer Verkehrsträger (vgl. de.euronews.com/my-europe/2025/06/06/eu-lander-geben-grunes-licht-fur-handgepack-gebuhren)?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Konkretisierung der sogenannten außergewöhnlichen Umstände, damit Beförderer nicht weiter auf dieses Schlupfloch ausweichen und sich den Entschädigungsansprüchen entziehen können?
Teilt die Bundesregierung die Forderung von Flightright, eine Erhöhung der Entschädigungsbeiträge vorzunehmen, weil diese seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2004 nie an die Inflation angepasst wurden, wenn ja, plant die Bundesregierung Maßnahmen, um diese Forderung zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Wie wird das bestehende Online-Portal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für digitale Klagen zu Fluggastrechten bisher von Verbraucherinnen und Verbrauchern angenommen, und inwiefern plant die Bundesregierung eine stärkere Bewerbung des Portals oder seine Weiterentwicklung, etwa hin zu mehr Barrierefreiheit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Schaffung einer Insolvenzabsicherung für Airlines, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall der Pleite einer Fluggesellschaft entschädigen würde, und inwiefern hält sie die bestehende Praxis von Zahlungen des Flugpreises in Vorkasse für gerechtfertigt?